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Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: holde am 10. Juni 2004, 21:20:14

Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: holde am 10. Juni 2004, 21:20:14
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen?
Ich habe kürzlich ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erstanden. Auf dem Grundstück steht ein ca. 30Jahre alter Gastank der Firma XXX, der nun schon seit Jahren nicht mehr genutzt wurde. Ich habe die Firma aufgefordert diesen Tank abzuholen. XXX will mir nun die Kosten für Abholung, Abmeldung und Reinigung in Rechnung stellen. Muss ich das wirklich bezahlen? Ich hab doch keinen Vertrag mit denen gemacht.
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Frank Busch am 17. Juni 2004, 11:27:43
Was wollen Sie denn erreichen ??? Benötigen Sie den Tank noch oder steht der nur im Weg ? Wenn Sie jemanden mit einer Dienstleistung explizit beauftragen, so müssen Sie dafür auch zahlen.
\"Ich will, daß Sie den Tank sofort abholen ...\"
Besser wäre zu schreiben: \"Hier steht ein Tank, der Gegenstand eines zwangsversteigerten Hauses war, was soll damit geschehen ??\"
Zahlen würde ich erstmal garnichts.
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: v.kimmlinger am 15. Juli 2005, 15:48:04
Hallo holde,
wie ist die Geschichte ausgegangen? Habe ein ähnliches Problem...
 :(
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Watzl am 15. Juli 2005, 21:53:34
Warum Pferde scheu machen. (leider schon geschehen).
Wenn sich einer seit langer Zeit nicht mehr um seinen Gastank gekümmert hat, dann ist der ihm auch nichts mehr wert. Wenn man ihm aber sagt: Hey hier steht dein Tank, nimm ihn weg! Dann wird ihm sicherlich einfallen, dass man da noch ein Stück Geschäft machen kann.

Besser: Anruf beim Schrotthändler und weg damit.

War da irgendwo ein Gastank?

H. Watzl
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: v.kimmlinger am 18. Juli 2005, 14:43:35
Geht das denn so einfach?? Die Gasfirma hat sich bei mir noch nie gemeldet. Der einzige, der mal kam, war eine TÜV-Prüfer. Plakette drauf und nie wieder was gehört werder vom TÜV noch von der Gasfirma.
Ich nutze den Tank auch überhaupt nicht, da ich überhaupt nicht mit Gas heize!
Können die einem, falls ihnen nach paar Jahren der Tank doch wieder einfällt, mir Miete dafür berechnen?
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Watzl am 19. Juli 2005, 09:26:17
Wann war der TÜV-Prüfer bei ihnen und welche Plakette wurde da auf den Tank geklebt? Wurden andere Prüfungen durchgeführt, wie z.B. die zehnjährige Prüfung? We lange steht der Tank schon bei ihnen und wie lange wurde der Tank von ihnen genutzt? Wie sind sie überhaupt in den Besitz des Tanks gekommen?

H. Watzl
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: v.kimmlinger am 20. Juli 2005, 11:33:32
Der Prüfer hat eine 2jahres Plakette draufgeklebt.  Der Tank steht seit ca. 2,5Jahren bei mir rum und wird nicht genutzt, da ich eine Ölheizung einbauen ließ. An den Tank gekommen bin ich, da er beim Hauskauf einfach auf dem Grundstück stand. Das Haus wurde mit Gas beheizt. Im Kaufvertrag steht nix über den Tank und der ehemalige Besitzer hat auch nichts gesagt.
Soll ich ihn einfach weiter stehen lassen um keine schlafenden Hunde zu wecken??
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Watzl am 20. Juli 2005, 22:44:04
Schlafende Hunde sollte man niemals ekcen, da haben sie recht.
Die Plakette für die 2-jährige Prüfung war sicherichnicht vom TÜV, sondern von einem sachverständigen, der deise Prüfung durchführen darf. Mit großer wahrscheinlichkeit war dieser von der Vertragfirma beauftragt worden.
Das bedeutet aber auch, dass die Firma von der Existenz des Tank noch weiß.
Sie haben aber auch bei bestehendem Liefervertrag keine Verpflichtung Gas abzunehmen, zumal sie ja gar nicht dafür eingerichtet sind. Ein Liefervertrag bedeutet, sie müssen, wenn sie Gas kaufen wollen, das Gas bei der Vertragsfirma kaufen.

Wenn alo der Tank nicht im Weg ist, nicht stört, dann lassen sie diesen einfach da stehen. Sie haben überhaupt keine Verpflichtung in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Mengen Gas abnehmen zu müssen.

Offensichtlich ist es beim Kauf von gebrauchten Immobilien doch so, dass ein bestehender Gasvertrag mit allen Lasten und Pflichten auf  den Käufer übergeht.

Also Ruhe behalten und abwarten.

H. Watzl
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Frank Busch am 21. Juli 2005, 15:15:58
Leider gibt es (wie bei fast allen Verträgen) immer zwei Vertragspartner. Das bedeutet, das auch die Gasfirma zur Kündigung berechtigt ist. Dies wird sie sicher auch tun, wenn sie erfährt, dass da nix mehr zu verkaufen ist. Dann geht die Debatte über die Kosten des Rücktransports los. Bin mal gespannt, daher weiter berichten ...
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: v.kimmlinger am 21. Juli 2005, 15:52:06
Werd ich machen. Bin mal gespannt wann die sich melden...
Hab wegen der ganzen Sache ein mulmiges Gefühl.
Es kann doch nicht sein dass ahnungslose Hauskäufer Verträge übernehmen müssen, die weder im Kaufvertrag noch mündlich vom Verkäufer erwähnt werden. Und dann evtl. auch noch den Rücktransport bezahlen müssen!
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?!
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Andreas.Z am 22. Juli 2005, 11:47:43
Ist es denn nicht normalerweise so, das man mit dem Kauf eines Hauses auch alle Rechte und Pflichten die an diesem Haus \"kleben\" übernommen hat?

Wenn in dem Haus eine Heizung steht und die hat noch einen gültigen Wartungsvertrag irgend einer Heizungsfirma, so ist diese Firma weiterhin an den Wartungsvertrag gebunden auch wenn der Besitzer gewechselt hat.

Im umgekehrten Sinne verhält es sich dann auch mit dem Gastank. An dem Tank hängt ein Vertrag, egal wer ihn nutzt.

Aber wie es sich nun genau rechtlich verhält kann dir nur ein Jurist erklären. Was weiss denn ich schon über rechtliche Probleme (bin kein Jurist).
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Watzl am 25. Juli 2005, 12:38:03
Über wen haben sie ds Haus gekauft? (Makler?)
Evtl, können sie sich an den halten, weil er ihnen die Verbindlichlkeiten aus dem bestehen Liefer- oder Mietvertrag vei dem Kauf nicht  mitgeteilt hat.

H. Watzl
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: GasNutzer am 06. September 2005, 11:19:18
Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem. Haus von Erbengemeinschaft gekauft, alter Gastank mit Nutzungsvertrag stand auf dem Grundstück. Firma Ty.. bot mir zunächst einen neuen, teuren Liefervertrag an. Nachdem ich diesen ablehnte und die Abholung des Tanks verlangte, wollte Ty.. die Abholung bezahlt haben.
Daraufhin setzt ich Ty.. eine Frist zur Abolung ihres Tanks (Deren Eigentum steht schließlich auf meinem Grundstück!). Sollte diese verstreichen, würde ich den Tank kostenpflichtig entsorgen lassen.
Zwei Wochen später wurde der Tank kostenlos abgeholt.

Also: auf keinen Fall einen Abhlungsauftrag unterschreiben oder irgendwelche Zahlungen leisten. Wenn die nichts mehr verdienen können, werden sie ihren Tank auch so abholen.
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Freund am 04. Oktober 2005, 22:31:29
Hallo,
ich habe meinen Gaslieferungsvertag gekündigt. Der Firma habe ich mitgeteilt, dass der Gastank leer ist und sie ihn abholen können. Für die Kosten muss ich laut Vetrag aufkommen. Dafür wollen sie ca. 300 € incl MwSt. Ich überlege, ob ich mich auf § 315 BGB berufen kann und denen weniger bezahle. Sollen die doch erst einmal den Nachweis für die hohen Abholkosten bringen.
Hat jemand schon ähnlichen Weg eingeschlagen?
Freue mich über jede Antwort.
Freund
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Watzl am 06. Oktober 2005, 21:44:56
Vielleicht wäre es auch eine Alternative, nachzufragen wohin der Tank soll und dann den Transport selbstzu organisieren. Diese Tanks sind nicht sonderlich schwer und passen auch auf kleinere LKws.

Die Grundlage für die Preiskalkulation zu erfragen ist im Prinzip keine schlechte Idee. Ob man damit aber Erfolg haben wird, ist fraglich.

Berichten bitte sie weiter



H. Watzl
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Freund am 17. Januar 2006, 22:02:00
Nachdem ich meinen Flüssiggaslieferungsvertrag gekündigt hatte (s.o.), sollte ich für die Abholung des alten Gastanks über 300 € bezahlen. Nachdem sie ihn abgeholte hatten, flatterte auch schon die Rechnung ins Haus. Darauf bezahlte ich einen kleinen Teil der Rechnung und schrieb den Gasversorger an, dass sie mir die Kosten im Einzelnen aufschlüssen sollten. Ich bezog mich dabei auf den § 315 BGB der Billigkeit, wie es viele Verbraucher mit ihrer Gasrechnung tun.  Im Endeffekt bin ich mit meiner Aktion durchgekommen und habe somit keine 100 € für die den Abtransport des Gasbehälters bezahlt.
Viel Erfolg beim Nachmachen, Freund.
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Smithy am 25. Juli 2006, 19:23:13
Zitat von: \"Watzl\"
Vielleicht wäre es auch eine Alternative, nachzufragen wohin der Tank soll und dann den Transport selbstzu organisieren. Diese Tanks sind nicht sonderlich schwer und passen auch auf kleinere LKws.

Die Grundlage für die Preiskalkulation zu erfragen ist im Prinzip keine schlechte Idee. Ob man damit aber Erfolg haben wird, ist fraglich.

Berichten bitte sie weiter



H. Watzl


Hallo
ich bin relativ neu hier  :wink:  . Meine Suche nach Transport hat mich auf diesen Thread gebracht.
Also:
Ich habe mir selbst einen Tank gekauft. Tyczka verlangt für die Abholung des Miettanks (26 Jahre alt!!!) über 400 Euro. Da das Lager nur 180 km von mir entfernt ist möchte ich ihn selbst zurückbringen.
Eine Transportfirma hat den Rücktransport abgelehnt mit Hinweis auf "Gas" und dass da Stickstoff rein müsste und und und...
Der Verkäufer des neuen Tanks (Freier Lieferant) hat den Rücktransport als eher problemlos geschildert.

Was muss ich machen/beachten   wenn ich mir nun einen LKW miete und den Tank selber zurückfahren will. Aufladen wäre kein Problem da Trecker mit Frontlader vorhanden ist.
Aber wie ist das mir Gefahrgut, reinigen, wasweisich.
Weiss da jemand Bescheid?

Edit: PS: Der Trick meines Vorredners klappt leider nicht. Der Verkäufer meines Eigentanks (mit Ty** schon öfter vor Gericht  :?  ) hat gesagt dass die bis zu 500 Euro verlangen dürfen. Da gibt es anscheinend ein neues Urteil!?
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Frank Busch am 26. Juli 2006, 15:38:23
Gebe immer gerne meine Erfahrungen wieder:
Semi-Tank von "Dinosaurier"-gas. Vertrag gekündigt.
Selbst ausgebuddelt: kostet nichts außer Schweiß.
Selbst gereinigt: Kostet Wassergeld (Kärcher)

Bei Lieferung des neuen Tanks den alten auspumpen und absaugen lassen. Bescheinigung geben lassen. Tank aufladen (Ventil sichern). Leer ist leer. Ohne Gas auch kein Gefahrgut !

Den Zustand des Tanks unbedingt fotogafieren oder ähnliches. Der wird Tage nach Anlieferung (Quittung geben lassen) gerne mal als DEFEKT deklariert, daher auch den Zustand bei Übergabe bescheinigen lassen.
Titel: Haus aus Zwang gekauft, wer bezahlt Abholung vom Gastank?
Beitrag von: Smithy am 27. Juli 2006, 08:50:20
Zitat von: \"Frank Busch\"
Gebe immer gerne meine Erfahrungen wieder:
Bei Lieferung des neuen Tanks den alten auspumpen und absaugen lassen. Bescheinigung geben lassen. Tank aufladen (Ventil sichern). Leer ist leer. Ohne Gas auch kein Gefahrgut !



Danke, SO hab ich mir das auch gedacht und vom "neuen" Tanklieferanten sagen lassen.

Nur der Spediteur den ich beauftragen wollte transportiert SO nicht (will mit Stickstoff füllen und wasweisich).
Macht aber nichts. Ich habe einen oberirdischen Tank, selber einen Frontlader und werde noch irgendwo einen LKW auftreiben.
Momentan läuft der alte über einen Verbindungsschlauch in die Armaturen des neuen (der schon angeschlossen aber zugedreht  ist) und spätestens mit Beginn der Heizperiode ist er leer.  

Vielen Dank nochmal.