Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Anonymous am 26. Februar 2006, 14:55:26

Titel: Münzzähler
Beitrag von: Anonymous am 26. Februar 2006, 14:55:26
Hallo,

darf der Gasversoger bei Widerspruch nach §315 Münzzähler einbauen
um damit seine Forderung durch die Hintertüre durch zu setzen?.

Reicht das Hausverbot zum Zweck der Versorgungseinstellung aus, den Einbau eines Münzzählers zu verhindern?
Titel: Münzzähler
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Februar 2006, 18:14:32
@H.M.

Vorinkassozähler kommt nur bei Zahlungsrückständen/ Verzug mit Zahlungen in Betracht.

Das ist nach Widerspruch gerade nicht der Fall, weil man sich auf die Unverbindlichkeit gem. § 315 BGB beruft, was die Nichtfälligkeit zur Folge hat.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Münzzähler
Beitrag von: Cremer am 26. Februar 2006, 18:22:50
@H.M.

in den AVB\'s § 28 Abs. 3 ist der Münzzähler erwähnt.

Eingebaut werden kann er nur gemäß § 28 Abs 1:

Zitat
wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu besorgen ist, daß der Kunde seinen Zahlungsverpflichtugnen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt


Dies liegt hier nicht vor. Der § 315 BGB ist vorangig vor dieser Verordnung.

Ferner zahlen Sie ja, nur nicht den gesamten Betrag.

Sollte trotzdem schriftlich so etwas angekündigt werden, kann man immernoch Hausverbot erteilen.
Titel: Münzzähler
Beitrag von: Anonymous am 26. Februar 2006, 18:49:12
Vielen Dank
für die superschnellen Antworten. :D  :D  :D