Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: kamaraba am 15. März 2006, 09:36:24
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Stuttgart/Philippsburg - Die seit Mitte Januar geführten Vorermittlungen der Landeskartellbehörde gegen einige Gasversorger im Land wegen zu hoher Gaspreise haben sich für die meisten betroffenen Endkunden gelohnt......
http://www.ka-news.de/wirtschaft/news.php4?show=jfk2006314-165G
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@kamaraba
Die Kartellbehörden prüfen offensichtlich immer nur die gestiegenen Bezugskosten und lassen dabei außer Betracht, dass oft an anderen Stellen erhebliche Kostensenkungen eingetreten sind, zudem die Preise nach den Feststellungen des BKArtA insgesamt marktunüblich überhöht sind.
Es zeigt jedoch deutlich, dass die veröffentlichten Preiswünsche der Versorger - um nichts anderes handelt es sich ja - oftmals sogar verdächtig sind, jenseits der Grenze des Verbotenen zu liegen, denn kartellrechtswidrige Preisforderungen sind gesetzlich verboten.
Unbillig im Sinne von nicht angemessen und erforderlich sind Preisforderungen indes weit frührer und diese Frage lässt sich allein über § 315 BGB klären.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Herr Fricke,
natürlich haben Sie recht, aber wenn das Thema nicht so obsolet wäre und
es den Bund der Energieverbraucher nicht gäbe und Sie natürlich auch nicht,
gäbe es diese \"Nadelstiche\" gegen die Energieversorger überhaupt nicht.
Schöne Grüsse aus Karlsruhe