Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: winampdevil am 08. Februar 2006, 09:28:59
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legt Gaspreiskalkulation offen... soll man jedenfalls glauben
Gestern flatterte, völlig unverhofft, mir und wahrscheinlich noch einigen anderen Thüringern ein Schreiben der e.on Thüringer Energie ins Haus.
Darin wurde mir folgendes mitgeteilt:
"Jena, 3.Februar 2006" (Jena?? ich dacht immer Erfurt)
"Wir legen unsere Gaspreiskalkulation offen
Sehr geehrte Frau" <es> (Vertrag läuft über meine Frau...)
"Sie haben um die Offenlegung unserer Gaspreiskalkulation gebeten." (Hab ich das? Eigentlich wollte ich den Nachweis der Billigkeit.)
"Diesem Wunsch wollen wir mit heutigem Schreiben nachkommen.
Grundlage der dargestellten Kalkulation ist das Produkt Thüringengas. maxivat, welches die meisten unserer Haushaltskunden nutzen." (Mag sein, ich aber nicht)
"Die vom Kalenderjahr abweichende Darstellung entsteht dadurch, dass das sog. Gas-Wirtschaftsjahr jeweils am 1.10. beginnt und am 30.09. des Folgejahres endet."
Danach folgt eine Tabelle, welche ich hier Auszugsweise wiedergeben will:
Kostenbestandteile 2004 / 2005
Bezugskosten = 2,17
Netzkosten = 1,32
Vertriebskosten = 0,18
Unternehmerische Kosten gesamt = 3,67
Erdgassteuer = 0,55
Konzessionsabgabe = 0,03
Mehrwertsteuer = 0,71
Stattliche Kosten gesamt = 1,29
Vertriebsergebnis = 0,21
Gesamtsumme = 5,17
alles in ct/kWh.
"Basis unserer Kalkulation ist die Gewinn- und Verlustrechnung aus dem Jahresabschluss 2003/2004 sowie dem vorr. Jahresabschluss der ehemaligen Gasversorgung Thüringen GmbH...
Wir hoffen, der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck, Energieversorger wie die E.ON Thüringer Energie würden auf Kosten ihrer Kunden die Preise immer höher schrauben, um höhere Gewinne zu erzielen, ist mit der Offenlegung unserer Kalkulation der letzen Jahre ausgeräumt Tatsächlich hat sich unser Vertriebsergebnis von 2003/2004 (0,28 ct/kWh) bis heute (0,10 ct/kWh) mehr als halbiert.
Wir gehen davon aus, dass mit der Offenlegung die Angemessenheit unserer Gaspreise nachgewiesen ist. (Angemessenheit vielleicht, aber Billigkeit? IMHO Nein.)
Wir würden uns freuen, wenn Sie auf dieser Basis Ihren Widerspruch gegen die Preiserhöhung zurücknehmen. Hierfür können Sie das beiliegende Schreiben .. faxen oder uns per Post zusenden....
Mit freundlichen Grüße
E.on Thürunger Energie AG
Kundenservice
(ohne Unterschrift)
Zu dem Schreiben gab es gleich ein Formblatt mit anzukreuzenden Kästchen "Hiermit nehme ich meinen Widerspruch...zurück"
M.E. wird hier wieder mal versucht, die Protestler zu beschwichtigen.
Das sich das Vertriebsergebnis verringert fällt eigentlich in die Kategorie "unternehmerisches Risiko".
Wie verhällt es sich bei der e.on Thüringer Energie AG eigentlich kartellrechtlich im Sinne der Gleichbehandlung? Mir sind Fälle bekannt, da wird nach wie vor die gekürzte Einzugsermächtigung akzeptiert, meine gekürzte Einzugsermächtigung z.B. wurde mir jedoch aufgrund des Hinweises "nicht verwendbar gemäß §(habs vergessen) AGB" zurückgegeben.
Kann ich auf eine Gleichbehandlung bestehen?
Beste Grüße aus Bad Sulza
Frank Thomas
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@winampdevil
Ob die angegebenen Kostenbestandteile wirklich in dieser Höhe anfallen können Sie gar nicht beurteilen. Da kann Ihnen Eon Thüringen sonst was aufschreiben.
Da anzunehmen ist, dass sich die meisten Protestler vor Ihrem Widerspruch einigermaßen Sachkundig gemacht haben, ist kaum zu erwarten, dass Eon Thüringen nunmehr mit einer Flut von Faxen rechnen kann. Vielleicht verbindet man dies ja zukünftig mit einer Preisverlosung. Es sind wohl inzwischen noch einige freie Plätze für die Besichtigung von Förderanlagen vorhanden ...
Zur gekürzten Einzugsermächtigung.
Unser Versorger möchte auch eine gekürzte Einzugsermächtigung nicht akzeptieren - obwohl dies bis Ende 2005 ohne Weiteres möglich war. Vielleicht helfen Ihnen einige Auszüge aus unserem Schreiben, welches wir vor einigen Tagen an unseren Versorger (MITGAS) übersandt haben:
Sehr geehrte ....
auch wenn die gegenseitigen Argumente nunmehr umfänglich ausgetauscht sind, veranlasst uns Ihr o.g. Schreiben zu einer nochmaligen Reaktion.
Ihren Ausführungen liegt neben einem weitestgehend nichtssagenden „Kuchendiagramm“ und einer Übersicht über Ihre aktuellen Erdgastarife auch eine „Bestätigung des Versorgungsvertrages“ bei. Im Text dieses Schreibens (Vertragsgrundlagen) beziehen Sie sich u.a. auf ein von uns unterzeichnetes Vertragsangebot (Datum 30.01.2006, Erdgas, Classic-Paket), auf dessen Basis Sie die künftige Gaslieferung durchführen möchten.
Da wir uns nicht erinnern können, je ein derartiges Vertragsangebot unterzeichnet zu haben, bitten wir Sie, uns freundlicherweise eine Kopie des von uns unterzeichneten Vertrages zu übersenden.
Bis dahin betrachten wir weiterhin die Vereinbarung vom 02.08.2004, Erdgas-Treue-Paket (2 Jahresvertrag), als bindend. Ihnen liegt hierzu eine gültige Einzugsermächtigung vor, die Sie berechtigt, fällige Beträge von unserem Konto einzuziehen. Wenn Sie diese nicht nutzen (wollen oder können), weil Ihr Abrechnungsprogramm dies nicht zulässt, dann ist dies ausschließlich Ihr Problem. Da es Ihnen im vergangenen Jahr durchaus möglich war, begrenzte Abschläge im Lastschriftverfahren einzuziehen und Sie uns unter insgesamt gleichen Voraussetzungen auch den vereinbarten Bonus überwiesen haben, ist uns Ihre derzeitige Haltung unverständlich.
Weil wir den zwischenzeitlichen Erhöhungen Ihrer Preise auf Basis §315 BGB widersprochen haben und Sie uns seither den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Gesamtpreises nicht erbracht haben, sind die Erhöhungsbeträge vorläufig unverbindlich und damit nicht fällig. Somit ist es völlig legitim, unsere Einzugermächtigung lediglich auf fällige Beträge zu begrenzen. Wie Sie darauf kommen, dass ein Anspruch auf Zurückbehaltung eines (unverbindlichen) Rechnungsteilbetrages bzw. Kürzung der Abschläge auf Grundlage §315 BGB nicht gegeben ist, bleibt wohl Ihr Geheimnis.
Nach wie vor bildet §315 BGB für Kunden eines Versorgungsunternehmens die einzige Möglichkeit, sich willkürlichen Preisbildungen zu entziehen. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zur inzwischen gefestigten Rechtsprechung in dieser Angelegenheit zu informieren, legen wir Ihnen als Kopie einen Beschluss des Landgerichtes Düsseldorf bei, der sich zwar insgesamt nur auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu einer einstweiligen Verfügung bezieht, in seiner Begründung jedoch unmissverständlich auch auf das Einspruchsrecht des Kunden nach §315 BGB eingeht.
Was das durch Sie angeführte Urteil des Landgerichts Heilbronn angeht, so hat dies für unsere Kundenbeziehung, selbst im übertragenen Sinne, kaum Bedeutung. Hier galt es nämlich lediglich festzustellen, ob die jüngsten Preiserhöhungen in Heilbronn gerechtfertigt waren, oder nicht. Ob der von uns in Frage gestellte MITGAS-Gesamtpreis (also nicht nur die Erhöhungen seit Herbst 2004, sondern auch die Preisbasis bis 2004) billig war, konnte vom LG Heilbronn nicht ansatzweise behandelt werden. Im Übrigen wurde inzwischen angekündigt, das Verfahren vor dem BGH fortzusetzen.
Wie wir bereits eingangs angeführt hatten, ist für uns weiterhin der bisher nicht gekündigte Versorgungsvertrag vom 02.08.2004 bindend. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen durchaus möglich ist, die von uns (vorbehaltlich) gebilligten Abschläge in Höhe von 130,- € im Lastschriftverfahren einzuziehen, damit den Bedingungen der Sondervereinbarung „Treue-Paket“ weiterhin entsprochen wird. Die von Ihnen geforderte Bedingung, auch nicht fällige (weil unverbindliche) Preisbestandteile einzuziehen, scheint auch rechtlich kaum haltbar. Wir werden daher an unserer Begrenzung festhalten.
Wir bitten Sie daher nochmals, eine Möglichkeit zu suchen, die bis zur grundsätzlichen Klärung der Hauptangelegenheit eine Fortführung der vereinbarten Sondervereinbarung „Treuepaket“ und dem damit verbundenen Lastschriftverfahren zulässt.
Im Übrigen erinnern wir an noch immer unbeantwortete Fragen, insbesondere aus unserem Schreiben vom 15.12.2005. Immerhin haben wir uns die Mühe gemacht, diese Fragen konkret zu benennen und auch detailliert unsere Argumente unterlegt. Eine Aneinanderreihung vorgegebener Textbausteine, so wie Sie die Kommunikation mit ihren Kunden pflegen, scheint aus unserer Sicht hierfür ungeeignet.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
Kopie des Urteils des LG Düsseldorf
12 O 544/05, verkündet am 04.01.06
Sie sehen also, Sie stehen mit Ihrem Problem nicht allein. Jetzt gilt es einfach, gespannt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
Wenn man es ganau nimmt, hat sich das LG Heilbronn mit den MITGAS- Preisen überhaupt nicht befasst....
Denn dort ging es bekanntlich nur um die Preise der HVG.
Schönes Antwortschreiben.
Gefällt mir sehr gut.
Zu Offenlegung E.on Thüringen bitte auch hier lesen:
http://www.faz.net/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~EDF5E9FD4AC514D0B9BAA3CF4BA7C8273~ATpl~Ecommon~Scontent.html
eon Thüringer Energie legt Kalkulation offen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2570)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Das sagt ja wohl einiges:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2006_02_14.shtml
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html
Sogar das Bundeskartellamt ist gegen die Preise eingeschritten:
http://www.ewerk.hu-berlin.de/content/ewerk/ausgabe.php?type=info&message_id=368
Das Verfahren dürfte Auslöser gewesen sein für die heute in der Presse berichtete neue \"Wettbewerbs- Initiative\" von E.ON, für welche sich der E.ON Ruhrgas-Chef aussprach.
Nicht anders das Verfahren vor dem LG Hamburg, welches zur \"Transparenz- Offensive\" des Konzerns führte.
Eins muss man den Leuten lassen: Gute PR.
http://www.eon.com/de/presse/news-show.do;jsessionid=A9E59DD5AC5A40A886845836FA0238ED.1?id=7415&back=%2fde%2findex.jsp
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=27923
Offensichtlich arbeiten alle mit \"Sprechzetteln\", was ihnen plötzlich ganz wichtig sei. Warum es ihnen plötzlich ganz wichtig ist, bleibt verschwiegen.
Das muss man im SPIEGEL nachlesen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400732,00.html
Mit hohen Energiepreisen lässt sich eine solche PR auch gut finanzieren, so wie die laufenden Zeitungsanzeigen.....
Eine Frage bleibt offen:
Wer sind die neuen Anbieter, wo kommen diese her?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit:
http://www.newsropa.de/index.php?id=115&tx_ttnews%5Btt_news%5D=611&tx_ttnews%5BbackPid%5D=7&cHash=27ab61ac34
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Damit kommen die versprochenen Vorteile aus der Fusion endlich beim Kunden an.
Man hat jetzt einen idealen Ort für die Gründungsversammlung der Thüringer Energiepreiswiderständler..... 8)
Grüße
Frank
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@winampdevil2
Zweifel erscheinen mir persönlich nicht mehr angebracht:
\"Abzocke\" durch Energieversorger? Wo denn?!!! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3512)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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SPIEGEL: E.on verzichtet auf Gaspreis-Erhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3543)
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Bestnoten:
Das zeigt, dass die Homepage des Unternehmens von Kunden und allen Interessierten sehr gut angenommen, verstanden und genutzt wird. (??!)
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=30503
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Kann vielleicht von den vielen Backlinks aus diesem Forum kommen ;)
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Im Forum der VZ Thüringen ist folgendes zu lesen. Um was für ein Gutachten könnte es sich da handeln ?? Mir wäre wohler es würde endlich etwas unternommen und diese fruchtlosen Gespräche mit diesen Halsabschneidern beendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie angekündigt, wird in diesem Forum die aktuelle Entwicklung zur Sammelklage gegen die E.ON Thüringer Energie AG veröffentlicht. Eine Mitteilung erfogt dann, wenn es eine mitteilenswerte Entwicklung gibt.
E.ON hat nunmehr Gutachter gebeten Kostenvoranschläge für die Erstellung eines Gutachtens abzugeben. Den Gutachtern wurden dafür Fragestellungen übermittelt. Der konkrete Inhalt des Gutachtens soll in einem Gespräch mit den Gutachtern abgesteckt werden. Insbesondere die Informationen, die die Gutachter für die Erstellung des Gutachtens benötigen, sollen genauer eingegerenzt werden.
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. wird an diesem Gespräch teilnehmen.
Die Kostenvoranschläge sollen bis Ende Juni vorliegen. Die Gespräche sollen dann Mitte August stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Weinsheimer
Verbraucher-Zentrale Thüringen
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Hallo @all,
gestern war in meinem Briefkasten ein Werbeblatt der E.ON Thüringer Energie.
Darin werden die Preise für 1500 kwh und 4500 kwh mit den Preisen von Yello vergleichen
E.ON Thüringer Energie bietet einen Preis für alle Thüringer!
Yello-Strom ist mit ihren vielen verschiedenen Preisen in ca. 95% der PLZ-Gebiete in Thüringen teuer. Vergleichen Sie selbst:
Und dann kommt eine schöne Tabelle. Paar Euros ist EON günstiger. Einheitlich 356,31 Euro (1500 kwh) und 909,00 Euro (4500 kwh)
Als Quelle für die Yello-Preise ist nur die Internetadresse: http://www.yellostrom.de angegeben. Für einen umfangreicheren Preisvergleich wäre doch http://www.verivox.de geeigneter ;)
Aber was werden wohl die Kooperationspartner dazusagen, dass auch deren PLZ-Bereich mit angegeben sind. Ob demnächst eine Werbebeilage der EVI kommt, die mit EON vergleicht ;)
Schöne Grüße aus dem Thüringer Wald
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Als einerzeit das Bundeskartellamt eine Missbrauchsverfügung gegen TEAG wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte erließ, kündigte Yello an, die Strompreise für Thüringen zu senken....
In die Netzentgelte waren lauter Kosten eingeflossen, die da nichts zu suchen hatten, u. a. auch Kosten des Sportsponsorings und für Zeitungsinserate.....
Die Netzentgelte sollten um 10 Prozent abgesenkt werden.
Die Missbrauchsverfügung wurde vom OLG Düsseldorf aufgehoben.
Leider ging das Bundeskartellamt dagegen nicht in Rechtsmittel vor den BGH.
Eine anderweitige Entscheidung des OLG Düsseldorf, mit der eine Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Netzentgelte gegen die Stadtwerke Mainz aufgehoben wurde, wurde vom BGH aufgehoben.....
An den Netzentgelten in Thüringen htte sich folglich nichts geändert, obschon auch der Leiter der Landeskartellbehörde diese vor einem Jahr im "Erfurter Gespräch" als prohibitiv überteuert bezeichnete.
prohibitiv = verboten
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke,
An den Netzentgelten in Thüringen htte sich folglich nichts geändert, obschon auch der Leiter der Landeskartellbehörde diese vor einem Jahr im "Erfurter Gespräch" als prohibitiv überteuert bezeichnete.
prohibitiv = verboten
Beim Nachschlagen des Wortes "prohibitiv" hab ich die Bedeutung "verhindernd, vorbeugend" gefunden.
Also eine mehrdeutig interpretierbare Aussage vom Leiter. Denn eine klare Aussage hätte ja auch ein Handeln als Konsequenz zur Folge.
Als einerzeit das Bundeskartellamt eine Missbrauchsverfügung gegen TEAG wegen missbräuchlich überhöhter Netzentgelte erließ, kündigte Yello an, die Strompreise für Thüringen zu senken....
Meinen Sie dieses: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdf ?
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Weiter das teuerste Stromnetz Deutschlands oder gar Europas oder gar mit der ganzen Welt?
http://www.vea.de/pre03/pr250706.html
Deutschlands teuerstes Stromnetz (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1682)
Siehe auch hier:
http://www.enbw.com/content/de/presse/_media/_pdf/regulierungsmodell-hintergrund-09-09-04.pdf
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_1310943.html
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http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Netzagenturentgelte-47383
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6995.pdf
http://www.thueringer-energienetze.com/Netznutzung/Netzentgelte/index.htm
Ferngesteuert:
http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=30268972
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Wer nach Unbilligkeitseinwand geringere Abschläge zahlen möchte, um es zu keinen Überzahlungen kommen zu lassen, soll dem Unternehmen mit nachvollziehbarer Gegenrechnung mitteilen, welche Abschlagshöhe zukünftig gewünscht wird und anderweitige Verrechnungen untersagen.
E.ON passt die Abschlagshöhe dann nach Unbilligkeitseinwand an und verschickt nach Aussage des E.ON Kundencenter in Jena auch keine Sperrandrohungen, wenn die geänderte Abschlagshöhe, die von E.ON bestätigt wird, weiter gezahlt wird.
Sperrandrohungen werden dann in den Mahnschreiben automatisch ausgesteuert, so dass nur Mahnungen, jedoch keine Sperrandrohungen erfolgen.
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Die Kunden sollten schon längst in den Genuss sinkender Netzentgelte kommen, haben jedoch bisher nichts davon gemerkt:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=25043
Ersichtlich wird, dass schon nur geringere Netzentgelte beantragt wurden, diese dann immer noch um bis 14 Prozent von der Bundesnetzagentur gesenkt wurden.
Das Volumen dürfte sich dabei nicht bei vier Millionen Euro erschöpfen, die bis heute - trotz aller reißerischen Versprechungen/ Verheißungen - immer noch nicht bei den Stromkunden angekommen sind (vollkommen abgesehen von der nicht nachvollziehbaren Arithmetik).
Wenn man die obige PR- Entäußerung liest, könnte man meinen, das Unternehmen sei durch die Bundesnetzagentur bisher daran gehindert worden, die Netzentgelte zu senken, für die Absenkung habe bisher die Genehmigung gefehlt.
So werden Sachverhalte verdreht und einfach auf den Kopf gestellt, eben PR im wahrsten Sinne des Wortes.
Man muss sich wohl selbst helfen:
http://www.mdr.de/umschau/1657527.html
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/TEAG/site__1438/
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E.ON Thüringen hat gesenkt:
http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Grund_Ersatzversorgung.pdf
Die Preissenkung ist jedoch bisher wenig transparent und bedarf noch genauerer Betrachtung.
\"Transparent\" wie immer:
http://www.dieneueepoche.com/articles/2006/08/07/43154.html
Privatkunden sind eigentlich alle Kunden des Unternehmens, ob nun private Haushalt oder privatisierte bzw. privatwirtschaftlich gegründete Unternehmen. (Nicht dazu gehören verbliebene VEB).
Die Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH, welche ihre Kunden an ETE verkauft hat, hat hingegen noch die alten E.ON Preise im Programm:
http://www.stadtwerke-jena.de/002c/pdf/Pb2_04.pdf
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Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)
ENTLASTUNG
08.08.2006, 08:25 Uhr
Nach Netzentgeltsenkung: E.ON senkt rückwirkend die Strompreise
Na also, es geht doch! Wie der Energiekonzern E.ON in Thüringen mitteilte, senkt er rückwirkend zum 1. August die Strompreise. Um durchschnittlich fünf Prozent werden die Preise zunächst bis Dezember 2007 reduziert. Das entspricht 50 Euro bei einem Verbrauch von rund 4500 Kilowattstunden im Jahr.
....
http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/nach-netzentgeltsenkung-eon-senkt-rueckwirkend-die-strompreise_17689.html
Achtung aufgemerkt:
Gemäß § 4 II AVBEltV werden die neuen Tarife erst mit öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Entsprechende Zeitungsinserate wurden noch nicht gesichtet. Solche gab es nur bei Preiserhöhungen.
Ersichtlich wird, dass es der Preiserhöhung zum 01.01.2006 komplett nicht bedurfte, da diese nun vollständig zurück genommen wird.
Es besteht kein Grund, für die sieben Monate erst die überhöhten Preise zu zahlen.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15681
Blick zurück:
http://www.mittelstand-sm.de/sites/aktuell/brief.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/TEAG
http://de.wikipedia.org/wiki/E.ON_Th%C3%BCringer_Energie
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Kaum sind die Preise gesenkt (ohne Info an die Kunden oder entsprechende Inserate, so dass wohl keiner recht weiß, um wieviel sein Preis sinkt), will man die Preise zügig wieder erhöhen:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15743
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http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/13/0,3672,3967693,00.html
E.ON Thüringen im Bild:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/23/0,4070,3967639-5,00.html
Weiter geht´s, immer schneller:
http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3314363.html
http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3313776.html
Der Grund:
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm
Die weiterhin bequeme \"Wettbewerbssituation\" in Thüringen:
http://www.stromvonuns.de/seite1.htm
Der Wettbewerb geht darum, wer als erster seinen Antrag auf Strompreiserhöhung beim Ministerium einreicht.....
Der Vorlieferant E.ON erhöht die Preise.
Da kann man nichts machen, leider, leider - man kann sich ja nicht abkoppeln.
Schöne Versprechungen:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/24/0,3672,3965016,00.html
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=25043
http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3311168.html
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Vattenfall: keine Preiserhöhungen bis Juli 2007 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3911)
http://www.regioweb.de/newsitem+M5544160f427.html
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http://www.regioweb.de/newsitem+M5b6fb08e295.html
http://www.regioweb.de/newsitem+M54b8bb21e57.html
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5860056_NAV_REF1,00.html
http://www.energate.de/news/85399
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E.ON: Gaspreise müssen neu kalkuliert werden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4052)
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E.ON fordert deutschlandweit die höchsten Strompreise ! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4053)
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http://www.freies-wort.de/nachrichten/resyart.phtm?id=896970
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@RR-E-ft
Sie schrieben:
Es muss indes heißen "Ich berufe mich auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB"
Die Musterschreiben bezogen sich nur auf §315 - ohne Untersetzung. Ich hoffe, daß dies kein Problem ist?
Ich bin also eindeutig Kunde von Sonderabkommen Thüringengas. Heute heißt der Tarif maxivat.
Zum Widerspruch habe ich das Musterschreiben mit dem ersten Satz wie in
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576&postdays=0&postorder=asc&start=60
beschieben genutzt. Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich den ganzen Sachverhalt berichtigen muß und nun nach §307 widersprechen soll oder ob die ursprünglichen Musterschreiben (z.B. Verbraucherzentrale oder Escher) ausreichen.
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Mit Abstand wichtigster Erdgasvorlieferant von E.ON Thüringen soll nach wie vor die EVG sein.
Diese musste nun ihre Netzentgelte senken:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a3bffc613c6726f213465f7cf8f12ef8,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Gas-_und_Stromnetzentgelte
Dies sollte eigentlich auch Auswirkungen auf die Lieferpreise und somit auf die Endverbraucherpreise haben.
Auf der Seite der EVG kann man unter Kennzahlen zudem erfahren, dass die Umsatzerlöse 2005 gegenüber 2004 bei gleicher Absatzmenge deutlich stärker gestiegen waren als der Materialaufwand.....
http://www.evg-thueringen.de/
2005 2004
Umsatzerlöse Mio. € 620,1 490,8
Materialaufwand Mio. € 568,0 460,9
Personalaufwand Mio. € 2,4 2,3
Abschreibungen Mio. € 7,4 7,7
Jahresergebnis 1) Mio. € 27,8 16,3
Investitionen in Sachanlagen Mio. € 0,5 0,7
Brutto-Sachanlagevermögen Mio. € 431,7 431,3
Finanzanlagen Mio. € 8,3 8,1
Gezeichnetes Kapital Mio. € 32,0 32,0
Analytisches Eigenkapital Mio. € 87,2 63,6
Rückstellungen Mio. € 31,5 21,6
Verbindlichkeiten Mio. € 52,9 63,9
Bilanzsumme Mio. € 172,0 149,6
Gasabsatz Mrd. kWh 23,1 23,0
Mitarbeiter zum 31.12.
(einschließlich Auszubildende) Anzahl 29 29
Leitungsnetz zum 31.12. km 1.196 1.196
Offensichtlich hatte die EVG gegenüber ihren eigenen Kunden nicht lediglich gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben, sondern ihren Gewinn erheblich erhöht. Dies hätte wohl mit Unbilligkeitseinrede verhindert werden können.
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Großer Jubel: E.ON senkt flächendeckend die Gaspreise !!! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4779)
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Die äußeren Umstände machen unser Bemühen, die Preise konstant zu halten, zunichte. Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzsteuer von 16% auf 19% angehoben! Damit steigt der vom Staat einbehaltene Stropreis von derzeit ca.40 Cent je Euro Stromkosten noch weiter. Zusätzlich gestiegene Beschaffungskosten machen eine Preisanpassung unumgänglich. :cry:
So steht es in der heute persönlich zugestellten Strompreiserhöhungs- Ankündigung.
Der Tarif heißt ThüringenStrom.privat und die Preise gelten auch für die bisherigen Produkte POWERhome,-private und -family.
Demnach kostet ab Januar 2007 die kWh inkl. 19 % USt. 18,90 Ct/kWh und der Grundpreis 8,26 Euro im Monat.
Alle kWh- Nettopreise beinhalten Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie KWK und EEG
Wie hoch liegt eigentlich der angemessene Strompreis nach der Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr ?? :?:
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@Tomas
Was soll man gegen die äußeren Umstände auch tun, die Börsenaufsicht hat schließlich den Endesa- Deal freigegeben. :D
Wo der angemessene Preis liegt, kann keiner sagen, der die konkreten Kosten nicht kennt. Einige können aber ganz gut im Kaffeesatz lesen....
Das dürfte indes vollkommen egal sein.
Zunächst kommt es darauf an, in den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag zu sehen, der bisher nicht gekündigt wurde, ob in diesem überhaupt eine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, sind einseitige Preisänderungen ausgeschlossen und es gilt deshalb der vereinbarte Anfangspreis (netto) weiter, ohne dass es noch auf irgend etwas anderes ankommt.
Ob E.ON seinen Strom nun "heißer.Feger", "kalte.Abzock" oder "Dumm.zahltmehr" nennen möchte, ist dabei vollkommen belanglos, weil der Vorbehalt einseitiger Vertragsänderungen regelmäßig gem. § 307 BGB unwirksam ist.
Also einfach freundlich zurückschreiben, dass man kein wirksam vereinbartes Recht auf einseitige Preisänderungen erkennen kann, hilfsweise die Erforderlichkeit und Angemessenheit durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kosten- und Preiskalkulation verlangt und bis dahin nur die ursprünglich vereinbarten Preise weiterzahlt.
Insbesondere sollte man an einen nachvollziehbaren und prüffähigen Nachweis darüber verlangen, dass die von der Bundesnetzagentur verfügte Senkung der Netzentgelte tatsächlich vollständig weitergegeben wurde (vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.).
Dabei kann man auf den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 und das Schreiben des Bundeskartellamtes verweisen.
Lassen Sie sich insbesondere genau vorrechnen, dass derzeit wirklich 40 Prozent der Stromkosten auf Steuern und Abgaben entfallen. Das stimmt nämlich oft bei genauer Betrachtung gar nicht. Der Preis einer Kilowattstunde Strom errechnet sich nämlich nicht nur aus dem Arbeitspreis, sondern auch aus dem anteiligen Grundpreis, der auf jede einzelne Kilowattstunde entfällt.
Das Schreiben sollte man ggf. auch persönlich zustellen lassen, also an einen Zugangsnachweis denken und dann abwarten, ggf. was für wundersame Erklärungen einem noch ins Haus flattern. :wink:
Den Preis und dessen Zusammensetzung aus den einzelnen Bestandteilen sollte man sich ganz genau erläutern lassen ( § 42 Abs. 6 EnWG).
Don´t worry, be happy. :D
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Hallo Herr Fricke,
auf Ihre Mitteilung ...
ENTLASTUNG
08.08.2006, 08:25 Uhr
Nach Netzentgeltsenkung: E.ON senkt rückwirkend die Strompreise
muß ich im aktuellen Falle mal nachfragen.
Gilt diese Preissenkung nur für Normaltarife bis Dez. 2007 ?
Habe vor wenigen Tagen eine Mitteilung der Eon.Thüringen
über eine deftige Erhöhung insbesonders meines Sonder-
tarifes (power.therm) im Niedertarif (ca. 23%) sowie im
Hochtarif (ca. 19%) erhalten.
Kann leider hier auch nicht auf andere Anbieter wechseln,
da dies ein Sonderabkommen der ehemaligen TEAG war/ist.
Andere bieten NT/HT Tarife nicht an. Eigentlich bin ich ausgeliefert !?!
Wie soll ich darauf konkret reagieren? Habe erstmal einen
normalen 3-Zeiler nach Jena geschickt. Telefonate erfolglos,
waren nur Call-Center-Damen dran die Ihren "Spruch" gemacht
haben.
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße aus LBS
S.Knüpfer
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Gesunkene Netzentgelte sind an alle Kunden weiterzugeben:
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/Aufsatz_Saecker_RdE_2006_65ff.pdf (Seite 66)
Dafür ist keine Aufspaltung der bisherigen All- Inclusive- Verträge in einen Netznutzungsvertrag und einen reinen Stromlieferungsvertrag notwendig (Argument: § 42 Abs. 6 EnWG).
Gesunkene Netzentgelte fänden sich dabei als solche im Netznutzungsvertrag wieder, Beschaffungskosten für Strom im reinen Stromlieferungsvertrag. Die Strombeschaffung der Stromversorger erfolgt nach solchen gesonderten Verträgen.
Möglicherweise könnte sogar eine entsprechende Aufspaltung der Endverbraucherverträge verlangt werden und diese zur notwendigen Preistransparenz führen.
Warum eigentlich nicht?
Selbst Hauhaltskunden haben einen eigenen gesonderten Anspruch auf Netznutzung zu den Entgelten nach StromNEV.
Die Höhe der Netznutzungsentgelte kann nicht davon abhängen, von welchem Stromlieferanten man beliefert wird.
Wundersam könnten dabei jedoch dabei die Netzentgelte höher liegen als bisher der Gesamtpreis.
Das ist wohl der Grund dafür, weshalb sich keine anderen Lieferanten in diesem Marktsegment finden: Wegen zu hoher Netzentgelte lohnt sich das Geschäft für andere Lieferanten nicht, Monopol gesichert.
Wenigstens lässt sich bei einem Gute-Abend- Gespräch mit anderen Betroffenen der Frust darüber von der Seele reden.
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Quelle: http://www.tlz.de
Strich durch die Rechnung
Erfurt. (tlz) Hohen Strompreisen hat das Thüringer Wirtschaftsministerium einen Riegel vorgeschoben. Die von der E.ON Thüringen Energie AG beantragte Preissteigerung ist nur in Teilen genehmigt worden. Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz (CDU) hat angesichts der wieder aufgeflammten Debatte um die Willkür großer Energiekonzerne abermals eine schärfere Kontrolle der Stromerzeuger durch konsequenteres Bundeskartellrecht gefordert.
...
08.12.2006 Von Christian Thiele
Keine Preiserhöhung auch bei E.ON edis bis Ende 2007:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=913620&ressort=2
Auch in anderen Bundesländern erhöhen die E.ON Stromtöchter die Nettopreise nicht, womöglich, weil es dort kein kostenloses Gute-Abend-Gespräch gibt:
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/_specialGuteAbendGespraech/guteAbendGespraech.htm
Auch solche "Geschenke" wollen bezahlt werden.
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E.ON Westfalen Weser verkauft angeblich Strom unter Einstandspreis. Wohl nur in Thüringen wird auf die Strombeschaffungskosten eine ordentliche "Schippe" aufgelegt:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20061212_nw.htm
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Siehste hier:
E.ON: Jubel - 2007 wird Erdgas an viele Kunden verschenkt !! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5225)
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Thüringer Energienetze erfordern außerordentliche Aufwendungen zur Stabilisierung. In der Vergangenheit wurde zu wenig investiert. Immer noch entspricht das Mittelspannungsnetz nicht den üblichen Standards, viele ausgesprochen überalterte Freileitungen sind weiter dringend zu ersetzen.
Beschönigt ausgedrückt klingt das dann so:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=133983
Gerade in Thüringen zeichnet sich wohl im Hinblick auf Netzentgelte folgendes Bild:
http://www.pr-inside.com/de/verdacht-auf-marktmissbrauch-r40003.htm
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Hallo Herr Fricke,
es hatte lange gedauert, aber nun kam Sie die Antwort auf meine
Beschwerde der Preiserhöhung im Rahmen meines "Sonderabkommens"
über den Bezug von Tarfistrom nach dem Power.Therm Tarif von EON.
(4 Seiten !)
Darin wird mir mitgeteilt, das eine von mir geforderte Preisoffenlegung
nicht erfolgen kann, Grund ist die Wahrung von Betriebs- und Geschäfts
geheimnissen.
Es wurde versucht mir klar zu machen, warum der Strom nunan teuerer
wird: Versorgungsicherheit, Steuern, Bürokratie bla bla bla.
Desweiteren wurde mir mitgeteilt, das die Anwendbarkeit des §315 BGB
"laut seinen Wortlaut auf Sonderkundenverträge in denen ausdrückliche
Preisabreden zwischen den Vertragspartnern zugrunde liegen", nicht
greifen.
Sollte ich nochmals meinen Vertrag gründlich lesen oder ist dies eine
noch offene Hintertür für die Grosskonzerne in diesem Bereich ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
S.Knüpfer
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@SKnuepfer
In der Regel ist es so, dass es an einer wirksamen Preisänderungsklausel gem. § 307 BGB in Sonderverträgen fehlt und deshalb eine einseitige Preisänderung ausgeschlossen ist (vgl. LG Itzehoe, LG Dresden, LG Leipzig, LG Berlin, LG Bremen), weil kein wirksames Preisänderungsrecht besteht.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/aktuelles/aktuell/aktuell06/ThermostromLGItzhoe221206.htm
In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, was die Preisänderung bewirken soll ("Gründe").
Die Beurteilung soll sich dabei nach § 307 BGB richten (vgl. LG Konstanz).
Wurde ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hingegen wirksam vereinbart, greift § 315 BGB und die Kalkulation muss offen gelegt werden, um den Nachweis der Billigkeit der erhöhten Preise zu erbringen gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. LG Mühlhausen, Urt. v. 12.04.2005 und LG Gera, B. v. 08.11.2006).
Wenn es um die Prüfung eines konkreten Vertrages geht, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, der die Angelegenheit prüft.
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Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.standard.volltext.php?kennung=on1taHOMHomNational39105&zulieferer=ta&kategorie=HOM&rubrik=Homepage®ion=National&auftritt=TA&dbserver=1
Millionen zu viel bezahlt
Verbraucherschützer wollen den Energieversorger Eon Thüringen zwingen, die Gaspreise zu senken. Zwei aktuelle Gutachten belegen aus ihrer Sicht, dass Eon-Kunden ungefähr 16 Millionen Euro mehr als gerechtfertigt bezahlt haben.
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25.01.2007 Von Bernd JENTSCH
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Quelle: Thüringer Allgemeine 26.01.2007
"Eon Thüringen hat seine Gaspreiserhöhungen bisher immer mit gestiegenen Einkaufspreisen begründet: Man müsse das Erdgas zu Weltmarkt-Preisen einkaufen. Zu Jahresbeginn hatte das Unternehmen - obwohl der als Richtwert geltende Ölpreis zuletzt deutlich gefallen war - die bisherigen Gaspreise beibehalten, aber die erhöhte Mehrwertsteuer an die Kunden weitergegeben. Für die kommenden Monate hatte Eon Thüringen eine Preissenkung in Aussicht gestellt, dies jedoch von der weiteren Entwicklung des Rohölpreises abhängig gemacht."
Was bitte sind die "Weltmarkt- Preise" für Erdgas?
Welche Rohölpreise sollten gemeint sein?
Die Rohölpreise haben aktuell ein 19-Monatstief erreicht:
http://news.search.ch/wirtschaft/2007-01-19/oelpreis-so-tief-wie-seit-2005-nicht
Auch die Heizölpreise sind seit September 2006, erst recht gegenüber September 2005 auf deutlicher Talfahrt:
http://www.esyoil.com/d4_ost.php?mon=12
Auch die Erdgasimportpreise sinken:
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0,2828,ticker-26869141,00.html
Bei SpreeGas und andernorts sind die Weltmarkt- Preise für Erdgas bereits deutlich gesunken.
Es gab Gaspreissenkungen, auch bei E.ON- Unternehmen. Die Senkungen waren bereits am 17.11.2006 für den Konzern deutlich absehbar, als gerade die Gaspreise per 01.11.2006 weiter angehoben worden waren:
http://www.focus.de/immobilien/haustechnik/energie_nid_39464.html
Nun mag es sein, dass die E.ON- Regionalversorger auf verschiedenen Weltmärkten einkaufen. Nur auf welchen?
Den Thüringer Weltmarkt und dessen Preise bestimmt E.ON über die Erfurter E.ON Ruhrgas- Tochter EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH ( www.evg-thueringen.de ) .
Man mag es kaum glauben, aber auch dieser Thüringer Weltmarkt konnte seine Gewinne um 22,2 Mio. EUR im Jahr erhöhen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4711
Das behält der tief verwurzelte Thüringer Weltmarkt sicher nicht für sich, sondern liefert es beim Welt- Konzern ab.
Durchaus gut möglich, dass E.ON Thüringen das Erdgas tatsächlich zu Weltmarkt- Preisen einkauft, also zu den durchschnittlichen Erdgasimportpreisen, die im November 2006 bei 2,23 ct/ kWh (netto) lagen. Schließlich gehört man mit E.ON Ruhrgas zu einem Konzern und hat dadurch nach eigenem Bekunden immer die besten Bezugskonditionen am Markt.
Dann fällt Folgendes auf:
Laut Verivox- Preisvergleich Januar 2007 kosten 20.000 kWh/ Jahr bei dem Unternehmen derzeit 1.387,54 EUR.
Dies entspricht 1.166 EUR/ Jahr (netto) bzw. 5,83 ct/kWh (netto), von denen dann 2,23 ct/kWh auf den Bezug, 0,55 ct/ kWh auf die Erdgassteuer und 0,03 ct/kWh auf die Konzessionsabgaben entfallen.
Der verbleibende große Rest von 3,02 ct/ kWh bleibt dann allerdings mehr als erklärungsbedürftig.
Das Unternehmen hatte für 2004/05 mal folgende Zahlen genannt:
Netzkosten = 1,32 ct/ kWh
Vertriebskosten = 0,18 ct/ kWh
Die Netzkosten sollen von der Bundesnetzagentur 2006 um 9,5 Prozent abgesenkt worden sein.
Es ist nichts ersichtlich, was diesen sehr großen Abstand zu den Weltmarkt- Peisen rechtfertigen könnte. Immerhin lag der Abstand im Januar 1998 laut BT- Drs. 15/1510 S. 22 f. noch bei ca. 1,85 ct/ kWh.
Schließlich beträgt der entsprechende Preis bei der e-ben GmbH & Co. KG derzeit "nur" 4,54 ct/ kWh (netto).
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Statistik belegt höhere Stromerlöse in Thüringen:
http://www.regioweb.de/newsitem+M5414ca3652c.html
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Kasperle- Theater:
http://www.welt.de/data/2007/02/01/1197018.html
Die 100 %ige E.ON Energie- Tochter "E-wie einfach" im "Wettbewerb" gegen E.ON Energie- Tochter E.ON Thüringer Energie AG.
Wettbewerb als Lachnummer.
Weniger zum Lachen für die kommunalen Aktionäre der E.ON Thüringer Energie AG, die womöglich zukünftig ausgebootet werden.
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Kunden können jetzt bundesweit kostenlos telefonieren und dabei ihrem Ärger über hohe Strom- und Gaspreise Luft machen:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=144483
Möglicherweise wird der Aktion eine hohe Ventil- Funktion beigemessen.
Leider sind die Telefonzeiten so bemessen, dass weder das Bundeskartellamt noch die Bundesnetzagentur in Bonn noch die Erfurter Energieaufsichtsbehörde während ihrer regulären Dienstzeiten erreicht werden können.
Insoweit gibt es noch Verbesserungsbedarf.
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Die ungewöhnliche Meldung:
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=145983
Anmerkung:
Viele andere Versorger hatten bereits vor dem 01.03.2007 die Preise gesenkt und die Preissenkungen gehen zudem deutlich weiter als bei E.ON Thüringen, ohne dass eine Verbraucherzentrale über ein Jahr diskutiert hätte.
Zum Beispiel die Stadtwerke Bonn:
Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10002&detailid=271633
Stadtwerke Bonn senken Gaspreis
Geringere Energiekosten ab April
Bonn. (ga) Gas kostet in Bonn ab April weniger. Die Stadtwerke senken ihren Bezugspreis um 0,4 Cent (netto) pro Kilowattstunde.
....
So vermelden etwa auch die Stadtwerke Herten aktuell Folgendes:
02. Februar 2007
Hertener Stadtwerke senken Gaspreis zum 1. April
Senkung des Netto-Arbeitspreises um 0,4 ct/kWh – Durchschnittshaushalt spart 96 EUR pro Jahr
Herten - Die Hertener Stadtwerke senken zum 1. April 2007 die Gaspreise in Herten – diese gute Nachricht konnte das lokale Energieversorgungsunternehmen bereits vor einigen Wochen bekannt geben. Nun steht die konkrete Höhe der Senkung fest: Pro Kilowattstunde sinkt der Gaspreis um 0,4 Cent (netto).
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet das eine Gesamtersparnis von 96 Euro pro Jahr - sprich 8 Euro im Monat. Dies entspricht einer Senkung von rund 7 %.
Im vergangenen Jahr waren die Stadtwerke aufgrund gestiegener Beschaffungskosten gezwungen, mehrfach Gaspreiserhöhungen an ihre Kunden weiterzugeben. Nun kommt es zur bereits angekündigten Senkung. Dies hat seine Ursache in der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis. Gerade in den letzten Monaten zeichnete sich ein stetiger Rückgang des Ölpreises ab, was die Verbraucher auch tagesaktuell an den Tankstellen beobachten konnten. Der Gaspreis passt sich jedoch zeitverzögert an, um nicht eine derartige Preisschwankung wie an Tankstellen an die Gaskunden weitergeben zu müssen. Konkret heißt das: Der Gaspreis ab 1. April 2007 bezieht sich auf die durchschnittliche Preisentwicklung der zweiten Hälfte des Vorjahres. „Daher hat der Preisverfall zum Ende des Jahres 2006 erst jetzt Auswirkungen auf den Gaspreis in Herten“, so Büttner. „Dass unser Vorlieferant bereits zum 1. März die Preise senken kann, liegt an anderen vertraglichen Ölpreisbindungen und damit an einem anderen Zeitverzug zur Ölpreisentwicklung.“
Bei Rückfragen zur Gaspreissenkung stehen die Mitarbeiter der Hertener Stadtwerke unter der Rufnummer 02366/307-123 oder im Kundenzentrum StudioB (Jakobstr. 6) zur Verfügung.
Mehr Infos unter http://www.hertener-stadtwerke.de
Pressekontakt: Hertener Stadtwerke GmbH, Kerstin Walberg (Pressesprecherin), Telefon: 02366/307-214, E-Mail: k.walberg@herten.de
In Esslingen sieht es folgendermaßen aus:
Quelle: http://www.ez-online.de/lokal/kultur/schaufenster/Artikel883896.cfm
Stadtwerke senken Gaspreis
03.02.2007
Esslingen (do) - Die Kunden der Stadtwerke Esslingen erhalten ab 1. April günstigere Tarife für das Gas. Wie das Unternehmen gestern ankündigte, werden die Preise um acht Prozent gesenkt. Eine Kilowattstunde wird um 0,4 Cent günstiger.
...
Wie die Thüringer Presse berichtete, habe ein Gutachten belegt, dass E.ON Thüringen im Zuge der Preiserhöhungen 16 Mio EUR zuviel bei den Kunden kassiert habe.
Diese Millionen sind in die Konzernkasse und müssen wieder ausgekehrt werden, vollkommen unabhängig davon, ob der Kunde weiter bei dem Unternehmen sein Erdgas bezieht.
Man könnte denken, Tetzel und der Ablasshandel seien schon wieder im Lande unterwegs.
Zum Vergleich:
Der Geschäftsbericht 2005 der Thüringer E.ON- Tochter wies einen Jahresüberschuss von 126 Mio EUR aus, welcher aus den Sparten Strom/ Gas und Fernwärme sowie dem Beteiligungsgeschäft insgesamt resultierte.
Gut beraten, wer seine Zahlungen von Anfang an konsequent gekürzt hat und weiter kürzt.
Im aktuellen verivox- Preisvergleich ist das Gas bei E.ON Thüringen ca. 1/ 3 teurer als beim bundesweit günstigsten Gaslieferanten e-ben:
http://www.verivox.de/Presse/media/Verivox_Gaspreise_alle_Versorger.pdf
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Presseinfo der VZ Thüringen vom 05.02.2007:
Gaspreise
Verhandlungen der Verbraucherzentrale Thüringen mit E.ON Thüringer Energie AG erfolgreich abgeschlossen
Gaspreise werden gesenkt
Erfurt, 05.02.2007
Ein greifbares Ergebnis brachten die mehr als ein Jahr dauernden Verhandlungen der Verbraucherzentrale Thüringen mit der E.ON Thüringer Energie AG. Der Gasversorger erklärte sich bereit, die Preise für alle Verbraucher in den Tarifen minivat, midivat, maxivat um 0,5 ct (netto) pro kw/h zu senken und diese Senkung bis zum 31.12.2007 beizubehalten. Die Tarife duravat und proficom werden so weit gesenkt, dass sie jeweils günstiger sind als die anderen Tarife. Weitere Preissenkungen bleiben hiervon unberührt.
Hintergrund:
Die Erdgaspreise für Haushalte sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen.
Viele Verbraucher akzeptierten die Preiserhöhungen nicht und legten Widerspruch ein. Sie forderten die Gasversorger, unter anderem die E.ON Thüringer Energie AG, auf, die Zweifel an der Angemessenheit der Preiserhöhung durch Offenlegung der Kalkulation auszuräumen.
Die Verbraucherzentrale Thüringen unterstützte die Verbraucher durch individuelle Beratung. Einige Verbraucher schlossen sich unter Federführung der Verbraucherzentrale Thüringen zusammen, um einen Sammelprozess gegen die Preiserhöhungen der E.ON Thüringer Energie AG zu führen.
Nach langen Verhandlungen, besonders unter dem Druck eines angekündigten Gerichtsverfahrens, einigten sich die Verbraucherzentrale Thüringen und E.ON Thüringen auf ein neues Preismodell.
Die Verbraucherzentrale Thüringen wird angesichts der derzeitigen Verhandlungsergebnisse von der Koordinierung einer Sammelklage Abstand nehmen.
Für weitere Informationen:
Christian Gumprecht
Tel. 0171 78 66 167
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Die Vereinbarung zwischen E.ON und der VZ bindet die Verbraucher nicht.
Verbraucher, die rechtsschutzversichert sind und sich zu einer Sammelklage bereit gefunden haben, können dieses gemeinsame Ziel weiterverfolgen.
Bundesweit ist eine Vielzahl von Sammelklagen vollkommen ohne Beteiligung von Verbraucherzentralen anhängig, so an den Landgerichten in Hannover, Ingolstadt, Oldenburg, Heilbronn, Berufungsverfahren an den OLG Celle und Revionsverfahren am BGH.
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Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/4090883.html
Thüringer Verbraucherzentrale begrüßt angekündigte Erdgaspreis-Senkung
Die Thüringer Verbraucherzentrale hat die angekündigte Gaspreis-Senkung durch E.ON Thüringen begrüßt.
......
Damit setzt E.ON eine Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale Thüringen um. Aus dem Thüringer Wirtschaftsministerium hieß es, die Preissenkung sei längst überfällig, weil die E.ON Thüringer Energie AG ein teurer Anbieter sei.
...
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Siehe hier:
Ablasshandel um E.ON- Gaspreise (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=24007#post24007)
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E.ON Thüringen erhöht Strompreis für 300 000 Kunden
dpa-Meldung, 21.02.2007 (13:52)
Erfurt - Für etwa 300 000 Kunden der E.ON Thüringer Energie AG steigen zum 1. März die Strompreise. Die Erhöhung ausschließlich im Standardtarif betrage 1,6 Prozent, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch der dpa. Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von etwa 2000 Kilowattstunden pro Jahr erhöhe sich die Stromrechnung um 0,63 Euro im Monat. E.ON begründete die Entscheidung damit, dass dem Vorlieferanten Vattenfall die Anhebung ihrer Durchleitungsentgelte um 20 Prozent von der Bundesnetzagentur für 2007 genehmigt wurde.
Quelle: http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=18267
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Komische Rechnung wie immer.
Schließlich waren Vattenfall zuvor die Durchleitungsentgelte um 18 Prozent gesenkt worden und der Strompreis besteht sicher nur aus den Vattenfall- Netzentgelten. :oops:
Also wenn der Strompreis nur aus den Netzentgelten des Vorlieferanten bestünde und nicht auch aus E.ON- Netzentgelten für das Verteilnetz vor Ort, den Großhandelspreisen für die Strombeschaffung, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, EEG, KWKG, dann hätten wir in Thüringen die geringsten Strompreise überhaupt.
Wahrscheinlich denkt man, die Kunden wären in der Schule schon nicht bis zum Dreisatz gekommen.
Wo sind den die Synergieeffekte durch die Fusion abgeblieben? :oops:
Nun haben 300.000 Kunden einmal mehr ein Thema für ein Guten-Abend-Gespräch:
Zügiger Lieferantenwechsel. Der letzte knippst bei E.ON das Licht aus:
http://www.verivox.de/power/Calculator.asp
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Quelle: http://www.tlz.de
Teure Stromabrechnung
Erfurt/Berlin. (tlz) Strom wird erneut teurer. Die Eon Thüringer Energie AG will zum 1. März ihren allgemeinen Tarif um 1,6 Prozent anheben.
...
Pro Kilowattstunde steigt der Preis nach Angaben von Eon um 0,32 Cent. Betroffen davon seien etwa 55 Prozent der insgesamt 580 000 Stromkunden des Unternehmens, die den allgemeinen Tarif abgeschlossen haben. "Bei Sondertarifen gibt es keine Erhöhung. Sie sind anders kalkuliert", sagte der Sprecher.
...
21.02.2007 Von Christian Thiele und dpa
Siehe auch hier:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=1089386
http://www.verivox.de/presse/media/Verivox_Strompreise_Februar_2007.pdf
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E.ON Ruhrgas soll nach einer Stellungnahme des Unternehmens gegenüber WDR PlusMinus in 2006 die Erdgaspreise für Kraftwerke an den Preis für schweres Heizöl gekoppelt haben.
Die Preise für schweres Heizöl sind seit April 2006 kontinuierlich gesunken, somit wohl auch die Brennstoffkosten in enstprechenden Kraftwerken.
Zwar hatten die Stromversorger die Strompreiserhöhungen auch schon einmal mit gestiegenen Brennstoffkosten durch den Anstieg der Gaspreise zu rechtfertigen gesucht.
Wegen der nun gesunkenen Brennstoffkosten und gesunkenen Erdgaspreise hat sich indes - bis auf die Stadtwerke Ingolstadt - kein weiterer Stromversorger wegen sinkender Strompreise bei den Verbrauchern gemeldet.
Die Stadtwerke Ingolstadt wollen den Strompreis im März 2007 senken.
E.ON Thüringen, ein Unternehmen, das selbst vorrangig Strom in gasbetriebenen GuD- Karftwerken erzeugt, erhöht hingegen die Strompreise per 01.03.2007, und dies obschon die Gaspreise der E.ON Ruhrgas zum 01.04.2007 bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr und diesmal "erheblich" sinken, weitere Preissenkungen im Jahresverlauf erwartet werden.
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Kraftwerksstandorte/index.htm
E.ON- Chef Bernotat hatte angekündigt, dass die gesunkenen Brensstoffkosten über sinkende Strompreise auch bei den Verbrauchern ankommen werden:
http://www.focus.de/finanzen/news/strom-und-gas_nid_43249.html
Testfall E.ON Thüringen:
Strompreise sinken nicht, weil der Wettbewerb nicht funktioniert, so die Aussagen von E.ON- Chef Bernotat im Umkehrschluss.
http://www.morgenweb.de/nachrichten/2007/20061229_gaspreise.html
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Es soll auch für Thüringer E.ON Kunden beim Strom angeblich billiger gehen:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=945623
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Da kommt bestimmt als nächstes "u-wie-unschlagbar" :lol:
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@Evitel 2004
In Jena, wo die Stadtwerke den teuren E.ON- Strom in verdeckter Kommission besonders teuer an die Kunden bringen und nur noch die Abrechnung erstellen, gibt es durch das neue Angebot endlich etwas günstigere Preise ohne Vorauskasse:
http://www.verivox.de/power/Calculator.asp?11=3000&PercentageNT=-----------&PLZ=07743&customer=priv&51=on&52=on&ID=0&submit1=Berechnen&Go=Berechnen%21&No=20
Der E.ON Strom ist in Jena 13 EUR/ Jahr teurer als im ländlichen Raum.
60 EUR/ Jahr billiger als die Stadtwerke und 30 EUR/ Jahr billiger als E wie einfach.
Die Grundpreise bleiben natürlich weiterhin viel zu hoch.
Das dürfte andernorts in Thüringen nicht anders aussehen:
http://www.verivox.de/Power/Calculator.asp?31=on&No=20&51=on&52=on&54=on&lookup=true&leistungsmessung=no&radio1=1&plz=99438&11=3000&customer=priv&submit1=vergleichen
Wenn E.ON nun mit einem Angebot auf den gegenüber E wie einfach um 30 EUR/ Jahr billigeren Strompreis reagieren sollte, wäre ersichtlich, wie unnütz die jüngste Preiserhöhung des Allgemeinen Tarifs wohl ist, weil man ja auch billiger liefern kann.
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Hallo Herr Fricke,
Hier siehts ähnlich aus:
In Jena zahlt man für 3000 kwh bei e-wie-einfach 647,16 Euro
und im Einzugsgebiet der EVI: 622,50 Euro, also ~ 25 Euro weniger als in Jena
Und e-wie-einfach ist ~40 Euro weniger als der EVI Privatstrom III
http://www.verivox.de/power/Calculator.asp?11=3000&PercentageNT=-----------&PLZ=99894&customer=priv&51=on&52=on&ID=0&submit1=Berechnen&Go=Berechnen%21&No=20
Aber günstiger als der "e-wie-einfach" ohne Vorauskasse ist da nur einer. Und der gibt auch nur eine Preisgarantie von 3 Monaten.
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@Evitel2004
B wie billig ist doch im Verivox- Preisvergleich noch gar nicht aufgeführt, weil das Angebot erst heute auf den Markt gebracht wurde.
E wie einfach ist immer 1 ct/ kWh günstiger als der Grundversorger.
B wie billig (ohne Konzernzuschlag) ist immer 2 ct/ kWh günstiger als der Grundversorger....
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Stimmt, Herr Fricke :oops: Auch wenn das wiederum keine Festpreis-Garantie ist, also ganz konkret, wieviel Cent eine Kilowattstunde kostet zu einer bestimmten Dauer.
Aber wenigstens ist Verivox mittlerweile auf den aktuellen Stand der EVI-Preise. Die standen bis vor kurzem noch mit dem Stand von 2006 drin. Aber Verivox freut sich über Emails von Kunden, die darauf hinweisen ;)
Aber irgendwie hat man nicht nur den Slogan teilgeklaut, auch das Layout:
http://www.b-wie-billiger.de auch alles schwarz. Ich erinnere mich an Ähnlichkeiten zwischen der damaligen Mobilcom-Werbung mit der Telekom. Soviel ich weiß, hat sich das seinerzeit die Telekom nicht gefallen lassen.
Hier zum Vergleich: http://www.e-wie-einfach.de (das Original) Ich muss da genauer hingucken, wenn ich beide im Browser hab, wer nun wer ist.
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E.ON beglückte Thüringer Gaskunden. Warum die wohl nicht erwähnen das die VZ dahinter steckt. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
http://www.bilderhosting.info/pics/image20669.jpg
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Personalkosten im Gasbereich gesunken:
http://www.regioweb.de/newsitem+M59ffaaa6671.html
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Laut E.ON-Chef Bernotat sind keine Strompreiserhöhungen notwendig, sondern Preissenkungen möglich:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,470391,00.html
http://www.focus.de/finanzen/news/strom-und-gas_nid_43249.html
Komisch nur, dass sich das nicht bis nach Erfurt rumgesprochen haben soll und E.ON Thüringen die Strompreise gerade weiter erhöht hat.
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Adieu und beye, beye.
Auf Wiedersehen bald in München oder Düsseldorf.
Wegen der festen regionalen Verwurzelung.
In Erfurt gehen wohl bald viele Lichter aus, viele hohle Phrasen:
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Portrait.htm
Quelle: www.thueringer-allgemeine.de
Eon Thüringen schrumpft zur Zweigstelle
Eon will seine Thüringer Tochter zu einer reinen Service-Außenstelle umbauen. Das Marketing sowie große Teile der Privat-Kundenbetreuung und der Verwaltung sollen ausgelagert werden. Der Konzern bestätigte Konzepte zum Umbau.
...
Als nächster Schritt sei dann eine weitere Konzentration auf Bundesebene möglich - wofür etwa München oder die Düsseldorfer Mutter als Standorte im Gespräch sind.
..
26.03.2007 Von Dietmar GROSSER
und Martin DEBES
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Hallo und Frohe Ostern
Habe heute Antwort auf meinen Widerspruch gegen die Strompreise und meinen akzeptierten Abschlag erhalten. Leider ist das Schreiben unvollständig weil ein Blatt von EON doppelt beschriftet wurde. Man sieht schon das zwischen Blatt 1 und 2 kein sinnvoller Übergang vorhanden ist.
Meine Frage ist, ob ich erstmal eine vollständige Antwort verlangen muss oder kann ich dieses Schreiben ignorieren und auf meiner Forderung nach Preisanpassung bestehen.
http://www.bilderhosting.info/pics/image29400.jpg
http://www.bilderhosting.info/pics/image29401.jpg
http://www.bilderhosting.info/pics/image29402.jpg
MFG Thomas
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@Tomas,
lesen Sie doch mal bitte, was H. Fricke alles darüber geschrieben hat.
Blättern Sie mal auf den Seiten Stadtwerke Jena mittels der Suchfunktion
Informieren Sie sich hier auf dem Thread Grundsatzfragen
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@Cremer,
Hallo lieber Gerd, es wäre schön, wenn du vor Beantwortung eines Beitrages, diesen dir auch durchliest :) Und auch evtl dir die angegebenen Links anschaust.
In Tomas Anfrage geht es darum, das ihm E.ON mit einem unvollständigen Schreiben geantwortet hat.
3 Seiten sind ihm zugesandt worden, angegeben sind dort 4 (1/4, 2/4, 3/4, und Seite 2 ist mit Seite 3 identisch, also fehlt vom Inhalt her die 3. und 4. Seite.
Und der Übergang von 1 zu 2 scheint auch so, als ob dazwischen was fehlt.
Ich denke mal, die Suchfunktion hilft hier nicht weiter.
@Tomas,
auf dieses diffuse Schreiben würde ich nicht antworten. Erst wenn es vollständig vorliegt, kann man die weitere notwendige Vorgehensweise überlegen.
Aber du kannst evtl. die freundlichen Mitarbeiter von EON auf den Fehler beim Ausdrucken und Eintüten hinweisen. Ist bestimmt der Osterstress daran Schuld. Aber da EON hier bestimmt mitliest, kommen sie vielleicht selbst drauf :lol:
Ostergrüße aus dem Thüringer Wald
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@Evitel2004,
ich hatte schon die links von Tomas benutzt :wink:
E.On Thüringen bestimmt auch die Geschäfte von den SW Jena mit. :!:
Deshalb habe ich ihn auf die Postings von H. Fricke mit den SW Jena verweisen wollen. :oops:
Grundsätzlich sollte man der Fairnis halber dem Versorger schreiben, dass sein Schreiben irgendwie konfus ist und fehlende/doppelte Seiten hat.
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Hallo
Danke schon mal für Eure schnellen Antworten. Vor allem Dir Evi für dein freundliches zuvorkommendes und hilfreiches Wesen. Da muß Cremer noch etwas dazu lernen, wenn er auch im letzten Post etwas relativiert hat. :wink:
Natürlich will ich auch wissen was in dem Blatt steht was fehlt. Ich werde es auch nicht vorenthalten und hier posten.
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Hallo zusammen,
nachdem die für Mitte - Ende April angekündigte (und dummerweise schon Mitte März durchgeführte) Jahresablesung bei uns "durch" ist, hat sich der rote Riese mal wieder mit einer Zahlungserinnerung zu Wort gemeldet.
Es wird der "offene" Restbetrag von 2006 angemahnt und bei Nichtzahlung ein gerichtliches Klageverfahren angedroht.
Mit Hilfe der Liste von Lauflicht (danke dafür) http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2927 werd ich jetzt mal eine entsprechende Email verfassen und an die schöne Adresse "forderungsmanagement(at).." schicken. Im letzten Jahr lautete die Adresse noch "kundenservice(at)..".
Wie sich doch die Zeiten ändern.
Allen noch einen schönen Gaspreisprotest.
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Hallo
Hab das gleiche Schreiben erhalten. Fälligkeit der Zahlung war der 15.06.2006 .
Laut dem Schreiben von E.on sind sie berechtigt ohne weiteres in ein gerichtliches Klageverfahren überzuleiten wenn ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkomme.
Ich will eigentlich gar nicht drauf antworten denn der Bund der Energieverbraucher schreibt als Empfehlung: Werfen sie das Schreiben in den Papierkorb, lehnen sie sich zurück und lassen sie sich nicht nerven. :wink:
Ist dieser Rat noch aktuell,oder sollte man das geniale Schreiben von Lauflicht zurückschicken ?
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@winampdevil
Antwort bitte nur mit Schreiben, eine E-Mail gilt nicht
@Tomas
Empfehlenswert ist ein Schreiben allemal mit dem Hinweis, dass man ja im Widerspruchsverfahren ist.
Mehr eigentlich nicht, da ja nicht mit Sperre oder ähnlichem gedroht wurde. Sonst müßte man mehr tun :wink:
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Hallo
Das ich mich im Widerspruchsverfahren befinde, wissen die ganz genau. Ein weiterer Satz lautet:
In diesem Zusammenhang möchten wir sie noch einmal darauf hinweisen ,dass ihr Einspruch unter Bezugnahme auf §315 BGB Sie nicht von der grundsätzlichen Verpflichtung enthebt, die von uns zu den Ihnen bekannten Bedingungen gelieferte Energie vollständig zu bezahlen. Sollten sie sich jedoch entschließen, Ihren Widerspruch zurückzuziehen, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. :wink:
Und weil ich immer noch nicht bereit bin eine Konfrontation mit E.on zu vermeiden möchte ich meinen Teil zu einem offenen und fairen Vertragsverhältnis auch nicht beitragen.
Die Formulierung offen und fair stammt auch von E.on.
Grundsätzlich ist doch an Lauflichts E-Mail inhaltlich nichts auszusetzen ?
Ich schick dass dann halt wieder als Einschreiben und warte was kommt.
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@Tomas,
solche Dinge im Vertragslichen bedürfen m.E. immernoch der normalen Schriftform und keien elektronische Form (ohne Unterschrift)
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@Cremer
na ein Einschreiben ist doch schriftlich mit Unterschrift :lol:
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Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen:
e.on Thüringer Energie AG verschickt Mahnungen und droht mit Klagen
http://www.vzth.de/presse.php?id=384
e.on Thüringer Energie AG verschickt Mahnungen und droht mit Klagen 2007-04-18 13:52
Verbraucherzentrale rät: Kühlen Kopf bewahren
Kunden der E.ON Thüringer Energie AG, die sich gegen die letzten Preiserhöhungen wehren, erreichten in den vergangenen Tagen Schreiben ihres Gaslieferanten. Eine Reihe von Kunden, unter anderem auch Kunden mit Sondertarifen, wandten sich gegen die letzte Gaspreiserhöhung mit der Forderung, der Gasversorger möge die Billigkeit, das heißt die Angemessenheit der Preiserhöhung nachweisen.
E.ON versendet nun Mahnungen. In den Mahnschreiben behauptet E.ON, der Widerspruch gegen die Preiserhöhungen gemäß § 315 BGB berechtige nicht dazu, die Zahlung der Preiserhöhung zu verweigern.
E.ON stellt die Rechtslage falsch dar. Es ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Preiserhöhung nicht fällig ist, wenn sie nicht der Billigkeit entspricht, das heißt, angemessen ist. Die Billigkeit muss der Versorger nachweisen. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich zur Zeit mit den Erfordernissen des Nachweises der Billigkeit einer Gaspreiserhöhung. Der ursprünglich für den 14. März anberaumte Verkündungstermin in diesem Verfahren wurde kurzfristig abgesagt. Der Grund ist, dass die BGH-Richter auf einige Fragen gestoßen sind, die entscheidungserheblich sind. Die Ausgangspreise sollen nun doch in die Billigkeitskontrolle einbezogen werden. Gastarife können auch dann unbillig sein, wenn die Preiserhöhungen zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren. Die Entscheidung könnte im Juni fallen und sollte in jedem Fall abgewartet werden. E.ON versucht nach Ansicht der Verbraucherzentrale mit den Mahnschreiben einer möglicherweise ungünstigen Entscheidung für das Unternehmen vorzugreifen.
Kontakt: Dirk Weinsheimer
Rufnummer: 0361 55514-0