Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: RR-E-ft am 14. Februar 2006, 12:01:14
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Nach einer energate- Meldung (http://www.energate.de) vom heutigen Tage sollen sich die sieben Gasversorger, gegen welche das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren eingeleitet haben soll, diesem gegenüber schriftlich verpflichtet haben, ab April privaten Verbrauchern einen Anbieterwechsel zu ermöglichen:
Private Gaskunden können ab April den Anbieter wechseln
Bonn (energate) - Die sieben Unternehmen, gegen die das Bundeskartellamt Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich erhöhter Gaspreise eingeleitet hat, haben sich schriftlich... 14.02.2006 - 11:38
Dadurch werden die Preise der unter Missbrauchsverdacht geratenen Anbieter jedoch noch lange nicht kartellrechtskonform, ebensowenig, wie sie angesichts der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1, 2 EnWG zu preisgünstiger Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen plötzlich \"billig\" im Sinne des § 315 BGB werden können.
Siehe auch hier:
E.ON: Gasanbieterwechsel ab April 2006 möglich (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2635)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Da hat man offensichtlich gemeinsam mit dem Kartellamt einen Weg gefunden, die Verbraucherproteste zu beschwichtigen.
Die Versorgungsunternehmen demonstrieren damit eine gewisse \"Offenheit\", die Kartellbehörde behauptet, für die Verbraucher einen Erfolg erstritten zu haben.
Wenn es so kommt, wie beim Strom, ist diese Entscheidung m.E. eine klare Niederlage für jeden Verbraucher.
Vor Gericht werden die Versorger behaupten können, es könne sich ja jeder seinen Versorger frei (?) wählen. Und selbst wenn die Preise dann noch lange keine Wettbewerbspreise sind, wird allein eine (wenn auch beschränkte) Wahlmöglichkeit zumindest die Feststellung des \"geknebelten\" Kunden relativieren.
Gern lasse ich mich dabei eines Besseren belehren. Allein viel Hoffnung habe ich dabei nicht.
Mit freundlichen (aber sorgenvollen) Grüßen
Monaco.
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Man weiß noch nicht genau, was man wohl davon halten soll:
a)
Entweder es ist ein \"Kuhhandel\", wenn sich erweist, dass am 01.April zwar andere Anbieter antreten, deren Preise aber genauso hoch oder sogar höher liegen. Die Unternehmen immerhin hätten sich für ihren Teil an die Abmachung gehalten.
Eigentlich muss es ein \"Kuhhandel\" sein, weil sich die hohen Preise auch weiter nicht rechtfertigen lassen, ggf. kartellrechtswidrig und somit verboten sind, die dazu berufene Behörde jedoch nicht einschreitet.
Die Verpflichtung der Unternehmen könnte ebenso erfüllt sein, wenn die Beistellungen zwar angeboten werden, aber so unattraktiv gestaltet sind, dass sich niemand dafür interessiert (viel zu geringe Vertriebsmarge).
Tja, man hat eben sein bestes gegeben, aber der Wettbewerb lässt sich nun einmal nicht erzwingen.....
Der neue Anbieter könnte gar eine schon vorhandene oder eigens schnell gegründete Tochter eines Konzerns (E.ON ?!) mit wohlklingendem Namen sein, so dass wenigstens auch ein anderer Anbieter da ist.
Ein Markteintritt in so kurzer Frist würde einen Riesenaufwand erfordern.
Zwar braucht man kein Gas einkaufen, aber Marketing betreiben, die Verträge mit den Monopolisten schließen und die neu gewonnen Kunden (jeder zweite kann sich einen Wechsel vorstellen !!!) sogleich abrechnungstechnisch betreuen.
Vielleicht finden E.ON Avacon- Kunden auch einfach nur Preisangebote der E.ON Thüringen im Briefkasten und umgekehrt....
Demnach gäbe es allein unter den E.ON- Versorgern mindestens jeweils sechs \"Alternativen\"....
Die bunte Angebotspalette gleicht dann der Vielfalt der Parteienlandschaft in der DDR vor 1989 und könnte sich etwa so präsentieren:
www.gasvonuns.de
www.stromvonuns.de
Mit anderen Worten: Der \"Wettbewerb\" zwingt sie gar nicht runter vom bequemen Sofa, auf dem sie weiter lümmeln.
b)
Oder es wird ein Coup, wenn tatsächlich vollkommen neue Anbieter in Beistellung ein und das selbe Gas der Monopolisten billiger als bisher an die Kunden bringen sollten:
Im letzteren Fall wäre nichts anderes als der Beweis erbracht, dass die Kunden mit eben dem selben Gas der Monopolisten billiger versorgt werden können, die Monopolisten mithin die Kunden bisher nicht so billig wie möglich versorgen.
Das dürfte dann einen \"Haidenspaß\" bei den Gaspreisprozessen, insbesondere vor dem Landgericht Hamburg in dem Verfahren gegen E.ON Hanse geben.....
Es würde sich nämlich zugleich die Frage stellen, ob es nicht bei etwas gutem Willen (sanfter Druck von außen bewegt E.ON in letzter Zeit immer zu großen Schritten) nicht noch ein Stück billiger geht.
Wieviel billiger es gehen könnte, müsste dann gerade das Gericht zur Bestimmung eines \"billigen\" Gas- Preises ermitteln.
Man darf nun sehr gespannt sein, wie man sich die weitere Umsetzung wohl vorgestellt hat.
Einfach wird dieser erzwungene \"Wettbewerbs-Impuls\" sicher nicht.
Entega möchte Beistellung nur auf Gegenseitigkeit einräumen. Zunächst soll der Kunde an einen Lieferanten herantreten (fraglich wo), der sich dann bei Entega meldet und mit dem Unternehmen das Notwendige vereinbart:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13463
Fraglich, ob die Kunden sich das so vorgestellt hatten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke,
na, dann muss ich mal gleich unsere SW KH fragen, wie die zu der \"Öffnung am 1.4.06 stehen
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Aus Expertensicht ist das Bundeskartellamt eingeknickt- zu Lasten der von missbräuchlich überhöhten Gaspreisen betroffenen Verbraucher:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13469
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13457
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Da die Bundesnetztagentur nun offensichtlich zum \"Zünglein an der Waage\" (Festlegung der Netzduchleitungsentgelte) wird, sollte sich uns doch nun die Frage beschäftigen, wie vermittelt man der Agentur das Verbraucherinteresse. Oder anders ausgedrückt, wie kann man der Bundesnetztagentur etwas mehr \"Druck\" machen?
Hat man vielleicht sogar die Möglichkeit, eine eventuell zu unternehmensfreundliche Politik dieser Agentur an den Pranger zu stellen?
Oder ist die Bundesnetztagentur etwa nur die \"Alibi-Marionette\" der großen Energieversorger?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
Noch kein konkretes Ergebnis, doch schon gefeiert.
Weichgespülte Konsenslösungen im Dialog, wissenschaftliche Untersuchungen von BGW/VKU:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4869.pdf
Und dann noch das:
Kurth bremst Landeswirtschaftsminister
Essen (energate) - Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Matthias Kurt, hält die Argumentation einiger Wirtschaftsminister in den Strompreisgenehmigungsverfahren für verfrüht... 14.02.2006 - 18:35
Die BNetzA bekommt gefilterte, vorplausibilisierte Daten:
http://www.bgw-kongress.de/pdf_veranst/regulierungsmanagement.pdf
http://%20www.bgw.de/energiepolitik/regulierungsplattform
So zieht es sich schon immer dahin:
http://www.efet.org/Download.asp?File=122
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Da stellt sich einem doch die Frage: Wofür brauchen wir eigentlich eine Bundesnetzagentur? Sie scheint ja im Moment eher dafür geschaffen, rechtswidrige Machenschaften (Preise) zu legalisieren. Und das mit unseren Steuergeldern.
Rufen wir doch alle einmal zur Auflösung der Bundesnetzagentur auf und warten ab, was passiert. Vielleicht steht ja irgendwo im Koalitionsvertrag von CDU und SPD, dass man unnötige Verwaltungsstrukturen abbauen möchte. Dann solle man doch hier beginnen ...
Möglicherweise besinnt man sich ja in der Bundesnetzagentur während einer entsprechenden Diskussion auf seine eigentliche Aufgabe!
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
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@Monaco
Die Regulierungsbehörde ist überaus wichtig.
Nun gilt es die ersten Ergebnisse hinsichtlich der Strom-Netzentgelte abzuwarten, welche teilweise schon für März erwartet werden.
Die eigentlichen Schwachstellen liegen in den Gesetzen und Verordnungen, nämlich da, wo sich die Lobby wieder einmal durchsetzen konnte.
Die Behörde ist an diese Gesetze gebunden, die der Gesetzgeber vorgegeben hat.....
Natürlich besteht an einigen Stellen in Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Gesetze....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Mein Erdgas-Lieferungsvertrag (Sondervertrag) mit der EVM-Koblenz berechtigt beide Parteien den Vertrag jährlich mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Bislang kann uns nur die EVM Erdgas liefern. Eine Kündigung der EVM käme also einer Einstellung der Versorgung gleich.
Ist der Markt ab April offen könnten wir unser Erdgas auch von einem anderen Anbieter beziehen. Die Kündigung durch den Versorger käme dann nicht einer Einstellung der Versorgung gleich.
Nur, muss ein anderer Anbieter uns auch nehmen?
Die Versorger werden sicher einen nicht geringen Teil ihrer explodierenden Gewinne darauf verwenden, sich der unbequemen Kunden zu entledigen und wenn möglich abschreckende Exempel zu statuieren.
Wie ist es nach Öffnung des Erdgasmarktes mit dem Anspruch auf Versorgung bestellt?
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@Achim,
es ist jetzt noch zu früh, um abzusehen wie sich das nachher gestaltet.
Vermutlich gibt es auch wie bei Strom einen örtlichen Netzbetreiber, der die Grundversorgung nach EnWG sicherstellen muss.
Unbequeme Kunden können dann die überörtlichen an den örtlichen Versorger \"zurückgeben\", wie bereits bei Strom praktiziert
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Das ganze Thema Beistellung und \"Wettbewerb\" kann man vergessen, wenn jetzt schon dafür gesorgt wird, daß in intransparenten Kostenblöcken die Marge verbleibt...
http://www.brennstoffspiegel.de/normal/print.php?id=1691