Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => D => Stadt/Versorger => DREWAG - Stadtwerke Dresden => Thema gestartet von: RR-E-ft am 27. März 2006, 17:58:31
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Erdgaspreise scheinbar außer Rand und Band.
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)
ZUM ZWEITEN MAL
27.03.2006, 09:49 Uhr
Drewag erhöht Erdgaspreis zum 1. April
Der Dresdner Energieversorger Drewag erhöht zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate die Erdgaspreise. Für die Grundversorgung werden ab 1. April 0,35 Cent pro Kilowattstunde mehr verlangt als bisher. Begründung: Die hohen Ölpreise der zweiten Jahreshälfte 2005.
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LG Dresden: Gas- Preisanpassungsklausel der DREWAG unwirksam (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3321)
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Drewag senkt Gaspreise
Dresden (energate) - Die Stadtwerke Dresden (Drewag) werden zum 1. Juli ihre Erdgaspreise um 0,05 Cent/KWh senken... 26.06.2006 - 14:17
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Drewag senkt Gaspreise
Dresden (energate) - Die Stadtwerke Dresden (Drewag) werden zum 1. Juli ihre Erdgaspreise um 0,05 Cent/KWh senken... 26.06.2006 - 14:17
Man beachte folgende Begründung / Aussagen:
Begründung Preissenkung Juli 2006 (Pressemitteilung 23.06.06):
"Auf Grund der im IV. Quartal 2005 und I. Quartal 2006 leicht gesunkenen Ölpreise verringern sich für die DREWAG die Bezugskosten für Erdgas im III. Quartal 2006 um 0,044 Cent pro Kilowattstunde (netto)."
Begründung Preiserhöhung April 2006 (Pressemitteilung 24.03.06):
"Für die DREWAG erhöhen sich die Bezugskosten für Erdgas im II. Quartal 2006 auf Grund der hohen Ölpreise im III. und IV. Quartal 2005 um 0,305 Cent/ Kilowattstunde."
Begründung Preiserhöhung Januar 2006 (Pressemitteilung 19.12.05):
"Die gestiegene Weltmarktnachfrage nach Energie und die damit gestiegenen Beschaffungskosten zwingen die DREWAG zur Erhöhung der Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2006. ... Damit gibt die DREWAG ausschließlich die gestiegenen Beschaffungspreise weiter"
Aussage Pressesprecherin Ende Dezember 2005 (Zeitungsmeldung 15.12.05):
"Zur weiteren Entwicklung wollte Müller nichts sagen. Zwar ist Heizöl jüngst billiger geworden, und der Gaspreis orientiere sich am Öl - doch mit einigen Monaten Abstand."
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Ja was denn nun:
- hohe Preise (NICHT gestiegene) führen zur Preishöhung ?!
- Gas-Öl-Preisbindung mal mit 3 Monaten Verzögerung, mal mit 6 Monaten oder auch gar nicht ?!
Man kann nur auf die Offenlegung der Verträge mit den Vorlieferanten gespannt sein!!!
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@u.h.
Offensichtlich bringt man sich mit unpräzisen Aussagen nun selbst in Erklärungsnot. Obwohl es begründbar wäre, dass beide Aussagen stimmen könnten, bleibt ein fahder Beigeschmack.
Die Preise ab 01.04.2006 ergeben sich aus den Preisen im Zeitraum 01.08.05-28.02.2006, nämlich dem Durchschnitt der zurückliegenden 7 Monate (ohne dem letzten Monat). Folglich beziehen sich die Preise ab 01.07.06 auf den Zeitraum 12/05-05/06. Monate bestimmten Quartalen zuzuorden war hier also etwas "unglücklich".
Ob die Preissenkung zum 01.07.2006 insbesondere im verbrauchsarmen Sommer nicht nur ein "Beschwichtigungselement" ist, wird sich spätestens bei der nächsten Preisrunde herausstellen. Immerhin hatte man die Preise zwischenzeitlich ja gesenkt. Das dies kaum ins Gewicht fällt bleibt dabei unberücksichtigt.
Bei allem hin und her. Die Zweifel bleiben bestehen. Und die Frage, ob eine derart geringe Preisänderung nicht vom Verwaltungsaufwand wieder "aufgefressen" wird, bleibt auch unbeantwortet. Möglicherweise wäre es besser gewesen, den Preis zu belassen, wo er ist. Ob man mit dieser Vorgehensweise Pluspunkte innerhalb der Kundschaft sammelt bleibt zu bezweifeln.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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bestimmt wieder hereingeholt
Jetzt wird ja nicht soviel verbraucht(Hweizgas). Aber wenn der Verbrauch wieder hochschnellt werden die Preise bestimmt wieder angehoben. Da kann man leicht den geringeren Zuwachs wieder hereinholen.
(http://img103.exs.cx/img103/1719/angry.gif)
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Hier mal eine kleine Tabelle, die die typischen Bezugskonditionen (6-3-3) fast jedes Stadtwerks darstellt. Leider gelingt es mir nicht, die Spalten lesbarer darzustellen.
Kurze Erklärung: Der Ø-liche HEL-Preis über jeweils 6 Monate (6-3-3) bestimmt den Erdgasbezugspreis eines Quartals, das 3 Monate (6-3-3) später beginnt. Dieser Preis gilt dann also für 3 Monate. (6-3-3)
Q203 Q303 28,30 Q104
Q303 Q403 29,07 Q204
Q403 Q104 29,12 Q304
Q104 Q204 30,17 Q404
Q204 Q304 33,70 Q105
Q304 Q404 37,49 Q205
Q404 Q105 38,47 Q305
Q105 Q205 39,81 Q405
Q205 Q305 45,87 Q106
Q305 Q405 49,48 Q206
Q405 Q106 48,96 Q306[/list:u]
In der ersten Spalte steht der Beginn des preisbestimmenden Halbjahrs, in der zweiten das Ende. Die dritte Spalte zeigt den entsprechenden Preis und die vierte Spalte das Quartal, in welchem dieser HEL-Preis den Gaspreis bestimmt.
Wie man sieht, ist tatsächlich erstmals seit Jahren der Ø-liche HEL-Preis zweier aufeinanderfolgender Quartale gefallen, wenn auch nur sehr gering. Eben weil der Rückgang so gering ausfällt, kann auch die entsprechende Gaspreissenkung nicht üppig ausfallen, zumal wenn man sich vor Augen führt, wieviel stärker in all den Halbjahren zuvor die Preise gestiegen waren.
Kann das nicht endlich ein für alle mal zur Kenntnis genommen werden? Das und nichts anderes sind die Fakten, ob es einem nun gefällt oder auch nicht. Populistisches Lamentieren und das ewige Wiederholen irgendwelcher aus der Luft gegriffener Verschwörungstheorien zeugen vielleicht von einer Menge Freizeit und Streitlust, sind aber leider doch nur unfundiertes Gequatsche.
So, und nun darf wieder auf mich eingeschlagen werden.
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@cattivo
gerade die Ölpreisbindung stellt das eigentliche Problem dar.
De Fakto ist diese eine Preisabsprache unter den Lieferanten.
Und verhindert eine Preisbildung für Erdgas auf der Basis von freihem Wettbewerb und somit auf der basis von reellen kosten.
(Freiher Wettbewerb sollte Basis unseres Wirtschaftssystems sein)
Ihrem Wunsch zur Kenntnissnahme Ihrer Argumente entspreche natürlich gerne. In fruchtvollen Diskussionen sollte man sich immer die Argumente des anderen anhören.
Der von beschriebene populistische Touch der Diskussion in diesem forum rührt sicherlich auch von einem großen Frust der meisten Verbraucher her,
die sich von Ihrem Versorger immer wieder mit den selben tlw. falschen
Argumenten konfrontiert sehen. Auch sind öfters von einigen GVU\'s in unzulässiger weise Verbraucher unter Druck gesetzt worden.
Ein Sprichwort sagt, wie man in den Wald reinruft so schallt es hinaus!
Das eine große Diskrepanz in der Preisbildung zu finden sein wird lässt sich unschwehr an der Gewinnentwicklung der Gasgrosshändler ablesen.
Das diese dann noch unmittelbar bzw. mittelbar an den Stadtwerken bzw. Endverteilern beteiligt sind, ist dann noch ein weiterer, für diese Unternehmen positiver Aspekt. Dieser Aspekt wird durch nicht kostenorientierter Preisbildung am Endverbrauchermarkt noch interessanter.
mein Statement stellt nur meine persöhnliche Meinung dar. Auf "populismus" habe ich meinem Gefühl nach verzichtet.
Gruß
Pitti
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@ElCattivo
Wenn es so einfach ist, wie Sie es darstellen, warum tun sich dann die Versorger so schwer, über ein höheres Maß an Transparenz dies auch ihren Kunden zu vermitteln?
Bei der "Zurückhaltung" der Versorger muss doch auch der Unbedarfteste den Eindruck gewinnen, dass da auf seine Kosten irgend etwas verehimlicht wird, bzw. sich jemand auf seine Kosten unangemessen bereichert. Bestätigt wird er dann noch von der Gewinnveröffentlichung seines Versorgers und seines Vorlieferanten.
Alles das ging lange - vielleicht zu lange - gut. In Zeiten, in denen das Geld knapp wird schaut man sich seinen Euro eben eher zwei Mal an und hinterfragt das Eine oder Andere eben kritisch.
Bestätigt werden diese Verbraucher darüber hinaus durch die jüngsten Gerichtsurteile. Damit ist ihnen ihre Haltung insgesamt gar nicht zu verdenken. Und schließlich trifft der Preisbojkott ja auch keinen Armen.
Wenn von Seiten der Versorgungswirtschaft etwas mehr Verständnis gefordert wird, dann wird sich dagegen wohl kaum ein Verbraucher sperren. Aber zuvor gehören die Karten auf den Tisch. Mit Heimlichtuerei erwirbt man sich kein Vertrauen. Und gerade darum geht es hier ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@ElCattivo
Die sachlichen Argumente sind folgende:
1.
§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG lassen nichts anderes zu als eine kostenbasierte Preisbildung.
Die HEL- Preisbindung, die absatzseitig vom beliefernden GVU selbt festgelegt wird, entspricht dem nicht.
2.
Die Bezugsverträge sind kartellrechtswidrig und nichtig.
Die darin vertraglich fixierte Preisbildung ist in zweierlei Richtungen der vorherigen, durch § 103 GWB begründeten Monopolsituation geschuldet, welche faktisch durch Langfristverträge weiter fortwirkt:
a)
Höhe der Bezugspreise durch Alternativlosigkeit hinsichtlich des Vorlieferanten und fehlenden Gas-zu-Gas- Wettbewerbs
b)
Preisbildungsmechanismus mit HEL- Preisbindung (im einzelnen vgl. Däuper, Gaspreisbildung und europäisches Kartellrecht).
Richtig ist deshalb, dass diese Fakten in der aktuellen Diskussion aus Verbrauchersicht nicht akzeptiert werden. Es ist auch nicht ersichtlich, warum man sich damit "ein für allemal" abfinden sollte.
Unterschiedliche Auffassungen lassen sich in einer sachlichen Diskussion, an welcher Sie ersichtlich interessiert sind, nicht als "Gequatsche" abtun.
Grundsätzlich ist kein Versorger gezwungen, die längst unwirksamen Verträge noch weiter fortzusetzen.
Entsprechend dem Urteil des LG Kiel besteht für jeden Versorger ein Anspruch auf diskrimnierungsfreien Netzzugang. Es kann also jeder seinen Gasbezug neu ordnen, die Chancen des Wettbewerbs nutzen.
Das sind die entsprechenden Fakten:
http://www.erdgas-fakten.de/wettbewerb/wettbewerb_im_erdgasmarkt
Kaum ein Unternehmen hat jedoch die seit 1998 bestehenden Chancen genutzt.
Sie werden wohl einwenden, dass niemand die damit verbundenen Risiken eingehen wollte.
Indes hätte dies das weitere Fortbestehen des status quo vor der Marktliberalisierung zur Folge. Darum kann es nicht gehen.
Die vom BGW angeführten 700 Gasversorgungsunternehmen stehen heute wohl genauso stark im Wettbewerb wie vor 1998.
Eigentlich gar nicht.
Das sind doch auch anerkennenswerte Argumente, oder?
Man redet einfach aneinander vorbei, wenn die eine Seite immer auf die HEL- Preisbindung 6-3-3 (oder eine andere) verweist und gerade diese von der Gegenseite nicht akzeptiert wird.
Es muss weitere Argumente geben außer der vertraglichen HEL- Preisbindung in überkommenen Gasbezugsverträgen, deren Wirksamkeit mehr als in Frage steht.
Wegen §§ 1, 2 EnWG kann es zudem nicht auf Bezugspreise ankommen, die über den Marktpreisen für die Erdgasbeschaffung auf dem Markt für Weiterverteiler liegen.
Ein Marktpreis kann auch kein Geschäftsgeheimnis sein.
Wenn man einen Pkw- Unfall hatte und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist, weil der Unfallgegner den Wagen in der Reperatur hatte, wird man auch eine nachvollziehbare und prüffähige Aufstellung der Reperaturkosten für alle Komponenten verlangen.
Die Werkstatt kann dabei nicht damit gehört werden, die Kosten für die einzelnen Teile seien ein Betriebsgeheimnis zwischen ihr und deren Lieferanten.
Käme jemand mit einer solchen Argumentation, würde man ihn im besten Falle nur nicht ernst nehmen. Was würden Sie der Werkstatt in einem solchen Fall entgegnen oder würden Sie den geforderten Schadensersatz ohne Prüfungsmöglichkeit leisten ( ggf. um Ruhe zu haben) ?
In der Diskussion wird hier auf niemanden "eingeprügelt".
Wie haben sich denn nun die Beachaffungskosten der DREWAG exakt in jedem Quartal seit 2002 entwickelt?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ElCattivo
@RR-E-ft
Vielleicht noch ein Argument zur aktuellen Situation.
Was würden denn die zu großen Prozentanteilen an den Endversorgern beteiligten Gaslieferanten sagen, wenn Erstere Ihren Energiebedarf künftig anderswo decken. Glauben Sie nicht, dass jeder Geschäftsführer mit seinem Stuhl spielte, wenn es ihm nur in den Sinn käme, zukünftig bei der Konkurrenz einzukaufen (oder sich dort auch nur ein Angebot einholte).
Im Laufe der Jahre sind Abhängigkeiten entstanden, die nicht so ohne Weiteres von heute auf morgen aufzugeben sind. Gerade das macht die Situation offensichtlich so schwierig. Und bis vor einigen Monaten hat sich daran ja auch noch niemand gestört.
So verkommen die kleinen Stadtwerke und überegionalen Versorger zum Erfüllungsgehilfen der großen Energiekonzerne, die sich mit Beteiligungen eine gewichtiges Mitspracherecht eingekauft haben. Möglicherweise können die Stadtwerke am wenigsten für diese Situation, sind jedoch "Prügelknaben" der Kunden und müssen sich den Weisungen von oben ergeben.
Der geschröpfte Kunde sitzt wenigstens nicht auch noch zwischen zwei Stühlen ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@all
Beispiel erkaufter Mitspracherechte:
Mein Versorger die Spreegas mit Sitz in Cottbus
http://www.spreegas.de/unternehmen/u_gesellschafter.php
schon interessant 2 Ferngasgesellschaften sowie die RWE sind über
Beteiligungsgesellschaften Mitinhaber von Spreegas.
Gruß
Pitti
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17467
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Haben die Stadtwerke Dresden eigentlich noch alle in der Schüssel? :twisted:
Hier müßten sofort alle Dresdner den Stromlieferanten wechseln.....
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@kamaraba
ich, als Dresdner, würde gern wechsel, ich bin neu hier im Forum und hoffe ich kann alternativen zur DREWAG finden.
Könnt ihr mir spontan helfen, ich habe auch den Vergleich des Bundeskartellamtes gelesen, da ist die DREWAG eine der teuersten: "Bundeskartellamt veröffentlicht bundesweiten Gaspreisvergleich für Haushaltskunden" (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2007_01_03.shtml)
Wo finde ich Preise und anbieter für Dresdner?
Gruß aus Dresden Kersten
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@kersten01,
fragen Sie doch am besten die DREWAG, welchen Anbietern er in seinem Netz die Zulassung erteilt hat.
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Im Forum geht es vor allem darum, gegen die hohen Preise der Energieversorger vorzugehen, Rechnungen zu kürzen und den Versuch zu unternehmen die Energieversorger zur Offenlegung Ihrer Preiskalkulation zu bewegen. Bis dahin wird je nachdem gar nichts oder weniger gezahlt.
Wenn man den Versorger wechselt, stellt man sich hier eher schlechter.
Aber das war ja gar nicht das Thema :lol:
Anhand der Postleitzahl kann man hier andere Versorger finden:
Stromübersicht: http://www.verifox.de/power/index.asp
Gasübersicht: http://www.verifox.de/gas/index.asp
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@Cremer
Zulassung erteilt?
Was denn für eine Zulassung?
Maßgeblich ist der Abschluss von Durchleitungs- bzw. Netznutzungsverträgen.
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@Fricke,
ich meine natürlich die entspr. Verträge für die Durchleitung-/Netznutzung.
Für den Anschluss solcher Verträge hat man zuvor Anträge zu stellen :wink:
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@Cremer
Es handelt sich um den Abschluss privatrechtlicher Verträge.
Für einen Vertragsabschluss bedarf es nicht etwa eines Antrages im behörden- / verwaltungstechnischen Sinne.
Zumeist berufen sich die Netzbetreiber bei entsprechender Anfrage auf den Datenschutz.
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http://www.verbaende.com/News.php4?m=43783
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@Fricke,
richtig,
Eine Firma stellt einen Antrag auf Netzdurchleitung bei einer anderen, nämlich bei derjenigen der das Netz gehört.
Das sind privatrechtliche Verträge.
Dann wird der Netzinhaber dem Antragsteller eine Zulassung erteilen, welche mit einem Vertragsverhältnis beschlossen wird.
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18185