Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: gas-wucher am 11. April 2006, 22:40:52

Titel: Lücke im EnWG?(§42 Abs.6 EnWG) => Rechnungs-Transparenz
Beitrag von: gas-wucher am 11. April 2006, 22:40:52
Transparenz der Gasrechnung ist lt. FAQ der Bundesnetzagentur nicht notwendig:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/7dd16fabb4e8f0bafa9de2810639708b,0/Informationen_zu_haeufig_gestellten_Fragen/Gasrechnung_1p7.html

insbesondere dieser Passus:


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Es gibt keine besondere Regelung im EnWG hinsichtlich Transparenz der Gasrechnung, wie es für die Stromrechnung im § 42 festgehalten wird. Informationen zum Netznutzungsentgelt müssen daher nicht auf der Gasrechnung erscheinen.
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====> Dieser Fehler im EnWG sollte auf Konformität zur EU-Richtlinie geprüft werden (ggf. Beschwerde bei EU-Kommission???)

Oder habe ich da etwas übersehen bzw. nicht bedacht???

btw.: Ich bin völlig fassungslos..... :shock:  :shock:  :shock:  :shock:
Titel: Lücke im EnWG?(§42 Abs.6 EnWG) => Rechnungs-Transparenz
Beitrag von: gas-wucher am 12. April 2006, 12:45:04
Ergänzung:

§ 42 Abs. 6 EnWG als Anforderung für die Stromrechnung ist die Umsetzung von RL-2003/54/EG Anhang A Ziff. c.)

Die analoge Anforderung für die Gasrechnung, die im EnWG fehlt, ist die von RL-2003/55/EG auch Anhang A Ziff. c.)

====> Wenn ich mich nicht irre, dann ist folglich das EnWG nicht EU-Richtlinienkonform!!!!


Oder mache ich einen Denkfehler????