Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Ruhrgas => Thema gestartet von: Cremer am 02. März 2006, 11:15:01

Titel: Bundeskartellamt vers E.ON
Beitrag von: Cremer am 02. März 2006, 11:15:01
@All,

sehr aufschlußreich ist der Beschluss des Bundeskartelamtes vom 13.1.2006 in Bezug auf die angeführten Zahlen und Ausführungen E.ON betreffend.

Hier der Link

 http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf

Lesenswert sind die Seiten 4 bis 9 unter A Sachverhalt die Ziffern
I Die Betroffene und
II. die Gasversorgung in Deutschland

Da wird einem bezgl. der verkauften Gasmengen bewusst, welches Monopol E.ON bereits hat.

Der zweite (BEB) liegt mit weniger als 50%, 499 zu 222 Mrd. kWh, dahinter und davon liegt der dritte (RWE) wiederum mit 50% dahinter !
Titel: Bundeskartellamt vers E.ON
Beitrag von: traderhans am 02. März 2006, 12:37:20
Viel wichtiger ist doch, daß mit den drei Gashauptlieferanten Gazprom, Norwegen und den Niederlanden sehr langfristige Verträge bestehen!!
Wie sind dann überhaupt solche Erhöhungen für den Endverbraucher zu erklären!?!?
Titel: Bundeskartellamt vers E.ON
Beitrag von: RR-E-ft am 02. März 2006, 13:07:00
@Cremer

E.ON Ruhrgas wehrt sich gegen den Beschluss vor dem OLG Düsseldorf.

Eine erste Verhandlung in der Sache wird Ende April erwartet.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt