Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: RR-E-ft am 13. Februar 2006, 16:44:11
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E.On spielt weiter den Vorreiter für Wettbewerb.
Nach der Frankfurter Mainova hat nun auch E.On angekündigt, ab April 2006 einen Gasversorgerwechsel zu ermöglichen:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13436
Weil das Netzzugangsmodell bis dahin noch nicht funktioniert, behilft man sich mit sog. \"Beistellungen\".
Der alte Versorger liefert weiter das Gas wie bisher. Dieses gilt jedoch als vom neuen Versorger geliefert. Der Kunde schließt seinen Liefervertrag mit dem neuen Versorger ab und erhält von diesem die Abrechnungen.
Im Hintergrund bleibt erst einmal alles beim alten.
Der Monopolist setzt weiter sein Gas ab.
Der neue und der bisherige Versorger rechnen untereinander ab.
Solche \"Beistellungen\" gab es in der Anfangszeit auch im Strombereich, so lange die Fragen des Netzzugangs noch nicht einheitlich geklärt waren.
Ob hierdurch jedoch die Gaspreise tatsächlich merklich sinken, ist fraglich.
Möglicherweise stellt man dem Angebot des bisherigen Monopolisten das Angebot eines Schwesterunternhmens, etwa der bundesweit agierenden E. ON Ruhrgas- Tochter Thüga bei.
Schließlich geht es den Konzernen nicht um sinkende Preise und Margen, sondern lediglich um ein Gefühl von Freiheit für die gefangenen Kunden der Monopolanbieter.
Früher betanden die neuen Stromanbieter auf Beistellungen, um schnell zum Kunden zu gelangen.
Heute liegt das Interesse an solchen Beistellungen bei den Monopolisten, damit man sie nicht mehr Monopolisten nenne.... Der Kunde kann nur wechseln, wenn es bei den Anbietern alternativen gibt.
Man darf gespannt sein, welchen Anbieter die Konzerne selbst mit einem bundesweiten Angebot ins Rennen schicken, ähnlich der EnBW- Tochter Yello Strom GmbH.
Schließlich geht es für E.ON darum, den Druck aus der Leitung zu bekommen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@H. Fricke,
guter Hinweis auf die Beistellungen.
Habe ich von dieser Seite noch nicht gesehen.
Kann man natürlich auch so machen.
Preisvergleichsmöglichkeiten der E.ON durch Ihre Töchter
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Der Versorger schuldet seinen Kunden bekanntlich eine sichere und umweltfreundliche Versorgung, welche preisgünstig ist zu verbraucherfreundlichen Bedingungen.
Ob dieser gesetzlichen Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung entsprochen wird, lässt sich nur durch eine Kosten- und Gewinnkontrolle, also über die Billigkeitskontrolle feststellen.
Auch wenn andere Anbieter auf den Plan treten, ändert sich an der gesetzlichen Verpflichtung des bisherigen Monopolisten zur preisgünstigen Versorgung gar nichts.
Er darf nicht etwa nicht preisgünstige Preise verlangen, nur weil seine Wettbewerber auch zu teuer sind......
Man kann die Frage, ob dem gesetzlichen Anspruch der Verabraucher auf preisgünstige Versorgung entsprochen wird oder nicht, gar nicht anders klären, denn über eine Billigkeitskontrolle der Preise.
Das gilt heute nicht anders als gestern und auch morgen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke,
wenn ich, wie Sie hier Schreiben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine preisgünstige Versorgung gemäß §1 und 2 EnWG 2005 habe, kann ich
da nicht Strafanzeige stellen, wenn dies von meinem Versorger nicht
eingehalten wird ? :?:
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@Forum,
steht auch heute in der Allgemeinen Zeitung, dass E.ON den Gasmarkt öffnen will.
Zunächst erst mal an Ihre Töchter wie Thüga, E.ON Westfalen etc.
Nach außen ändert sich zunächst nicht, die Kunden können zwischen den \"Töchtern\" der E.ON wählen.
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@kamaraba
Wenn Ihnen jemand etwas (ob vertraglich oder gesetzlich) Geschuldetes nicht leistet, ist dies noch lange nicht strafbar.
Einen Anspruch - also das Recht von einem anderen ein Tun oder unterlassen zu fordern - muss man ggf. gerichtlich durchsetzen.
@Cremer
Davon, dass nur andere E.ON- Töchter sich gegenseitig Wettbewerb machen, stand in den Pressemeldungen nichts:
http://www.eon.com/de/presse/news-show.do;jsessionid=A9E59DD5AC5A40A886845836FA0238ED.1?id=7415&back=%2fde%2findex.jsp
Haben Sie nähere Informationen aus der E.ON- Zentrale?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html
Wir wissen nicht, welcher bundesweite Anbieter aktiv werden soll und kann.
Problematisch ist ja nach den \"Offenlegungen\" der E.ON- Filialen, dass die Marge offensichtlich im Netzbereich verdient werden muss, die Vertriebsmarge zum Verhungern gering sein soll.
Deshalb ist nicht ersichtlich, wer bei solch kleinen Vertriebsmarge überhaupt ein Interesse daran haben könnte, in einen Wettbewerb einzutreten.
Das ginge dann wohl lediglich mit nicht kostendeckenden Dumpingpreisen, welche indes ebenso kartellrechtlich verboten sind.
So einfach ist es also nicht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Wenn denn wirklich irgendwann in naher Zukunft reelle Bedingungen für realen Wettbewerb geschaffen wurde, und der erste NEUE Anbieter da ist, der seine Preise wesentlich billiger gestaltet, dann liegt doch auch erstmal aus Sicht des Kartellamtes ein \"Dumping\"-Preis vor.
Da muss doch das Kartellamt anhand der Kalkulationsunterlagen prüfen, ob es sich um Preisdumping handelt oder nicht. Also könnte das doch jetzt auch schon bei dem Preiswucher gemacht werden.
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@Evitel2004
Wenn man die offengelegten Zahlen von E.ON als richtig unterstellt, ergibt sich wohl ohne weiteres, dass ein Dritter nur zu unzulässigen Dumpingpreisen günstiger anbieten könnte.
Denn immerhin verkauft der Dritte in Beistellung das E.on- Gas unter Nutzung des selben Netzes. E.on wird das Gas wohl auch nicht unter den eigenen Bezugspreisen an den Dritten ebgeben, damit dieser es an die Kunden liefert.
Preisspielraum wäre somit nur die von E.on genannte dürre Vertriebsmarge- unter der Voraussetzung, dass der Dritte keinen Gewinn machen wollte und das Gasgeschäft als Liebhaberei betreibt.
Ganz zu schweigen von den Marketingkosten für einen Kundenerstkontakt, die beim neuen Anbieter anfallen und irgendwie gedeckt werden müssen.
Nicht umsonst winken die neuen Anbieter ab und auch der mitgliederstarke BGW weiß bisher keinen alternativ zur Verfügung stehenden Anbieter zu benennen.
Es sieht nach einer Farce aus.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke,
Ganz zu schweigen von den Marketingkosten für einen Kundenerstkontakt, die beim neuen Anbieter anfallen und irgendwie gedeckt werden müssen.
Hierfür hat ja Vater Staat schon was getan- Hartz-Reform: Förderung bei Neugründung :lol: