Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: okieh am 18. März 2006, 18:13:50
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huhu
folgender (natürlich fiktiver) fall.
eine endabrechnung sieht folgendermaßen aus.
1) 27.02.05 - 31.07.05
arbeitspreis 3,6 c/kwh x 8.741 = 314,68 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 155 tage = 50,96 EUR
2) 01.08. - 31.01.05
arbeitspreis 4,08 c/kwh x 17.322 = 706,74 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 184 tage = 60,49 EUR
3) 01.08. - 31.01.05
arbeitspreis 4,46 c/kwh x 3.965 = 176,84 EUR
grundpreis 120 eur/jahr x 28 tage = 9,21 EUR
Summe Netto: 1.318,92 EUR
16% 211,03 EUR
Summe brutto 1.529,95 EUR
der unter 1 zugrunde gelegte preis 3,6 c/kwh ist bereits der, der in einer vorangegangenen erhöhung wegen unbilligkeit angefochten wurde. vorher war er 3,2 c/kwh. unter beachtung eines sicherheitszuschlages von 2% ergibt sich somit 3,264 c/kwh als von mir anerkannter preis.
kann nun auf alle 3 abrechnungsperioden der preis 3,264 c/kwh angewendet werden?
danke und grüßle
okieh
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Ja, Heiko, genau so. Deine \'Ersparnis\' ist dann etwa € 393,-.
Schreibe mal, wie Du die verrechnen willst.
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indem ich die nachzahlungsforderung der endabrechnung entsprechend verringere.
ich hab die abschläge extra deswegen verringern lassen (und mir die differenz zum vom EV festgesetzten abschlag zur seite gepackt). wenn ich die abschläge in voller höhe überweisen hätte, würde ich wohl kaum mehr das geld wiedersehen.
gruß
ps Ja, Heiko,
alter fuchs ;)
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kann man eigentlich den zugrunde gelegten umrechnungsfaktor (10,686 kWh Hs/m³) nachprüfen/anfechten?
gruß
okieh
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@ okieh
Da man mir trotz Aufforderung den zugrunde gelegten Brennwert nicht nachgewiesen hat, werde ich bei der nächsten Abrechnung einen mir angemessen erscheinenden Faktor (z.B.Durchschnitt der letzten 5 Jahre)
ansetzen.
Soll der Versorger doch klagen.Vor Gericht muß er einen Nachweis über den Brennwert vorlegen.
Die Energieaufsicht in Niedersachsen interessiert sich offensichtlich für das Thema nicht. Nachdem ich die Angelegenheit geschildert hatte, bekam
ich als Antwort : Wir haben keinen Grund, die Angaben des EVU
(Eon-Avacon) anzuzweifeln.