Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kreuznach => Thema gestartet von: Cremer am 29. März 2006, 11:55:55
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Die Stadtwerke Kreuznach werden zum 1.4.06 die Gaspreise im Sondertarif A (zum Heizen) um 0,28 Cent/kWh, das sind 5,5%, anheben.
Nach Mitteilung der Geschäftsführer Dietmar Canis beträgt die Mehrbelastung bei 20.000 kWh Verbrauch ca. 60 €.
Damit wurden die Preise in 18 Monaten seit September 2004 in schöner Regelmäßigkeit von 3 Monaten um insgesamt 40% angehoben.
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@Cremer
Siehe hier :
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=5078&back_cont_id=4043
sowie www.eid.de
Warum die Preise nun noch weiter steigen \"müssen\" ist wohl erklärungsbedürftig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
dem Beitrag aus dem Spiegel letzter Woche kann aber entnommen werden, dass die Zeiten der günstigen Preise vorbei sind.
Die Energiekosten werden hauptsächlich aus Gründen des Bedarfs in Asien (China, Japan) weiter steigen.
Auch der Gaspreis wird steigen, wenn die Gaspiplines von Russland nach China und Indien gebaut werden sollten.
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moin moin,
@Cremer
40%, na da scheinen die Stadtwerke Kreuznach ja schon fast skrupel zu haben mit der Erhöhung...
Die Stadtwerke Rostock erhöhen den reinen Gaspreis (ohne Steuern)
von 2,80ct/KWh (1.1.2003) auf 4,43ct/KWh (1.4.2006).
Wer nachrechnet kommt auf 58,2%.
Mit Gruß vom
Pelikan
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@Cremer
Wenn im SPIEGEL von langfristigen Entwicklungen die Rede war, besteht kein Grund, diese vorweg zu nehmen.
In Weißrussland sind die Gaspreise seit zwei Jahren auf sehr niedrigem Niveau stabil, unbeeindruckt von irgendwelchen Entwicklungen.
Diese Gaspreise für Belarus wurden von Gazprom- Vize Medwedjew als \"marktwirtschaftlich\" bezeichnet. Vielleicht werden sie ja dort steigen, wenn Gazprom das Erdgas woanders absetzt und deshalb nicht mehr zu besonders günstigen Konditionen an den Nachbarn liefert. Weißrussland hat also die \"günstigen Preise\", die ggf. gemeint sein könnten:
http://www.belarusnews.de/wirtschaft1316-0.html
http://www.belarusnews.de/wirtschaft1352-0.html
http://www.belarusnews.de/wirtschaft1655-.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,408893,00.html
Es gibt genügend Beispiele von Gasversorgern, welche die Preise zum 01.04.2006 nicht weiter erhöht oder gar gesenkt haben, in Deutschland.
Und daran sollte man sich orientieren, ebenso wie an der Feststellung im E.ON Ruhrgas- Beschluss des Bundeskartellamtes, wonach in Deutschland insgesamt marktunüblich hohe Erdgaspreise herrschen (also keine günstigen Preise) und zudem Stadtwerke bei neuen Vertragsabschlüssen günstigere Bezugskonditionen erlangen konnten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@all
Die Stadtwerke haben ganz absichtlich und geschickt den § 42 des neuen Energiewirtschaftgesetz (EnWG) ausgetrickst. Nach § 42 sind die Stadtwerke nämlich verpflichtet in oder als Anlage zu Ihren Jahresrechnungen an die Kunden ganz detailliert die Anteile der einzelnen Energieträger und sonstige Angaben anzugeben sowie das Entgelt für den Netzzugang gesondert auszuweisen.
Vielen Kunden der Stadtwerke ist gar nicht aufgefallen und haben es nur unterschwellig wahrgenommen, dass die Jahresrechnungen der Stadtwerke das Datum 14. Dezember 2005 und nicht wie sonst üblich das Datum 31.Dezember 2005 trägt. Die BIFEP konnte endlich die Gründe für die Erstellung der Jahresrechnungen der Stadtwerke mit Datum 14. Dezember 2005 herausfinden. Grund ist letztlich das neue Energiewirtschaftgesetz (EnWG).
Ganz bewusst umgehen die Stadtwerke Kreuznach damit den § 42 des neuen EnWG welches seit dem 7. Juli 2005 in Kraft ist und danach ihre zusätzlichen Verpflichtungen. Nach § 118 des EnWG gibt es Übergangsregelungen. Es gelten der § 42 Abs. 1 und 6 erst ab dem 15. Dezember 2005.
Nach §42 EnWG sind die Stadtwerke verpflichtet in oder als Anlage zu ihren Rechnungen an die Letztverbraucher, also uns Kunden, und in an diese gerichteten Werbematerial für den Verkauf von Elektrizität anzugeben:
1. den Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten Jahr oder vorletzten Jahr verwendet hat und ab spätestens 15.Dezember die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres
2. Information über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen und radioaktiven Abfall, die auf den in Nummer 1 genannten Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.
3. die Stadtwerke sind verpflichtet in ihren Rechnungen an Letztverbraucher das Entgelt für den Netzzugang gesondert auszuweisen.
4. die Stadtwerke und Vorlieferanten von Elektrizität haben im Rahmen ihrer Lieferbeziehungen auf Anforderung die Daten so zur Verfügung zu stellen, dass ihren Informationspflichten genügen.
Die Stadtwerke haben ferner detaillierte Angaben auf den Rechnungen nach Netzdurchleitungsgebühren, Grundpreis, Arbeitspreis, Stromsteuer, Spitzabrechnung je für EEG und KWK-Steuer anzugeben.
Damit haben die Stadtwerke bewusst mit einer Rechnungslegung zum 14. Dezember 2005 der Jahresrechnung die gesetzlichen Vorgaben umgangen. Die Jahresrechnungen sind erst nach dem 10. Januar 2006 bei den Kunden eingetroffen.
Die BIFEP nennt dies Betrug am Kunden.
Sie prüft in diesem Zusammenhang die rechtliche Zulässigkeit einer Zurückdatierung aller Jahresrechnungen. Selbst korrigierte Jahresrechnungen, eingegangen Ende Januar 2006 oder später, tragen das Datum 14.Dezember 2005.
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@all
Aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 82 des EG-Vertrages müssen die Stadtwerke den Energieclub in der Sparte Strom zum 30.6.2006 einstellen und nennen den neuen Tarif ab dem 1.7.2006 "Kreuznacher Stadtstrom". Der Kreuznacher Stadtstrom ist jetzt ein ganz normaler Tarif. In der Sparte Strom gibt es keinen Energieclub mehr!
Für die Sparte Gas gilt der Energieclub momentan weiter, solange hier keine Öffnung des Gasnetzes für Mitbewerber erfolgt ist.
Nachdem die Stadtwerke bereits im Januar aufgrund des Missbrauchsverfahren die Koppelung im Energieclub von Gas mit Strom aufgeben mussten, kommt ein weiterer Kompromiss nun an die Öffentlichkeit, Der Energieclub verstößt gegen den Artikel 82 "Wettbewerbsregeln" des EG-Vertrages in der Sparte Strom. Deshalb wird ab dem 1.7.2006 der Kreuznacher Stadtstrom als neuer, eigenständiger, ganz normaler Tarif eingeführt. Damit entfällt die 10% Vergünstigung im Energieclub und in der Sparte Strom gibt es keinen Energieclub mehr. In dem Informationsschreiben verschleiern die Stadtwerke geschickt diese Tatsache und propagieren immer noch, dass "der Stadtstrom auch weiterhin sehr günstig bleibt". In der Tariftabelle fallen die Stadtwerke mit diesem Tarif aus der Spitzengruppe weit nach hinten.
Die BIFEP weist daraufhin, dass der jährliche Grundpreis in dem neuen Tarif sogar 2 Cent teuerer als der Allgemeine Tarif wird (8,75 €/Monat x 12 Monate=105 € zu 104,98 €) Der Arbeitspreis beträgt nun 17,09 Cent/kwh gegenüber dem Allgemeinen Tarif von nur 17,43 Cent/Kwh. Die Preiserhöhung von 0,87 Cent/kwh beträgt satte 5,4%. Damit ist der neue Tarif nur noch 1,95 % günstiger gegenüber dem Allgemeinen Tarif. Bei einem Verbrauch von 3500 kwh/Jahr ist der neue Tarif nur ca. 12 Euro billiger.
Ist dies auch ein Indiz, dass eventuell der Allgemeine Tarif ebenfalls zum 1.7.2006 teuerer wird?
Liest man mal da im Kleingedruckten, also den "Allgemeinen Bedingungen für Kreuznach Stadtstrom" genau nach, dann stellt man fest, dass alle Energieclubkunden für Strom ab dem 1.7.2006 neue Verträge abschließen müssen. Die Laufzeit für diese Verträge beginnen von neuem. Eine Übernahme der bisherigen Verträge mit den begonnenen Laufzeiten ist nicht möglich. Besonders nachteilig ist es, dass nach den Allgemeinen Bedingungen für Kreuznacher Stadtstrom die Stadtwerke gegenüber dem Allgemeinen Tarif und dem ehemaligen Energieclub jederzeit die Preise ändern können. Man hat als Kunde keine Preisgarantie mehr für einen bestimmten Zeitraum (Quartal als kleinste Zeiteinheit). Eine besondere Benachrichtigung über Preisanpassungen erfolgt ebenfalls nicht.
Neu ist auch, dass das zwingende Einzugsermächtigungsvefahren vom Energieclub aufgegeben wurde. Zusätzlich kann man jetzt auch durch Überweisung die Zahlung der Abschläge leisten.
Neu ist ferner, dass Kunden bei Abnahme von mehr als 30.000 Kwh pro Jahr auf eigene Kosten einen Telefonanschluss den Stadtwerken für eine Messeinrichtung für eine Zählerfernabfrage stellen müssen.
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@Cremer
Der Thread soll bestimmt weiterhin Stadtwerke Kreuznach heißen.
Nicht nur die BIFEB wird wohl noch viele Beiträge in diesen einstellen wollen.
Dass der Rabatt gegen Kartellrecht verstößt, konnte doch schon den Unterlagen des Bundeskartellamtes entnommen werden, konnte also keine Überraschung mehr sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@all,
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14910
O.K. 8)
jetzt weiß ich auch Bescheid, warum die SW KH zum 1.7.06 die Strompreise für den Eneergieclub anheben werden. :idea:
Eine konkrete Ankündigung für die Erhöhung des Allgemeinen Tarifes ist bisher noch nicht erfolgt. :evil:
Dies kommt wie immer 1 Tag vorher. :shock:
Hallo wo sind denn da die gesetzlichen 6 Wochen Ankündigungsfrist? :?
RWE Rhein-Ruhr ist nämlich 24,5%-tiger Anteilseigner :roll:
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Soeben aus dem Geschäftsbericht der Stadtwerke 2005 http://www.stadtwerke-kh.de/pdf/gesch_ber_2005.pdf
und dem Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznachhttp://www.stadt-bad-kreuznach.de/index_politik-verwaltung.htm entnommen.
Presseerklärung der BIFEP e.V 21.7.2006:
Im dem Geschäftbericht 2005 der Stadtwerke wird ausgewiesen, dass der Gewinn von 7,8 Mio € in 2004 auf 8,1 Mio € in 2005 gesteigert werden konnte.
Das sind 12,3% Gewinn nach Steuer.
Die Bezugskosten für Gas stiegen in 2005 um 15,6% laut Geschäftsbericht der Stadtwerke Seite 12.
Die Gaspreise der Kunden dagegen um satte 4 Gaspreisanhebungen um insgesamt 22%.
Das nennt man Gewinnmaximierung.
Die auf der Seite 16 des Geschäftsberichtes ferner angegebenen Wertpapiere konnten von 15,9 Mio. € in 2004 auf 16,7 Mio. € in 2005 ebenfalls gesteigert werden.
Im kurzfristigen Umlaufvermögen sind sie relativ schnell zu Geld zu verflüssigen.
Somit ist für das Jahr 2008 eine Sondergewinnausschüttung dieser Wertpapiere an die Gesellschafter in Höhe von 17 Mio € vorgesehen.
Nachlesbar ist dies im Haushaltsplan 2005 der Stadt Bad Kreuznach, Band 3, Seite 1363, dort im mittelfristigen Finanzplanplan der Stadtwerke.
Die Planung sieht vor, dass gemäß dem Gewinnabführungsvertrag die abzuführenden Beträge an die Muttergesellschaft BGK -damit auch an alle anderen defizitären Töchter der BGK- von 3,5 Mio. € in 2005 auf ca. 2,8 Mio. € in 2010 zurückgenommen werden sollen.
Die BIFEP kritisiert auf das äußerste die vorgesehene Gewinnausschüttung von 17 Mio €. Statt das Geld den Gesellschaftern auszuzahlen, könnte man auch die Preisanstiege bei Strom, Gas und Wasser dämpfen bzw. einfrieren. Dann hätten alle Kunden einen Nutzen, die ja schließlich mit ihrem Geld die Wertpapiere über die Tarife für Strom, Gas und Wasser bezahlt haben.
OB Ludwig tönt ja immer: "Die Stadtwerke sind das Kapital der Bürger".
Die abzuführenden normalen Gewinne an die Muttergesellschaft BGK sind immer noch zu hoch für ein Unternehmen welches für die Daseinsvorsorge der Bürger da ist.
Die BIFEP sieht sich erneut in Ihrer Auffassung bestätigt, dass die Preise für Strom, Gas und Wasser total überhöht und überzogen sind.
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@cremer
OB Ludwig tönt ja immer: "Die Stadtwerke sind das Kapital der Bürger".
womit er ja auch recht hat :wink:
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@kamaraba,
stimmt !!!
Aber OB Ludwig will in 2008 das Kapital an die Gesellschafter verscheneken (verschleudern)
Diese sind:
0,5% Stadt Bad Kreuznach
50,5% BGK, zu 100% Stadt Bad Kreuznach
24,5% RWE Power
24,5% Saar-Ferngas
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@cremer
Möglicherweise sollte man einen (großen) Teil des (ungerechtfertigten) Gewinns auch zur Bildung von Rückstellungen benutzen. Denn es dürfte sich ja mittlerweile auch bis Bad Kreuznach herumgesprochen haben, dass sich so mancher Gaspreis nicht so ohne weiteres durchsetzen lässt - möglicherweise sogar unwirksam ist.
Schon allein aus kaufmännischer Vorsicht heraus sollte man dies tunlichst berücksichtigen. Sonst ist das Geld der Kunden irgendwann weg und man muss ans Eingemachte.
Oder, Herr Cremer, lesen Sie im Geschäftsbericht irgend etwas von Rückstellungen?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@monaco,
Seite 17 des Geschäftsberichtes unter Passiva, C. Rückstellungen
Das sind ca. 6 Mio. € :oops:
Werden wohl nicht langen :shock:
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@all,
Am Samstag in der Tagespresse:
Kritik an Gewinnmaximierung
Aufsichtstat Zimmerlin fordert von den Stadtwerken: Bürger entlasten statt Strompreise erhöhen
Wilhelm Zimmerlin, der für die Grünen/Bündnis90 im Stadtrat sitzt und gleichzeitig im Aufsichtsrat der Bad Kreuznacher Stadtwerke, fühlt sich vom Wirtschaftsministerium nun an seiner Kritik an der Preeispolitik der Stadtwerke bestätigt: Um acht Prozent wollten die Stadtwerke den Strompreis zum 1. Juli erhöhen. Dies hatte der Aufsichtsrat im Mai so beschlossen.
Als nicht gerechtfertigt habe das Wirtschaftsministerium das Ansinnen der Stadtwerke nun abgeschmettert. Er selbst, so Zimmerlin, habe im Aufsichtsrat "vor einer Strategie der Gewinnmaximierung gewarnt." Eine solche gehöre sich nicht für ein Stadtwerk, bei dem die Mehrheit von 51 Prozent bei der Stadt und damit bei den Bürgern liege.
"Die Gewinne sprudeln so kräftig, dass die Stadtwerke 17 Millionen Euro überschüssiges Kapital an die Anteilseigner ausschütten wollen. Von diesem warmen Geldregen erhalten die Beteiligungsgesellschaft (100% in Stadtbesitz) 8,58 Mio. Euro, die RWE plus 4,17 Miollione Euro, die Saar-Ferngas 4, 17 Miollionen Euro und die Stadt Bad Kreuznach 0,08 Millionen Euro", erläutert Zimmerlin.
Er habe vorgeschlagen, statt dieser Gewinnaufteilung "die Bürger durch günstigere Energiepreise zu entlasten und ihnen so ihr eingezahltes Kapital zu verzinsen. Dies würde dem öffentlicen Auftrag eines Stadtwerkes viel eher entsprechen als das Drehen an der Preisspirale. Und ein guter Grund, das 100-jährige Jubiläum zu feiern, wäre das dann auch."
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Gestern kleiner Artikel in der Tagespresse:
Strompreis-Entwicklung: Abwarten
Die Bundesnetzargentur hat den Stromkonzern RWE aufgeforderst, das Entgelt für die Nutzung des Netzes durchfremde Stromanbieter um 9 Prozent zu senken. Was dies für die Endkunden ausmacht, konnte Stadtwerkechef Dietmar Canis gestern nicht sagen, weil ihm die genauen Daten nicht vorliegen. Dass Spielraum für eine Preissenkung gegeben ist, hält er für fraglich. Zuletzt seien beantragte Preiserhöhungen teilweise oder ganz abgelehnt worden, während die Einkaufspreise steigen. \"Mit Sicherheit werden wir wieder schwarze Zahlen schreiben\", erklärte Canis, \"aber für den Querverbund brauchen wir ein gewisses Ergebnis\".
Also Quersubventionierung für die anderern defizitären Schwesterbetriebe der SW KH in der Muttergesellschaft BGK.
Herr Canis gehört der Geschäftsführung der Muttergesellschaft BGK an.
Er ist ferner Geschäftsführer aller
- defizitären Schwesterunternehmen \"Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe\", \"Dienstleistungsgesellschaft für Bad- und Freizeitwesen mbH\",
- Tochterunternehmen \"Bad Kreuznacher Naturstrom Management GmbH\" (100% besitz der SW), \"Bad Kreuznacher Sonnenpark Betriebs GmbH&Co.KG\", \"Bad Kreuznacher Sonnenpark Bürgefonds GmbH&Co.KG\"
- Kurmittel-Produktions-Verwaltungsgesellschaft mbH (100% Stadt)
- Kurmittel-produktionsgesellschaft mbh&Co Bad Kreuznach\" (100%Stadt)
Wir haben also einen \"Allroundgeschäftsführer\"
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@All
heute große Artikel in den beiden Tageszeitungen
Allgemeine Zeitung vom 4.8.2006
Von Robert Neuber
Sturmlauf gegen Regulierungsbehörde
Stadtwerke sollen Netznutzungsgebühren senken / Ludwig: Das schadet der Stadt
Mit einer Zeitungsanzeige haben sich 26 Bürgermeister, darunter Kreuznachs OB Andreas Ludwig, gegen die geplante Senkung der Netznutzungsentgelte ausgesprochen, die den Ertrag ihrer Stadtwerke schmälern würde.
Von
Wer in Bad Kreuznach Strom an Endkunden liefern will, muss das Netz der Stadtwerke nutzen, die dafür ein Netznutzungsentgelt erheben. Diese Gebühr jedoch, so die bundesweit agierende Regulierungsbehörde, werde von den kommunalen Versorgern dazu missbraucht, sich die Konkurrenz vom Leibe zu halten. Deswegen hat die Behörde eine Senkung dieser Entgelte um 10 bis 15 Prozent gefordert. Dagegen laufen die an den Stadtwerken beteiligten Kommunen nun Sturm, denn weniger Einnahmen aus der Netznutzung bedeuten eine Ertragsschmälerung und damit weniger Geld in den Kassen der Städte.
Bad Kreuznachs Oberbürgermeister Andreas Ludwig übt wie seine Kollegen aus anderen Städten harsche Kritik an der Position der Regulierungsbehörde und somit auch am Bund. Der habe nicht nur neue Steuern geschaffen, die sich preissteigernd ausgewirkt hätten wie das Erneuerbare Energien Gesetz, sondern erhöhe auch stetig andere Steuern wie Mehrwertsteuer oder Kohlepfennig. Seit dem Beginn der Liberalisierung 1998 seien die Steuern und Abgaben nahezu verdoppelt worden. Das Handeln von Energie an der Börse habe darüber hinaus die Beschaffungskosten erhöht.
Gleichzeitig, so OB Ludwig, sei der Anteil der Kosten der Stadtwerke am Endpreis konstant geblieben - darunter fallen Kosten für Vertrieb, Netze und Verwaltung. Eine von der Regulierungsbehörde angeordnete 10- bis 15-prozentige Senkung der Netznutzungsgebühren würde sich beim Kunden mit drei bis fünf Prozent auswirken. Gleichzeitig würden jedoch Steuern erhöht, und die Stromeinkaufspreise stiegen, was den Endbetrag um rund zehn Prozent wachsen lassen würde. Eine Senkung der Netznutzungsgebühr würde demnach auf der Rechnung des Endkunden quasi verpuffen, sehr wohl aber der Stadt Einnahmeausfälle bescheren. Diese müssten, sofern die Stadt alle kommunalen Einrichtungen wie bisher am Leben halten wolle, durch vermehrte kommunale Zuschüsse kompensiert werden, und wo diese angesichts der Haushaltslage herkommen sollen, dürfte klar sein: von der Bank.
Letzten Endes, so OB Ludwig, gefährde die Regulierungsbehörde nicht nur die Stadtwerke, sondern auch die mit deren Arbeit einhergehende und von ihm erwünschte kommunale Wertschöpfung: Die Stadtwerke schaffen Arbeitsplätze und berücksichtigten bei ihrer Auftragsvergabe vorrangig regionale Unternehmen. Wer den Stadtwerken die Lebensgrundlage entziehe, der tue dies auch lokalen Firmen und den dort beschäftigten Menschen an.
Es darf nicht verkannt werden, dass die Stadtwerke in 2005 6,8 Mio. € normalen Gewinn nach Steuer angehäuft haben.
Ferner werden Jahr für Jahr Wertpapiere angehäuft.
Betrugen diese in 2004 noch 13 Mio. €, sind sind 2006 bereits 16,5 Mio.€ geplant.
In 2008 ist daraus eine Gewinnausschüttung von 17 Mio. € an die Gesellschafter geplant
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Herr Cremer,
ich habe da mal ne Frage:
Inwieweit erzielt die Stadtwerke überhaupt Erlöse aus der Nutzung eigener Netze?
Und noch eine:
Um was für Summen werden hier geheult?
Und noch eine:
Ist den Bürgermeistern überhaupt das Urteil, welches Herr Fricke zu den Quersubventionen herausgesucht hat, bekannt? Haben Sie den Herren schon mal den Tip gegeben?
taxman
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@taxman,
ja, Erlöse sind wie zuvor geschildert.
6,8 Mio € nach Steuer. Davon gehen 3,8 Mio. € in die 100% stadteigene Muttergesellschaft BGK. Das Bäderhaus macht 1,9 Mio. € minus, die Cruceniatheremen ca. 900.000 €
Welches Urteil meinen Sie jetzt konkret.
Wir haben bereits sehr viele dem lieben OB zukommen lassen und protestieren immer.
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@Cremer
Verwechseln Sie etwa Erlöse mit Gewinnen?
Gewinn = Erlöse - Kosten
@taxman
Die Netzentgelte werden kalkulatorisch als Kosten erfasst, so wie bei jedem dritten Lieferanten, Einnahmen und Ausgaben heben sich auf, so dass tatsächliche Erlöse nur von Drittlieferanten stammen.
Es bleibt indes dabei, dass die NNE als Preisbestandteil in die Verbraucherpreise einfließen, vgl. § 42 VI EnwG.
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@Fricke,
natürlich nicht!
Gewinn 6,8 Mio.€
Nur taxman hatte das Wort Erlöse gebracht.
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Heute in der Allgemeinen Zeitung im Stadtteil:
Canis widerspricht Cremer
\"Keine Sondergewinnausschüttung\" an RWE und Saar Ferngas
rn. Dietmar Canis, Geschäftsführer der Bad Kreuznacher Stadtwerke, weist die Kritik der Bürgerinitiative für faire Energiepreise (Bifep) und ihres Vorsitzenden Gerd Cremer (AZ vom 8. August) zurück und rechtfertigt den Protest des Kreuznacher Oberbürgermeisters Andreas Ludwig gegen die von der Regulierungsbehörde geforderte Senkung der Netzentgelte.
Eine solche Senkung werde den Endpreis um drei Prozent drücken. Demgegenüber rechnen die Stadtwerke mit einer Steigerung der Strombezugskosten von rund 20 Prozent, dies wiederum werde sich im Endpreis mit rund fünf Prozent auswirken. Die Mehrwertsteuererhöhung mache weitere drei Prozent Kostensteigerung aus. Mit sinkenden Energiepreisen sei demnach nicht zu rechnen.
Den Vergleich vom Anstieg der Bezugskosten für Strom und dem Anstieg der Verkaufspreise, wie ihn Cremer vorgenommen hatte, kritisiert Canis als \"betriebswirtschaftlich unsinnig\": Cremer zitiere aus dem Geschäftsbericht zwar korrekt eine Steigerung von 15,6 Prozent der Bezugskosten für Gas, doch \"die Steigerung der Umsatzerlöse, die im Satz zuvor mit 12,3 Prozent angegeben ist, lässt er geflissentlich weg.\"
Auch von einer \"Sondergewinnausschüttung\" der Stadtwerke an ihre Anteilseigner, wie sie Cremer für 2008 ankündigte, könne keine Rede sein. \"Tatsächlich handelt es sich um eine Rückführung eines Teils des Kapitals, das die Gesellschafter RWE und Saar Ferngas 1994 in die Stadtwerke eingelegt haben. Die neuen Vorschriften der Regulierungsbehörde begrenzen das zulässige Eigenkapital auf 40 Prozent, so dass eine Rückführung des darüber hinaus gehenden Kapitals wirtschaftlich sinnvoll ist und nichts mit Gewinnverwendung zu tun hat.\"
Canis räumt ein, dass die Energiepreise hoch seien, und man habe bei den Stadtwerken Verständnis für die Verärgerung von Bürgern und Kunden. \"Es ist kein Trost, aber dies gilt ebenso für Ölpreise und viele andere Rohstoffe. Die Ursachen für diese Entwicklung sind globaler Natur, sie entziehen sich dem Einflussbereich der Stadtwerke.\"
Canis verweist auf den steigenden Anteil von Steuern am Strompreis, der im Jahre 2 000 bei 25 Prozent lag und mittlerweile auf 40 Prozent angewachsen sei. Und während die originären Kosten der Stadtwerke konstant geblieben seien, \"wird mit der Stromsteuer zwischenzeitlich die Rente mitfinanziert\". Ähnlich verhalte es sich beim Stromeinkauf, der 2 000 noch einen Anteil von 15 Prozent am Endpreis hatte, heute aber 23 Prozent.
Die Erträge der Stadtwerke seien in den vergangenen Jahren erfolgreich dafür eingesetzt worden, die Stadt attraktiver zu machen, so Canis. Deswegen habe OB Ludwig Recht, wenn er sich für die Stadtwerke und damit für das Vermögen der Stadt einsetze.
Und hier die Antwort der BIFEP:
Zu den Ausführungen und Rechtfertigungen des Geschäftsführers Dietmar Canis nimmt die BIFEP wie folgt Stellung:
Fakt ist:
Die BIFEP weist darauf hin, dass das Wirtschaftministerium eine beantragte Strompreiserhöhung der Allgemeinen Stromtarife der Stadtwerke abgelehnt hatte. Im Bereich des \"hauseigenen Tarifs\" für den Energieclub konnten die Stadtwerke eine Anhebung von 5,4% zum 1. Juli 2006 durchgeführen, da dieser Tarif vom Wirtschaftsministerium nicht genehmigt werden muss. Herr Canis argumentiert so als ob die Strompreise und die Mehrwertsteuererhöhung schon morgen in Kraft treten statt zum 1.1.2007. Bis dahin sind noch 4 ½ Monate Zeit.
Gemäß Vorgabe der Regulierungsbehörde sind die Tarife für Strom von den Stadtwerken ab dem 1.8.2006 zunächst einmal zu senken! Herr canis, wir Kunden warten darauf!
Fakt ist:
Wenn schon Herr Canis die BIFEP im Vergleich zitiert, bitte dann aber richtig. Die BIFEP sprach vom Anstieg der Verkaufspreise nur für Gas von 15,6%, nicht von Strom und Gas. Wenn Herr Canis ferner seinen eigenen Geschäftsbericht zitiert, bitte dann aber im ganzen Satz. \"Aufgrund der Gaspreiserhöhung, sowohl im Tarif- als auch im Sonderkundenbereich im Jahr 2005, ist der Umsatz einschl. Nebengeschäft um 12,3% auf rund 24,6 Mio. € (VJ 21,9 Mio. €) gestiegen.\" Also gerade weil der Gaspreis erhöht worden ist, ist auch der Umsatz in der Sparte Gas gestiegen. Fakt ist aber, dass der Einkaufspreis von Gas um 15,6% gestiegen ist, die Gaspreise für die Kunden aber um 22%. Deshalb bekräftigt die BIFEP ihre Aussage einer Gewinnmaximierung.
Fakt ist:
Fakt ferner ist nun mal, dass im Haushaltsplan 2006 der Stadt Bad Kreuznach, Seite 1363, eine Sonder-Gewinnausschüttung in 2008 von 17 Mio. € vorgesehen ist. Zum einen wird dieser Betrag gemäß den Geschäftanteilen an die Gesellschafter verteilt. Zum anderen werden die Wertpapier-Anhäufungen aber jährlich weiter gesteigert. Da kann man von einer \"Rückführung eines Teils des Kapitals an die Gesellschafter RWE und Saar-Ferngas\" nicht sprechen. Auch die BGK zur Finanzierung der defizitären Betriebe und damit die Stadt Bad Kreuznach profitieren von dieser \"Gewinn-maximierung\" und Gewinnausschüttung.
Lieber Herr Canis, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie \"Äpfel mit Birnen\" vergleichen und damit die Fakten \"schön reden\" wollen, wie so oft. Die BIFEP darf Sie nur mal an die Gaspreissteigerungen erinnern. Sie nennen da den Bürgern gegenüber immer die Prozente der Gesamtsteigerung inkl. Grundkosten, nicht aber die tatsächlich absolute Preisteigerung, weil die eben prozentual höher ist.
Fakt ist:
Die Aussage von H. Canis ist schlicht falsch, nicht die Vorschriften der Regulierungsbehörde, sondern das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 begrenzt das Eigenkapital. Im Geschäftsbericht 2005 Seite 22 steht es ja auch richtig drin bezüglich des \"Unbundling\". Die Regulierungsbehörde heißt zunächst richtig jetzt Bundesnetzagentur und überwacht die Einhaltung des Gesetzes, lieber Herr Canis. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Stadtwerke zuviel Kapital durch schlicht zu hohe Preise für Strom, Gas und Wasser angehäuft haben. Wir Bürger und Kunden haben ein Anrecht auf diese Kosten. Die BIFEP bekräftigt ihre Aussage einer Gewinnmaximierung. Senken Sie daher die Tarife!!
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Presseerklärung BIFEP
Kein Energieclub der Stadtwerke Kreuznach mehr für Gas
Gaspreiserhöhung zum 1.10.2006 um 5,95%.
Aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 82 des EG-Vertrages müssen die Stadtwerke auch den Energieclub in der Sparte Gas zum 1.10.2006 einstellen. Das Kreuznacher Stadt-Gas ist jetzt ein ganz normaler Tarif. In der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. Das Gas hat sich in 2 Jahren um ca. 50% verteuert.
Alle Energieclubkunden erhalten in diesen Tagen Post von den Stadtwerken, welche einen neuen Tarif in der Sparte Gas anbieten und propagieren dies mit "Neue Leistungen des Energieclubs". Nachdem die Stadtwerke bereits im Januar aufgrund des Missbrauchsverfahren die Koppelung im Energieclub von Gas mit Strom aufgeben mussten, kommt ein weiterer Kompromiss nun an die Öffentlichkeit, Nachdem der Energieclub für die Sparte Strom zum 30.6.2006 aufgegeben werden musste, verstößt auch der Energieclub in der Sparte Gas ebenfalls gegen den Artikel 82 "Wettbewerbsregeln" des EG-Vertrages. Deshalb wird ab dem 1.10.2006 das Kreuznacher Stadt-Gas als neuer, eigenständiger, ganz normaler Tarif eingeführt. Damit entfällt die 10% Vergünstigung im Energieclub und in der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. In dem Informationsschreiben verschleiern die Stadtwerke geschickt diese Tatsache. Sie propagieren in einem Vergleich, dass das Kreuznacher Stadt-Gas jetzt 0,41 Cent/kWh günstiger als im Sondertarif A ist. Der Jahresgrundpreis für 10 KW Kesselleistung ist jetzt fast gleich denen des Sondertarifs A. (181,02 € zu 181,52 €) Der Grundpreis jedes weitere KW Leistung ist sogar mit 0,29 Cent/KW teuerer als beim Sondertarif A.
Die Stadtwerke legen den Kunden des Energieclubs komplett neue Verträge vor. Besser gesagt, sie schieben den Kunden geschickt neue Verträge unter. Eine Übernahme der bisherigen Verträge mit den begonnenen Laufzeiten ist nicht möglich. Liest man mal da im Kleingedruckten, also den "Allgemeinen Bedingungen für Kreuznach Stadtgas" genau nach, dann stellt man fest, dass alle Energieclubkunden für Gas ab dem 1.10.2006 neue Verträge abschließen müssen, bzw. automatisch abgeschlossen werden. "Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu Ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keien Aktivitäten erfoderlich" werden den Kunden suggeriert, es habe sich nicht viel geändert. Gerade das Gegenteil ist hier der Fall. Da sich unter anderem die Preisänderungsklauseln § 19 geändert haben, sind dies rechtlich komplett neue Verträge.
Im normalen Vertragsrecht ist es üblich und Grundsatz, dass eine Zustimmung zum Vertrag nicht weniger Aufwand verursachen darf als ein Nichtabschluss. Bei einem Versuch einer einseitigen Vertragsänderung über schweigende Zustimmung ist genau dieser Grundsatz verletzt, die Zustimmung bedeutet in diesem Fall weniger Aufwand ("Nichtstun") als die Ablehnung. Wäre eine solche einseitige Vertragsänderung zulässig, so könnte ein Vertragspartner mit einer Vielzahl von Vertragsänderungen überhäuft werden, ohne dass er sich gegen diese Vertragsänderungen ausreichend wehren könnte.
Es bedarf also einer schriftlichen Anerkenntnis durch die Kunden. Die BIFEP stellt fest, es ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Vertragsrecht (BGB) und behält sich hier die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Das auch beim Kreuznacher Stadt-Gas, ehemals Energieclub, sich die Preise ebenfalls stark verteuert haben, wird durch das Schreiben geschickt verschleiert. Die Stadtwerke weisen in einem Vergleich daraufhin, "das das Kreuznacher Stadt-Gas 0,41 Cent/kwh günstiger (5,29 Cent/kWh) ist als der Sondertarif A" (5,7 Cent/Kwh) und wollen damit suggerieren, es habe sich beim Kreuznacher Stadtgas nichts verteuert.
Die Stadtwerke werden rechtzeitig zum Beginn der Heizperiode die Preise im Sondertarif A zum 1.10.2006 kräftig von 5,38 Cent/kWh um 5,95% auf 5,7 Cent/kWh anheben. Da war die geringfügige Absenkung von 0,7% zum 1.7.2006 nur ein kleines "Zwischenspiel".
Die Stadtwerke haben somit das Gas in 2 Jahren um knapp 50% verteuert.
Es kann auch davon ausgegangen werden, dass den Sondertarifkunden zum 1.10.2006 neue Verträge vorgelegt, besser untergeschoben, werden sollen.
Neu ist ferner, dass die Bemessungszeiträume zur Bestimmung der Preisanpassung von 6 Monaten auf 4 Monaten verkürzt werden. Durch die Verkürzung des Zeitraumes kann eine schnelle Preisanpassung nach oben erfolgen. Es verkürzt sich also der Zeitraum der Preisstabilität.
Hallo Herr Fricke,
können die Stadtwerke den Kunden ohne entsprechende Willenerklärungen einfach neue Verträge rechtlich auf diese Weise unterschieben?
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@Cremer
Vetrag kommt von vertragen, also einig sein.
Es bedarf regelmäßig einer Einigung in Form zweier übereinstimmender Willenserklärungen, Angebot und Annahme, § 145 ff. BGB.
Einfach untergeschoben werden kann da regelmäßig nichts, auch wenn manche Versorger das ggf. denken (Kukuk!).
Schauen Sie einmal in den Thread zur Bremer swb, welche Probleme sich dabei auftun.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Cremer
In der Presseerklärung der BIFEP steht, daß die Stadtwerke aufgrund eines Mißbrauchverfahrens die Kopplung von Gas und Strom aufgeben mußten.
Was hat es damit auf sich ? Bei Avacon heißt diese Kopplung "Duett".
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@
Das war eine Entscheidung aus einem Gespräch seinerzeit im Januar bei dem Wirtschaftsministerium mit den Stadtwerken.
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Stadtwerke Kreuznach legen auch den Kundsen für den Sondertarif A neue Verträge vor.
"Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keien Aktivitäten erforderlich"
Dies widerspricht eindeutig dem § 11 der "Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A"
Darin heißt es:
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.
Die Stadwerke Kreuznach begehen also an ihren eigenen erstellten Bedingungen Vertragsbruch.
Der Arbeitspreis wird am 1.10.2006 auf 5,7 Cent/kWh angehoben (5,95%)
Der Grundpreis für die ersten 10 KW wird von 181,52 €/Jahr auf 184,07 € angehoben
für jedes weitere KW Kesselleistung wird der Jahrespreis von 8,91 € auf 9,20 € angehoben.
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Hier die Pressemitteilung der BIFEP vom 12.9.06
Kein Energieclub der Stadtwerke Kreuznach mehr für Gas
Gaspreiserhöhung zum 1.10.2006 um 5,95%.
Stadtwerke verstoßen gegen ihre eigenen Vertragsbestimmungen.
Aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 82 des EG-Vertrages müssen die Stadtwerke auch den Energieclub in der Sparte Gas zum 1.10.2006 einstellen. Das Kreuznacher Stadt-Gas ist jetzt ein ganz normaler Tarif. In der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. Das Gas hat sich in 2 Jahren um ca. 50% verteuert.
Alle Energieclubkunden hatten im letzten Monat Post von den Stadtwerken erhalten, welche einen neuen Tarif in der Sparte Gas anbieten und propagieren dies mit "Neue Leistungen des Energieclubs". Nachdem die Stadtwerke bereits im Januar aufgrund des Missbrauchsverfahren die Koppelung im Energieclub von Gas mit Strom aufgeben mussten, kommt ein weiterer Kompromiss nun an die Öffentlichkeit. Nachdem der Energieclub für die Sparte Strom zum 30.6.2006 aufgegeben werden musste, verstößt auch der Energieclub in der Sparte Gas ebenfalls gegen den Artikel 82 "Wettbewerbsregeln" des EG-Vertrages. Deshalb wird ab dem 1.10.2006 das Kreuznacher Stadt-Gas als neuer, eigenständiger, ganz normaler Tarif eingeführt. Damit entfällt die 10% Vergünstigung im Energieclub und in der Sparte Gas gibt es keinen Energieclub mehr. In dem Informationsschreiben verschleiern die Stadtwerke geschickt diese Tatsache. Sie propagieren in einem Vergleich, dass das Kreuznacher Stadt-Gas jetzt fest 0,41 Cent/kWh günstiger als im Sondertarif A ist. Liest man mal da im Kleingedruckten, also den "Allgemeinen Bedingungen für Kreuznach Stadtgas" genau nach, dann stellt man fest, dass alle Energieclubkunden für Gas ab dem 1.10.2006 neue Verträge abschließen müssen, bzw. automatisch abgeschlossen werden.
Auch den Kunden mit dem Sondervertrag A für Gas haben diese Tage neue Verträge vorgelegt bekommen. Besser gesagt, sie schieben den Kunden geschickt neue Verträge unter. "Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu Ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keine Aktivitäten erforderlich" werden den Kunden suggeriert, es habe sich nicht viel geändert. Gerade das Gegenteil ist hier der Fall. Da sich unter anderem die Preisänderungsklauseln § 5 geändert haben, sind dies rechtlich komplett neue Verträge.
Die Stadtwerke verstoßen gegen ihre eigenen erstellten Bedingungen. Im § 11 der „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A steht:
„Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner“.
Das ist hier eindeutig nicht der Fall und ist somit vertragswidrig. Es bedarf also einer schriftlichen Anerkenntnis durch die Kunden. Die BIFEP stellt fest, es ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Vertragsrecht (BGB) und behält sich hier die Einleitung rechtlicher Schritte vor.
Die Stadtwerke werden rechtzeitig zum Beginn der Heizperiode die Preise im Sondertarif A zum 1.10.2006 kräftig von 5,38 Cent/kWh um 5,95% auf 5,7 Cent/kWh anheben. Da war die geringfügige Absenkung von 0,7% zum 1.7.2006 nur ein kleines "Zwischenspiel". Ebenso werden aufgrund der neuen Vertragsbedingungen der Jahresgrundpreis von 181,52 € auf 184,07 € und jedes weitere KW von 8,91 € auf 9,20 € angehoben. Bei 21 KW Kesselleistung beträgt die Verteuerung der Grundgebühr 5,74 €.
Die Stadtwerke haben somit das Gas in 2 Jahren um knapp 50% verteuert.
Neu ist ferner, dass die Bemessungszeiträume zur Bestimmung der Preisanpassung von 6 Monaten auf 4 Monaten verkürzt werden. Durch die Verkürzung des Zeitraumes zur Preisänderung des Heizöls und ausgehend, dass das Heizöl nicht mehr günstiger werden wird, kann damit noch eine schnelle Preisanpassung nach oben erfolgen. Es verkürzt sich also der Zeitraum der Preisstabilität.
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Schreiben der BIFEP an den Wirtschaftminister Rheinland-Pfalz Herrn Hendrik Hering
Vertragsänderungen bei den Stadtwerken Kreuznach
Sehr geehrter Herr Minister Hendrik Hering,
beigefügt (nachfolgend) erhalten Sie mein Schreiben vom 13.9.2006 an die Stadtwerke Kreuznach zur Kenntnis.
Hier werden den Kunden für den Gas-Sondervertrag A neue Verträge vorgelegt, nein besser gesagt „kalt untergeschoben“. Nach § 11 Satz 1 der „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A“ bedarf es der schriftlichen Bestätigung beide Vertragspartner (siehe Anlage). Dergleichen wurde bereits so verfahren bei den Kunden des Energieclubs.
Die Stadtwerke Kreuznach begehen hier eindeutig Vertragsbruch !!
Außerdem wird in § 5.2 (Für den Verbrauchspreis gilt) neue Vertragssätze den Kunden untergeschoben, wörtlich:
„Sollten die vorstehend bezeichneten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes nicht rechtzeitig zur Ermittlung des Verbrauchspreises für Gas zu den jeweiligen Terminen veröffentlicht werden uns somit nicht zur Verfügung stehen, so können für die fehlenden arithmetischen Mittel der Monatswerte für extra leichtes Heizöl Schätzwerte herangezogen werden. Die Schätzwerte für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer in Euro/hl sind in diesem Fall dem Öl- und Gaspreistelegramm der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, zu entnehmen.“
Für uns Verbraucher ist einfach schlicht nicht mehr nachzuvollziehen, wie sich der Gaspreis zusammensetzt. Ich weise hier ausdrücklich auf das neueste Urteil des Amtsgerichtes Leipzig, Az.: 103 C 559/06 vom 29.8.2006, Entscheidungsgründe B) ab der Seite 10, insbesondere auf die Seite 14 und 15, hin.
Hier der Link:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=718&file=dl_mg_1156855183.pdf
Was müssen wir uns als Kunden von den so genannten Letztversorgern wie Stadtwerke noch alles gefallen lassen, sehr geehrter Herr Minister?
Sind wir Versorger hilflos diesen Machenschaften der Stadtwerke ausgesetzt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich.
Anlage: Schreiben an die Stadtwerke Kreuznach
Stadtwerke
Herrn Dietmar Canis
Postfach 2662
55515 Bad Kreuznach
nachrichtlich:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Herrn Minister Hendrik Hering
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Herrn Weinreuter
Gymnasialstraße 4
55116 Mainz
Ihr Schreiben vom 16.8.2006
Ihre Preiserhöhung zum 1.10.2006
Meine Schreiben vom 16.9.04, 30.9.04, 27.12.2004, 2.4.2005, 2.7.2005, 2.10.2005, 1.1.2006, 19.2.2006 und 4.4.12006
Kundennummer 21204XXX
Sehr geehrter Herr Dietmar Canis,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben Az.: Vt./JF vom 16.8.2006 rüge ich dieses wie folgt:
Zur Vertragsänderung:
Mit diesem Schreiben legen Sie mir als Kunden eine eklatante Vertragsänderung des, nach Ihrer Auffassung, bestehenden Gas-Sondervertrag A vor. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich, entgegen Ihrer Auffassung, noch immer Mitglied im Energieclub bin, da dieser von Ihnen rechtsunwirksam und vertragsverletztend im Februar 2005 gekündigt wurde, dies nur nochmals am Rande erwähnt.
Unabhängig dieser Tatsache widersprechen Sie sich Ihren eigenen „Bestimmungen zum Vertrag Kreuznach Stadt-Gas“ als auch in „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A“. Die Formulierung im § 25 der „Bestimmungen zum Vertrag Kreuznacher Stadt-Gas“ als auch im § 11 der „Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A“ lauten wie folgt im Satz 1:
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner.
In Ihrem Schreiben vom 16.8.2006 dagegen schreiben Sie wörtlich:
Was müssen Sie tun?
Bitte nehmen Sie die neuen, als Anlage beigefügten Vertragsbedingungen zu Ihren Akten. Ansonsten sind von Ihnen keine Aktivitäten erforderlich.
Damit begehen Sie Vertragsbruch. Ich behalte mir rechtliche Schritte gegen die Stadtwerke vertreten durch durch den Geschäftsführer Dietmar Canis vor.
Diese Formulierungen sind nicht neu. Sie finden sich bereits in den bisher bestandenen Verträgen Kreuznacher Energiepaket (Gas) mit Stand 03/2005 als auch in dem Gas- Sondervertrag vom 26.10.1992.
Es ist somit zwingend erforderlich, dass die vorgelegten bestimmenden Vertragsänderungen hinsichtlich gerade der Preisänderungsklauseln des § 19 (Energieclub) und § 5 (Sondervertrag A) Preisänderungsklauseln gegenseitig schriftlich bestätigt werden müssen.
Ich betrachte daher Ihr Begehren auf Vertragsänderung aus den vorgenannten Gründen für unwirksam.
Dazu möchte ich Sie insbesondere auf das Urteil des Amtsgerichtes Leipzig, Az.: 103 C 559/06 vom 29.8.2006 hinweisen.
Das AG hat festgestellt, dass die vorgenommene Erhöhung des Arbeitspreises Erdgas unwiksam ist. Nach Auffassung des Gerichtes wird entgegen den Geboten von Treu und Glauben verwendete Formulierung der Preisklausel der Verwender unangemessen benachteiligt. Angesichts dieser nicht hinreichend konkretisierten Formulierung, insbesondere zum Ausmaß etwaiger Preisänderungen, obliegt es nämlich dem Belieben der Beklagten, ob, wann und in welcher Höhe eine Änderung der Preise vorgenommen werden darf.
Zur Preiserhöhung:
Ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise, hier insbesondere für Gas zum 1.10.2006, sowie auch alle künftigen Preiserhöhungen, sowie die Höhe ansich der Preise/Tarife aller Einzelpreise für Strom, Gas und Wasser für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.
Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.
Insbesondere fordere ich Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit aller Einzelpreise/Tarife für Strom, Gas und Wasser durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Ich halte also nicht nur die Preiserhöhugnen für unbillig, sondern die Höhe der Preise für Strom, Gas und Wasser ansich. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.
Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben aus anderen Sparten oder Kundennummern mit der Tariferhöhung zu verrechnen, Guthaben in anderen Sparten sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Es ist Ihnen verboten, Abschläge des laufenden Jahres mit Nsachfortderungen aus den vorgegangenen Jahren zu verrechnen.
Eine eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.
Unbillig ist insbesondere, dass Sie Ihre bereits in der Vergangenheit üppige Gewinne auf meine Kosten sichern und erhöhen wollen (siehe Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach 2006). Darin werden 11% Gewinn nach Steuer ausgewiesen. In 2005 werden Sie 3,4 Mio. € gemäß des Gewinnabführungs-vertrages an die BGK abgeführt. Allein in der Sparte Wasser und Wasser ist ein Lebensmittel, sollen die Stadtwerke nach Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach in 2005 einen Gewinn von 20% machen.
Dies ist für einen Versorger, der für die Daseinsvorsorge da ist, zu hoch, unbillig und schlicht unverschämt!
Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.
Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
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@Cremer
Möglicherweise wird öffentlich gegen etwas angerannt, was für die Kunden günstig ist:
Wenn der Kunde die Vertragsänderung nicht schriftlich bestätigt, so wird diese nach den bisherigen Vertragsbestimmungen nicht wirksam, weil es ja kein "Unterschieben" gibt.
Wird die Vertragsänderung indes nicht wirksam, verbleibt es beim alten Vertrag, so dass sich der Kunde auf dieses für ihn günstige Ergebnis berufen kann.
Es ist deshalb nicht in jedem Falle tunlich, wegen eines "Vertragsbruchs" ceter und mordio zu rufen.
Es kam ja wohl auch noch kein Sonderkunde der Gasag oder der Enso auf die Idee, sich öffentlich darüber zu beschweren, dass die Preisänderungsklauseln eine unangemessene Benachteiligung entgegen des Gebotes von Treu und Glauben darstellen.
Vielmehr können die betroffenen Kunden mit der nach § 307 BGB unwirksamen Klausel ganz gut leben, führt sie doch faktisch zu seit langem geltenden Fixpreisen, die nicht erhöht werden können.
Möglicherweise ist man deshalb besser beraten, mit kühlem Kopf nicht bei jedem "Vertragsbruch" in einen Aktionismus zu verfallen.
Man darf eben nicht vergessen, dass die Folgen für den Kunden oft günstig sein können. Dann gibt es jedoch keinen Grund, sich darüber zu beschweren.
Wer anderen eine Grube gräbt, ist lange noch kein Tiefbau- Ing.
Wenn man sich nun allerdings lautstark darüber beschwert, wird dies wohl zur Folge haben, dass die Verträge alle wirksam durch Änderungskündigung beendet werden, so dass sich die Kunden hiernach nicht mehr auf die für sie bisher günstige Rechtslage berufen können.
Deshalb:
Ganz ruhig, keinen Blutdruck.
Alles wird gut.
Was müssen wir uns als Kunden von den so genannten Letztversorgern wie Stadtwerke noch alles gefallen lassen, sehr geehrter Herr Minister?
Sind wir Versorger hilflos diesen Machenschaften der Stadtwerke ausgesetzt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich.
Welche Antwort soll denn auf diese Rhetorik kommen?
Eine Rechtsberatung hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 305 ff., 315 BGB ist dem Ministerium verwehrt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
ist ja schon richtig Ihre Argumentation.
Nur die meisten Kunden hier bei uns in Bad Kreuznach haben dies überhaupt nicht registriert bzw. wahrgenommen.
Die kennen sich überhaupt nicht aus.
Es werden hier gravierende Vertragsänderungen den Kunden einfach untergeschoben.
Die SW KH schalten und walten wie sie wollen.
Auch die neuen zusätzlichen Sätze in § 5.2 /§19 der Bedingungen sind nicht ohne!!
Mal abwarten, wie die SW KH auf mein Schreiben reagieren werden. Herr Moldhäufel war seinerzeit im Januar bereits am AG ins Rampenlicht wegen einer Falschaussage geraten.
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@Cremer
So lange niemand rechtskräftig wegen einer Falschaussage vor Gericht verurteilt ist, gilt der Grundsatz in dubio pro reo, so dass es nicht daruf ankommt, ob und weshalb jemand im Rampenlicht stand....
Mag sein, dass viele Kunden keine Kennung haben.
Das ändert jedoch nichts daran, dass sie nun durch eine Korrektur der Stadtwerke entsprechend der Rechtslage ggf. schlechter stehen werden als zuvor. :roll:
Von seinen Rechten kann immer nur Gebrauch machen, wer diese kennt.
Daran wird sich nichts ändern.
Wer sich nicht interessiert, hat eben Pech gehabt. Er wird darüber nicht einmal unglücklich sein, weil er ja schon nicht weiß, was er sich vergibt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Leute,
hier der Link zur einen Tagespresse
http://www.rhein-mainer.de/region/objekt.php3?artikel_id=2523636
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@Cremer
Vielleicht sollte man deutlich darauf hinweisen, dass die Kunden der Vertragsänderung gerade nicht zustimmen sollten.
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http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2525529
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@ alle
Die Stadtwerke kreuznach legen den Kunden neue Verträge mit 3 wesentlichen Änderungen im § 5 Preisanpassung vor:
1. Der Bezug des Lohns ändert sich
2. Die Referenzperioden ändern sich
Die Refefrenzperioden ändern sich von 6/3/3 regelung auf 6/1/3
3. zusätzliche wesentliche Textpassagen, nachfolgend
„Sollten die vorstehend bezeichneten Preise für extra leichtes Heizöl in den monatlichen Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes nicht rechtzeitig zur Ermittlung des Verbrauchspreises für Gas zu den jeweiligen Terminen veröffentlicht werden und somit nicht zur Verfügung stehen, so können für die fehlenden arithmetischen Mittel der Monatswerte für extra leichtes Heizöl Schätzwerte herangezogen werden. Die Schätzwerte für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer) in Euro/hl sind in diesem Fall dem Öl- und Gaspreisdiagramm der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftprüfungsgesellschaft, zu entnehmen“.
Durch die Verkürzung der Ruhephase wird:
1.) der Gaspreis zum einen schneller dem Ölpreis angepasst. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Ölpreis weiter steigen wird.
2.) Da die Ruhephase nur noch 1 Monat beträgt, könnten bis zum 15. des Monats die Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht vorliegen und dann wird irgendein Schätzpreis ermittelt. Die Heranziehung von Schätzwerten erfolgt durch irgendeine Gesellschaft, hier z.B. durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA.
Es ist für den Kunden überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, wie der Gaspreis ermittelt wird.
Tür und Tor für Mauscheleien werden damit geöffnet.
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An alle:
zur Information
Thema: "Wozu brauchen wir Stadtwerke?“
Die Bedeutung des kommunalen Energieversorgers für die Stadt und ihre Bürger und Bürgerinnen steht im Mittelpunkt der nächsten Veranstaltung in der Gesprächsreihe „OB direkt“ am Donnerstag 5. Oktober. Sie beginnt um 20 Uhr in der Aula der Dr. Martin-Luther-King-Schule in der Richard-Wagner-Str.
Thema werden auch die Energiepreise sein.
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Stadtwerke Kreuznach nehmen ihre Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober nicht sehr genau. :?
Am 4. Tage nach dem 1.10. findet man auf der Internetseite der Stadtwerke noch die Preisliste vom 1.7.06 veröffentlicht. 8)
Gilt also die Preiserhöhung zum 1.10.06 nicht? :wink:
In der Tagespresse waren jedenfalls am 30.9.06 schon die neuen Preise veröffentlicht gewesen. :roll:
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Weitere Unstimmigkeiten in den Verträgen der Stadtwerke Kreuznach
Die SW KH veröffentlichen ab heute auf Ihrer Internetseite die neue Preisliste für Erdgas-Sondervertrag A
Der Jahrespreis für die ersten 10 KW ist dort angegeben mit 181,52€ und für jedes weitere KW mit 8,91€.
Dieses weicht ab von den den Kunden mit Schreiben vom 16.8.06 übersandten "Bestimmungen für Erdgas-SondervertragA".
Dort lauten die Preise für Jahresgrundpreis 184,07€ und für jedes weitere KW 9,20€.
Was gilt denn nun :shock:
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@Cremer
Zunächst stellt sich die Frage, ob die bisherigen Verträge überhaupt wirksam gekündigt wurden.
Also aufpassen, dass man nicht etwa auf der falschen Baustelle unterwegs ist.
Man braucht sich nämlich keinen Kopf zerbrechen über Dinge, von denen man nicht selbst betroffen ist.
Man fängt auch nicht an Schnee zu schippen, bevor solcher gefallen ist. :wink:
Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Nettopreisen und Bruttopreisen (inkl. MwSt.).
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Am Donnerstágabend fand das monartliche Büregergespräch des Oberbürgermeisters statt.
Thema: Wozu brauchen wir Stadtwerke?
Natürlich waren alle Spitzen anwesend. Der OB war was die Prsentation betrifft sachlecht vorbereitet.
Aber auf die Frage eines Mitglieds unsere BIFEP an H.Canis zur damaligen Aussage, "wenn 600 € überschritten sind, klagen wir" und H. Cremer hätte wohl 600 € übersritten, antwortet er. "Die SW KH wartet die nächste Jahresrechnung ab und dann wolle man überlegen, ob man klagt, ferner wird man spätestens klagen, wenn die Verjährungsfristen ablaufen"
Also so vollmundig, wie damals in der Live-Fernsehdiskusion hat der liebe Geschäftsführer es heute nicht mehr. Ist das der Rückzug??
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@Fricke,
natürlich wurden die alten Verträge wirksam gekündigt. Das Abrechnungsjahr endet zum 31.12.
In den Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A sind unter § 12 Vertragsdauer geregelt:
§ 12.1 Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, hierzu genügt ein EDV geschriebener Brief
§12.2 Solange nach Erlöschen des Vertrages bei Weiterbezug von Gas keine neuen Vereinbarungen zustandekommen, erfolgt die Abrechnung der Lieferung nach den Allgemeinen Tarifen.
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@Cremer
Das sagt sich so leicht und ist es oft nicht.
"Natürlich" verwenden Juristen eher nicht, bei denen kommt es immer eher darauf an. Fraglich nur, worauf.
Wie sieht es mit der Form der Kündigung aus, wenn § 127 BGB bezgl. der vertraglich vereinbarten Schriftform gilt?
EDV- geschriben ist heute fast alles. Selten klimpert eine Sekretärin noch auf einer Schreibmaschine oder verfasst ein Geschäftsführer die Korrespondenz sogar noch handschriftlich.
Wie ist es dann aber mit der Unterschrift ?
Manch einem mag vielleicht noch gar keine Kündigung fristgerecht zugegangen sein. Manch einer mag gar keine bekommen....
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Guten Morgen Herr Fricke,
darin haben die Stadtwerke bereits letztes Jahr von mir gelernt.
Ich hatte dies nämlich im Januar 2005 bereits gerügt. Alle folgenden Schreiebn sind handschriftlich unterzeichnet.
Alle ausgesprochenen Kündigungen mit schreiben vom 16.8.06 und Schreiben mit Vorlage der neuen Verträge sind von 2 Personen im Original unterschrieben, so zumindest bei uns Mitgliedern der BIFEP.
Ob diese Unterschriften auch berechtigt sind, läßt sich nicht feststellen.
Wir hatten hier bereits das Thema mit "ppa" und "i.A." gehabt.
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moin moin,
eine Nachfrage zur Schriftform, aus dem "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, Vom 13. Juli 2001"
§ 126b
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete
Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
erkennbar gemacht werden.“
Ist zur Nachbildung der Namensunterschrift nun auch ein Namensstempel zugelassen?
Mit Gruß vom
Pelikan
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@Fricke,
eine Frage, die auch andere interessieren dürfte.
Wurde bestimmt schon behandelt, aber manchmal sieht man vor lauter Bäume den Wald nicht mehr :oops:
Ist ein Versorger verpflichtet, den Kunden in den für ihn günstigsten Gastarif einzustufen? Ich denke nur an § 1 EnWG
Bei den SW KH gibt es:
- Kleintarif
- Haushalttarif/Grundversorgungstarif
- Sondervertrag A
Der Kunde hat Einzelgasöfen in der Wohnung. Bei einem Verbrauch von 13.000 kwh wurde ihm der Haushaltstarif berechnet.
Ab 9500 kwh wäre der Sondertarif A günstiger.
Einzig könnte die Nutzung des Sondertarifs abhängig sein, das man eine zentrale Gasheizungsanlage haben müßte, konnte abe r einen solchen Passus in den Bestimmungen nicht finden.
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@Cremer
Schau doch mal auf die HP des Versorgers!
Bei uns haben sie den Passus drin.
Siehe hier:
http://www.stadtwerke-munster.de/produkte/erdgas/index.htm
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@hollmoor,
ist schon klar,
aber der Sondertarif A ist eben Sondertarif. Sind die SW verpflichtet auch danach mit dem günstigsten Preis abzurechnen?
Die Bestimmungen zum Sondervertrag A verneinen dies nicht ausdrücklich. Er ist sogar zum Mischbetrieb (Heizne, Kochen, Warmwasserbereitung) zulässig.
Also gilt m. E. , dass die SW nach dem günstigsten inkl. dem Sondervertrag abrechnen müssen.
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Stadtwerke Kreuznach wollen in 2007 neben dem Verrechnungspreis (qm³) und Zählerjahresgebühr einen Grundpreis beim Wasser einführen. Dies bringt ca. 350.000 bis 400.000 jährliche Mehreinnahmen.
Angeblich sollen die Erträge aus dem Wasserverkauf nicht mehr die Betriebskosten decken. Komisch ist nur, dass in 2005 die SW KH noch 20% Gewinn bei Wasser erwirtschaftet haten.
Ich kann es nicht anders deuten, als dass auch die üppigen Gewinne in der Sparte Gas wegbrechen werden und die mit die Sparte Wasser kompensiert werden sollen. Der Geschäftsführer Canis sucht daher nach neuen "Gewinneinnahmequellen".
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Die SW KH erhöhen den Verbrauchspreis für Strom zum 1.1.2007 von 17,43 Cent/kWh (netto 15,02 Cent/kWh) auf 18,94 Cent/kWh (netto 15,92 Cent/kWh).
Der Netto-Grundpreis bleibt gleich, jetzt allerdings zuzgl. 19% Mehrwertsteuer
Dies bedeutet eine Strompreissteigerung um absolute 6% (netto) und inkl. 19% Mehrwertsteuer von 8,7%
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Gaspreistabelle des Bundeskartellamtes:
Die Stadtwerke Kreuznach haben ihren günstigsten Tarif Kreuznacher Stadt-Gas angeben und landen damit auf Platz 110 (von 711) am Anfang des vorderen Mittelfeldes. Der Bezug des Tarifs Kreeuznach Stadt-Gas setzt voraus, dass man Mitglied im Energieclub sein muss. Nicht jeder Kunde kann Mitglied im Energieclub werden, außerdem setzt dies die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraus.
Der Sondertarif A der Stadtwerke rankt dagegen auf Platz 426 und liegt damit im hinteren Mittelfeld.
Bei der rheinland-pfälzischen Rangliste belegt der Tarif Kreuznach Stadt-Gas den Platz 16 von 37, also im Mittelfeld.
Legt man den Sondertarif A zu grunde, so liegen die Stadtwerke Kreuznach auf dem letzten Platz.
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http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2666800
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@all,
die Stadtwerke Kreuznach haben die Jahresrechnungen jetzt auch an die Widersprüchler verschickt.
In den neuen Jahresrechnungen für 2006 sind Nachforderungen (Differenz der Jahresrechnung der SW KH zu den eigenen erstellten Jahresrechnungen = Kürzungsbetrag) aus 2005 nicht enthalten und wurden auch nicht mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.
8)
Seit September 2006 erhalten die Widersprüchler auch keine Mahnungen mehr. :lol:
Haben die Stadtwerke die Beträge ausgebucht und abgeschrieben? :?
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@ all,
auch im Sog der Gaspreissenkungen haben die SW KH für den 1. April 2007 Gaspreissenkungen angekündigt.
Der Gaspreis sinkt für:
- Kleinverbrauchertarif um nur 5,2%
- Grundpreistarif nur um 6,3%
- Sondertarif A (Heiztarif) um 8,03%
- Stadtgas Sondervertrag um 8,64%
Der normale Heiztarif ist der Sondertarif A
Stadtgas ist der ehmalige Energieclub und dieser ist fest mit 0,42 Cent/kWh günstiger als der Sondertrif A.
Deshalb hat er die höchste Senkung :shock:
Schlecht schneiden mal wieder diejenigen Kunden ab, die Kleinst- oder Grundpreistarif beziehen[/b
Ist das noch billig?:evil:
Übrigens die SW KH haben ab heute wieder die Mahnungen aufgenommen, nachdem sie zum 1.10.06 eingestellt wurden. :wink:
Wurden doch nicht ausgebucht, schade :cry:
Selbstverständlich werden alle Forderungen aus 2005 und 2006 aufgeführt :lol:
Übrigens, die ADD hat die Stadt aufgefordert, was mit dem Gewinn der Stadtwerke aus Wasser gemäß Wirtschaftsplan 2007 in Höhe von 442.000 € machen werden, denn nach § 8 des KAG sind Überschüsse nicht möglich, wenn Anschluß- und Benutzerzwang bestehen. Da werden die Stadt/Stadtwerke in Erklärungsnot kommen :D :D :D
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@all,
ab Februar 2007 erhalten die Widersprüchler wieder Mahnungen.
Darin ausgewiesen als Rechnung die Höhe der austehenden Beträge aus 2005 und 2006.
In der neuen Mahnung für März vom 6.3.07 wird die Einstellung der Versorgung angedroht, wörtlich: 8)
Sollten wir bis zum 19.3.2007 keinen Zahlungseingang feststellen, sehen wir uns leider veranlaßt, die Belieferung gem. § 19 Abs.2 StromGVV bzw. GasGVV einzustellen. Dadurch werden Ihnen weitere Kosten entstehen.
Die Stadtwerke vergessen leider, dass bei den Gas-Sonderverträgen nicht die GasGVV sondern die AVBGasV gilt. :mrgreen:
Entsprechende Aufforderungsschreiben zur unverzüglichen Rücknahme der Sperrandrohungen bis 13.3.07 sind raus.
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der 19.03.07 scheint ja ein beliebtes Datum bei Versorgern und deren Anwälten zu sein, oder?
Muss noch mal kurz nachhaken, da HIV (hann ich vergessen)!
Gelten die neuen Strom- bzw. GasGVV automatisch für Altverträge? Ich glaube doch nicht!?
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@schwalmtaler,
die GasGVV und StromGVV gelten m.E. nicht automatisch bei Altverträgen, erst recht nicht bei Sonderverträgen.
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@all,
die Stadtwerke Kreuznach haben mit Schreiben vom 15.3.07 die mit Schreiben vom 6.3.07 angedrohte Versorgungssperre zurückgenommen.
Sie entschuldigen sich, "es war ein Softwarefehler gewesen"