Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 14. März 2006, 19:39:52

Titel: Juristenmeinung zur Ölpreisbindung
Beitrag von: RR-E-ft am 14. März 2006, 19:39:52
Deutlicher kann man es kaum formulieren:

http://www.vhb.de/wuw/kommentare/komm-04/komm_12_04.html
Titel: Juristenmeinung zur Ölpreisbindung
Beitrag von: Graf Koks am 14. März 2006, 23:12:25
@RR-E-ft:

Es gibt ihn noch, den common sense, also den gesunden Menschenverstand. Endlich bringt einmal jemand klar zur Sprache, was man nicht deutlich genug feststellen kann: Auch die gern aus dem Hut gezauberten \"energiehungrigen Schwellenländer\" begründen keinen Preisanstieg, weil bislang keines von Ihnen diejenigen Preise zahlt, die in der EU für Erdgas und Kohle auf den Tisch gelegt werden - und zwar auch ohne Preiserhöhung. Was interessiert mich ein Abnehmer, der - weit weg - nur einen viel niedrigeren Preis zu zahlen bereit / in der Lage ist ?  


Vgl. auch hier:

http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/8812/SessionKey/F3C745E5BF8564BDDDA1DB459CCC56B1/


Folgende Fragen:

1. Sollen wir Europäer demnächst gemeinsam mit unseren Arbeitsplätzen gen Fernost ziehen, um dort neben Arbeit auch günstiges Erdgas vorzufinden?  Und: Wer macht dann in der EU eigentlich das Licht aus?

2. Wurde \"der energiehungrige Inder / Chinese\" von der jeweiligen Beklagtenpartei in den Musterverfahren in Hamburg, Bremen und Heilbronn bereits als Zeuge genannt, der eilfertig bekundet, dass er demnächst den gesamten deutschen \"Wärmemarkt\" leerkaufen wird?

3. Ist der Hunger nicht in Wirklichkeit hier

http://bgw.de/bgw/support/impressum

und hier

http://www.eon-ruhrgas.com/

zuhause?



Ich denke, wir haben verstanden.


M.f.G. aus Berlin
der Graf