Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Südwest GmbH => Thema gestartet von: taxman am 07. Februar 2006, 16:04:30
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Zur Bildung einer Interessengemeinschaft suche ich Mitstreiter. Bitte meldet euch unter der PN bei mir.
Markus
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Achtung an alle Betroffenen (wir sind ja jetzt schon ein paar):
Preiserhöhung ab 01.07.2006 angekündigt wegen gestiegener Bezugskosten. :( Bei uns im Südwesten wird eben schlechter eingekauft wie sonst wo im schönen Deutschland. :( Das im Musterländle! :( Im Osten wird alles billiger! :) Das soll man noch verstehen können. :evil:
Bitte denkt daran zu widersprechen und dem üblichen Prozedere eben wieder gelassen entgegenzusehen.
Ein paar von Euch haben mich wegen eines Treffens gefragt. Alle die interessiert sind einfach nochmal über die PN melden. So Gott will bekomme ich es auf die Reihe.
Markus
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Kann mal jemand das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC für die Erdgas Südwest GmbH hier reinstellen?
Es geht hierbei um ein Gutachten das die Gaspreiserhöhungen rechtfertigen soll.
Danke schon mal
Markus
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Liebe Mitstreiter,
ich bin ein Kunde der Erdgas Südwest GmbH (ESG).
Sollte meine Emailadresse ESG.Rebell@sags-per-mail.de plötzlich gesperrt oder unbrauchbar werden, so werde ich in DIESEM Forum eine neue Adresse angeben.
Inzwischen habe ich der ESG gegenüber den Gaspreis insgesamt für unbillig erklärt und meine Zahlungen deshalb vorläufig ganz eingestellt sowie der ESG einige unbequeme Fragen gestellt. Diese hat mir daraufhin unter anderem ein PWC-Gutachten vorgelegt. Neulich habe ich ein PWC-Gutachten der EnBW Gas GmbH (EGG) auf den Seiten der EnBW gefunden, welches den gleichen Textinhalt, aber geringfügig andere Zahlen aufwies. Trotz einigem Suchen kann ich den Link dazu aber leider nicht mehr finden. Die EGG und GVS sind Vorlieferanten der ESG. Das Gutachten habe ich eingescannt. Beide Gutachten kann ich als PDF zur Verfügung stellen.
Nachdem ich mich eingehend mit den relevanten Urteilen (ja, allen 66) auseinandergesetzt habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, unsere Kräfte auch in Karlsruhe zu bündeln und eine Sammelklage vorzubereiten. Mit \'taxman\' bin ich dazu bereits in Kontakt getreten.
Zur Lektüre kann ich die Firmenhistorie sowie die Pressemitteilungen der EnBW auf (http://www.enbw.com) wärmstens empfehlen. Allein aus diesen öffentlich zugänglichen Angaben sind die Eigentums- und mutmaßlichen Vertragsbedingungen sehr gut zu rekonstruieren. Ich werde demnächst mal ein eigenes "EnBW-Gutachten" hier posten. Danach dürfte auch dem scheuesten Gaskunden in Baden-Württemberg endgültig der Kragen platzen!
Die EnBW-Seiten werden unter Opera übrigens nicht richtig dargestellt. Im Zweifelsfall daher IExplore.exe verwenden.
Mein erster Kommentar zu dem PWC-Gutachten:
PWC betont, daß es seine Aussagen nur anhand der von der ESG verfügbar gemachten Angaben erstellen kann. Da PWC auch die Billanz des gesamten EnBW-AG Konzerns anfertigt, kann das ja nur bedeuten, dass sie geschickt Angaben herausgesucht haben, die zum gewünschten Ergebnis führen. Der Vergleichszeitraum 8/11 Monate ist sowieso völlig willkürlich gewählt. Ein Vergleich 12/12 oder 2004/2005 wäre ja noch plausibel - aber so ... . Dazu kommt natürlich der Mangel, daß völlig unklar bleibt, welcher überhöhte Gewinnanteil bereits im Sockelbetrag (ohne Preiserhöhung) enthalten ist.
@RA Fricke
Sehr geehrter Herr RA Fricke und natürlich auch Kollegen, Ihnen möchte ich persönlich herzlich für Ihr Engagement danken; insbesondere in Ihrer Funktion als beratender Rechtsanwalt!
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Hallo,
bevor ich hier eine eigene Zusammenstellung poste
und evtl. nur ein müdes Lächeln einiger Leser ernte :wink:,
meine Frage: Gibt es irgendwo bereits eine Zusammenstellung
der Eigentums- und Vertragsverflechtungen der EnBW,
insbesondere also der ENI SpA, EnBW AG, GVS, EnBW Gas Gmbh,
Erdgas Südwest GmbH, und ggf. den Stadtwerken Karlsruhe :?:
Gruß
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In naher Zukunft werden sich die streitenden Kunden der Erdgas-Südwest-GmbH treffen!
Alle die interessiert sind bitte unter gasverweigerer@yahoo.de bei mir baldigst melden.
taxman
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Liebe(r) Mit-Betrogene,
unser Widerstand formiert sich. Ohne schon jetzt Details zu veröffentlichen kann ich Dir versichern, dass diese Aktion jedenfalls gründlich vorbereitet und mit professioneller Unterstützung ablaufen wird!
Ende September gehen die Jahresabrechnungen der Erdgas Südwest GmbH raus. Gib\' Dir einen Ruck und mach mit!
Für den Raum Karlsruhe stehe ich als organisatorischer Ansprechpartner zur Verfügung (keine Rechtsberatung!):
ESG.Rebell@sags-per-mail.de
Kunden der Stadtwerke Karlsruhe (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2610) und Stadtwerke Ettlingen (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2817) werden bereits separat betreut.
Aufgrund der gemeinsamen Vorlieferanten GVS und/oder EnBW Gas GmbH sollten wir unser Vorgehen aber untereinander und mit Herrn RA Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2687) koordinieren.
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Der Anteil der EnBW an den Stadtwerken Karlsruhe beträgt meinen Infos
zufolge 20%.
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Lieber ESG-Rebell,
die Stadtwerke Karlsruhe sowie auch deren Kunden werden bereits durch kamaraba bestens betreut :D !
Insoweit verbleibt für Sie noch der sehr große Rest des Karlsruher Umlandes. :D
Danke für Ihre Einsatzfreudigkeit
taxman
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Hat jeder Interessierte die Infos zum 1. Treffen?
Wenn nicht einfach unter gasverweigerer@yahoo.de nochmals melden.
taxman
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Jetzt gibt es für uns auch ein Festpreisangebot!
http://www.erdgas-suedwest.de/tarife/?smid=2
Es ist schön zu wissen, dass ich 0,0339 Cent zahle und das ebenfalls fest!
:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Da ist doch unser Festpreisangebot hier noch viel preiswerter !!!!
Grüße
taxman
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Jetzt gibt es für uns auch ein Festpreisangebot!
http://www.erdgas-suedwest.de/tarife/?smid=2
Es ist schön zu wissen, dass ich 0,0339 Cent zahle und das ebenfalls fest!
:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Da ist doch unser Festpreisangebot hier noch viel preiswerter !!!!
Grüße
taxman
Entschuldigung,
ich meinte natürlich 0,0339 EURonen. Das mit dem Cent wäre dann gar nicht mehr auszuhalten.
Grüße
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http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4418
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Zu den Besonderheiten des Gasvertrags (vermutlich) der meisten Kunden mit der ESG siehe http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4657
Gruss,
ESG-Rebell
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Woran kann ein ESG-Kunde spezifisch erkennen ob er jetzt Sondervertrags- oder Tarifkunde ist?
Grüße
taxman
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Woran kann ein ESG-Kunde spezifisch erkennen ob er jetzt Sondervertrags- oder Tarifkunde ist?
1) Nach dem Anschluss meiner Gasbrennwertanlage hatte ich begonnen, Gas zu verbrauchen. Dies meldete ich telefonisch der Badenwerk Gas GmbH (BGG).
2) Die BGG schickte mir eine Bestätigung. Auf dieser ist vermerkt: "Grundlage ihres Vertrags sind die AVBGasV." Weiter enthalten weder diese Bestätigung noch die AGB der ESG eine Preisanpassungsklausel. Auch wird nirgendwo von einem "Sondervertrag" oder dergleichen geschrieben.
3) Preisverhandlungen haben nie stattgefunden. Einen Vertrag oder irgend etwas, worin irgend ein Preis genannt wurde, habe ich nie unterschrieben.
aus 1), 2) und 3) zusammen mit den Argumenten im Thema http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4665 folgt für mich, dass ich kein Sondervertragskunde sondern ein Tarifkunde bin.
Zeitweilig in die Irre geführt haben mich die Umstände, dass
1) die ESG ihren Heizgas-Tarif als "Sonderpreis Erdgas" bezeichnet und
2) die ESG mir gegenüber argumentierte, ich müsse bei allen Vorbehalten zumindest den anfänglichen Preis bezahlen.
Die ESG hat bislang nie explizit behauptet, ich sei ein Sondervertragskunde. Dies vermutlich, um mich nicht versehentlich auf meine irrige Annahme aufmerksam zu machen.
Konsequenzen für mich (und vermutlich viele andere BGG-Kunden):
* ich bin Tarifkunde
* die ESG hat ein einseitiges Preisanpassungsrecht nach §315.
* ich habe einen Anspruch auf Billigkeitsprüfung nach §315
* mit der Tariffestsetzung vom 1.7.06 sind die älteren Tarife ausser Kraft getreten.
* der derzeit gültige Tarif der ESG ist aufgrund meines Widerspruchs für mich unverbindlich.
* ich kann meine Zahlungen bis auf weiteres auf Null kürzen.
Gruss,
ESG-Rebell
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klingt plausibel
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Nachdem mir die ESG die Jahresabrechnung gestellt hatte, hab ich denen meine Gegenrechnung geschickt und auch nochmals erneut auf meinen Widerspruch "....zur Erinnernung" hingewiesen. Statt den geforderten 240,18 EUR Nachzahlung hab ich nur meine errechneten 11,51 EUR überwiesen.
Hier die Antwort der ESG:
Ihr erneueter Widerspruch mit Schreiben vom 13. November 2006
Verbrauchsstelle XXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXX
wir haben Ihren erneuten Widerspruch auch gegen unsere Preiserhöhung vom 1. Juli 2006 zur Kenntnis genommen. Auch bei unserer erneuten Preiserhöhung waren wir aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die Steigerung unserer Kosten, wenigstens zum Teil an unsere Kunden weiterzugeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unsere Kostenkalkulation nicht offen legen können, da dies auch die Offenlegung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen unseres Unternehmens bedeuten würde. Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse gehören zu wirtschaftlichen Selbstverständlichkeiten und sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in grundlegender Form geschützt. Eine Ausnahme hiervon machen nur die Regelungen des Kartellrechts, die auch im Bereich der Preisbildung, Missbräuche und Diskriminierung verbieten.
Auf Basis der Jahresrechnung 2005/2006 und der aktuellen Erdgaspreise errechnet sich für Sie künftig ein Abschlagsbetrag in Höhe von 90,00 EUR. Sollten Sie einen anderen Abschlagsbetrag wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung wir sind gerne bereit diesen zu ändern.
Die Kürzung Ihrer Jahresrechnung vom 7. November 2006 haben wir zur Kenntnis genommen. Aufgrund der derzeit laufenden Gerichtsverfahren werden wir die noch ausstehende Forderung in Höhe von 228,67 EUR einstweilen zurückstellen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Erdgas Südwest GmbH
i.A
XXXXXXXX
**********************************
Also die warten ab.....
zum neuen Abschlag kann ich nur lachen..:lol:
Die ESG hatte ja schon meine Kontoverbindung gelöscht.... ich soll selbst überweisen.
Mach ich auch, aber nur soviel, wie ich für richtig halte.
Grüße an alle
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wenn die Argumentation der ESG auch Schwachfug ist, aber sie verhält sich zumindest angemessen....
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Du hast recht , ich hab mit Schlimmerem gerechnet
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eben, da wäre viel andere Kunden anderer Vorsorger froh!
Schließlich geht es nicht darum, möglichst viel Stunk zu machen und zu querulieren... :lol:
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Auch bei unserer erneuten Preiserhöhung waren wir aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, die Steigerung unserer Kosten, wenigstens zum Teil an unsere Kunden weiterzugeben.
Der Nachweis dieses Zwangs ist dennoch zu erbringen.
Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse gehören zu wirtschaftlichen Selbstverständlichkeiten und sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie in grundlegender Form geschützt.
Dies schützt die ESG dennoch nicht vor einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB. Erst Recht nicht bei Tarifkunden, zu denen Du meines Wissens auch gehörst. Worauf die ESG ihr Recht zur Preiserhöhung stützt und ob Du nach deren Ansicht Tarif- oder Sondervertragskunde bist, haben sie ja noch nicht dargelegt.
Eine Ausnahme hiervon machen nur die Regelungen des Kartellrechts, die auch im Bereich der Preisbildung, Missbräuche und Diskriminierung verbieten.
Vorsicht - ich glaube das ist eine Falle! Die wollen, dass Du Dich auf den Missbrauch ihrer Monopolstellung und den Verstoß gegen das Kartellgesetz (GWB) berufst. Wenn Du dies tust und es zu einem Verfahren kommt, dann können die ESG-Anwälte argumentieren, dass ein Kartellgericht zuständig sei!
Dass dies nicht in Deinem Interesse ist, hat Herr RA Fricke mehrfach begründet. Also immer schön beim Billigkeitseinwand §315 bleiben!
Gruss,
ESG-Rebell
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Hallo Freunde des Widerspruchswesen:
Zum 01.01.2007 ist es mal wieder so weit. Wie mir der Versorger Erdgas-Südwest-GmbH persönlich mitteilte wird er zum vorgenannten Termin mal wieder die Preise erhöhen.
Also bis dann und rebellische Grüße
taxman
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@taxman,
nanu, bei uns fallen die Preise
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Tja Herr Cremer,
bei uns ist eben nicht Bad Kreuznach. :D
Unser Versorger beliefert nur halb Baden-Württemberg. Hier insbesondere die ländlichen Gebiete.
Sie wissen doch, auf dem Land ist eben alles, was man nicht selber machen kann, ein bisschen teurer. :(
Aber für was gibt es den 315 im BGB! Der regelt das dann schon und dies auch aufm Land. 8)
Also viele Grüße nach Bad Kreuznach
vom taxman
* jeden Tag werdens mehr *
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http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=600481
EnBW will Macht ausbauen
Der viertgrößte deutsche Energieversorger EnBW, der 35 Prozent an der EVN hält, meldete beim deutschen Bundeskartellamt den Zusammenschluss mit den Gas-Versorgern Erdgas Südwest und der GSW Gasversorgung Sachsen Ost an. EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest und 23,5 Prozent an der GSW Gasversorgung Sachsen Ost.
Zugestimmt wurde auch gleich (28.11.2006):
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/zusammenschluesse/zusammenschluesse.shtml
Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.
http://www.erdgas-suedwest.de/unternehmen/?smid=1
Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen! :D
Grüße
taxman
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@taxman
Und nicht nur dort. EnBW goes Sachsen... :lol:
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest ...
Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.
Nun - die EnBW-Gas GmbH gehört zu 100% der EnBW AG.
Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen! :D
Schön wär\'s. So wie ich die Rechtslage derzeit interpretiere, kann jeder Kunde nur gegen seinen eigenen Vertragspartner, also dem jeweiligen Endverteiler, vorgehen. Die Vorlieferanten (z.B. GVS) sind nur mittelbar angreifbar indem man seinem Endverteiler eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vorwirft (Vorlieferant nicht gewechselt und keinen Wiederspruch nach §315 gegen Vorlieferanten eingelegt).
Bei 107 Endverteilern (nur in BW) bedeutet dies, dass 107 Protestgruppen und ggf. 107 Feststellungsklagen notwendig wären, um gegen die EnBW (nur in BW) vorgehen zu können.
Gruss,
ESG-Rebell
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EnBW hält bereits 51 Prozent an der Erdgas Südwest ...
Bald ist nicht nur EnBW drin sondern auch EnBW drauf. Ich dachte immer das die EnBW-Gas GmbH den 51%-Anteil halten würde.
Nun - die EnBW-Gas GmbH gehört zu 100% der EnBW AG.
Wahrscheinlich gibts dann eben nur noch die EnBW Gas GmbH oder die Marketingabteilung findet doch noch einen äußerst werbewirksamen Namen wie z. B. "Yellogas".
Na ja, dann können wir ja die Protestgruppen in Südwestdeutschland bald alle zusammen fügen! :D
Schön wär\'s. So wie ich die Rechtslage derzeit interpretiere, kann jeder Kunde nur gegen seinen eigenen Vertragspartner, also dem jeweiligen Endverteiler, vorgehen. Die Vorlieferanten (z.B. GVS) sind nur mittelbar angreifbar indem man seinem Endverteiler eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten vorwirft (Vorlieferant nicht gewechselt und keinen Wiederspruch nach §315 gegen Vorlieferanten eingelegt).
Bei 107 Endverteilern (nur in BW) bedeutet dies, dass 107 Protestgruppen und ggf. 107 Feststellungsklagen notwendig wären, um gegen die EnBW (nur in BW) vorgehen zu können.
Gruss,
ESG-Rebell
Mit dem Werkzeug des 315 ist doch jeder Einzelne auf eine Klage gar nicht angewiesen! Mit der Kürzung der Preise hat man doch, in der Regel, erreicht was man will!
Die Protestgruppen haben eigentlich nur den Zweck Initiativarbeit (= Aufklärung durch persönliche Ansprache, usw.) zu leisten.
Grüße
taxman
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Gestern ist zwischen St. Leon - Rot und Wiesloch unter einer Landstraße um 16.00 Uhr eine Erdgasleitung explodiert.
Lt. der hießigen Presse (RNZ) hat die Explosion ein Loch von ca. 2 m Tiefe und Durchmesser hinterlassen. Eine Person wurde leider verletzt. Gottseidank nicht lebensbedrohlich.
Die Straße ist gesperrt und Mitarbeiter der Erdgas-Südwest-GmbH untersuchen derzeit die Unglücksursache.
Nach einer Stunde und zwanzig Minuten konnte die Gaszufuhr gestoppt werden, sodass der Feuerball erlosch.
Die Feuerwehr konnte das Feuer vorher nicht löschen.
Lt. Pressestelle der EnBW kann solch ein Unfall in einer Innenstadt nicht erfolgen, da dort andere (kleinere) Leitungen liegen würden.
Ich bin doch sehr beunruhigt! :(
Viele Grüße
taxman
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Das Verteilnetz in einer Stadt wird bei weitem nicht mit so hohen Drücken betrieben wie Ferngasleitungen. Daher kann es in der Stadt eigentlich nicht passieren, dass eine Leitung explodiert. Ferngasleitungen werden schon näher an der Belastungsgrenze der Rohre betrieben - schon aus Kostengründen.....
ciao,
sh
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Das explodierte Rohr soll einen Durchmesser von 15 cm haben und das Gas soll mit 70 bar durchgejagt werden.
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Zur Feststellung der Explosions-Ursache wurde von der Polizei der TÜV-Südwest eingeschaltet.
Keine Angst bei TÜV-Südwest handelt es sich um keine Schwestergesellschaft der Erdgas-Südwest. :D
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Zum 01.05.2007 wurde eine Preissenkung angekündigt. Es stand heute in der RNZ.
Eeeennnndlich, sind die günstigeren Preise auch in BW angekommen! :D
Viele Grüße
taxman
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Artikel hierher verschoben, da neuer Bereich "ESW Erdgas Südwest" gesperrt wurde.
Hallo,
habe heute (24.3.07) Post von Erdgas Südwest bekommen:
Preisanpassung für Ergaslieferungen ab 1. Mai 2007
Es geht darin um einen neuen "Sondervertrag Erdgas-Sonderpreise PG1/PG2". Gültig ab 1. Mai 2007.
Mit diesem Sondervertrag wird der Gaspreis wird um 0,35 Ct/kWh ab 1. Mai 2007 gesenkt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Es sind insgesamt 6 Seiten mit viel Paragraphen....
Habe in der Vergangenheit Widerspruch gegen die Gaspreis Erhöhungen eingelegt und zahle nur 0,04 EUR/kWh netto. Das ist also weniger als jetzt mit dem neuen Sondervertag angeboten wird.
Am Ende des Anschreibens steht noch:
"Der von Ihnen erhobene Widerspruch gegen unsere bisherige Preisanpassung wird dadurch nicht berührt."
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Soll man diesen Sondervetrag annehmen?
Was passiert wenn man diesen Sondervetrag nicht annimmt?
Kann man weiterhin den niedrigen Gaspreis bezahlen?
Was bezweckt die ESW damit?
Viele Grüße
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Hallo alle zusammen,
ich habe auch dieses Schreiben erhalten und hab im Moment auch keine Ahnung was ich machen soll, hier sind wohl unsere Spezialisten gefragt.....
Gruß
Long-Rider
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Hallo alle zusammen,
ich habe auch dieses Schreiben erhalten und befürchte in einem Sondervertrag zu landen, der mir die Möglichkeit einer Preiskürzung dann nicht mehr bietet. Habe bislang die Preise gekürz, so dass ich auf dem Niveau von Oktober 2004 meine Rechnungen begleiche.
Habe die gleichen Fragen wie gas.
Danke für den Expertenrat.
Jonas
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Soll man diesen Sondervetrag annehmen?
Nein !!!!
Was passiert wenn man diesen Sondervetrag nicht annimmt?
Man bleibt weiterhin Tarifkunde.
Kann man weiterhin den niedrigen Gaspreis bezahlen?
Wenn man Tarifkunde bleibt, ja! Wenn man das Sondervertragsangebot annimmt, Nein!
Was bezweckt die ESW damit?
Noch mehr Geld zu verdienen, denn das ist der Zweck eines jeden Unternehmens!
Symbadisch, rebellische Grüße
taxman
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Auch ich habe das Angebot der Erdgas-Südwest-GmbH erhalten und dieses dann auch gleich meinem Papierkorb vermacht. Es handelt sich um ein Angebot welches zustimmungsbedürftig ist.
Im vorletzten Absatz des (überall gleichen) Begleitschreibens wird auch ausdrücklich darum gebeten ein gegengezeichnetes Exemplar bitte an ESW zurück zu senden, damit der Vertrag auch zustande kommt.
Mit der Angebotsannnahme wird die Wirkung des Widerspruches (Unbilligkeitseinwandes) für die Zukunft ausgehoben. Man erklärt sich mit diesem angebotenen Preis, für die Zeit eines Jahres, einverstanden. Ein erneuter Widerspruch verpufft wirkungslos.
Die Preiskürzungen der Vergangenheit bleiben grundsätzlich bestehen. Die nichtgezahlten Preiserhöhungen, verwirken wahrscheinlich nach ein paar Jahren.
Symbadisch rebellische Grüße
taxman
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Anscheinend haben alle Widerständler dieses Angebot erhalten.
Noch bevor man eine Zeile desselben gelesen hat, kann man von folgenden Grundsätzen ausgehen:
1) Die ESW wird ihre vertragliche Situation nicht freiwillig verschlechtern.
2) Das Angebot bzw. Anschreiben wird Behauptungen enthalten, die durch ihre Formulierung bzw. Auslassungen absichtlich irreführend sind und den Kunden dadurch zum Unterzeichnen bewegen sollen.
Zu 1)
Beigefügt ist das Preisblatt ab 1. Mai 2007. Ich kann daraus nicht erkennen, dass es zukünftig zwei "PG1"-Tarife - einen für Normalkunden und einen für Widerständler geben soll. Somit gelten die Tarife für alle Kunden in den jeweiligen Tarifgruppen; auch für diejenigen, die keinen neuen Vertrag unterschreiben :!:
"Es wird darauf hingewiesen, dass die ESW in entsprechender Anwendung des §5 Abs. 2 GasGVV zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen der ESW zur GasGVV berechtigt ist. ... Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ... zu kündigen."
"Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen, werden dem Kunden 6 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ... zu kündigen. Kündigt er nicht, gelten die Änderungen ab dem genannten Zeitpunkt."
In diesem Vertrag beansprucht die ESG ausdrücklich ein einseitiges Preisanpassungsrecht; unterliegt daher wohl unstrittig einer Billigkeitskontrolle nach §315 BGB. Art und Umfang der Preis- und bedingungsanpassungen sind jedoch vollkommen unabsehbar, verstoßen also recht deutlich gegen §307 BGB.
Dies war aber auch schon bisher so. Der Knackpunkt ist jedoch, dass die derzeitigen Preise durch die Erteilung eines neuen Auftrags (so ist das Angebot der ESW bezeichnet!) der derzeitig gültige Preis als vereinbart gilt und nachträglich wahrscheinlich nicht angefochten werden kann.
Zu 2) "... diese Verordnung stellt Sie als Gaskunden ... besser als im Rahmen der AVBGasV".
Stimmt. Wer jedoch jetzt einen neuen Lieferauftrag erteilt, erkennt den derzeitigen Preis - im zweifelsfall für alle Zeiten - ausdrücklich an.
"Der Gesetzgeber sieht vor, das bisherige Sondervertragsverhältnis ... an die neue Rechtslage anzupassen."
Vorsehen heisst nicht Erzwingen. Alte Verträge, sofern nicht gekündigt, bestehen unverändert weiter fort.
"Der von Ihnen erhobene Widerspruch ... wird dadurch nicht berührt."
"Die Anpassung hat - mit Ausnahme der o.g. Preissenkung - keine preislichen Auswirkungen für Sie."
FALSCH - Mit der Unterschrift wird der aktuelle Preis fällig und Billigkeitseinwände gegen diesen und geringere Preise zukünftig nahezu aussichtslos. Im Forum "Grundsatzfragen" wurde bereits erörtert, dass eine Vertragsannahme mit sofortigem Widerspruch problematisch ist.
"Der Vertrag kommt nach Übersendung ... zustande".
Die einzig gute und nicht irreführende Behauptung.
Wer nichts unternimmt, für den bleibt alles beim Alten.
Gruss,
ESG-Rebell
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@taxman,
es ist bekannt, dass die Versorger seit 2 Jahren nach Möglichkeiten suchen, um aus dem Dilemma mit dem § 315 rauszukommen.
Dies ist eine weitere Masche.
Wollen mal sehen wie weit die damit kommen.
Man hatte mir ja auch nach Widerspruch auf Vorlage von 3 Textpassagenänderungen des Vertrages diesen selbigen gekündigt und einen neuen vorgelegt.
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@ESG-Rebell,
bitte mal per pn-mail die Tarife für PG1/PG2 mailen.
Mir liegen hier andere Preisblätter vor für Traife ab 1.2.07 und ab 1.5.07, sogenannte "Vario-Preissystem für Sonderverträge".
Haben die ESB unterschiedliche Preissysteme?
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Zur Feststellung der Explosions-Ursache wurde von der Polizei der TÜV-Südwest eingeschaltet.
Lt. "Hörensagen" soll das Rohr nicht an einer Schweißnaht undicht geworden sein. Eventuell/wahrscheinlich lag ein Materialfehler vor. :?:
Das Gas muss schon längere Zeit entwichen sein und scheint sich in Bodennähe gesammelt zu haben. Ein vorbeifahrendes älteres Fahrzeug soll die Gaswolke dann entzündet haben. Der Fahrer ist definitiv Nichtraucher. Vor und nach ihm sind ebenfalls Fahrzeuge an der Unglücksstelle vorbeigefahren und es hat sich nichts ereignet.
Alle Schäden sind inzwischen beseitigt.
Es wurde ein "Ausweichrohr" eingebaut. Man erklärte mir, dass es sich dabei um einen Bogen handeln würde, der bei längeren Leitungen wichtig wäre.
Eventuelle technische Falschausdrücke bitte ich zu entschuldigen, da absoluter Laie.
taxman
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Es ist bekannt, dass die Versorger seit 2 Jahren nach Möglichkeiten suchen, um aus dem Dilemma mit dem § 315 rauszukommen.
Jetzt kommt diese Masche auch endlich mal in Baden-Württemberg an! :D
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@taxman,
das ist das bekannte Nord-Süd-Gefälle :lol: :lol: :lol:
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Ich bitte alle Wissenden des Forums um Rat!
Es geht um die Frage ob die Kunden, welche alle nach den Tarifen PG1 und PG2 versorgt werden, Sondervertragskunden sind.
Wir waren bisher immer der Meinung, dass es sich zwar um Sonderpreise, jedoch nicht um Sondervertragstarife handelt. Uns ist noch kein Fall einer Unterschriftsleistung für einen Liefervertrag vorgekommen. Erst durch das aktuelle Angebot der Erdgas-Südwest-GmbH wird erstmals eine Unterschrift eingefordert.
Leider ist es wieder einmal dem Versorger gelungen hier Verunsicherung bei den Betroffenen hervorzurufen.
Hier der Link zur Tariftabelle des Versorgers:
http://www.erdgas-suedwest.de/tarife/?smid=1
Ich bitte um Stellungnahme/Hilfe !!!
taxman
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Hallo taxman,
sieht wie bei meiner Erdgasversorgung-Schwalmtal.de aus.
Diese sehen mich (Midi) selber als Tarifkunden an.
Von daher gehe ich in deinem Fall auch davon aus, das du Tarifkunde bist.
Gruß Schwalmtaler
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@taxman
Wie man leicht in Erfahrung bringen kann, ob man Sondervertrags- oder aber Tarifkunde ist, wurde hier so oft und umfangreich erörtert, dass es genügen muss.
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@taxman
Wie man leicht in Erfahrung bringen kann, ob man Sondervertrags- oder aber Tarifkunde ist, wurde hier so oft und umfangreich erörtert, dass es genügen muss.
Herr Fricke,
ich wollte mit meiner Frage SIE nicht langweilen. Es war Ihnen unbenommen darauf antworten zu müssen.
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Hallo taxman,
sieht wie bei meiner Erdgasversorgung-Schwalmtal.de aus.
Diese sehen mich (Midi) selber als Tarifkunden an.
Von daher gehe ich in deinem Fall auch davon aus, das du Tarifkunde bist.
Gruß Schwalmtaler
Zur Klarstellung,
wir gehen ebenfalls davon aus Tarifkunden zu sein. Lediglich der BdE hat, aufgrund der Tarifbezeichnung, die Meinung geäußert, dass wir Sondervertragskunden wären. Deshalb habe ich nochmals die ganz konkrete Frage gestellt.
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Herr Fricke,
ich wollte mit meiner Frage SIE nicht langweilen. Es war Ihnen unbenommen darauf antworten zu müssen.
Habe ich nicht wirklich verstanden. :wink:
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@taxman,
m.E. ergibt sich das aus der Vertragsgestaltung
Bei uns heißt es "Erdgas-Sondervertrag A" mit enstpr. "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A"
damit ist klar, kein Sonderpreis sondern Sondertarif
Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. darauf kommt es an.
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@Cremer
@taxman,
m.E. ergibt sich das aus der Vertragsgestaltung
Bei uns heißt es "Erdgas-Sondervertrag A" mit enstpr. "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A"
damit ist klar, kein Sonderpreis sondern Sondertarif
:roll:
Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. darauf kommt es an.
Auf die Bezeichnung an sich kommt es nicht an.
Falsa demonstratio non nocet.
Es gibt nur Tarifkunden im direkten Anwendungsbereich der § 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 1 Abs. 2 AVBGasV und davon eindeutig zu unterscheidende Sondervertragskundkunden, auf deren Verträge die AVBGasV weder unmittelbar noch analog Anwendung fand, bei denen also nur AGB des Versorgers vereinbart sind, wobei die AGB auch darin bestehen können, dass die Bestimmungen der AVBGasV "abgepinselt" wurden.
Insbesondere sog. (Norm-) Sondervertragskunden sind keine Tarifkunden (vgl. nur Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff.).
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Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. Darauf kommt es an.
Ist mir klar.
Lt. den bisherigen Befragungen haben lediglich 2 jemals eine Unterschrift geleistet. Soweit eben die Erinnerungen zurück reichen. Bei diesen beiden wurde der Antrag bzgl. des Hausanschlusses unterschrieben.
Da es um Sondervertragskunde werden zu können überhaupt einer Unterschrift bedarf, kann ich diesen Kundenstatus für uns verneinen.
Ansonsten wurden, aufgrund der Befragungen, bisher keine weiteren Unterschriften geleistet.
Insoweit gehe ich nach wie vor davon aus, dass wir alle Tarifkunden sind.
Wieso der BdE hierzu dann schreibt das wir alle Sondervertragskunden sein sollen verstehe ich einfach nicht! :oops:
Danke an Alle, auch an Herrn Fricke! :wink:
taxman
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Wieso der BdE hierzu dann schreibt das wir alle Sondervertragskunden sein sollen verstehe ich einfach nicht! :oops:
@taxman,
wenn ich mich mal in einen fremden Versorger-Thread einmischen darf:
Ähnlich durcheinander war ich auch, bezüglich des ehem. "Sonderabkommens" bei EVI.
Ich selbst hab damals lediglich eine Mitteilung bei Anmeldung bekommen, das ein Versorgungsvertrag zustande gekommen ist. Abgerechnet wurde ich mit dem "Sonderabkommen". Hab auch nie ne Unterschrift geleistet und keine AGB bekommen.
Also sehe ich mich als Tarifkunde, zumindest, dass der Preis einseitig festgesetzt wurde.
Bei der Infoveranstaltung im Oktober letzten Jahres (an dieser Stelle mal schöne Grüße an Herrn RA Weeg)
kam dann zur Sprache, war völlig überrascht als das "Sonderabkommen" als Sondervertrag galt. Und es stellte sich bei späteren Nachfragen heraus, dass die Haus- und Grundstückseigentümer damals eine Unterschrift geleistet haben.
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@Fricke,
ich denke es ist schon ein Unterschied ob Sonderpreis oder Sondertarif.
Und Sie bestätigen dies:
davon eindeutig zu unterscheidende Sondervertragskundkunden
im Gegensatz zu Sonderpreis.
Ein Sonderpreis kann z.B. einem Tarifkunden oder einem Sondertarifkunden angeboten werden.
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@Cremer
Was sollte am Sondertarif denn bitte so besonderes sein, wenn es sich etwa um einen Allgemeinen Tarif gem. § 10 Abs. 1 EnWG 1998 handelte, auf welchen die Bestimmungen der AVBGasV unmittelbar zur Anwendung kommen sollten?
Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.
Aber ehrlich gesagt, steigen die Leute vom Gaswerk wohl selbst nicht mehr dahinter, was sie eigentlich anbieten wollten, vielleicht etwas ganz allgemein Besonderes. :roll:
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Jetzt muss ich aber auch nochmal nachhaken, Herr Fricke.
Warum soll es nicht in der allgemeinen Grundversorgung verschiedene Preisstufen (Sonderpreise) geben?
Bei der EVS z.B. steht ganz eindeutig:
a) Allg. Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung
Erdgas Mini und Erdgas Midi (hier ist der Grundpreis höher, der Arbeitspreis niedriger als im Mini)
b) Sonderpreis für die Versorgung mit Erdgas für Sonderkunden
Erdgas Maxi (nochmals höherer Grundpreis aber geringerer Arbeitspreis als im Midi-Tarif)
Ist es denn nicht richtig, das ich innerhalb der Grundversorgung automatisch Tarifkunde bin? Außerdem hätte doch der Versorger den Einspruch nach §315 BGB abgeschmettert, wenn ich Sondervertragskunde wäre, oder nicht?
Je länger man diskutiert bzw. mitliest, desto unsicherer wird man!
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Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.
Aus der hp des Versorgers kopiert:
A. Allgemeine ERDGAS-Preise
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21.06.1979 und der Bundestarifordnung Gas stehen dem Kunden für Haushalt und Gewerbe unabhängig vom Verwendungszweck des Gases folgende allgemeine ERDGAS-Preise zur Einstufung nach Bestabrechnung an:
B. ERDGAS-Sonderpreis-Tarife
Kunden, deren Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der Nennwärmeleistung (NWL) der Verbrauchseinrichtungen vergleichsweise groß ist (insbesondere Heizgasverbraucher), werden in folgenden Sonderpreisen nach Bestabrechnung eingestuft:
Jetzt kommt taxman:
Versorgt werden Tarifkunden! Abgestellt wird immer auf den Verbrauch! Nur auf den Verbrauch hin wird eine Bestabrechnung ermittelt!
Unterschriftsleistungen sind nur in zwei Fällen bekannt bei über 60 bekannten Fällen insgesamt. Es handelt sich dabei um Unterschriften für die Bestellung des Gasanschlusses. Meinem Verständnis nach wurde hierbei kein Sondervertrag abgeschlossen.
Alle uns bekannten Kunden werden nach den ERDGAS-Sonderpreis-Tarifen abgerechnet, da eben der Verbrauch entsprechend ist.
Die Bezeichnung ERDGAS-Sonderpreis-Tarif hat die maximale Verunsicherung bei unseren Mitgliedern herbeigeführt. Das der BdE hier auch gleich auf diesen Verunsicherungszug aufspringt dachte ich nicht! :oops:
Danke für Eure Mühe!
taxman
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@taxman,
wir haben zum Vertrag die sogenannten "Besondere Bedingungen für den Erdgas-Sondervertrag A"
Dort wird aber in § 1 im 1. Satz hingewiesen, dass die AVBGasV gilt.
Dies war sowohl bei den alten, als auch bei den neuen Verträgen
Wohlgemerkt, neue Verträge ab dem 1.1.2007
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Wohlgemerkt, neue Verträge ab dem 1.1.2007
Neue Verträge hat keiner abgeschlossen! Bei allen laufen die Altverträge weiter!
:?: Ich bin jetzt irgendwie ratlos und kann mit Ihrem Hinweis so Recht nichts anfangen, Herr Cremer!
Rebellische Grüße
taxman
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@taxman
hat doch RR-E-ft schon geschrieben.
Für mich ist das klar.
SonderPREIS-Tarif ist eben ein "besonderer" Preis :idea:
hat aber mit einem "SONDERTARIF" nicht das geringste zu tun.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@taxman
hat doch RR-E-ft schon geschrieben.
Für mich ist das klar.
SonderPREIS-Tarif ist eben ein "besonderer" Preis :idea:
hat aber mit einem "SONDERTARIF" nicht das geringste zu tun.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Manchmal isses zum Haare raufen !!! :twisted:
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@taxman,
so heißen:
der Versorger hat mit der Begründung nach neuen gesetzlichen Vorgaben den Vertrag gekündigt.
gleichzeitig jedoch
bietet er einen neuen Vertrag an, wo die alten AVBGasV weiterhin Bestandteil des Vertrages sind :shock: :shock: :shock:
Ich habe auhc nichts geschrieben von einem neuen Abschluss eines Vertrages :wink:
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Unterschriftsleistungen sind nur in zwei Fällen bekannt bei über 60 bekannten Fällen insgesamt. Es handelt sich dabei um Unterschriften für die Bestellung des Gasanschlusses. Meinem Verständnis nach wurde hierbei kein Sondervertrag abgeschlossen.
Genau - und deshalb sprechen Juristen ja auch nicht profan von Unterschriftsleistung sondern von einer übereinstimmenden Willenserklärung.
Folglich kommt u.U. sogar bei der schriftlichen Beauftragung zur Gaslieferung evtl. kein Sondervertrag zustande wenn nämlich im Auftrag kein Preis genannt wird.
Alle uns bekannten Kunden werden nach den ERDGAS-Sonderpreis-Tarifen abgerechnet, da eben der Verbrauch entsprechend ist.
Die Bezeichnung ERDGAS-Sonderpreis-Tarif hat die maximale Verunsicherung bei unseren Mitgliedern herbeigeführt.
Die ESG unterscheidet nicht etwa nach Tarif- und Sondervertragskunden in ihrem Preisblatt, sondern nach Tarifgruppen - also Grundpreis und Sonderpreis - und behält sich die Einstufung des Kunden in eine der Tarifgruppen in ihren AGB ausdrücklich vor.
Aus den Schilderungen von Herrn Fricke geht m.E. eindeutig hervor, dass jeder, der sich in der o.g. Situation befindet, Tarifkunde ist, die Preisfestsetzungen der ESG als insgesamt unbillig rügen und jegliche Zahlungen einstellen kann.
Vor diesem Hintergrund habe ich wenig Verständnis dafür, dass bei dieser Vorgehensweise der Prozesskostenfonds des BdE keinen Schutz gewähren soll.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Das Vertragsangebot der Erdgas Südwest habe ich mal unter
http://de.geocities.com/drfghde/EnBW-AG/Sondervertrag2007.htm
ins Netz gestellt und die darin enthaltenen Klauseln kommentiert.
@Cremer
Das Dokument enthält auch die Preisliste vom 1. Mai 2007
Gruss,
ESG-Rebell