Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Anonymous am 09. Februar 2006, 18:42:03
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Hallo Forumsmitglieder,
wer kann mir helfen? Ich bin dabei, den Gaspreiserhöhungen bis rückwirkend September 2004 zu widersprechen.
Mein Abrechnungszeitraum gilt von April bis April. Bisher habe ich 9 Abschläge a € 80,-- bezahlt. Wenn ich den Gaspreis von September 2004 zugrundelege, müßte ich Abschläge in Höhe von € 75,-- zahlen. Kann ich die Überzahlungen von 9 x 5,-- = € 45,-- von dem nächsten Abschlag in Abzubringen?? Also € 75,-- minut € 45,-- = € 30,-- zahlen
und den letzten April-Abschlag dann wieder € 75,--??
Oder kann ich rückwirkend nichts mehr geltend machen und zahle die beiden letzten Abschläge in Höhe von € 75,--?
Danke für eine Anwort.
Renate
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Du solltest zu Vorsicht sogar noch etwas weniger zahlen, um garantiert eine Nachzahlung leisten zu müssen. Diese Nachzahlung dann selber ausrechnen.
Aber bitte nichtauf Grundlage der Abschläge sondern nach dem genauen Verbrauch berechnen.
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@Bienenrenate
Ich würde an deiner Stelle den letzten Abschlag stark kürzen,sind ja auch nur noch ein bzw.zwei Monate
Abrechnung April bis einschl. April? Meinst März bis April o.April bis März.
Eigentlich immer 12 Monate!
Den aktuellen Verbrauch im Auge behalten und Zwischenrechnung auf Basis Preise September 04 erstellen und dass \"vor dem letzten Abschlag\".
Dann siehst in etwa,was du als Rest noch überweisen mußt/kannst.
Aber dem Versorger die Gründe der Kürzung mitteilen,sonst hagelts wieder Mahnungen.
Ich zum Beispiel habe den letzten Abschlag vor Jahresrechnung 2005 garnicht mehr bezahlt,weil ich sonst unweigerlich auf Guthaben gekommen wäre.