Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => Vattenfall Hamburg => Thema gestartet von: cabello am 09. März 2006, 15:26:53
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Hallo Forum
bei mir ist auch eine Preiserhöhung von Vattenfall in Haus geflattert. :(
Als Anhang sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab 01.05.2006 bei gehängt.
Sie wollen den Tarif "Hamburg Extra" ab 1.05.2006 den
Arbeitspreis von 16,79 auf 17,55 Ct/kWh erhöhen = 4,52%
Grundpreis von 5,34 auf 6,00 Euro im Monat erhöhen = 12,359% :twisted:
Den Vertrag Bekommt man von der Genossenschaft. Den Unterschreibt mann und gibt die bei der (HEW) Vattenfall ab. Die Abrechnung geht über Vattenfall. Praktisch ist es ein Vertrag mit Vattenfall.
Als erstes habe ich nach den Musterbriefen im Energienetz.de gesucht und gefunden. Das scheint der neueste zu sein "Energiepreis-Wiederspruch BdE.doc".
Aber zuerst muss ich wissen was dass für ein Tarif ist??
Der "Hamburg Extra" Tarif ist ein Rahmenvertrag der zwischen Vattenfall und den "Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V" VnW ausgehandelt worden ist.
Die HBH wo ich Wohne ist in diesem Verband VnW angeschlossen. Die Mieter dürfen diesen besser gestellten Tarif benutzen. Meistens liegen die Preise 0,2 ct unter den Standart Tarifen.
Hier existieren zwei Verhandlugspartner die über mein Kopf hinweg die Verträge aushandeln.
Kann ich da jetzt mit dem §315 ankommen???
Muss ich annehmen oder umsteigen??
Sich bei der VnW beschweren was für sch... Verträge Sie abgeschlossen haben bringt wohl auch nicht viel?
Oder kann ich mich auf den Passus "Vermieter, die untätig bleiben und ohne weiteres unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB", so Rips. "Die überhöhten Energiekosten können dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden." hier ist es nicht ganz der Fall weil die abrechnung über Vattenfall läuft, das kann evtl. auf andere Verhandlungspartner umgesetzt werden ???
Ich bin gespannt auf Ihre Antworten
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Nacheditiert am 10.03.2006
Hallo Forum
Ja ich habe den Eindruck, meine Situation ist etwas anders.
Ich habe das Fragen und Antworten Dokument "Seite 1445.doc" gelesen und da steht unter Frage 44 :
"Wer das Festpreisangebot annimmt, der kann sich auf die fehlende Billigkeit nach § 315 BGB nicht mehr berufen. Denn der Festpreis ist dann ein zwischen beiden Seiten vereinbarter Preis. § 315 gilt nur für einseitig festgesetzte Preise"
"Hamburg Extra" ist nun ein Tarif der von VnW und Vattenfall vereinbart wurde. Damit ist es ein von beiden Seiten vereinbarter Tarif. Und damit habe ich wahrscheinlich überhaupt keine Möglichkeit, mich mit §315 gegen eine Erhöhung zu wehren.
Als Leihe habe ich überhaupt nicht die Möglichkeit zu erkennen welchen Nachteil ich beim Unterschreiben dieses Vertrages eingegangen bin.
ich verbleibe
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Hallo Forum
Leider hat bis jetzt noch keiner ein Hinweis gegeben worauf ich mich beziehen könnte, um mich auf § 315 zu berufen. :(
Ich habe das Fragen und Antworten Dokument \"Seite 1445.doc\" weiter vertieft und habe unter der Frage 19 gelesen:
\"(19) Können Firmen oder gewerbliche Abnehmer sich auch auf den BGB § 315 berufen?
Grundsätzlich ja. Firmen mit größerer Energieabnahme haben jedoch oft Lieferverträge abgeschlossen, in denen der Preis festgelegt wurde und eine Preisanpassung vereinbart. In diesen Fällen greift der BGB § 315 nicht. Wenn die Preisanpassungsklausel jedoch unwirksam ist oder gar kein Preis vertraglich vereinbart wurde, dann gilt wieder der § 315. Das ist z.B. der Fall, wenn die Indexwerte für den Kunden nicht eindeutig nachvollziehbar sind.....\"
Könnte ich mich darauf beziehen, das es keine Preisanpassungsklausel gibt, das der neue Preis für mich neu ist, ich den neuen preis nicht zugestimmt habe, dass mit mir \"Persönlich\" kein neuer Preis Vertraglich vereinbart wurde, (sondern nur zwischen Vattenfall und der VnW). Für mich als Kunde ist die preiserhöhung nicht nachvollziebar??
ich verbleibe
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@cabello,
haben Sie schon mal mit der VnW gesprochen wie die dazu stehen?
Sollten Sie machen!!
Im Zweifel müßten die Widerspruch einlegen.
Ich dabe da bei H. Fricke gelesen, wenn ich mich nicht irre:
Tun sie es nicht, kann der Mieter die Differenz an der Miete einbehalten.
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Danke Hr. Cremer für Ihre Antwort.
Ja ich habe mit der VnW Telefoniert. Die haben mich Grundsätzlich zu meinem Vermieter verwiesen der Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg HBH. Weil ich dort Mieter bin.
Als ich mit der HBH Telefoniert habe, haben die über mein Glück den ich habe bei der HBH zu sein, weil wir immer unter 0,2 Cent / kWh unter dem \"Hamburg Future\" Tarif liegen. Und das die HBH zum glück nichts mit den Verhandlungen zu tun hat.
D.h. der \"Hamburg Extra\" Tarif wird grundsätzlich an den \"Hamburg Future\" tarif angekoppelt immer mit minus 0,2 Cent /kWh. Das hört sich nicht nach einen Verhandelten Preis zwischen zwei Parteien an sondern ein diktierter Preis von Vattenfall an der Grundsätzlich immer mit minus 0,2 Cent je kWh an den \"Hamburg Future\" Tarif angepasst wird.
Ich glaube damit ist die Sache klar. Der \"Hamburg Future\" Tarif wird von Vattenfall bestimmt und somit auch der \"Hamburg Extra\" mit minus 0,2 Cent/kWh.
Hier ein Dank an Hr. Dr. A. Peters für die Schöne Urkunde die Gestern per Post angekommen ist.
ich verbleibe
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@cabello
Der Preis wird einseitig durch Vattenfall bestimmt.
Auf diesen gibt es lediglich einen festen Rabatt, wenn man einem bestimmten Kreis angehört. Den Rabatt selbst hat ein Dritter ausgehandelt. Das sieht dann zB. so aus:
Strompool: Auf Strom 3 bis 5 Prozent Rabatt für Mitgliedsbetriebe
23.02.2006
Neuer Rahmenvertrag mit der TEAG
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Der seit dem Jahr 2000 bestehende Rahmenvertrag zwischen der TEAG Thüringer Energie AG und der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern wurde beendet und für das kommende Kalenderjahr neu verhandelt. Ab dem 1. Januar 2006 können die Mitgliedsbetriebe der drei Thüringer Handwerkskammern die Konditionen des neu verhandelten Rahmenvertrages in Anspruch nehmen.
Ab Januar erhalten die dem Rahmenvertrag beitretenden Mitglieder für Anlagen ohne Leistungsmessung einen Bonus von fünf Prozent auf den Nettoverbrauchspreis der Produkte der TEAG \"Allgemeiner Tarif _ Allgemeinbedarf\" (bis 999 kWh/a), \"Geschäftskundenpreis\" (von 1.000 bis 9.999 kWh/a) beziehungsweise \"10plus\" (ab 10.000 kWh/a bis 80.000 kWh; Leistung < 30kW) mit Eintarif- oder Doppeltarifmessung.
Der Rabatt wird auf die Preise der TEAG - Produkte in ihrer jeweiligen Fassung und Höhe gewährt. Die Grundpreise im Allgemeinen Tarif oder im Geschäftskundenpreis werden nicht rabattiert.
Die dem Rahmenvertrag beitretenden Handwerksbetriebe erhalten ab Januar für Anlagen mit Leistungsmessung einen Bonus von drei Prozent auf den jeweils vereinbarten Nettoarbeitspreis. Als Preisbasis gelten die Konditionen des jeweils abgeschlossenen Einzelstromliefervertrages mit der TEAG.
Voraussetzung für die Bonusgewährung ist die Zusendung einer vollständig ausgefüllten Beitrittserklärung des Mitgliedsbetriebes an die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern sowie der Abschluss eines der genannten Einzelstromlieferverträge mit der TEAG.
Bereits ausgestellte Beitrittserklärungen verlieren aufgrund der Beendigung des bislang geltenden Rahmenvertrages ab Januar 2006 ihre Gültigkeit.
Um einen reibungslosen Übergang zu realisieren, sollten die Beitrittserklärung zum neuen Rahmenvertrag bis zum 31. Oktober der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern zugeschickt werden. Das Umweltzentrum des Handwerks in Rudolstadt übernimmt für die Arbeitsgemeinschaft die Bearbeitung.
Solche Rabatte erhalten etwa auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die dem BSW beitreten, bei verschiedensten Händlern, ebenso wie Mitglieder anderer Rabatt- Clubs.
Die gewährten Preisrabatte werden an anderer Stelle in der Kalkulation regelmäßig wieder hereingeholt..... Ersichtlich ist es oft so, dass man einen teuren Tarif wählen muss, auf den es dann erst den überaus bescheidenen Rabatt gibt.
\"In ihrer jeweiligen Fassung und Höhe\" bedeutet dabei nichts anderes, als dass der Versorger die Preisbasis immer einseitig bestimmt.
Der dabei konkret gewährte Rabatt wird offensichtlich prozentual immer geringer, je höher die Preise steigen.
Durch diesen festen Abzugsposten werden die Preiserhöhungen jedoch nicht \"billiger\".
Auch derart rabattierte Preise können nicht nach vollständigem Belieben einseitig erhöht werden, sondern die offensichtlich einseitige Preisneubestimmung durch den Versorger muss der Billigkeit entsprechen.
Oft sind die Rabatte Nepp im Vergleich zu Wettbewerbsangeboten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Forum
Ich wollte noch mal Berichten:
Am Mittwoch den 15.03 war Weltverbrauchertag für nur 1.- € konnte man sich in der Verbraucherzentrale beraten lassen. Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale den Anbieter zu wechseln.
Damit sollte Bewegung auf den Markt kommen. Den beschwerlicheren weg über §315 empfehlen Sie nicht. Wenn es ihn doch jemand beschreitet möchte, ist Hr. Dr. G. Hörmann, Leiter der VZ-HH sehr Interessiert, wie es einen so ergeht. In der VZ-HH fand man den Musterbrief des BdEV für sehr gelungen.
Den Anbieter zu wechseln habe ich schon einmal gemacht. Leider ist meine Erfahrung das die vier großen Anbieter den Preis so hochgeschaukelt haben, dass die kleinen leider den preis weiter nach oben anpassen müssen.
An dieser stelle ein Dank an die Herren Cremer und Fricke.
@Cremer. Ich habe den zusätzlichen Satz „und gegen die Preishöhe an sich“ in den Musterbrief hinzugefügt.
Am Donnerstag den 16.03 um 17:10 Uhr habe ich persönlich in der Rezeption der Vattenfall Hamburg Spitaler Straße abgegeben.
ich verbleibe
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Hallo Forum
Am 21.03.2006 kam schnell die Antwort: :lol:
Sehr geehrter Hr. Cabello
Ihr Schreiben zur Preisanpassung haben wir erhalten. Gern nehmen wir zu Ihrem Widerspruch Stellung.
Vattenfall kann die Strompreise nicht nach belieben festsetzten. So müssen wir unser Tarif Hamburg Classic von der Hamburgerwirtschaftsbehörde genehmigen lassen. Unsere Sondervereinbahrungen sind günstiger als der Hamburg-Classic-Tarif. Hier muss die Preisanpassung nicht genehmigt werden, weil Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht haben. Für die Anwendung des § 315 BGB gibt es daher keine Grundlage.
Der Hauptgrund für die Preisanpassung sind die Beschaffungskosten, d. h. wie andere Anbieter auch kauft Vattenfall den Strom an der Strombörse EEX in Leipzig. Dort haben sich die Preise im vergangenen Jahr um 55% erhöht. Darüber hinaus sind auch die Steuern und Abgaben auf inzwischen 40 Prozent des Strompreises gestiegen. Entgegen dieser Entwicklung konnten wir den Nettostrompreis auf den Niveau von 1998 halten.
Wir möchten Sie gern als Kunden behalten. Wenn Sie uns mit anderen Anbietern vergleichen, beachten Sie bitte neben den Preisen auch unsere Serviceangebote wie Kundenzentren und unsere gute telefonische Erreichbarkeit.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Vattenfall Europe Hamburg AG
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Somit habe ich die Eingangsbestätigung meines Widerspruchs.
Ich weis ja, dass ich überhaupt nicht zu Antworten brauche, aber ich würde ja schon auf folgende Punkte Stellung nehmen:
- Die Genehmigung durch die Hamburgerwirtschaftsbehörde ist kein Garant für die Billigkeit Ihrer Preise.
- Ein Sonderkündigungsrecht hebt den §315 BGB nicht auf.
- Vattenfall ist Stromerzeuger, und erzeugt seinen Strom zu 95% aus Kohle, der Kohlepreis ist nahezu stabil geblieben. Das \"so teure\" Gas wird Hauptsächlich zur Deckung der Spitzen in der Fernwärme benutzt.
- In der Strombörse EEX in Leipzig werden nur die Stromreste der vier Oligopolisten zu einem überhöhten und Diktiereten Preis verkauft, dort verkaufen Sie mit hohen Gewinnen.
- Seit 2004 oder früher führen Sie ein massiven Stellenabbau wo bleibt da die Preissanpassungen für den Kunden?
- Zu den überhöhten Vorstands Gehälter muss ich ja wohl nicht auch noch beitragen.
- Des weiteren Zeugen die überhöhten Gewinne 2005 gegenüber 2004 das erstens der Preis gar nicht mehr Billig sein kann. Aber auch die im EnWG 2005 §1 vorgeschriebene preisgünstige Versorgung ist bei diesen Gewinnsteigerungen nicht gegeben. [/list:u]
Mit Spannung erwarte ich Ihren Bericht an die Aktionäre am 8 Mai.
@all
so oder so ähnlich stelle ich mir die Antwort vor. Wohlmöglich muss ich eine Preisanpassung nach unten vornehmen. :twisted:
Darf ich das ? :roll:
ich verbleibe
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Hallo mitstreiter
nachdem ich Vattenfall am 31.03.2006 geantwortert habe, erhalte ich jetzt am 27.04.2006 erneut ein Brief von Vattenfall.
Auf meine Fragen sind Sie überhaupt nicht eingegangen.
Und weiter wird behauptet:
[code:1]Um auch in Zukunft mit weiteren Investitionen eine sichere Stromversorgung zu garantieren, sind wir - wie auch unsere Wettbewerber - gezwungen, Mehrkosten an die Verbraucher weiterzugeben. Den Strom kauft Vattenfall 100% an der deutschen Strombörde EEX in Leipzig. Dort bilden sich die Preise, wie in jedem Wettbewerbsmarkt, durch Angebot und Nachfrage. Viele Faktoren beiflussen diese Preisbildung, unter anderem der International steigende Energiebedarf, die Preise für CO2-Emissionen, die nötogen Investitionen für zukünftige Kraftwerke und die Rohstoffkosten. Kraftwerksbrennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas werden an internationalen Märkten gehandelt - ihr Preis bildet sich ebenfalls aufgrund von Angebot und Nachfrage.
....[/code:1]
ja wer Produziert denn jetzt den Strom?
Wahren den die CO2-Certifikate die verteilt wurden nicht umsonnst?
CO2-Emissionen und Erdölpreis dann könnte mann genausogut den Eierpreis und Fleischpreis mit aufzählen, die haben genausoviel mit den Strompreis zu tun, nämlich sogut wie garnichts!
Dann wird noch aufgezählt dass der Barrel Rohöl von 32 Dollar auf über 60 US-Dollar gestiegen ist. Sowie Erdgas von 12,45 €/MWh auf 19,19 €/MWh.
Dann noch eine Ohrfeige für Kernkraftgegner bzw. alle die bei Tschernobyl befürchtungen hatten und ängstlich einen Geigerzähler gekauft haben :
[code:1]Zusätzlich muss bei der derzeitigen Energiepolitik (Kernenergieausstieg) immer stärker auf Fossile Energieträger wie Kohle und Gas zur Stromerzeugung zurückgegriffen werden. In der Folge steigen durch verstärkte Nachfrage die Beschaffungskosten.[/code:1]
Und zum schluss noch was zu meinem Widerspruch:
[code:1] Zwischen Ihnen und Vattenfall besteht ein Stromliefervertrag, dem die Sondervertragsbedingungen für "Hamburg EXTRA" Kunden zugrunde liegen. Nach Ziffer 3.4 dieser Bedingungen steht Vattenfall das Recht zu, die Preise für das vom Geschäftspartner Gewählte Produkt zu ändern. Im gegenzug haben wir unsere Kunden das Recht eingeräumt, bei einer solchen Preisänderung das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Machen Sie von dieser möglichkeit keinen Gebrauch, so zeigen Sie hierdurch, dass Sie mit der Preisänderung einverstanden sind und diese akzeptieren.[/code:1]
Also nichts neues...
Es ist noch eine Zweite Seite mit den Preisbestandteilen:
[code:1]
KWKG nur 0,336 ct/kWh entgegen den Prognosticierten
Wert von VDN über 0,341 ct/kWh
EEG 9,71 ct/kWh
Konzessionsabgaben 2,39 ct/kWh
Abgaben an Hamburg 0,61 ct/kWh NT (bei zweitarif)
Netznutzung 5,52 ct/kWh
Der Rest verteilt sich auf:
Strombeschaffung, Verteilung, Vertrieb, Abrechnung.
Dann noch MwSt 16%
und StromSteuer 2,05 ct/kWh[/code:1]
Also da Sie überhaupt nicht auf meine Punkte geantwortet haben, sondern nur so ein Standart bla...bla... benutzen hat es kaum sin darauf zu antworten...
ich verbleibe
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@cabello
Die neuen Preise wurden einseitig bestimmt. Der Widerspruch zeigt gerade, dass diese neuen Preise nicht akzeptiert werden.
Diese einseitige Preisänderung in einem Strom- Sondervertrag unterfällt der Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB (LG Potsdam, RdE 2004, 307).
Es ist nicht glaubwürdig, dass Vattenfall den gesamten Strom über die EEX bezieht. Teure Umwege muss niemand mitbezahlen.
Angesichts der dort offensichtlich überteuerten Preise entspräche dies weder energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung noch der Verpflichtung zu möglichst preisgünstiger Versorgung gem. §§ 1, 2 EnWG.
Preisgünstiger wäre es, den Strom zu Erzeugungskosten von den konzerneigenen Schwesterunternehmen zu beziehen, welche den Strom aus Kernkraft und Braunkohle erzeugen:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14354
http://www.german-renewable-energy.com/Renewables/Redaktion/PDF/de/de-Corporate-Finance-Finanzierung-der-Fruehphasen-der-Unternehme,property=pdf,bereich=renewables,sprache=de,rwb=true.pdf
Der Strom-Mix wird sich wohl überhaupt nicht geändert haben.
Aus Hamburg kommt denn auch harsche Kritik an der Preispolitik:
Quelle: TAM-Newsletter
Hamburger Schwedenschelte
..
Werner Marnette, Vorstandschef der Hamburger Norddeutsche Affinerie AG (NA), kritisiert in einem Brief an Vattenfall-Konzernchef Lars Josefsson scharf die Preispolitik des schwedischen Konzerns.
..
Die Stromerzeugungskosten in Deutschland lägen bei durchschnittlich 24 Euro pro MWh, bei Vattenfall durch den hohen Kernenergie- und Braunkohleanteil sogar deutlich darunter. Die verlangten und an die EEX-Preise angelehnten Strompreise seien mangels Wettbewerb aber auf über 50 Euro pro MWh gestiegen. 15 bis 20 Euro pro MWh davon seien auf das höchst fragwürdige Einpreisen der kostenlosen Emissionszertifikate zurückzuführen. Wegen der Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Erzeugungskosten und den Beschaffungskosten seien die Gewinne der Stromkonzerne explodiert.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14492
Man sollte sich deshalb wegen der Aussage, Vattenfall Hamburg beziehe 100 Prozent des Stroms über die EEX an die Energieaufsichtsbehörde wenden, damit diese dem Sachverhalt nachgehen kann.
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@all
mir ist noch eine Kleinichkeit aufgefallen!!
[code:1]KWKG nur 0,336 ct/kWh entgegen den Prognosticierten
Wert von VDN über 0,341 ct/kWh
EEG 9,53 (für 2005) 9,71 ct/kWh (für 2006)
Konzessionsabgaben 2,39 ct/kWh
Abgaben an Hamburg 0,61 ct/kWh NT (bei zweitarif)
Netznutzung 5,52 ct/kWh
Der Rest verteilt sich auf:
Strombeschaffung, Verteilung, Vertrieb, Abrechnung.
Dann noch MwSt 16%
und StromSteuer 2,05 ct/kWh[/code:1]
+ 0,336 ct/kWh
+ 9,53 ct/kWh
+ 2,39 ct/kWh
+ 0,61 ct/kWh
+ 5,52 ct/kWh
+ 2,05 ct/kWh
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20,436 ct/kWh
Zahl ich zu wenig??? Ich habe die Werte noch mal Überprüft bei mir liegt kein Tipfehler vor.
Nach einer Telefongespräch mit Vattenfall sind die 9,53 ct/kWh aus dem EEG anders zu berechnen. Wie genau konnte mir der Hr. vom Wasserfall auch nicht erklären, ich könnte aber beim www.vdn-berlin.de reinschauen.
Auch der ZweitarifZähler entfällt in meiner Auflistung.
Nachedditiert
Dann liegen die Abgaben bei ca. 10,296 ct/kWh + EEG + Strombeschaffung, Verwaltung, Vertrieb und 16% MwSt.
Jedoch fliesen einige Gelder wieder an den Versorger zurück, wie KWKG.
Als ich den Hr. Wasserfall zur sprache gestellt habe, ob er es ernst gemeint hat, mit den 100% Stromkauf beim EEX. Hat er erklärt, das die jetzige Politik die Aufspaltung des Versorgers, Netzbetreiber, Kraftwerksbetreiber gefordert hat, und dadurch diese Schreibweise richtig währe.
Selbsverständlich halte ich es für eine Irreführung der Kunden.
@Fricke
Danke für Ihr Komentar
Mit der Energiegieaufsichtsbehörde, meinen Sie die Hamburger Wirtschaftsbehörde, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, den Hr. Senator Uldall? oder die RegTP?
ich verbleibe
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@cabello
Die KWK- Umlage ist Teil der NNE, weshalb es zur Diskrepanz kommen kann.
Bei der Frage, ob der Strom zu 100 Prozent über die EEX bezogen wird, handelt es sich nicht um eine Schreibweise, sondern eine Tatsachenbehauptung.
Aktuell müssten die Strompreise dann erheblich sinken.
Die Senatsbehörde sollte der richtige Ansprechpartner sein auch zu der Frage, ob nun nicht die Strom- Tarifgenehmigung widerrufen werden muss, wenn Vattenfall Hamburg mitteilt, ausschließlich Strom über die EEX zu beziehen und dort die Preise jüngst erheblich gesunken sind.
Nach Auffassung von LichtBlick habe Hamburg vergabrechtswidrig Vattenfall mit der Stromversorgung der Stadt beauftragt. Man will sich deshalb vor Gericht streiten.....
Vielleicht fragen Sie den freundlichen Vattenfall- Mitarbeiter noch einmal, ob er denn auch die aktuelle Preisentwicklung an der EEX im Blick habe und welche Konsequenzen sich nun für Ihren Vertragspreis daraus herleiten sollen.
Sie könnten ja auch in Aussicht stellen, eine Unterschriftensammlung zu initiieren, um sich bei der Unternehmensführung in Schweden und der schwedischen Regierung über das Preisgebaren bzw. neuere "Schreibweisen" zu beschweren:
http://www.welt.de/data/2006/05/02/881246.html
Vielleicht möchte man bei der VZ HH eine entsprechende Initiative unterstützen. Warum sollen sich nur betroffene Unternehmer dort beschweren?
Billig sind die Preise nicht.
Gibt es noch einen Grundpreis, welcher hinzutritt und nicht vergessen werden darf?
Vattenfall kauft keine Kohle auf internationalen Energiemärkten, sondern fördert selbst Braunkohle zum Selbstkostenpreis in eigenen Tagebauen.....
Diese Braunkohle kaufen auch keine energiehungrigen Chinesen oder Inder weg und verschioffen sie vian Hamburg oder Rostock in die Schwellenländer.
Auch die Nachfrage nach Strom im Inland ist gerade einmal um 1 Prozent gestiegen und kann deshalb nicht bei gleichbleibendem Angebot zu drastisch höheren Preisen geführt haben.
Ich hoffe, Sie fühlen sich als Kunde ernst genommen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke
Ich habe einige Ihrer Passagen in den Brief an den Wirtschaftsminister und Senator Gunnar Uldall eingearbeitet und auch eine Kopie der drei Schreiben von Vattenfall dazu gelegt.
Auf eine Antwort bin ich sehr gespannt.
Vattenfall hat in den ersten 3 Monaten nachdem ich eingezogen bin, eine Ablesung gemacht. Natürlich ist ein höherer Verbrauch rausgekommen.
Was Vattenfall genutzt hat um die Abschläge von 35.- auf 36.- € im Monat zu erhöhen.
Diese möchte ich mit der folgenden Begründung wieder Rückgängig machen: Sie haben mir in den ersten 3 Monaten eine Ablesung gemacht und eine Rechnung erstellt. Diese ist nicht Repräsentativ für die Folgemonate, da eine Renovierung der Wohnung stattgefunden hat. Dort ist es zu erhöhten Energieverbrauch durch Arbeitsmachienen, erhöhter Beleuchtungsbedarf, Reinigungsmaschinen etc. gekommen.
Erst drei Monate nach Einzug sind die letzten Energiesparlampen vollständig angebaut gewesen. Zusätzlich sind in den letzten Monaten Ausschaltbare Steckdosenleisten für einige Standby Geräte hinzugekommen.
Deshalb werde ich die Abschläge von 36.- € auf 34.- € im Monat reduzieren.
Ich möchte ja eine Überzahlung verhindern.
Nein ich möchte Vattenfall nicht ärgern.
ich verbleibe
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14645
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@cabello,
setzen Sie Ihren Abshlag auf 30 € monatlich fest.
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Eine Trendumkehr?
http://www.abendblatt.de/daten/2006/05/19/564439.html
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@Fidel
Wenn es nach Hessen geht, wird es bald überall einen Trend geben.
Das kann auch gar nicht anders sein.
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Alter Schwede!
Noch nicht gewechselt...oder lebst Du schon?
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/StromVergleich.htm
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ Fricke
endlich mal wieder ´ne Woche Urlaub in der Sonne gehabt. :D
Wie schon angedeutet habe ich dem Senator der Wirtschaftsbehörde in Hamburg geschrieben:
Sehr geehrter Herr Senator und Wirtschaftsminister Uldall
ebenso wie Sie, habe ich der letzten Preiserhöhung von Vattenfall misstraut.
Ich habe bei Vattenfall diverse male nachgefragt, woher nun die Preiserhöhungen kommen.
Wie Sie wissen erzeugt Vattenfall zu ca. 95 % seines Stroms aus Kohle zu ca. 4,5% aus Gas und ca. 0,3% aus Erdöl. Gas wird hauptsächlich eingesetzt um die Fernwärme Spitzen abzudecken. Deshalb kann ich mir eine Preiserhöhung in dem Ausmaß nicht vorstellen.
Vattenfall stellt nun die Behauptung auf, das die Preise Kraftwerksbrennstoffe wie Kohle Gas und Erdöl gestiegen sind. Weiter wird Behauptet, dass Vattenfall zu 100% seines Stroms aus der Energie Börse EEX in Leipzig bezieht. ( Siehe Anlage )
Es ist nicht glaubwürdig, dass Vattenfall den gesamten Strom über die EEX bezieht. Teure Umwege muss kein Kunde mitbezahlen.
Angesichts der dort offensichtlich überteuerten Preise entspräche dies weder energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung noch der Verpflichtung zu möglichst preisgünstiger Versorgung gem. §§ 1, 2 EnWG.
Preisgünstiger wäre es, den Strom zu Erzeugungskosten von den konzerneigenen Schwesterunternehmen zu beziehen, welche den Strom aus Kernkraft und Braunkohle erzeugen.
Vattenfall kauft keine Kohle auf internationalen Energiemärkten, sondern fördert selbst Braunkohle zum Selbstkostenpreis in eigenen Tagebau.
Diese Braunkohle kaufen auch keine energiehungrigen Chinesen oder Inder weg und verschiffen sie via Hamburg oder Rostock in die Schwellenländer.
Auch die Nachfrage nach Strom im Inland ist gerade einmal um 1 Prozent gestiegen und kann deshalb nicht bei gleich bleibendem Angebot zu drastisch höheren Preisen geführt haben.
Aktuell müssten die Strompreise dann erheblich sinken.
Hr. Senator Uldall, vielleicht überlegen Sie sich, ob nicht die Strom- Tarifgenehmigung widerrufen werden muss, wenn Vattenfall Hamburg mitteilt, ausschließlich Strom über die EEX zu beziehen, da dort die Preise jüngst erheblich gesunken sind.
Vielleicht sollten Sie die Begründungen der Preiserhöhungen die Vattenfall angegeben hat nochmals einer Überprüfung unterziehen.
Hr. Senator Uldall vielleicht hinterfragen Sie nochmals, wie Vattenfall die nochmals gestiegenen Gewinne im 1 Quartal 2006 begründet.
Des Weiteren würde mich Interessieren, welche Begründungen von Vattenfall Sie dazu bewogen haben, denen 5,1 % Strompreiserhöhung zu bewilligen. Da die mir vorgelegten Tatsachen, zu keiner Preiserhöhung führen dürfen.
Hr. Fricke, einige Passagen habe ich von Ihnen übernommem!
So, noch vor meinen Urlaub hat die Behörde für Wirtschaft und Arbeit auf mein Schreiben geantwortet.
Ihr Schreiben vom 08.05.2006 an Hr. Senator Uldall
Sehr geehrter Hr. Cabello
Hr. Senator Uldall bedankt sich für Ihr Schreiben und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie beschweren sich über die Strompreise der Vattenfall Europe Hamburg AG und stellen Fragen in Bezug auf die Tarifgenehmigung. Nach den von Ihnen eingereichten Unterlagen beziehen Sie Strom nach der Sondervereinbahrung „Hamburg Extra“.
Nach bundesgesetzlicher Regelung unterliegt lediglich der Classic-Tarif des Hamburger Grundversorgers, der Vattenfall Hamburg AG, der Genehmigungspflicht durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Andere Strompreise, wie z.B. der Hamburg Extra bedürfen keiner behördlichen Genehmigung.
Ihre Verärgerung über höhere Strompreise kann ich nachvollziehen. Gleichwohl kann ich Ihnen versichern, dass es nach den Vorgaben des Gesetzgebers keine andere Möglichkeit gegeben hat, als die von der Vattenfall Europe Hamburg Ag zum 1 Mai 2006 beantragte Strompreiserhöhung – wenn auch mit Einschränkung – zu genehmigen. Die Behörde ist rechtlich verpflichtet, nachgewiesene Kostensteigerungen zu akzeptieren.
Im Vattenfall Konzern sind die Bereiche Stromerzeugung/-gewinnung, Netze, Stromhandel und Vertrieb rechtlich getrennt. Die Vattenfall Europe Hamburg AG ist eine Vertriebsgesellschaft. Im Fokus der Betrachtung stehen daher Kosten und Erlöse der Vertriebsgesellschaft. Die Ertragsentwicklung des Mutterkonzerns ist nicht Prüfungsgegenstand.
Auf dem Hamburger Strommarkt gibt es eine ganze Reihe von Wettbewerbern, die zu unterschiedlichen Konditionen Strom anbieten. Sie als Verbraucher haben daher die Möglichkeit, nach einem Preisvergleich ggf. den Anbieter zu wechseln und damit den Preiswettbewerb zu beleben.
m. f. G.
Pracktisch sind Sie auf keiner meiner Fragen eingegangen.
Wieso hatte ich den Eindruck, das ich (k)eine solche Antwort erwartet habe?
bis dann
ich verbleibe
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@cabello,
anworten tut ein Sachbearbeiter, der Senator unterschreibt nur.
Alle Antwortschreiben lauten so ähnlich.
Ich verfasse dienstlich auch solche ähnliche Schreiben.
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@Cremer
Wenn dort geschrieben stand "Hr. Senator Uldall bedankt sich für Ihr Schreiben und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten." ist wohl nicht davon auszugehen, dass ein an Bewusstseinsspaltung leidender Senator unterschrieben hätte.
Dass auch Sie sich dienstlich zu Strompreisgenehmigungen (in Hamburg?) äußern bzw. solche Schreiben verfassen, hatten Sie uns bisher wohl vorenthalten.
Dabei ist das doch ein interessanter Umstand.
Oder wollten Sie uns etwas ganz anderes mitteilen?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
mit dienstlichen Schreiben meine ich eben Schreiben aller Art von Bürgern an Minister, Landtagsabgeordnete u.s.w.
Übrigens ist dieser Satz eine Standardfloskel
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@Cremer
Nicht bemerkt, wie ich mit den Augen gezwinkert habe?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Probleme beim Lieferantenwechsel:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/22/589312.html
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16186
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http://www.abendblatt.de/daten/2006/09/19/613949.html
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Zu schön, wenn es doch endlich mal wahr werden würde!!!
Ich habe meine Fernwärme Abrechnung letzte Woche überprüft. Ich habe mir einblick in die Abrechnungsunterlagen geben lassen. Dort haben Sie (Vattenfall) den Gewerbestrom Grundpreis um 24% erhöht, den Arbeitspreis um 8% erhöht. Das geht dann als Posten Betriebsstrom in die Endabrechnung unter.
Ende des Jahres soll die Fernwärme um 6% steigen, dafür soll jetzt schon der Beitrag erhöht werden.
Mein Versorger, die Bau Genossenschaft gibt alles 1:1 plus ein Ausfallwagnis von +2% weiter und Vattenfall lacht sich ins Fäustchen!
ich verbleibe
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Hallo Liebe Mitstreiter.
Ein Jahr ist seit meinem letzten Beitrag vergangen.
Das Säbelrasseln beginnt erneut.
Ich erhalte am 5.10.07 eine Mahnung über ca. 110 Euro. Ich solle die Abschläge für Juli August und September Bezahlen.
Dann steht da Wörtlich
„Sollten wir keinen Zahlungseingang feststellen können, sucht unser Außendienstmitarbeiter Sie auf, um den Betrag zu kassieren. Ist dies nicht möglich, stellen wir die Versorgung ein. Ersparen Sie sich die dadurch entstehenden Kosten für den Außendienstbesuch und für eine Wiederaufnahme der Versorgung\".
Sofort überprüfe ich als erstes meine Konto Auszüge. Und siehe da die Abschläge für Juli, August und September sind Bezahlt.
Ich nehme mir dann die Zeit mich in einem Vattenfall Büro die Mahnung erklären zu lassen. Bei Vattenfall erklärte mir die Person, das Sie mein Widerspruch widersprochen haben. Die Zahlung haben sie aufgerechnet und jetzt fehlen noch ca. 110 Euro, dass entsprechen ca. drei Monatszahlungen und diese Mahnen sie jetzt an. Ich könne ja dagegen Klagen.
Ich habe erstmal um einen Kontoauszug gebeten, den erhalte ich per Post.
Dann habe ich das Büro verlassen.
Ich habe den eindruck es ist Handlungsbedarf vorhanden.
Bitte Herr RR-E-ft weisen Sie mir die Richtung.
Kann ich Schriftlich noch einiges an Zeit herraus zögern?
oder sollte ich mich auf den Weg zur Verbraucherzentrale machen?
Für meinen Geschmack hatt mir Vattenfall mit Versorgungseinstellung gedroht, was sie nicht machen darf, aber die stellen sich wie immer über das Gesetzt.
schöne gruße aus
Hamburg-Alster-Elbe
Cabello
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@Cabello
Sofort zur Verbraucherzentrale und auch prüfen, ob das ein Fall für das Bundeskartellamt wegen der Sperrandrohung ist. Alle Versorger hatten vom Bundeskartellamt ein Rundschreiben erhalten, wonach bei Unbilligkeitseinrede die Sperrandrohung kartellrechtswidrig und deshalb verboten ist. Außerdem Beschreitung des Gerichtsweges erwägen. Wurden die Zahlungen mit klarer Verrechnungsbestimmung geleistet, ist eine anderweitige Verrechnung unzulässig. Die Zeit von \"Wünsch Dir was\" sollten für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen vorbei sein.
Sie können sich auch telefonisch an das Büro des Sprechers des Vorstandes der Vattenfall Europe AG, Herrn Hans- Jürgen Cramer, in Berlin (http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/Fusszeile/Impressum/index.jsp) wenden, weil sie sich von der Hamburger Tochter gemobbt fühlen. Herr Cramer hat in großen Zeitungsinseraten (u. a. SPIEGEL Nr. 41/2007) versprochen, dass es damit vorbei sein soll, Vattenfall die Sorgen der Kunden wieder ernst nehmen möchte. Stellen Sie diese Aussage auf die Probe.
Fragen Sie, was das noch werden soll. (http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/225583xberx/886650dialo/index.jsp)
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Toll, auf Seite 8, Mehrwertsteuer 16%.
Der Laden ist sehr rückständig :D
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@ karamba
Leider vorschnell, deine Meinung: Der Laden ist sehr rückständig
Kleine Mathematikstunde:
Strom kostet 10,0 ct
U-Steuer 19% 1,9 ct
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Gesamtpreis 11,9 ct
1,9 ct von 11,9 ct sind: 15,97% gerundet 16%.
Ich spare mir einen Kommentar
Gruß
NN
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:( schäme mich!
Ich sollte doch richt lesen, ging ja um die pozentualen Anteile :(
Jetzt buch ich doch den Entspannungskurs ;)
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@ Danke an RR-E-ft
Briefe sind Geschrieben.
Termine sind Gemacht.
Immer schön auf der sicheren Seite.
gruß Cabello
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@all
Guten Morgen
am 12.10.07 Schreibt mir Vattenfall, \"Unsere Mahnung vom 05.10.2007 haben wir Storniert, bitte Zahlen Sie bis zum 31.10.2007\"
!ENTWARNUNG!
Danke an alle Beteiligten.
gruß Cabello
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Hallo Leute
es ist wieder Ruhe.
Ich habe die Endabrechnung bekommen und bin am Korrigieren.
Aber auf einen Hilight von Vattenfall wollte ich euch noch mitteilen.
Sie schreiben:
Sehr geehrter Hr. Cabello
Wie bereits mehrfach erläutert kommt die Anwendung des §315 BGB auf den Stromliefervertrag nicht in Betracht.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir nicht erneut auf diese Thematik eingehen werden – zumal sich zwischenzeitlich keine Änderungen bezüglich unserer Begründung ergeben hat.
Darüber hinaus sehen wir diesen Vorgang als Abgeschlossen an.
Auf weitere außergerichtliche Schreiben werden wir nicht mehr eingehen.
Bitte begleichen Sie unsere fälligen Entgeltforderungen, für die Sie auch eine Leistung in Anspruch genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen i.A. xxx
Auf umgangssprache heist es doch \"halt endlich den Mund\". Beim Bäcker, Aldi oder Penny hätte ich den die Wahre auf den Laufband liegen lassen.
Aber ich glaube Vattenfall kommt auch ohne Kunden aus wenn man so die Nachrichten liest.
Schönes Wochenende @all
cabello
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Hallo Leute, liebe Forums Mitglieder
Bisher läuft alles sehr ruhig.
Nun habe ich die Jahresabrechnung Nov 2007 – Okt 2008. Mir fällt dabei auf, dass Vattenfall die Preise ab 2008 um 0,03 ct/kWh senken musste als folge der korrigierte Netznutzungsentgelte die durch die Regulierungsbehörde angeordnet wurde.
Ich gehe davon aus, dass ich mein Preis, den ich zur Zeit Zahle, um diese 0,03 ct./kWh senken darf.
Hier sieht man wie Vattenfall uns Jahrelang das Geld unrechtmäßig aus der Tasche gezogen hat und immer noch zieht.
Ach und noch mal ein Dank an alle Aktiven Forumsmitglieder für die Unterstützung die ihr hier gibt.
Gruß cabello
PS: Neulich stand ich in Hamburg am Wandsbek Quarree und habe zwei Stunden lang die Kollegen der Gas-Wiedersprüchler gegen EOn unterstützt. Bei Gas lohnt sich der Widerspruch richtig!
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Hallo Leute,
liebe Forums Mitglieder
Ich wollte mich mal wieder melden, es ist immer noch ruhe im Hause.
In der Vattenfall Abrechnung von 2010, wollte Vattenfall erneut eine Nachzahlung von ca. 320.- Euro haben. In meiner Abrechnung hatte ich ca. 5 Euro Überzahlt. Schon bei der nächsten Monatszahlung habe ich die 5.- Euro Einbehalten.
Dieses habe ich alles schriftlich der Vattenfall mitgeteilt inklusive meiner Excel Tabelle. Daraufhin habe ich eine Bestätigung erhalten.
Interessant wird die Abrechnung für 2011, da Vattenfall hier frecher Weise die Steuersenkung gleich zum Anlass genommen hat, ihre Gewinne zu maximieren und die Lüge verbreitet das die Regenerativen Energien schuld sind.
Schöne Grüße aus dem Norden
Cabello
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Hallo Leute,
liebe Forums Mitglieder
Ich wollte mich mal wieder melden.
In der Vattenfall Abrechnung von 2011, wollte Vattenfall erneut eine Nachzahlung von nun ca. 700.- Euro haben.
Nach meiner Abrechnung muss ich ca. 20 Euro nachzahlen.
Diese habe ich in der nächsten Rechnung einkalkuliert.
Ich habe alles Schriftlich der Vattenfall mitgeteilt inklusive meiner schönen bunten Excel Tabelle.
Und jetzt etwas neues!
Daraufhin schickt mir Vattenfall ein Brief. (Letzte mal war es 2007 ich habe darüber Berichtet)
Diese listet ungefähr ein dutzend Gerichtsurteile, wo der Einspruch gemäß BGB unzulässig sein soll.
LG Berlin, vom 03.Juli 2007, Az. 53S 42/07
LG München II, RdE 2007, 323
LG Kiel, RDE 2005, 53,54f.
LG Potsdamm, ZNER 2006, 288,
AG Friedberg, ZNER 2006, 281
AG Potsdam, Rde 2005. 207ff
LG Magddeburg, Rde2005 22ff.
LG Hannover, RdE 2004, 54 ff.
Schulz-Gardyan RdE 2003, 12
Stappert NJW 2003, 3177, 3179
Auch der BGH Urteil 28 März 2007 Az. VIII 144/06 http://forum.energienetz.de/index.php/topic,6241.msg27186.html#msg27186 (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,6241.msg27186.html#msg27186)
BGH Urteil 13 Juni 2007 Az. VIII ZR 36/06
Natürlich alles ohne Mahnung ohne Drohung ohne Namen und ohne Unterschrift!
Ich werde mir die Hintergründe dieser Urteile in den nächsten Tagen bei uns im Forum einzeln durchlesen. Meine Vermutung ist, dass die Urteile für mich in keinster weise Anwendung finden.
Aber ich gebe auch gerne den versierteren den Vortritt!
Schöne Grüße aus dem eingeschneiten Norden
Cabello
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Warum noch Zeit mit dem Studium dieser benannten "Uralt-Urteile" verschwenden ?
Die Zulässigkeit etc. der Unbilligkeitseinrede gem. § 315 BGB und der Unwirksamkeitseinrede gem. §§ 305, 307 BGB
sind durch neuere BGB-Urteile doch längst geklärt (alles hier im Forum zu finden und nachzulesen) !