Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Schwalmtaler am 20. März 2006, 13:20:02
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Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Meine Jahresrechnung weist aus: \" in den Nettopreisen enthaltene Entgelte für:
Netznutzung,Messung/Abrechnung,Konzessionsabgaben,Mehrkosten aus EEG,Mehrkosten aus KWKG und Stromsteuer : Addiere ich nun alle einzelwerte ergibt sich eine Differenz von fast 200€! Ist das deren Gewinn oder ist ein noch wesentlicher Bestandteil nicht aufgeführt? Allein die Mehrkosten für EEG und KWK betragen bei mir 0,94ct/kwh, kann das sein? Die zusätzliche Stromsteuer ist exat mit 2,05ct/kwh berechnet worden.
Für einen kleinen Hinweis/Erläuterung wäre ich dankbar!
Schwalmtaler
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@Schwalmthaler
Offensichtlich sind die Preise vollkommen intransparent.
Über die genannten Kosten hinaus, muss der Versorger selbstverständlich noch den Strom einkaufen/ erzeugen.
Die Bezugskonditionen sind nicht bekannt.
Als Preisobergrenze können Sie jedoch die EEX- Notierungen nehmen.
Siehe auch hier:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13792
Außerdem sind in den Preisen noch \"Vertriebskosten\" enthalten. Deren Höhe dürfte sich nicht wesentlich von den offen gelegten Positionen der Gaswirtschaft unterscheiden.
Vertriebskosten dürften wohl insbesondere die Kosten der Werbung und des Sponsorings genannt werden.
Diese sind oft überbordend und angesichts des geringen Wettbewrbsdrucks überhaupt nicht nachvollziehbar.
Die KWK- Umlage ist Teil der Netzentgelte und sollte deshalb nicht doppelt berücksichtigt/ ausgeweisen werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke,
die RWE fasst unter Netznutzung \"die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetztes, die an die Netzbetreiber abgeführt werden\".
Mehrkosten aus EEG \" Kosten zur Förderung von z.B. Wind- u. Solarenergie. Es ist gesetzlich geregelt, das alle Netzbetreiber die in diesen Anlagen erzeugte Energie zu einem Mindestpreis abnehmen und weiterverrechnen.\"
Mehrksoten aus KWKG \"Kosten zur Förderung vonKWK-Anlagen zur Senkung des jährlichen CO2-Emissionen. Es ist gesetzlich geregelt, das alle Netzbetreiber die in diesen Anlagen erzeugte Energie zu einem Mindestpreis abnehmen und weiterverrechnen.\"
d.H hier wurde doppelt kassiert?
Werde Widerspruch gem. §315 BGB einlegen und die Rechnung Mangels transparenz rügen.
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@Schwalmtaler
Im Gegensatz zum KWK treffen die Belastungen nach dem EEG nicht die Netzbetreiber, sondern die Stromhändler.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt