Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. April 2006, 13:17:51
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Quelle: http://www.energate.de/news/83377
\"SCHUFA-Klausel gehört nicht in Kundenverträge
München (energate) - E.ON Bayern und die Stadtwerke Rosenheim haben erklärt, keine SCHUFA-Klauseln mehr in ihren Kundenverträgen zu verwenden. Die Verbraucherzentrale... 10.04.2006 - 11:42\"
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Ist der Artikel irgendwo nachzulesen wo man sich nicht anmelden muß ?
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http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ134864980316130/link218542A.html
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Auszug aus den AGB von Energiehoch3 (Stand heute):
"Die energiehoch3 GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses im Einzelfall Auskünfte der CEG Creditreform Consumer GmbH, Hellerbergstr. 11, 41460 Neuss oder bei der SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover zur Bonität des Kunden einzuholen."
Anmerkung:
Die behalten sich das nicht nur vor, sie machen es auch! Die Anfrage bei der Schufa vor einem Vertragsabschluss mit mir stand längere Zeit in meiner "Schufa-Auskunft". Mein Protest bei der Schufa wurde abgewiesen mit der Begründung, es sei bestimmungsgemäß. Das Vertragsverhältnis zu diesem Gaslieferanten habe ich baldmöglichst beendet.