Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Sensorium am 31. März 2006, 21:49:46
-
Hallo ich bin vor 5 Wochen Umgezogen in eine andere Wohnung mit Gazheitzung und Warmwasser über Gass vorgestern wurden die Zähler abgelesen und Heute kamm die Rechnung mit knappe 300 Eur das ist doch viel zu hoch für 5 Wochen oder was kan ich dagegen machen ? Wohnungsgröße 70m² Gasanbieter ist die Gasag
g.
Maik
-
@ Sensorium
Hast Du bei Einzug in die neue Wohnung die Zählerstände abgelesen???
Hast Du mal überprüft, ob der auf der Rechnung angegebene Zählerstand überhaupt mit dem aktuellen Stand übereinstimmt oder ob da nicht ein Zahlendreher gemacht wurde???
Manchmal schreiben die Ableser etwas undeutlich und die Sachbearbeiter \"erraten\" dann die Zahlen.
Hast du den ABRECHNUNGSZEITRAUM überprüft?
Gruß
windkraft
-
Beim Wohnungswechsel gibt es ein Formular des Energieversorgers (Übergabeprotokoll). Es hat nichts mit dem Übergabeprotokoll der wohnung zu tun, sondern es ist einfach ein Zählerstandsprotokoll bei Übergabe mit Adressen und Unterschriften der beiden Vertragskunden. Damit wird eine Zwischenabrechnung beim Vertragskunden-alt und eine Berechnung der Abschlagszahlungen beim Vertragskunden-neu durchgeführt.
btw.: bei einer kleineren Einzimmerwohnung, die sehr gut geheizt wurde, sind die 300€ üblicherweise der Jahresverbrauch. (s.a. Gasverbrauchsrechner).
Ich würde - wenn es sich nicht gerade um eine 150 m² Wohnung, die sehr gut geheizt wurde, handelt - Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und mich auf die ergebnisse des \"Gasverbrauchsrechners\" und des \"Gastarifrechners\" (s. Link auf dieser Website) stützen.
-
Die Zählerstände sind festgehalten worden sind auch i.o. nur die 300 euro für 5 wochen sehe ich nicht ein da müste ich ja eine sauna daheim haben richtig abgelesen wurde auch kan es sein das der zähler defekt ist ? den eine eichplakette o.ä. habe ich nicht gesehen
-
Wenn die Eichplakette fehlt, kann es auch sein, daß sie abgefallen ist (also der Klebstoff versagt hat). Dies ist trotzdem ein wichtiger Grund, den Zähler anzuzweifeln, da der Nachweis der rechtmäßigkeit eben fehlt oder untergegangen ist. Somit besteht afaik ein berechtigtes Interesse auf Nacheichung/Zählertausch. Ich würde aber in der letzteren Sache lieber noch mal RA Fricke fragen.
Ich würde aber genau hinsehen (ggf. mit Spiegel), ob der Eichaufkleber nicht ungünstigerweise auf der \"Rückseite\" oder sonstwo schwerzugängliches angebracht ist.
-
@Sensorium,
die Abnahme von Gas in dieser Höhe im Winter halte ich schon für richtig.
Zum anderen ist es auch eine Frage des richtigen Gastarifes, damit einhergehnd der Kesselleistung für die Grundgebühr etc.
-
@Sensorium,
die Abnahme von Gas in dieser Höhe im Winter halte ich schon für richtig.
300€ sind normal - für einen Winter. Hier ist aber von 5 WOCHEN, also ein Monat die Rede. Das kann selbst bei Uraltbauten nicht sein - da wäre die Gasrechnung fast in der Größenordnung der Nettokaltmiete