Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: suse14 am 20. Februar 2006, 11:58:42
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Unser Vermieter hat unser Mehrfamilienhaus auf Flüssiggas umgestellt.Das war im November 2004. Der FG Anbieter hat mit jedem Mieter einen eigenen Vertrag abgeschlossen (mehr oder weniger freiwillig). Wir haben bis November 2005 1,25 / cbm Flüssiggas bezahlt (zzgl.Mwst.). Jetzt haben wir eine Erhöhung auf 1,40 /cbm zzglMwst. bekommen. In unserem Vertrag ist auch so eine Preisanpassungsklausel. Da wir aber am \"Gemeinschaftstropf\" hängen und der Tank dem Flüssiggasanbieter gehört, können wir ja leider nicht aus dem Vertrag aussteigen, müssen also die Erhöhung hinnehmen bis ins Uferlose.Oder??? Kennt sich da jemand aus? Es handelt sich um einen FG Anbieter gegen den der Bund der Energieverbraucher geklagt und auch gewonnen hat.
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
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@suse14,
ist vom Vertrag abhängig, normlaerweise ist auch hier der Widerspruch gemäß § 315 BGB möglich
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Einspruch haben wir eingelegt, darauf teilte der Anbieter mit, dass er diesen nicht akzeptiere. Er hat uns einen Auszug des Statistischen Bundesamtes mitgeschickt und uns erläutert, dass die F...S...KG gerade einmal 30% des eigentlich anzusetzenden Flüssiggaspreises an uns weitergegeben habe. Mit diesem Preisrechner kann ich nichts anfangen.
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Wie sehen die anderen Tankgenossen der Gemeinschaftsanlage das?
H. Watzl
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denen ist fast alles egal, bloss keinen Ärger.....
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@suse14,
....diese Einstellung kenne ich auch. Das wissen leider auch die Versorger. Trotzdem solltest Du dich nicht entmutigen lassen, was steht denn in Deinem Vertrag bezüglich Preisanpassungsklausel?
Allerdings ist der Preis von € 1,40 je m3, das sind 0,35 ct/Liter zuzüglich MWSt. doch noch sehr \"christlich\".
Schau dich hier mal um.
Ready XL
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ja, im Moment ist der Preis noch akzeptabel, aber wie lange noch...
Der Preis ist aber übers ganze Jahr gleich, wir können also nicht von Sommerpreisen profitieren.
Wir haben leider auch keine Heizalternative, wie Ofen oder Kamin, da der Schornstein mit Kabeln durchzogen ist. Und Strom ist zu teuer.
In unserem Vertrag steht:
\" Im Falle der Erhöhung der Gestehungskosten für Flüssiggas, einer Änderung der Lohn,- Material,-Transport- und Lagerkosten ist XXX berechtigt , seine Preise entsprechend der Erhöhung / Veränderung jeweils mit Wirkung zur nächsten Abrechnungsperiode anzupassen.\"
Ist das eine unwirksame Klausel? Unser Vertrag ist vom Juni 2004
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@ Suse14,
.....schau doch mal hier nach:http://www.energienetz.de/pre_cat_41-id_83-subid_1521-subsubid_1615__.html
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\"Alles wird teurer, wir passen nur die Preise an die Kosten an\"
So ähnlich ist die Begründung für die Preiserhöhung und so leicht war dies die Lizens zum Kassieren.
Lassen sie sich doch bitte die Grundlage der Kalkulation vorlegen. Ganz einfach gesagt, würd ich nun drauf drängen nachlesen zu dürfen, wie die sog \"ehöhten Kosten\" den Gaspreis für den Endkunden tatsächlich erhöhen. Man wird sich wahrscheinlich etwas Zeit lassen, ihnen das nahezubringen. Warum wohl?
Im Übrigen ist der Hinweis auf die Rechtslage schon weiter oben erfolgt.
Guten Erfolg
H. Watzl
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@Watzl
ja da muss ich wohl dran bleiben ....
danke auch an Ready XL
Ich halte Euch auf dem Laufenden.