Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FairEnergie / SW Reutlingen => Thema gestartet von: Schöfthaler am 09. April 2006, 15:33:01

Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 09. April 2006, 15:33:01
Per Schreiben vom 6.4.06 erhielten wir Kunden der FairEnergie Reutlingen als Gaspreis-Rebellen nun eine \"letzte Warnung\" vom Anwaltsbüro des Versorgers:
Zitat
Sehr geehrte(r) ...

wir vertreten: FairEnergie GmbH, Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen.

Mir liegt der im Zusammenhang mit den Gaspreisen zwischen Ihnen und unserer Auftraggeberin gewechselte Schriftverkehr vor. Der zuständige Mitarbeiter der FairEnergie GmbH, Herr ..., hat Ihnen bereits schriftlich erläutert, dass unsere Auftraggeberin ein Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers eingeholt hat, mit dem nachgewiesen wird, dass die Preisänderung an die Entwicklung des Preises für leichtes Heizöl gebunden ist. Außerdem wurde nachgewiesen, dass die im Zeitraum seit 01.01.2004 bis 01.01.2006 erfolgten Preisanpassungen auf den Bezugspreissteigerungen beruhen und schließlich wurde sogar dargetan, dass die Bezugspreissteigerungen noch nicht einmal in voller Höhe und teilweise nur mit einer Zeitverzögerung an die Kunden der FairEnergie GmbH weitergegeben wurden.

Schlussendlich wurden Sie auf die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn vom Januar dieses Jahres hingewiesen, wonach die Erdgaspreisanpassung berechtigt ist, sofern sie auf die Bezugspreisanpassungen des Vorlieferanten zurückzuführen sind.

Gleichwohl haben Sie bislang die Gaspreiserhöhungen nicht vorbehaltlos anerkannt.

Wir sind zunächst beauftragt, einen letzten Versuch der vorgerichtlichen Erledigung anzustreben, um unnötige Gerichtskosten zu vermeiden. Deshalb geben wir Ihnen hiermit Gelegenheit, die Preisanpassungen anzuerkennen und vorbehaltlose Zahlung zu leisten bis
    28.04.2006.[/list:u]Für den Fall, dass diese Frist indes ergebnislos ablaufen sollte, bin ich schon jetzt beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Hierauf will ich in Ihrem Interesse ausdrücklich hinweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rechtsanwalt ...

Alle Rebellen erhielten Wort für Wort dasselbe Schreiben, obwohl wir teilweise bisher unterschiedlich der FairEnergie gegenüber unseren Widerstand begründet haben. Auch haben wir nicht nur die Preisanpassungen als unbillig verdächtigt, sondern auch den Basispreis von Ende 2004. Die FairEnergie hat uns trotz unterschiedlicher Kundenentgegnungen ebenfalls mit einem wortwörtlich identischen Schreiben geantwortet.

Mein ausdrückliches Eingehen auf die Argumente der FairEnergie und die Richtigstellungen (z.B. den klaren Hinweis des LG Heilbronn auf die Rechtmäßigkeit des Rückbehalts von für unbillig gehaltenen Preisbestandteilen etc.) sowie meine Aufforderung, mir doch den genauen Auftrag und den Wortlaut des Testats zukommen zu lassen, mir zu erläutern, woher die Sicherheit der FairEnergie käme, selbst billige Preise zu bezahlen und womit die Erdgas-Endpreis-Unterschiede von bis zu 47% innerhalb Deutschlands erklärt werden könnten, wurden in einem Schreiben der FairEnergie einfach ignoriert (\"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf die einzelnen Punkte aus Zeit- und Kostengesichtspunkten nicht detailliert eingehen können\").

Nun die Frage an unsere Anwälte:
Wie reagieren wir FairEnergie-Kunden nun am sinnvollsten auf das anwaltliche Schreiben?

Alternativen aus unserer Sicht:
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Koch am 09. April 2006, 20:52:37
Vielleicht hilft ja das hier weiter
http//forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3061
Ich würde, in Abstimmung mit den anderen Kunden, dem Anwalt ein aufklärendes (Einheits)Schreiben zusenden. Widerspruch gem §315 BGB ist erfolgt, Billigkeit wurde aber bisher nicht nachgewiesen und ggfs. Verweis auf die Rechtssprechung.

Viele Grüße
Koch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 09. April 2006, 21:04:40
@Schöfthaler

Als \"Lehrgangsteilnehmer\" wissen Sie, wann die Forderung frühestens fällig sein kann.

Sie wissen ebenso, dass sich das Urteil des Landgerichts Heilbronn in der Revision vor dem Bundegerichtshof befindet.

Dass Sie sich auch nach Auffassung des Kollegen noch nicht im Verzug befinden, erkennen Sie daran, dass dieser nicht zugleich Kosten für den \"Mahnbrief\" verlangt.

Dass auch keine alsbaldige gerichtliche Klärung angestrebt sein kann, ersehen Sie daran, dass der Kollege lediglich mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt sein will.

Weisen Sie nochmals darauf hin, dass Sie anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des LG Heilbronn zugrunde lag, den Gesamtpreis als unbillig gerügt haben und  weiterhin rügen und ja auch schon der vorherige Preis einseitig bestimmt war.

Verweisen Sie dazu auf das Urteil des BGH, RdE 2006, 81 ff., auf BGH, Urt.v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05; Urt. v. 15.02.2006 - VIII ZR 138/05 sowie auf die Aufsätze von

Prof. Säcker, RdE 2006, 65 ff.;
Prof. Markert, RdE 2006, 85 ff.;  
Prof. Arzt, N&R 2006, 2 ff.;
Prof. Rott, VuR 2006, 1 ff.;
Fricke WuM 2005, 547 ff.;
Prof. Derleder/ Rott WuM 2005, 423 ff.;
Prof. Arzt/Fitzner, ZNER 2005, 305 ff.;
Prof. Schwintowski N&R 2005, 90, 92;
Held, NZM 2004, 169 ff.

und weisen Sie dadaruf hin, dass der Nachweis der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhungen noch nicht nachvollziehbar und prüffähig erbracht wurde.

Gehen Sie getrost davon aus, dass sich der Kollege mit den o.g. Aufsätzen noch nicht inhaltlich auseinandergesetzt haben wird.

Womöglich kennt er diese gar nicht, ebenso wie die neuesten BGH- Entscheidungen.

Es ist wohl nicht übel, wenn die verehrte Kundschaft ggf. besser über Rechtsfragen im Bilde ist als der Versorger und dessen Juristen.

Ggf. fragen Sie bei dem Ihnen nächstgelegenen Kollgen auf der Anwaltsliste nach, ob Sie diesen ggf. bereits jetzt für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu Ihrem Prozessbevollmächtigten bestellen dürfen.

Die Bestellung des Kollegen teilen Sie dann dem gegenerischen Anwalt gleich mit. Mahnbescheid und Klage müssen dann an den anwalt Ihrer Wahl zugestellt werden, der sich kümmert.

Nach alldem sind Sie wohl bestens in die Lage versetzt, sich zu verteidigen.

Am besten ist es, sich mit anderen Betroffenen zu vernetzen.

Es besteht keinerlei Anspruch darauf, dass Sie die Gaspreiserhöhungen des Versorgers anerkennen und vorbehaltlose Zahlungen leisten. Niemand kann Sie zwingen, sich Ihres in § 315 BGB  gesetzlich verbrieften Schutzes zu begeben.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 09. April 2006, 22:11:19
Vielen Dank, Herr Fricke, für die gewohnt schnelle und ausführliche Stellungnahme!

Klar, ich bin mir schon meines Rechts bewusst, kenne aus meiner Lektüre in diesem Forum auch die von Ihnen geschilderten Fakten und habe dies wie gesagt dem Versorger in einem vierseitigen Schreiben vorher auch dargelegt, worauf er offenbar nicht mehr ordentlich zu antworten fähig war. Auch die banale und inhaltslose Aussage seines nun aktiv gewordenen Anwalts ggü. allen Angeschriebenen, der jeweilige Schriftverkehr \"läge ihm vor\" (mehr aber offenbar nicht), weist auf eine bisher geringe inhaltliche Auseinandersetzung hin.

Dennoch noch folgende Fragen:
a) Kann ich die von Ihnen genannten Quellen bedenkenlos aufführen? Ich selbst kenne die natürlich auch nicht alle (für den Fall der Fälle wäre zu jedem ein Link hilfreich).
b) Sind die Quellen-Abkürzungen \"RdE\", \"N&R\", \"WuM\", \"NZM\" etc. jedem Anwalt geläufig - oder wie schreibt man sie aus? An mangelnder Kenntnis dieser Heftabkürzungen soll die Beschäftigungsbereitschaft des gegnerischen Anwalts ja nicht scheitern ...
c) Sollten wir uns (ggf. alle zusammen) an einen Anwalt der Liste \"Bund der Energieverbraucher\" wenden, auch wenn der nächstgelegene örtlich ein ganzes Stück entfernt ist? Wüsste nicht, ob es einen lokalen Anwalt mit entsprechender Sachkenntnis gibt.

Grüße aus Reutlingen!
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 09. April 2006, 22:54:09
@Schöfthaler

Sie können auch noch hierauf verweisen:

http://www.ask-eu.de/default.asp?ShowNews=1527


Die Zeitschriftenabkürzungen sind allen auf dem Gebiet tätigen Kollegen bekannt.

Zudem gibt es Verzeichnisse wie etwa:

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=fachzeitschriften

Zu den genannten Aufsätzen gibt es keine Links. Die Aufsätze sind jedoch für jedermann über öffentliche Bibliotheken erreichbar. Ich habe die Aufsätze alle gelesen und weiß deshalb, welche Argumente in diesen stecken....

Es wäre für Sie sicher hilfreich, einen \"vernetzten\" Anwalt einzuschalten und alle den selben zu wählen, weil es dann auch erst für den Kollegen wirtschaftlich interessant wird, wofür wohl jeder Verständnis hat:

Kein Kollege kann es sich sonst leisten, sich für \"kleines Geld\" von A  bis Z in ein Rechtsgebiet und zudem in den besonderen Sachverhalt eines EVU vertieft einzuarbeiten.

Ein Kollege, der sonst nichts vertieft mit dem Thema Billigkeit von Energiepreisen zu tun hat, wird sich also nicht tagelang in die Materie vertiefen können und wollen.

Die Versorgungswirtschaft nutzt die Konzentration auf wenige Spezialisten, die sie ausgesprochen pflegt.

Wollen Verbraucher ebenbürtig vertreten sein, brauchen auch diese Spezialisten, die sich die Spezialisierung leisten können (Fortbildungsaufwand, Vorhalten der Fachzeitschriften).

Dies ist nur gewährleistet, wenn die spezialisierten Kollegen, die insoweit in Vorleistung getreten sind, auch im Fall der Fälle beauftragt werden, um den betriebenen Aufwand zu amortisieren und sie auch weiterhin für das Thema zu motivieren.
 
Es wurde in der Zwischenzeit ersichtlich viel geleistet, um auf Auseinandersetzungen gut vorbereitet zu sein.






Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: alx am 10. April 2006, 05:29:43
Hallo Schöfthaler,

siehe hier  :arrow: http://gaspreise.gaupp.net/
ggf. kann man sich ja mal austauschen!

Gruß
Alex
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 18. April 2006, 15:58:00
@ alle:
Der Zusammenschluß der FairEnergie-Rebellen ist in Aktion.
Wir sind derzeit am überlegen, uns neben den Mail-Kontakten persönlich zu treffen.
Am 12.04.06 kam ein recht ausgiebiger Artikel in der regionalen Tageszeitung Reutlinger Generalanzeiger:

WIRTSCHAFT     13.04.2006     
E.ON Hanse soll Gaspreiskalkulation vollständig offen legen
Hamburg (dpa) - Das norddeutsche Versorgungsunternehmen E.ON Hanse muss seinen Gaskunden möglicherweise detailliertere Einblicke in seine Preiskalkulation ermöglichen, als bisher...      
##################################
STADT REUTLINGEN    12.04.2006    
Die Preise fürs Erdgas sind kräftig gestiegen. Einige Konsumenten wollen das nicht auf sich sitzen lassen. FOTO: DPA    
Die Preise fürs Erdgas sind kräftig gestiegen. Einige Konsumenten wollen das nicht auf sich sitzen lassen.
Fair-Energie soll Zahlen offen legen
KREIS REUTLINGEN. »Wo sonst gibt\'s denn solche Preiserhöhungen«, fragen sich ratlose Erdgas-Konsumenten und hoffen auf mildere Temperaturen. Denn die Gaspreise des Alleinlieferanten Fair-Energie sind gegenüber dem Vorjahr um satte 15 Prozent gestiegen. Als Begründung führt Fair-Energie (früher Stadtwerke Reutlingen) die Preise der Großlieferanten an.      
##########################         
WIRTSCHAFT    08.04.2006    
Gasversorger im Südwesten müssen Preise offen legen
STUTTGART. Die Gasversorger in Baden-Württemberg müssen ihre Preise vor der Landeskartellbehörde erneut offen legen. »Die hohen Gaspreise rufen nach verstärkter Aufsicht«, sagte Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP). Die in seinem Ministerium angesiedelte Kartellbehörde forderte die 106 Versorger im Land zu einem Langzeitpreisvergleich auf. Mit der Maßnahme soll die Gasversorgung von Haushaltskunden untersucht werden, teilte der Minister mit. Der Gasbezugspreis für die Gasvorsorgungsunternehmen sei zwar landesweit annähernd gleich. Die Endkundenpreise für die Haushaltskunden würden jedoch Unterschiede von bis zu 30 Prozent aufweisen. Pfister betonte jedoch, die Landeskartellbehörde können zwar gegen einen ungerechtfertigten Preisanstieg vorgehen. An dem hohen Gaspreisniveau wegen der stark gestiegenen Rohstoffpreise ändere das jedoch nichts. (dpa)  

Der komplette Artikel im Web ist nur für Abonnenten zugänglich, daher kann ich den Rest hier nicht veröffentlichen ...

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Ich habe mir mal das Berufungsurteil des LG Heilbronn durchgelesen. Da wird der Anwendung des allseits zitierten § 315 BGB eine volle Abfuhr erteilt. Allerdings nur deswegen, weil statt dessen Spezialregelungen wie § 19 Abs. 4 GWG (s.u.) bzw. § 1 ENWG und § 5A VBGAsV vorrangig seien.

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@Thomas Fricke:

Hallo Herr RA Fricke,

das Urteil ist ja jetzt in Revision beim BGH und da wird man noch sehen, was der dazu meint. Wäre es aber nicht auch sinnvoll, sich für den Fall einer eigenen Fehleinschäzung parallel auf diese Vorschrift zu beziehen?

§ 19 GWG (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.

(2) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt

1.  ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder
2.  eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat; hierbei sind insbesondere sein Marktanteil, seine Finanzkraft, sein Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen, rechtliche oder tatsächliche Schranken für den Marktzutritt anderer Unternehmen, der tatsächliche oder potentielle Wettbewerb durch innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ansässige Unternehmen, die Fähigkeit, sein Angebot oder seine Nachfrage auf andere Waren oder gewerbliche Leistungen umzustellen, sowie die Möglichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen, zu berücksichtigen.

Zwei oder mehr Unternehmen sind marktbeherrschend, soweit zwischen ihnen für eine bestimmte Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ein wesentlicher Wettbewerb nicht besteht und soweit sie in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen. Der räumlich relevante Markt im Sinne dieses Gesetzes kann weiter sein als der Geltungsbereich dieses Gesetzes.

(3) Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. Eine Gesamtheit von Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn sie

1.  aus drei oder weniger Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von 50 vom Hundert erreichen, oder
2.  aus fünf oder weniger Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen,
es sei denn, die Unternehmen weisen nach, dass die Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen oder die Gesamtheit der Unternehmen im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung hat.

(4) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

1.  die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in einer für den Wettbewerb auf dem Markt erheblichen Weise ohne sachlich gerechtfertigten Grund beeinträchtigt;

2.  Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen;
3.  ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist;
4.  sich weigert, einem anderen Unternehmen gegen angemessenes Entgelt Zugang zu den eigenen Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren, wenn es dem anderen Unternehmen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ohne die Mitbenutzung nicht möglich ist, auf dem vor- oder nachgelagerten Markt als Wettbewerber des marktbeherrschenden Unternehmens tätig zu werden; dies gilt nicht, wenn das marktbeherrschende Unternehmen nachweist, dass die Mitbenutzung aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Gert Presch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 18. April 2006, 16:01:53
Kleine Ergänzung:

1. Ein Musterschreiben existiert bereits - soll aber noch Korrekturen erfahren.

2. In den anderen beiden regionalen Zeitungen soll diese Woche ebenfalls ein Artikel kommen.

Gert Presch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 18. April 2006, 18:11:42
@Gert Presch

Wenn Sie das Urteil LG Heilbronn gelesen haben, so ist darin gerade von der Anwendbarkeit des § 315 BGB und vom Zurückbehaltungsrecht des Kunden die Rede.... Ich dächte, es stände auf Seite 9 des Urteils:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=593&file=dl_mg_1138746451.pdf


Allein das Urteil des LG Karlsruhe sieht es anders, steht vollkommen allein und  stützt sich dabei auf Urteile des OLG Karlsruhe und Stuttgart, die vom BGH am 07.02.2006 aufgehoben wurden.


In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich gerade nicht auf §§ 19, 20 GWB berufen!!  


Wenn Sie sich auf diese Vorschriften berufen, tragen Sie die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und in welchem Umfang der Versorger seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt.

Viel Erfolg dabei!

Ich hätte Schwierigkeiten dabei, den sog. wettbewerbsanalogen Preis zu ermitteln, also den Preis, der sich bei wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit herausbildet.

Aus welchem Erfahrungsschatz wollte man dabei schöpfen, wo es weit und breit gar keinen Wettbewerb und mithin auch keine vergleichbaren Unternehmen in wirksamen Wettbewerb gibt?

Sie wollen etwas beweisen, woran offensichtlich bisher selbst die Kartellbehörden gescheitert bzw. davor zurückgeschreckt sind, obschon diesen umfangreiche Informationen vorliegen, welche Sie nie erlangen können. Es gelten vollkommen andere Maßstäbe als bei der gerichtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB.

Dieser Einwand wird zudem nach der Rechtsprechung etwa des OLG Brandenburg durch § 30 AVBV ausgeschlossen, so dass man damit (zwar vollkommen unlogisch) auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen wäre.

Den kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauch müssten Sie substantiieren und entsprechende Tatsachenbehauptungen unter Beweis stellen.

Bei § 315 BGB genügt es vollkommen, wenn Sie die Preisbestimmung als unbillig rügen und sich auf die Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 BGB berufen.

Die vollständige Darlegungs- und Beweislast trägt das EVU.


Siehe auch hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3036

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=405&aktion=anzeigen&bid=2

Das hatten Sie sicher schon gelesen:

http://www.ask-eu.de/default.asp?ShowNews=1527

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3080


Nachdem der Lobbyverband BGW um Amtsgerichtsentscheidungen zugunsten von Gasversorgern in der Vergangenheit sehr viel Tamtam gemacht hat, hat sich dieser zum Urteil des LG Karlsruhe wohl überhaupt nicht zu Wort gemeldet. Offensichtlich weiß man auch dort, was von diesem Urteil zu halten ist....


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 18. April 2006, 21:36:12
Nachtrag:

Am 26.3.06 hatte ich die FairEnergie nochmals angeschrieben und bemängelt, dass ihr standardisiertes Antwortschreiben an uns Kunden äußerst dürftig war und nicht dazu taugt, die Kunden sowie möglicherweise ein Gericht zu überzeugen. Die FairEnergie solle auf kostenverursachende Mahnverfahren verzichten, denen wir ohnehin mit gutem Grund widersprechen würden, und etwas mehr Respekt vor ihren Kunden zeigen, die sich größte Mühe gäben, die Argumente der FairEnergie zu erörtern und ihre eigene Haltung auch ausführlich und sorgfältig zu begründen. Ich forderte nochmals dazu auf, mir das "unabhängige" Testat von Deloitte samt genauer Auftragserteilung zuzuschicken (bis heute nicht geschehen, obwohl auch die Anwaltskanzlei erneut darauf verweist, s.o.), mir zu erklären, warum die FairEnergie an die Billigkeit ihrer Vorlieferanten-Preise glaubt, woher der Erdgas-Endpreis-Unterschied von 47% in Deutschland käme, wo doch alle Versorger gleichermaßen auf den alle betreffenden Importpreis und die Kopplung ans Heizöl verweisen, und warum sie das Urteil des LG Heilbronn bemühe, mir aber trotz der eindeutigen Aussage dort unter Abschnitt III A 2d (auf die ich vorher schon hingewiesen hatte) das Recht verweigern, die Billigkeit nach §315 BGB anzuzweifeln.

Mittlerweile habe ich eine Antwort erhalten:
Zitat
... wir bestätigen Ihnen den Eingang ... und bitten Sie nochmals um Verständnis dafür, dass wir Ihre mühsam zusammengetragenen und sorgfältig formulierten Briefe nicht auf die gleiche Weise beantworten können. Die Entwicklung der Energiepreise und die damit verbundene Unzufriedenheit unserer Kunden macht uns zur Zeit sehr viel Arbeit, so dass wir nicht auf alle Fragen im Detail eingehen können.

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg untersucht als Landeskartellbehörde die Gaspreisgestaltung der Gasversorger in Baden-Württemberg im Tarifkundenmarkt. Es handelt sich hierbei um keine stichtagsbezogene Preiserhebung, sondern um die Feststellung der Preisentwicklung von Oktober 2004 bis April 2006. Die bisherigen stichtagsbezogenen Gaspreisabfragen genügen, laut Aussage des Ministeriums, nicht mehr den Anforderungen. Durch die Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses werden sicherlich einige Ihrer Fragen beantwortet.

Von unserer Anwaltskanzlei wurden inzwischen alle säumigen Kunden angeschrieben. Im Sinne unserer zahlenden Kunden fühlen wir uns hierzu verpflichtet.


Weiß zwar nicht, warum sie mir so ausführlich die Nachricht erläutern, dass alle Gasversorger im Südwesten der Kartellbehörde die Preise erneut offenlegen müssen (darauf hatte ich bisher noch gar nicht hingewiesen ...), aber offenbar hat man deshalb keine Zeit, die Kunden mit berechtigten Billigkeitsnachweisen zu versorgen ... Stattdessen sollen uns die Informationen genügen, die durch die Arbeit des Landeskartellamts an die Öffentlichkeit dringen? Von den beauftragten Anwälten haben wir ja nur eine Wiederholung der FairEnergie-Standardaussagen erhalten; die müssen sich sicherlich erst mal mit der Angelegenheit vertieft auseinandersetzen (Material in Form von Aktenzeichen und Literaturstellen werden sie von uns demnächst bekommen!!).

Interessant, was ich heute in der WDR-Gaspreisdatenbank entdeckte: Seit 1.4.06 ist die FairEnergie Reutlingen Baden-Württembergs 3.-teuerster (von insgesamt 90) und Deutschlands 27.-teuerster Anbieter (von insgesamt 670) auf Basis der Gas-Endpreise für einen jährlichen Bedarf von 20000 kWh. Äußerst "Faire Energie", wie ich finde ...  :(
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 19. April 2006, 00:18:30
@Schöfthaler

Sie verfügen ja schon über sehr viel Material für Ihren Versorger und dessen Anwalt, der möglicherweise noch nie mit so kompetenten Energieverbrauchern zu tun hatte - auch für den Kollegen wohl eine vollkommen neue Erfahrung:

§ 30 AVBV zieht nicht mehr, vgl. BGH Urt. v. 15.02.2006 - VIII ZR 138/05.


Hier noch ein aktuelle Zeitungsberichte:

http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/15/553451.html

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=177781&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

http://www.dk-online.de/index.php?artikel=1068472




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: taxman am 19. April 2006, 09:03:11
Wollte eigentlich allen Reutlingern nur sagen das ihr das echt super macht !!!

Meinen Respekt habt Ihr.

Herr Fricke, die Liste mit den Fachzeitschriftartikeln hat mir doch ein lächeln entlockt. Sie bereiten die Leute hier echt gut vor auf das was kommt.

Man fühlt sich doch sehr wohl damit.

Toi, toi, toi
an Alle
 :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D  :D
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 19. April 2006, 12:48:11
Heute kam ein Anruf des Radio-Senders SWR4 (Südwestdeutscher Rundfunk, Studio Tübingen).

Die wollen demnächst eine kurze Notiz im Rahmen der Nachrichten bringen.

G. Presch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 24. April 2006, 10:03:19
Nach und nach melden sich weitere "Leidensgenossen", welche die Artikel gelesen haben.

Das stärkt nicht nur das eigene Selbsbewußtsein, sondern auch das Auftreten in der Sache.

Wir können nur empfehlen, sich zusammen zu tun..

Gert Presch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 28. April 2006, 00:46:08
Direkt aus dem aktuellen FairEnergie-Kundenmagazin 3/2006:

Zitat
Testat für Erdgaspreise
FairEnergie - faire Preise
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchte die Erdgaspreise der FairEnergie und bescheinigte dem Reutlinger Energieversorger angemessene Konditionen.

Die Wirtschaftsprüfer der Deloitte & Touche GmbH, Büro Stuttgart, nahmen die Erdgaspreise der FairEnergie im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 1. Januar 2006 eingehend unter die Lupe. Dabei kamen die Fachleute zu dem Ergebnis, dass die erfolgten Preisanpassungen maximal in Höhe der tatsächlichen Bezugskostensteigerungen vorgenommen wurden. Denn was in der öffentlichen Diskussion um die steigenden Energiepreise oft wenig beachtet wird: Auch die lokalen Energieversorger wie die FairEnergie müssen das von ihr gelieferte Erdgas zu 100 Prozent einkaufen [fast schon trivial]. Die FairEnergie ist Kundin bei der Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS), von der sie Erdgas zu den jeweiligen Marktpreisen [??] abnimmt. Erfolgt durch die GVS quartalsweise über die so genannte Preisgleitklauseln eine Preisanpassung, so muss auch die FairEnergie neu kalkulieren und die Preiserhöhungen an ihre Kunden weitergeben. Generell handelt es sich bei den Energiepreisen um Marktpreise, die von Angebot und Nachfrage und sehr stark von den Weltmarktpreisen bestimmt werden. Vor allem die globale Entwicklung - insbesondere der "Energiehunger" in Asien - schlägt sich in den deutschen Energiepreisen nieder.

Maßvolle Anpassung

Die FairEnergie weiß, wie sich diese Problematik aus Kundensicht darstellt: Meist kommt das unsanfte Erwachen erst, wenn die Jahresabrechnung ins Haus flattert und eine Nachzahlung fällig wird. Zum Griff in die Tasche kommt dann das Gefühl, den schleichenden Preissteigerungen wehrlos ausgeliefert zu sein.

Um ihre Abnehmer zu entlasten, fanden die Bezugspreissteigerungen bei der FairEnergie deshalb nicht in voller Höhe und teilweise mit Zeitverzögerung Eingang in den "Allgemeinen Tarif Erdgas". Wie Deloitte & Touche bestätigte, entsprachen die Preiserhöhungen nur zu 92 Prozent dem, was die FairEnergie selbst mehr zahlen musste. [Wohltätigkeitsverein - oder waren die Preise vor den Erhöhungen schon mehr als üppig?].

Offener Dialog

Mit der Entscheidung, sich freiwillig dem Urteil der Wirtschaftsprüfer zu stellen, reagierte die FairEnergie auf die anhaltenden Diskussionen über die steigenden Energiepreise. Dass auch die Kunden im Versorgungsgebiet der FairEnergie daran regen Anteil nehmen, zeigen die zahlreichen Anfragen zu Preis- und Marktmechanismen, die in der letzten Zeit beim Reutlinger Energieversorger eingingen.

Die Freude über das äußerst positive Testat von Deloitte & Touche bei der FairEnergie war deshalb groß. "Wir setzen im Umgang mit unseren Kunden auf Offenheit. Klare Zahlen und Fakten zeigen jetzt, dass die FairEnergie marktgerecht arbeitet. Ich bin überzeugt, dass unsere Kunden das zu schätzen wissen", erläuterte Heiko Suter, Kaufmännischer Geschäftsführer der FairEnergie.

Auch die Verbraucherzentralen und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sehen eine Wirtschaftsprüfung als geeignetes Mittel zum Nachweis der Angemessenheit der Erdgaspreise. [???] FairEnergie-Kunden können also sicher sein: Die FairEnergie gewährleistet in ihrem Versorgungsgebiet eine umweltschonende Erdgasversorgung zu fairen Preisen.


Fakten:

1. Die Arbeitspreis-Preiserhöhungen der FairEnergie belaufen sich von 1.1.2005 bis 1.4.2006 auf sage und schreibe 40,4% (das ist mit die Spitze in Deutschland ...)

2. Die FairEnergie ist gemäß WDR-Gaspreisdatenbank (http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/gaspreise.phtml) mit Stand 10.4.06, 20000kWh/a in der Endpreis-Rangliste Baden-Württembergs 3.-teuerster der 90 Anbieter, in Gesamtdeutschland der 27.-teuerste der 670 Anbieter.

3. Der "offene Umgang mit den Kunden" äußert sich darin, dass die FairEnergie uns Kunden einfach das Recht auf Unbilligkeitseinwände abspricht, gleichzeitig aber unsere "mühsam zusammengetragenen und sorgfältig formulierten Briefe nicht auf die gleiche Weise beantworten" kann und über ein Anwaltsbüro ein gerichtliches Mahnverfahren androht.

Wie gut, dass es dieses Forum gibt - erst heute ist dadurch erneut ein Mitstreiter aus Reutlingen auf uns gestoßen. Weitere können sich gerne einfach durch eine "persönliche Nachricht" in diesem Forum an uns wenden!
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 28. April 2006, 12:28:05
@Schöfthaler

Dabei noch von schleichenden Preiserhöhungen zu sprechen, hat schon etwas für sich.

Man hat sich auch nicht dem Urteil einer WP- Gesllschaft zu stellen (welch ein Unfug) , sondern dem Urteil eines staatlichen Gerichts.

Große Freude über ein selbst bestelltes und bezahltes Testat.... fällt wohl hierunter:

http://www.energate.de/news/83641?view=newsItem&id=83641

Der VKU ist der Lobbyverband der Stadtwerke und hat selbstredend Interesse an Persilscheinverfahren.

Die VZ Hamburg und Bremen gaben sich damit nicht zufrieden und auch nicht die Landgerichte Hamburg und Bremen, wie den Medienberichten und den entsprechenden Hinweis- und Auflagenbeschlüssen zu entnehmen war.

Die GVS scheint im räumlich relevanten Markt der Belieferung der Weiterverteiler eine Monopolstellung inne zu haben, sonst könnte sie ja nicht die "Marktpreise" bestimmen. Durch Langfristverträge hätte sie den regionalen Markt gegen Wettbewerb unzulässig abgeschottet.

Entsprechendes wurde bereits filmisch dokumentiert:

http://www.hanischdoerfer.de/gaskartell.htm

Solche Verträge sollen nach Auffassung des Bundeskartellamtes und des 2. Kartellsenats OLG Düsseldorf nichtig sein:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3153



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 02. Mai 2006, 11:09:42
zu Gutachten von Deloitte & Touche siehe auch hier im Forum:

      http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1855&postdays=0&postorder=asc&start=75&sid=cac882ed90e2783e5e10be6cad7f8e5c


Sind also auch bei den Stadtwerken München in Anspruch genommen worden.

Gert Presch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 17. Mai 2006, 21:59:14
Für alle, die im Bereich der Stadtwerke Reutlingen mitmachen wollen:

Wir, die EnergieRebellen NeckarAlb (ERNA) treffen uns zur Abstimmung weiterer Aktivitäten und zum Kennenlernen und Austausch

                am Mittwoch, 24. Mai 2006
                um 20.00 h
                in Ofterdingen

Details: per Persönlicher Nachricht
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 23. Mai 2006, 22:29:05
Heute haben wir Reutlinger wieder Post vom Anwaltsbüro der FairEnergie bekommen - gerade rechtzeitig für unser morgiges Treffen  :lol: .

Anders als eigentlich erwartet und groß angekündigt - siehe eingangs im aktuellen Thread:
Zitat
nach Ablauf der Frist 28.04.2006 "bin ich schon jetzt beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten"
verzichtet man aber offenbar vorerst auf ein gerichtliches Mahnverfahren und kündigt eine gerichtliche Geltendmachung (kein Mahnverfahren mehr? Gleich eine Klage, Herr Anwalt? Warum dann erst nächstes Jahr? Haben wir uns nicht klar genug ausgedrückt?) für die nächste Turnusrechnung an, sofern sich unsere Kürzungen der aktuell strittigen Beträge (bzw. der ersten Abschlagszahlungen 2006) bei der nächsten Rechnung auswirken.

Natürlich werden sie sich auswirken! Also bleibt der FairEnergie nur die Klage. Aber die scheut man ganz offensichtlich. Zumindest derzeit noch.

Bin gespannt, welche Urteile dieses Jahr in anderen Städten noch folgen (und hoffentlich unsere Position eindeutig stärken) werden.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Mai 2006, 09:52:01
@Schöfthaler

Sieht fast so aus, als habe den Kollegen die eigene Courage verlassen. Möglicherweise wurde er auch zurückgerufen. Nicht ohne Grund.

Die laufenden Prozesse bei den Landgerichten stärken offensichtlich die Position der Verbraucher.


Für heute wird eine Entscheidung des LG Bremen erwartet.

Viel Spaß und Erfolg für und mit  ERNA !!!


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 26. Mai 2006, 11:34:42
Ein paar Hinweise:

Einige Hinweise zur Kalkulation findet man unter
http://www.khd-research.net/Energie/Facts/En_Facts_1.html

Der Text des Bremer Urteils vom 24.05.06, Az 8- O-1065/05 steht unter
http://www.pro-herten.de/gas.htm
neben weiteren interessanten Informationen.

P.S.: Unsere E.R.N.A.-Gruppe wächst stetig an.

"Trotze, so bleibt dir der Sieg" (Zitat des dt. Philosophen Hebbel)
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 26. Mai 2006, 11:39:28
... ach ja: Bisher ist das vom Rechtsanwalt der FairEnergie gesetzte Ultimatum des 28. April verstrichen. :!:  

Nur zwei von uns haben vom Anwalt danach ein Schreiben bekommen, das aber nach unserer Einschätzung ziemlich unsicher wirkt. :D
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 03. Juni 2006, 20:00:39
Die FairEnergie hat eine neue Kampagne gestartet - zumindest bei Strom:

Jeder Stromkunde erhielt per Post ein Angebot, zu \"FairStromPlus\" zu wechseln.

Dieser Tarif ist tatsächlich gegenüber dem Grundversorgungs-Tarif leicht reduziert (man spart so grob 5%). Aber ich vermute, das Ganze hat nur ein Ziel: Wenn der Verbraucher sich darauf einlässt, dann kann er sich wohl nicht mehr auf §315 BGB berufen - denn er unterschreibt einen beigelegten (und mit den persönlichen Daten bereits vorausgefüllten - soll wohl schnell gehen ...) Stromliefervertrag, der sowohl die konkrete aktuelle Preisvereinbarung enthält wie auch den Passus, dass die FairEnergie jederzeit zu Preisänderungen berechtigt ist (die - wie großzügig! - rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt werden).
Zitat
Der Kunde erhält dann das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
Dann fällt man vermutlich wieder zurück in die Grundversorgung. Ohne Widerspruch gegen die angekündigte Preisanpassung gilt diese als angenommen. Der Stromliefervertrag selbst hat eine regelmäßige, sich ohne Kündigung automatisch verlängernde Laufzeit von 12 Monaten.

Stimmt meine Vermutung, dass dieser Vertrag eine spätere Berufung auf die Unbilligkeit ausschließt?

Ich selbst bin zwar ohnehin von dieser \"Wahlmöglichkeit\" nicht betroffen, da ich angesichts des hohen Kernenergieanteils der FairEnergie zu einem Ökostromanbieter gewechselt habe, aber die Frage interessiert mich dennoch - vielleicht kommt ja bald auch ein entsprechendes Angebot für die Gasversorgung?
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Cremer am 03. Juni 2006, 20:20:46
@Schöfthaler

wenn die Preise in diesem Vertrag allgemeingültig sind, also, dass jeder Kunde  die gleichen Preise erhalten kann, dann ist es eben kein individuelle Preis/Vertragsvereinbarung, insbesondere dann, wenn dieser Tsarif im Internet nachlesbar oder auf einem Preisblatt erhältlich ist.

Dann gibt ebenfalls § 315

Ist das Gleiche wie bei uns mit den SW KH mit dem Energieclub. Dieser ist auch eine "eigene" Vertragsvereinbarung.  

Die SW haben uns Widersprüchler (vertragswidrig ohne die vereinbarten Kündigungsfristen, rückwirkend, etc) rausgeschmissen, rechne aber bei meiner Jahresrechnung so als ob ich weiterhin im Energieclub wäre.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Juni 2006, 00:47:29
@Schöfthaler

Bei diesen Sonderverträgen könnte man sich auf den Anfangspreis einigen, so dass dieser Sockel dann keiner Billigkeitskontrolle mehr unterfällt. Also kann nur abgeraten werden.

@Cremer

Man sollte einfach zur Kenntnis nehmen, dass der sog. "Energieclub"- Rabatt von Anfang an europarechts- und kartellrechtswidrig und somit nichtig war.

Nach dem Einwand der Unbilligkeit gegen die Gesamtpreise muss man selbst entscheiden, was man bis auf weiteres unter Vorbehalt weiter zu zahlen bereit ist.

Töricht ist es jedoch, selbst an der Wirksamkeit eines von Anfang an unzulässigen Rabatts festzuhalten. Infolge der Rechtswidrigkeit des selben, darf der Versorger diesen seinen Kunden gar nicht einräumen.

Von einer entsprechenden Verbotsverfügung war bereits zu lesen.

Im Gegenzug müssen natürlich die regulären Tarife gesenkt werden.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 25. Juni 2006, 10:43:06
@Fricke, @Cremer

Auf die neue Situation durch die "Einigung auf einen Anfangspreis" scheint die FairEnergie tatsächlich zu setzen. Derzeit wird der Tarif FairStromPlus massiv beworben (auf Litfasssäulen, Plakaten, Bussen, Zeitungsanzeigen, Kundenanschreiben, etc. - was das den Kunden alles kostet!). Nachdem Herr Jenner (Leiter des Vertriebs der FairEnergie) von meinem Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten erfuhr, drückte er in einem Schreiben sein Bedauern aus, "obwohl wir Ihnen mit unserem Produkt FairStromPlus eine Stromlieferung mit absolut wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten".

Im neuen FairEnergie-Kundenmagazin schreibt Herr Jenner:
Zitat
Vor kurzem haben alle Privatkunden der FairEnergie ein individuelles Vertragsangebot für das neue Stromprodukt FairStromPlus erhalten. Wer seine Haushaltskasse entlasten möchte, muss jetzt nur noch eines tun: den Vertrag unterschrieben an FairEnergie zurücksenden.

FairStromPlus ist im Gegensatz zur Grundversorgung (FairStrom) ein Vertragsprodukt. Der Kunde hat hierbei eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit und erhält daher einen Treuebonus.

Jeder einzelne Kunde wird rechtzeitig vor einer Preisänderung schriftlich informiert. Wenn er mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann der Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt der der Preisänderung gekündigt werden.

Aus der bewussten Wortwahl schließe ich, dass man sich als Kunde nach Eingehen auf das Angebot tatsächlich sehr schwer tun wird, sich später noch auf Unbilligkeit zu berufen. Schließlich geht man damit - anders als bei der Nutzung des Allgemeinen Tarifs - ganz bewusst und ohne Not auf ein konkretes Preisangebot ein und einigt sich auf den Preis.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 29. Juni 2006, 16:54:47
   Anpassung der Erdgaspreise zum 01. Juli 2006

Die Erdgasbezugspreise der FairEnergie sinken zum 01. Juli 2006.  
 
Entsprechend dieser Entwicklung wird die FairEnergie die Arbeitspreise für die Grundversorgung um 0,05 Ct/kWh (Nettopreis, ohne Umsatzsteuer) in allen Preisstufen senken und damit den Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben.

Die Grundpreise bleiben unverändert.
Kunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sparen durch die Senkung der Preise 11,60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr.

https://www.stadtwerke-reutlingen.de/fairenergie/02presse/presse_main.htm?reload_coolmenus#meldung18



... na also, geht doch ...

... zumindest mal ein Anfang ...

 :D
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: hollmoor am 29. Juni 2006, 17:36:57
Zitat von: \"Gert Presch\"
   Anpassung der Erdgaspreise zum 01. Juli 2006

Die Erdgasbezugspreise der FairEnergie sinken zum 01. Juli 2006.  
 
Entsprechend dieser Entwicklung wird die FairEnergie die Arbeitspreise für die Grundversorgung um 0,05 Ct/kWh (Nettopreis, ohne Umsatzsteuer) in allen Preisstufen senken und damit den Preisvorteil an ihre Kunden weitergeben.

Die Grundpreise bleiben unverändert.
Kunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sparen durch die Senkung der Preise 11,60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Jahr.


https://www.stadtwerke-reutlingen.de/fairenergie/02presse/presse_main.htm?reload_coolmenus#meldung18



... na also, geht doch ...

... zumindest mal ein Anfang ...

 :D



Habe ich im März auch gedacht,als man hier die Nachricht las:
Unser Versorger senkt die Gaspreise  zum 1.4.06.
Heute haben wir den 30.6. und die Ankündigung unseres Versorgers vom 14.6. in der Presse:Die Gaspreise müssen auf Grund gestiegener Einkaufspreise am 1.7. wieder nach oben angepasst werden.
Keine großer Zeitraum und Grund zur Freude,zumal die Senkung nur die Hälfte dessen,was jetzt wieder erhöht wird,ausmachte.
Es wird auch bei den anderen Versorgern,die jetzt eine Senkung verkünden,nicht anders sein.Ich schätze,in spätestens drei Monaten gehts wieder nach oben,dann wieder mit kräftigem Zuschlag.(bestimmt nicht mit 0,05 Ct/kwh)
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 30. Juni 2006, 21:10:05
Was mache ich nun als Kunde bei einer leichten Gaspreissenkung meines Versorgers, der FairEnergie?

Ich habe bisher sowohl jeder Preiserhöhung seit Anfang 2005 als auch dem Gesamtpreis an sich mit Verweis auf §315 BGB und meinem Zweifel an der Billigkeit widersprochen. Wenn nun der Versorger den Arbeitspreis leicht senkt, sollte ich da dann auch diesem neuen Preisansatz mit der Unbilligkeitseinrede widersprechen oder genügt der Einspruch bei jeder Preiserhöhung?

Natürlich zahle ich weiterhin vorbehaltlich bis zum Nachweis der Billigkeit anderer Ansätze den Preis von 2004 (großzügig billige ich sogar eine Preissteigerung von 2% pro Jahr vorbehaltlich zu).
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Cremer am 30. Juni 2006, 23:36:22
@Schöfthaler,

auch bei uns haben die SW KH die Preise zum 1.7.06 leicht gesenkt.

genau um 0,04 Cent/kWh, d.h. 0,7%.

Das sind bei 20.000kWh 8 € im Jahr Ersparnis.  Toll !! Bin hellauf begeistert.

Da ich aber nur die Preise Sep. 2004 akzeptiere, schlägt  dies nicht weiter zu Buche.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 02. Juli 2006, 22:50:18
@Cremer:

Klar zahlen wir alle weiterhin die Preise aus 2004.

@Fricke:

Ist es sinnvoll / geboten, den Versorger bei jeglicher Preisanpassung (d.h. auch bei einer nach unten) erneut anzuschreiben und sich auf §315 und die Unbilligkeit auch des leicht reduzierten Preises zu berufen, so wie wir es bei jeder Erhöhung schon tun?
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Cremer am 03. Juli 2006, 10:49:22
@Schöfthaler,

halte ich für angebracht.

Sicherheitshalber sollten Sie in diesem Schreiben auch die Zählerstände mitteilen.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: haenle am 03. Juli 2006, 13:17:19
Hallo Herr Schöntaler,

da es bereits  verschiedene Anfragen mit diesem Anschreiben gab möchte ich auf eine Adresse der Protest-Initiative in Reutlingen verweisen. Sie finden deren Adressen auf der homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
www.vz-bw.de/gaspreise ganz versteckt.
Oder Gaszählersymbol anklicken. (Leider schreiben andere VZten uns inzwischen direkt in unsere homepage andere Inhalte, wie den Rat zur vollen Bezahlung unter Vorbehalt, in die Spalten auf der linken Seite.)
Dann
"Hier gibt\'s Erläuterungen und den Musterbrief für Gaskunden, die Preiserhöhungen nicht akzeptieren möchten sowie Ansprechpartner lokaler Gaspreis-Protestinitiativen"
und ganz unten ist ne Liste mit Adressen!!

Noch gibt es sie!!!!
Statt der bisherigen Erklärungen auf der ersten Seite warum Sie § 315 machen dürfen(oder sollen), appellieret die VZ seit neuestem gemeinsam mit dem Minister für das Warten auf die Segnungen des liberalisierten Marktes. Immer das selbe schreiben ist doch langweilig, oder? Ohne Witz!

Ansprechpartner fürs FairEnergieGebiet
Reutlingen und Umland (Fairenergie GmbH und Stadtwerke Reutlingen)
Dieter Gaubatz, Tel 07121-9090692 mailto DieGaRT@t-online.de

Natürlich sind die Behauptungen der FairEnergie der übliche Unsinn, aber je mehr Menschen sich zusammenfinden um so mehr Rammgewicht!
Die FairEnergie gehört natürlich zur EnBW. Und mit deren Gewinne füllen sich die Säckel der OEW - das ist der Zusammenschluss der bisherigen EVS-Badenwerks-BaWü-Versorger. Wozu billiger einkaufen, wenn man dann noch teurer verkaufen kann? Alles klar?

mfg
A.H.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 17. Juli 2006, 20:44:50
Na, das hätte ich als Antwort nicht erwartet ...

Mein dem Versorger FairEnergie vorgetragenes Anliegen:
Zitat
...
Zudem habe ich angesichts der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln grundlegende Zweifel daran, ob die FairEnergie überhaupt die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung hat. Bitte räumen Sie - sofern möglich - meine diesbezüglichen Zweifel baldmöglichst aus.


Heute kam die Antwort vom Vertriebsleiter:
Zitat
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-mail und nehmen deren Inhalt zur Kenntnis.
Wir hoffen, dass die strittigen Punkte und die Frage zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln bald, allgemeingültig oder auch individuell, geklärt werden können.


Offenbar sieht man sich nicht in der Lage, meine Zweifel an der Berechtigung zu zerstreuen. Hätte erwartet, dass man mir aus den AGB oder sonstigen Versorgerunterlagen vorliest ...
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Gert Presch am 28. Juli 2006, 11:55:05
Hallo,

uns kann man jetzt unter www.E-R-N-A.de erreichen!

Gert Presch
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 28. Juli 2006, 22:28:55
Die Frage nach der Preisanpassungsklausel und die für meine Begriffe bisher unbefriedigende Antwort des Versorgers (s.o.) beschäftigte mich doch noch etwas. In den Bestimmungen des Gaslieferanten fand ich keine Aussage zu Preisanpassungsrechten. Ich fragte also nochmal nach: Welche Preisanpassungsklausel verwendet die FairEnergie?
Die Antwort:
Zitat
Bei den allgemeinen Preisen der Grundversorgung gibt es diese Preisanpassungsklauseln nicht. Die bis April 1998 geltende BTO-Gas ging von dem Grundsatz der freien Preisbildung aus, die als entscheidende Voraussetzung für eine aktive Rolle der Gasversorger im Wettbewerb am Wärmemarkt gesehen wurde.
Dass dies auch zu wettbewerbsfähigen Preisen führte, zeigt die stetige jährliche Zunahme von Neukunden im Neubaubereich und die Anzahl der jährlichen Heizungsumstellungen von Heizöl und anderen Brennstoffen auf Erdgas.

Abgesehen davon, dass der angebliche Nachweis für wettbewerbsfähige Preise ja absolut lächerlich ist (zumal die FairEnergie lt. WDR-Gaspreisdatenbank in Deutschland derzeit für Gasabnahmemengen von 20000kWh pro Jahr von 671 Versorgern der 27.-teuerste und in Baden-Württemberg von 91 Versorgern der 3.-teuerste ist):
Gibt es bereits irgendwelche Rechtssprechung zum Fehlen von Preisanpassungsregelungen in den Bedingungen? Schließlich ist selbst für den interessierten und die Bestimmungen lesenden Kunden eines Versorgers überhaupt nicht transparent, woran sich die Preisentwicklung seines Lieferanten orientiert.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Juli 2006, 12:52:22
@Schöfthaler

Hier nochmals lesen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

Für bisherige Tarifkunden (nunmehr Grundversorgung) ergibt sich das Preisbestimmungs- und mithin Preisänderungsrecht bei nach dem 13.07.2005 unveränderten, nicht neu abgeschlossenen Verträgen gem. § 116 III 2 EnWG iVm § 4 AVBGasV, wobei die Preise einschließlich Anfangspreis der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterfallen, sog. Preislistenfall mit jeweils geltenden Preisen (BGH NJW 2006, 684).

Der Gaspreis ist ein Kostenpreis, so dass auch feststeht, wonach sich die Preise zu richten haben, nachzulesen in den Urteilen AG Heilbronn, AG Karlsruhe, LG Mannheim und zuletzt OLG Karlsruhe.

Allein in Sonderveträgen stellt sich die Frage nach einer wirksamen Preisänderungsklausel.

Bisher galt:

Sondervertragskunde ist, wer nicht Tarifkunde ist.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 15. September 2006, 22:28:35
Vier Mitglieder unserer Gruppe E.R.N.A. (Energierebellen Neckar-Alb) haben mittlerweile gerichtliche Mahnschreiben vom Amtsgericht Stuttgart erhalten und selbstverständlich sofort mit Hinweis auf die Einwände unter Berufung auf §315 BGB und den fehlenden Billigkeitsnachweis widersprochen.

Mal sehen, wie die FairEnergie nun reagiert.  :shock:
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 20. Oktober 2006, 21:12:39
Nachdem ich im Jahr 2005 durch die Abschlagszahlungen versehentlich überzahlt hatte, verrechnete die FairEnergie in ihrer Turnusabrechnung selbstredend das Guthaben nur insoweit mit Folge-Abschlagsforderungen, wie es nach ihrer eigenen Abrechnung auszuzahlen war. Mit dem von mir nach den vorbehaltlich akzeptierten Preisen von 2004 errechneten, um 45 Euro höheren Guthabenwert reduzierte ich die Abschlagszahlungen der ersten Monate in 2006 entsprechend weitergehend.

Ich forderte nun das Unternehmen auf, mir diesen Differenzbetrag kurzfristig zu erstatten, da gemäß aktueller Rechtsprechung strittige Beträge bis zur Klärung nicht fällig wären und entsprechendes Guthaben zu erstatten sei. Sollte mir die FairEnergie diesen Betrag nicht erstatten wollen, so ginge ich davon aus, dass mein bisheriges Vorgehen (entsprechende Verrechnung) der Einfachheit halber bis zur Billigkeitsklärung ausdrücklich akzeptiert würde.

Die Antwort:
Zitat
Eine Erstattung werden wir nicht vornehmen, da wir der Meinung sind, dass die Ihnen für 2005 in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt sind.

Es kommt ja hier selbstverständlich nicht auf die "Meinung" des EVU an. Kann ich nun davon ausgehen, dass die Verrechnung mit 2006-Abschlägen nicht zu beanstanden ist? In keinem der zahlreichen Schriftwechsel zwischen der FairEnergie und mir wird mir bisher schließlich ausdrücklich "untersagt", eine Verrechnung mit den Beträgen des Folgejahrs vorzunehmen.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 19. Dezember 2006, 00:19:28
Zum 1.1.07 werden die Gaspreise der FairEnergie Reutlingen erneut angehoben. Und das, obwohl swb Bremen bereits für November und erneut für Januar aufgrund der Erdölkopplung erste Preissenkungen angekündigt hat.

Darauf angesprochen argumentiert die FairEnergie Reutlingen:
Zitat
Es gibt in der deutschen Gaswirtschaft Preisgleitklauseln
mit verschiedenen "Time-Lags", diese führen zu
unterschiedlichen Preisanpassungsterminen der
Bezugsverträge [d.h. zu entsprechend späteren Anpassungen
bei der FairEnergie]. Dies ist auch der Grund dafür, daß
einige Unternehmen, überwiegend aus dem Norden,
Preissenkungen schon zum 1. Januar umsetzen können.
Für den Endkunden ist dies aber unerheblich, da ein
kurzes "Time-Lag" auch bei steigenden Notierungen
früher greift.

Ein erhöhter Time-Lag in Zeiten steigender Ölpreise hätte folgerichtig bedeuten müssen, dass die FairEnergie bisher zu den günstigsten Anbietern hätte zählen müssen. Das Gegenteil ist jedoch seit Jahren der Fall: Die FairEnergie gehörte (wie weiter oben bereits angemerkt) zu den 5-10% teuersten Anbietern.

Jetzt fehlen sogar der FairEnergie die Worte - seit diesem Hinweis ward keine Antwort mehr erhalten ...

Besser allerdings: Zwei Leserbriefe unserer Protestgruppe in der örtlichen Tagespresse (GEA) beschert uns aktuell einige Anrufe kürzungswilliger Mitbürger. Wer Rat braucht, ist bei E.R.N.A. herzlich willkommen - nächstes Treffen siehe Homepage.

E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.e-r-n-a.de
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Cremer am 19. Dezember 2006, 07:30:35
@Schöfthaler,

was meinen die mit "Time-Lags"?

Etwa die Referenzperioden?

Wenn ja, dann schätze ich mal haben die dass Modell 6/3/3, was überwiegend angewendet wird. Auch in diesem Zeitraum dürfte eine Senkung notwendig sein, weil das Öl ja bereits seit September günstig ist.

Zur Info, die SW Kh haben von 6/3/3 auf 6/1/3 umgestellt.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 17. Januar 2007, 22:18:17
Das mit dem Time-Lag lassen wir uns nun ausführlich von der FairEnergie erklären:

Am 27.2.07 kommen Vertriebsleiter G. Stumpfernagel und M. Schumacher zu uns (örtliche Protestgruppe E.R.N.A.) in unsere monatliche Stammtischrunde und wollen uns über die Hintergründe zur Gaspreisentwicklung aufklären.

Mehr dazu auf unserer Homepage.

E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
www.E-R-N-A.de
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 31. Januar 2007, 21:55:26
Hoffentlich ergeht es uns Veranstaltern am 27.2. nicht genauso wie der lokalen Grünen-Fraktion:
Zitat
Reutlingen. Die Grünen und Unabhängigen bedauern die Entscheidung der
Oberbürgermeisterin, dass der Geschäftsführer der Fair Energie Heiko
Suter nicht, wie von der Fraktion beantragt, in den Gemeinderat
kommen wird
.
...
 Die Oberbürgermeisterin, die auch Vorsitzende des
Aufsichtsrats der Fair Energie
ist, hält dies für unzulässig, weil die
Gaspreisgestaltung nicht zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehöre.
Vielmehr werde dies im Aufsichtsrat der Fair Energie besprochen.
Dieser berät allerdings nichtöffentlich.

...

In einem Antrag formuliert Stadträtin und Fair Energie-Aufsichtsrats-
mitglied Cindy Holmberg das Anliegen der Grünen, wenigstens
in einer  Aufsichtsratssitzung die Gaspreisgestaltung darzulegen.



Bisher haben wir glücklicherweise noch keine Absage erhalten - weder von der FairEnergie-Vertriebsleitung noch durch ein Rückpfiff-Schreiben der Oberbürgermeisterin und FairEnergie-Aufsichtsratsvorsitzenden. Hoffen wir, dass dies so bleibt ...
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 10. Februar 2007, 20:32:30
Die FairEnergie wartet nun erst mal ab. Die eigenmächtigen Kürzungen der Kunden werden zwar nicht hingenommen, aber bis zur BGH-Entscheidung wird nichts passieren:
Zitat
Wie Sie sicher wissen, ist die Frage der Angemessenheit und Überprüfbarkeit der Preise sowie die damit zusammenhängenden Sachverhalte derzeit beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung anhängig. Voraussichtlich wird eine Entscheidung in Kürze, genannt ist der März 2007, getroffen werden. Bis dahin werden wir weitere gerichtliche Schritte nicht in die Wege leiten, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Die widerspenstigen Kunden der FairEnergie werden allerdings recht unterschiedlich behandelt. Bei einigen von uns ging man in der jüngsten Turnusrechnung 2006 auf den erklärten Wunsch ein, die Abrechnung für Erdgas von denen aus anderen Leistungsarten sauber zu trennen, bei anderen (die das genauso gefordert hatten!) ignorierte man den Wunsch einfach und vermischte erneut die Leistungsarten und Guthaben/Zahlungen.

In einem Fall wurde von der FairEnergie sogar der Betrag der alten, widersprochenen Einzugsermächtigung munter weiter abgebucht, sogar dann noch einmal, nachdem eine derartige ungedeckte Monatsabschlagsbuchung wieder durch den Kunden rückgebucht wurde (und trotz Bestätigung des Erhalts des Einspruchs). Auch nach anschließender Einstellung der Erdgas-Abschlags-Abbuchung gemäß Widerspruchs hieß es dann in der Abrechnung fürs gesamte Jahr 2006 erneut: "Auf Grund der uns vorliegenden Einzugsermächtigung werden wir den offenen Betrag von Ihrem Konto ... fristgemäß abbuchen." Schlicht Schlamperei oder böser Wille?

E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
www.E-R-N-A.de
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: e-Stromer am 16. Februar 2007, 17:00:10
"In einem Fall wurde von der FairEnergie sogar der Betrag der alten, widersprochenen Einzugsermächtigung munter weiter abgebucht"

Tipp, dann wird nimmer abgebucht  :D

http://freenet-homepage.de/diemeinige/GAS/Widerruf-EZE.jpg
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 03. März 2007, 01:14:46
Unser E.R.N.A.-Abend mit unserem Versorger brachte nicht wirklich Neues, aber einige neue Mitstreiter und eine gute Presse (Reutlinger Generalanzeiger GEA, 1.3.07):

Ausschnitte:
Zitat
Die Anwesenden interessierte vor allem auch die Preisgestaltung des Unternehmens vor Ort, und da war Stumpfernagel, Prokurist bei der FairEnergie Reutlingen, weit weniger auskunftsfreudig. Dass die Fair-Energie als Gesamt-Unternehmen gute Gewinne macht, ist hinlänglich bekannt.

»Warum tun Sie sich mit Transparenz so schwer?«, wollte einer wissen. »Wir werden einen Teufel tun, unsere Kosten aufzudecken«, betonte Stumpfernagel. Man stehe im Wettbewerb und biete marktgerechte Preise. Die Offenlegung der Kalkulation würde lediglich »zu Verwirrung führen«.

Warum das Unternehmen »eine Eigenkapitalrendite von 23 Prozent zu verzeichnen hat, mehr als die Deutsche Bank«, wollte einer wissen und, warum man nicht auch mit 15 Prozent zufrieden sei. Das brachte den beredten Fair-Energie-Prokuristen ins Schleudern: »Ich verstehe die Diskussion. Aber ich kann die Frage nicht beantworten. Ich bin der falsche Ansprechpartner.«
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 09. Mai 2007, 22:22:55
die nächste Runde:

FairEnergie/Stadtwerke Reutlingen/SWR (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=27481#post27481)
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 11. Juni 2007, 21:07:01
Kurz vor der sehnlichst erwarteten BGH-Urteilsverkündung lässt die FairEnergie GmbH wieder im großen Stil gerichtliche Mahnbescheide vom AG Stuttgart verschicken - wie schon mal 2006 direkt in der Urlaubszeit!

Selbstverständlich widersprachen wir allesamt.

Im übrigen:
Zitat
Sehr geehrte, liebe GasprotestlerInnen,

ein SWR Redaktionsteam hat zusammen mit der ERNA - Energie-Rebellen Neckar Alb  - einen Bericht zum Protest gegen die Höhe der Gaspreise zusammengestellt.
Die Aussendung des Beitrags mit dem Titel \"Gaspreise - Bessere Chancen für Kunden?\"
ist für kommenden Donnerstag, den 14.06.2007 in der Sendung Infomarkt ab 21.00h geplant.
Vielleicht haben Sie Gelegenheit, den Beitrag anzusehen?
http://www.swr.de/infomarkt/index.html (http://www.swr.de/infomarkt/index.html)

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: marcolino am 04. Dezember 2007, 11:40:25
Hallo,
als Neue im Forum und ebenfalls Zahlungsverweigerin bei der Fairenergie Reutlingen (Gas verweigert, Strom unter Vorbehalt bezahlt)  habe ich nach dem Mahnbescheid und Widerspruch nun einen Verweisungs- und Verbindungsantrag (wohl mit irgenwelchen Mitstreitern) der gegenerischen Rechtsanwälte ans Landgericht (Kammer für Handelssachen) bekommen. Dafür brauche ich doch einen Anwalt?
Was tun sprach Zeus?
Jetzt bin ich so weit gegangen und möchte keinen Rückzieher machen.
Gruß
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Cremer am 04. Dezember 2007, 12:54:08
@marcolino,

Zitat
Verweisungs- und Verbindungsantrag

was meinen Sie damit?

ich sehe es aber so, dass nun die Zeit wäre einen RA hinzu zuzziehen
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: marcolino am 04. Dezember 2007, 13:16:28
Na: Verbindungsantrag heißt das Verfahren soll anscheinend mit den Verfahren anderen Zahlungsverweigerern verbunden werden und verwiesen werden soll es vom Amtsgericht ans Landgericht wegen angeblicher ausschließlicher Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen.

Anwalt - ja aber welcher streitet sich um 53 Euro Zahlungsverweigerung und ggf. 250,00 Euro Rückforderung?

Gruß
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: alx am 04. Dezember 2007, 21:45:19
Hallo marcolino,

schau doch mal bei http://www.e-r-n-a.de (http://www.e-r-n-a.de) den Energie Rebellen Neckar-Alb vorbei.

Wir sind ca. 60 Kunden (30 im konkreten Widerspruch) der FairEnergie und verweigern teilweise seit 2004 die überhöhten Preise.

Viele von uns haben solch oder ein ähnliches Schreiben bekommen und sind also in derselben Situation (nach Widerspruch, widersprochenem MAhnbescheid, etc.).

Wir haben eine kleine Auswahl an Anwälten, die sich mit den Klagen auseinandersetzen und die Verweigerer beraten und vertreten können.

Demnächst haben wir wieder ein Treffen - Infos dazu auf der Homepage, oder einfach mal unseren Ansprechpartner Dieter Gaubatz telefonisch, oder mich per eMail kontaktieren.

Gruß
Alex
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Kämpfer am 07. Dezember 2007, 16:09:21
@marcolino und alx,

auch ich habe wegen Kürzung von Stromzahlungen vor wenigen Tagen die Klage der Prozessbevollmächtigten der FairEnergie per Postzustellungsurkunde erhalten. Beim Verfassen der Klageschrift selbst hat man sich offensichtlich nicht sehr viel Mühe gemacht. Zudem wurde der außergerichtlich geführte Schriftverkehr nicht vollständig aufgeführt und zumindest ein wesentlicher Sachverhalt verfälscht. Ungeachtet dessen habe ich meine Unterlagen an einen meines Erachtens nach mehr als kompetenten Anwalt mit der Bitte um Übernahme des Mandats weitergeleitet. Dieser wird nunmehr eine sicherlich angemessene Klageerwiderung fertigen.

Kämpfer
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Dezember 2007, 22:40:37
@kämpfer

Soweit mir bekannt, bieten Schriftsätze der Kollegin Danzeisen aus der Kanzlei Gersemann & Kollegen einige Angriffspunkte, zumal wenn alle Erhöhungen und einseitig erhöhten Entgelte als unbillig gerügt wurden und die Zahlungen hiernach gekürzt wurden.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: marcolino am 07. Dezember 2007, 22:56:41
Vielen Dank erst mal für die Antworten!

Mit der e-r-n-a habe ich mich in Verbindung gesetzt und zumindest mal 4 Anwälte mitgeteilt erhalten. Werde mal sehen, wie die auf mein Anliegen reagieren.
Irgendwie fühlt man sich schon als kleines Würstchen, aber wenn man sieht, dass es doch sehr viele sind, die sich wehren, geht es nicht mehr um den einbehaltenen Betrag, sondern wirklich ums Prinzip - man sollte sich halt doch nicht alles gefallen lassen.
\"Kämpfer\" - wie hast du denn deinen Anwalt ausgesucht?

Schönen Abend noch und weiter so.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 07. Dezember 2007, 23:06:26
Hallo Kämpfer,

hast Du Dich uns E.R.N.A. in Reutlingen/Tübingen und Umgebung noch nicht angeschlossen??

Die FairEnergie lässt sich tatsächlich (wie Herr Fricke offenbar weiß) von der Kanzlei Gersemann & Kollegen aus Freiburg vertreten, nachdem sie sich (aus uns nur bruchstückhaft bekannten Gründen von ihrem Haus-und-Hof-Anwalt - siehe ganz zu Anfang dieses Threads - Anfang des Jahres getrennt haben  ;(). Wir \"Mitkämpfer\" haben allesamt derzeit einen unterschiedlichen Status - manche haben noch gar nix vom Amtsgericht erhalten, andere schon den von RA Danzeisen eingereichten Verweisungsantrag vom jeweiligen Amtsgericht ans Landgericht Tübingen. Und Du offenbar schon eine Klageschrift?

@Kämpfer und @marcolino:
Zwecks konkretem Austausch kannst Du gerne Kontakt per PN mit mir aufnehmen. Wäre u.a. am Wortlaut der Klageschrift höchst interessiert. Außerdem kennen wir ein paar interessierte Anwälte - ggf. können wir Deinen ebenfalls mit in die Liste aufnehmen? Die uns vertretenden Anwälte sind (wie RR-E-ft) meist selbst Betroffene (also Rechnungskürzer) und deshalb sehr motiviert und engagiert.

Uns E.R.N.A.-Kämpfern haben sich bereits weitere Mitstreiter angeschlossen, die einzig durch das Verweisungsschreiben vom AG zum LG auf uns stießen, in dem überraschenderweise konkrete Namen der Beklagten (tlw. sogar mit den angeblich rückständigen Beträgen ...) aufgeführt waren.

Übrigens wird demnächst auch der Reutlinger GEA wieder mal berichten. Dort hat man einerseits von der FairEnergie, andererseits von uns Infos zum aktuellen Stand des Protests und der Verfahren eingeholt.

Auch der Petitionsausschuss des Landtags wird sich demnächst mit der Sachlage (insbesondere mit den hohen Eigenkapitalrenditen der Stadtwerke) auseinandersetzen - siehe unsere Homepage.

Uns allen geht es schon lange nicht mehr um die paar eigenen einbehaltenen Kröten - die Sache ist höchst politisch, und wenn wir an die vielen häufig älteren Mitbürger der Stadt denken, denen wir mit Aktionen wie einem kürzlichen Infostand in der Fußgängerzone begegnen und die mit ihrer kleinen Rente die exorbitanten Gewinne der Energieversorger (und Aktionäre) einfach nicht mehr bezahlen können ...!!! So etwas gehört in Deutschland für Güter der Daseinsvorsorge einfach verboten!
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Kämpfer am 08. Dezember 2007, 09:18:34
@ RR-E-ft und Schöfthaler

ich lasse mich von RR-E-ft vertreten. Diesem liegen meine Unterlagen seit dieser Woche auch schon vor. RR-E-ft ist meines Erachtens sehr kompetent. Auf nichts anders lassen auch seine Beiträge schließen.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 12. Februar 2010, 21:44:36
Endlich gibt es auf dem Markt Gaspreise, die denen von 2004 ähneln, ja diese sogar unterschreiten!

Wenn das kein Zeichen dafür ist, dass unser \"Unbilligkeitseinwand\" seit 2005 gerechtfertigt ist - die Gaspreise der FairEnergie sind und waren eben nicht marktgerecht, sondern deutlich überhöht. Ursache dafür ist die leidige Ölpreisbindung, die den vier großen Energieversorgern in Deutschland in den letzten Jahren enorme Gewinne in die Taschen gespült hat, weil ja der Gaspreis an sich nicht wirklich so hoch sein muss wie die mit Ölpreisbindungs-Aufschlag uns Verbrauchern aufgezwungenen Kosten. Die Stadtwerke und Endkundenversorger haben es bislang konsequent versäumt, Abnahmeverträge ohne diese privatrechtlichen Preisbindungsklauseln zu suchen und zu schließen. Sie hatten es ja auch dank Monopolstellung nicht nötig und hielten es aufgrund der Beteiligung der großen Vier an den Regionalanbietern nicht für zweckmäßig. Aber das ist für die regelmäßigen Leser dieses Forums ja nichts Neues.

Gestern wurde es für die Reutlinger Bürger bei Verivox angekündigt - ab heute ist das Angebot tatsächlich erstmals aktiv geschaltet: Es gibt einen neuen Gaslieferanten, der mir (ohne erkennbare Haken in den Lieferbedingungen) ab 1.4.10 Gas bereitstellen kann mit folgenden kostensenkenden Eigenschaften:
[/COLOR][/B]
Meine zukünftige Gasjahresrechnung wird sich gegenüber der mit aktuell gültigen FairEnergie-Preisen um 28% reduzieren. Und sie wird noch einmal um 11% niedriger ausfallen als meine bislang auf die 2004er-Preise konsequent gekürzten Rechnungen!

Ich möchte keine Werbung für einen konkreten Anbieter machen - ich denke, es ist zu erwarten, dass weitere günstige Anbieter folgen, die Gas ohne Ölpreisbindung beziehen und entsprechend günstig anbieten können.
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: nomos am 13. Februar 2010, 10:55:34
siehe hier:

Neue Marke: LOGO!-ENERGIE (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=69105#post69105)
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 13. Februar 2010, 11:46:20
Ich denke, wir sollten hier nicht für eine bestimmte Marke werben (oder bist Du im Vertrieb dieser Firma tätig, nomos?). Für mich ist entscheidend, dass es offensichtlich mittlerweile den Gaserwerb zu Konditionen gibt, die es den Verteilern erlauben, unter den Preisen von 2004 anzubieten. Das widerlegt die bisherige Argumentation unserer lokalen Versorger (auch vor Gericht)!
Titel: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
Beitrag von: Schöfthaler am 19. Februar 2010, 00:23:32
Es gibt für Reutlingen weitere günstige Anbieter - der Wettbewerb scheint in Gang zu kommen. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=69416#post69416)