Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gasgesellschaft Kerken- Wachtendonk => Thema gestartet von: Hamster am 14. Februar 2006, 17:35:50

Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Hamster am 14. Februar 2006, 17:35:50
Hallo Mitstreiter,

hat schon jemand Erfahrungen gesammelt mit der Gasgesellschaft Kerken / Wachtendonk. Ich habe Widerspruch (§ 315, BGB) eingelegt und die Abschläge gekürzt. Die Einzugsermächtigung wurde zurückgegeben und ich überweise jetzt die Abschläge per Einzelüberweisung. (Mahnungen wurden angekündigt, sind aber bisher noch nicht eingetroffen.
Ich würde mich gerne mit Anderen austauschen, die ebenfalls Kunde des o.g. Unternehmens sind und schon Erfahrungen mit deren \"Taktik\" gemacht haben.

Gruß
Hamster
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Cremer am 14. Februar 2006, 17:37:16
@Hmaster,

ich nehme an, Sie haben die Einzugsermächtigung nur begrenzt, nicht zurückgenommen
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Hamster am 14. Februar 2006, 17:39:55
Ja, ich habe sie begrenzt. Dieses wurde nicht akzepziert und die Einzugsermächtigung wurde vom Versorger gelöscht bzw. zurückgegeben.

Hamster
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: ALenz am 19. Februar 2006, 17:16:47
Hallo Hamster,
mache zur Zeit die selben Erfahrungen wie du.
Die Mahnung habe ich erhalten incl. gerichtl. Mahnverfahren Androhung.
Ich werde morgen Einspruch einlegen und meine Bank informieren, wegen des mögliche gerichtl. Mahnverf. Meine Frau war in einer Bank tätig, daher weiss ich, das gerichtl. Mahnverfahren in die Schufa aufgenommen werden.

Ich bin mir auch nicht mehr so sicher, ob meine Einsprüche nicht in das leere laufen, da zum 01.04.2006 die freie Gasanbieterwahl möglich sein soll.

Sonst werde ich weitermachen, denn im Tarif Midi wurde der Preis um 24% angehoben und bis heute wieder um 25%.
Wäre schön wenn wir in Erfahrungsaustausch gehen könnten bezgl. der Gasgesellschaft.  By the way, hast du dir schonmal die Gaspreis Tabelle angesehen ? Die Stadtwerke Kempen sind 20% preiswerter als Wachtendonk !
 (Kfm Abwicklung Stadtwerke Kempen !!!!!)
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Cremer am 19. Februar 2006, 17:43:35
@ALenz,

lassen Sie sich doch nicht einschüchtern von den Ankündigungen der Energieversorger in Deutschland, \"Der Gasmarkt wirtd im April oder früher (am besten morgen :wink: ) liberalisiert!!

Es sind nur Gasanbieterwechsel in den gleichen Töchtern eines Unternehmens möglich, z.B. E.ON bei ihren Töchtern E.ON Ruhr, E.ON Westfalen, E.ON Bayern, Thüga, etc.

Da ist kein Wettbewerb!!

Sie bekommen nur auf dem Papier einen anderen Liefranten vorgegaukelt, die Preiskonditionen etc. sind die gleichen.

Das hat auch das Bundeskartellamt bereits erkannt.

Die Zuwegeführung des Gases läuft so immernoch die gleichen Wege und keine anderen zum Endversorger.
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Hamster am 20. Februar 2006, 17:47:34
@ALenz

Hallo Mitstreiter,
freue mich, dass ich nicht alleine bin.
Ich habe soeben meinen Widerspruch aufgrund der Mahnung verfasst.
Im ersten Einspruch mit dem Musterbrief hatte ich lediglich die Preiserhöhungen angesprochen und gegen diese gem. § 315 Einspruch eingelegt. Nachdem ich nun hier im Forum an verschiedenen Stellen gelesen habe, dass man gegen den \"Gesamtpreis\" Einspruch einlegen soll, habe ich das jetzt in meinen Entwurf für den Einspruch gegen die Mahnung eingearbeitet.
Du schreibst, dass du bei deiner Bank etwas veranlasst hast (Schufa), das verstehe ich nicht. Muss man das machen? Was kann man damit verhindern/ erreichen?
Preisvergleiche mit anderen Anbieter habe ich noch nicht angestellt. Ein Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt wäre wohl auch nicht ratsam. Man kann wohl davon ausgehen das in der jetzigen Situation jeder Anbieter die Verträge so gestaltet, dass der Kunde am Ende der \"Verlierer\" ist, auch wenn im Moment der Preis günstiger erscheint.

Gruß Hamster
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: im am 20. Februar 2006, 18:05:41
Siehe auch hier:

http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1707&content_news_detail=4501&back_cont_id=1707


mfg
im
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: hugobertram am 09. Januar 2007, 21:33:17
Hallo zusammen,

den Widerspruch habe ich schon vor einiger Zeit verfasst. Danach folgte etwas Schriftverkehr was die Anerkennung des Widerspruches durch die Gasgesellschaft angeht. Jetzt ist die Jahresabrechnung gekommen und die angekündigte Kürzung wird greifen. Schauen wir mal was passiert.

Sonnige Grüße

Hugobertram :D
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Cremer am 09. Januar 2007, 23:33:29
@hugobertram,

also die eigene Jahresrechnung erstellen :idea:
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Hamster am 10. Januar 2007, 08:48:14
@ hugobertram.
@ cremer,

genau das habe ich gestern gemacht; die eigene Jahresrechnung erstellt. (auf der Basis Tarifstand Sept. 2004) Diese werde ich heute meinem Versorger zusenden. Habe auch nochmals auf meinen bestehenden Widerspruch hingewiesen und darum gebeten auf Mahnungen zu nicht fälligen Forderungen zu verzichten.

Gruß
hamster
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: hugobertram am 10. Januar 2007, 22:04:50
Hallo!
Meine eigene Abrechnung wird in den nächsten Tagen erstellt. Mit einem keinen Sicherheitszuschlag versehen warte ich die Reaktion des Versorgers ab. Langsam wird\'s spannend. Gerne werde ich berichten.

Sonnige Grüße

Hugobertram
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Cremer am 10. Januar 2007, 23:34:53
@hugobertram

Kein Sicherheitszuschlag  :!:
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: hugobertram am 11. Januar 2007, 17:45:46
Entschuldigung! Natürlich war ein "kleiner" Sicherheitszuschlag gemeint.
 :shock:
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Hamster am 27. Januar 2007, 12:00:16
Hallo zusammen,
nachdem ich meine Jahresrechnung erhalten habe, habe ich meine eigene "Rechnung" aufgemacht und sie meinem Versorger mitgeteilt. Danach ergab sich eine "kleine" Nachzahlung die ich termingerecht überwiesen habe. Desweiteren habe ich dem Versorger mitgeteilt, dass ich die von ihm neu festgesetzten Abschlagsbeträge auch in Zukunft nicht akzeptiere und meine selbst ermittelten Abschlagsbeträge genannt, die ich in Zukunft termingerecht zahlen werde. Natürlich habe ich in diesem Schreiben auch nochmals betont, dass ich meinen Widerspruch gemäß § 315 BGB (Preiserhöhungen + Gaspreis insgesamt) in vollem Umfang aufrecht erhalte.
Heute bekomme ich Post mit sinngemäß folgendem Inhalt:

-mein Widerspruch wird auch weiterhin nicht anerkannt.
-man beruft sich erneut auf Bundes- und Landeskartellamt, die ja schließlich alles prüfen würden. (Dazu habe ich in der Vergangenheit bereits ausführlich Stellung genommen)
-man verweist auf ein mir im letzten Jahr zugesandtes Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (auch hierzu hatte ich seinerzeit ausführlich Stellung genommen.
-man besteht auf die Zahlung der bisherigen Forderung und auch auf die zukünftige Zahlung der festgesetzen Abschläge.
-abschließend teilt man mir mit, dass die gesamte Gaswirtschaft interessiert ein für März 2007 angekündigtes Grunsatzurteil des BGH zum Thema Billigkeit erwarte. Angeblich soll hier entschieden werden, dass Unternehmen die nachweislich nur die Bezugskostensteigerung an ihre Kunden weitergeben, dies auch tun dürfen.
Sollte so entschieden werden, geht mein EVU davon aus, dass sie dann die ausstehenden Forderungen einklagen können.

Zwei Fragen drängen sich mir auf:
1. Was wird da im März 2007 vor dem BGH tatsächlich verhandelt ?
2. Sollte es wirklich um die Weitergabe der Bezugskostensteigerung gehen, ist doch noch lange nicht die Billigkeit des Gaspreises meines EVU nachgewiesen. Oder?

Vielen Dank für jede Antwort

Grüße vom Niederrhein

Hamster
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Cremer am 28. Januar 2007, 19:47:45
@Hamster,

wenn auch da im März eine Entscheidung fällt, ist dies noch keine endgültige Entscheidung.

Die Sache geht weiter.

Ferner brauchen Sie die BGH Entscheidung nicht anerkennen, weil Sie vermutlich einen ganz persönlichen Fall haben, wo die BGH Entscheidung nicht passt.

Der Versorger muss gegen Sie klagen, wenn Sie hart in Ihrer Haltung auf Nachweis der Billigkeit bleiben. Da nutzen dem Versorger auch nicht die schönsten Verweise auf versorgerfreundliche Urteile.
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: hugobertram am 30. Januar 2007, 20:09:26
Hallo zusammen

auf meinen Widerspruch wurde mit demselben Schreiben reagiert. Eine eigene Rechnung, bei der die letzte Erhöhung herausgerechnet wurde, ergab einen nur geringfügig abweichenden Rechnungsbetrag. Der beschriebene Hinweis auf das Testat hat für mich keine Bedeutung. Hier bekommt der Auftraggeber wohl das bestätigt, was er letztlich haben möchte. Dem aktuellen Schreiben folgt erneut eine kurze Stellungnahme. Fordern kann die Gasgesellschaft den Differenzbetrag gerne, aber ob ein tatsächlicher Anspruch besteht, werden wir mal sehen. Das tatsächlich eine Klage eingereicht wird , bezweifle ich stark. Zumindest entscheidet dann eine andere Stelle… Langsam wird’s spannend.

Viele Grüße

Hugobertam



 :idea:
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: maekbublau am 06. Februar 2007, 13:21:27
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und entschuldige mich direkt, falls ich etwas nicht richtig verstanden habe oder schreibe.
Zu dem Thema Gasabrechnung möchte ich folgendes anmerken,
ich habe nach dem die Abrechnung vom Versorger kam, sofort Einspruch mit Hinweis auf § 315 BGB eingelegt, die  geforderte Nachzahlung selbst errechnet und korrigiert, sowie darauf hingewiesen, das ich die Abschläge in der bisherigen Höhe zahlen werde.
Der Gasversorger hat  nun geantwortet und mir mit Mahnungen und Mahnverfahren gedroht.
Das besagte Testat war auch dabei, allerdings kann ich nicht viel damit anfangen.
Den Vorwurf der Unbilligkeit hat der Gasversorger strikt abgelehnt.
Also liebe Mitstreiter, was ist nun weiter zu tun??

Gruß maekbublau
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: taxman am 06. Februar 2007, 15:19:04
Zitat von: \"maekbublau\"
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und entschuldige mich direkt, falls ich etwas nicht richtig verstanden habe oder schreibe.


Angenommen  :D

Zitat von: \"maekbublau\"
Der Gasversorger hat  nun geantwortet und mir mit Mahnungen und Mahnverfahren gedroht. Das besagte Testat war auch dabei, allerdings kann ich nicht viel damit anfangen. Den Vorwurf der Unbilligkeit hat der Gasversorger strikt abgelehnt.


Dies muss vorab geklärt sein:
Sind Sie Sondervertragskunde oder Tarifkunde?


Weiteres siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
und hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

Bitte beides gründlich studieren :!: und falls weitere Fragen auftauchen einfach wieder stellen! :D

Viele Grüße
taxman
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: maekbublau am 08. Februar 2007, 10:19:57
Hallo taxmann,
ich bin ganz normaler Tarifkunde!! Wie geht man nun weiter vor??
Gruß maekbublau
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: taxman am 08. Februar 2007, 11:45:47
Zitat von: \"maekbublau\"
Hallo taxmann,
ich bin ganz normaler Tarifkunde!! Wie geht man nun weiter vor??
Gruß maekbublau


Hier steht es:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1702/

Zur Verdeutlichung noch dieses:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
Mit dem Einwand wird die Preisgestaltung des Versorgers in der Gesamthöhe als nicht angemessen gerügt. Dies gilt sowohl für Grundpreis, Servicepauschale, Arbeitspreis, oder wie es sonst noch heißt.

Wie hoch die angemessenen Preise überhaupt sein können, liegt nach dem Einwand, weder an der Feststellung des Versorgers und schon gar nicht an der, des Verbrauchers, sondern wird durch Urteil festgestellt.

Die Antwort der Versorger verweist oftmals auf vorliegende Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Wer diese Aussage mit Bedacht liest, wird feststellen, dass sich die Gutachten i.d.R. auf die Preiserhöhung, aber nie auf die Höhe des Verbrauchspreises insgesamt bezieht. Unabhängig davon, bleibt es bei der Festlegung durch Urteil.

Woher soll der Verbraucher diese Preise auch kennen ??? In diesem Zusammenhang sollte es der Verbraucher tunlichst vermeiden den Begriff angemessen zu verwenden. In jedem Fall sollte eine bestehende Einzugsermächtigung gegenüber dem Versorger widerrufen werden.

Ab dem Zeitpunkt, wo dem Versorger der Unbilligkeitseinwand vorliegt, gibt es keine berechtigte Forderung seinerseits. Der geschuldete Preis für seine erbrachte Leistung ist strittig. Zahlungskürzungen erst nach Übersendung an den Versorger. Am Besten per Einschreiben mit Rückschein.

Dann noch die Ergebnisse dieser Diskussion verinnerlichen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2995
Eben wegen der Kohle!  :D

Und dann müssten Sie eigentlich alles zusammen haben um selbst eine Protestinitiative ins Leben zu rufen.  :D  :D

Spass beiseite, ich hoffe Sie kommen klar! Wenn nicht eben wieder melden!

Viele rebellische Grüße
taxman
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: maekbublau am 02. März 2007, 12:15:34
Hallo,
heute habe ich wieder eine Mahnung des Gasversorgers bekommen, mit Mahngebühren , einer Frist und bei Nichtzahlung die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Was ist nun weiter zu tun???
Außerdem habe ich von Verivox eine Mitteilung erhalten, dass man nun zu einem anderen Gasanbieter wechseln kann. Wenn man dies nun veranlasst, bekommt man ja sicherlich eine Endabrechnung des bisheigen Gasversorgers mit den von ihm geforderten Nachzahlungen, wie verhält man sich dem gegenüber. Gilt dann immer noch der Einspruch der Unbilligkeit des Gaspreises?? Ich bin ein wenig beunruhigt, das der Gasbetreiber doch am längeren Hebel sitzt und sollte er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wer kommt dann letztendlich für die Kosten auf?? Ich bitte um schnellstmögliche Antwort , alle, die bisher die gleichen Erfahrungen gemacht haben.
Gruß
maekbublau
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Schwalmtaler am 02. März 2007, 13:14:42
Hi maekbublau,

nicht beunruhigen lassen. Mahngebühren sind nicht fällig, da Forderung bis zu einer gerichtlichen Preisfestsetzung nicht fällig ist.
Wenn Sie den Versorger etwas "ärgern" wollen und zuviel Zeit und Geld (auch 0,55 € pro Brief sind zuviel!) haben, können Sie ihm antworten und um die sofortige Klageeinreichung seitens des Versorgers bitten. Dies wird er nicht tun!
Daher können Sie dieses Schreiben auch einfach nur abheften!

Sobald allerdings eine Gassperre angedroht wird, wie hier im Forum beschrieben sofort reagieren!!!

Nur eine Frage, wie weit haben Sie denn die Abschläge gekürzt? Sie sollten eine eigene rechnung erstellen mit den Preis vom Oktober 2004 und dem geschätzten Jahresverbrauch. Diesen Gesamtwert durch die Anzahl der Abschläge teilen und schon haben sie ihren neuen Abschlag!

Gruß
Schwalmtaler
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: maekbublau am 04. März 2007, 11:21:12
Hallo, ich habe die Abschläge eigentlich gar nicht gekürzt, sondern zahle weiterhin den bisherigen Abschlag ohne die geforderte Erhöhung . Und meine Nachzahlung habe ich mit dem Gaspreis von 2005 selber errechnet und auch bezahlt.
Aber was passiert nun wenn man den Gasanbieter wechselt??
Abrechnung des alten Gasversorgers?? Kann der Einspruch aufrecht erhalten werden??
Gruß maekbublau
Titel: Gasgesellschaft Kerken/ Wachtendonk
Beitrag von: Cremer am 04. März 2007, 11:29:53
@maekbublau,

beim neuen Gasversorger müßten Sie ebenso neu Widerspruch einlegen.

Aber warum wechseln?

Wenn Sie letztes Jahr Widerspruch eingelegt haben, nehmen Sie die Preissenkungen jetzt mit, sofern diese Preise sich unter diejenigen bewegen werden, worauf Sie Widerspruch eingelegt hatten.

Bei Erhöhungen bleiben Sie auf den miedrigen Niveau.

Ebenfalls dürften die heutigen immernoch Preise wesentlich höher liegen als die Preise vor einem Jahr und davor.

Deshalb lohnt es sich nicht, wenn man in 2005 Widersprucheingelegt hatte und auf dieser Basis entsprechende eigene Jahresrechnungen erstellt, den Gasvbersorgerf zu wechseln.

Der Preis von 3,61 Cent/kWh aus Sept. 2004 ist immernoch wesentlich günstiger als die zum 1.4.07 gesenkten Preis von 5,18 Cent/kWh.