Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Anonymous am 15. Februar 2006, 19:52:36
-
Hallo noch mal.
Ich habe noch mal ein Frage zu den Überweisungen für die Abschlagszahlungen.
Man sollte ja im Verwendungszweck sowas wie
\"Abschlagszahlung Februar 2006\" angeben.\"
Frage 1:
Wäre es nicht auch möglich zu schreiben
\"Abschlagszahlung für den Monat des Überweisungsdatums\" ?
Hintergrund ist folgender: Ich habe einfach bedenken, dass ich doch
mal vergessen könnte, die Überweisung zu tätigen. Und mit diesem
Text könnte ich das dann per Dauerauftrag laufen lassen.
Nebenbei: Ich habe in meinen Widerspruchsschreiben den Satz
\"Künftige Zahlungen bitten wir nach § 367 BGB nicht mit diesem nicht
gezahlten Differenzbetrag zu verrechnen.\" eingefügt.
Frage 2:
Sollte ich trotzdem den Text auf den Überweisungen angeben oder
ist das durch diesen Satz im Schreiben überflüssig ?
Danke schon mal.
-
Warum machen Sie keine Terminüberweisungen ?
Bei uns hat der Versorger immer abweichende Abschlagstermine.
-
@rlc:
Hm, ist auch eine Überlegung. Leider ist mein Online-Banking
in der Beziehung sehr unkomfortabel. :?
Kann mir sonst noch jamand was zu meinen ursprünglichen
Fragen sagen ? :?:
-
@Kai,
Terminüberweisungen kann man für jeden Monat mit eigenem Text einstellen, also ggf. 12 Stück in 2006
Dauerauftrag kann nur mit einem allgeimeinen Text \" für den
onat der Überweisung\" eingestellt werden.
-
@Cremer
Ja, schon klar. :wink:
Aber ist es ausreichend, diesen allgemeinen Text zu benutzen
und damit einen Dauerauftrag zu erstellen oder sollte ich mich zur Sicherheit lieber mal hinsetzen und die Einzel-Terminüberweisungen erstellen.
Wie gesagt, ich habe in meinem Widerspruchschreiben den Term \"Künftige Zahlungen bitten wir nach § 367 BGB nicht mit diesem nicht gezahlten Differenzbetrag zu verrechnen.\" eingefügt.
-
So, ich hab mich mal angemeldet. Die beiden Gäste in
diesem Thread bin ich ;-)
Bin auf Antworten gespannt. :-)
-
@Kai,
ich habe drei Einzelüberweisungen (Strom, Gas, Wasser) getätigt und steht als Dauerauftrag drin \"bezogen monatlich der Zahlung\"
Wurde nach erster Rückmeldung der SW KH, heute kam nämlich die Mahnung für beide Liegenschaften, auch so gebucht.
Im ersten Anlauf hatten die nämlich die erste Zahlung der Tilgung der Jahresrechnung 2005 zugeordnet. Nach meinem Einspruch wurde dies richtig gestellt.
Es kommt auf den Versorger drauf an.