Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: gas-wucher am 11. April 2006, 22:40:52
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Transparenz der Gasrechnung ist lt. FAQ der Bundesnetzagentur nicht notwendig:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/7dd16fabb4e8f0bafa9de2810639708b,0/Informationen_zu_haeufig_gestellten_Fragen/Gasrechnung_1p7.html
insbesondere dieser Passus:
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Es gibt keine besondere Regelung im EnWG hinsichtlich Transparenz der Gasrechnung, wie es für die Stromrechnung im § 42 festgehalten wird. Informationen zum Netznutzungsentgelt müssen daher nicht auf der Gasrechnung erscheinen.
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====> Dieser Fehler im EnWG sollte auf Konformität zur EU-Richtlinie geprüft werden (ggf. Beschwerde bei EU-Kommission???)
Oder habe ich da etwas übersehen bzw. nicht bedacht???
btw.: Ich bin völlig fassungslos..... :shock: :shock: :shock: :shock:
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Ergänzung:
§ 42 Abs. 6 EnWG als Anforderung für die Stromrechnung ist die Umsetzung von RL-2003/54/EG Anhang A Ziff. c.)
Die analoge Anforderung für die Gasrechnung, die im EnWG fehlt, ist die von RL-2003/55/EG auch Anhang A Ziff. c.)
====> Wenn ich mich nicht irre, dann ist folglich das EnWG nicht EU-Richtlinienkonform!!!!
Oder mache ich einen Denkfehler????