Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => NEW => Thema gestartet von: RR-E-ft am 28. März 2006, 14:49:51
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http://www.energate.de/news/83206
Die eindeutige Begründung des Unternehmens:
http://www.nvv-ag.de/3428.php
Wen die Begründung für die Preissenkung überzeugt, der wende sich damit vertrauensvoll an seinen eigenen Versorger und frage nach, warum dessen Beschaffungskosten aufgrund der Ölpreisbindung nicht ebenso gesunken sind.
http://www.nvv-ag.de/1645.php
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Moin Herr Fricke,
Sie sind ja schneller informiert als die Kunden, die den NVV-Newsletter erhalten.
Darin wird aber am Ende noch eine Aussage getroffen, die den wahren Grund (ist meine Meinung!) nennt:NVV Newsletter - Erdgas
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Die Gaspreise sinken
Im zurückliegenden halben Jahr sind die Heizölpreise leicht gesunken. Dies führt ab April zu einem Rückgang unserer Beschaffungskosten. Diesen Vorteil möchten wir direkt an unsere Kunden weitergeben.
Ab 01. April 2006 führt dies daher zu einer Senkung des Arbeitspreises, des Allgemeinen Tarifs und des Sonderabkommens tektron GAS um 0,09 Ct/kWh netto bzw. 0,10 Ct/kWh brutto.
Darüber hinaus werden die Grundpreise des Kleinverbrauchstarifs und Grundpreistarifs bzw. der Mess- und Verrechnungspreis der Preisregelung tektron GAS um 0,30 EUR/Monat netto bzw. 0,35 EUR/Monat brutto gesenkt. Für den durchschnittlichen Erdgaskunden (Verbrauch: 19.000 kWh/a) ergibt sich hierdurch eine Einsparung von 24,00 EUR brutto pro Jahr.
Das Mitte Januar diesen Jahres seitens der Landeskartellbehörde NRW gegen die NVV angestrengte Vorermittlungsverfahren wegen zu hoher Gaspreise wurde eingestellt. \"
Ist doch toll, oder?
Mein Versorger (Erdgasversorgung Schwalmtal) ist eine 50% Tochter der NVV und wird wohl wie in der Vergangenheit deren Preisänderung mitmachen.
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manchmal sollte man doch auch erst den angegebenen Link lesen.
Denn dann wäre mir aufgefallen, das die Internetinfo gleich dem Newsletter ist.
Macht nichts! Nun aber eine Frage an unsere RA:
Kann ich die angegebene Preisreduzierung jetzt auch von meinem bisher zugebilligten Preis abziehen, oder wäre das zu \"unverschämt\"?
Gruß
Schwalmtaler
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@Schwalmtaler
Viele andere Versorger berichten noch darüber, dass deren Bezugspreise zum 01.04.2006 gestiegen seien.
Was nun wohl stimmen mag?
So wollen etwa die Stadtwerke Jena ab 01.04.2006 \"ergebnisneutral\" weitere 0,4 Cent/ kWh brutto an die Kunden weitergeben.
Sollten auch bei der NVV die Bezugskosten noch gestiegen sein, hätte man diese also wohl gezwungen, allein die Arbeitspreise um 0,5 Cent/ kWh (0,4 Ct/ kWh weiter gestiegene Bezugskosten + 0, 1 Cent/ kWh angeblich gesunkene Bezugskosten) abzusenken.
Dann waren die Arbeitspreise wohl auch - zumindest in der Zeit zwischen 01.01.06 und dem 01.04.2006 - um diesen Betrag kartellrechtswidrig überhöht.
Unbilligkeit im Sinne von § 315 BGB geht bekanntlich noch weiter.
Wenn Sie weiter die alten Preise 09/04 zahlen, weil Sie die nachfolgenden Preiserhöhungen verweigert hatten, können Sie selbstredend demgegenüber eine Preissenkung nur vrlangen, sobald der Versorger infolge von Preissenkungen die Preise aus 09/04 unterschreitet.
Dass solch ein Fall eintritt, halte ich für unwahrscheinlich.
Möglicherweise geht es Ihnen wie den Bremer Klägern, die derzeit wohl bundesweit unschlagbar günstige Erdgaspreise haben, wenn das Landgericht bei seiner Meinung bleibt und ein solches Urteil rechtskräftig wird.
Jedenfalls sollte dies so lange gelten, bis etwa der Versorger die Billigkeit seiner Preisbestimmungen nachgewiesen hat.
Das ist immer dann besonders schwierig, wenn die Kartellbehörden Preissenkungen oder sonstige Kompromisse durchgesetzt haben.
Noch eine kleine Anmerkung:
\"transparenter\" geht es wirklich nicht:
http://www.nvv-ag.de/1645.php
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke und all,
Na ja, ist zwar nett beschrieben, wie sie rechnen, aber die Grundvorrausetzungen sind eben falsch. Es muss kein Gas mit Ölpreisbindung gekauft werden. Außerdem sind wohl die meisten langfristigen Bezugsverträge kartell- und euröparechtswidrig.
Für mich ist dieses Schreiben nicht mehr Wert als das bedruckte Blatt Papier.
Doch es stellt sich schon die Frage, ob ich nun auch eine Kopie des Preisreduzierungsschreiben des Zulieferers erhalte oder sogar anfordern soll. Die letzte Preiserhöhung ist ja durch ein entsprechendes Schreiben von Rhein Ruhr Gas bestätigt worden. Dann sollten alle hier Ihre Versorgern, die noch steigende Bezugskosten angeben, an Rhein Ruhr Gas verweisen!!!
Gruß Schwalmtaler
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Hallo zusammen
nach meiner Ansicht wurde der Termin für die öffentlichkeitswirksame Preissenkung nicht zufällig gewählt. So gelten denn jetzt in der verbrauchsarmen warmen Jahreshälfte die marginal reduzierten Preise, bis im kommenden Oktober sicherlich wieder eine "leichte" Preisanpassung - vermutlich wird die über 0,1 ct liegen - nötig sein wird.
Haha...echt was gespart ;-(
Grüße
Frank
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Hello Schwalmtaler,
bin in Rheydt jetzt bei New Energie(NVV ? ). Es interessiert mich wie Sie weiterverfahren haben.
Mein Widerspruch (Jahresendabrechnung) ist zu Kenntnis genommen, aber mein Guthabenberechnung(Preise 10/2004) ist wegen angeblichen verwirkens der Unbilligkeitseinwand abgelehnt worden ( "ein Widerspruch zeitnah zur Tarif oder Preiserhöhung in 2004+2005 nicht rechtzeitig eingelegt worden") Irgendwo im Forum habe ich gelesen, es gibt ein verwirken nicht.
Vielleicht können Sie mir ein Heinweis dazu geben.
Bin gespannt wie es bei Ihnen weiter gegangen ist.
John
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@John
Unbilligekit kann man auch noch Jahre später in einem Zahlungsprozess des Versorgers erstmals einwenden (BGH NJW 2003, 3131) oder aber mit der Begründung Unbilligkeit Geld zurückfordern (BGH NJW 2003, 1449).
Da kann also nichts verwirkt sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Herzlichen Dank Herr Fricke.
ich werde das weitergeben. Ich hatte gedroht mein errechnete Guthaben( immerhin über 480€) in 3 Teilen mit nächsten Abschläge zu verrechnen, werde aber vermutlich zunächst darauf verzichten.
Danke Ihnen nochmals
John
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@John,
Guthaben aus Jahresrechnungen kann man nicht aufrechnen mit den neuen Abschlägen.
Sie hätten viel eher die Abschläge einkürzen müssen, um eine nachzahlung zu haben.
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Hello Herr Cremer,
danke für Antwort.
Ja, ich bin etwas vorsichtig, habe jetzt im 2. Brief um ein Vorschlag zum Rückzahlungsmodus gebeten.
Mal sehen was darauf kommt.
John
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http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=122810
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Danke schön Herr Fricke,
ja hier in Mgl. gibts scheinbar geld in Unmengen, so meinen wohl unsere Politiker. Es wurde in einem Artikel in der Rheinische Post behauptet, die Preise sollen ab Okt., wegen u.a. die erhöhte MWSt., angehoben werden. Daher stammt dieser Vorwurf.
Gruß
John
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Hallo NEW (bzw. NVV oder EVS)- geplagte Gemeinde,
hat noch jemand seine letzte Abrechnung wg. der Widersprüche gekürzt?
Wenn ja, welche Reaktion gab es bei Euch? Ich habe nach deren rechnung noch über 100€ zu zahlen, aber bisher (seit März 06) keine Reaktion auf meine Verminderte Zahlung erhalten!!!
Bitte um Eure Erfahrungsberichte.
Schwalmtaler
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http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=129297
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Hallo geplagte Leidensgenossen,
leider hat sich bisher keiner auf meine Frage, ob noch jemand die Jahresrechnung 2005 gekürzt hat und welche Erfahrung er gemacht hat gemeldet - Schade!
Habe nun wie immer der Preiserhöhung zum Oktober 06 widersprochen und den Gesamtpreis für unbillig erklärt. Mal sehen wie nun die Reaktion ist.
Gruß
Schwalmtaler
P.S.: Ist es richtig, das der Versorger 3 Jahre Zeit hat, seine Ansprüche aus der JA 05 geltend zu machen? Ab wann wird gerechnet, ab meiner verminderten Zahlung oder ab Rechnungsstellung?
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So, nun ist auch schon die Antwort da.
Die üblichen Klagen über die allg. Verteuerung, Verständnis für den Widerspruch,......... blabla blub.
Neu ist der Bezug auf ein Urteil vom 19.01.06 durch das Landgericht Heilbronn (ohne Aktenzeichen!). Dort soll der Nachweis einer gewinnneutralen Kostenabwälzung gestiegener Beschaffungskosten als ausreichend erachtet worden sein. Eine Verpflichtung, die gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen -insbesondere der Gesamtpreiskalkulation - offen zu legen, enthielte §315 BGB nicht.
Über dieses Urteil gibt es ja schon im Forum entsprechende Kommentare.
Mal sehen, was die zu AG Leipzig AZ 103 C 559/06 und AG Delmenhorst AZ 4 A C 4063/06 IV unter Hinweis auf BGH Entscheidung vom 5.2.2003 (Az: VIII ZR 111/02 = NJW 2003, 1449) sagen!
Zu den bis dato "einbehaltenden 100 € " ist nichts geschrieben worden. Wenn ich die Ausführungen von unseren RA (Fricke und Co.) richtig verstanden habe, ist diese Forderung spätestens 3 Jahre nach Erhalt meines "Kürzungsschreibens" verwirkt, wenn keine Reaktion darauf folgt. Bin mal gespannt!
Berichte auch weiterhin über den Stand meines Widerspruches!
Gruß
Schwalmtaler
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Moin zusammen,
hier kommt die Fortsetzung:
Jahresabrechnung 2006 mit folgenden Fehlern:
a) aktuelle Preise als Berechnungsgrundlage
b) trotz fristgerechter Zählerstandsmeldung wurde ein um 200m3 höherer Gasverbrauch bei weniger Tagen "hochgerechnet"
c) den Ihrer Meinung nach offenen Betrag aus 2005 mit den Abschlägen 2006 verrechnet
Habe entsprechende Gegenrechnung aufgemacht und warte auf Antwort.
Wie sieht denn die rechtliche Seite bei dem offenen Betrag aus 2005 aus?
Solange keine Mahnung zu diesem Betrag kommt, läuft doch die Verwirkungsfrist, oder nicht? Wäre für eine entsprechende Antwort dankbar!
Gruß
Schwalmtaler
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@Schwalmtaler,
also bei mir/uns sind ja Beträge aus 2005 offen. Diese wurden jetzt bei der neuen Jahresrechnugn für 2006 nicht berücksichtigt und es wurde bisher auch nicht eine eigene rechnung dazu versendet.
Mahnungen inkl. des ausstehenden Betrages aus 2005 wurden mit Ende September eingestellt.
Höherer Gasverbrauch zu alten Preisen wäre na nicht schlimm :wink:
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Eine Bitte an den Admin:
Da der 50%ige Anteil an der Erdgasversorgung Schwalmtal wohl im Laufe des Jahres 2006 von der NVV zu den Niederrheinwerken Viersen gewandert sind, an denen nun die NVV 49% hält, bitte ich diesen Thread in "EVS" umzubenennen. Danke!!!
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@Schwalmtaler
zu a)
der Versorger stellt die RG immer zu seinen aktuellen Preisen aus, das ist nicht fehlerhaft.
zu b) Rechnungskorrektur unter Hinweis auf Zählerstandsmeldung fordern, ist in Bezug auf Verbrauch nämlich offensichtlich fehlerhaft.
zu c)
Wenn die Aufrechnung verboten wurde, darf auch der Abschlag für die neue Abrechnungsperiode nicht mit der RG für die alte Periode verrechnet werden, heisst der neue Abschlag hat auf der alten RG in der Forderungsaufstellung nichts zu suchen.
Genau so wenig wie die Restforderung 05.
Also auch fehlerhaft.
Ebenfalls RG-Korrektur fordern.
Nach der Forderungsaufstellung kann er erwähnen, was er mag (Termine neue Abschläge für neue Periode, Restforderung aus letztem Jahr).
Hatte ich letztes Jahr auch, der Versorger brauchte 3 Anläufe für eine korrekte Rg 05.
Dafür war die 06 dementsprechend o.k.
Sie sind also lernfähig :wink:
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@Kampfzwerg,
das ist ja interessant zu c) :shock:
Wo haben Sie diese Ansicht her?
Etliche Jahresrechnungen der SWK nach dem 10.1.07 erstellt weisen als Abschlag den Januar 2007 aus bzw. ist in der Auflistung enthalten.
Zahlungsplan der SWK weist nur 11 Abschläge aus, gezahlt (wegen Dauerauftrag :( ) sind aber 12 Abschläge.
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@Kampfzwerg,
das ist ja interessant zu c) :shock:
Wo haben Sie diese Ansicht her?
Etliche Jahresrechnungen der SWK nach dem 10.1.07 erstellt weisen als Abschlag den Januar 2007 aus bzw. ist in der Auflistung enthalten.
Zahlungsplan der SWK weist nur 11 Abschläge aus, gezahlt (wegen Dauerauftrag :( ) sind aber 12 Abschläge.
@ Cremer
Versuch macht klug :wink:
Eigentlich habe ich diese Erkenntnis nebenbei gewonnen.
Nicht dass wir uns missverstehen: Es geht nur um die Verrechnung des neuen Abschlags und der Restforderung in der Forderungsaufstellung.
Nach der Forderungsaufstellung können diese Angaben nebenher im Text natürlich irgendwo erwähnt werden.
Ist aber doch auch nur eine logische Überlegung: wenn eine Verrechnung der Restforderung mit der neuen Periode verboten werden kann, sollte es doch auch, im Umkehrschluss, bei einer Verrechnung der neuen Abschläge mit der alte Periode so sein.
Die Abschläge sind ja für eine neue Abrechnungsperiode, die mit der erstellten aktuellen Abrechnung nichts zu tun hat. Also eine rein rechnerische Abgrenzung immer nur für die jeweiligen Jahresenabrechnungen.
gedacht, gesagt, getan: hat funktioniert:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=20467&highlight=#20467
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Hallo Kampfzwerg,
wie gesagt, hatte die rechnung per Fax am 18.01. moniert und auch meine entsprechende Gegenrechnung mitgeliefert. Fazit: anstatt geforderter 5xx,xx € (inkl. 1. Abschlag 2007) erhalten sie nur meinen reduzierten Abschlag, da der Rest ja nicht fällig ist!!!
Nach deren Antwort melde ich mich wieder!
Gruß
Schwalmtaler
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So, nun sind 2 Monate um und die EVS hat sich noch nicht gerührt.
wie im letzten Jahr keine Mahnung, keine Zahlungserrinnerung und auch keine Sperrandrohung.
Sollte ich diesmal, da ich 12€ als Guthaben zurückfordere, mal nachhören?
Wie sieht es mit der Verwirkungsfrist in so einem Fall aus? Ist die unerlaubte Verrechnung der "Außenstände 2005" mit den Abschlägen für 2006 als Zeitpunkt relevant, oder läuft die Verwirkungsfrist seit meiner Gegenrechnung für 2006 seit Januar 06?
Wäre für eine kurze Antwort dankbar.
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Hätte ich doch fast vergessen die nächste angekündigte Preissenkung zuerwähnen.
Angekündigt - naja - auf der Internetseite findet man umter dem Preisblatt vom 01.01.7 Links zum derzeit gültigen Preisblatt 01.02.07 und zum 01.05.07.
Und welche Freude, der Preis sinkt um weitere 7,5% und liegt damit "nur noch" um 39,6% über dem Preis aus 09.04!!!
Andere gehen mit diesen Nachrichten ganz groß an die Öffentlichkeit, diese Kosten scheint die EVS jedenfalls zu sparen - ist auch gut so!!!! :D
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@Schwalmtaler,
würde die 12 € mit einem neuen Abschlag verrechnen. Ich glaube nicht, dass wegen einem solchen geringfügigen Betrag etwas seitens des Versorgers unternommen wird.
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Ist schon richtig, aber wenn ich mir die Aufrechnung der "offenen Beträge aus Vorjahren" mit den derzeitigen Abschlägen verbitte, sollte ich mich selbst auch daran halten, oder?
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Hier die neuesten Nachrichten aus Schwalmtal:
Mein Versorger teilt mir nach Rückfrage nun mit, das es am Bundesgerichtshof ein Verfahren gibt, das die Art und Umfang des Billigkeitsnachweises klären soll. Dieses wird abgewartet.
Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird die EVS keine Schritte gegen mich einleiten!
Nett, oder? *fg :D
Zu meiner Rückforderung der 12 €, der eigenen Abschlagsermittlung und der unerlaubten Verrechnungen kein Kommentar.
Auf deren Reaktion nach Verfahrensabschluss beim BGH bin ich mal gespannt!
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Hallo zusammen
leider hat der ursprüngliche Anfrager (Bljohn2002) seine Anfrage hier nicht erneut eingetragen - zudem gibt es unglücklicherweise auch noch den Thread "New Energy" (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3614), der im Prinzip auf den selben Versorger zeigt...vielleicht mal zusammenlegen?
Aber nun zur eigentlichen Frage: was steckt hinter dem neuen Tarif "NewGas", der in den letzten Wochen per Schreiben angekündigt wurde?
Ich habe hierzu einen hilfreichen Artikel der "Rheinischen Post" gefunden:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/429447
Damit sind schon wesentliche Fragen beantwortet. Was mir selbst noch unklar ist: wieso kann der Versorger einem diesen Tarif einfach dadurch aufdrängen, dass man nichts tut? Ich persönlich habe - als einziger im ganzen Haus - dieses Schreiben nicht bekommen. Wurde evtl. nur mein Briefkasten von einem Unbefugten entleert? Oder ist mir das Schreiben in der Flut von Werbung untergegangen (noch so ein Ärgernis)...es kann doch nicht rechtens sein, wenn ich irgendwann feststellen muss, dass ich schon seit Monaten in einem neuen Vertrag mit evtl. schlechteren Konditionen bin, ohne davon etwas geahnt zu haben...andererseits weiß ich ja auch, dass Preiserhöhungen ebenfalls nur "allgemein" in den Medien (Presse) bekanntgegeben werden müssen und dies auch rechtens ist. Aber ist das vergleichbar? Und warum haben dann andere Hausbewohner das Schreiben überhaupt bekommen (doch eine Informationspflicht)?
Grüße an alle Mitstreiter; jetzt zeigt sich endlich, dass Bewegung in die Energiemärkte kommt - und das haben größtenteils WIR geschafft, nicht zuletzt Dank der tatkräftigen Unterstützung des "Bund der Energieverbraucher"! DANKE!
Frank
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soll man widersprechen?
Ich befürchte Nachteile. Mir scheints als ob der Kunde 2.rangig ist. Nur ein Punkt: man soll einverstanden sein mit eine Koppelung an den ständig steigenden Oelpreis! Ich nehme an wir sind alle nicht damit einverstanden.
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Danke für Artikel aus RP. Auf jeden Fall nicht vergessen zu widersprechen.
Dann bleibt man in jetztigen Tarif also evtl. teurer als neuen Vertrag , oder noch teurer als bisher ? Wenn es so ist hat man dann immer noch die Freiheit Preise und Bedingungen etc. anzufechten.
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Nochmal hallo...
bei der Diskussion im Bekanntenkreis wurden noch andere, interessante Aspekte genannt:
So wie es in den Nachrichten zu vernehmen war, soll ja das Kartellgesetz (?) dahin gehend verändert werden, dass zukünftig ein Höchstpreis für Gas und Strom genannt wird, der von den Versorgern einzuhalten ist. Wer höhere Preise verlangen will, muss diese anhand einer offengelegten Kalkulation nachweisen.
Nun könnte ich mir vorstellen, dass der neue NEWGAS-Tarif auch den Zweck haben könnte, diese Vorschrift zu umgehen, so in der Art eines Individualvertrags vielleicht...ist aber nur eine Vermutung.
Auf jeden Fall scheint mir die vertragliche Mindestlaufzeit (12 Monate) ein aus der Telekommunikationsbranche bekanntes Mittel der Kundenbindung (wer wird denn da von Knebelung sprechen;-) zu sein: sollte es demnächst tatsächlich konkurrierende Anbieter für Energie im Großraum MG geben (wie das heute schon im Raum Hamburg zu sein scheint), hat man als NEWGAS-Kunde sicherlich erst einmal die Kündigungsfrist einzuhalten und kann nicht sofort zum billigsten Anbieter wechseln.
Vielleicht wissen die NVV-ler mehr als wir und reagieren auf das, was sie kommen sehen?
Ich würde auf jeden Fall auch erst mal abwarten, was im Sommer passiert. Vielleicht werden im Herbst die Tarife des jetzigen Vertrages (Tektron Gas) sogar günstiger sein als die des NewGas-Tarifes?
Oder wir können endlich zwischen versch. Anbietern wählen?
Auf jeden Fall nimmt man sich nicht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kürzung, wie das bei Annahme des neuen NEWGAS-Vertrages zu befürchten ist...
Beste Grüße
Frank
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Zitat Wolfgang Hüppe, NEW-Energy:
"Wer dem Vertrag widerspricht, aber keinen neuen Lieferanten vorweisen kann, wird in die gesetzliche Grundversorgung der NVV eingeordnet (hier gelten eigene Tarife)"
Das würde ich wie eine angedrohte Preiserhöhung verstehen...vermutlich meint er den "allgemeinen Tarif Gas", der teurer sein dürfte als der bisherige Tektron-Gas?
Da hilft dann wohl nur, den Preis wieder selber festzulegen und gekürzte Beträge zu zahlen?
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danke für Nachricht. Ich hatte mich auch gewundert, was mit allgem. Tarif gemeint war. Also wahrschein noch teurer !
Habe inzwischen bei der Verbraucherzentral in Rheydt um eine Meinung gebeten. Die Anfrage wird zur Zentrale weitgeleitet. Wenn geantwortet komme ich mit eine Meldung zurück. Falls bis ca. mitte Mai keine Stellungnahme erfolgt, lege ich auf jeden Fall widerspruch beim NVV schriftlich ein.
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Eine Antwort von der Verbraucherzentrale wäre bestimmt hilfreich. Aber selbst ohne diese werde ich wohl den neuen Tarif nicht annehmen, allein schon, um mich nicht ein Jahr zu binden.
Sollte die dann gültige "gesetzliche Grundversorgung" über dem bisherigen Preis liegen, müsste ein Einspruch mit Kürzung nach §315 doch möglich sein?
Gruß
Frank
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Ja ich finde das richtig. Ich melde mich sobald eine Nachricht vorliegt.
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Jetzt muß ich aber nochmal blöd fragen, nur um es nochmal genau zu verstehen:
Der alte "PrivatGas"-Tarif stirbt also auf jeden Fall, oder?
Wenn ich jetzt nichts tue, also weder unterschreiben, noch widersprechen wird mein Gas ab Jahresmitte trotzdem zu den neuen "NewGas"-Tarifen abgerechnet, ich bewahre mir weiterhin aber die Möglichkeit, die Billigkeit des Gaspreises zu hinterfragen? Das Einzige, was mir entgehen würde, wären die 20 Euro "Lockprämie".
Habe ich das so korrekt verstanden?
Danke und Grüße,
Helmut
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Jetzt muß ich aber nochmal blöd fragen, nur um es nochmal genau zu verstehen:
Der alte "PrivatGas"-Tarif stirbt also auf jeden Fall, oder?
Wenn ich jetzt nichts tue, also weder unterschreiben, noch widersprechen wird mein Gas ab Jahresmitte trotzdem zu den neuen "NewGas"-Tarifen abgerechnet, ich bewahre mir weiterhin aber die Möglichkeit, die Billigkeit des Gaspreises zu hinterfragen? Das Einzige, was mir entgehen würde, wären die 20 Euro "Lockprämie".
Habe ich das so korrekt verstanden?
Danke und Grüße,
Helmut
So, ich bin auch Betroffener und möchte mich auchmal beteiligen.
So wie ich das verstanden habe, wird man, wenn man nichts tut, in den neuen NEWGas - Tarif umgestellt. Wiederspricht man, wird man in den Grundversorgungstarif eingestuft. Dieser hat lt. der West (Mein Anbieter, der aber irgendwie mit der NEW und NVV zusammengehört - was das alles soll, versteht sowieso kein Mensch):
0 - 3000 kwh pro Jahr
Arbeitspreis: 7,25 ct/kwh 8,63 ct/kwh
mtl. Grundpreis 3,00 EUR 3,57 EUR
3001 - 300.000 kwh pro Jahr
Arbeitspreis: 5,25 ct/kwh 6,25 ct/kwh
mtl. Grundpreis 8,00 EUR 9,52 EUR
Ich denke, der Preis über 300.000 wird für die meisten uninterssant sein.
Es scheint daher wohl besser zu sein, in den neuen Tarif zu wechseln und sich die 20 EUR einzu"sacken". Aber mit der jährlichen Bindung muss man nun wohl aufpassen.....
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@lettermaker,
hierzu mit den neuen Tarifen bzw. Tarifumstellungen ist schon umfassend im Forum geschrieben und diskutiert worden.
Im Wesentlichen kommt es auf die vorhandene Vertragsgestaltung und das Begehren eines neuen Vertrages/Vertragsumstellung drauf an.
Sollte nämlich das neue Vertragsangebot einen Festpreis beinhalten oder nur für einen festen, bestimmten Zeitraum gelten, dann ist der Preis ausgehandelt und unterliegt nicht § 315.
Dann sind Sie auch dem Versorger auf den Leim gegangen und haben sich mit 20 € "einfangen" lassen. :wink:
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@lettermaker,
hierzu mit den neuen Tarifen bzw. Tarifumstellungen ist schon umfassend im Forum geschrieben und diskutiert worden.
Im Wesentlichen kommt es auf die vorhandene Vertragsgestaltung und das Begehren eines neuen Vertrages/Vertragsumstellung drauf an.
Sollte nämlich das neue Vertragsangebot einen Festpreis beinhalten oder nur für einen festen, bestimmten Zeitraum gelten, dann ist der Preis ausgehandelt und unterliegt nicht § 315.
Dann sind Sie auch dem Versorger auf den Leim gegangen und haben sich mit 20 € "einfangen" lassen. :wink:
so wie ich das hier in den AGB des neuen NEW-Gas sehe, habe ich weder einen Festpreis (da der Preis lfd. zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10. nach einer bestimmten Formel (AP=AP (0) + 0,0815 X HEL) mit HEL, was wohl mit Daten des statistischen Bundesamtes zu tun hat, angepasst wird) noch einen bestimmten Zeitraum (da dieser zwar erstmal für ein Jahr gilt, aber ohne Kündigung sich weiter um 12 Monate verlängert).
Bei Preisanpassungen, die ggf. nicht gerechtfertigt sind, könnte ich somit immer noch eine Unbilligkeit bemängeln, da der Preis nach dieser Formel und bestimmten Daten erhoben wird.
Ich habe die AGBs des neuen NEW-Gas-Tarifes mal hochgeladen. Vielleicht kann jemand mal in die wesentlichen Regelungen Punkt 4 und 6 mal reinschauen....
(http://img369.imageshack.us/img369/9055/newgasoz0.th.jpg) (http://img369.imageshack.us/my.php?image=newgasoz0.jpg)
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@lettermaker,
das sieht ja ganz schlecht aus :wink: für den Versorger
hier der Link zu den Geschäftsbedingungen (Seite 2)
http://www.nvv-ag.de/pdfdown/NEWgas_Auftrag_NVV_01_06_2007.pdf
§ 1 sagt, dass es ein Sonderabkommen ist.
§ 4 regelt die Laufzeit des Vertrages und ist daher m.E. nicht fest.
§ 6 und § 8 stellt m.E. einen Freibrief für den Versorger dahingehend dar:
Zunächst kann der Versorger folgern:
"Ich kann erhöhen und den Preis bestimmen wie ich es will" :evil:
Zunächst werden in § 6 die Erhöhungestermine zum Quartalsersten, nach einer Formel angepasst, genannt.
Der Horn dabei ist, wörtlich:
"Sollte der Heizölpreis künftig nicht oder nicht mehr in gleicher Weise ermittelt oder veröffentlicht werden, so wird NVV an seiner Stelle im wirtschaftlichen ergebnis möglichst gleichkommende bezugsgrößen verwenden."
Dann wird in § 8 auch noch zusätzlich mögliche Preisänderungen zum 1. eines jeden Monats genannt,
wenn\'s recht ist. :wink:
Wie beim Metzger: Darfs auch etwas mehr sein! :idea: :idea:
Mit solchen Formulierungen sind seinerzeit die Enso Dresden am LG Dresden abgeblitzt. :D :D
Ein Erhöhungsbegehren, wie hier dargelegt, braucht nicht berücksichtigt werden.
Für den Kunden ist es überhaupt nicht möglich, irgendwie zu erkennen, aus welchen Gründen eine Preiserhöhung stattgefiunden hat/wird. :shock:
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Hallo,
vielen dank für deine umfassende Antwort.
Ich bin zwar im öffentlichen Dienst und habe auch mit komplexen Werken zu tun und kenne ich mich grundsätzlich mit Gesetzen und der Anwendung aus - aber bisher scheint mir der ganze Bereich GAS bzw. Versorgung doch sehr fremd und komplex. Ich stehe bzw. stand da bisher noch auf dem Standpunkt - man wird ja sowieso kaum bzw. nichts ändern können und muss es so akzeptieren, wie es ist. Man vertraut auf die Ehrlichkeit dieser Versorgungsbetriebe und auf die Kontrollinstanzen der öffentlichen Behörden. Aber ich selbst müsste dabei ganz gut wissen, wie es da aussieht. Überall wird eingespart und zu einer ordentlichen Sachbearbeitung fehlt die notwendige Zeit. Der, der sich nicht wehrt, hat eben Pech gehabt.
Aber so im ganzen betrachtet, werde ich die Umstellung akzeptieren (müssen), weil sie zum einen günstiger als bisher ist (klar, ein Lockangebot - im Herbst wird es natürlcih alles teurer, weil man ja da erst wieder anfängt, zu heizen) und weil es die 20 EUR gibt. Aber bei einer evtl. Erhöhung muss ich dann mal genau hinsehen und auch einiges hinterfragen....
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@lettermaker,
Nun, im ersten Moment sieht es günstiger aus.
Das ist auch von den Versorgern so beabsichtigt.
Man hat lange nach einem Weg gesucht, aus der Misere des §315 herauszukommen.
Dies bietet sich jetzt durch die fallenden Gaspreise an.
Aber!!!
Wenn man heute der Billigkeit mit § 315 BGB widerspricht, spätestens im nächsten Jahr sind dann diese Preise längst zu den günstigenren geworden, denn spätestens ab Herbst werden die Gaspreise wieder anziehen.
Deshalb sollte man den Weitblick nicht vergessen :idea:
oder
Achtung, vor lauter Bäumen sieht man den Wald nicht mehr :wink:
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Tag zusammen
nachdem ich nochmals stundenlang im Forum Beiträge zu den Themen "Fixpreise", "Kündigung der Sonderverträge" und "neue Tarifangebote" gelesen habe, war ich fast schon sicher, dass der Weg nun so sein muss:
- der Übernahme in den neuen NewGas-Tarif widersprechen
- daraufhin erfolgt Einstufung in allgemeinem Tarif, der aber auch nicht einfach teurer sein darf (?), weil dies einer Kündigung des bisherigen Sondertarifs Tektron gleichkäme (aha?)
(siehe dazu: http://www.energieverbraucher.de/itid__2021/)
- nun kann nach §315 Einspruch eingelegt und gekürzt werden
Dann lese ich, dass ich eigentlich gar nichts tun brauche, schon alleine weil die Form der angekündigten Vertragsumstellung rechtlich nicht wasserfest ist (Unterschriften sind gescannt und aufgedruckt). Abgesehen davon ist nicht klar ersichtlich, ob es sich hier überhaupt um eine Kündigung handelt und ob der Newgas-Tarif ein Fixpreis-Tarif sein soll.
Und jetzt folgt noch der Kommentar von Herrn Cremer, den ich so deute, dass der Versorger hier offenbar völlig laienhaft grobe Fehler macht, mit denen er sich selber aufs Kreuz legen wird...
Also dann: cool bleiben und einfach abwarten, bis der erste Anbieter in Mönchengladbach das Gas 25% billiger liefert (kam angeblich im Lokalradio 90.1 - habs nicht selbst gehört) und dann selber kündigen (welchen Tarif auch immer man dann gerade hat) und sich darauf verlassen, dass man schon rauskommen wird?
Übrigens hätte ich vielleicht noch einen Mittelweg: zur Synchronisierung mit meinem gewohnten Abrechnungsjahr hätte der NewGas eine verkürzte Erstlaufzeit bis Ende Januar 08 und würde erst dann um 12 Monate verlängert, wenn von keiner Seite gekündigt wird. Klingt doch vernünftig, genau dies zu machen...ein halbes Jahr zu leicht verbilligten Preisen abwarten, ob es alternative Angebote geben wird, und erst dann entscheiden.
Wenn ich da nicht im Forum gelesen hätte, dass es dann - auch bei Einstufung in den allgemeinen Tarif - für einen Widerspruch zu spät sei, da man bereits einmal einem ausgehandelten Vertrag zugestimmt hätte.
Also ehrlich: der Segen des Forums wird auch langsam zum Fluch. Ich weiß mittlerweile nicht mehr, was ich machen soll. Bleibt die Hoffnung, dass Bljohn2002 wenigstens eine klärende Antwort der Verbraucherzentrale bekommt, die er uns mitteilt...
Leicht niedergeschlagene Grüße aus MG
Frank
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@Mr. Morler,
nun da kann ich Sie verstehen, moderiere seit über 2 Jahren auch im Forum und manchmal sehe ich auch vor lauter Bäume den Wald nicht mehr, insbesondere wenn Herrn Fricke mal weitreichende Ausschweifugnen macht :wink:
Man darf und sollte letztlich nicht den roten Faden verlieren.
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NVV AG Mönchengladbach bietet neuen günstigeren Tarif an. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6324)
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habe ein Schriftstück " Verbraucherinformation zur Vertragsumstellung der NVV AG. Mönchengladbach" erhalten. Leider 2 1/2 Seiten lang - zu lang um alles hier aufzuschreiben. Tenor daraus: " neue Preise günstiger als bisher, von daher scheint es für Kunden, die bei der NVV bleiben wollen, insgesamt wirtschaftlich vernünftig, das neue Angebot zu akzeptieren"
Persönlich werde ich genau das nicht tun. Wie von Forumsmitglied RR-E-ft am 11.05.07 empfohlen werde ich " die Füße still halten und künftig vor allem die Rechnungen und Abschläge auch wirklich richtig kürzen"
Falls jemand die Infoseiten wie oben erwähnt haben möchte, bitte um mail.
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@schwalmtaler
Hi Du,
willkommen im Club!!!
In dem Moment, da ich das Logo auf Deinen Unterlagen sah, wurde aus Spekulation Gewissheit!
Rate mal, wer an der NVV zu 50% beteiligt ist? Richtig: NGW.
Und wem gehört die NGW zu 100%? Richtig: Gelsenwasser.
Von wegen \"merkwürdig viele Gemeinsamkeiten\" :D
Bin ich gut, oder bin ich gut? :D
http://www.gelsenwasser.de/en/unternehmen/beteiligungen/schwalmtal.htm
Davon abgesehen hast Du glasklar einen Sondervertrag!!!!!!!!
Also kürzen auf die \"vereinbarten\" Eingangspreise. =)
(Woher Deine Zweifel kamen ist mir nicht wirklich klar :tongue:)
P.S. ich habe den ev. auch für andere interessanten Teil hier eingestellt, alles weitere per PN.
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Hat schon jemand Post der NVV/NEW/EVS wegen der im Internet schon ersichtlichen preiserhöhung zum 01.12.08 erhalten?
Ich nicht!