Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Hessen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 20. Februar 2006, 11:45:55
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Wie die aktuellen Erfahrungen in Hessen und M-V zeigen, kann es sinnvoll sein, die Tarifgenehmigungspflicht nach BTOELt über den 31.06.2007 hinaus aufrecht zu erhalten.
Handeln muss der Bundesgesetzgeber:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13499
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Die spannende Diskussion zu diesem Thema hält an:
http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/pdf/programm240306.pdf