Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: ArgusAugus am 02. Juni 2004, 11:53:29

Titel: Vertragslage klar und trotzdem Zicken
Beitrag von: ArgusAugus am 02. Juni 2004, 11:53:29
Hallo miteinander,

\"der Kunde hat die Möglichkeit den Gasbehälter jederzeit als Kaufbehälter zu übernehmen, dabei wird die gezahlte Kaution in Höhe von 2200,- DM auf den Kaufpreis angerechnet; Kaufpreis beträgt 3400,- DM.\"

Ein solche Klausel habe ich damals ausgehandelt und manch einer, so glaube ich, würde sich glücklich schätzen, einen derartigen Vorteil auch zu geniessen.

Fragt sich nur, ob ich auch zu den Geniessern gehören werde.  Stand der Dinge ist, dass ich meine Verträge termingerecht gekündigt habe. Gleichzeitig habe ich den ausdrücklichen Wunsch formuliert, dass ich Käufer werden will.

Die Argumentation des Lieferanten (wie hinlänglich bekannt):
1. Wir verkaufen keine Behälter.
2. Wir werden den Behälter auf jeden Fall abholen.
3. Eine derartige Vertragsgestaltung liegt uns nicht vor.

Tja! Jetzt brauche ich eure Hilfe:
Wer hat ebenfalls eine solche Vertragsklausel und hat einen Kauf durchgefochten?
Wer hat  Erfahrungen mit einer Abholung seines Tanks gegen seinen Willen?

Schreibt! Ich bin ganz Ohr.....ähhh Auge!   :-)
Titel: Vertragslage klar und trotzdem Zicken
Beitrag von: heinbloed am 02. Juni 2004, 21:32:35
Wenn Sie die ausgehandelte , von Ihnen angefuehrte,Klausel schriftlich haben und dieser Vertrag unterschrieben ist dann ist er \"wasserdicht\".Senden Sie dem Vertragspartner eine Kopie und die Aufforderung auf Erfuellung des Vertrages,am besten per Einschreiben um evtl.Missverstaendnissen vorzubeugen.Setzen Sie eine -allg.uebliche- Frist von 14 Tagen oder so.Wenn dann nicht reagiert wird schalten Sie einen Rechtsanwalt ein,evtl. ueber die Verbraucherzentrale.Ihre juristische Position ist unzweifelhaft , s.o..Der Haendler wird seine Position nicht lange halten und klugerweise klein beigeben.Glueck gehabt!
Vielleicht kann ja auch das blosse Erwaehnen des Bundes der Energiverbraucher den noetigen Eindruck machen.
Titel: Vertragslage klar und trotzdem Zicken
Beitrag von: Watzl am 03. Juni 2004, 23:12:44
Heinblöd leigt vollkommen richtig mit seiner Einschätzung.
Bzgl. Rechtsanwalt ist zu sagen, dass es ganz wichtig ist, einen Anwalt zu konsultieren, der mit der Materie vertraut ist. Hier ist der Bund für Eneregieverbraucher die beste Ansprechadresse. Oft bringt der Hinweis auf den Bund für Energieverbraucher schon Bewegung in die Sache.

Irgend ein Anwalt ist kein Anwalt. Dieser wird ebenso in die Tasche gesteckt wie der ihn bezahlende Auftraggeber.

H. Watzl
Titel: Vertragslage klar und trotzdem Zicken
Beitrag von: ArgusAugus am 09. Juli 2004, 00:46:21
Nachdem ich sehr eindeutig meinen Wunsch per Einschreiben formuliert habe, bin ich jetzt endlich ein freier Flüssiggaskunde geworden.

Ein schönes Gefühl, autark zu sein und selbst Verantwortung zu übernehmen.

Gruss an alle Mitstreiter  \':wink:\'
Titel: Vertragslage klar und trotzdem Zicken
Beitrag von: heinbloed am 10. Juli 2004, 00:17:44
Mein Glueckwunsch!