Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: R-Gas-Kunde am 07. Februar 2006, 19:43:19
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Ich habe kürzlich Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und zwar rückwirkend bis vor die Preiserhöhung vom 01.09.2004
Meine Abrechnungszeitraum geht vom 01.07.05 bis 30.06.06.
Nun habe ich folgende Rechnung aufgemacht
1. Preis bis 01.09.2004 5,58 ct = 6,47 ct inkl MwSt
2. Preis 01.09.2004 – 01.09.2005 5,98 ct = 6,94 ct inkl MwSt (+ 7,17%)
3. Preis 01.09.2005 – 01.02.2006 6,49 ct = 7,53 ct inkl MwSt (+ 8,53%)
4. Preis 01.02.2006 – 30.06.2006 7,19 ct = 8,34 ct inkl MwSt (+ 10,79%)
Bei Annahme einer gerechtfertigten Steigerung von 2% wären dies:
zu 2. 5,69 ct = 6,60 ct. inkl.
zu 3. 5,80 ct = 6,73 ct. inkl.
zu 4. 5,92 ct = 6,86 ct. inkl.
Geschätzter Verbrauch 2005/2006 550m³ = 15510 kWh * 6,86 ct. = 1063,99 Euro
Bisher gezahlt (7x120,-- + 1x150,-- Euro) 990,-- Euro
Ich würde jetzt ab 01.03.06 die Zahlung bis einschließlich Juni einstellen wollen, da ich mit meinen Zahlungen kurz unterhalb der zu erwartenden Gesamtkosten liege und ich ja noch nicht weiß, ob ich tatsächlich 550m³ verbrauchen werde.
Nun meine Fragen:
1. Ist die Rechnung in sich so in Ordnung?
2. Kann ich die Zahlungen für den Rest des Abrechnungszeitraumes einfach einstellen oder entstehen mir dadurch Nachteile?
Falls ich die Zahlung einstellen sollte:
3. Entziehe ich meinem EVU nun die Einzugsermächtigung oder buche ich einfach jeden Monat bis Juni die per Lastschrift eingezogenen Beträge zurück und erwarte dann die Jahresendabrechnung?
Danke schonmal vorab
Gruß
Dirk
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Haben Sie die Grundpauschale berücksichtigt ?
Steigerung 2% brauchen Sie nicht zu gewähren. Sie reduzieren nur den Druck auf den Versorger.
Wie war Ihr Vorjahresverbrauch ? Haben sie zu den Erhöhungsterminen abgelesen ? Ist die Schätzung realistisch ?
Teilen Sie dem Versorger Ihre Rechnung mit. Wenn Ihr Versorger die Abschlagszahlungen nicht einstellen will, dann werden Sie wohl oder übel überweisen müssen. Immer genau angeben, wofür sie überweisen.
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Haben Sie die Grundpauschale berücksichtigt ?
Danke, die hatte ich total vergessen.
Das wären nochmal 200,-- Euro für den Abrechnungszeitraum zusätzlich zu den 1063,-- Euro
Steigerung 2% brauchen Sie nicht zu gewähren. Sie reduzieren nur den Druck auf den Versorger.
Ich hatte das hier im Forum immer so verstanden, dass 2% einer wohl gerechtfertigten Erhöhung entsprechen würden. Im Musterbrief wird diese ja auch angeboten. Ist das Einräumen einer solchen Erhöhung gegenüber dem EVU falsch?
1.Wie war Ihr Vorjahresverbrauch ? 2.Haben sie zu den Erhöhungsterminen abgelesen ? 3.Ist die Schätzung realistisch ?
1. Der Vorjahresverbrauch lag bei 625 m³
2. Abgelesen hatte ich zum 31.08.04 und 01.02.06. Von der Erhöhung im September 05 habe ich nichts mitbekommen, da ich für längere Zeit im Ausland war.
3. Zur Zeit habe ich 321m³ verbraucht (in 7 Monaten), auf 12 Monate hochgerechnet komme ich auf die 550m³.
Gruß
Dirk
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In den Kommenden 5 Monaten werden Sie wohl nicht so viel wie in den vergangenen 5 Monaten Verbrauchen. Ich hoffe es wird wieder wärmer. Beobachten sie den Zähler möglichst monatlich um mit den Abschlägen reagieren zu können.
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Machen Sie doch eine Zwischenabrechnung für die 7 Monate, und stellen Ihre bisherigen Abschlagszahlungen dagegen. Dann wissen Sie, wo sie stehen. Und danach immer Zähler kontrollieren, ob die Abschlagszahlungen noch passen.
2% Steigerung ist nicht falsch, aber auch nicht nötig. Dies erfolgte anfangs aus Sicherheitsgründen, aber in den bisherigen Verfahren keine Relevanz. Also keine 2% gewähren. Entweder sie werden verklagt oder nicht, mit oder ohne 2%.
PS: Wie kommen sie von 550 cbm auf 15510 kWh ??? Was für einen Umrechnungsfaktor haben Sie ?
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Der Umrechnungsfaktor würde mich auch interessieren!
Nehme ich bei dem Verbrauch von 550 m3 meinen Umrechnungsfaktor,so würde ich auf 4833 kWh kommen.Hier kann was nicht stimmen!
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@R-Gas-Kunde
Schauen Sie sich doch bitte noch einmal die letzte Rechnung Ihres Versorgers genau an und versuchen Sie diese nachzuvollziehen.
Wenn Sie wissen, nach welchem Schema Ihr Versorger rechnet, dann tun Sie das auch, allerdings setzen Sie hierbei statt der aktuellen Arbeitspreise den alten Arbeitspreis von vor 9/04 ein (5,58 ct netto).
Sehr gut klappt das z.B. mit Excel
Sie haben ja ein tolles Gas ;-). Der Umrechnungsfaktor liegt normalerweise ganz grob bei 10. Also aus 1 m3 Gas werden grob 10 kWh Heizenergie.
Ich würde hier einen Vertipper vermuten:
1550 m3 = 15510kWh oder
550 m3 = 5510kWh würde Sinn ergeben. Bitte prüfen Sie das doch noch einmal. Das kann so nicht stimmen.
Zur Kalkulation Ihres Verbrauchs können Sie auch die Gradtagszahlen Tabelle zur Hilfe nehmen.
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Moin Dirk,
bei deiner Rechnung gestehst Du dem Versorger bei jeder seiner Preiserhöhung 2% zu. Lass` die 2% weg und rechne wie folgt:
Verbrauch 55 m3 * Faktor (in der Regel um die 10) = x kwh (5.500 beim Regelfaktor)
x (5.500) * 5,58 ct/kwh = y € (306,90€) + Grundpreis (200€ oder ohne MWST) + 16% MWST = 588€
Bitte schnellstmöglich die Faktorfrage klären. Schaue dir auch die letzten Rechnungen mal an. Bin auf deine Antwort gespannt
Gruß
Schwalmtaler
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@R-Gas-Kunde
Ich gehe auch von einem Tippfehler aus und somit kommt auch die hohe Rechnung zustande.
Sie haben ihrem Versorger in der Vergangenheit ziemlichen Kredit gewährt,bei den gezahlten Abschlägen!Ich komme in etwa auf die Hälfte-Rechnungsbetrag.
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Leider ist das kein Tippfehler:
Aus meiner Abrechnung 04/05:
1m³Flüssiggas entspricht 28,2 kWh
[/color]
Aus den ergänzenden Bestimmungen von R-gas
Das von R-Gas gelieferte Flüssiggas besitzt einen Brennwert (Ho) von mindestens 28,2 kWh/m³ bei einem Betriebsdruck von 50mbar sowie einem mittleren Luftdruck von 1.013 mbar.
Und so wird schon sein 1998 abgerechnet.
@Pinguin
Zur Kalkulation Ihres Verbrauchs können Sie auch die Gradtagszahlen Tabelle zur Hilfe nehmen.
Was besagt denn diese Tabelle und wo finde ich sie?
Vielleicht kann ja ein anderer Rheingas-Kunde hier mal seinen Faktor nennen. Das macht mich ja nun doch etwas stutzig.
Gruß
Dirk
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@R-Gas-Kunde
Sollten wir jetzt auf Grund ihres User-Namens darauf schließen,das sie Flüssiggaskunde sind?
Ihre Darstellung des Problems ließ auf Erdgaskunde schließen.Hellseher sind wir alle nicht,also dann gleich von Flüssigas sprechen.Und außerdem sind sie somit auch im falschen Forum!
Ich bitte also darum ins andere Forum zu wechseln.Dort gibt es bestimmt Fachleute,die weiterhelfen können.Aber bitte genaue Erklärungen abgeben,nicht das man dort denkt,sie beziehen Erdgas!!!!!
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@hollmoor
Stimmt, ich bin Flüssiggaskunde.
Ich habe hier geschrieben, weil dieser Abschnitt des Forums unter \"Energiepreis-Protest\" firmiert. Und genau diesen Protest/Widerspruch habe ich doch eingelegt.
Weiterhin schreibe ich doch hier unter \" Ich brauche dringend hilfe...
das offene Forum für Ratsuchende\"
\" Flüssiggasbörse
Übernimmt die bewährte Diskussion aus dem alten Forum.\"
Ich bin hier noch recht neu, kenne daher das alte Forum nicht und die damit verbundenen bewährten Diskussionen nicht.
Daher fühlte ich mich mit meiner Frage hier in diesem Forum sauber aufgehoben.
Sorry, wenn das völlig falsch hier ist - dann bitte verschieben.
Gruß
Dirk
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@R-Gas-Kunde
Ich habe grad gesehen,das sie schon einen Beitrag ins Forum\"Flüssiggas\" gestellt haben und zwar am 28.01.und auch Antworten darauf gefolgt sind.
Dort sind sie besser aufgehoben.Sie werden hier voraussichtlich keine befriedigende Antworten bekommen.
Vielleicht verschiebt der Watzl den Beitrag mal!
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Bei der Frage vom 28.01. ging es ja auch explizit um ein Flüssiggasproblem.
Bei dieser Frage hier spielt doch die Energieart eher eine untergeordnete wenn nicht gar überhaupt keine Rolle. Es geht doch mehr darum, ob die Rechnung so richtig aufgestellt wurde.
Hätte ich die m³-Zahl nicht erwähnt und die Rechung nur mit kWh aufgestellt, wäre es nicht zu dieser Diskussion, ob ich hier richtig gepostet habe oder nicht, gekommen. Die gegebenen Antworten aber wären, abgesehen von den Hinweisen auf den Umrechnungsfaktor, die gleichen geblieben.
Danke jedenfalls allen, die geantwortet haben.
Ich weiß nun, was ich den Jungs von R-Gas zu schreiben habe.
Gruß
Dirk
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@R-Gas-Kunde
Hätte ich die m³-Zahl nicht erwähnt und die Rechung nur mit kWh aufgestellt, wäre es nicht zu dieser Diskussion, ob ich hier richtig gepostet habe oder nicht, gekommen. Die gegebenen Antworten aber wären, abgesehen von den Hinweisen auf den Umrechnungsfaktor, die gleichen geblieben.
:lol: Da ist was dran, ich kann Ihre Reaktion verstehen.
Offensichtlich konnte Ihnen ja geholfen werden :wink:
@hollmoor
Entschuldigung, aber den Ton fand ich doch etwas zu harsch!
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@Kampfzwerg
@hollmoor
Entschuldigung, aber den Ton fand ich doch etwas zu harsch![/quote]
Denke ich nicht!
Klare Fragestellungen erleichtern ungemein die Antworten.Und wenn man den ersten Beitrag liest,war nicht erkennbar,das es sich um Flüssigas handelt.Man siehts an den Antworten,die leider unsonst gegeben wurden und somit nicht weiterhelfen konnten.
Also bitte bei Fragen schon genau differenzieren!
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@hollmoor
Denke ich nicht!
Das hätte mich auch gewundert.
Und der Ton macht die Musik.
Wenn Sie die letzte Antwort von R-Gas-Kunde aufmerksam gelesen hätten, wäre vielleicht aufgefallen, dass er mit den Antworten auf seine \"indifferente\" Frage durchaus zufrieden war und sie demzufolge offensichtlich nicht \"umsonst gegeben wurden und nicht weiterhelfen konnten\".
Und entschuldigt hat er sich höflicherweise auch.
Toleranz heisst: die Fehler der anderen entschuldigen.
Takt heisst: sie nicht bemerken.
Arthur Schnitzler
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@Kampfzwerg
Ich denke,wir sollten diese Diskusionen mal beenden,da wir scheinbar unterschiedliche Auffassungen unserer Schreibweisen und Auffassungsgaben haben.Aber ich persönlich stelle fest,sie machen ihrem Namen alle Ehre!
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Gegen Angriffe kann man sich wehren.
Gegen Lob ist man machtlos
Sigmund Freud