Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Fidel am 23. März 2006, 00:05:02

Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 23. März 2006, 00:05:02
Moin:

Heute erhalte ich die energiekostenabrechnung meines EVU, der E.ON Avacon, in den händen. Abgesehen davon, dass mir natürlich andere zahlen in rechnung gestellt werden, als sie nach meinen einsprüchen gegen die letzten preiserhöhungen sein sollten, stelle ich noch etwas erstaunliches fest:

Genau zum beginn des zurückliegenden abrechungszeitraumes, beginnend im märz 2005, legt E.ON Avacon einen neuen, höheren brennwert für das gelieferte erdgas fest. In der vorhergehenden abrechnungsperiode, also 2004-2005, lag der faktor bei 11,2472, punktgenau ab märz 2005 dann bei 11,4178. Also immerhin + 1,5%.

Mich würde eimal interessieren, welche brennwerte andere mitstreiter aus dem großraum Lüneburg in rechnung gestellt bekommen haben.

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: kwade am 23. März 2006, 09:12:29
Hallo Fidel,
bei mir rechnet die E.ON Avacon mit nachfolgenden Brennwerten:
14.11.01 - 01.01.02  11,090
01.01.02 - 01.04.02  11,120
01.04.02 - 01.11.02  11,156
01.11.02 - 01.10.03  11,061
01.10.03 - 26.11.03  11,044
26.11.03 - 30.11.04  11,1858
01.12.04 - 30.11.05  11,3910
Diese großen Schwankungen veranlaßten mich, einen Nachweis der Ermittlung dieser Brennwerte von der E.ON Avacon zu fordern, natürlich ohne Erfolg. Lediglich technische Erläuterungen wurden mir mitgeteilt.Bei
Nachfragen im Bekannten und Verwandtenkreis habe ich doc h sehr unter-
schiedliche Faktoren ermittelt. Ich frage mich nur: gibt es überhaupt so viele Meßstellen?
M.f.G. KW
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 23. März 2006, 09:30:56
Moin:

@kwade

Danke für die übermittlung deiner zahlen. Ich hoffe, dass die datenbasis hier noch etwas größer wird.

@all

Aus meiner sicht könnte ich diese erhöhung des brennwertes - die ja de fakto eine preiserhöhung darstellt - auf die gleiche weise behandeln, wie die vorangegangenen preiserhöhungen. Macht es also sinn, wenn ich hier ebenfalls widerspreche und von meinem EVU den nachweis der billigkeit einfordere.

Meldet euch in massen! ;-)

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 23. März 2006, 09:53:49
Bei der SVO(Avacon Tochter) schwankt der Brennwert auch. Bitte mal unter Suchen eingeben. Der Brennwert wird laufend gemessen und dann der Durchschnitt berechnet.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 29. März 2006, 09:43:01
Hallo und guten Tag,
im Raum Lüchow ist der Brennwert unterschiedlich mit 9,x festgelegt.
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: gerpie am 29. März 2006, 11:10:31
@Fidel
Eine Erhöhung des Berechnungsfaktors ist, wenn er auf einer wirklichen Erhöhung des Brennwertes beruht, keine Preiserhöhung. Dem Heizkessel wird ja pro Kubikmeter Gas auch entsprechend mehr Energie zugeführt.
Gruß Gerhard
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 29. März 2006, 18:46:03
Musterschreiben bei Brennwerterhöhung :
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich meiner Jahresverbrauchsabrechnung entnehmen konnte, behaupten Sie, daß sich der Brennwert des Erdgases von xxxx auf xxxx erhöht hat.
Da es nicht zu meinen Gewohnheiten gehört, Rechnungen zu bezahlen, die aufgrund von Behauptungen aufgestellt wurden, bitte ich, mir durch aussagekräftige Unterlagen die Brennwerterhöhung zu belegen.
Ich denke da z.B. an rechtsgültig unterschriebene Meßprotokolle in Verbindung mit der nachvollziehbaren Berechnung des Brennwertes.
Auch eine Bescheinigung des Eichamtes, welches Ihre Berechnungen bestätigt, würde mir ausreichen.
Bis mir diese Unterlagen vorliegen, werde ich meinen Verbrauch mit dem Brennwert Stand xxxxx berechnen und Ihre Verbrauchsabrechnung entsprechend korrigieren.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: HC am 18. April 2006, 19:55:06
hallo,

mein Brennwert wird seit Jahren mit 9,xxxx angegeben für den Raum Hldesheim. Ist mir nicht bekannt/neu, dass es bei AVACON verschiedene Gassorten gibt  :?

Wie dem auch sei, nach meinen Einsprüchen bzgl. der Gaspreiserhöhung habe ich gem. meiner Kostenaufstellung ein Guthaben von 77,52 Euro.
Dieses wird eingefordert, da es die AVACON es bisher nicht geschafft hat mir die Billigkeit gem. §315 BGB nachzuweisen nach der Leprich-Expertise vom 22.02.06. (E.ON Hanse Klage vor dem LG hamburg).

Bisher habe ich mit dem Schriftverkehr sehr viel Spass gehabt. Ich wundere mich immer wieder, dass die Damen und Herren denken ihre Kunden hätten alle einen IQ von 35 und sind nicht in der Lage die Grundrechenarten zu beherrschen. :twisted:

Mfg

H.C.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 18. April 2006, 20:49:26
@HC,

ist denn der Brennwert bis auf die fünfte Stelle hinter dem Komma seit Jahren konstant oder variiert er?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2006, 20:48:48
Auch hier wird man sich nicht ohne Not beim Bundeskartellamt gemeldet haben, um dort Versprechen abzugeben:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2006_02_14.shtml
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 07. Juni 2006, 21:53:32
Liebe Mitstreiter und Fußballfans,

es ist soweit und wir haben es geschaft unsere Einladung zu unserer Großveranstaltung auszusprechen.  Wir haben auch an unsere Fußballfans gedacht und können Ihnen mitteilen,

dass am 16.06.06 in Gruppe A und B, also Deutschland , kein Spiel stattfindet.

Wir haben uns viel Mühe gegeben und bitten Sie ganz herzlich um zahlreiche Teilnahme

 

                                      am 16.06.06 – 19 Uhr 30 – Bürgerhaus-Schacht,

                                                29339 Wathlingen, Villeparisplatz 1

 

Eingeladen sind:

E.on-Avacon, SVO, Politiker und Mandatsträger der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen,

Bürgermeister von 9 verschiedenen Samtgemeinden und Gemeinden, der Vorsitzende vom

Bund der Energieverbraucher, Herr Dr. Aribert Peters, sowie Medien und Presse.

 

Es ist Ihrem Wunsch gemäß, die größte, informativste Veranstaltung, die wir je haben werden.

Eine Wiederholung in dieser Art, wird es nicht mehr geben.

 

Bitte bringen Sie auch Freunde, Kollegen, Nachbarn mit.

Bitte öffnen und lesen Sie unsere Einladung und alle anderen Anhänge.

 

Wir hoffen Sie alle begrüßen zu dürfen und verbleiben mit dem Gruß

 

„ Der nächste Winter kommt bestimmt „(http://www.auburnfootball.com/GIFS/yes_sir.gif)(http://www.vocinelweb.it/faccine/cartelli/28.gif)
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juni 2006, 12:25:30
Vielleicht wird man darüber zu sprechen haben:


http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2182/artid/5510143
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Quint am 16. Juni 2006, 11:05:10
Guten Morgen,
Wenn der Brennwert der Faktor in der Gasrechnung ist, gelten bei mir, 30900 Wedemark folgende Werte:
11.04.05 bis 09.09.06 Faktor 9,6706
Herzliche Grüße
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 21. Juni 2006, 13:29:39
Düsseldorf - Im Kampf um mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt hat das Bundeskartellamt einen wichtigen Sieg gegen den größten deutschen Gasversorger E.ON Ruhrgas errungen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies am Dienstag im Eil-Verfahren einen Antrag des Energiekonzerns gegen eine Verfügung der Wettbewerbshüter ab. Danach sind die langfristigen Lieferverträge mit 51 regionalen und lokalen Gasversorgern mit sofortiger Wirkung nichtig. Die Verträge verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, befand das Gericht. E.ON Ruhrgas hatte mit dem Antrag einen Aufschub bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren erreichen wollen.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15160&g=gas
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-06/artikel-6593691.asp
(http://myweb.tiscali.co.uk/dirtbox/pics/muttley.gif)
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 21. Juni 2006, 14:24:46
Trotz allem sorgt Eon-Avacon dafür, daß man auch im tristen Alltag immer wieder etwas zum lachen hat.
Auf meine Frage zur Preisanpassungsklausel bekam ich gerade eine e-mail:
"Das Urteil des LG Bremen ist eine rechtskräftige Einzelfallentscheidung.
Andere Gerichte haben eine andere Rechtsauffassung.Wir versichern, daß wir
Preisanpassungen nur aufgrund gültiger Rechtsgrundlagen vornehmen."
Ich habe daraufhin versichert, daß ich die Preise nur aufgrund gültiger
Rechtsgrundlagen kürze.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Juni 2006, 14:43:33
@Christian Guhl

Ich denke, im Unternehmen nimmt man sich schon lange selbst nicht mehr ernst mit solchen Albernheiten.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 21. Juni 2006, 19:18:58
(http://img116.exs.cx/img116/8935/s6vhaha.gif)
@ Christian
Die Antwort merke Ich mir.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Juni 2006, 13:52:06
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3543
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: freiwi am 29. Juni 2006, 14:27:46
Echt merkwürdig.

bei mir Faktor.
11,3833 seit 19.04.05 davor
11,3042

Lüneburg ( Bardowick )
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Juli 2006, 14:59:49
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3573
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 02. Juli 2006, 19:09:05
@freiwi,

Der Brennwertfaktor hat mehrere Faktoren, welche diesen bestimmen.

Es liegt meinstens am Einkauf der unterschiedlichen Gassorten.

Bitte informieren Sie sich hier im Energienetz diesbezüglich oder unter Suchfunktion
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 21. Juli 2006, 18:48:47
Heute wurde mir folgender Fall unterbreitet:
Widerspruch im März,Kürzung der JVA,Kürzung der Abschlagzahlungen,
monatl.Mahnungen,Sperrandrohung ohne Datum im April,wurde nach Einspruch zurückgenommen.
Heute morgen mit der Post:Ankündigung über die Einstellung der Lieferung von Gas und Strom am 25.07. zwischen 10 und 12 Uhr.
Frist genau 4 Tage (!!!). Nach AVBGasV ist 14 Tage vorher die Sperre anzukündigen !
Sind wie folgt vorgegangen : Frist zur Rücknahme gesetzt,sonst Einschaltung der Staatsanwaltschaft.Mitteilung an Kartellamt und Energieaufsicht.Schutzschrift zum Amtsgericht.Hausverbot wurde erteilt.
Für den Fall des Hausverbotes wurde angedroht die Hausanschlußleitung von außen zu trennen, Kosten dafür werden mit 1.500 € in Rechnung gestellt oder den Zutritt mit einer Duldungsklage gerichtlich zu erwirken.
Wurde an alles gedacht ? Oder irgendetwas wichtiges vergessen ?Das ganze grenzt an Psychoterror ! Es ist Wochenende, kein Mensch ist erreichbar und die Leute müssen damit rechnen, daß am Dienstag Gas und Strom abgestellt werden ! Ich konnte die Leute gerade noch davon abhalten den Restbetrag zu zahlen und den Widerspruch zurückzunehmen.
Davon abgesehen, daß die Androhung rechtswidrig ist, muß die Frist nach AVBGasV nicht auch bei ordnungsgemäßen Sperrandrohungen eingehalten werden ?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Juli 2006, 21:49:00
@Christian Guhl

Möglicherweise kam da jemand mit der Wärme nicht zurecht.

Es könnte sich jedoch auch um eine bewusste Esakalationsstrategie handeln.

E.ON Thüringen kam damit auf eine einstweilige Verfügung vor dem AG Erfurt nicht durch, musste wieder anschließen (Außenstände insgesamt mehrere Tausend EUR).

Rundfunk und Fernsehen berichteten.

Es soll einen weiteren Fall bei E.ON Westfalen Weser geben, wo in der Abwesenheit das Kabel außerhalb des Grundstücks ausgegraben und gekappt wurde.

Allein wegen der mitgeteilten voraussichtlichen Kosten unbedingt die Energieaufsichtsbehörde und die Bundesnetzagentur einschalten, damit diese die notwendige Vorfeldwirkung entfalten können, ebenso Bundeskartellamt, 8. Beschlussabteilung.

Der Netzbetreiber hat sich nicht dafür herzugeben, die vermeintlichen Ansprüche eines Lieferanten durchzusetzen. Für andere Lieferanten passiert das auch nicht !!!

Bei der Gemeindeverwaltung vorsorglich Bescheid geben, dass ggf. ohne Schachtgenehmigung Bauarbeiten im öffentlichen Raum beabsichtigt sind, die verhindert werden müssen durch Nichterteilung einer Schachtgenehmigung bzw. vorsorglich durch eine Untersagungsverfügung.

In Thüringen hatte man ohne Schachterlaubnis der Gemeinde den Gehweg geöffnet und aufgegraben.

Man versucht wohl, den Rechtsweg zu umgehen und seine Marktmacht auszunutzen.

Man kann  darin ein beabsichtigtes verboten eigenmächtiges Verhalten sehen. Das Gericht war auch dieser Auffassung.
Streit muss vor den Gerichten ausgetragen werden.

Man sollte sofort selbst den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, ggf. mit Anwalt beim Landgericht (§ 102 EnWG).

Siehe LG Koblenz:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3696

Auch beim Landgericht vorsorglich Schutzschrift hinterlegen.

Bestreiten einer wirksam einbezogenen  Preisänderungsklausel im Vertrag gem. §§ 305, 307 BGB (BGH, NJW-RR 2005, 1717; LG Dresden, Urt. v. 11.05.2006; LG Bremen, Urt. v. 24.05.2006 = ZIP 2006, 1301; LG Berlin, Urt. v. 19.06.2006; LG Dresden, Urt. v. 30.06.2006).

Unbilligkeit gegen Gesamtpreise einwenden!

Kein Recht auf Versorgungseinstellung mangels Fälligkeit (BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2006, 684; BGH NJW 2006, 1667, 1670, Tz. 28 ff.; LG Oldenburg, WuM 2006, 162; LG Mühlhausen, Urt. v. 12.04.2005; LG Düsseldorf, B. v. 04.01.2006; LG Neuruppin, ZMR 2006, 290; OLG München, NJW-RR 1999, 421; LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006)

Anspruch auf Versorgung aus §§ 36, 115, 116 EnWG und Vertrag, zum Billigkeitsnachweis Offenlegung der Kalkulation erforderlich (vgl. LG Mönchengladbach, RdE 2006, 170; LG Düsseldorf, aaO.).

Frist nicht eingehalten, § 33 II AVBV.

Einstellung und Folgen (in Aussicht gestellte Kosten) unverhältnismäßig.

(Kartellrechtswidrige) Unzulässige Ungleichbehandlung, da andere auch nicht gesperrt (OLG Hamburg, NJW 1988, 1600).

[Eidesstattliche Versicherungen, Mahnungen anderer Betroffener vorlegen].

Schadensersatzansprüche vorbehalten:

Wenn die Energieversorgung rechtswidrig eingestellt wird, androhen, auf Rechnung des Versorgers für die Zeit der Unterbrechung in ein Hotel zu ziehen.

Allenfalls Hinterlegung der Differenzbeträge bei Gericht anbieten.

Nicht zur Zahlung erpressen lassen. Widerspruch in jedem Falle aufrecht erhalten, weil sonst Rechtsverlust droht (Wo nötig, Widerspruch erweitern, siehe oben).


Übrigends:

In Thüringen war E.ON auf den gesamten Kosten der Aktion einschließlich Wiederanschluss sitzen geblieben und musste danach schriftliche Stellungnahmen bei den einzelnen Behörden abgeben.

Diese Aktion hatte sich nicht nur nicht gelohnt, sondern der Schuss ging wegen der Medienberichte deutlich  nach hinten los.

Das Geld, das man wollte, hat E.ON bis heute auch nicht gesehen.

Auf Zahlung zu klagen hat man bisher wohl noch nicht den Mut gefunden..

Verbraucherzentrale informieren !



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 26. Juli 2006, 16:06:08
Ich hoffe der link funktioniert
http://www.beb.de/tpr2006/index_new.cfm
Bei EXIT bitte L064 anklicken.
Es geht mal wieder um die Umrechnung m³-kWh.Die BEB schreibt 9,1,
berechnet wird laut Avacon aber mehr. Kann der Wert denn auf den letzten Metern steigen. Die Übernahmestation ist von meinem Haus höchstens 1km entfernt. Höhenunterschied gleich Null. Es gibt einiges interessantes auf der Seite der BEB zu lesen. Z.B. hat die BEB 2005 auf eine Anhebung der Leitungskosten verzichtet. Nachzulesen unter Downloads. In einem Mustervertrag ist zu lesen, das es vor Gericht keine Geheimhaltungspflicht gibt.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Juli 2006, 16:18:09
@stromdesigner

Beim Versorger nachfragen.

Vielleicht wird das Gas ja konditioniert, so dass es einen höheren Brennwert hat (wie immer das auch aussehen könnte).

@ElCattivo

Wie lassen sich Abweichungen ggf. erklären?

Wo die Verbraucher jetzt aber auch schon alles rumschmökern...
Solche Fragen kamen doch bisher gar nicht auf.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 26. Juli 2006, 16:21:49
@Fricke
Ich bin Familiär sehr mit der BEB und dem Bohrsektor verbunden. In einem Ort der durch das Erdöl sehr bekannt wurde kümmert man sich um solche Firmenangelegenheiten.
Hier noch eine Tarifliste der BEB über die Durchleitungsgebühren:
http://www.beb.de/cms/index.cfm
Unter Erdgastransport den Entgeldrechner auswählen
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 26. Juli 2006, 18:04:55
In dem von mir geschilderten Fall wurde gestern eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragt.
Bundesnetzagentur,Bundeskartellamt,Energieaufsicht
und Verbraucherverbände wurden informiert.Der Staatsanwalt wurde gebeten zu prüfen, ob Nötigung vorliegt. Gestern zwischen 10 und 12 Uhr sollte gesperrt werden. Doch kein Sperrkassierer wurde gesichtet !
Heute bekam ich eine mail von Avacon:" Der Kunde wird nicht gesperrt. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen."
Leider kam die Einsicht etwas zu spät.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Juli 2006, 18:13:15
@Christian Guhl

Es bedarf einer schriftlichen Erklärung, dass von der angedrohten Versorgungseinstellung kein Gebrauch gemacht wird, sonst Wiederholungsgefahr und der Spuk könnte aufgrund eines neuerlichen Versehens von vorne losgehen.

Man sollte dabei auf unzweifelhafte Erklärungen achten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Juli 2006, 14:31:11
http://www.vea.de/pre03/pr250706.html
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 29. Juli 2006, 17:29:31
Moin:

@stromdesigner

Der Link in Ihrem Beitrag vom 26.07.2006 funktioniert leider nicht.

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 29. Juli 2006, 22:56:04
Ist leider nicht so einfach. Wenn jetzt unter Erdgastransport der Entgeldrechner angeklickt wird kann man sich alles mögliche aussuchen.
Da stehen sehr interessante Sachen drin.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 31. Juli 2006, 19:23:25
Ich stelle in letzter Zeit immer häufiger fest, daß Eon-Avacon seine Kunden in
ungünstige Tarife eingruppiert. Da werden Leute mit einem enorm hohen Gasverbrauch nach dem Tarif für Geringverbraucher abgerechnet (hoher kwh-Preis,niedriger Grundpreis) und umgekehrt. Die Betreffenden sind der Meinung, Avacon rechnet je nach Verbrauch im jeweils günstigsten Tarif ab.
Das wurde von Avacon auch mal so verbreitet.In manchen Fällen macht der Preisunterschied mehr als 100,-€ im Jahr aus. Ist Avacon nicht verpflichtet,
die Kunden nach den günstigstmöglichen Preisen zu beliefern ?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 01. August 2006, 08:53:29
@Christian Guhl

Doch

§ 1 des neuen EnWG
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 01. August 2006, 12:27:27
@Christian Guhl

In dieser Entscheidung einfach "Strom" durch "Gas" ersetzen und schon hat man die Lösung:

http://www.recht.com/documents/BGHR%20Zivilsachen/BGB_2F812_2F2_2FStromdiebstahl_1.asp

Ein Vertragskunde darf natürlich nicht schlechter gestellt sein als ein gemeiner Energiedieb, der auch schon einen Schutz vor unangemessenen Preisforderungen erfährt.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 08. August 2006, 18:43:37
In dem Fall, den ich am 21.07. schilderte, rief heute das Bundeskartellamt an und bat um Zusendung der Unterlagen. Lt.Aussage des Sachbearbeiters häufen sich seit ca. 2 Monaten massiv die Beschwerden über Sperrandrohungen.
Wird wirklich vermehrt mit Sperre gedroht oder melden sich einfach nur die Betroffenen häufiger beim Kartellamt ? Wie sind die Erfahrungen bei anderen EVUs ?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 15. August 2006, 17:41:02
Eon-Avacon hat nach einem Antrag auf einstweilige Verfügung die Zuständigkeit des Landgerichts gerügt.
\"In der Sache meint die Verfügungsklägerin, daß sich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts aus § 102 EnWG ergibt. Ausweislich der genannten Bestimmung ist allerdings das Landgericht ausschließlich für bürgerliche
Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zuständig, wenn die Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem EnWG stehen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Vielmehr geht es hier um die Frage, ob die Voraussetzungen der Rechtsverordnung, mithin § 33 Abs.2 AVBELTV
und AVBGasV vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag als unzulässig abzuweisen.\"
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 15. August 2006, 17:58:45
@Christian Guhl

Das ist wohl unbehelflich.

Das Landgericht kann auch entscheiden, wenn das Amtsgericht zuständig wäre.

Nur umgekehrt kann ein Streit, der vor das Landgericht gehört, nicht vor dem Amtsgericht ausgetragen werden.

Zudem wird es wohl auch um Ansprüche aus dem EnWG gehen, vgl. §§ 2 Abs. 1, 36, 115, 116 EnWG....
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 17. August 2006, 12:42:50
Der Antrag auf die einstweilige Verfügung wurde zurückgenommen nachdem Avacon die Sperrandrohung widerrufen hatte.
Das Landgericht will jetzt dem Antragsteller einen Teil der Kosten auferlegen, weil es angeblich nicht zuständig war.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 17. August 2006, 12:50:03
@Christian Guhl

Dann wird der Antragsteller eben noch etwas zur Zuständigkeit vorzutragen haben.

Es ist nun einmal seine Sache, "Butter bei die Fische" zu bringen.

Dafür hat er einen Anwalt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 17. August 2006, 14:37:26
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15779
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 18. August 2006, 10:46:41
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2182/artid/5785417
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: BerndWagner am 19. August 2006, 14:48:59
Hallo zusammen,

Im Januar 06 (1.Termin) und erneut im Juni 06 (2. Termin) habe ich gemäß der Anweisungen dieser tollen Seite (vielen Dank dafür!) die Einzugsermächtigung beschränkt ("Erneut beschränken wir die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen. Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt.")

Dennoch hat E.ON Avacon Ende Juni 06 (11 Tage nach dem o.a. 2. Termin) den Ihrer Meinung nach offenen Restbetrag aus der Jahresverbrauchsabrechnung zu ihren erhöhten Preise (deren Billigkeit ich angezweifelt habe) von meinem Konto abgebucht. Wegen des hohen Posteingangs bittet E.ON Avacon dies zu entschuldigen!

Ich habe daraufhin meine Bank beauftragt, den per Einzugsermächtigung abgebuchten Betrag zurückzuholen. Gleichzeitig habe ich natürlich den meiner Meinung nach offenen Restbetrag (aus meiner Gegen-Jahresverbrauchsabrechnung) an E.ON Avacon überwiesen.

Nun möchte E.ON Avacon doch tatsächlich neben der Differenz aus deren Jahresverbrauchsabrechnung und meiner Jahresverbrauchsabrechnung auch noch Rückläuferkosten in Höhe von 4 Euro von mir haben, obwohl sie - meiner Meinung nach - ohne entsprechende Einzugsermächtigung abgebucht haben.

Muss ich darauf irgendwie extra reagieren?

Danke und viele Grüße
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: BerndWagner am 19. August 2006, 16:17:10
Hallo,
hier mein Beitrag zu der Brennwertsamlung:

Brennwert 12.5.05 bis 22.5.06 = 9,3172

(wenn Brennwert = Faktor in der Abrechnung ist)

Ciao
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 19. August 2006, 19:01:47
@BerndWagner

Sie bräuchten darauf nicht unbedingt reagieren. Es kann jedoch nicht Schaden, wenn Sie im nächsten Schreiben an Ihren Versorger auch erwähnen, dass Sie die Forderung zurückweisen, weil die Höhe des Einzuges nicht von Ihnen gebilligt war und er eigenmächtig und ohne Ihr Einverständnis einen Betrag abgebucht hat, der nicht fällig ist.

Ob Ihr Versorger diese Forderung zu den aufgelaufenen Zahlungsrückständen hinzuaddiert, kann Ihnen ziemlich egal sein. Die machen den "Kohl auch nicht mehr Fett" und zuerst muss Ihr Versorger seine Forderungen einmal gerichtlich durchsetzen. Dass dies nicht so einfach zu sein scheint, können Sie hier im Forum nachlesen.

Unser Versorger (MITGAS) hatte uns schriftlich zugesagt, eine gleichlautende Forderung auszubuchen. Hat man für den betreffenen Zeitraum auch getan. Nun fordert man diese Rückbuchungsgebühr (alter Abrechnungszeitraum) jedoch für die neue Abrechnungsperiode. Offensichtlich hat man noch immer massive Zuordnungsprobleme. Aber damit muss der Versorger zurechtkommen. Man verteilt eben gern einmal ein paar Hilfspunkte an seine Widersacher. Wenn das nicht löblich ist ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RH am 21. August 2006, 20:43:34
@Christian Guhl

Bitte teilen Sie mir mit, gerne auch mit einer PN, welche Staatsanwaltschaft Sie in Ihrer Angelegenheit involviert haben. Sofern Sie mir auch einen Ansprechpartner beim Bundeskartellamt nennen können, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Natürlich freue ich mich auch über jede andere Auskunft, die Informationen über behördliche Ermittlungsverfahren gegen E.ON Avacon enthält.

Vielen Dank!

RH
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 22. August 2006, 19:17:46
Hallo und guten Tag,
unser Versorger, die E.ON Avacon, hat, ohne es zu wollen, bestätigt, dass der Brennwert zumindest in Lüchow-Dannenberg willkürlich festgelegt wird!

Das Amt für Meß- und Eichwesen Niedersachsen, hat mir die " Techni-schen Regeln Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung " zur Information über die Brennwertberechnung übergeben. Nach der Lektüre habe ich zwei fachlich begründete Anfragen  an unseren Lieferanten gerichtet. Zu meinem Erstaunen habe ich hierauf ausführliche Erläuterungen bekommen.

Für die Berechnung des Faktors ( Brennwertes des Vorlieferanten X Zustandszahl des Gases ) in unseren Abrechnungen, wird eine große Anzahl von Temperaturen, Feuchte des Gases sowie Luft- und Gasdrücken verwendet. Bei fast allen Werten werden Normwerte verwendet, die bei allen Verbrauchern gleich sind. Eine Ausnahme wäre, wenn beim Endverbraucher mit einem geeichten Gerät z.B. die Temperatur des Gases gemessen wird.

Es gibt zwei Werte, die je nach Region unterschiedlich sein können.
- Der Brennwert der vom Vorlieferanten gemessen wird und an unseren Versorger gegeben wird. Gemessen wird dieser Wert an dem Übergabe-punkt für das Versorgungsnetz. Hier ist dieser Punkt in Lüchow. Von der BEB wird für den Übergabepunkt Lüchow ( L 070 ) ein Brennwert von
9,10 kWh/m³ angegeben.
- Die geodätische Höhe ( Höhe über Null ). Nach schriftlicher Auskunft hat die E.ON Avacon ihr gesamtes Versorgungsnetz in sieben Luftdruckgebiete eingeteilt. Lüchow-Dannenberg hat das Luftdruckgebiet 0001 ( 000 Meter bis 080 Meter ). Zur Berechnung wird die mittlere geodätische Höhe von 040 Meter zu Grunde gelegt.

Um die in den einzelnen Abrechnungen angegebenen Faktor zu vergleichen, ist  es hilfreich, wenn die Zeitspanne identisch ist. Nur selten haben wir den gleichen Ablesetag und den gleichen Abrechnungszeitraum.
Hier haben nun die vielen Preiserhöhungen ein Gutes. Zumindest im Bereich der Avacon gibt es diese Zeitspanne zwischen den Preiserhöhungen zum 01. 08. 05 und zum 01. 01. 06.

Wenn ich jetzt den Brennwert der BEB von 9,10 kWh mit der errechneten Zustandszahl multipliziere komme ich auf einen Faktor von 8,8046. Der von der Avacon verwendete Faktor ist um 6,86% höher.

Nun behauptet die Avacon in Ihrem Schreiben, für den Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es nur einen Faktor, der bei der Berechnung des Verbrauches benutzt wird. Allein aus dem Bereich der Samtgemeinde Lüchow sind mir fünf unterschiedliche Faktoren bekannt. In den anderen Samtgemeinden wird es nicht anders aussehen.

Wenn es in unserem Landkreis so ist, wird es in anderen Regionen und bei anderen Versorgern ähnlich aussehen.

Es trifft uns Privatverbraucher, womit den Regionen Kaufkraft entzogen wird. Es trifft aber auch die öffentlichen Haushalte, wo dringend benötigte Haushaltsmittel verschwendet werden.

Gruß aus dem Wendland
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 23. August 2006, 06:05:23
(http://img200.exs.cx/img200/7135/eyebrow1qb.gif)
Hallo AKW NEE
1. Hast du schon mal auf das Datum unter den Übergabestationen geschaut?
2. Tarif (EUR/(m³/h)/a):15  (Jährlich?)
3. Im grünen Feld darunter(Monatsansicht) steht 15€ Halbjährlich
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 23. August 2006, 14:34:47
Moin:

@stromdesigner

Weißt du, um was für einen Tarif es sich handelt und wem er in Rechnung gestellt wird?

@all

Weiß jemand, welches Ausspeisepunkt für Lüneburg zuständig ist? Ich vermute einmal H066 Rettmer

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 23. August 2006, 19:02:05
Hallo und guten Tag,
für den Raum Lüneburg kommen die Ausspeisepunkte H 054 Vierhoefen,
H 055 Scharnebeck, H 066 Rettmer und/oder H 037 Schnellenberg. An allen vier Punkten wird H-Gas übergeben. An allen vier Punkten wird der Brennwert von der BEB mit 11,20 angegeben.

Im ungünstigsten Fall liegt Lüneburg auch im Luftdruckgebiet 1.

Es wäre die Frage, ob die Brennwert der BEB bei H und L Gas die Brennwerte sind, die bei Übergabe an die Avacon, dieser vom Vorlieferanten in Rechnung gestellt werden. Wenn dies der Fall ist, wäre für Lüneburg ein maximaler Faktor / Brennwert von 10,8365 anzuwenden.

Gibt es in Lüneburg auch unterschiedliche Faktoren?

Die bei der BEB angegebenen Preise und Tarife werden für Transport- und Lagerkosten der Avacon in Rechnung gestellt, vermute ich.

Gruß aus dem Wendland
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 24. August 2006, 17:18:42
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3573
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 26. August 2006, 19:38:05
http://www.lueneburg.de/?baum_id=239&inhalt_id=316838
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 01. September 2006, 12:47:23
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/salzwedel/?em_cnt=150047


Erdgas wird ab Oktober erneut deutlich teurer / Fast 65 Prozent mehr als vor vier Jahren

Preisspirale dreht sich weiter

Von Torsten Adam

Zehntausende Kunden der E. ON-Avacon im Norden Sachsen-Anhalts müssen ab 1. Oktober tiefer ins Portmonee greifen. Der Energieversorger hat eine Preissteigerung beim Erdgas von acht bis elf Prozent angekündigt, ist damit 43, 2 Prozent teurer als Deutschlands günstigster Anbieter ! Der Rohstoff hat sich hierzulande seit 2002 beispielsweise im Comfort-Tarif um fast 65 Prozent verteuert.

Salzwedel. Über das gefl ügelte Wort " Geld verheizen " kann längst kein Verbraucher mehr lachen. Nicht nur Strom, sondern vor allem Erdgas ist in den vergangenen Jahren spürbar kostspieliger geworden. Während zu Jahresbeginn 2007 neben der Mehrwertsteuererhöhung wohl auch beim Strom die nächste Preisrunde ins Haus steht, wird Erdgas bereits ab 1. Oktober teurer - zumindest für die Kunden der E. ON-Avacon. Der Helmstedter Konzern erhöht die Preise für Haushaltskunden um 0, 58 Cent je Kilowattstunde ( kWh ). Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20 000 kWh sind künftig jährlich 1396 statt 1280 Euro zu zahlen. Vor vier Jahren waren es nur 902 Euro. Das entspricht einer Kostenexplosion von 64, 6 Prozent.


Das Unternehmen, das im Vorjahr einen Gewinn von 133 Millionen Euro auswies, begründet dies mit gestiegenen Beschaffungskosten auf dem Weltmarkt. Andere Versorger kalkulieren indes wesentlich günstiger für ihre Kunden. Laut Internetdienstleister www. verivox. de bietet die Firma e-ben im hessischen Bensheim die gleiche Erdgaslieferung für 974, 95 Euro an. Das sind 43, 2 Prozent weniger als bei E. ON-Avacon. Günstigster Anbieter in Sachsen-Anhalt sind die Städtischen Werke Magdeburg ( 1095 Euro ).

Ein Wechsel des Gasanbieters ist bislang aber nur in Hamburg und Berlin möglich. Hierzulande ist nach Expertenschätzungen mit der Öffnung des Gasmarktes wohl erst ab 2007 zu rechnen.

Der Bund der Energieverbraucher rät Verbrauchern zum Widerspruch. Mehrere Gerichte hätten bereits zu Gunsten von Kunden entschieden. Die Proteste würden Wirkung zeigen. " Sonst wären die Erhöhungen noch unverschämter ausgefallen ", sagte Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 01. September 2006, 12:50:48
Moin:

Dass E.ON Avacon sich nicht scheut, mit Bagger und Schaufel gegen unwillige oder säumige Kunden vorzugehen, lesen wir hier einmal mehr:

Aus: Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 30.08.2006

Bis zu 400 Zähler pro Jahr im Kreis gesperrt

E.ON AVACON: Ratenzahlung von Rückständen nur in Ausnahmefällen - Notfalls unter Polizeischutz

as Lüchow. Sind bei der Tendenz der Stromabstellungen Zusammenhänge zu Erhöhungen von Strompreisen zu beobachten? Wie verläuft das Verfahren? Diese und weitere Fragen hat die EJZ an E.ON Avacon gestellt und folgende Antworten erhalten: EJZ: Wie haben sich die Stromabstellungen in den vergangenen fünf Jahren in Lüchow-Dannenberg entwickelt? E.

ON Avacon: Bei 1,3 Millionen Kunden hat E.ON Avacon jährlich etwa 100000 Sperraufträge. In Lüchow-Dannenberg sind drei Inkassoteam-Mitarbeiter mit dem Beitreiben von Forderungen durch Bar-Inkasso oder Zählersperrungen beschäftig. Es werden in diesem Gebiet rund 300 bis 400 Zähler pro Jahr wegen Nichtzahlung der Energiekosten gesperrt. Ein Zusammenhang zwischen Preiserhöhungen und Sperraufträgen ist nicht zu beobachten. Die Gründe für eine Sperrung liegen in der Regel aber in der Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Kunden.

EJZ: Wie gestaltet sich das Verfahren, bis der Versorger den Strombezug abstellt?

E.ON Avacon: Die von E.ON Avacon festgelegten, monatlichen Abschlagsbeträge sind jeweils zum Fälligkeitstag auszugleichen. Ratenzahlungsanträge auf nicht gezahlte Abschläge werden von E.ON Avacon abgelehnt. Jahresabrechnungen sind 14 Tage nach Versand fällig.

Für eine Forderung aus einer Jahresabrechnung kann in besonderen Fällen eine Ratenzahlungsvereinbarung über maximal fünf Raten getroffen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde sich nach Erhalt der Rechnung sofort mit dem Kundenservice in Verbindung setzt. Für die Ratenzahlungsvereinbarung werden Bearbeitungskos-ten von 26 Euro erhoben, außerdem werden Zinsen in üblicher Höhe berechnet.

Wird ein Fälligkeitstermin durch Nichtzahlung nicht eingehalten, mahnt E.ON Avacon den fälligen Betrag einmal an. Die Mahnung enthält gleichzeitig die Androhung der Energieeinstellung. Die Gebühren betragen fünf Euro pro Mahnung. Der Kunde bekommt den letzten Zahlungstermin genannt.

Wird der angemahnte Betrag nicht bis zum vorgegebenen Termin ausgeglichen, erfolgt die Weiterleitung des Vorganges an den Außendienst zur Kassierung des gesamten Forderungsbetrages bzw. Sperrung der Anlage. Die Kosten für die Bearbeitung im Außendienst (Inkassokosten) betragen zurzeit 36 Euro.

EJZ: Wie hoch sind die Kosten für die Stromabstellung?

E.ON Avacon: Sofern eine Anlage gesperrt wird, ist eine Wiederherstellung der Energieversorgung erst möglich, wenn der gesamte Forderungsbetrag zuzüglich der Wiederinbetriebnahmekosten (36 Euro für Strom bzw. 63,80 Euro für Gas) ausgeglichen ist. Ratenzahlungsvereinbarungen für gesperrte Anlagen sind nicht möglich, bzw. bewirken keine Öffnung der Anlage. Wird der Zutritt zur Anlage verweigert oder der Kunde zweimal nicht angetroffen, wird der Zutritt per Einstweiliger Verfügung erwirkt oder wenn möglich, die Versorgung durch Netztrennung im Erdreich eingestellt.

In seltenen Ausnahmefällen muss E.ON Avacon zur Durchsetzung des Zutrittsrechtes zum Energiezähler Polizeischutz in Anspruch nehmen, wenn der Mitarbeiter von E.ON Avacon Gefahr für seine körperliche Unversehrtheit sieht.

EJZ: Wie hoch ist der Anteil der Stromabstellungen im Vergleich zu anderen Regionen, die von E.ON Avacon beliefert werden, z. B. Sachsen-Anhalt, Lüneburg, Helmstedt oder Nienburg? Wie viele Stromkunden versorgt E.ON-Avacon in Lüchow-Dannenberg?

E.ON Avacon: Im Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es bei Stromabstellungen keine besonderen Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Regionen. In Lüchow-Dannenberg werden schätzungsweise 22000 Haushalte mit Strom versorgt.

EJZ: Wie häufig kommt es vor, dass E.ON Avacon diesen Kunden zu einem späteren Zeitpunkt wieder Strom liefert? Was muss in der Zwischenzeit geschehen, dass es dazu kommt?

E.ON Avacon: Rund 60 Prozent der gesperrten Anlagen sind nach 21 Tagen wieder geöffnet. In der Zwischenzeit muss der gesamte Betrag bezahlt sein.

EJZ: Sind die Energieversorger vernetzt über Informationen von »faulen» Stromkunden?

E.ON Avacon: Nein, die Daten der Stromkunden dürfen nur zu betriebseigenen Zwecken genutzt werden.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 01. September 2006, 13:53:50
Der Bericht über Stromsperrungen ging über eine ganze Seite. Wahrscheinlich sollte nach mehreren Berichten über den Preisboykott nun auch mal wieder die "Gegenseite" zu Wort kommen. Ich vermute, daß das Thema "Sperrung der Stromversorgung" so groß aufgemacht wurde, um Kunden von Widersprüchen und Kürzungen abzuhalten. Werde in einem Leserbrief nochmal darauf hinweisen, daß bei Widerspruch nach § 315 nicht gesperrt werden darf.
Hier eine weiter Stilblüte aus dem Schriftverkehr mit Avacon :
Ihr Widerspruch gem. § 315 entbehrt jeder Grundlage. Sie haben den Preis bisher vollständig gezahlt. Daher liegt hier eine konkludente Preisvereinbarung vor. (aus dem Schreiben des Anwaltsbüros von Avacon)
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 01. September 2006, 19:08:15
Moin:

Zum 01.09.2006 wurden von der Bundesnetzagentur die Netzentgelte der Stromversorger gekürzt. Diese Kürzungen müssten sich nun in den aktuellen Strompreisen niederschlagen.

Nicht so (bisher jedenfalls) bei E.ON Avacon.

Auf der Website ist für Strom immer noch der gleiche Arbeitspreis wie bisher aufgeführt.

Sollte ich mein EVU einmal darauf ansprechen?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 09. September 2006, 15:28:42
Jeder Kunde der Widerspruch nach § 315 einlegt, bekommt von Eon-Avacon eine sogenannte "Offenlegung der Gaspreise" zugeschickt.
Dies passiert bei jedesmal, wenn man den Widerspruch aufgrund einer Preiserhöhung erneuert. Ich habe zu Anfang dieser "Offenlegung"
widersprochen (entspricht nicht den Anforderungen....).Bei den letzten Preiserhöhungen habe ich auf dieses Schreiben nicht mehr reagiert.
Von anderen Mitstreitern wurde nun die Meinung vertreten, ich müßte jeder "Offenlegung"widersprechen, da der Versorger sonst davon ausgehen kann,
der Widerspruch hätte sich erledigt und er könnte bei Kürzung der Zahlungen
nun Sperrung der Versorgung androhen. Wie ist die Meinung hier ? Muß ich jedesmal dem Versorger mitteilen, daß die "Offenlegung" nicht ausreichend ist ?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 27. September 2006, 09:11:45
Moin:

@Christian Guhl

Ich teile die Meinung Ihrer "Mitstreiter" und erneuere meinen Widerspruch bei jeder Erhöhung. Zum einen bin ich dann auf der sicheren Seite, zum anderen ist bei guter technischer Ausstattung der zeitliche Aufwand gering.

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 27. September 2006, 09:17:58
Aus der "Landeszeitung", 27.09.2006

Protest gegen Gaspreis wächst
E.ON-Kunden wollen gegen Energieriesen klagen oder Versorgung selbst in die Hand nehmen

(jm Lüneburg) Im Landkreis Lüneburg wächst der Widerstand gegen die Preispolitik von E.ON Avacon. Etwa 80 verärgerte Kunden versammelten sich im Dorfgemeinschaftshaus in Ochtmissen, um sich von der Verbraucherinitiative gegen die Gaspreise informieren zu lassen.

Außer vor Gericht zu ziehen, wägen die Gas-Rebellen auch ab, die Versorgung selbst in die Hand zu nehmen. Jörg Hartung und Thomas Wiegand, Gründer der Verbraucherinitiative, zeigten, welche Wege den Verbrauchern zur Wehr gegen die Gaspreise offen stehen. „Der erste Schritt ist in jedem Fall, die Berechtigung des Preises und der Erhöhung anzuzweifeln“, erläutert Wiegand. So mache sich der Kunde auch nicht strafbar, wenn er die geplante Erhöhung zum 1. Oktober nicht zahle, sondern weiterhin nur den bisherigen Preis.

Wer bezüglich der Formulierungen unsicher sei, könne sich an Musterbriefen orientieren. „Früher oder später wird der Streit mit dem Unternehmen vor Gericht führen“, ist Hartung sich sicher. Zwei Möglichkeiten dazu wägte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert-Stecher ab: „Der Kunde kann warten, bis er von E.ON verklagt wird, muss dann allerdings eventuelle Kosten alleine tragen.“ Einen Vorteil biete daher die Sammelklage. „Der Streitwert von allen Klägern summiert sich, die Kosten werden jedoch geteilt. Durch den größeren Streitwert geht die Klage vor das Landgericht, die Instanz des Amtsgerichts kann somit ausgelassen werden“, erläutert Jaspert-Stecher. Problem einer Sammelklage sei jedoch, dass sich nur Kunden mit dem gleichen Tarif zu einer Klagegemeinschaft zusammenschließen könnten.

„Momentan leisten wir jedoch nur Widerstand“, betont Wiegand, „die Lösung des Problems ist das nicht. Optimal wäre, eine Alternative zur Avacon zu haben.“ Die Idee dazu hat er bereits: Eine von Bürgern gegründete Genossenschaft, welche die Gasversorgung selbst in die Hand nimmt. „In Bremen und Delmenhorst gibt es die bereits. Bürger gründen eine Genossenschaft, melden sich bei der Bundesnetzagentur an und kaufen Gas ein“, erklärt Wiegand. Um das Gas durch die Netze der Energieversorger zu leiten, müsse zwar eine Gebühr gezahlt werden, doch das Gesamtpaket könne für den Verbraucher günstiger sein. Eine Kalkulation werde die Initiative bis zum nächsten Treffen in November anstreben. Problem dieser Idee: Verwaltung und Gaskauf müssen selbst organisiert werden.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: ra-jaspert am 27. September 2006, 11:42:06
Aus der "Landeszeitung", 27.09.2006

Protest gegen Gaspreis wächst
E.ON-Kunden wollen gegen Energieriesen klagen oder Versorgung selbst in die Hand nehmen

Zwei Möglichkeiten dazu wägte die Lüneburger Anwältin Silke Jaspert-Stecher ab: „Der Kunde kann warten, bis er von E.ON verklagt wird, muss dann allerdings eventuelle Kosten alleine tragen.“ Einen Vorteil biete daher die Sammelklage. „Der Streitwert von allen Klägern summiert sich, die Kosten werden jedoch geteilt. Durch den größeren Streitwert geht die Klage vor das Landgericht, die Instanz des Amtsgerichts kann somit ausgelassen werden“, erläutert Jaspert-Stecher.


Nun ja, ganz so war es nicht formuliert......
Die Instanz des Amtsgerichts soll nicht "ausgelassen" werden, es soll vielmehr erreicht werden, direkt auf Landgerichtsebene einzusteigen, um auf diesem Wege gleich 3 Instanzen eröffnet zu haben. Beginnt der Rechtsstreit vor einem Amtsgericht, endet der Rechtsweg (in der Regel) nach 2 Instanzen mit der Entscheidung des Berufungsgerichts, eine Revision ist nur mit Zulassung durch das Berufungsgericht möglich.

Das, um Missverständnissen vorzubeugen.

Grüße allerseits.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 27. September 2006, 18:14:56
@fidel
Natürlich erneuere ich auch den Widerspruch bei jeder  Preiserhöhung.
Das Problem war, ob man bei jeder Antwort auf den Widerspruch
(Pseudo-Offenlegung der Kalkulation mit Tortengrafik)dem Versorger mitteilen muß, daß dies so nicht ausreichend ist und man seinen Widerspruch
aufrechterhält. Übrigens hat Avacon sich etwas Neues einfallen lassen um die Kunden zu verunsichern : "Wie gewünscht, übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie der Offenlegung der Gaspreiskalkulation und möchten gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass die Offenlegung in der Ihnen
mitgeteilten Form mit diesen Daten ausreichend ist und vor Gericht durchaus Bestand hat."
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 27. September 2006, 22:38:33
Moin:

@Christian Guhl

Zitat
Übrigens hat Avacon sich etwas Neues einfallen lassen um die Kunden zu verunsichern : "Wie gewünscht, übersenden wir Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie der Offenlegung der Gaspreiskalkulation und möchten gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass die Offenlegung in der Ihnen
mitgeteilten Form mit diesen Daten ausreichend ist und vor Gericht durchaus Bestand hat."

Sie genießen bei E.ON Avacon anscheinend eine Vorzugsbehandlung ;-) Ein Schreiben dieses Typs habe ich bisher noch nicht erhalten. Aber erhielte ich ein solches Schreiben, würde ich selbstverständlich meinen Widerspruch erneuern. Und natürlich darum bitten, mir den Eingang meines Schreibens zu bestätigen.

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 28. September 2006, 11:56:43
@Christian Guhl

Vor einigen Wochen hatte (wahrscheinlich) Herr Fricke eine Ausarbeitung über Anforderungen an eine Offenlegung einer (Versorger)Kalkulation hier im Forum veröffentlicht.

Vielleicht können Sie diese Ihrem Versorger schicken, damit er begreift, dass das (berühmte) Kuchendiagramm bei Weitem nicht ausreicht. Woher man die Hoffnung schöpft, dass dieses einem Gericht genügt, weiss man in der Chefetage Ihres Versorgers wohl selbst nicht.

Allerdings hatten auch wir so ein Kuchendiagramm zugeschickt bekommen. Ob Sie es glauben oder nicht, man kann hieraus sehr viel mehr herauslesen (besser herausrechnen), als man zunächst denkt.

So hatten wir unserem Versorger mal eine Rechnung aufgemacht, wonach sich der Gaspreis nach Übergang über die deutsche Grenze beinahe verdoppelte. Was glauben Sie, wie schnell man die Diskussion zu diesem Thema eingestellt wissen wollte.

Wenn Sie möchten, krame ich einmal in meinen Unterlagen und kann Ihnen entsprechende informationen ggf. noch übermitteln. Wäre gespannt, wie Ihr Versorger darauf reagiert!

Abschließend zu den Widersprüchen. Ich persönlich versuche - zumindest meinem Versorger gegenüber - immer das "letzte Wort" zu haben. Ich habe stets Widersprüche bekräftigt und nach zusätzlichen Argumenten gesucht. Allerdings reagiere ich nicht mehr auf die 2-wöchentlichen Mahnungen unseres Versorgers. Dies habe ich aber auch mitgeteilt, so dass der versorger nie behaupten kann, er wäre nicht informiert oder annehmen könnte ich hätte irgend etwas stillschweigend akzeptiert. Macht - zugegeben - etwas Arbeit, aber die scheint sich ja zu lohnen. Und man lernt immer wieder dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 28. September 2006, 12:36:25
Moin:

@Monaco

Zitat
Vor einigen Wochen hatte (wahrscheinlich) Herr Fricke eine Ausarbeitung über Anforderungen an eine Offenlegung einer (Versorger)Kalkulation hier im Forum veröffentlicht.


Diese Ausarbeitung würde mich interessieren. Hätten Sie möglichweise einen entsprechenden Link?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 28. September 2006, 15:53:43
@monaco
Bin sehr interessiert an der Ausarbeitung ! Vielen Dank im voraus!
@fidel
Die Sonderbehandlung galt nicht mir, sondern einem Bekannten, der erstmalig Widerspruch einlegte.Vielleicht meinte man deshalb, man könnte es ja mal probieren.
Auch ich hatte das vorher noch nicht gesehen. Wird ja vielleicht jetzt
eine Standardaussage in den Schreiben. Bei jedem Widerspruch der gleiche Text war ja auch schon langweilig.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 29. September 2006, 20:36:23
@Christian Guhl
@Fidel


Habe trotz längeren "suchens" den Beitrag leider nicht gefunden. Hatte ihn mir allerdings damals ausgedruckt:

Benötigte Unterlagen für eine Billigkeitsprüfung von Gaspreisen und ihren Erhöhungen im Allgemeinen und der Gaspreise und Gaspreiserhöhungen der EON Hanse AG im Besonderen

Kurzexpertise für die VZ Hamburg
von Prof. Dr. Uwe Leprich, Energie & Ernährung Consult GbR, Saarbrücken, 22.02.2006.

Vielleicht haben Sie beim Suchen mehr Erfolg. Sonst hilft ggf. noch ein Fax (pn).


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 30. September 2006, 19:03:57
@monaco
Hab´s gefunden !
Auf der Hauptseite des BdE unter der Suchfunktion "Leprich" eingeben,
dann kommt man zum Download der Leprich-Expertise.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 04. Oktober 2006, 19:33:30
Nachdem ich die Jahresverbrauchsabrechnung wegen der falsch ausgewiesenen Abschlagzahlungen als offensichtlich unrichtig
gerügt und die Zahlung mit Hinweis auf § 30 AVBV verweigert hatte, bekam ich heute ein Schreiben von Avacon. Darin wird frech und dreist zugegeben, meine ausdrücklich zweckgebunden gezahlten Abschläge für die gekürzte Restforderung 2005 und für Mahnkosten verrechnet zu haben. Sollte ich den Rechnungsbetrag nicht umgehend zahlen, müßte ich mit Einstellung der Stromversorgung rechnen. (Warum nur Strom, die Rechnung bezieht sich auch auf Gas ?)Diese Drohung nehme ich nicht ernst, da kein Zeitpunkt genannt ist. Trotzdem möchte ich die Avacon nicht damit durchkommen lassen. Wegen der Androhung werde ich das Bundeskartellamt einschalten.Welche Möglichkeit habe ich, Avacon zur Erstellung einer korrekten Rechnung zu bewegen ? Es dreht sich um ca. 80,-€, lohnt also nicht einen Anwalt zu beauftragen.Der § 30 AVBV berechtigt zur Zahlungsverweigerung bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Rechnung. Kann man das soweit ausdehnen, daß man jede Zahlung (also Rechnungsbetrag und künftige Abschlagzahlungen)verweigert, bis der Fehler korrigiert ist ? Oder läuft man hier Gefahr von der Versorgung abgeschnitten zu werden, da die Zahlungsverweigerung nicht mehr von § 315 gedeckt ist ?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 04. Oktober 2006, 20:11:49
@Christian Guhl,

nochmals schreiben und auf § 30 hinweisen, dass die Rechnung falsch war.

Ansonsten weiter so wie gehabt verfahren. 8)
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Oktober 2006, 20:11:59
@Christian Guhl

Eine gegen § 367 BGB verstoßende Abrechnungspraxis und das Inrechnungstellen von Mahnkosten nach Unbilligkeitseinwand  ebenfalls mit entsprechendem Nachweis unverzüglich dem Bundeskartellamt und der Energieaufsichtsbehörde des Landes mitteilen.

Im Übrigen so weiter kürzen wie bisher, nicht mehr.

Ggf. wird es Streit darüber geben, welche konkreten Posten noch offen sind. Deshalb die Verrechnungsbestimmungen immer eindeutig treffen und deren Zugang dokumentieren, so dass man nachweisen kann, dass die anderweitige Verrechnung unzulässig war und folglich unzulässig ist.

Übrigends nutzt dem Kunden kein Hinweis auf § 30 AVBV, da dieser nur offensichtliche Rechnungsfehler betrifft und nach der st. Rechtsprechung des BGH den Unbilligkeitseinwand gerade nicht umfasst (BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2006, 1667 [1670]).

Da wurde wohl etwas falsch verstanden.

Der Einwand nach § 315 BGB ist gerade kein Einwand im Sinne des § 30 AVBV !!!

Das hatten wir hier doch über zwei lange Jahre hinweg klein klein rausgearbeitet....

Selbst Herr Cremer scheint es wohl vergessen oder seinen entsprechenden Zettel verlegt zu haben. :roll:



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 05. Oktober 2006, 09:16:19
@RR-E-ft

Ich glaube, dass man beide Sachverhalte trennen muss:

Zunächst den Unbilligkeitseinspruch nach §315 BGB. Nach diesem sind die Erhöhungsbeträge vorläufig nicht fällig und eine Nichtzahlung des vollen vom Versorger verlangten Entgelts begründet auch keine Mahngebühren.

Wenn der Versorger jetzt Abschläge der aktuellen Abrechnungsperiode mit Forderungen der alten Periode (unrechtmäßig) verrechnet, ist folglich die aktuelle Rechnung falsch, da hier nicht alle Abschläge berücksichtigt wurden. Und dies müsste m.E. eine Berufung auf §30 ABGasV rechtfertigen.

Obwohl hier der Unbilligkeitseinspruch Ausgangspunkt für die Kürzung der Rechnungen war, hat der Versorger danach mit der unkorrekten Verrechnung Anlaß für die Feststellung, dass nicht alle zweckgebundenen Abschläge in der neuen Rechnung berücksichtigt wurden, gegeben.

Damit ist die neue Rechnung nachweislich falsch und es kann wohl eine Korrektur verlangt werden. Bis dahin ist m.E. keine Zahlung - auch keine gekürzte - fällig.

So zumindest interpretiere ich den Beitrag von Christian Guhl.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 05. Oktober 2006, 09:18:07
Hallo und guten Tag,
in solch umfangreichen Foren, ist es nichts neues, daß Argumente und Aussagen verloren gehen und mehrmals eingestellt werden müssen. Für den einen oder anderen mag es lästig sein, es läßt sich aber nicht vermeiden. Persönliche Sticheleien sollten in einer Solidargemeinschaft aber unterbleiben. Hinweise, wie an anderer Stelle der Suchende möge doch etwas länger und genauer in den verschiedenen Foren suchen, finde ich wenig solidarisch. Wir sollten froh sein, wenn Leute hier in die Foren finden: Nicht jeder ist im Umgang mit PC, Internet und Foren sicher, daß ihn solche Hinweise weiterhelfen.
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: ESG-Rebell am 05. Oktober 2006, 10:07:59
Zitat
in solch umfangreichen Foren, ist es nichts neues, daß Argumente und Aussagen verloren gehen und mehrmals eingestellt werden müssen. Für den einen oder anderen mag es lästig sein, es läßt sich aber nicht vermeiden. Persönliche Sticheleien sollten in einer Solidargemeinschaft aber unterbleiben. Hinweise, wie an anderer Stelle der Suchende möge doch etwas länger und genauer in den verschiedenen Foren suchen, finde ich wenig solidarisch. Wir sollten froh sein, wenn Leute hier in die Foren finden: Nicht jeder ist im Umgang mit PC, Internet und Foren sicher, daß ihn solche Hinweise weiterhelfen.


Gerade Herr Fricke sticht aber dadurch hervor, dass er regelmäßig Zusammenfassungen zum Billigkeitseinwand postet und sich genötigt sieht, Argumente und Begründungen immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen zu müssen (Herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle :!:). Insbesondere ist auch Herr Cremer ein Kämpfer der ersten Stunde, der "es besser wissen" müsste.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die wirklich komfortable und kinderleicht zu bedienende Suchfunktion dieses Forums hinweisen :idea:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 05. Oktober 2006, 12:58:08
@Monaco,

Ihrer Argumentation würde ich so auch beipflichten.

Warum haben denn gerade die SW KH mir im Januar/Februar 2 mal korrigierte Rechnungen zugeschickt, nachdem ich den Einwand auf § 30 gemacht habe. Es wurde da auch der erste Abschlag mit Forderungen aus der Jahresrechnung 2005 zunächst aufgerechnet.

@Fricke,
ich weiß nicht, ob das Bundeskartellamt mit einer Flut von Schreiben überfordert wird, wenn jeder seinen Versorger meldet, der Mahnkosten nach Unbilligkeitseinwand stellt.

Sind das letztenendes nicht Peanuts?

Schlußendlich denke ich, dass wir vom ursprünglichen Thema hier in diesem Thread abkommen. sollten unter Grundsatzfragen weiterdiskutieren.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2006, 13:11:28
@Freunde der Solidargemeinschaft



Niemand hat Anspruch darauf, dass der Versorger die "falsche" Rechnung korrigiert. Schließlich meint der Versorger, ihm stehe der Anspruch zu. Die Rechnung ist nicht nur aus seiner Sicht Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung, § 27 Abs. 1 AVBV:

http://www.gesetze-im-internet.de/avbgasv/__27.html

Man kann sich darüber streiten, was nach dem Unbilligkeitseinwand fällig ist. Die Versorger vertreten eine andere Rechtsauffassung, was ihnen nicht verwehrt ist, schließlich gibt es ja die Meinungsfreiheit.

Würden die Versorger nun aber nur die gekürzten Rechnungsbeträge zur Abrechnung stellen, könnte in jedem Falle - auch ohne Unbilligkeitseinrede - nicht mehr fällig werden.

Und schließlich wollen die Versorger ja die Angemessenheit nachweisen und so die Kunden dazu bewegen, die Unbilligkeitseinrede aufzugeben.

Die Verbraucher vertreten dazu die Auffassung, dass hierzu die Offenlegung der Preiskalkulation notwendig wäre.

Es ist also vollkommen töricht zu erwarten, der Versorger würde von sich aus geringere Beträge in Rechnung stellen und somit seine Rechtsposition (§ 27 I AVBV) räumen. Das darf der womöglich gesellschafts- und aktienrechtlich überhaupt nicht. Man mag mir die deutliche Sprache nachsehen.

Das ändert aber nichts daran, dass trotz der Rechnungen und trotz § 30 AVBV nach dem Unbilligkeitseinwand bis auf weiteres nicht mehr fällig und zu zahlen ist als die entsprechend gekürzten Beträge, die man bitte genau und nachvollziehbar ermitteln und dem Versorger mitteilen sollte - wie auch den Umstand, dass man die entsprechende Zahlung exakt auf den sich aus der eigenen Gegenrechnung ergebenden Hauptsachebetrag leistet.

Dabei an den entsprechenden Nachweis denken.

@Cremer

Es geht nicht um Peanuts. Es geht um eine genau so eine Grundsatzfrage wie die, obe eine Sperre angedroht werden darf.

Mancher älterer Verbraucher mag allein dadurch eingeschüchtert sein, dass sich über die Zeit dreistellige Mahnbeträge auf seinen Rechnungen ansammeln.

Die Kartellbehörden reagieren auch erst, wenn sich viele Verbraucher beschweren.

In der Frage der Sperrandrohungen dauerte es zwei Jahre.

Wäre diese Unterstützung bereits im Herbst 2004 gekommen, wäre wohl so mancher Verbraucher nicht eingeknickt.

Die Kartellbehörden wurden überhaupt erst nach dem Verbraucherprotest tätig.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 05. Oktober 2006, 13:21:42
@Fricke,

Es haben sich bei meinen beiden Liegenschaften, wo ich Kunde bei den Stadtwerken Kreuznach bin, bereits 4 stellige Mahnkosten angehäuft, z.Z. etwa bei 1850 € und die 2000 €-Grenze wird zum Jahresende weit überschritten werden.

Na, dann ist es ein Fall für die Bundeskartellbehörde :wink:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2006, 13:27:36
@Cremer

Ich meinte nicht die Höhe des angemahnten Betrages, sondern auf den Mahnungen gesondert ausgewiesene Mahnkosten (Pauschalen).

Wenn man bei diesen Mahnkosten schon im vierstelligen Bereich ist, hätte man wohl allen Grund, sich deshalb an die Kartellbehörden zu wenden.

Es sei denn, ein vierstelliger Betrag (vor dem Komma) hielte man selbst für Peanuts. Einige verstehen unter Peanuts ja noch ganz andere Summen. Es kommt auf die Perspektive an.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 05. Oktober 2006, 16:06:45
@Fricke,

Sie hatten jedoch zunächst Mahnbetrag genannt :wink:


Abschlagsdifferenz z.B. 1800 €
Mahnkosten, z.B. 20 €

Mahnbetrag 1820 €


 :idea:  :idea:  :idea:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2006, 16:34:52
@Cremer

Exactly.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 05. Oktober 2006, 16:42:22
@RR-E-ft

Ich glaube wir reden immer noch etwas eineinander vorbei.

Es geht hier nicht darum, dass der Versorger seine Rechnung auf die  Höhe des "unwidersprochenen" Zahlungsbetrages korrigieren soll,  sondern er soll die für den betroffenen Abrechnungszeitraum (nachweislich) erfolgten Abschlagszahlungen in der Rechnung vollständig berücksichtigen.

Natürlich wird er bei "seinen" Preisen bleiben. Er muss aber auch die geleisteten Abschläge berücksichtigen, um den korrekten Schlussrechnungs-Zahlbetrag zu ermitteln. Unterschlägt er eine Rate (z.B. weil er sie mit "Altschulden" verrechnet hat) kann auch die Rechnungssumme nicht mehr stimmen.

Damit ist die Rechnung nicht korrekt und kann zurückgewiesen werden.

Dass man dann nicht den vollen Betrag bezahlt, sondern nur den auf Basis seines "alten" Preises ist eine andere Sache. Trotzdem hat man m.E. Anspruch auf den korrekten Ausweis seiner entrichteten Abschläge. Und dies ganz unabhängig davon, ob man §315 eingewendet hat, oder nicht.

Gerade mit einem Hinweis auf §30 der ABGasV können wir doch den Versorger zwingen, das Verrechnen von Abschlägen mit Rückständen aus alten Perioden zu unterlassen. Solange er dies nicht berücksichtigt, bekommt er eben die (ggf. gekürzte) Schlussrate nicht.

Falls dies rechtlich bedenklich sein sollte, lasse ich mich diesbezüglich gern korrigieren!


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Oktober 2006, 16:50:47
@Monaco

Mag sein, auch wir haben aneinander vorbeigeredet.

Dazu, was man unter einem "offensichtlichen Fehler" im Sinne des § 30 AVB versteht, gibt es sehr umfangreiche Kommentierung.

Eine falsche Verrechnung entgegen Verrechnungsbestimmungen des Schuldners im Sinne von § 367 BGB wird wohl eher nicht zu den Fehlern zu rechnen sein, die der "Rechnung quasi auf die Stirn geschrieben/ gestempelt sind" und die ohne weitere Beweiserhebung (!) auch für ein Gericht erkennbar wären.

Womöglich eine Frage des Einzelfalles, zu der sich keine generelle Aussage treffen lässt.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 06. Oktober 2006, 08:54:16
@RR-E-ft

Vielen Dank für die Hinweise.

Fazit: Rechnung in diesem Fall als fehlerhaft rügen, um Richtigstellung (Berücksichtigung aller Abschläge für den betroffenen Zeitraum) bitten und unabhängig davon, ob eine Korrektur tatsächlich erfolgt, den selbst berechneten Zahlbetrag unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Abschläge überweisen.

Anders gesehen: Es könnte einem eigentlich weitestgehend egal sein, was auf der Rechnung steht, solange man selbst rechnet und nur entsprechnd überweist. Im Fall von Mahnungen, könnte man dann immer noch auf die grundsätzlich unkorrekte Rechnung hinweisen. In jedem Fall vermeidet man damit mögliche "tatsächliche" Zahlungsrückstände (ob berechtigt oder unberechtigt) und bleibt auch weiterhin "passiv". Und an der Zahlsumme ändert sich dadurch schließlich auch nichts.

Ich hoffe, das ist resümierend einigermaßen korrekt ausgedrückt. Schließlich bewegen wir uns hier im Forum, um mögliche Fehler auszuschließen und lernen auch immer ein bischen dazu...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: grippelfrank am 07. Oktober 2006, 16:01:50
Moin,

zum Thema Brennwert:

Bei der Durchsicht der Rechnungen unserer beiden Abnahmestellen (Grippel und Dannenberg) haben wir festgestellt, dass für mehrere Jahre zwischen diesen beiden Orten unterschiedliche Brennwerte und auch Abrechnungszeiträume vorlagen. Zuerst dachten wir noch an unterschiedliche Leitungsnetze und somit verschiedene Gassorten und daß sich daraus die veschiedenen Brennwerte ergeben.

Trotzdem haben wir bei der Avacon im Mai 06 mal nachgefragt (per Mail) wie es zu diesen unterschiedlichen Brennwerten kommt: Keine Antwort!

Also noch mal gefragt: Diesmal erhielten wir ein Mail mit technischen Erklärungen zur Ermittlung des Brennwertes. Unsere eigentliche Frage wurde nicht beantwortet.

Also noch mal nachdrücklicher nachgefragt, warum in den nur 13km entfernten Orten unterschiedliche Brennwerte vorliegen. Nun teilte uns die Avacon mit, wir sollten doch ersteinmal die Abnahmestellennummern der beiden Häuser nennen. Das taten wir dann und erhielten daraufhin wieder die mir schon einmal zugesandten technische Erklärungen zur Ermittlung des Brennwertes. Wieder wurde unsere Frage nicht beantwortet.

Zwischenzeitlich habe ich mich mal in dem Ort Grippel bei einem Nachbarn schlaugefragt und erfahren, dass dieser einen ganz erheblich anderen Brennwert im gleichen Zeitraum hatte. Und DAS konnte nun wirklich nicht mehr mit einem anderen Leitungsnetz erklärt werden.

Mit diesem Wissen haben wir dann bei der Avacon angerufen und den freundlichen Sachbearbeiter damit konfrontiert. Tja, das konnte sich der gute Mann nun gar nicht erklären und bat um Geduld, wir würden benachrichtigt werden.
Das geschah dann auch tatsächlich nach knapp einer Woche und der Mann bei der Avacon erklärte uns, dass da ein Fehler vorliegt und die Abrechnung falsch sei. Kein Wort des Bedauerns o.ä. nix.
Die Korrektur der Abrechnung würde vorgenommen werden, aber Zitat: "Das könne etwas dauern. Wenn wir bis Weihnachten nichts gehört hätten, sollten wir uns noch einmal melden".

Bei uns herrschte daraufhin ziemliche Fassungslosigkeit 1. Aufgrund der Tatsache an sich, dass mit Brennwerten und Abrechnungen bei der Avacon derart nebulös und Leuteverdummend umgegangen wird und 2. daß wir bis Weihnachten warten sollen !!!!!!!

Auf unseren Brief mit der Forderung um sofortige Richtigstellung der Abrechnungen hat die Avacon natürlich gar nicht mehr geantwortet.

So, das Ganze ging nun von Mai 06 bis jetzt und ist noch nicht zuende!

Da die Avacon in keinster Weise reagiert, fragen wir uns nun, was wir noch tun können?????

So long
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Oktober 2006, 16:31:10
Ganz einfach ! Brennwerte nicht aktzeptieren ! Wenn die Rechnung nach § 315 sowieso gekürzt wird, auch noch den Brennwertfaktor herabsetzen.
Ich habe sämtliche Rechnung seit 1990 durchgesehen und den Durchschnittsbrennwert mit 8,778 errechnet. Den setze ich an. Mit dem freundlichen Hinweis : Wenn Sie den erhöhten Brennwert schlüssig und nachvollziehbar beweisen, zahle ich den Differenzbetrag nach.
Auf meine Forderung mir Unterlagen über die Brennwertberechnung vorzulegen, kam die Antwort : "Die Berechnung erfolgt unter ständiger Überwachung des Eichamtes. Unterlagen werden wir Ihnen nicht vorlegen." Auf die Bitte, mir eine Bestätigung des Eichamtes über die ordnungsgemäße Berechnung vorzulegen, kam keine Antwort.
Das ganze ist höchst nebulös. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfügt über eine einzige Einspeisestelle für Erdgas. Also bekommt jeder das gleiche Gas. Höhenunterschiede bewegen sich im Bereich von einigen Metern.Unterschiede im Brennwert können also nur aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungszeiträume auftreten. Das merkwürdigste :
Seit Jahren wird das Erdgas immer besser. Der Brennwert steigt und steigt. Demzufolge müßte man immer weniger Erdgas verbrauchen um den gleichen Heizeffekt zu erzielen. Das ist ungefähr so, als ob der Bäcker
den Preis fürs Brot anhebt mit der Begründung es hätte mehr Kalorien und man bräuchte jetzt ja weniger zu essen, um genauso satt zu werden.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 07. Oktober 2006, 18:35:58
Hallo und guten Tag,

der Brennwertfaktor wurde hier im Forum swchon mehrfach diskutiert.

Richtig ist, dass die Eon.Avacon jede nachprüfbare Festlegung vermeidet. Es ist in der Tat so, dass der Brennwert in Lüchow-Dannneberg um bis zu ca. 8% zu hoch berechnet ist, für alle Verbraucher!

Bei unserer Argumentation sollten wir, auch in Nebensächlichkeiten,, genau und damit unangreifbar sein. Dazu gehört auch, dass es für Lüchow-Dannenberg nicht einen Einspeisepunkt gibt, sondern vier.

Dies sind: Gistenbeck, Küsten, Lüchow und Dannenberg.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 07. Oktober 2006, 21:59:25
@Alle

Brennwert wurde hier bereits mehrfach diskutiert.

Ich habe hier bei uns entsprehcenden Schriftverkehr mit der Eichdirektion gehabt.

Tatsache ist, dass es zunächst ein Abrechnungsbrennwert (Stellschraube für Mauscheleien?) und nicht der physikalische ist.

Siehe auch im Internet unter dem Suchbegriff "Arbeitsblatt G 685" oder im Internet unter Landeseichbehörde Sachsen.

Normalerweise bilden die Versorger Höhenzonen von 100m für Brennwertfaktoren, in welchen diese gleich sind.

Tatsache ist auch, dass das russische Gas einen höheren Brennwert als das holländische hat. Insofern kann sich über Jahre betrachtet die Zusammensetzung von Gas zu höheren Brennwertfaktoren kommen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 09. Oktober 2006, 14:07:31
@Cremer und @Alle


Tatsache ist, dass es zunächst ein Abrechnungsbrennwert (Stellschraube für Mauscheleien?) und nicht der physikalische ist.

Diese Beschreibung von Cremer ist falsch. Hier handelt es sich um einen Faktor, mensch kann ihn auch als Brennwertfaktor bezeichnen. Der Faktor wird berechnet durch Multiplikation des gemessenen Brennwertes mit der Zustandszahl des Gases. Der Brennwert wird vom Vorlieferanten gemessen und dem Regionalversorger mitgeteilt. Die Zustandszahl errechnet sich aus verschiedenen physikalischen Werten und der geodätischen Höhe. Eine Veränderung der Zustandszahl erfolgt allein durch den eventuellen Höhenunterschied. Die Frage ist hier, ob die Werte für den Brennwert und die Höhenangabe zur Berechnung richtig eingegeben werden.

Normalerweise bilden die Versorger Höhenzonen von 100m für Brennwertfaktoren, in welchen diese gleich sind.

Hier handelt es sich um eine Empfehlung aus den technischen Regeln Arbeitsblatt G 685 des DVGW. Vollständig Heißt es unter 4.2.2.1.3: Maß- gebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck ist die geodätische Höhe beim Kunden. Zur Schaffung einheitlicher Versorgungsgebiete ist das Versorgungsgebiet des GVU in Höhenzonen zu 100 m oder kleiner zu unterteilen.

Tatsache ist auch, dass das russische Gas einen höheren Brennwert als das holländische hat. Insofern kann sich über Jahre betrachtet die Zusammensetzung von Gas zu höheren Brennwertfaktoren kommen.

Diese Tatsache ist richtig, spielt aber für die Berechnung des Brennwert-faktors eher eine untergeordnete Rolle. Das Erdgas ist in verschiedene Qualitätsklassen unterteilt. Im Bereich der Avacon sind dies zurzeit Erdgas L und H. Die Qualitätsklassen werden durch die Vermischung verschiedener Gase erreicht. In keinem Haushalt kommt das reine russische oder holländische Gas an.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: grippelfrank am 09. Oktober 2006, 18:58:38
Hi,

DANKE erstmal für die Antworten.

Mal ganz abgesehen von der Brennwertdiskussion, bei uns ist ja definitiv bewiesen und auch von der Avacon anerkannt (wenn auch nur mündlich), dass falsche Brennwerte zu fehlerhaften Abrechnungen führten.

(Nur mal so zur Info: Der reale Brennwert lag bei rund 9,2, abgerechnet wurden wir mit rund 11,5 !)

Unser Problem ist nun, dass die Avacon auf unsere Forderung dies zu korrigieren, nicht reagiert.
O.k. die Staatsanwaltschaft wäre natürlich auch ein Weg....
Gibt es da sonstige staatliche Stellen (Energieaufsichtsbehörden o.ä.) an die man sich wenden kann ?

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Oktober 2006, 19:16:38
@grippelfrank
Ich hatte mich im Frühjahr deswegen an die Energieaufsicht in Hannover gewandt. Antwort : "Nach Angaben des Eichamtes zeigt der Brennwert eine steigende Tendenz. Wir haben keinen Anlaß die Angaben von Eon-Avacon anzuzweifeln." Also, selber tätig werden und einen eigenen Brennwertfaktor festsetzen. Wenn Avacon seinen Faktor gerichtlich durchsetzen will, müssen schon Beweise auf den Tisch gelegt werden !
@AKW Nee
Die Auskunft mit der einen Einspeisestelle in Lüchow-Dannenberg hab ich von der Energieaufsicht bekommen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: grippelfrank am 09. Oktober 2006, 19:46:21
@Christian

Wer oder was ist denn diese "Energieaufsicht" (Adresse) ?

THX
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 09. Oktober 2006, 22:31:43
Moin:

@grippelfrank
Zitat
(Nur mal so zur Info: Der reale Brennwert lag bei rund 9,2, abgerechnet wurden wir mit rund 11,5 !)

Woher stammt diese Information über den "realen brennwert" und den abgerechneten Brennwert? Würde mich brennend interessieren.


Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 10. Oktober 2006, 08:34:48
@ Christian

Dann ist Deine Info wohl falsch!

Der Betreiber des überregionalen Gasnetzes, die BEB, speist Erdgas L in das regionale Versorgungsnetz an folgenden Punkten ein: L071 Dannen-berg, L070 Lüchow, L069 Küsten und L109 Gistenbeck. Angrenzender Netzbetreiber ist bei allen Punkten E.ON Avacon.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 10. Oktober 2006, 09:19:37
@grippelfrank
Zitat:
(Nur mal so zur Info: Der reale Brennwert lag bei rund 9,2, abgerechnet wurden wir mit rund 11,5 !)  

Vorsicht mit der Begrifflichkeit! Real scheint bei der Avacon nichts zu sein. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Brennwertfaktor für Lüchow-Dannenberg sogar unter 9,00 liegt.

@ Fidel

Für Lüneburg ist das Problem das gleiche nur mit anderen Werten. Hier sind folgende Fragen:
Bekommt Ihr Erdgas H oder L?
Welche Netzbetreiber für das überregionale Netz habt Ihr?
Welche geodätischen Höhen habt Ihr ( von - bis )?

Wenn ausschließlich das Erdgas über das Netz der BEB in den Raum Lüneburg geliefert wird, bekommt Ihr Erdgas H mit einem Brennwert am Einspeisepunkt von 11.2 kWh/m³. Im üngünstigsten Fall würde sich daraus ein Brennwertfaktor von 10,8364 ergeben.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: grippelfrank am 10. Oktober 2006, 14:34:23
Tach,

@Fidel
Zitat
Woher stammt diese Information über den "realen brennwert" und den abgerechneten Brennwert? Würde mich brennend interessieren.


Na ja, "real" im wortwörtlichen Sinne ist dieser Brennwert nun wahrscheinlich nicht. Ich habe die Abrechnungen in unserem Ort von 2 Gasbeziehern genommen und die dort angebenen Brennwerte als die "realen" angenommen. Ein kurzer Vergleich und siehe da, unsere Brennwerte waren im exakt demselben Abrechnungszeitraum sehr viel höher. Der "abgerechnete Brennwert" ist demnach der auf unserer Rechnung aufgeführte (falsche) Brennwert.

@AKW NEE
Ja, das sehe ich mittlerweile auch so......

So long
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 10. Oktober 2006, 22:04:34
Moin:

@AKW NEE
Zitat
Für Lüneburg ist das Problem das gleiche nur mit anderen Werten. Hier sind folgende Fragen:
Bekommt Ihr Erdgas H oder L?
Welche Netzbetreiber für das überregionale Netz habt Ihr?
Welche geodätischen Höhen habt Ihr ( von - bis )?

Wenn ausschließlich das Erdgas über das Netz der BEB in den Raum Lüneburg geliefert wird, bekommt Ihr Erdgas H mit einem Brennwert am Einspeisepunkt von 11.2 kWh/m³. Im üngünstigsten Fall würde sich daraus ein Brennwertfaktor von 10,8364 ergeben.

Zu diesem Ergebnis bin ich auch gekommen. Lüneburg erhält vermutlich Erdgas H über das Leitungsnetz der BEB und den Ausspeisepunkt H066-Rettmer.

Die geodätischen Höhen dürften sich im Bereich von 10-30 ü.NN. bewegen.

Wenn hier jemand genaueres weiß, er möge sich doch bitte melden.

Könntest du hier einmal erklären, wie du auf den Brennwertfaktor von 10,8364 im "ungünstigsten Fall" (ungünstig für wen?) gekommen bist.

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 11. Oktober 2006, 08:29:40
Lüneburg liegt laut TOP 50 Karte zwischen 10-50m ünN.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 11. Oktober 2006, 09:29:39
Hallo und guten Tag

@ fidel


Die Avacon hat ihr Versorgungsgebiet in Höhenzonen eingeteilt die Höhenzone 1 deckt den Bereich von 0 m - 80 m ab. Zur Berechnung wird die mittlere geodätische Höhe von 40 m genommen. Diese Infos habe ich schriftlich von der Avacon bekommen.

Die Höhen im Landkreis Lüneburg müßte die Kreisverwaltung haben.

Der Brennwertfaktor, in unseren Abrechnungen nur kurz Faktor genannt, ergibt sich aus der Multiplizierung des gemessenen Brennwertes, hier 11,2 kWh/m³ mit der Gaszustandszahl. Die Gaszustandszahl wird aus verschiedenen Drücken, Temperaturen und der geodätischen Höhe errechnet. Nachzulesen in den technischen Regeln der DVGW Arbeitsblatt
G 685. Mit dieser Formel habe ich für die Höhenzone 1 einen Wert von
0,9666078 ( hier hatte ich einen kleinen Rechenfehler ). Als Ergebnis erhalte ich dann einen Brennwertfaktor von 10,83.

Ungünstigste Fall für den Verbraucher. Die Höhenzone 1 ist der Wert für die Zustandszahl am höchsten, mit zunehmender Höhe nimmt der Wert ab und damit auch der Wert für den Brennwertfaktor.

Falls jemand aus dem Landkreis Uelzen hier dabei ist, auch bei Euch ist der Vorlieferant die BEB. Dieser liefert hier Erdgas L, wie in Lüchow-Dannenberg. Auch hier dürfte der Brennwertfaktor höchstens mit 8,80 angegeben werden.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 11. Oktober 2006, 09:56:42
@ stromdesigner

In einem anderen Forum hast Du mal angegeben, dass die BEB den Brennwert nicht erhöht hat. Ich habe diese Info auf den BEB-Seiten nicht gefunden. Kannst Du mir da weiterhelfen.

Die von mir errechnete Zustandszahl gilt für alle Gebiete die in der Höhe bis zu 80 m liegen, also auch für den Landkreis Celle. Der Wert kann mit zunehmender Höhe nur kleiner, dass heißt für den Verbraucher günstiger werden.

@ alle

Der Versorger könnte jetzt behaupten, dass er nach der Einspeisung mittels eines Verdichters den Brennwert erhöht hat. Durch eine Verdichtung wird aber auch der Druck erhöht, der so nicht in der Berechnung nach den technischen Regeln Blatt 685 berücksichtigt wird. Zudem wird die Brennwert- und Druckerhöhung spätesten beim Verbraucher aufgehoben. Wir alle haben vor dem Gaszähler eine Sicherungseinheit mit einem Druckminderer, hier wird die eventuell erfolgte Verdichtung aufgehoben. Wenn der Versorger dies nun mit allerlei technischen Erklärungen bestreitet, hilft hier ein Blick auf die Gasuhr, diese ist nur für einen Druck von max. 1000 mbar geeicht, soll heißen für einen höheren Druck ist diese nicht zugelassen.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 11. Oktober 2006, 14:42:04
Ich suche dir den Link raus(http://www.n-philes.com/forums/images/smilies/zing.gif)

Das hatte nichts mit dem Brennwert zu tun. Es ging um die Erhöhung der Transportpreise, die nicht erhöht wurden.
zu lesen unter: BEB, maGASin 03/05.  mal sehen ob der Link funktioniert
http://www.beb.de/cms/doc/doc_download.cfm?B8E635C1D60EB4E27333822ADA2B108F
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 12. Oktober 2006, 09:30:51
Moin:

So! Um auch die letzten kleinkarierten Zweifler zum Verstummen zu bringen, wird es hier noch einmal ganz klar gesagt, wie es sich mit dem Brennwert verhält. Hugh!

Aus der Lüneburger "Landeszeitung", 12.10.2006, Rubrik "Lesertelefon":

Die Erdgasabrechung von E.ON Avacon findet Karlheinz Gramsch unverständlich und zu kompliziert. „Der Zähler zeigt den Verbrauch in Kubikmetern an, auf der Rechnung wird es in Kilowattstunden umgerechnet. Warum wird nicht direkt in Kilowattstunden gemessen“, wollte er am LZ-Lesertelefon wissen.

E.ON Avacon-Sprecher Markus Wilson-Zwilling in Lüneburg klärt auf: „Technisch wäre es viel zu aufwändig und teuer den Zähler in Kilowattstunden messen zu lassen.“ Für die Rechnung würden die Kilowattstunden mit dem Brennwert des Erdgases und den verbrauchten Kubikmetern berechnet. „Das unterliegt der strengen Kontrolle des Eichamtes Hannover“, sagt Wilson-Zwilling.

Auf der Internetseite von E.ON Avacon werde demnächst eine detaillierte Erklärung für die Erdgasrechnung abrufbar sein.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 12. Oktober 2006, 18:52:43
Die Energieaufsicht teilt mir heute mit, daß das Thema Brennwerte mit dem DVGW erörtert wurde. Ergebnis : Eine Offenlegungspflicht des Gasversorgers läßt sich aus den energierechtlichen Vorschriften nicht ableiten.Jedoch wird sich die Behörde für Meß-und Eichwesen in Hannover mit dem Vorgang befassen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 16. Oktober 2006, 00:25:20
Moin:

Aus der Lüneburger "Landeszeitung" vom 14.10.2006

Stadt muss Strom teuer kaufen
Nur ein Angebot nach europaweiter Ausschreibung – E.ON Avacon will gut 21 Prozent mehr Geld

Noch leuchten die Straßenlaternen in Lüneburg durch den günstigen Stromliefervertrag namens „Luna“. Doch mit Mondscheintarifen wird es künftig nichts mehr. Der Strom kommt die Stadt Lüneburg im nächsten Jahr teuer zu stehen: Um mehr als 20 Prozent steigen die Kosten. Das geht aus einer vertraulichen Unterlage für den Rat hervor. Der alte "Luna“-Vertrag mit E.ON Avacon läuft Ende 2006 aus. Die Stadt hat die Stromversorgung im Mai europaweit ausgeschrieben. Aber: Es gibt nur ein Angebot, das ist wieder von E.ON Avacon. Und der Konzern will künftig 1,13 Millionen Euro im Jahr kassieren, rund 200 000 Euro oder 21,1 Prozent mehr als bisher.

Konzernsprecher Ralph Montag begründet das mit den gestiegenen Energiekosten der vergangenen Jahre an den Strombörsen. „Denn der Referenzwert sind unsere Beschaffungskosten an der Börse, und da hat der Preis gerade in den vergangenen Monaten deutlich angezogen.“ Dass es bei der Ausschreibung nur das Angebot des Helmstedter Energiekonzerns gab, „überrascht schon, das kennen wir an anderen Standorten auch anders“, so Montag. Marktkenner wundern sich nicht: Vier Energieriesen kontrollierten in Deutschland um die 90 Prozent des Marktes. Lüneburgs Stadtkämmerer Rolf Sauer, er kalkuliert gerade den Etat fürs nächste Jahr, muss jetzt noch spitzer rechnen: „Der finanzielle Spielraum wird durch solche Kostenschübe immer enger.“ Deswegen werde auch von einer zweiten Idee Abstand genommen, die im Rat auf Antrag der Grünen diskutiert und mit ausgeschrieben wurde: mehr Öko-Strom fürs Rathaus. Auch dazu hatte die E.ON Avacon ein Nebenangebot gemacht. Auf Anfrage bestätigt die Pressestelle der Stadt: Allein wenn Straßenbeleuchtung, Computer, Kaffeemaschinen und ähnliches in Rathaus, Schulen, Kitas oder anderen Stadtgebäuden mit Öko-Strom gespeist würden, kämen rund 82 000 Euro Mehrkosten auf die Stadt zu. Die Empfehlung lautet: nicht zugreifen.

Um den Stromtarif zu drücken, hatte sich die Stadt bei der Ausschreibung mit einigen städtischen Gesellschaften und anderen Kommunen im Kreis zusammengetan, um über größere Strommengen günstigere Konditionen zu erzielen. Letztlich liegt der Preis am unteren Kostenrahmen. Trotzdem kommen für alle Tarif-Teilnehmer 3,3 Millionen Euro zusammen.


Erstaunlich, dass bei einer solchen Ausschreibung nur ein Bieter auftritt. Ist derartiges denkbar? Oder anrüchig?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 16. Oktober 2006, 13:12:27
@stromdesigner

die Sache mit dem Brennwert hatten wir bereits letztes Jahr eingehend besprochen.

Natürlich werden Höhenzonen gebildet.

Natürlich sind die Brennwertfaktoren Abrechnungsfaktoren und nicht der "echte physikalische Brennwert".

Wo bitteschön ist in Niedersachsen das gelände höher als 100 NN? Doch nur in Richtung Harz.

Natürlich können auch kleinere Höhenzonen als 100m gebildet werden.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 17. Oktober 2006, 14:15:03
Pressemitteilung von E.ON Avacon:

Helmstedt, 16. Oktober 2006

Bundesnetzagentur legt neue Netzentgelte für E.ON Avacon in Niedersachsen fest

Die Bundesnetzagentur hat die von E.ON Avacon beantragten Netzentgelte für Stromlieferungen in Niedersachsen um durchschnittlich dreizehn Prozent gekürzt. Diese Netzentgelte, oft auch als Durchleitungsgebühren bezeichnet, zahlt jeder Stromkunde als Teil des Strompreises. Damit werden die Kosten für Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb der Stromnetze ebenso abgedeckt wie der Service durch E.ON Avacon-Mitarbeiter, die rund um die Uhr für eine zuverlässige Energieversorgung im Einsatz sind.

 

Erstmals hat die Bundesnetzagentur damit nun auch für Niedersachsen festgelegt, wie hoch die Preise für die Nutzung der Stromnetze von E.ON Avacon sein dürfen. Bundesweit ist diese Systematik überall gleich. Welche Auswirkungen die Absenkung der Netzentgelte auf den Strompreis einzelner Kundengruppen hat, ist unterschiedlich und abhängig von dem jeweils mit E.ON Avacon  abgeschlossenen Stromliefervertrag.
 
Bei der zuständigen Preisgenehmigungsbehörde in Niedersachsen, die dem Umweltministerium zugeordnet ist, hat E.ON Avacon die Festlegung neuer Strompreise zum 1. Januar 2007 beantragt. In diesen Preisantrag ist die gesamte Kosten- und Erlöslage des Stromgeschäfts eingeflossen, insbesondere die gestiegenen Strombezugskosten und die gesunkenen Netzentgelte. Unabhängig von der Entscheidung der Preisaufsicht wird sich in jedem Fall die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2007 auf die Strompreise auswirken.


Die neu festgelegten (im Durchschnitt um 13% gesenkten) Netznutzungsentgelte für Niedersachsen sollen lt. Bundesnetzagentur ab dem 15. September 2006 gelten.

Wie komme ich als Stromkunde denn nun in den Genuss dieser reduzierten Netznutzungsentgelte, die sich doch wohl als geldwerter Vorteil in den mir in Rechnung gestellten Grund- und/oder Arbeitspreisen niederschlagen müssten?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: ESG-Rebell am 17. Oktober 2006, 15:21:21
Zitat von: \"Fidel\"
Wie komme ich als Stromkunde denn nun in den Genuss dieser reduzierten Netznutzungsentgelte, die sich doch wohl als geldwerter Vorteil in den mir in Rechnung gestellten Grund- und/oder Arbeitspreisen niederschlagen müssten?


Indem Sie sich regelmäßig darüber informieren, welcher Anbieter für Sie am günstigsten ist und konsequent wechseln. Sollten sich die Durchleitungsgebühren irgendwann den tatsächlichen Durchleitungskosten annähern, dann wird dies dazu führen, dass Sie immer häufiger günstigere Anbieter als Ihren bisherigen finden werden.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 17. Oktober 2006, 15:57:30
@ESG-Rebell,

Ein ständiger Wechsel des Stromanbieters ist aber auch nicht immer ratsam.

Gerade dann wenn man bereits Widerspruch auf der Preisbasis September 2004 eingelegt hatte und diese auch verrechent hatte.

Die sind doch allemal günstiger als alle anderen, dies es zur Zeit gibt. :wink:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 19. Oktober 2006, 10:10:24
Moin:

@ESG-Rebell

Ihre Antwort ist wirklich ganz prima. Nur passt sie nicht zu der von mir gestellten Frage.

Noch einmal: ich würde gerne einmal wissen, in welchem Umfang die E.ON Avacon ab dem 15.09.2006 die ihren Stromkunden in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte reduzieren muss?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: leohitzacker am 24. Oktober 2006, 22:37:59
Nochmals zum Thema "Brennwert"    Landkreis Lüchow Dannenberg
Ort Hitzacker Höhe über NN 15-30m Erdgas L
1995      8,7943   
1997      8,7823
1998      8,7697
1999      8,7929
2000      8,8086
2001      8,8068
2002      8,8489
2003      8,7558
2004      9,0280
2005      9,1273
2006      9,4287

Bis zum Jahre 2003 zwischen 3-5 Brennwertangaben pro Jahr auf der Jahresschlussrechnung. Hier errechnete Durchschnittswerte.
Ab 2004 nur noch ein Brennwert pro Jahr mit Erhöhungen von 2003-2006 von 8,76%
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 24. Oktober 2006, 22:55:49
@leohitzacker,

ist bei den SW KH ebenfalls gewesen.

Brennwertewechsel ca. 3-4 mal im Jahr, Anstieg des Brennwertfaktors in den letzten Jahren. Kommt vermutlich daher, dass das höhrwertige Gas aus Russland vermehrt vermischt wird.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 25. Oktober 2006, 18:23:47
Nicht an allem sind die Russen schuld! Der Überregionale Netzbetreiber auch für den bereich Lüchow-Dannenberg ist die BEB. Diese Betreibt auch die Stationen zum Mischen und  Verdichten und große unterirdische Tanks. Das Netz der BEB hat kopplungspunkte zum europäischen Pipelinesystem in Ellund zum dänischen Gas, in Emden zum norwegischen Gas und in Oude Statenzijl zum niedrländischen Gas, ansonsten wird noch Gas aus deutschen Förderanlagen eingespeist.
 :idea: Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2006, 19:36:52
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4587
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 15. November 2006, 08:14:22
Die Sendung läuft bereits am 15. November im NDR - 21 Uhr - unter "Menschen und Schlagzeilen".
Protest Iniatiative Flottwedel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Floryk am 15. November 2006, 09:13:25
Delmenhorst kommt Mittwoch, 15.11.06 im Dritten (NDR) um 21 Uhr ins Fernsehen,
in der Sendung >Menschen und Schlagzeilen<.

Nach den Celler Gaspreiswiderständlern werden wir mit unserem Gaspreiswiderstand gezeigt und anschließend die Energiegenossenschaft Delmenhorst eG i.G.  Zusätzlich werde ich morgen fünf Minuten life im Sender sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Sassen
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 16. November 2006, 13:38:32
http://www.energate.de/news/86516
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 17. November 2006, 18:43:17
17.11.2006 18:37:44 Uhr

Presse-Information

Helmstedt, 17. November 2006
E.ON Avacon senkt Nettopreise für Erdgas in Niedersachsen
Haushalts- und Gewerbekunden von E.ON Avacon in Niedersachsen können im neuen Jahr mit niedrigeren Erdgas-Preisen rechnen. Neu festgelegte Netzentgelte sowie zurückgehende Beschaffungskosten führen dazu, dass die Netto-Preise für Erdgas sinken. "Obwohl die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte steigt, bleibt für unsere Kunden unter dem Strich noch ein Preisvorteil", kommentierte Jochen Schnoor, Vertriebsvorstand von E.ON Avacon, die neueste Entwicklung.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt mit Wirkung ab 15. November erstmals die Netzentgelte für Erdgaslieferungen von E.ON Avacon in Niedersachsen beschieden. Dieser Bescheid liegt durchschnittlich um 12,6 Prozent unter den beantragten Netzentgelten. "Natürlich werden wir den Vorteil, der daraus entsteht, an unsere Kunden weitergegeben", sagte Schnoor. "Wie viel dies genau ausmacht, ist jeweils abhängig von den bestehenden Erdgaslieferverträgen zwischen Kunden und E.ON Avacon."

Zum 1. Januar 2007 sinken daher die Erdgaspreise für Haushalts- und Ge-werbekunden von E.ON Avacon in Niedersachsen netto um 0,22 Cent je Kilowattstunde. Dies bedeutet beispielsweise bei einem Verbrauch von 30.000 kWh im Jahr einen Netto-Preisvorteil von 66,00 Euro. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer reduziert die Einsparung allerdings auf 27,30 Euro. Was an Vorteil aus gesunkenen Netzentgelten vom 15. November bis 31. Dezember diesen Jahres entsteht, erhalten E.ON Avacon-Kunden direkt. Eine entsprechende Gutschrift ist in der nächsten Abrechnung separat ausgewiesen.

Stichwort NetzentgelteNetzentgelte, oft auch als Durchleitungsgebühren bezeichnet, zahlt jeder Haushalts- und Gewerbekunde als Teil des Erdgaspreises. Damit werden die Kosten für Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb der Gasnetze ebenso abgedeckt wie der Service durch E.ON Avacon-Mitarbeiter, die rund um die Uhr für eine zuverlässige Energieversorgung im Einsatz sind.

155-06

Kontakt:
Andreas Brandtner
T 0 53 51-1 23-3 35 28
F 0 53 51-1 23-4 03 61
pr@eon-avacon.com

Um die Senkung nachvollziehen zu können, stellt sich die Frage, wie hoch der Anteil der NE am Gesamtpreis ist. Lt.einem Zeitungsbericht sind es 22%. Beim Strompreis kann ich den Anteil aus der Rechnung erkennen.Da sind es ca. 40%.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 17. November 2006, 18:49:41
@Christan Guhl

Noch nie wurde wohl bei einer Preiserhöhung der resultierende Preisnachteil im Jahr entsprechend benannt.

Da waren es wohl immer nur weit kleine Beträge (pro Monat)....

Daran denken, die Kalkulation zu fordern, damit geprüft werden kann, ob man sich nicht etwa verrechnet hat und zuwenig weitergibt....

Prozentzahlen interessieren nicht, sondern Absolutbeträge.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: grippelfrank am 19. November 2006, 17:43:14
Hallo,

so, nu das richtige Unterforum erwischt.....

Also mittlerweile ist unsere Angelegenheit (falscher Brennwert über Jahre, willkürliche Abrechnungszeiträume, unterschiedliche Gaspreise, willkürliche Festlegung der Grundpreisberechnung) mangels Reaktion der Avacon auf unsere Schreiben (plural !) über das Landeskartellamt Niedersachsen beim Bundeskartellamt gelandet.

Uns geht`s nicht mehr nur um unsere Fehlberechnungen sondern um die Sache an sich. Das Ganze nimmt mittlerweile derart groteske Formen an, dass wir ersthaft überlegen, einen Strafantrag wegen Betruges gegen die Avacon zu stellen.

Wie sieht`s eigentlich bei Euch aus, habt Ihr Eure Rechnungen eingehend (evt. mit dem Vergleich von Rechnungen anderer Haushalte) geprüft? Wir haben nun mehrere Jahresabrechnungen nachgeprüft und wirklich auf jeder mind. eine Unstimmigkeit/Fehler entdeckt. Sind wir da die einzigen ?

So long
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 19. November 2006, 17:54:28
@grippelfrank

Sie werden vermutlich nicht die Einzigen sein!

Ein Betrugsvorwurf wiegt immer schwer und müsste von Ihnen konkret begründet werden. Ob Ihr Versorger unter Vorsatz handelt, ist sicher nicht ganz leicht zu beweisen. Aber es gibt doch noch andere Mittel...

Wenn die Rechnung einen offensichtlichen Fehler aufweist, können Sie eine Richtigstellung verlangen. Bis dahin ist gar nichts fällig und Sie geraten folglich auch nicht in Verzug.

Das reine Anzweifeln der Brennwerte reicht m.E. nicht dazu aus, die Rechnung zurückzuweisen. Wenn Ihre Nachbarn jedoch für den gleichen Abrechnungszeitraum völlig andere Brennwerte berechnet bekommen haben oder z.B. einzelne Abschläge nicht berücksichtigt wurden, könnte dies ein Grund zur Zurückweisung der Jahresrechnung darstellen.

Prüfen Sie dies mit (eigenen) strengen Maßstäben.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: grippelfrank am 20. November 2006, 09:43:33
@Monaco

Danke!

Ja, das mit dem Betrugsvorwurf ist uns schon klar, da reichen blosse Anschuldigungen nicht aus.
Bei uns gestaltet sich die Sachlage allerdings auch etwas anders.

Mal in Kurzform: WIR (nicht die Avacon) haben festgestellt, dass uns über Jahre hinweg ein falscher Brennwert in Rechnung gestellt wurde. Wir zweifen nicht die Richtikeit des Brennwertes im Allgemeinen an. Bei uns wurde definitiv ein falscher Brennwert angesetzt und dafür erheblich höhere Gebühren von uns erhoben. Offensichtlich war der Fehler leider auch nicht. Nur im Vergleich mit einer anderen Rechnung einer anderen Abnahmestelle konnte der Fehler entdeckt werden.

Mittlerweile haben wir zwei Rückzahlungen erhalten. Diese wurde ohne Ankündigung oder Abrechnung kommentarlos auf unser Konto überwiesen. Mangels Abrechnung haben wir keine Möglichkeit das zu prüfen, sind jedoch (überschlägig) zu  einem ganz anderen Ergebnis gekommen. Bei den nun von uns durgeführten Prüfungen haben wir auf fast jeder Rechnung Fehler entdeckt !! Teilweise geht es da nur um ein paar Cent. Aber ein paar Cent hier, ein paar Cent dort......da läppert sich ganz schön was zusammen.

Auf telf. Nachfragen bei der Avacon erhalten wir nie vernünftige Aussagen. Das ist denen dann immer unerklärlich und man will uns zurückrufen.  Das ist nur noch nie passiert. Im Acavon-Callcenter ist man zwar bemüht, aber auch leider recht ahnungslos. Auf unsere diversen schriftlichen Eingaben bei der Avacon habe wir auch keinerlei Reaktion erfahren.

Alles in allem ist das Ganze mittlerweile derart breit gefächert über alle unsere Rechnungen ( 2 Haushalte ) und mit Fehlern nur so behaftet, dass es uns schwerfällt, von blossen Abrechnuggsfehlern auszugehen. Warum erhalten wir keine Abrechnung auf die mehrere Jahre falschen Berechnungen der Avacon ? Warum vertröstet man uns immer wieder ? Warum haben die Avacon Mitarbeiter fast keinerlei Ahnung von Ihren eigenen Abrechnugen ?

Da sind uns einige Ausreden zu viel am Platze. Da könnte man von System sprechen. Zumidest nimmt die Avacon die  Falschberechnungen fahrlässig hin.

Und dagegen haben wir etwas. Es geht uns nicht mehr nur um unsere Abrechnug. Mittlerweile geht`s uns ums Prinzip !

So long
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Monaco am 20. November 2006, 16:07:46
@grippelfrank

Kunden, die unangenehme Fragen stellten, kannten die Energieversorger bis vor Kurzem noch nicht. Wer hätte denn noch vor 2 oder 3 Jahren gedacht, dass einzelne Kunden den Brennwert kritisch hinterfragen oder gar die Rechnung kürzen. Ein über Jahre "eingeschliffenes" und dabei recht erträgliches System beginnt zu zerbröseln. Dabei können Sie von den Mitarbeitern im Callcenter wohl auch nicht erwarten, dass diese gleich eine Antwort parat haben. Zu vielen Fragen gibt es wohl auch gar keine Antwort, zumindest keine, die sowohl den Versorger, wie auch den Kunden befriedigt. Manchmal ist eben auch keine Antwort eine Antwort!

Auch ich musste es leider beim großen Nachbarversorger mit den 6 großen Buchstaben erleben, dass man sich auf eine Diskussion zu einzelnen Sachverhalten einfach nicht einlassen wollte. Man weiß wohl warum. Immerhin hat der Versorger alle Informationen, wir dagegen nur wenige.

Auch wenn so mancher Energieboß dass Internet (ohne dieses wäre die Protestwelle wohl kaum soweit gekommen) nun verfluchen sollte, er muss damit leben. Und sich ggf. Gedanken machen, wie er grün für blau erklärt. dabei hat er es allerdings nicht mehr mit Farbenblinden zu tun.

Es ist spannend abzuwarten, wie die Sache letztlich ausgeht. Wir waren dann immerhin dabei und hatten zudem kaum etwas zu verlieren.

Bis dahin bleibt uns nur, die Energierechnungen weit genug zu kürzen, damit wir zumindest nicht mehr zahlen, als wir letztlich zahlen müssen. Und das es Strom und Gas nicht umsonst gibt, dürfte jedem verständlich sein.

Lediglich das manchmal armseelige Verhalten so manchen Versorgers sollte uns Sorgen bereiten. Oder auch nicht. Je nach dem, wie man es sieht.

Mit freundlichen Grüßen


Monaco.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hg.intemann am 27. November 2006, 21:04:58
allo mitstreiter im „Avacon-e.on-Verteilungsgebiet“,
habe nach längerer Pause mal wieder hier reingeschaut und die letzten Beiträge gelesen
Die sache mit den zweifeln an den brennwert-faktoren beunruhigt mich. Keiner sagt hier eigentlich rechtlich etwas verwertbares.
Schlage vor (um es für interessierte übersichtlich zu halten) die beiträge auf das wesentliche zu beschränken, also wirklich nur hilfreiche  F A K T E N  wie z.B. rechtliche grundlagen kurz und bündig darzulegen (nicht alle haben DSL !!!!).
Nun zur sache
Südlich von Bremen war der angegebene faktor recht konstant mit 9,5702 (Oktober 2003 bis Okt. 2004) und dann 9,6093 ( Oktober 2004 bis Oktober 2005  !!) und anschließend 9,6213. Auffällig ist, daß sich der faktor (zufällig ?) immer im abrechnungsmonat geändert ( u n d  erhöht) haben soll.
Wirklich helfen könnte doch nur die unabhängige feststellung durch z.b. einen sachverständigen oder ein amt.
Ich halte es rechtsstaatlich für unhaltbar, daß der abhängige Vertragspartner (Verbraucher) den einfachen, unbestätigten angaben des marktbeherrschenden Versorgers ausgeliefert ist, der daraufhin sogar einen klagbaren und unwiderlegbaren Anspruch erhält.
Könnte die (politische) Aufsicht, nämlich das Wirtschaftministerium oder die Bundesnetzagentur helfen. Wer weiß besseres und konkretes?
Bin halt etwas genervt  oops durch die langen „Romane“ mit wenig „Substanz“.............. roll
Danke für hilfe.. idea ....und gruß Heinz
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: jroettges am 27. November 2006, 23:13:57
@hg.intemann

Wenn man kürzt, dann konsequent. Die GVU sind nicht bereit, amtliche Bescheinigungen für den in der Rechnung ausgewiesenen  Brennwertfaktor zu liefern.

Also wird er einfach mitgekürzt.

(Vorjahresverbrauch in m³) x (BwFaktor_gekürzt) x (Preis_je_kWh_gekürzt) / 12 ergibt den gekürzten Abschlag.

(Diesjahresverbrauch in m³) x (BwFaktor_gekürzt) x (Preis_je_kWh_gekürzt) ergibt den tatsächlichen Jahrespreis.

Wenn es in fernen Zeiten mal einen echten Wettbewerb gibt, werden die GVU damit werben, dass sie einen amtlich bestelltes Püflabor mit der Berechnung und Bestätigung des Brennwertfaktors beauftragt haben. So wie jetzt die sekundengenaue Abrechnung der Telefongesellschaften ein Werbefaktor ist!
Wenn... ja wenn! ... und solange das nicht so ist, kürzen wir eben.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hg.intemann am 28. November 2006, 21:05:48
@jroettges
Der Brennw.faktor unterliegt ja nicht einer Kalkulation, wie der Preis. Fällt also nicht unter § 315 BGB.
Der Faktor wird irgendwie aufgrund der Gasqualität mittels Meßgeräten ermittelt, aber von wem (unabhängiges Labor ?)? Was wäre, wenn man einfach kürzt und der Versorger sagt "ätsch, ich habe einen Beleg! Da du nicht zahlst, mußt du Mahngebühren zahlen"!
Als Kunde müßte man ein Recht auf Nachweis haben. Wer kann diese Verbraucherrechtsfrage knacken?????
Jur. Lücken werden oft durch das BGB-Recht ausgefüllt....wer gibt den entscheidenden Tipp?

>>>>>>>>>>>Bitte kurz und mit Substanz. <<<<<<<<<<<<<<<
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: jroettges am 28. November 2006, 21:44:49
Muss in §315 der Brennwertfaktor erwähnt sein? Kann ich nicht galuben.

Der Unbilligkeitseinwand nach §315 richtet sich gegen den vom GVU einseitig festgelegten Preis für das gelieferte Gas.

In die Abrechnung geht der Brennwertfaktor ein. Gegen diese Abrechnung richtet sich der Einwand.

Deswegen kürze ich auch über den Brennwertfaktor, solange es sich eben nicht um eine einseitige Festlegung des GVU handelt sondern dieser durch unabhängige und amtlich bestellte Organisationen festgesetzt wird.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 28. November 2006, 23:32:03
@jroettges,
@hg.intemann,

der Brennwertfaktor ist ein technischer Wert, der Mit Preisen und Kalkulation nichts zu tun hat.

Überwacht wird das Ganze durch die Eichämter/Eichdirektionen, damit alles seine Richtigkeit hat :wink:

Nutzen Sie den Suchbegriff und Sie finden hierzu alles. ==> Arbeitsblatt G 685
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: jroettges am 29. November 2006, 10:21:52
@Cremer
Die Eichämter überwachen die Geräte, mit denen die GVU ihre Messungen vornehmen. Sonst nichts.
Sie können aber keine Auskunft über die Ergebnisse der Messungen der GVU geschweige denn der gewichteten Mittelungen über die Einspeisestellen in das jeweilige Netzgebiet und der Verteilung auf die Kunden geben.
Wie sollen sie das auch können? Sie führen die Messungen und Berechnungen selbst nicht durch, kontrollieren sie auch nicht und attestieren auch nicht deren Richtigkeit.

Ob die Berechnungen richtig und nach den genannten Arbeitsblättern erfolgen, dafür gibt es daher keine amtlichen Bestätigungen. Zumindest hat mir mein GVU bisher keine geben können. Das muss der Kunde einfach glauben oder eben anzweifeln.

Der Kunde an der Tankstelle erwartet, dass das angebotene Superbenzin in dem dafür zulässigen Oktanbereich liegt. Dies wird auch regelmäßig stichprobenartig geprüft. Ob aber die beim Kunden durch die Gasuhr geflossene Gasmenge tatsächlich den in der Abrechnung verkündeten Brennwert hatte, das müssen wir einfach glauben.

Der Brennwertfaktor hat sehr wohl etwas mit Preisen und Kalkulationen zu tun. Der Faktor wirkt sich auf den zu zahlenden Gesamtpreis in der Jahresabrechnung unmittelbar aus. Die von der (vom Eichamt überwachten) Gasuhr gemessene Gasmenge wird als erstes mit dem Brennwertfaktor multipliziert und dann mit dem Preis für die KWh.
Er geht auch in die Kalkulationen ein, denn alles andere wäre eine Dummheit seitens der GVU.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 29. November 2006, 14:43:44
@Cremer

Hallo und guten Tag,
die Diskussion zum Brennwert ist 1. nicht abgeschlossen und 2. nicht einfach!
Ich halte es für sinnvoll unter Grundsatzfragen diese Diskussion zu führen.
Weder kenn ich mich mit der Technik noch mit der Computersprache aus, aber ist es Ihnen nicht möglich einen solchen Titel dort einzurichten und die wesentlichen Beiträge dorthin zu verschieben.
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 29. November 2006, 16:07:34
@AKW NEE,

nutzen Sie mal die Suchfunktion "Brennwert" und Autor "cremer".

Ich hatte seinerzeit vermutlich unter Stadtwerke Kreuznach bereits über den Brennwert etwas geschrieben.

siehe hier

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1888&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=brennwert
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 01. Dezember 2006, 17:54:59
Ich hatte bei Eon-Avacon um Nachweis der Berechnungsgrundlage für die Mahngebühren gebeten. Heute bekam ich folgende Antwort :
"Aufgrund der von Ihnen mit uns abgeschlossenen Sonderverträge
StromAkzent und ErdgasComfort findet weiterhin die Verordnung über
Allgemeine Bedingungen für die Gas- bzw. Elektritzitätsversorgung von
Tarifkunden (AVBEltV; AVBGasV) Anwendung.
Die Umstellung Ihrer Verträge auf die Strom- und Gas-Grundversorgungs-
ordnung (StromGVV; GasGVV) wird noch erfolgen und ist gültig, sobald
Sie hierüber schriftlich informiert wurden.
Die AVBGasV sieht einen Nachweis über die Berechnungsgrundlage
der Mahngebühren nicht vor. Aus diesem Grund bitte ich um Ihr Ver-
ständnis, dass wir Ihnen diesen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Ver-
fügung stellen können."
Nach meiner Meinung finden auf Sonderverträge weder die alten AVBs noch die neuen GVVs Anwendung.Warum sollen dann die Sonderverträge umgestellt werden ?Ich glaube, hier ist etwas "im Busch". Sollen den Kunden vielleicht neue Verträge untergejubelt werden ?
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Dezember 2006, 18:03:20
@Christian Guhl

Vielleicht sollte man sich zunächst die Frage stellen, wie man zu den genannten Verträgen gekommen ist und was dabei ggf. konkret vereinbart wurde, insbesondere, ob Bestimmungen der AVBV als AGB im Sinne der §§ 305 ff. BGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

Beim Abschluss eines entsprechenden Sondervertrages müsste man schon dabei gewesen sein und sollte dann auch heute noch über ein Vertragsexemplar vom Vertragsabschluss, ggf. mit Durchschrift der Unterschrift verfügen.

Jedenfalls findet die GVV auf Sonderverträge keine Anwendung, ebenso wie die AVBV als Rechtsverordnung auf Sonderverträge keine Anwendung fand.

Einseitig "umstellen" oder anpassen lassen sich bestehende  Sonderverträge gerade nicht. Auch dazu gehören in der Regel zwei Vertragspartner, die sich darüber  einig sein müssen.

Das unterscheidet einen Vertrag von einem Diktat.

Wer sich nicht im Verzug befindet, braucht sich um Mahnkosten und deren Höhe nicht zu kümmern oder zu sorgen, weil völlig belanglos.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RuRo am 02. Dezember 2006, 17:08:11
@hg.intemann

Ich streck\' mal den Kopf zur juristischen Frage raus, obwohl ich kein Jurist bin  :wink:

Rechtsgrundlage ist eine vertragliche Vereinbarung. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Gasversorgungsvertrag einem speziellen Typus i.S. des BGB (Kaufvertrag könnte zutreffend sein) zuzuordnen ist. Also geh\' ich mal vom allgemeinen Vertragsrecht aus.

Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157 BGB) Treu und Glauben (siehe § 242 BGB).

Verbraucherpflicht aus dem Vertrag ist jedenfalls, dass das abgenommene Gas zu bezahlen ist. Der Brennwertfaktor ist ein preisbestimmendes Merkmal, da die abgenommene Gasmenge in cbm durch diesen Faktor in kWh umgerechnet wird. Da eine vertragliche Hauptpflicht berührt wird, hat der Versorger nach den oben angeführten Regeln den Nachweis zu erbringen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Dezember 2006, 20:13:34
Eon-Avacon zum Verhältnis der GVV auf Sonderverträge :
"In den Bestimmungen der von Ihnen abgeschlossenen Sonderverträge ist vereinbart, dass die Regelungen der jeweiligen Verordnung über die
Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden gelten,
sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Diese Vertragsbestandteile werden mit dem Inkrafttreten der Grundversorgungsverordnungen natürlich nicht hinfällig.
Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt allerdings eine
Vertragsumstellung vornehmen und unsere Kunden darüber informieren, dass stattdessen die entsprechenden Regelungen der Grundversorgungsverordnungen zur Anwendung kommen. Diese räumen den Kunden mehr Rechte ein, sodass dies nicht zu Ihrem Nachteil ist.
Allerdings sind auch für Kunden, die zu Allgemeinen Tarifen bzw. den
Allgemeinen Preisen im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden,
die AVBEltV bzw. AVBGasV automatisch nicht mehr gültig. Nur für solche
Versorgungsverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des neuen Energie-
wirtschaftsgesetzes zu Stande kommen, gelten stattdessen die Grund-
versorgungsverordnungen unmittelbar."
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 05. Dezember 2006, 23:37:01
@Christian Guhl,

das sind ja tolle Vertragstexte
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 14. Dezember 2006, 10:31:28
Hallo und guten Tag,
im Dezember sind von der Avacon erstmals, soweit mir bekannt ist, Mahnungen verschickt worden, in denen zuerst mit der Eintreibung des Betrages durch ein Inkassounternehmen gedroht wird und alternativ dazu mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Häufig handelt es sich bei diesen Unternehmen um Anwaltskanzleien, die in Ihrem Briefkopf eine lange Liste von Anwälten anführen. Es scheint mir, das hier ein neues Instrument der Einschüchterung eingesetzt werden soll.

Liegt hier eventuell eine Nötigung, oder ähnliches vor?
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 14. Dezember 2006, 13:09:17
AKW NEE,

da ist man vom Tatbestand der Nötigung noch weit entfernt.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 14. Dezember 2006, 15:03:20
Moin:

@AKW NEE

Zitat von: \"AKW NEE\"
im Dezember sind von der Avacon erstmals, soweit mir bekannt ist, Mahnungen verschickt worden, in denen zuerst mit der Eintreibung des Betrages durch ein Inkassounternehmen gedroht wird und alternativ dazu mit einem gerichtlichen Mahnverfahren.


Wann haben Sie besagtes Schreiben erhalten? Ich bin ebenfalls E.ON Avacon-Kunde und wurde bisher noch nicht in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise angegangen.

@die juristisch Versierten hier

Macht es juristisch einen unterschied, ob mein EVU selbst oder ein von ihm beauftragtes Inkassounternehmen versucht, die von mir als unbillig gerügten Preise durchzusetzen?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 14. Dezember 2006, 15:47:59
@Fidel

Das Schreiben ist mit Datum vom 07. 12. 2006 am 12. 12. 2006 zugestellt worden.

Ich glaube juristisch macht es keinen Unterschied. Die Methoden könnten nur etwas direkter sein, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Ich kann mir eher vorstellen, das die Avacon hier auf eine psychologische Wirkung der Androhung setzt. Bei genauer Betrachtung ist allein schon die Androhung für mich ein Beleg für die schwache juristische Position der Avacon.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hg.intemann am 15. Dezember 2006, 18:46:34
hallo Avacon-Kunden,
ein Inkassobüro kann selbstredend nicht "mehr Rechte haben" als e.on/Avacon. Es handelt nicht in eigener Sache sondern im Auftrag, also als Bevollmächtiger. Ein Einschüchterungsversuch ist es sicher schon, aber keine "Nötigung" im strafr.Sinne.

Ich selbst habe erneut (anläßlich der neuen Jahresabrechnung über Gas/Strom) die Erhöhungen nicht anerkannt und die Aufforderung nach 315 wiederholt. Neu hinzugeschrieben habe ich dieses Mal, daß ich den Brennwert-Faktor bis zum Nachweis der Richtigkeit nicht anerkenne und unter Fristsetzung um einen geeigneten Nachweis gebeten. Dann habe ich eine "5. Aufforderung" (wegen 315) mit Mahngebühr von 10 Euro beigefügt und alles per Einschreiben gegen Rückschein abgesandt. Mal sehen, was kommt. Wegen des Brennwert-F. werde ich nach fruchtlosem Fristablauf an das Eichamt und an den Wirtschaftsminister schreiben.

Würde mich mal interessieren, was ihr diesbezüglich erfahren habt...
gerint
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 16. Dezember 2006, 00:10:02
@hg.intemann

seh gut !!  :mrgreen: :mrgreen:  :mrgreen:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 16. Dezember 2006, 15:28:52
@hg.intemann
Mir liegt ein Schreiben von MEN (Meß-und Eichbehörden Niedersachsen) vor, daß die Berechnung des Brennwertes von Eon-Avacon überprüft wird.
Ich melde mich, sobald in etwas Neues weiß.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 18. Dezember 2006, 13:26:48
Hallo,
das Problem bei der Berechnung des Brennwertfaktors, so scheint es, ist nicht ob ein Rechenfehler vorliegt, sondern welche Daten zur Berechnung herangezogen werden. Es stellt sich aber auch die Frage ob mit den technischen Regeln G 685 überhaupt der Brennwert des Gases, wie es beim Verbraucher ankommt bestimmt werden kann.
Ein anderes Problem ist die Arbeitsweise des Eichamtes und der Energieaufsicht beim MU Nds. Hier scheint es, dass die Angaben der Avacon ungeprüft übernommen werden.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Randy am 18. Dezember 2006, 17:35:04
Hallo,

bei RWE kann man Referenzbrennwerte (vermutlich Norm-Brennwerte) der verschieden RWE-Teilnetze Monat für Monat einer pdf.-Datei entnehmen.

http://www.rwetransportnetzgas.com/generator.aspx/homepage/netzzugang/netzinformation/referenzbrennwerte/property=Data/id=246974/referenzbrennwerte-november06.pdf

Möglicherweise gibt es etwas Vergleichbares auch bei anderen Netzbetreibern.

Aus welchem Teilnetz das eigenen EVU das Gas bezieht, ist den RWE-Netzkarten zu entnehmen.

http://www.rwetransportnetzgas.com/generator.aspx/homepage/netzzugang/netzinformation/teilnetze-und-gasbeschaffung/language=de/id=202216/page.html

Ich fürchte aber, sehr viel weiter bringt diese Info die Diskussion auch nicht.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: jroettges am 18. Dezember 2006, 17:43:56
Zitat
...sehr viel weiter bringt diese Info die Diskussion auch nicht.
Richtig. Die GVU müssen sich um amtliche Testate bemühen und diese den Kunden zugänglich machen. Solange sie das nicht tun, sollte jeder Kunde den angegebenen Brennwertfaktor als "unbillig" anzweifeln, denn er ist ja einseitig festgesetzt und für den Kunden völlig intransparent.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Dezember 2006, 12:33:20
Am 15.12.06 wurde eine Sammelklage gegen Eon-Avacon beim Landgericht Braunschweig eingereicht. 52 Kunden, die im Erdgastarif "Classic" beliefert werden,
klagen gegen die Preiserhöhungen seit 01.09.2004 und gegen den Gaspreis insgesamt.
Vertreten werden die Kläger durch Rechtsanwalt Dr.G.Regenbrecht von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei RITTER GENT KOLLEGEN aus Hannover.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 19. Dezember 2006, 15:13:23
@Christian Guhl u.Hitzacker

Ich wünsche euch alles Gute u.hoffe auf einen positiven Ausgang für euch.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hko am 23. Dezember 2006, 10:51:23
Ich habe diesen Beitrag zuerst unter Stadtwerke München eingestellt, möchte in hier aber auch noch zur Diskussion stellen. Es geht um Strompreise der E.ON Mitte.

halllo zusammen,
ich habe erst jetzt diese Forum gefunden, daher auch erst heute meine Frage (ich wohne in Hessen, Problem gehört aber sachlich durchaus auch hier her).

zunächst eine Auflistung:
Widerspruch wegen Unbilligkeit usw (Musterbrief) Anfang März 2006
danach
10 Mahnungen erhalten
11 Briefe mit den üblichen Desinformationen und Drohungen
2 rechtswidrige Abbuchungen (zurückgeholt und den korrigierten Wert überwiesen)
1 Abschaltversuch (bin Hausbesitzer, Zutritt dem Abschalter nicht gestattet, daher nur Versuch)

Nach der 2. Mahnung, dem 3. Brief und den beiden rechtswidrigen Abbuchungen habe ich mir gedacht, wenn die Mahngebühren in Höhe von 7,- Euro verrechnen wollen, dann ich doch wohl auch. Ab Mai 2006 enthalten alle meine Schreiben als Abschluss folgenden Absatz:

Für dieses Schreiben berechne ich Ihnen zur Deckung meines Zeitaufwandes und meiner Kosten einen Betrag von 7,00 Euro, den ich Ihnen bei der fälligen Endabrechnung von Ihrem Rechnungsbetrag abziehen werde.

Kann ich meinem Stromversorger eine derartige Gegenrechnung stellen? Schließlich habe ich ja sehr viel Zeit investiert und auch Kosten gehabt.

Gruß und Dank für interessante Beiträge
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 23. Dezember 2006, 12:05:51
Natürlich kann man dem Versorger entstandene Kosten in Rechnung stellen.
Ob man sie bekommt , ist eine zweite Frage. Ich kenne Leute, die haben Eon-Avacon für jede Sperrandrohung 20,-€ für entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt und von der Jahresabrechnung abgezogen. Der Erfolg ist, daß die Mahnungen jetzt um diese Summe höher sind. Geäußert hat sich Avacon nicht dazu.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 01. Januar 2007, 12:11:16
Hier die Presse-Information:
Helmstedt, 27. Dezember 2006
E.ON Avacon gibt neue Strompreise ab Januar 2007 bekannt
Beschaffungskosten und staatliche Abgaben lassen Strompreis steigen
Für viele E.ON Avacon-Kunden steigen zum Jahresanfang die Strompreise. Im Allgemeinen Tarif StromAlpha erhöht sich zum 1. Januar 2007 der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) um netto 0,9 Cent. Das entspricht einer Brutto-Preiserhöhung von 1,07 Cent je kWh. Einschließlich der auf 19 Prozent steigenden Mehrwertsteuer auf den bisherigen Preis ergibt sich damit insgesamt eine Brutto-Preiserhöhung von 1,5 Cent je kWh.
Bei der zuständigen Preisgenehmigungsbehörde hatte E.ON Avacon die Festlegung neuer Strompreise beantragt. In diesen Preisantrag ist die gesamte Kosten- und Erlöslage des Stromgeschäfts eingeflossen, insbesondere die gestiegenen Strombezugskosten und die im Oktober gesunkenen Netzentgelte.
Zuletzt hatte E.ON Avacon den Strompreis Anfang 2006 anheben müssen. Deutlich höhere Beschaffungskosten und gestiegene staatliche Abgaben sind für die Preisanhebung verantwortlich, betont E.ON Avacon-Vertriebsvorstand Jochen Schnoor. So seien die Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, dem EEG, weiter gewachsen vor allem durch den Ausbau der Windenergie-Nutzung. Aber auch die Großhandelspreise für Strom und damit die Beschaffungskosten, zu denen E.ON Avacon Strom einkauft, seien stark angestiegen. "Was wir jetzt an unsere Kunden weitergeben, sind die Belastungen, die wir selbst am Markt erfahren. Hinzu kommt die politisch motivierte Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Und hier eine Aussage vom Juni 2006 :
Guten Tag Herr Guhl,
heute melden wir uns noch einmal hinsichtlich Ihrer E-Mail vom
19.06.2006.Gerne nehmen wir nachfolgend Stellung.
Strompreise in der Beschaffung sind aufgrund sinkender Preise für die
CO2-Zertifikate seit Ende April stark gefallen. Hierbei handelt es sich
jedoch um Preise für die Belieferung ab 2007.
Auf die Beschaffungskosten für das aktuelle Lieferjahr hat diese
Entwicklung jedoch keinen Einfluss. Für 2006 haben sich alle Versorger zur  Abdeckung Ihrer Lieferverpflichtungen an Endkunden im Privatkundensegment bereits im Jahr 2005 eingedeckt.
Es stellt sich nun folgende Frage :
Warum hat Avacon sich nicht bei den stark gefallenen Preisen für 2007 eingedeckt ? Oder hat man das getan und nutzt nun die Gunst der Stunde um ordentlich Kasse zu machen ? Ich werde mal bei der Geschäftsführung nachfragen. Viel Hoffnung auf eine Antwort habe ich allerdings nicht.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hko am 02. Januar 2007, 09:19:08
@Christian Guhl
@Gerd Cremer

Die erste Reaktion von eon mitte:
Für die von Ihnen geforderten Kosten können wir im Zuge der Gleichberechtigung unserer Kunden nicht aufkommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die zweite Reaktion:
Vorsorglich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass wir die Übernahme der von Ihnen geforderten Kosten ablehnen.

Ich glaube, dass es wohl nicht darauf ankommt, was das Versorgungsunternehmen meint. Irgendwann werden doch Gerichte das letzte Wort haben.
Ich orientiere mich mit meinen Kostenforderungen nur an der Höhe der Mahngebühren.
Ich erinnere mich daran, dass in der Reisebranche Gerichte im Falle von kurzfristigen Stornierungen den Kunden Schadensersatz in gleicher Höhe wie Reiseveranstalter von Kunden verlangen zugesprochen haben. Dies sollte doch sinngemäß auch hier gelten!?
Welche Meinung haben kampferprobte Mitstreiter?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 02. Januar 2007, 11:11:00
@hko,

hätte die Reaktion nicht umgekehrt sein müssen? :shock:

Erst ablehnen, dann keien Übernahme wegen der Gleichbehandlung  :idea:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 18. Januar 2007, 17:19:39
Vor einiger Zeit ging es hier darum, ob der Tarif "Classic" ein Grundtarif oder ein Sondervertrag ist. Hier die Anwort von Eon-Avacon :
"Bei dem Tarif ErdgasClassic handelt es sich um einen Sondertarif für Privatkunden (Tarifkunde). Hierfür ist keine Vertragsunterzeichnung erforderlich und die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende."
Also ein Sondervertrag für Tarifkunden, die keinen Sondervertrag unterschrieben haben. Alles klar ???
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Dillbert76 am 30. Januar 2007, 22:19:35
Hallo allerseits,

ich möchte mich jetzt auch gegen die hohen Gaspreise wehren. Soweit habe ich mich schon informiert wie ich da vorgehen soll, allerdings müsste ich noch wissen, welche Preise ich jetzt nehmen soll. Natürlich die vom September 2004, das habe ich gelesen, aber wo bekomme ich die her? Eon Avacon hat ja auch verschiedene Tarife, welchen soll ich denn da nehmen? Ich habe hier zwar eine alte Abrechnung, aber mit einem sehr geringen Verbrauch und einem anderen Tarif als heute. Und welchen Grundpreis soll man nehmen?

Vielleicht kann ich dann auch gleich noch eine Frage ranhängen, die nicht so ganz hierher gehört: Funktioniert das mit den Strompreisen genauso? Welche  Preise sollen hier verwendet werden? Hat jemand die entsprechenden Daten für Eon Avacon?

Außerdem las ich, das ich nicht die Rechnungen der vergangenen Jahre aufrechnen darf. Darf ich stattdessen den Betrag einfordern?

Vielen Dank für die Infos!
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 31. Januar 2007, 00:07:30
@Dillbert76,

fragen Sie den Vewrsorger nach alten Tarifen

Mit Strom funktioniert dies ebenso, sofern Sie beim Netzversorger sind
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 31. Januar 2007, 00:35:27
Moin:

Zitat von: \"Dillbert76\"

ich möchte mich jetzt auch gegen die hohen Gaspreise wehren. Soweit habe ich mich schon informiert wie ich da vorgehen soll, allerdings müsste ich noch wissen, welche Preise ich jetzt nehmen soll. Natürlich die vom September 2004, das habe ich gelesen, aber wo bekomme ich die her? Eon Avacon hat ja auch verschiedene Tarife, welchen soll ich denn da nehmen? Ich habe hier zwar eine alte Abrechnung, aber mit einem sehr geringen Verbrauch und einem anderen Tarif als heute. Und welchen Grundpreis soll man nehmen?

Vielleicht kann ich dann auch gleich noch eine Frage ranhängen, die nicht so ganz hierher gehört: Funktioniert das mit den Strompreisen genauso? Welche  Preise sollen hier verwendet werden? Hat jemand die entsprechenden Daten für Eon Avacon?



Für den "Erdgas Classic"-Tarif galten für den Zeitraum 01.01. - 30.09.2004 folgende Preise:

Grundpreis: 124,08 EUR/Jahr
Arbeitspreis: 3,43 ct/KWh (ohne Energie-Duett)
Arbeitspreis: 3,32 ct/KWh (mit Energie-Duett)
Brennwert (Lüneburg): 11,2472

Für den "Strom Alpha"-Tarif galten für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2004 folgende Preise:

Grundpreis: 41,38 EUR/Jahr
Arbeitspreis: 13,55 ct/KWh

"Energie-Duett" gilt für Kunden von E.ON Avacon, die sowohl Gas wie auch Elektrizität von diesem Versoger beziehen.

Die genannten Preise sind Nettopreise - also zuzüglich der 2004 geltenden 16% MWSt.

Die Vorgehensweise ist bei Strom die gleiche wie bei Erdgas.

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Dillbert76 am 31. Januar 2007, 14:29:48
Hallo Fidel,

vielen dank für die schnelle Antwort. Was mich in der aktuellen Abrechnung verwirrt: hier steht als Tarf "ErdgasTarif"! Soviel zu: "Wir stufen sie automatisch in den für sie passenden Tarif ein." Dann ist die Rechnung nicht nur unbillig sondern auch noch falsch!

Lt. Aussage Eon Avacon lohnt sich Erdgas Classic ab 10.847 kWh, darunter soll nach ErdgasTarif abgerechnet werden.

In meiner Wohnung hatte ich 2004/2005 18.500 kWh und 2005  5.250 kWh (in 8 Monaten, danach Auszug wegen Hauskauf). Beide wurden mit ErdgasClassic berechnet. Dabei wäre die Rechnung 2005 mit ErdgasTarif evtl. günstiger gewesen. Oder gab es diesen Tarif zu der Zeit nicht?

Im Haus haben wir nun einen Jahresverbrauch von etwa 36.000 kWh gehabt. Dieser wird nach ErdgasTarif berechnet obwohl ErdgasClassic günstiger wäre... EnergieDuet ist immerhin jeweils berücksichtigt.

Hätte dann vielleicht noch jemand die Daten vom ErgasTarif von 09/2004? Trotz Aufrechnungsverbot würde ich trotzdem gerne den Betrag berechnen und zumindestens die Auszahlung fordern. Das das nicht geschieht ist natürlich klar...

Danke schon mal im Voraus!
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 01. Februar 2007, 19:18:34
Hallo und guten Tag,
@Dillbert76

den Tarif " Erdgas Tarif"gibt es schon länger.

Wir hatten ein ähnliches Problem mit der Abrechnung 05/06. Wir haben an die Avacon geschrieben, dass diese doch verpflichtet sein uns in den für uns günstiegeren Tarif einzustufen. Propt haben wir eine neue Abrechnung bekommen. Mit der Abrechnung für Euer Haus würde ich genauso verfahren.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 03. Februar 2007, 13:06:29
Hallo und guten Tag

Die Avacon stellt die Gasversorgung hier( Lüchow-Dannenberg ) von LL-Gas auf H-Gas um, gleiches gilt für Teile der Landkreise Celle ( die nördl. Gemeinden ) Landkreis Uelzen ( die südl. Gemeinden ) und eine gemeinde im Landkreis Soltau-Fallingbostel. Dies geschieht mit der Begründung, dass kein LL-Gas mehr vorhanden ist. Für den Endverbraucher können laut Avacon erhebliche Kosten entstehen, die dieser allein zu tragen hätte.

Meine Frage an die Juristen, muss die Avacon nicht die Kosten für die Umstellung der Endgeräte übernehmen oder zumindest einen Teil?

Meine Frage an die betroffenen Verbraucher in den Landkreisen Celle, Uelzen und Soltau-Fallingbostel, wie haben sich bei Euch die Brennwerte in den Jahresabrechnung ab September 2004 verändert.
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 03. Februar 2007, 16:38:55
@AKW NEE,

es kommt auf die Endgeräte drauf an, ob sie auch das H-Gas vertragen.

Ich denke mal, gerade bei den Wandthermen für Warmwasserbereitung könnte es ggf. zu Kosten kommen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 03. Februar 2007, 19:14:24
@AKW NEE
                                                                                                           Die Geräte müssen bei Umstellung auf H-Gas mit neuen Düsen bestückt werden.Die Bohrungen sind unterschiedlich,je nach Gasart!
In Soltau wurde letztes Jahr auf H-Gas umgestellt.
Wer die Kosten trägt,bzw.wer die Umrüstung vornimmt kann ich noch rausbekommen.
Ich meine aber der Versorger.Reiche ich nach,wenn ich mit Bekannten gesprochen habe.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 04. Februar 2007, 13:11:45
@hollmoor,

bist Du sicher, dass die Versorger dies zahlen :idea:

Kann ich mir nicht vorstellen. Angenommen eine Gasheizung läßt sich aufgrund des Alters nicht mehr umstellen und es wird dann ein neuer Gaskessel notwendig.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 04. Februar 2007, 18:04:51
@AKW NEE
@Cremer
Ich hab heute telefoniert mit einem Bekannten in Soltau,zwecks der Umstellung auf H-Gas.
Also:Die Kunden wurden 5 Monate vor Umstellung angeschrieben,das von L auf H Gas umgestellt wird.Zwei Monate vor Umstellung wurde den Kunden ein exakter Termin genannt,damit jemand zu Hause ist.
Den Versorgern ist ja lt.Gasanträge bekannt,welche Anlagen bei den Kunden vorhanden sind,so dass die passenden Düsen gewechselt werden konnten.Es kamen dann die Monteure der Versorger(ob eigene oder zusätzlich angeforderte,keine Ahnung),wechselten die Düsen und haben die Anlagen auch eingemessen.
UND DAS ALLES KOSTENLOS!!!!!

@Cremer

Auch für alte Anlagen gibts meist noch passsende Düsen,wenn nicht passend,wird passend gemacht! :wink:
Alles möglich!
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 04. Februar 2007, 18:36:52
@hollmoor,

na, toll !!!
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 05. Februar 2007, 12:05:31
@Cremer
@hollmoor
Die technischen Voraussetzung sind mir bekannt. Es geht um die Kosten!

Die Frage der Kostenübernahme ist für mich nicht klarer geworden.

Wenn der Versorger, aus welchen Gründen auch immer, die Versorgungs-sicherheit mit der bisher gelieferten Gasqualität nicht mehr aufrechterhal-ten  kann. Wenn weiter der Versorger seine Versorgung auf eine andere Gasqualität dann umstellt, ist meine Frage, wer für die Folgekosten dieser Umstellung beim Endverbraucher juritisch zuständig ist.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 05. Februar 2007, 16:58:38
Zitat von: \"AKW NEE\"
@Cremer
@hollmoor
Die technischen Voraussetzung sind mir bekannt. Es geht um die Kosten!

Die Frage der Kostenübernahme ist für mich nicht klarer geworden.

Wenn der Versorger, aus welchen Gründen auch immer, die Versorgungs-sicherheit mit der bisher gelieferten Gasqualität nicht mehr aufrechterhal-ten  kann. Wenn weiter der Versorger seine Versorgung auf eine andere Gasqualität dann umstellt, ist meine Frage, wer für die Folgekosten dieser Umstellung beim Endverbraucher juritisch zuständig ist.



AKW NEE


Ich verstehe die Nachfrage also nicht so recht.Was meinst du unter Folgekosten?

Wenn auf H-Gas umgestellt wird,gleich höherer Heizwert.
Die Anlagen wurden lt.meinem Bekannten von den Monteuren auf H-Gas eingestellt u.eingemessen.(Mit nötigem Düsenwechsel)
Und alle Kosten hat der Versorger übernommen,bzw.ist der Kunde überhaupt nicht damit belastet worden.(Soll eine extra von dem Versorger beauftragte Firma gemacht haben u.wurde Straßenzugweise umgestellt in kürzester Zeit.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 06. Februar 2007, 19:46:11
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Also ein neuer Versuch.

Wie in der ersten mail beschrieben, soll hier die Lieferung des Erdgasses in der Qualität von LL Gas auf H Gas umgestellt werden. Im ersten Schritt wir eine Umstellung auf L Gas vorgenommen. Im zweiten Schritt soll dann von L Gas auf H Gas umgestellt werden.

Also wir haben hier LL Gas! Für dieses Gas waren in der Vergangen heit nicht alle auf dem Markt befindlichen Endgeräte geeignet!

Den Ablauf der Umstellung hat die Avacon in einem Anschreiben, genauso beschrieben, wie es anscheinend in Soltau geschehen ist. In der Lokalzeitung hat die Avacon aber dann erklärt, die Umstellung kann für den Endverbraucher mit erheblichen Kosten verbunden sein, bedingt durch die Auswechslung einzelner Baugruppen oder sogar ganzer Endgeräte. Hier ist meine Frage, wer ist hier für die Kosten zuständig, wenn die Geräte noch mit dem alten Gas laufen könnten und dürften und sie somit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Wir haben uns hier für Erdgas entschieden, weil uns Versorgungssicherheit garantiert wurde, nun sollen einzelnen sich diese Sicherheit teuer erkaufen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 07. Februar 2007, 10:12:28
@AKW NEE

Ich habe verstanden!

Ich kann mir nicht vorstellen,das neue Endgeräte notwendig werden könnten.Eigentlich müßte es mit einem Düsenwechsel getan sein.(Aber bei zwanzig Jahre alten Geräten sollte man sich schon mal die Frage einer Erneuerung stellen,schon allein wegen der Energieeinsparung) :wink:
Es gibt natürlich Alt-Geräte,die heute schon längst aus der Produktion raus sind und möglicherweise gibt es auch keine Ersatzteile,sprich Düsen, mehr dafür.
Habe einen alten Hasen auf dem Gebiet hier in der Familie,dem ich heute abend mal  deine Frage schildern werde.

Das nur am Rande:

Bohrungen auf Erdgas wurden Anfang der 80 er Jahre erfolgreich in der Region Lüneburger Heide durchgeführt und daraufhin viele Felder erschlossen.Sogenanntes LL Gas.Langsam gehen"Diese"aber zur Neige. u.man muß umstellen.
Es werden vereinzelt noch neue Bohrungen durchgeführt,aber wohl nicht mehr sehr erfolgreich.
Wir werden somit auch hier in dieser Region in naher Zukunft mit Gas aus dem Ausland versorgt werden müssen.
Aber immerhin liegen fast 30 Jahre mit einheimischem Gas hinter uns.

@AKW NEE

Versorgungssicherheit haben wir doch,wenn auch dann mit anderer (besserer)Gasqualität.
Fragt sich nur noch: Zu welchem Preis!!!! :wink:

Dazu vielleicht später
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 07. Februar 2007, 18:37:27
@AKW NEE,

Zitat
Den Ablauf der Umstellung hat die Avacon in einem Anschreiben, genauso beschrieben, wie es anscheinend in Soltau geschehen ist. In der Lokalzeitung hat die Avacon aber dann erklärt, die Umstellung kann für den Endverbraucher mit erheblichen Kosten verbunden sein, bedingt durch die Auswechslung einzelner Baugruppen oder sogar ganzer Endgeräte. Hier ist meine Frage, wer ist hier für die Kosten zuständig, wenn die Geräte noch mit dem alten Gas laufen könnten und dürften und sie somit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen?


Ich bezweifle, ob es "gesetzliche Bestimmungen" gibt, bzw. entsprechen, außer den Abagswerten.

Sofern es Ur-altgeräte sind, dürften die die mir einzig bekannten "gesetzlichen Bestimmungen" nämlich bezüglich der Abgasverluste größer 14% nicht mehr einhalten.

So war es bei meinem Altbaukessel von 1978.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 07. Februar 2007, 20:46:55
Danke, für die Antworten, die mir leider nur unwesentlich helfen.
Nur so am Rande, wegen der, von Euch so eingehend beschriebenen Altgeräte. Wir haben erst 1995 den Anschluß bekommen. Ich glaube viel früher ist im gesamten Landkreis kein Haushalt angeschlossen worden. Dies weis natürlich die Avacon, um so erstaunlicher finde ich den Hinweis der Avacon bezüglich der Kosten.
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 08. Februar 2007, 07:48:35
@AKW NEE,

Zitat
Wir haben erst 1995 den Anschluß bekommen. Ich glaube viel früher ist im gesamten Landkreis kein Haushalt angeschlossen worden


 :shock:  :shock:

Gab es vorher kein Ferngas/Erdgas :?:

Kann ich mir nicht vorstellen. Oder ist dies nur lokal gewesen?
Hallo Elke, was sagts Du dazu?

Dann könnten Sie allerdings recht haben, wenn alle Geräte - auf Kosten Avacon - umgebaut werden könnten.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 08. Februar 2007, 08:49:40
Zitat von: \"Cremer\"
@AKW NEE,

Zitat
Wir haben erst 1995 den Anschluß bekommen. Ich glaube viel früher ist im gesamten Landkreis kein Haushalt angeschlossen worden


 :shock:  :shock:

Gab es vorher kein Ferngas/Erdgas :?:

Kann ich mir nicht vorstellen. Oder ist dies nur lokal gewesen?
Hallo Elke, was sagts Du dazu?

Dann könnten Sie allerdings recht haben, wenn alle Geräte - auf Kosten Avacon - umgebaut werden könnten.


@Cremer


Ich weiß nicht,wo AKW NEE wohnt? Landkreis Uelzen vielleicht?
Also im Landkreis Celle sowie Soltau-Fallingbostel wurden die Felder ca. Anfang der 80er Jahre erschlossen und nach und nach wurden die Ortschaften angeschlossen und man konnte auf Gas umstellen.Damals war noch der Versorger"Landesgas" dafür zuständig.Wurde dann später von der Avakon übernommen.
Vielleicht ist die Gegend von AKW NEE so dünn besiedelt und man sah noch keine Notwendigkeit des Anschlusses,so das erst später Gasversorgungsleitungen gelegt wurden.(Sozusagen,als der Bedarf da war)Es gibt jedoch in einem großen Umkreis eine Menge von Gasfelder,die nun langsam zur Neige gehen.Vielleicht hat man sich mehr Ausbeute erhofft und neue Bohrungen haben sich dann als nicht ergiebig herausgestellt.Selbst in den letzten Jahren wurden in unserem näheren Umfeld noch Bohrungen durchgeführt.Heraus kamen mehr Dreck und Wasser als Gas.

Ich bleibe jedoch weiterhin dabei,daß es bei Umstellung auf H-Gas nur mit einem Düsenwechsel erledigt sein müßte.
Habe noch nichts in Erfahrung bringen können,reiche ich jedoch bei neuen Erkenntnissen nach. 95 er Geräte kann man nun nicht unbedingt als"alt" bezeichnen.Es gibt zwar heute bessere,aber wer will  schon sein GasKessel,Therme etc. nach 10 Jahren entsorgen.


LL Gas ist minderwertiges Gas,daher hier auch geringerer Heizwert,welches man in der Rechnung anhand des Multipl. von m3 in kWh erkennen kann.
Mindestens zweimal am Tag kommt der Tankzug an die Förderstation u.nimmt die "Überbleibsel" auf und entsorgt sie. :wink:
Aber "Das" nur nebenbei bemerkt.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 08. Februar 2007, 14:25:22
Wie ich schon mehrfach, auch hier geschrieben habe, komme ich aus Lüchow-Dannenberg. Die Besiedelung ist hier dünn, dünner geht es nicht.

Bei unseren Geräten handelt es sich um Brennwertgeräte, bei diesen wird, laut dem Wartungsbetrieb, keine Düse gewechselt, sie sollen keine haben, sondern die Einstellung wird angepasst.

Theoretisch soll LL Gas im Brennwert minderwertig sein, auch im Vergleich zu L Gas. Fakt ist, dass der Refferenzbrennwert für L-Gas von der E.ON Ruhrgas und der Avacon mit 9,1 kWh/m³ angegebn wird, danach müsste der Brennwert für LL Gas kleiner sein.. Der Abrechnungsbrennwert hier liegt aber zur Zeit zwischen 9,4 und 9,5 kWh/m³, was da jetzt minderwertig ist, leutet mir nicht ein.

@cremer
Ich denke mir die Jahreszahlen doch nicht aus.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Februar 2007, 16:17:47
http://www.abendblatt.de/daten/2007/02/15/688969.html
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: stromdesigner am 25. Februar 2007, 09:09:55
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Brennwert_von_Erdgas/site__1614/
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 27. Februar 2007, 14:29:59
@ stromdesigner

Gute Info. Danke!
Gibt es diese Info auch aktueller?
Die Abkürzung GWF steht für ein Infoblatt der DVGW, welches wohl nur Mitgliedern zugänglich ist.

Mit welchem Brennwert werdet Ihr im Landkreis Celle abgerechnet?
Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 27. Februar 2007, 17:40:23
Zitat von: \"AKW NEE\"


Mit welchem Brennwert werdet Ihr im Landkreis Celle abgerechnet?
Gruß



Der dürfte unterschiedlich sein.
Der nördliche Landkreis wird meines Wissens noch mit heimischem Gas versorgt.
Ebenso hier in Munster ( LK Soltau-Fallingbostel).Unser Faktor zur Zeit
8,78276 in 2006!

Celle und nähere Umgebung wird,glaube ich,nicht mehr aus eigenen Quellen versorgt.

Nachtrag:

Der Faktor im nördlichen Landkreis (Faßberg) lag 2006 bei 8,38-8,42
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 27. Februar 2007, 18:42:44
@ hollmoor

Das es im LK Celle unterschiede in der Gasqualität gibt, war mir durchaus bekannt. Meine Frage an stromdesigner galt dem Bereich, in dem die Versorgung mit L-Gas geschieht.

Deine Zahlen sind aber auch nicht ohne. Ich gehe davon aus, das es sich hierbei um die Bereiche handelt, die bisher mit LL-Gas versorgt wurden und die nun auf L- bzw. H-Gas umgestellt werden sollen. Wir in Lüchow-Dannenberg beziehen angeblich das gleiche, also LL-Gas, haben aber hier einen Brenwertfaktor von über 9,4. anscheinend nimmt die Gasqualität bei längerer Transportstrecke zu.

Gruß
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 27. Februar 2007, 18:53:43
Zitat von: \"AKW NEE\"
Wir in Lüchow-Dannenberg beziehen angeblich das gleiche, also LL-Gas, haben aber hier einen Brenwertfaktor von über 9,4. anscheinend nimmt die Gasqualität bei längerer Transportstrecke zu.

Gruß



Das scheint mir auch so! :wink:
9,4 ist sehr hoch! :wink:
In 2006 ist der Faktor bei uns sogar noch nach unten gegangen,war vorher etwas höher.Sie messen bzw.berechnen seit ein paar Jahren konstant nur einen Wert hier.
In Faßberg wurden 2006 drei unterschiedliche Brennwertfaktoren gemessen u.berechnet.

Bei uns allerdings, ist es noch nicht im Gespräch,daß umgestellt werden soll.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: titan am 09. März 2007, 11:33:10
Moin,

jetzt hat mein Versorger der Wahl ;-) mir ebenfalls den Sondervertrag gekündigt - zum Jahresende. Über den Sinn und Zweck (Aushebelung 315 ff.) ist an anderer Stelle schon viel geschrieben worden.

Was mich jetzt interessiert sind zwei Dinge:
1. Die Kündigung bezieht sich auf eine nicht näher bezeichnete gesetzliche Verordnung (was gemeint sein könnte, kann auch hier im Forum allfällig nachgelesen werden; wobei die Notwendigkeit der Kündigung aus diesem Grunde für mich grundsätzlich in Frage steht). Ist damit eine solche Kündigung überhaupt als wirksam einzustufen?
2. Welche Frist steht mir zu, gegen diese Kündigung Widerspruch einzulegen; dass der erfolgen wird, ist sicher.

Gruß
titan
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: RR-E-ft am 09. März 2007, 12:48:49
Quelle: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/salzwedel/?sid=5f51c48f0cd7ac3ef84c710b9197e3fc&em_cnt=252493

Zitat
Energieversorger E. ON-Avacon will Verwaltungsgebäude am Bahnhof im September eröffnen

Neubau wächst, Gaspreis fällt

Von Torsten Adam

 Erstmals seit 2001 ist der Erdgaspreis im Altmarkkreis wieder rückläufig. Er bleibt dennoch auf höherem Niveau als vor der jüngsten Anhebung im Oktober 2006. Grafi k: ciceroFür 80 Mitarbeiter der E. ONAvacon aus Salzwedel und Lüchow heißt es im September Koffer packen. Dann sollen sie ins neue Verwaltungsgebäude am Bahnhof der Hansestadt ziehen. Der Rohbau des Objekts, das 4, 5 Millionen Euro kostet, ist bereits fertig. Eine frohe Botschaft hat der Energieversorger auch für seine Kunden : Zum 1. Mai werden die Erdgaspreise sinken - erstmalig seit fünf Jahren.

Salzwedel. Seit Juli vergangenen Jahres wird auf dem Gelände des ehemaligen Kleinbahnhofs gebaut. Inzwischen hat der neue Verwaltungssitz der E. ON-Avacon Konturen angenommen. Der Rohbau steht. Im August soll das ganze Haus fertig sein. Im September werden die 80 Mitarbeiter einziehen, informierte Unternehmenssprecherin Corinna Hinkel.


Der mäanderförmige Neubau bietet auf drei Geschossen insgesamt eine Nutzfläche von 1700 Quadratmetern. " Mit der modernen und fl exiblen Raumaufteilung werden effi ziente Arbeitsbedingungen geschaffen ", so Corinna Hinkel. Für die Baukosten hat der Konzern 4, 5 Millionen Euro veranschlagt. " In einer Stadt wie Salzwedel ist dies ein nicht alltägliches Investitionsvolumen, das auch zu positiven Effekten für die regionale Bauwirtschaft führt ", betonte die Unternehmenssprecherin. Dank der zügigen Arbeit der Handwerker liege der Bau bislang im Zeitplan. Nun beginnen der Trockenbau, die Heizungsund Lüftungsinstallation sowie die Putz- und Klinkerarbeiten.

Für den Verkauf des jetzigen Verwaltungssitzes an der Karl-Marx-Straße ist E. ON-Avacon nach eigenen Angaben in Gesprächen mit Interessenten.

Günstigere Tarife ab Mai

Indes hat E. ON nach der Bekanntgabe eines Überschusses von 5, 1 Millionen Euro im Jahr 2006 sinkende Strom- und Gaspreise angekündigt. Davon profitieren ab 1. Mai die Erdgas-Kunden der E. ON-Tochter Avacon. Dann sollen die Arbeitspreise in den Tarifen Classic und Comfort um 0, 33 Cent je Kilowattstunde fallen. Beim vorrangig von Kleinverbrauchern genutzten Erdgas-Tarif ist eine Senkung des Arbeitspreises um bis zu 0, 32 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Gleichzeitig soll hier der Grundpreis um monatlich 48 Cent steigen. Nach Unternehmensangaben bedeute das eine jährliche Entlastung der Kunden, die sich zwischen 3, 0 Prozent ( 3000 kWh ) und 4, 9 Prozent ( 30 000 kWh ) oder 8, 64 Euro und 99 Euro bewegt. Die Preise rangieren damit aber weiter auf höherem Niveau als vor der letzten Anhebung im Oktober 2006. E. ON-Avacon hatte auf Anweisung der Bundesnetzagentur bereits im Januar 2007 die Preise um knapp 3 Prozent gesenkt. Durch die gleichzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer blieb den Kunden allerdings keine Ersparnis.

24 der 26 Gasversorger in Sachsen-Anhalt hatten zuvor angekündigt, ihre Preise zum 1. April um drei bis sieben Prozent zu senken. Günstigster Anbieter im Land sind derzeit weiterhin die Stadtwerke Magdeburg, die für einen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden 1257 Euro verlangen. Bester Anbieter bundesweit sind die Stadtwerke Rotenburg / Wümme ( 1135 Euro ), teuerster die Energieversorgung Gera ( 1553 Euro ). E. ON-Avacon liegt mit momentan 1398 Euro auf Rang 548 im Preisvergleich der 733 deutschen Gasversorger ( Quelle : www. verivox. de ).



Der E.ON- Jahresüberschuss bemisst sich immer noch nach Milliarden und nicht Millionen EUR....
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 03. April 2007, 17:06:01
Die Gasversorgung in Lüchow-Dannenberg wird in 2007 zunächst von
LL Gas auf L Gas und im zweiten Schritt von L Gas auf H Gas umgestellt. Im wesentlichen sind die Qualitätsunterschiede der Gase an den unterschiedlichen Brennwerten zu erkennen. So hat nach Angaben von E.ON Avacon LL Gas einen Brennwert von 9,1 kWh/m³, L Gas einen Brennwert von 9,7 kWh/m³ und L Gas einen Brennwert von 11,3 kWh/m³.
Dem Endverbraucher kann es egal sein, mit welchem Gas er versorgt wird, denn je höher der Brennwert, je niedriger der Verbrauch in m³. Allerdings muss bekannt sein, mit welchem Gas die Versorgung stattfindet.

Nach Aussage des ( Amtes für ) Mess- und Eichwesen Niedersachsen vom 12. 03. 2007 wird der Bereich Unterlüß / Lüchow-Dannenberg bereits seit Okt. 2006 mit L Gas beliefert.

Die E.ON Avacon hat es aber leider versäumt dem Verbraucher diese Umstellung mitzuteilen.

Wenn Mensch einem Messprotokoll der E.ON Avacon glauben darf wird Lüchow-Dannenberg bereits seit Okt. 2005 mit L Gas beliefert, warum das Eichamt das nicht in Ihren Unterlagen hat, versuche ich gerade zu ergründen.

Wie auch immer, fünf Monate oder sogar 18 Monate wurde hier L Gas mit LL Düsen und Einstellungen verbrannt und zwar unwirtschaftlich verbrannt und so der Umwelt geschadet.

Gruß aus dem Wendland
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 03. April 2007, 17:06:23
Die Gasversorgung in Lüchow-Dannenberg wird in 2007 zunächst von
LL Gas auf L Gas und im zweiten Schritt von L Gas auf H Gas umgestellt. Im wesentlichen sind die Qualitätsunterschiede der Gase an den unterschiedlichen Brennwerten zu erkennen. So hat nach Angaben von E.ON Avacon LL Gas einen Brennwert von 9,1 kWh/m³, L Gas einen Brennwert von 9,7 kWh/m³ und L Gas einen Brennwert von 11,3 kWh/m³.
Dem Endverbraucher kann es egal sein, mit welchem Gas er versorgt wird, denn je höher der Brennwert, je niedriger der Verbrauch in m³. Allerdings muss bekannt sein, mit welchem Gas die Versorgung stattfindet.

Nach Aussage des ( Amtes für ) Mess- und Eichwesen Niedersachsen vom 12. 03. 2007 wird der Bereich Unterlüß / Lüchow-Dannenberg bereits seit Okt. 2006 mit L Gas beliefert.

Die E.ON Avacon hat es aber leider versäumt dem Verbraucher diese Umstellung mitzuteilen.

Wenn Mensch einem Messprotokoll der E.ON Avacon glauben darf wird Lüchow-Dannenberg bereits seit Okt. 2005 mit L Gas beliefert, warum das Eichamt das nicht in Ihren Unterlagen hat, versuche ich gerade zu ergründen.

Wie auch immer, fünf Monate oder sogar 18 Monate wurde hier L Gas mit LL Düsen und Einstellungen verbrannt und zwar unwirtschaftlich verbrannt und so der Umwelt geschadet.

Gruß aus dem Wendland
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 03. April 2007, 19:04:11
Der Verbrauchszeitraum von Febr.06 bis Febr. 07 wurde im Raum Lüchow mit dem Faktor 9,4372 abgerechnet. Also keine Umstellung ab Okt.07. Da ich mir nicht vorstellen kann, das Avacon eine Erhöhung des Brennwertfaktors nicht weitergibt, gibt es nur einen Rückschluß : Der Faktor war vorher zu hoch angesetzt.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 03. April 2007, 21:17:02
@Christian Guhl,

es ist ein Abrechnungsbrennwertfaktor, nicht der pyhsikalische !!
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 03. April 2007, 23:05:15
Moin:

Zitat von: \"Cremer\"

es ist ein Abrechnungsbrennwertfaktor, nicht der pyhsikalische !!


@Cremer

Der "der pyhsikalische"?

Ja, es ist wie immer: wer mit Fremdwörtern nicht konfekt ist, sollte damit auch nicht renovieren. ;-)

Fein wäre es auch, wenn Sie mir unwissendem noch einmal erklären würden, in welchem Verhältnis denn nun physischer und Abrechnungsbrennwert stehen. Sicher ist es so, dass auf den physischen Brennwert ein fixer Prozentsatz (25% z.B.?) aufgeschlagen wird, weil dies ja die Gewinne verbessert?

Gruß
Fidel
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: hollmoor am 04. April 2007, 07:31:45
Zitat von: \"Christian Guhl\"
Der Verbrauchszeitraum von Febr.06 bis Febr. 07 wurde im Raum Lüchow mit dem Faktor 9,4372 abgerechnet. Also keine Umstellung ab Okt.07. Da ich mir nicht vorstellen kann, das Avacon eine Erhöhung des Brennwertfaktors nicht weitergibt, gibt es nur einen Rückschluß : Der Faktor war vorher zu hoch angesetzt.

Hier mal eine kurze Darstellung:(Bei angenommener gleicher Gasqualität LL )

Abrechnungsfaktor in Lüchow   9,4372    aktuell
Abrechnungsfaktor in Munster 8,78276  aktuell

Knapp 8 % Punkte mehr  !

Bei einem angenommenen Verbrauch von 1500 m3 im Jahr kommt man
in Lüchow  auf   14155 kWh
in Munster auf  13174 kWh

In Lüchow zahlt ihr somit ca.37,00 Euro im Jahr mehr auf Grund des höheren Abrechnungsfaktors!(Habe mal meinen zur Zeit zahlenden Preis als Grundlage genommen.)
Man nehme "Das" mal den ganzen Ort und Umgebung!  :shock:  
Kommt ein schönes Sümmchen zusammen.

Belege über die Messdaten der letzten Jahre müßten eigentlich einzuholen sein.Würde ich mal versuchen.
Nach dem Motto:Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser! :wink:
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Cremer am 04. April 2007, 11:32:47
Lieber Fidel,

Um 23.00 Uhr kann man nicht mehr die Tasten so genau bedienen und den Text kontrollieren, zumal meine Frau drängelte :wink:

Der physikalische Brennwert wird ja ständig/kontinuierlich durch die Versorger bestimmt, d.h.- durch ein entspr. Meßverfahren ermittelt.

Schließlich wollen die Stadtwerke ja  auch wissen, wieviel Gas sie bezogen haben.

Daraus wird dann der Abrechnungsbrennwert für die Kunden "gebildet"

Dann kann es schon mal vorkommen, dass mehr Gas verkauft wurde als bezogen wurde, siehe der allseits bekannte Bericht der Eichdirektion Sachsen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 06. April 2007, 20:58:45
AKWNee hatte recht. Im Bereich Lüchow-Dannenberg haben wir jetzt L-Gas :
http://www.eon-avacon-netz.com/ContentFiles/Downloads/Paragraph_20_GasNZV_Teilnetze_Brennwerte%20.pdf
Ohne das die Kunden informiert wurden und zum Stichtag eine Zählerablesung durchgeführt werden konnte. Ob der geringere Verbrauch nun am L-Gas oder am milden Wetter liegt, kann ja nun auch niemand beweisen.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: AKW NEE am 09. April 2007, 19:37:00
@ cremer

Sowohl der Brennwert als auch der Brennwertfaktor sind physikalische Werte! Der erste gibt den "Brennwert des Gases bezogen auf 1m³ Gas (trocken) im Normzustand in kWh/m³"an. Quelle Technische Regeln G685.

Der Brennwertfaktor gibt den Brennwert des Gases im tatsächem Zustand
( Temperatur, Feuchtigkeit, Druck, Höhe über NN u.a. ) beim Endverbraucher an.


@ alle

Wir haben nach Angaben der Avacon ab einem Stichtag L Gas.
Tatsächlich werden wir ab Okt. 2005 mit L Gas beliefert. Die Endgeräte wurden aber erst ab Anfang 2007 umgestellt.

Bis zur Umstellung wurde/wird L Gas mit Endgeräten verbrannt, die LL Düsen haben/hatten oder aber auf LL Gas eingestellt sind/waren. Es wurde also L Gas mit einem schlechten Wirkungsgrad verbrannt, der erhöhte Brennwert konnte/kann so nicht in Wärme umgesetzt werden. So geht/ging der höhere Brennwert durch den Schornstein und damit auch ein Teil des Preises. Letztlich haben wir mit  L Gas mehr kWh verbrucht, als wir dies mit LL Gas getan hätten.
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Christian Guhl am 18. April 2007, 13:44:16
Überraschung bei der Jahresabrechnung : Nachdem ein Kunde die Jahresabrechnung als offensichtlich falsch beanstandet hat, weil die Abschläge mit den Forderungen aus den Vorjahren verrechnet wurden, kam nun ein Schreiben von Avacon : "Wir bedauern, daß der von Ihnen angegebene Verwendungszweck nicht beachtet wurde.Gern haben wir jedoch eine Korrektur der Rechnung vorgenommen." Die neue Rechnung enthält fein säuberlich aufgegliedert den Rechnungsbetrag des lfd.Jahres, die Mahnkosten und die Forderung aus der Vorjahresrechnung.Es geht doch !
Titel: E.ON Avacon
Beitrag von: Fidel am 20. April 2007, 00:04:44
Moin:

Hier die historischen Brennwertfaktoren aus meinen letzten JVAen Erdgas:

14.03.02 - 01.04.02: 11,0780
01.04.02 - 01.01.03: 11,0610
01.01.03 - 18.03.03: 11,0120
18.03.03 - 01.10.03: 11,1590
01.10.03 - 01.01.04: 11,2760
01.01.04 - 11.03.04: 10,9230
11.03.04 - 14.03.05: 11,2472
15.03.05 - 15.03.05: 11,4178

Und hier aus der jüngsten JVA:

15.03.06 - 04.03.07: 11,1819

Gruß
Fidel