Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Mosbach => Thema gestartet von: toml am 16. März 2006, 16:33:35
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Habe den Rat mit dem Einwenderschreiben letzte Woche bei meinen Stadtwerken eingegeben und konnte gut den Link 1. Mahnung und Hinweis auf Versorgungseinstellung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2693) verwenden Jedoch kamwie erwartet postwendent die Antwort. Jedoch steht hierdrin nur ein Vermerk auf den Musterprozess am Landgericht Heilbronn und auf die Revision des Urteils am Bundesgerichtshof. Dadurch wurde auf einmal wieder die Erwähnt daß man bereit sei von einem Vollstreckungsbescheid und weiteren Mahnungen abzusehen wenn bis ein Grundsatzurteil gefällt wurde. Jedoch wird von mir erwartet , daß ich die Forderungen durch meine Stadtwerke umgehend begleiche und ich dies ihnen schriftlich bestätige, wenn in diesem Fall eine Urteilsbestätigung durch den Bundesgerichtshof erfolgt.
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@toml,
was ist denn das für eine neue Masche der Versorger?????
Weisen Sie auf das Schreiben des BGW an seine Mitglieder vom 23.2.06 hin, worin die der BGW empfiehlt von Sperrungen abzusehen und das dies auch in Mahnungen nicht erwähnt wird.
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Wo finde ich das Schreiben des BGW ? Gibt es hierfür einen Link? Danke
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Hallo
geh auf die Seite 1717 des BdE
da kannst du im oberen Teil das Schreiben des BGW downloaden!
http://www.energienetz.de/files.php?dl_mg_id=612&file=dl_mg_1141577659.pdf
Gruß Biene
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@biene,
danke,
wusste nicht mehr wo dies zu finden ist. Ich schaue so gut wie nie auf diese Seiten im Eneregienetz :oops:
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@ Cremer
tja - Gerd - vielleicht sollte man nebenbei ein zweites Fenster öffnen und da kannst dann sicher \"erfolgreich\" suchen - :wink:
so mach ich das auch.....lol
Gruß Biene