Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eins energie in sachsen => Thema gestartet von: mAcg am 28. Februar 2006, 12:09:51

Titel: Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
Beitrag von: mAcg am 28. Februar 2006, 12:09:51
Hallo Forum,

ich bin dabei die Jahresrechnung meines Versorgers auf die alten Preise zu korrigieren. Ich habe bisher die alten Preise zzgl. Sicherheitsaufschlag von 2% gezahlt. Wie muss ich nun den Sicherheitsaufschlag verrechnen?
Sollte dieser für den Gesamtpreis gelten oder nur auf den Arbeitspreis (mein Leistungspreis hat sich im Vergleich zur letzten Abrechnung nicht verändert)?

Danke schon mal für eure Antwort.
Titel: Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
Beitrag von: hollmoor am 28. Februar 2006, 12:26:03
@mAcg

Wurde hier schon öfter behandelt!

Sie brauchen keine 2 % Sicherheitsaufschlag mehr zugestehen!

Stellen sie ihre Rechnung auf Basis alter Preise(ich nehme an,sie haben widersprochen?) ohne Berücksichtigung der 2 %.

Wenn sie dennoch die 2% unbedingt zahlen wollen,dann auf den Arbeitspreis.
Titel: Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
Beitrag von: mAcg am 28. Februar 2006, 12:45:28
ohne Sicherheitsaufschlag ergäbe sich ein Guthaben von 3 Euro :-(, also was tun?
Titel: Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
Beitrag von: Cremer am 28. Februar 2006, 13:00:32
@mAcg,

alla Fielmann: vergessen Sie\'s

Das Guthaben müssen Sie abschreiben, da der Versorger dieses Ihnen nicht erstatten wird

Sie hatten somit zuwenig die Abschläge gekürzt gehabt.
Titel: Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
Beitrag von: hollmoor am 28. Februar 2006, 13:20:41
@mAcg

Na,ich denke,diese 3,00 Euro werden ihnen doch wohl keine schlaflosen Nächte bereiten? :(
Titel: Jahresrechnung und Sicherheitsaufschlag 2%
Beitrag von: mAcg am 28. Februar 2006, 13:35:52
ja schlaflose Nächte bereitet mir das freilich nicht. Dann gibts ab sofort von mir keinen Sicherheitsaufschlag mehr :wink:

Ich danke euch für die Antworten