Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => Mainova => Thema gestartet von: Betienas am 24. Februar 2006, 17:48:27
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Hallo, ich überlege schon geraume Zeit, wie weit zurück kann ich die erhöhten Gaspreise kürzen?
Die letzte Abrechnung war im Mai 2005;(meinWiderspruchbrief im Okt.05) Kann ich die nächste Abschlagszahlung um den Betrag der vorher noch nicht gekürzten Abschlagszahlungen verringern ? Danke im voraus.
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@Betienas,
dioe nächste Rechnung kommt also im Mai.
Widerspruch war im Oktober 05 auf welche Preise?
Gegen Preiserhöhungen vor dem Mai 05?
Ich hoffe auch gegen die Preishöhe an sich? Wenn nicht erneut Widerspruch einlegen gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteiegerungen
Wenn im Mai die Rechnung kommt, muss eine Nachzahlung vorliegen. Diese errreicht man nur, wenn die Abschläge soweit eingekürzt werden, dass nach seiner eigenen Jahresrechnung auch eine nachzahlung rauskommt. Auf diese leistet man dann seine Nachzahlung