Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GVL - Gasversorgung Langenau GmbH => Thema gestartet von: Gregor am 07. März 2006, 12:09:20
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Hallo zusammen,
aufgrund einer mehrmaligen Gaspreiserhöhung (26%) der Gasversorgung Langenau im letzten Jahr, haben wir uns dagegen mit eurem Musterschreiben
gewehrt. Unsere Aktionen: Monatliche Überweisung eines beschränkten Abschlags auf den von uns anerkannten Gaspreis. Beschränkung der Jahresrechnung 2005 sowie weitere Beschränkung des Abschlags in 2006.
Die bisherigen Reaktionen meines Gasversorgers entsprachen dem Standard . Heute jedoch ruft mich die Sekretärin der Gasversorgung Langenau an mit der Bitte um ein Termin für ein persönl. Gespräch mit dem Geschäftsführer, der mir dann die Gründe für die Preiserhöhungen erläutern möchte. Ich habe abgelehnt. War das richtig oder habe ich da ein Eigentor geschossen? Laut Sekretärin bin ich mittlerweile der einzige!! in Langenau und Umkreis der rebelliert! Die machen auf mich den Eindruck als wären sie juristisch eher überfordert.
Wie läuft der Nachweis der Billigkeit ab? Soll ich einen solchen Nachweis nur vor Gericht über Sachverständige akzeptieren, in der Hoffnung die lassen es dann nicht so weit kommen? Bitte um Hilfe!!
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Angebot des EVU zu einem perönlichen Gespräch (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2759)
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@gregor
Sie können sich zunächst einmal sicher sein, dass Ihr Versorger seine Karten nicht so ohne Weiteres auf den Tisch legen wird. Also wird er versuchen, Sie andersweitig zu überzeugen. Gehen Sie davon aus, dass Ihnen Leute gegenübersitzen, die sich den ganzen Tag mit derartigen Fragen beschäftigen und auch von einem starken Dachverband regelmäßig geschult werden. Nun müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie sich das antun möchten. Ihre ablehnende Haltung ist damit durchaus nachzuvollziehzen und sicher auch in Ordnung.
Auch ich habe kommende Woche ein Gespräch mit unserem Versorger. Allerdings hatte ich selbst darum gebeten und habe zuvor ausdrücklich verlangt, dass die Problematik \"Billigkeitsnachweis\" ausgeklammert wird. Diese kann in einem solchen Gespräch nicht geklärt werden! Ich möchte lediglich einige Sachverhalte zu unserem Vertrag und zur weiteren Zahlungsweise klarstellen. Der vorangegengene Schriftverkehr konnte eine befriedigende Lösung für beide Seiten nicht erreichen, so hoffe ich mir im persönlichen Gespräch etwas mehr Klarheit für diese Teilfragen.
Die Klärung der Gesamtproblematik obliegt derzeit den Gerichten und da kann ein persönliches Gespräch eigentlich kein Ergebnis bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Gregor
Das mit dem allein sein stimmt so nicht! :D
Ich habe der Erhöhung zum 01.10.2005 auch wiedersprochen. Da wir letztes Jahr erst mit dem Gasbezug begonnen haben, stand uns aus der Jahresabrechnung ein Guthaben zu. Die neuen monatlichen Abschläge passen zum alten Preis. Deshalb habe ich sie so akzeptiert. Das Guthaben nach meiner Rechnung wurde natürlich so nicht ausbezahlt. Ich habe es deshalb an einem der Abschläge einbehalten. Danach wurde ich einmal gemahnt. Mehr passierte nicht. Die nächste Eskalationsstufe erwarte ich mit der Jahresrechnung 2006
Nach meinem Eindruck werden die Standardschreiben des Interessenverbandes verschickt. Juristisch beschlagen scheinen mir die Verantwortlichen nicht.
Gruß
Jokeman14
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@Gregor,
ich würde da ein Gespräch nicht wahrnehmen.
Es besteht dazu kein Gesprächsbedarf.
Sie könnten sich argumentativ "in die Ecke" gedrückt fühlen oder werden, welche dann ihre Ausagen gegen Sie verwand werden kann.
Ein Gespräch sollten Sie, wenn Sie dies wahrnehemen möchten, zumindestens mit drei Personen teilnehmen, alleine aus der Tatsacxhe, dass dann ihre beiden Partner am Gespräch aktiv teilhaben und Sie zwischenzeitlich überlegen können.
Wir waren seinerzeit z.B. zu viert beim Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden inkl. Presse erschienen.
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Die GVL erhöt ja nun zum 1.10.06 wieder die Gaspreise. Hat darauf schon jemand reagiert? Wenn man sich den Anbietervergleich unter http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm/2028/Gaspreistabelle9_2006neu.pdf stellt man nun fest, dass die GVL dann definitiv zu den teuersten Anbietern in BW gehört.
Grüße, Odde23
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@odde: Widerspruch gem. § 315 einleiten, wenn die Erhöhung kommt.
@gregor: wie cremer schon sagt, Gespräch nicht alleine wahrnehmen...