Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Preismeldungen => Thema gestartet von: taxman am 10. März 2006, 10:25:58
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Ich habe gestern in diesem Forum einen Beitrag gelesen, dass RWE sich von ihrer Beteiligung an der Londoner Wasserversorgung getrennt hat, da von staatlicher Seite per Gesetz der Gewinn auf 6% des Umsatzes gedeckelt wurde. Die Engländer eben.
Das war RWE einfach zu wenig, so wie es aussieht.
Ist eigentlich eine solche Vorgehensweise auch in Deutschland möglich? Wäre irgendwie schön, oder? Darf man Abhängigkeistverhältnisse (alleiniger Energieversorger versus Kunde) in dieser Art und Weise so ausnutzen? Ist der § 315 BGB da nicht einfach zu schwach dafür?
Na ja, weiter gehts.
Viele Grüße vom taxman aus der schönen Kurpfalz
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Das politische Establishment hat hierzulande eher das Interesse, durch Privatisierung öffentlichen Eigentums die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es zu solchen Abhängigkeitsverhältnissen kommt, in denen die Profitmaximierung einiger Konzerne in Vordergrund steht. Denn was soll denn anderes herauskommen, wenn die öffentliche Infrastruktur an Private verscherbelt wird?