Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: msw am 13. April 2006, 22:49:32
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Habe meine Gasabrechnung (GASAG Berlin) erhalten und kurioserweise hat das Erdgas bei mir einen höheren Brennwert (11,1037), als bei meiner Mutter (11,1007,) die auf der gleichen Etage in der mir gegenüberliegenden Wohnung lebt. Das Mietshaus hat auch nur eine Gasleitung über die alle Mietparteien versorgt werden. Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen. Es scheint mir als wenn nun auch noch zusätzlich über den Brennwert die Abrechnung hoch getrieben wird. Unterliegt die Angabe des Brennwerts irgendwelchen Grundlagen (TÜV oder ähnliches, oder legt der Gasversorger diesen selbst fest). Auch erhöht sich der Brennwert von Jahr zu Jahr, was mir recht unerklärlich ist - dieser soll zwar Schwankungen unterworfen sein, aber immer nur in eine Richtung?
Meinungen erbeten.
Danke. Grüsse. msw
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@msw
Liegt beiden Abrechnungen der exakt gleiche Abrechnungszeitraum zu Grunde?
Falls ja, dann sollten Sie sich die Abweichungen mal von Ihrem Versorger erklären lassen. Ggf. liegt dann auch ein offensichtlicher Rechenfehler vor, womit beide Rechnungen zunächst nicht fällig wären.
Die Abweichung ist zwar gering, aber es geht wohl hier auch ums Prinzip. Und wenn man durch viele Nachkommastellen eine gewisse Genauigkeit suggerieren möchte, dann bitte schön auch ganz exakt!
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@msw,
so wie Sie es schilden liegt ein Fehler vor. Erklären Sie gemäß § 30 der AVB GasV die beiden Rechnungen für fehlerhaft und damit zunächst nicht fällig.
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ja, es liegt der gleiche Abrechnungszeitraum zu Grunde. Die Zeiträume wurden entsprechend der Preiserhöhungen der GASAG zu Grunde gelegt, auch ist der Jahresabschnitt bis auf einige wenige Tage identisch.
Danke für die Info.
Grüsse. msw
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@msw
... bis auf wenige Tage identisch ... Da haben wir wahrscheinlich die Ursache. Diese wenigen Tage können leicht einen Unterschied von 1/1000 bewirken. Unter dem Strich ist das ja fast nichts und macht wohl nur einige Cent oder noch weniger aus.
Nur der exakt gleiche Zeitraum wäre ein möglicher Indiz für eine falsche Abrechnung gewesen. So scheint alles in Ordnung.
Nachdem wir die wahrscheinliche Ursache gefunden haben, machen Sie sich nicht die Mühe, hierüber noch lange nachzugrübeln. Genießen Sie jetzt lieber das Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Zu Gasqualitäten und Brennwert/ Abrechnung, siehe hier Seite 34 ff.:
http://www.ewi.uni-koeln.de/content/e266/e563/e1122/Gutachten-VV-Gas_ger.pdf
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Prinzipiell ist die Preisfindung nach Energie für einen Brennstoff unsinnig.
Man stelle sich vor, an der Tankstelle stünde von heute auf morgen
SuperPlus 12.9 ct/kWh oder optisch besser 0.12.9
Der Preis würde laufend schwanken, da die Spritqualität von Woche zu Woche schwankt (Naturprodukt) und nicht nur vor und nach Urlaubszeiten, Ölpreissprüngen, Steuerhöhungen,...
So etwas würde sich keine Spritfirma antun. Warum aber die GVUs???
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@gas-wucher
Gas ist nicht gleich Gas.
Wenn Ihnen zum gleichen Volumenpreis L- Gas statt bisher H- Gas geliefert wird, würden Sie dies zurecht bemängeln.
Der Verbrauch dürfte deutlich steigen, ohne dass Sie mehr Energie geliefert bekommen hätten.
Die thermische Abrechnung ist deshalb angezeigt.
Die Frage wäre zu stellen, ob Tankstellen nicht auch umgestellt werden könnten, neben dem Energiegehalt wären unterschiedleiche Qualitäten zu berücksichtigen.
Wie sieht es denn mit der Transparenz der Preise verschiedener Brennstoffe aus?
Oft erfolgen Angaben zu Reichweiten.
Reichweiten dürften wiederum auch vom Fahrzeug abhängen, also auch etwas unsinnig.
Werbung für Erdgasfahrzeuge:
"Mit einer Tankfüllung bis an die Ostsee."
Von München oder von Stralsund aus?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@gas-wucher
Die Frage wäre zu stellen, ob Tankstellen nicht auch umgestellt werden könnten, neben dem Energiegehalt wären unterschiedleiche Qualitäten zu berücksichtigen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Theoretisch ginge dies. Die Qualitäten:
Diesel
Super-Diesel
Normal-Benzin
Super-Benzin
Super-Plus
Super-100
gibt es heute schon. Beim Benzin die Oktanzahl (FrühzündungsUNwilligkeit), bei Diesel die Cetanzahl (Zündungswilligkeit).
Der Energiegehalt als sog. "unterer Heizwert" schwankt sehr stark: Nach jeder Tankfüllung ist die erreichbare Höchstgeschwindigkeit in der Ebene eine andere. Für den Kunden wäre somit eine Verrechnung nach Energieinhalt bedingt vorteilhaft (das Einspritzventil geht nach ml, nicht nach J), für die Tankstellenbetreiber ein riesiger Mehraufwand (Zählerkalibrierung nach jeder Tankstellen-Bodentank-Füllung).
Das Brennerventil im Gas-Ofen geht auch nach l, nicht nach J. Mit der heutigen Regelung sind L-Gas Kunden besser dran, da H-Gas teurer ist und bei gleichen Reglereinstellungen den Raum sinnlos überheizt.
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@gas-wucher
Wie bei jeder Messgenauigkeit geht es um Aufwand und Nutzen.
Dass es auch andere Gaszähler geben soll, die den Energiegehalt direkt messen können, hatten wir hier schon umfassend diskutiert.
Siehe auch hier:
http://www.elster.com/profiles_files/Journal_2002_01.pdf
http://www.elektroniknet.de/topics/messen&testen/fachthemen/2003/0007/index_a.htm
http://www.elektronikpraxis.de/sh/fachartikel/ep_sh_fachartikel_1370302.html
http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/eichbehoerde/Publikationen/Thermische_Gasabrechnung.pdf
Schlussendlich begnügt man sich auch bei den Brennwerten wohl oft mit Näherungswerten.
Diese Diskussion bringt uns in der Sache nicht entscheidend weiter.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Die ganze Sache mit der Umrechnung von cbm in kwh ist ja in Ordnung.
Nur will ich einen Nachweis, das der Brennwert,den der Versorger angibt, auch richtig ist. Bei dem Image, daß die Versorger haben, glaube ich ohne Beweis garnichts !
Und wenn der Brennwert seit fast 10 Jahren jedes Jahr steigt, kommt mir das zumindest merkwürdig vor.
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@Christian Guhl,
auch bei den SW KH war der Brennwert in den letzten Jahren immer gestiegen.
Nun könnte man voraussetzen, dass da immer mehr Russengas eingespeist wird, welches einen höheren Brennwert hat.
Aber:
Der Brennwert, den Sie in der Rechnung genannt bekommen, ist ein Abrechnungsbrennwert und nicht der tatsächliche physikalische Brennwert!!
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@Cremer
Ob Abrechnungsbrennwert oder pysikalischer Brennwert, ich verlange vom Energieversorger einen Beweis über die Richtigkeit der Zahl, die da steht.
Sonst könnte bei der nächsten Abrechnung auch stehen : Brennwert 95,2
und ich müßte es glauben !
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Der höhere Brennwert bringt nur bedingt etwas.
GRUNDSATZFRAGE: Darf ein Gasanbieter einfach mal so L-Gas, dann wieder H-Gas und dann wieder L-Gas, dann wieder H-Gas einkaufen und einspeisen. Für den Brenner bedeutet dies Streß, wenn nicht gar für den Wohnwert: Mal ist die wohnung überheizt, dann unterkühlt, dann wieder überheizt,...
Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder verstößt ein Wechsel von L-Gas auf das teurere H-Gas gegen das Prinzip von Treu und Glauben?
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@gas-wucher,
Ihre Argumentation ist nicht schlüßig und falsch.
Zwischen L und H Gas liegt doch eine große Spanne. Und die wirdnicht so schnell gewechselt. Denn so einfach Mischen ist auch nicht möglich. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Gastransportleitungen aus Russland nach Deutschland und die deutschen Verteilleitungen (unter Wingas)
Stress für den Brenner ist das nicht, der merkt garnichts.
Gas schlechteren (L-Wert) Brennwert ist günstiger, benötigt ggf. etwas mehr um die Wohnung auf dem gleichen Temperaturlevel zu halten als bei H-Gas. Entscheidend ist auch der geodatische Umgebungsdruck.
@Christian Guhl,
Glauben muß man das leider :-((
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@Cremer
Seit wann muss man etwas glauben?
Kennen Sie die Thomas- Geschichte?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
Ihre?
Kenne ich nicht :-))
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Moin:
@Cremer
Verstehe ich Sie so richtig: die Festsetzung des Brennwertfaktors steht ausschließlich im Belieben der EVU? Das Zustandekommen unterliegt keinerlei öffentlicher Kontrolle?
Gruß
Fidel
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@Fidel
nun ganz so ist es nicht.
Dafür gibt es Eichämter die das überwachen (sollen). :lol:
Maß aller Dinge ist das Arbeitsblatt G 685 des DVGW. Die Einhaltung überprüfen die Eichämter
Siehe hier:
http://www.mebw.de/pdf-file/g685_gab.pdf
Nur, wie ich hier nach dem Brennwert bei der Eichdirektion Bad Kreuznach "nachbohrte" und ein mehrfacher Briefwechsel stattfand, wurden die Herren Beamten etwas unwirsch, insbesondere der Leiter der Eichdirektion, wörtlich:
"Wir weisen Sie deshalb vorsorglich darauf hin, dass wir Ihre Fragen zukünftig nicht mehr in dieser Detailierung beantworten werden." :shock:
Ich fühlte mich als Bürger richtig gemaßregelt, nach dem Motto: "Siehste blöder Bürger, ist doch alles in Ordnung, laß uns in Ruhe"
Wörtlich: "Auch nach wiederholter Prüfung gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Stadtwerke Bad Kreuznach gegen das Eichgesetz verstoßen".
:idea:
Ich frage mich für wen sind die Eichämter da? Diese sind ein Dienstleistungsunternehmen und sind für uns Bürger da. :evil:
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@Cremer
Es gehört nicht ganz hierher und doch denke ich, dass es für Ungläubige und Zweifler interessant sein kann:
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/27.09.2004/1384694.asp
http://www.sungaya.de/schwarz/christen/stjuli/thomas0307.htm
Das Thema soll hier nicht weiter vertieft werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt