Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: lycer am 05. März 2006, 10:44:47
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Hallo,
wir sind umgezogen und müssen mit Erdgas heizen, nun habe ich meine Abschlagszahlungen bekommen, wir sollen mtl. 150,- € für Erdgas zahlen, kann ich mich auch als Neukunde gegen so heftige Preie wehren oder sitzen die da am längeren Hebel, weil wir eben Neukunden sind.
Können die uns jetzt solche Preise um die Ohren hauen?
Wir haben keine Einzugsermächtigung erteilt und wollen erstmal \"nur\" 100,- € überweisen, unsere Vormieter haben gesagt sie haben 90,- €mtl. gezahlt und kamen damit aus.
150,- € mtl. finde ich schon echt heftig.
LG
Nicole
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Darauf würde ich mich nicht einlassen. Schreiben sie ihrem Versorger das sie (95,-€ ?) monatlich überweisen. Das sind über 5% mehr. Notieren sie Ihren Verbrauch Monatlich und rechnen sie nach. Sehen sie zu nicht zu viel zu überweisen. Dann können sie auch §315 anwenden.
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Danke, ich werde dann erstmal nur 95,- höchstens 100,- € überweisen und denen auch keine Einzugsermächtigung erteilen.
Wie kann ich aus deren Angaben meinen Verbrauch ausrechnen, auf deren HP sind folgende Angaben.
erdgas.basis
Preisstufe Verbrauch kWh/Jahr Arbeitspreis ct/kWh Grundpreis EUR/Jahr
Kleinverbrauchstarif bis 2.500 7,10 (8,24) 20,00 (23,20)
Grundpreistarif ab 2.501 5,50 (6,38 ) 60,00 (69,90)
Die Einstufung in die entsprechende Preisstufe erfolgt durch E.ON Westfalen Weser auf Basis des Erdgasverbrauchs.
Nur wie rechne ich den genauen Verbrauch aus, ich habe den letzten Monat mal aufgeschrieben und wir liegen bei ca. 350 kWh/mtl.
Und wenn ich da rumrechne komme ich zu einem Ergebis das irgendwie nicht stimmen kann.
Vielen Dank nochmal.
LG Nicole
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@lycer,
ist etwas kompliziert, um den Wärmebedarf zu bestimmen.
War der Verbrauch kWh oder m³? Bei m³ muss noch mit dem Brennweret multipliziert werden.
Nehmen Sie den Verbrauch von 02 besser 3 Monate. Hier auf den energienetz-Seiten finden Sie die Gradtagzahlen.
Wenn nicht Sucfunktion Google.
Im Dreisatz können sich dann den ungefähren Wärmebedarf pro Jahr errechnen und haben dann die Einstufung.
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@lycer
zunächst ist es wichtig so schnell wie möglich mit dem Musterbrief von http://www.gaspreise-runter-owl.de die Billigkeit anzuzweifeln.
Auch als Neukunde ist das problemlos möglich.
Von den Vorbesitzern würde ich mir dann den Verbrauch lt. Rechnung 2004 oder 2005 mitteilen lassen.
Auf der selben Seite unter Abrechnungsinfos gibt es eine Excelsheet zum errechnen der Abschläge. Auch die alten Preise (sept. 2004) sind dort hinterlegt. Ferner gibt es dort direkte Ansprechpartner.
Schönen Gruß
Bürgerinitiative Gaspreise-runter OWL
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@ Sprock
wir kommen aus Büren, wie kann man bei Ihnen *Mitglied* werden?
Und ich finde nur den Brief *Erhöhung der Preise für Gasbezug* und keinen der nur die Billigkeit anzweifelt. Da wir ja erst seit 01.02.06 Kunde bei EON sind kann ich ja nicht auf die Preise vom letzten Jahr bestehen oder?
Gruß Nicole
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@lycer
Hier ist ein Link dazu!http://www.gaspreise-runter-owl.de/home.htm
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@lycer
sie können unsere Initiative unterstützen, indem Sie den Musterbrief von http://www.gaspreise-runter-owl.de unter Rubrik Musterbriefe verwenden. Unter der gleichen Rubrik finden sie das Flugblatt Januar 2006 dies ist quasi die Bedienungsanleitung zum Musterbrief.
Sie können auch direkt mit uns per email Kontakt aufnehmen (Telefon nicht vergessen).
Schönen Gruß
BI Gaspreise runter OWL