Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Fossile Energie / Atomkraft => Thema gestartet von: Cremer am 15. März 2006, 15:18:02
-
@all,
hier in Verivox soeben zu lesen:
Von der Steuer befreit wird der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung. Es wird so mit immer schon unversteuerter Kohle und Kernbrennstoff (Uran) zur Stromerzeugung gleichgestellt. Bei der Besteuerung von Heizkohle ist eine eher geringe Belastung geplant. Den Angaben zufolge ist mit einer durchschnittlichen Steuerbelastung von 0,22 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zu rechnen. Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung bedeute die Kohlesteuer eine Belastung von rund 11 Euro pro Jahr
Ob die Steuerbefreiung bei Gas den Strompreis senken wird? Ein Schelm der dies glauben mag.
Absoluter Hammer die Besteuerung von Kohle für Wohnraumbeheizung.
Wie soll das praktisch (Besteuerung von 0,22 € für den m²) durchgeführt und kontrolliert werden?
-
@Cremer
Das Finanzamt kontrolliert, wo mit Kohle geheizt wird. Dann wird die (benutze/ beheizte) Wohnfläche ermittelt und es gibt einen Steuerbescheid.
Ist natürlich Quatsch:
Die Steuer ist heute auch bereits in den Gaspreisen enthalten.
Zukünftig werden wohl auch in den Kohlepreisen Steuern enthalten sein, die der Kohlenhandel abführt. Die im Preis enthaltene Steuer muss wohl nicht gesondert ausgewiesen werden. Kohle wird eben etwas teurer.
Bei der o. g. Angabe kann es sich deshalb nur um eine \"Rückrechnung\" handeln. Die Höhe der Steuer ist nicht abhängig von der Wohnfläche, sondern von der gekauften Brennstoffmenge, die man ja auch auf Vorrat kaufen und lagern kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
-
@Fricke,
das meine ich auch, anders könnte man praktisch auch nichts feststellen.