Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: swBERLIN am 23. Februar 2006, 23:05:21

Titel: Billiger Gaspreis - Höhe?
Beitrag von: swBERLIN am 23. Februar 2006, 23:05:21
noch ne Frage: ich bastele gerade an einem neuen Widerspruch und frage mich, ob der vom Bund der Energieverbraucher berrechnete \"billige Gaspreis für 2005\" in Höhe von 4,24 Ct/kWh brutto oder netto anzusehen ist?

Hier gibt es widersprüchliche Aussagen.

Freue mich auf eine Antwort.
Titel: Billiger Gaspreis - Höhe?
Beitrag von: Cremer am 24. Februar 2006, 07:41:39
@swBerlin

ich weis nicht ob dies der Preis der GASAG ist?

Der richtige Preis ist abhängig von Ihrem Tarif, dazu muss man dann den Preis vom September 2004, respektive der Preis Januar 2005 wenn Sie nur gegen die Erhöhungnen ab diesem Datum einlegen wollen,  gefunden werden.
Titel: Billiger Gaspreis - Höhe?
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Februar 2006, 11:38:04
@swBerlin

Vergessen Sie den \"billigen\" Gaspreis, den Sie nicht ermitteln können, weil Sie die Preiskalkulation nicht kennen.


Nach dem Einwand der Unbilligkeit ist nur der alte Preis weiter verbindlich. Wenn Sie auch gegen den Gesamtpreis die Unbilligkeit einwenden, zahlen Sie auch die alten Preise nur unter Vorbehalt.

Den \"billigen\" Preis kann allenfalls ein Gericht bestimmen, wenn der Versorger klagt und dabei entweder die Billigkeit nachweist oder aber dem Gericht genügend Informationen zur Verfügung tsellt, so dass dieses den \"billigen\" Preis bestimmen kann.

Erst nach der Bestimmung des \"billigen\" Preises und einer Rechtskraft einer Entscheidung entsteht eine verbindliche und fällige Forderung, so dass Sie sich bis dahin keine Gedanken über den \"billigen\" Preis machen müssen.

Vorsorglich sparen Sie die Beträge an, die Sie aktuell von den geforderten Rechnungsbeträgen einbehalten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt