Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: 07010714 am 24. Februar 2006, 09:06:30
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Schönen guten Morgen!
Gerade bekomme ich über einen e-mail-Verteiler die Nachricht, dass das Bundeswirtschaftsministerium den § 315 BGB aushebeln will. Damit würde wohl die ganz Widerspruchsaktion hinfällig werden.
Gruß
Andrea
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@Andrea
Das Bundeswirtschaftsministerium kann viel, jedoch weder das BGB noch die Rechtsprechung des BGH ändern...
Gleichwohl sind die neuen Verordnungsentwürfe nicht zu begrüßen, spielen jedoch vorliegend keine Rolle.
Man muss nicht auf jede neue Information anspringen und sich ggf. überlegen, ob man im vorauseilendem Gehorsam sich gleich in ein fremdbestimmtes Schicksal fügt.
Das nützt nur anderen.
Sollte das Ministerium tatsächlich mal irgendwann eine nachteilige Regelung treffen, wird man die Frage gerichtlich zu klären haben, ob die Bestimmung in einer Verordnung, welche elemantare Regeln des Vetragsrechts aushebelt, von der Ermächtigungsgrundlage im EnWG gedeckt ist, welches eine preisgünstige Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen vorschreibt.
Dann kann sich ergeben, dass eine solche Verordnung von der Ermächtigungsgrundlage (EnWG) nicht gedeckt ist, das Ministerium eine solche Regelung deshalb gar nicht erlassen durfte, diese unwirksam ist.
Immerhin leben wir in einem Rechtsstaat und auch Gesetze unterliegen der richterlichen Kontrolle, wie das Schicksal des Flugsicherheitsgesetzes eindrucksvoll belegt. Dieses stammte noch nicht einmal von einem Verordnungsgeber, sondern vom Gesetzgeber Bundestag/ Bundesrat, hatte gleichwohl vor den Schranken der Justiz keine Chance.
Vorbeugen ist oft besser als auf die Füße... und deshalb sollte man versuchen, eine entsprechende Regelung in einer Verordnung erst gar nicht entstehen zu lassen....
Ansonsten ist darauf hinzuweisen, dass das Bundeswirtschaftsministerium auch die Arbeitslosenzahlen schon seit Jahren halbieren wollte....
Hat es das geschafft, sein Ziel erreicht?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke
Ich sehe es auch so!
Sie sprechen mir aus der Seele und ich bin froh,das nun endlich eine Antwort von ihnen zu dem Thema gekommen ist.
Wir sollten mal abwarten,wie sich diese Situation entwickelt und nicht in\"Panik\"verfallen,wie im Moment erkennbar hier im Forum,auf Grund der Beiträge!
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@hollmoor
Sie wissen es längst:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=41&id=89&subid=339&subsubid=340&search_artikel_id=340
Das ist wichtig.
Indessen kam auch § 30 AVBV schon immer aus dem Bundeswirtschaftsministerium und konnte die Gerichte nicht beirren, dem elementaren Vertragsrecht zum Durchbruch zu verhelfen, § 315 BGB - seit fast 110 Jahren unverändert erfolgreich.
Es gibt kaum eine andere Norm, die so weise getroffen wurde, dass sie seit so langer Zeit unverändert gilt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@hollmoor,
Eine Verordnung kann kein Gesetz aushebeln, umgekehrt schon
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@hollmoor
Also in Panik braucht sicherlich niemand zu verfallen, jedoch ist es doch für viele frustrierend zu erkennen wie Lobbyismus funktioniert. Und da nicht jeder einen gefestigten juristischen Hintergrund hat und gleich den Klageweg geht, ist der eine oder andere eben ein wenig \"aufgeschreckt\"...
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Ist mir klar!
Ich hoffe,das nunmehr dieses Thema im Forum erstmal beendet ist und kein weiterer Dialog dazu notwendig ist,da die Antworten ja vorab stehen.