Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => N => Stadt/Versorger => NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk => Thema gestartet von: Kampfzwerg am 04. Februar 2006, 14:09:37

Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. Februar 2006, 14:09:37
nur der Vollständigkeit halber der restliche Schriftwechsel nach der Preiserhöhung zu Jan.06
zum Thema des alten Forums:

Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/Gelsenwasser (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1512)

Kampfzwerg

gemäß Musterbrief:

Erhöhung Ihrer Energiepreise am 01.01.2006 mit Schreiben vom 19.12.05

Sehr geehrter,

ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der
Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung
nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit
der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur
Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung
gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.

Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben mit der Tariferhöhung zu
verrechnen, Guthaben sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Eine
eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.

Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres
unverbindlichen Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der
Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde. Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen mit Stand
30.09.2004. Ich rüge auch diese als unbillig und behalte mir vor, auch
deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.

Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen.

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu
bestätigen.

Mit freundlichem Gruß



Antwort NGW

Ihre E-Mail vom 21.12.2005 und Ihre Kritik haben wir zur Kenntnis genommen und bedanken uns für Ihre offenen Worte.

Wie Sie uns mitteilen, sind Sie mit der Erhöhung der Erdgaspreise nicht einverstanden und wollen die Begleichung Ihrer Rechnungs- und Abschlagsbeträge nur gekürzt unter Vorbehalt vornehmen. Hierbei berufen Sie sich auf § 315 und unterstellen, dass die Preise nicht nach billigem Ermessen festgelegt wurden.

Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es jederzeit unser Bestreben ist, Ihr fairer Partner zu sein. Aus diesem Grund lassen wir unsere Preise regelmäßig von unabhängiger Seite überprüfen. Die auf dem Gebiet der Energiewirtschaft erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Infoplan Wirtschaftsberatung GmbH, Düsseldorf, hat der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) mit Gutachten bestätigt, seit dem 1. Januar 2004 die Rohmarge (Erlöse abzgl. Bezugskosten) nicht verbessert zu haben. Im Gegenteil: die Gutachter bestätigen, dass NGW einen Teil der Bezugskostensteigerung selbst getragen hat, so dass sich die Rohmarge im genannten Zeitraum trotz der neuerlichen Tarifanhebungen verschlechtert hat.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Hintergründe der auch aus unserer Sicht unangenehm hohen Energiepreise zu erläutern. Sicher haben Sie in den letzten Monaten die stetige Steigerung der Energiepreise verfolgt. Ursache ist unter anderem eine weltweit erheblich steigende Energienachfrage, vor allem im asiatischen Raum. Der Gaseinkaufspreis von NGW lässt sich von dieser Entwicklung leider nicht abkoppeln. Um Ihnen eine sichere Versorgung zu garantieren haben wir langfristige Verträge mit unseren Vorlieferanten abgeschlossen. Diese sind an das weltweite Energiepreisniveau gekoppelt. So stieg unser Erdgasbezugspreis im Laufe des Jahres 2005 deutlich an.

Unternehmen wie NGW, die Endabnehmer versorgen, haben keine Einflussmöglichkeiten auf die internationalen Preisentwicklungen. Zu diesem Ergebnis ist auch das Kartellamt NRW gekommen. Die letzte Überprüfung der Gaspreise hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Zukünftig haben Landes- und Bundeskartellamt ein einheitliches Vorgehen bei der Erhebung der Gaspreise angekündigt. Dabei soll jährlich am 1. November jedes Gasversorgungsunternehmen zu seinen Gaspreisen befragt werden. NGW begrüßt diese Maßnahme, die mehr Transparenz in die Kalkulationsgrundlagen bringen soll.

Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen. Weitere detaillierte Informationen enthält unsere Broschüre \"Erdgasinformation\", die wir Ihnen im Januar zustellen werden.

Der zweimonatliche Abschlag von xxx Euro blieb unverändert. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Jahresrechnung 2006 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.

Zur Info: Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sind ein GELSENWASSER-Unternehmen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für darüber hinausgehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter in unserem Kundenservice-Center unter der Telefonnummer 0180 - 1 99 99 91 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
GELSENWASSER AG
Kundenservice-Center




Den Antwortpassus mit dem \"fairen Partner\" und der \"Wirtschaftsberatung\" kannte ich ja schon aus dem letzten Antwortschreiben.
Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen.
Daraus entnehme ich (Schelm), dass ein späterer Zeitpunkt durchaus in Frage kommt.

Witzig fand ich diesen Satz NGW begrüßt diese Maßnahme, die mehr Transparenz in die Kalkulationsgrundlagen bringen soll.
Sollte das bedeuten, dass sie ihre eigenen Kalkulationen selbst nicht verstehen?

In der detaillierten ?? Broschüre \"Erdgasinformation\" mit dem Titel \"Wir geben Gas und tun was!\" wurde nochmals mit Hinweis auf die Wirtschaftsberatung \"um jeden Zweifel auszuräumen\" um das Kundenvertrauen geworben \"Fairness schafft Vertrauen\".
Ansonsten war der Flyer eine Art Beratungsgutschein-Scheckheft mit der Möglichkeit von Zuschüssen (25-250€] bei Nutzung.
Mit anderen Worten: absolut verzichtbar.


Nachtrag:
Bis heute habe ich nach meiner \"Anpassung\" der Jahresrechnung weder Mahnung noch Sperrandrohung o.ä. meines Versorgers erhalten.
Hoffe, das bleibt auch so.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Monaco am 06. Februar 2006, 13:40:49
@kampfzwerg

Offensichtlich tut man sich in der Branche inzwischen auch schwer, Mahnungen zu verschicken. Nachdem sich wohl auch bis zum letzten Versorger herumgesprochen haben dürfte, dass man sich mit Sperrandrohungen eher ein Eigentor schießt (siehe Urteilsbegründung LG Düsseldorf vom 04.01.06), hat man jetzt wohl sogar Respekt davor, Mahnungen zu versenden. Und das, obwohl man sich ja im Recht meint ...
Nun, so weit scheint das eigene Vertrauen dann wohl doch nicht zu reichen.
Uns muss dieses Vorgehen zunächst nicht weiter stören. Möglicherweise ist dies auch nur die Ruhe vor dem großen Sturm. Denn wer glaubt denn allen Ernstes, dass sich eine so mächtige Wirtschaft so einfach geschlagen geben wird. Man ist sich allerdings seiner Mittel wohl noch nicht so ganz sicher (vielleicht wurden auch von \"ganz oben\" Maulkörbe verteilt ...).

Wir schlagen uns derzeit mit einem noch weiterreichendem Problem herum: An unseren Tarif ist das Lastschriftverfahren gebunden. Nachdem unser Versorger bis Oktober 2005 die gekürzten Beträge eingezogen hat, will er dies auf einmal nicht mehr akzeptieren. Mit der Folge, dass er beabsichtigt, uns in einen anderen Tarif \"umzugruppieren\". Das lehnen wir derzeit beharrlich ab und bestehen auf den Einzug der fälligen Beträge im Lastschriftverfahren, um die Tarifbedingungen zu erfüllen. Unser Versorger möchte jedoch auch die nicht fälligen, weil unverbindlichen Preisbestandteile mit abbuchen. Und weil wir ihm dies nicht gestatten, bucht er im Moment überhaupt nichts ab. So zahlen wir seit Dezember 2005 gar nichts mehr. Schließlich haben wir einen ungekündigten Tarif und eine gültige (wenn auch begrenzte) Einzugsermächtigung erteilt. Wenn man davon kein gebrauch machen möchte, auch gut. Allerdings ist uns schon bewusst, dass er auf dieses Geld Anspruch hat. Aber, dann soll er es abbuchen...
Wie man sieht, werden die Auswirkungen der Preiswidersprüche immer gravierender. Es bleibt jedoch allein den Versorgern überlassen, hier Klarheit zu schaffen.
Solange jedoch das Geschäft mit den \"Nichtwidersprüchlern\" so gut läuft, hat man hier wohl kaum ein Interesse, etwas heraufzubeschwören, was man hinterher vielleicht bereuht.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: userD0005 am 06. Februar 2006, 14:07:43
auch mein Versorger, die Spreegas in Cottbus, hat mir mitgeteilt,
das auf das Anmahnen der Beträge verzichtet wird.
Natürlich werden mir Verzugszinsen berechnet.
Und das vonb mir einbehaltene Geld wird auf dem gerichtlichen Weg
ranbesorgt, also ich werde verklagt.....
da bin ich ja mal gespannt!

Gruß
pitti.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Monaco am 06. Februar 2006, 15:15:19
@Pitti


Das sind wir alle.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 06. Februar 2006, 15:19:54
@Monaco

es war für die Versorger ja auch ein langer schmerzhafter Prozess-Weg zu der Erkenntnis, dass solcherlei Drohgebärden nicht nur nicht angebracht, sondern auch rechtswidrig sind und sie sich daher damit zu allem anderen inzwischen auch noch lächerlich machen.

Das und die zunehmende Publizierung der Urteile führt wiederum zu noch mehr Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, damit zu noch mehr Protesten und in Folge vergrößert sich das Heer der Widersprüchler ständig. Uns kann es nur recht sein. Ich glaube auch an die Ruhe vor dem Sturm und an Maulkörbe von oben.

Das Misstrauen der Versorger in ihr eigenes Selbstvertrauen scheint mir mehr als angebracht zu sein.
Da haben sich schon andere mächtig verspekuliert. Oder heisst es andere Mächtige? Ich sage nur Akkermann.

Wenn es im Zuge der Iran-Affaire tatsächlich zu einer massiven Steigerung der Energiekosten kommen sollte, dürfte auch das Heer der Nichtwidersprüchler kleiner werden.
Es wird auch Zeit. Weniger zahlen wollen alle, aber wie immer wird auf \"Vorreiter\" spekuliert, die die Arbeit abnehmen und den Weg bereiten.
Intzischen haben die Versorger aber wohl schon genug Geister gerufen, die sie jetzt nicht mehr loswerden. Diese Lawine werden sie nicht mehr aufhalten können, wollen aber natürlich vermeiden einen von Ihnen selbst angestrengten Prozess zu verlieren. Zum einen wegen der befürchteten Nachzahlung an ihre Kunden, zum anderen wegen der verheerenden Signalwirkung. Soviel zum Selbstvertrauen.
Es wird noch mächtig spannend.

Interessant, das Vorgehen in Ihrem Fall des Versuchs der \"neuen Tarifgestaltung\".
Die Methoden erinnern doch stark an einen verzweifelten Versuch mittels Repressalien einen Kunden so lange weich zu kochen bis er entnervt aufgibt.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wunsch vergebens ist :wink:


@Pitti

extra mitgeteilt hat er es mir nicht und zum Thema Klage kann ich nur sagen: bitte gerne!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Monaco am 07. Februar 2006, 08:28:49
@Kampfzwerg

Hätten Sie vor 3 Jahren geglaubt, Sie kämen auch nur ansatzweise damit durch, einfach Ihre Energierechnung zu kürzen?

Ich glaube es fängt (ganz langsam) ein Umdenken in den Köpfen statt. Man lässt sich nicht mehr einfach alles so ohne weiteres gefallen. In Frankreich z.B. musste sich sogar die Regierung schon so manches Mal vom eigenen Volk \"umstimmen\" lassen. Warum nicht auch in Deutschland. Erst wenn wieder ein gewisser Respekt gegenüber den \"einfachen\" Leuten Einzug hält und sich diese nicht Ohnmächtig der Selbstbedienungsmentalität der Entscheidungsträger ergeben, wird sich hier hoffentlich etwas zum Guten wenden.
 
Nun aber wieder zum eigentlichen Thema:

In unserem Fall ist es nämlich mit dem \"neuen\" Tarif so eine Sache. Uns liegt ein Schreiben unseres Versorgers vor, in dem dieser wortwörtlich behauptet: \"... Auf Grund des von Ihnen unterzeichneten Vertragsangebotes führen wir die Gaslieferung zu folgenden Bedingungen durch: Pos. 1, Zählernummer: xxx, Datum 30.01.06, Abrechnungsrundlage: Erdgas Classic-Paket, Abschlag: xxx € ...\"

Ein derartiges Angebot haben wir weder erhalten und schon gar nicht unterzeichnet. Wir haben unseren Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit in einem anderem Tarif im August 2004 unterzeichnet. Auf telefonische Anfrage war plötzlich der Computer ausgefallen ...

Ist das nur dreist, oder schon frech oder gar ein Betrugsversuch?

Wer mit solchen Mitteln kämpft, braucht sich über Proteste nicht zu wundern. Andererseits verdeutlicht es die Hilflosigkeit einzelner Versoger. Einige scheinen inzwischen so verarmt zu sein, dass man sich nicht mal mehr eine Rechtsabteilung leisten kann. Wie sonst sollte man sich die verquere Rechtsauffassung mancher Unternehmen erklären ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Graf Koks am 07. Februar 2006, 10:22:55
Zitat von: \"pitti\"
auch mein Versorger, die Spreegas in Cottbus, hat mir mitgeteilt,
das auf das Anmahnen der Beträge verzichtet wird.
Natürlich werden mir Verzugszinsen berechnet.
Und das vonb mir einbehaltene Geld wird auf dem gerichtlichen Weg
ranbesorgt, also ich werde verklagt.....
da bin ich ja mal gespannt!

Gruß
pitti.



@pitti:

Schreiben Sie der Spreegas, das mangels Fälligkeit des Unterschiedsbetrages selbstredent KEIN Verzug vorliegt und daher auch keine Zinsen zu entrichten sind. Achten Sie darauf, dass die Spreegas Ihre Zahlungen gemäß Tilgungsbestimmung bzw. Musterschreiben verrechnet, und nicht etwa laufende Abschlagszahlungen auf Restbeträge aus alten Abrechnungen oder Zinsen oder Mahnkosten.

Sollte die Spreegas sich hartnäckig weigern, empfehle ich Ihnen das Brandenburgische Wirtschaftsministerium, Abt. Energieaufsicht, einzuschalten. Das hat schon andernorts für Bewegung hin zum rechtmäßigen Zustand gesorgt.


Sollte man Sie ernsthaft verklagen, melden Sie sich bitte im Forum.


M.f.G. aus Berlin
der Graf
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: userD0005 am 07. Februar 2006, 12:48:12
@Graf Koks

auf den nicht Eintretenden Verzug hatte ich Spreegas mehrfach hingewiesen. Hatte auch die entsprechenden Urteile beigebracht
(selbst als .pdf per e-mail). Spreegas stellt dies alles (Widerspruchsrecht Billigkeitskontrolle nach BGB§315, Nichtfälligkeit etc. pp.) als meine persöhnlich Rechtsauffassung dar, die nicht von Spreegas geteilt wird.
Ich hatte zu der ganzen Thematik seit September 05 regen Kontakt mit Spreegas, wobei immer die selbe \"Leier\" gedreht wurde.
Nun hat Spreegas mir mitgeteilt, das alle Meinungen zur Sache ausgetauscht sind und sie in der Sache nicht mehr mit mir diskutieren wollen. Jetzt werde ich Spreegas nur noch über die aktuelle Rechtsprechung am laufen halte. Am besten per Fax.....

ich habe gekürzt und irgentwann werden die ja mal das Geld haben wollen..

Spreegas hatte meine begrenzte Einzugsermächtigung zurück gewiesen.
Nun zahl ich halt per Überweisung. Im Betreff immer Abschlag Gas Monat X Jahr Y.

Auf die Klage bin ich gespannt....
Ich bin seit einiger Zeit Mitglied im Bund der Energieverbraucher und habe auch eine bis jetzt recht gute Rechtschutzversicherung....

Ich werde wohl nen eigenen Tread zum Thema Spreegas aufmachen...

Gruß
Pitti
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 07. Februar 2006, 14:30:49
@Monaco

nein, hätte ich nicht gedacht.
Aber ich bin noch lernfähig :D
und Versuch macht klug.

Wenn es sich lohnt, und das meine ich nicht materiell, für eine gute Sache oder seine Überzeugung zu kämpfen, dann muss man es auch wenigstens versuchen.
Deutschland krankte im Gegensatz zu Frankreich schon immer an zu viel Selbstzweifel, gepaart mit Obrigkeitsdenken und zu wenig Streitkultur.
Die Methoden des \"Umstimmens\" der Franzosen waren jahrhundertelang allerdings auch nicht ohne, Motto: und bist du nicht willig, gebrauch ich Gewalt.
Es heisst Respekt muss man sich verdienen und die Widersprüchler sind auf diesem Weg schon ein gutes Stück weitergekommen.

Zu Ihrem Fall:
Es dürfte für den Versorger nach seiner Argumentation zu schliessen doch ein Leichtes sein, den Beweis für Ihre Unterschrift, d.h. den angeblich unterschriebenen Vertrag, vorzulegen. Ich denke schon, dass er da in die Beweispflicht für seine Behauptung zu nehmen wäre.
Wäre spannend zu sehen was er dann beibringt.
Oder sollte der angebliche Vertrag dann auch urplötzlich verloren gegangen sein?
Dann könnte man auch über weitere Rechtmittel nachdenken.

Man glaubt es einfach nicht, was denen so alles einfällt.
Dreist ist es allemal, die Computerpannen sind immer sehr beliebt!

Interessant war auch die Darstellung bereits erfolgter Rechtsprechung als \"persönliche Rechtsauffassung, die nicht von Spreegas geteilt wird\" bei Pitti. Sollte der Versorger seine Rechtsabteilung schon outgesourced haben?
Dabei entstehen ja manchmal die abstrusesten Sachen.

Einfach nur ohne Worte!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: userD0005 am 07. Februar 2006, 15:58:24
@ Kampfzwerg

Ich stimme Ihnen voll zu.
Für mich geht es erst in zweiter Linie um materielle Aspekte. In erster Linie geht es wohl um die ideellen Aspekte des Ganzen.
Ich mag es nicht für dumm verkauft zu werden nach dem Motto \"Friss (zahle) oder stirb.

Ich würde ganz gerne mal meinen kompletten \"Gedankenwechsel\" zwischen Spreegas und mir dem Forum zur Verfügung stellen. Nur leider
bin ich schlecht beim eintippen des Ganzen.

Die Frage ob Spreegas die Rechtsabteilung \"ougesourced\" hat kann ich ja mal an meinen Versorger weiterreichen....  :lol:

Im übrigen zum Thema Streitkultur und Obrigkeitsdenken ist das Beste Beispiel wohl das verwähren von Volksentscheiden auf Bundesebene.

Gruß  
Pitti
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Monaco am 08. Februar 2006, 11:20:17
@Kampfzwerg


Ein entsprechendes Schreiben mit Bitte um Übersendung einer Vertragskopie ist bereits unterwegs. Natürlich bin auch ich gespannt, wie man darauf reagiert. Irgendwann wird ja der Computer wieder funktionieren ...


@pitti

Ihren letzten Ausführungen kann ich nur zustimmend ergänzen:
\"Feigheit vor dem eigenen Volke!\" Eigentlich wollten wir in diesem Forum ja nicht politisch werden. Manchmal muss es aber doch sein ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 08. Februar 2006, 11:54:40
@Monaco

spätestens aus den eintreffenden Rg. und Mahnungen lässt sich schlussfolgern, dass die Computer wieder einsatzfähig sind und ich dachte immer es heisst \"Feigheit vor dem Feind!\" :lol:


@Pitti

Ihr Schriftwechsel mit Spreegas ist bestimmt informativ, hilfreich für andere und hat offensichtlich auch noch einen erheblichen \"Spaßfaktor\".

Also bitte, enthalten Sie ihn uns nicht vor!!

Eintippen ist mächtig mühsam. Ich kenne Ihre technischen Möglichkeiten nicht, aber vielleicht geht einscannen, in Word umwandeln und hier einkopieren?
Email-Schriftwechsel macht es da natürlich viel leichter.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: energienetz am 08. Februar 2006, 19:34:45
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Protestler gegen überhöhte Energiepreise und Mitglied im Bund der
Energieverbraucher, bitte ich Sie heute um Ihre Hilfe.

Heute bekam ich eine Mahnung der Niederrheinwerke Viersen über 70,72 €.
mit folgendem Inhalt.

\"wegen der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung
haben wir heute gemäß § 33, Abs. 2 der AVB unsere Lieferung
eingestellt.\"

\"Eine Wiederaufnahme der Versorgung ist nur möglich, wenn der gesamte
offene Forderungsbetrag, einschließlich der unten genannten Kosten für
die Sperrung und Wiederaufnahme der Versorgung bar eingezahlt wird.\"

\"Sollten Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung auch in den nächsten Tagen
nicht nachkommen, sehen wir uns leider weiterhin veranlasst, den
Versorgungsvertrag fristlos gemäß  33 der AVB zu kündigen und unsere
Forderung auf dem Rechtsweg Ihnen gegenüber geltend zu machen\"

offene Forderung  35,72 € keine Angabe woher. Kosten für Sperrung 35,00€

Der Betrag der durch die Nichtzahlung der Preiserhöhung aufgelaufen ist,
beträgt zur Zeit ca. 280,00 €.

Bisher wurden weder Strom noch Gas abgestellt.

Meine Frage hierzu, soll ich darauf reagieren? Wenn Ja, Wie.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 08. Februar 2006, 20:17:51
@energienetz

Lieber Admin,
vielleicht ist mir die Frage erlaubt, was die \"Niederrheinwerke Viersen\" denn bitteschön mit der NGW zu tun haben?

Oder soll der Niederrhein als \"Oberbegriff\" verstanden werden, dann müsste man allerdings den Thread-Titel ändern??
Allerdings würden dann auch reichlich Versorger zusammengefasst.

Zum Thema:
Das einzige Mittel dürfte in diesem Stadium doch wohl die \"Einstweilige Verfügung\" per Gericht sein. Schnelles Handeln ist gefragt.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Februar 2006, 20:17:57
@energienetz

Sucht da nicht jemand dringend Hilfe?

Die persönlichen Daten sollten nicht mit ins Forum eingestellt werden, wenn nicht eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung bzw. ein dahingehend geäußerter Wunsch vorliegt.

****


Ich würde zunächst beim Versorger nachfragen, ob es sich um ein Missverständnis handelt, ggf. schriftlich bestätigen lassen.

Das macht man am besten im Servicebüro unter Zeugen.

Sollte es sich um kein Missverständnis handeln, ist zu fragen, obe es überhaupt eine entsprechende Sperrandrohung gab.

Gab es eine solche oder wird beabsichtigt, ohne eine solche zu sperren, ist das zu empfehlen, was immer in solchen Fällen empfohlen wird:

Hausverbot/ Kartellbehörde bzw. Energieaufsichtsbehörde/ Schutzschrift bzw. Einstweilige Verfügung.

Dann müssen den Streit ggf. Gerichte entscheiden.

Dafür sind diese geschaffen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 07. Oktober 2006, 19:32:19
Hab es auch gewagt, den schicken Preiserhöhungen der NGW zu widersprechen  8)

Zwei mal im Jahr zu erhöhen ist selbst mir, als gnädiger Bezahler und ausbeutbarer Mitbürger, zu heftig  8)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 09. Oktober 2006, 14:01:17
Ich habe nun auch eine (Standard-)Antwort der NGW bezueglich meines Widerspruchs erhalten:

Zitat
Wunschgemäß werden wir die zukünftigen zweimonatlichen Abschläge unabhängig von Verbrauch und Preisentwicklung in der bisherigen Höhe von xxx,xx Euro beibehalten. Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Wir weisen darauf hin, dass im Rah­men der Jahresrechnung 2007 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.


Was mich etwas irritiert: ich widerspreche nur der Erhoehung des Arbeitspreises - nicht der Anpassung meiner Abschlaege im Falle eines Mehrverbrauchs. Haben die das bei NGW nicht kapiert??
Ist es ueblich oder Trotz, dass man den Verbrauch nicht beruecksichtigen will??

Sollte ich darauf reagieren? Wenn, wie?  :roll:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Oktober 2006, 14:48:11
Zitat
Wunschgemäß werden wir die zukünftigen zweimonatlichen Abschläge unabhängig von Verbrauch und Preisentwicklung in der bisherigen Höhe von xxx,xx Euro beibehalten. Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Wir weisen darauf hin, dass im Rah­men der Jahresrechnung 2007 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.


Hi Schermbecker,

das ist die Standardantwort der NGW. Hatte ich auch und habe es dabei belassen, du musst also nicht antworten wenn Du nicht möchtest.

Am Ende des Jahres habe ich den letzten Abschlag allerdings dann einbehalten um nicht zu überzahlen.
Ging leicht, da ich den Verbrauch monatlich notiere und die Abschläge zwischendurch dagegenrechne, natürlich auf Preisbasis 04.
Die Einbehaltung des Abschlags aufgrund meiner Gegenrechnung hatte ich natürlich dem erneuten Widerspruch gegen die Erhöhung und den Gesamtpreis Okt. 06 beigefügt.
Ich überweise meine Abschläge selbst, nicht per Einzug.

Eine andere Möglichkeit wäre, Deine Abschläge aufgrund Deines alten Jahresverbrauchs und mit Grundlage Preise 04 selbst zu berechnen und diese dann inkl. der Berechnung der NGW mitzuteilen und zu zahlen.

MwSt nicht vergessen.
Beides geht.

Ich hoffe, Du hast mit dem Einwand nach §315 allerdings nicht nur der Erhöhung sondern eben auch dem Gesamtpreis  (Arbeits und Grundpreis) widersprochen?

Die NGW rechnet definitiv nicht mit den Arbeitspreisen VOR der Erhoehung sondern mit ihren jeweils gültigen!
Deswegen musst Du immer selbst rechnen.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 09. Oktober 2006, 15:55:19
Waere es nicht moeglich, der NGW mitzuteilen, dass sie den Abschlag zwar in Abhaengigkeit meines (Mehr-)Verbrauchs anpassen, aber mit den (alten) bisherigen Preisen?

Ich haette uebrigens die Preise angesetzt, die ich bis dato bezahlt habe.
Ihr redet alle von 2004 - wie kommt das? Sollte ich auch die Preise von 2004 anwenden??
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Oktober 2006, 18:14:18
Hallo Schermbecker

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!?

Die NGW rechnet logischerweise i m m e r mit ihren aktuellen Preisen!!! und n i c h t mit den "alten". Auf die berufst Du Dich!
Ein Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die später erfolgende Jahresendabrechnung! erst dann kommt die Preisbasis endgültig ins Spiel.

Welche Preisbasis Du Dir dafür nimmst, bleibt Dir überlassen, das ist je nach Risikofreude unterschiedlich.
Wir nehmen mehrheitlich die Basis von Sept. 04.
Bitte suche zu diesem Thema und zum Thema Berechnung von Abschlagszahlungen noch einmal hier im Forum.

Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2995)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Oktober 2006, 19:12:24
Hallo zusammen,

nach längerer Schreibpause möchte ich den Thread wieder einmal aktualisieren.
Schön zu erfahren, dass auch andere NGW-ler im Forum vertreten sind. Bis dato glaubte ich  diesbezüglich schon Einzelkämpfer zu sein.
 

Schriftwechsel nach Januar 06, der letzten Preiserhöhung

Im Mai bekam ich unverhofft ein freundliches Schreiben der NGW, inklusive Testat.

Auszugsweise:
Sie haben gegen unsere Erhöhung der Gaspreise Widerspruch eingelegt und unsere Forderung teilweise nicht beglichen.Mein Widerspruch richtet sich gegen den Gesamtpreis.
Die daraus entstandene Nachforderung wurde inzwischen angemahnt.
Definitiv falsch! Netter Versuchsballon.
Bitte beachten sie, dass wir auf  Zahlung des Betrags bestehen müssen.
Wir gehen davon aus, dass trotz vieler unterschiedlicher erstinstanzlicher Einzelentscheidungen Rechtssicherheit für beide Seiten erst durch Entscheidung des Bundesgerichtshofs entsteht. Bei den Rechtsfragen geht es in der Regel darum, dass die Billigkeit nachgewiesen wird.

Genau, durch Offenlegung der Kalkulationen, in dieser Hinsicht hat der BGH bereits entschieden! Aber kein Wort über wirksame Preisanpassungsklauseln, der Rechtsgrundlage für Preisanpassungen. Ebenfalls bereits entschieden.
Es ist aber klar, dass wir die Preiserhöhung, die wir an unsere Lieferanten zu zahlen haben, auch an unsere Kunden weitergeben.

Der Gedanke selbst §315 einzuwenden ist der NGW offensichtlich noch nicht gekommen.
Denn dann würden sie ja nichts mehr verdienen, aber Gewinne machen sie ja sowieso schon nicht, die Armen.
Es folgt ein Absatz zum Testat.

Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Hintergründe der hohen Energiepreise näher zu erläutern. Deshalb übersenden wir Ihnen unsere Broschüre „Ergasinformation“,
als Hilfestellung zur Versachlichung der Preisdiskussion.

Die jetzigen Preise entsprechen auch nicht unserer Interessenlage.
In England sind die Gashandelspreise in letzter Zeit beispielsweise um ca. 60% gestiegen.
Wir bitten Sie in beiderseitigem Interesse, Ihre Rechnungskürzungen zu überdenken und die offenen Forderungen innerhalb von 4 Wochen auszugleichen.

In beiderseitigem Interesse?? Deren Interesse ist ja klar, aber warum, glauben die, mach ich das denn eigentlich, wenn nicht zur Wahrung meiner Interessen? Zuviel Freizeit?

Die Broschüre war nicht uninteressant.
Auszug:
NGW importiert nicht selbst, sondern kauft bei Vorlieferanten. Somit ist der so oft durch Verbraucherschützer geführte Vergleich von Import- und Endverbrauchspreisen für NGW unangemessen (also bitte selbst 315 einwenden)
NGW hat die Erdgasversorgung am Niederrhein größtenteils eigenständig aufgebaut daher enorme Investitionen (immer noch? keine Abschreibung?),  dauerhafte Instandhaltung, trotz hoher Kosten günstige Preise, ein Drittel Steuer, langfristige Verträge mit Vorlieferanten  (Marke Eigentor, da untersagt!)

Dieses Schreiben habe ich also freundlich zur Kenntnis genommen und abgeheftet.



Die nächste Preisrunde nach Januar 06 kam dann erst im Oktober.
April wurde dieses Jahr freundlicherweise ausgespart.

Zum Vergleich:
Preisbasis brutto Sept. 04 : Arbeitspreis 3,71
Erhöhung brutto ab Okt. 06: Arbeitspreis 5,87
Grundpreise sind gleich geblieben: brutto 19,89
Erhöhung seit Okt. 04: 58,22 Prozent

Wir erinnern uns: In England sind die Gashandelspreise in letzter Zeit beispielsweise um ca. 60% gestiegen.
"In letzter Zeit" ist zwar relativ, aber wirklich weit entfernt ist die NGW doch wohl nicht.

Studie: Stärkster Gaspreisanstieg in Deutschland (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4493)

Im Info-Schreiben der NGW zur Anpassung der Erdgaspreise finden sich die üblichen Verdächtigen: gestiegene Beschaffungskosten, Prüfung durch unabhängiges Institut, geben nicht einmal die vollen Bezugspreissteigerungen weiter und jede Menge Werbung für die neuen Fixpreis-Angebote (da ist sie wieder, die Planungssicherheit für 24 ! Monate) inklusiv einmalig 50,- Prämie, als „Bonbon“.
Ich würde nach diesem „Angebot“ brutto zahlen: GP 19,89, AP 6,17, Laufzeit 24 M.
Das Angebot gibt es aber auch für 12 M: GP 19,89, AP 6,00, Laufzeit 12 M.
Dem gegenüber der Standardtarif nach der Preiserhöhung: GP 19,89, AP 5,87, Laufzeit –
Über d e n Vorteil dieser Angebote bestünde bei mir erheblicher Erklärungsbedarf!
Das einmalige Bonbon kann es wohl nicht sein.

Im Info-Schreiben fand ich auch den folgenden Satz:
Ihr Vorbehalt bzw. Widerspruch zu einer früheren Preisanpassung liegt uns vor; ein erneutes Schreiben ist daher nicht notwendig.
Interessant! Aber wirkungslos. Davon abgesehen inhaltlich falsch, da es nicht nur um Preisanpassungen geht.


Die Jahresendabrechnung erfolgt ebenfalls im Oktober, daher habe ich kurz meine Gegenrechnung aufgestellt, den letzten Abschlag einbehalten und mitsamt Widerspruch dem Versorger folgendes mitgeteilt:

Kampfzwerg
Vertragskonto xyz
Rüge der Unbilligkeit und Unverbindlichkeit der Gesamtpreise
(Grund- u. Arbeitspreise) seit 30.09.2004 gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Ihre Ankündigung der Preisanpassung zum 1.10.06

Unsere Schreiben vom  (alle Daten aufgeführt)
Ihre Schreiben vom  

wie Ihnen bekannt ist widerspreche ich dem Gesamtpreis und allen Preiserhöhungen seit dem 30.09.04 mit dem Einwand der Unbilligkeit gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich nehme Bezug auf Ihr Preiserhöhungsverlangen und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten wollen.
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, so lange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.
Ich berufe mich insoweit weiterhin auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.

Meinen Aufforderungen des Nachweises Ihrer Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung wurde bis heute ebenso wenig entsprochen wie denen des Nachweises der Erforderlichkeit und der Angemessenheit des Gesamtpreises und der Preiserhöhungen durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen, insbesondere in Bezug auf die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis.
Ich verweise auf die gefestigte Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln und zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes
 
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands fehlt es an einer fälligen Forderung. Die Androhung der Versorgungssperre ist daher unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.

Es gilt weiterhin, wie bereits mitgeteilt, dass alle ab dem 01.10.04 geleisteten und die zukünftigen Abschlagszahlungen für die Abrechnungsperiode 2005, 2006 und folgende, sowie die Zahlungen gemäß der Jahresabrechnung von Ihnen gemäß §§ 366 und 367 BGB nur auf die jeweilige Hauptforderung unter Zugrundelegung der Preise mit Basis 30.09.04 anzurechnen sind.
Alle Zahlungen erfolgen auch weiterhin nur unter Vorbehalt.
Der jeweilige Verwendungszweck ist auf den Überweisungen dokumentiert.
Ich behielt und behalte mir weiterhin vor, auch die Billigkeit der Preisbasis 30.09.04 gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.

Die Jahresendabrechnung 2006 wird von Ihnen in Kürze erstellt.
Daher fordere ich Sie auf, eine dementsprechende Ausstellung der Jahresendabrechnung auf Basis der Preise zum 30.09.04 in Höhe von 3,20 Cent /kWh, Grundpreis 211,92 EUR/365 Tage zzgl. 16 % UST. vorzunehmen.
Des Weiteren bitte ich um Beachtung, dass die Verrechnung des Abschlags für die neue Abrechnungsperiode 2007 auf der Jahresrechnung 2006 untersagt ist.

Da nach meinen Berechnungen, unter Einbeziehungen des derzeitigen Zählerstandes vom xx06 - xxxxx m3  und der 5 geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von Euro xxxx  für Nov. 05 – Aug. 06, die voraussichtliche Endsumme bezogen auf den Widerspruch bei Zugrundelegung der Preise von Sept. 04 eventuell überschritten wird, erfolgt keine weitere Abschlagszahlung mehr für die laufende Abrechnungsperiode.
Eine daraus resultierende Nachzahlung erbringe ich selbstständig.
 
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.

Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.


Antwort NGW
vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx2006.
Ihren Widerspruch zur Erdgaspreisanpassung zum 01. Oktober 2006 haben wir zur Kenntnis genommen.
Mit dem Schreiben zur Preisanpassung zum 01.10.2006 teilten wir Ihnen mit, dass uns Ihr Widerspruch zu früheren Gaspreisanpassungen vorliegt. Ein erneuter Widerspruch zur jetzigen Preisanpassung war daher nicht unbedingt notwendig.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es zurzeit mehrere Gerichtsverfahren mit unterschiedlichen Aussagen zur Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen und Bilanzen. Zum einen wird die Rechtmäßigkeit der Gaspreisanpassungen klar bestätigt. Zum anderen wird zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit eine Offenlegung der Kalkulationen gefordert. Ein höchst instanzliches Urteil liegt bislang noch nicht vor.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf das Urteil vom 19.01.2006 des Landgerichts Heilbronn verweisen. Das Landgericht Heilbronn hat die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungen bei Erdgas auf der Grundlage gestiegener Bezugskosten bestätigt. Es hat die Klage eines Kunden gegen ein Gasversorgungsunternehmen abgewiesen, mit der die Unwirksamkeit einer Preisanpassung mit Hinweis auf § 315 BGB festgestellt werden sollte. Mit der Entscheidung des Landgerichts wird ein vorhergehendes Urteil des Amtgerichts Heilbronn aufgehoben. Uns ist bekannt, dass zu dem Urteil des Landgerichts Heilbronn ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist.  
Wir schlagen vor, die Bearbeitung Ihres Widerspruchs zu unseren Erdgaspreisanpassungen ruhen zu lassen, bis der Bundesgerichtshof sich zu den offenen Fragestellungen abschließend geäußert hat und hiermit für alle Beteiligten Rechtssicherheit hergestellt ist.
Beachten Sie bitte, dass wir die Jahresrechnungen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise für die Versorgung mit Erdgas erstellen. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aus der kommenden Jahresrechnung 2006 aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
GELSENWASSER AG


Was haltet Ihr von dieser Antwort?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Monaco am 10. Oktober 2006, 09:59:05
@Kampfzwerg

Immerhin: Angebot eines "Waffenstillstands".

Die Frage wäre jetzt, wie lange dauert es, bis es ein für alle Seiten einigermaßen verbindliches BGH-Urteil gibt und würden sich dem alle bedingungslos fügen?

Bis dahin werden ihre reduzierten Zahlungen zähneknirschend akzeptiert, ohne dass es z.B. zweiwöchentliche Mahnungen hagelt. Man hat offensichtlich erkannt, dass ein weiterer brifwechsel nichts mehr bringt und auch die "Einschüchterungstaktik" nicht mehr greift. Was will man auch weiter tun.

Selbst die Initiative zu ergreifen, traut man sich offensichtlich nicht. Man lässt andere für sich streiten und hofft auf ein versorgergünstiges Urteil.

Ob diese Defensive gut ist, darüber lässt sich streiten. Es zeigt aber, dass man sich seiner Mittel so sicher nicht ist.

In diesem Zusammenhang: Schauen Sie doch einmal, ob und wie der Vorlieferent an Ihrem Versorger beteiligt ist. Eventuell beantwortet sich damit die Frage zum eigenen Widerspruch nach §315 BGB ihres Versorgers.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Oktober 2006, 10:27:15
@Kampfzwerg

Wenn die Verbraucher nach Widerspruch Abschläge und Rechnungsbeträge kürzen, ist es ein parktikabler Weg, zunächst einmal die erwarteten Entscheidungen des BGH abzuwarten.

Dadurch vergibt sich niemand etwas.

Der BGH wird voraussichtlich am 20.12.2006 über das Vewrfahren des LG Heilbronn und m 16.01.2007 über das Verfahren LG Karlsruhe entscheiden. Wann der BGH in dem Verfahren VIII ZR 144/06 wegen der Billigkeitskontrolle von Stromtarifpreisen entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 10. Oktober 2006, 11:27:38
Zitat von: \"Kampfzwerg\"
Hallo Schermbecker

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!?

Die NGW rechnet logischerweise i m m e r mit ihren aktuellen Preisen!!! und n i c h t mit den "alten". Auf die berufst Du Dich!
Ein Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die später erfolgende Jahresendabrechnung! erst dann kommt die Preisbasis endgültig ins Spiel.

Welche Preisbasis Du Dir dafür nimmst, bleibt Dir überlassen, das ist je nach Risikofreude unterschiedlich.
Wir nehmen mehrheitlich die Basis von Sept. 04.


Danke fuer deine Ausfuehrungen - ich glaube, ich habe verstanden, was du meinst.

Ich hatte in meinem Fax zunaechst der aktuellen Erhoehung (ab 01.10.2006) widersprochen. Kann ich ohne weiteres ein weiteres Schreiben verfassen, indem ich jetzt zusaetzlich die Erhoehungen seit 2004 widerspreche? Wirkt das nicht bissken bloed?

Demnach habe ich ja (entsetzlich) viel Geld zu viel bezahlt und muesste konsequenterweise die kommende Jahresendabrechnung entsprechend kuerzen.

Muss ich die Einzugsermaechtigung entziehen? NGW will bis auf weiteres den alten Abschlag einziehen, was ich ja auch in meinem Schreiben (Musterbrief) so gewuenscht habe...

Bitte habt Nachsicht mit meiner Unsicherheit. Ich lege mich nicht so haeufig mit Konzernen dieser Groessenordnung an (Gelsenwasser).  :wink:

Hoffentlich kommt der BGH ausse Puschen, damit mal Klarheit herrscht...
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 10. Oktober 2006, 14:58:42
@ Monaco

Mit dem "Waffenstillstand" bin ich natürlich einverstanden.
Ich werde dennoch jeder Erhöhung mit Widerspruch begegnen, einfach um eine lückenlose Dokumentation zu haben.
Mahnungen habe ich, im Gegensatz zu anderen Kunden, nicht erhalten.
Stimmt, wenn der Versorger ein Prozessrisiko scheut, sind seine Möglichkeiten begrenzt.

Warten wir die BGH-Urteile ab.
Bis dato hat der BGH i.d.R. verbraucherfreundlich entschieden.

Zitat
Eventuell beantwortet sich damit die Frage zum eigenen Widerspruch nach §315 BGB ihres Versorgers.

NGW gehört zu 100% der Gelsenwasser, Gelsenwasser zu 93% der Wasser u. Gas Westfalen (Stadtwerke Bochum u. Dortmund), pp, am Ende wahrscheinlich EON, RWE, oder beide.
Die Frage war keine, reine Ironie :wink:



@ Herrn Fricke

Das sehe ich genau so.

Danke für die Termine, jetzt kann ich die Sache besser im Auge behalten.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 10. Oktober 2006, 15:40:51
Zitat
Ich hatte in meinem Fax zunaechst der aktuellen Erhoehung (ab 01.10.2006) widersprochen. Kann ich ohne weiteres ein weiteres Schreiben verfassen, indem ich jetzt zusaetzlich die Erhoehungen seit 2004 widerspreche? Wirkt das nicht bissken bloed?

Demnach habe ich ja (entsetzlich) viel Geld zu viel bezahlt und muesste konsequenterweise die kommende Jahresendabrechnung entsprechend kuerzen.


Hi Schermbecker,

Vorsicht, ich glaube du machst da einen etwas größeren Denkfehler!
Ob ein weiteres Schreiben blöd wirkt, liegt im Auge des Betrachters und kann dir somit egal sein. Möglich ist ein Bezug auf die Preisbasis 04, auch rückwirkend, immer.
Nicht möglich dagegen ist eine rückwirkende Kürzung deiner alten und bezahlten Rechnungen die vor dem Widerspruch liegen.
Du kannst dich also in deinem Schreiben auf die Preise 04 berufen und zukünftige Abschläge und Rechnungen dementsprechend nur für die aktuelle und folgende Abrechnungsperioden kürzen.
Deine Zahlungen für bereits abgelaufene Abrechnungsperioden/Jahresendabrechnungen sind weg.
Heisst: Die Rg. für 2005 kannst du nicht nachträglich mit Preisen 04 neu berechnen und die Differenz mit der für 06 verrechnen.

Zitat
Muss ich die Einzugsermaechtigung entziehen? NGW will bis auf weiteres den alten Abschlag einziehen, was ich ja auch in meinem Schreiben (Musterbrief) so gewuenscht habe...

Nein, musst Du nicht. Du solltest dann aber die Abbuchungen genau im Auge behalten, besonders zum Ende der Abrechnungsperiode.
Außerdem kannst Du dann nicht per Verwendungszweck festlegen, wie die Zahlung verrechnet werden muss.

Lies bitte im alten Thread/Forum noch einmal nach, warum ich das gemacht habe!
Hilfreich ist sicher auch die Suchfunktion zum Thema "rückwirkender Widerspruch" :idea: :wink:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 11. Oktober 2006, 12:42:20
@Kampfzwerg

Tut mir leid, wenn ich etwas unbedarft rueberkomme. Aber zum schlauwerden ist ein Forum ja da - und ja, danke fuer den Suchhinweis! Bei der Flut an Informationen ist es nicht immer leicht, die fuer sich Passenden herauszufiltern.

Ich werde pauschal mal rueckwirkenden Widerspruch einlegen, nachdem ich den einen oder Thread dazu gelesen habe. Ich bin bestrebt, KEINEN Fehler zu machen, der mir spaeter seitens NGW zum Verhaengnis werden kann bzw. wird. Daher meine Vorsicht...

@All
Ich bin aber sehr angetan von Eurer Hilfe - vielen Dank!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 11. Oktober 2006, 12:59:25
Hi Schermbecker,

Vorsicht ist immer gut und jeder hier im Forum hat irgendwann einmal verunsichert angefangen.
Also mach Dir keine Sorgen! je mehr du Dich mit der Materie befasst, desto mehr lernst du dazu. Wie im richtigen Leben
 :)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 26. Oktober 2006, 11:22:14
Tarif- oder Sondervertragskunde?

Tarif-/Sondervertragskunde (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4474)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 28. Oktober 2006, 19:11:34
@Schermbecker

zum Thema §307 und Sondertarifkunde lies auch noch einmal hier :wink:

Erdgas Mark Brandenburg (EMB) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=18553#post18553)

rückwirkende Preiserhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4471)

Erdgas Mark Brandenburg (EMB) (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2267)



Ergänzung vom 31.10.
Ganz wichtig:

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4576)

und speziell zu unwirksamen Klauseln:

http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf

Da werden Dir einige wohl sehr bekannt vorkommen!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 17. November 2006, 23:52:29
Hallo zusammen,

es wir wieder einmal ernst.

Habe nun die 2 Jahresabrechnung, nach Widerspruch von Sept. 04, nämlich für 2006, erhalten.
Im Gegensatz zu dem notwendigen, mehrfachen Schriftwechsel wegen der korrekten Ausstellung der Abrechnung 05 hat der Versorger inzwischen eindeutig dazugelernt.

Positiv anzumerken wäre daher:

1. In der Rechnung 06 erfolgt keine Aufrechnung der Restforderung aus dem Abrechnungszeitraum 2005.
Die 3-stellige Restforderung für 05 wird zwar in der RG nebenbei erwähnt, aber nicht in die Berechnung 06 einbezogen.

2. Ebenfalls erfolgt keine Aufrechnung des neuen Abschlags für die Abrechnungsperiode 2007, wie bereits mit letztem Schreiben an den Versorger in weiser Voraussicht untersagt.

Dahingehend wurde also meinen Aufforderungen voll entsprochen

Natürlich wurden die jeweiligen Preiserhöhungen als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.
Im Ergebnis führte das logischerweise seit 2004 zu beträchtlichen Diskrepanzen in der Versorger- und in meiner Berechnung.

Nach der RG 05 hatte ich den nach meiner Berechnung entstandenen Guthabenbetrag (Peanuts, im wahrsten Sinne des Wortes, entspricht ca. einer Tüte Studentenfutter) mit dem ersten Abschlag für 06 verrechnet. Die Differenz erscheint nun in der Restforderung für 05, also auch kein Problem.

Lt. RG 06 des Versorgers, abzüglich erfolgter Abschlagszahlungen, stellt er nun eine Forderung für 06 im
4-stelligen Bereich.
Dem gegenüber berechne ich aufgrund Preisbasis 04 lediglich eine 3-stellige Nachzahlung, die letzten 2 Abschläge hatte ich wohlweislich einbehalten.
Differenz lt. der verschiedenen Berechnungen sind schlappe 900,-.
Zzgl. 400,- aus 05.

Die Form der RG 06 unterscheidet sich auch grundsätzlich von den bisher erstellten.
In den alten RG stand: wir erstellen folgende RG...basta.

In der neuen steht zur Erklärung erstmalig einleitend:
Während der vergangenen Monate mussten wir aufgrund gestiegener Bezugskosten den Arbeitspreis anpassen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welcher Rechnungsbetrag sich unter Berücksichtigung der veröffentlichten Preise ergibt:
Es folgt die Berechnung.
Weiterhin heißt es, der Vollständigkeit des bisherigen Schriftwechsels halber:

Aus dem Vorjahr ist zudem noch ein Betrag in Höhe von xxx offen.
Sie hatten in der Vergangenheit der Anpassung der Arbeitspreise widersprochen. Daraufhin hatten wir Ihnen dargelegt, welche Ursachen die Preissteigerungen hatten und dass wir zur Weitergabe gestiegener Bezugskosten gezwungen waren. Aus unsere Sicht waren die Preissteigerungen berechtigt, was uns durch unabhängige Wirtschaftsprüfer auch bestätigt wurde. Es liegen bereits Urteile vor, in denen die Gerichte die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungen anerkannt haben, wenn sie durch Wirtschaftsprüfertestat nachweislich nur die Bezugskostensteigerungen erfassen. Obgleich noch kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, bitten wir Sie, die von uns ausgewiesenen Beträge mit dem beigefügten Zahlschein zu überweisen, damit es nicht zu ggf. hohen Nachzahlbeträgen kommt.


Der Versorger ist also ausschließlich um mein Wohl bedacht. :wink:

Über meine weitere Vorgehensweise bin ich im Moment allerdings noch nicht ganz sicher,  :?:
erhoffe mir daher Eure Meinungen.
Der vom Bauträger übernommene Vertrag beinhaltet nämlich Sonderpreise:

Siehe Tarif-/Sondervertragskunde (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4474)

Ich habe also theoretisch 2 Möglichkeiten:

1.
ich zahle die 3-stellige Nachforderung, mit Berechnungsgrundlage Preise 04 nach Widerspruch, Begründung § 315

2.   
Ich berufe mich auf § 307.
Der Versorger hat der Aufforderung des Nachweises einer wirksamen Berechtigung zur Preisänderung ja bis dato nicht entsprochen.
Im Gegenteil, er geht beharrlich nur auf den Widerspruch der Anpassung der Arbeitspreise ein, vgl. s.o., obwohl ich explizit mehrfach den Gesamtpreis gerügt habe.
Ein Hinweis auf die mit dem Bauträger vereinbarten, unvergleichlich niedrigen - Stand 1991, Sonderpreise würde also möglicherweise eine Reaktion herauskitzeln.
Dieser Vorgehensweise entsprechend würde ich dann eine Gegenrechnung einreichen, die meinerseits eine Rückforderung von knapp 1300,- beinhaltet, der er natürlich nicht entsprechen würde, und ich würde konsequenterweise überhaupt keine Zahlung für 06 mehr leisten - und die Abschläge für 07 dementsprechend um exorbitante 300 % kürzen.

Konsequent wäre wahrscheinlich Variante Nr.2?

Oder abwarten und eine Entscheidung hinauszögern bis zu den BGH-Urteilen im Dez. und Jan.?

Hat vielleicht schon jemand diesbezügliche Erfahrungen, welche Vorgehensweise angebrachter wäre?
Wie ist Eure Meinung?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 20. November 2006, 14:42:03
Ergänzung zum Vor-Beitrag:

Nach Prüfung der Rechnung mit den Preisen von Stand 04 ergibt sich eine 3-stellige Nachzahlung an den Versorger.

Anzumerken wäre noch, dass in der Rechnung 06 kein Fälligkeitstermin, im Sinne von "bitte zahlen Sie bis zum" mehr angegeben ist, wie noch in der RG 05 benannt wurde.

In meinem letzten Schreiben  hatte ich die Einbehaltung der letzten 2 Abschläge sowie eine Nachzahlung selbstständig zu erbringen angegündigt.

Da ich SV-Kunde bin und 315 einwandte, die vereinbarten Preise mit den Abschlägen weit überbezahlt sind, habe ich die Absicht, diese vorher angekündigte Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

Diese Vorgehensweise, unter Berufung auf §307 und §315, werde ich dem Versorger mitteilen und explizit noch einmal den Nachweis wirksamer Preisänderungsklauseln fordern.
Mit dem Hinweiss, dass entsprechender Sondervertrag lt. Bundeskartellamt nicht kündbar ist.

1. Wäre diese Vorgehensweise rechtlich korrekt?

2. Für mich wichtig: Gibt es eine Frist, in der ich dieses Schreiben abschicken müsste?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 23. November 2006, 13:49:19
Nachdem zeitgleich mit der Ankündigung der Preiserhöhung zum 01.10.06 von September der WAZ ebenfalls zu entnehmen war, dass NGW die Absicht hat die Preise zum 01.01.07 nochmals anzuheben, scheinen sie es sich jetzt doch wieder anders überlegt zu haben.

"NGW erhöht den Erdgaspreis zum 1. Januar 2007 nicht
Lediglich die Umsatzsteuererhöhung wird an Erdgaskunden weitergegeben"
ist seit dem 13.11.06 der Homepage zu entnehmen.

Eine diesbezügliche Pressemeldung der WAZ wurde bis dato noch nicht veröffentlicht.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 27. Januar 2007, 22:45:26
z. Info.

erst Erhöhung, dann doch wieder nicht, danach Senkung zum 01.02.07.
Konfusius lässt grüßen. :wink:

Davon abgesehen ist NGW jetzt plötzlich und unerwartet (Widerspruch Dez 04, Erinnerungen bei mir seit Dez. 06) dazu übergegangen Zahlungserinnerungen zu verschicken.

Habe inzwischen die zweite.
Die erste über Restforderung 06.
Die zweite Restforderung und Abschlag 06.
Wohin allerdings die Restforderung 05 verschwunden ist, verstehe wer will.
Dazu gab es keine Mahnung.

Mag aber auch mit der Änderung meiner Strategie zusammenhängen.
Nachdem ich mit Vergnügen herausgefunden hatte Sondervertragskunde zu sein, habe ich diese nämlich etwas umgestellt und zahle (nach Ankündigung) nur noch die in grauer Vorzeit vereinbarten Preise.
Das wirkt sich natürlich auch auf die Abschlagshöhe aus.
Es werden nach dem ersten ( normale Höhe nach Berechnung von NGW)nämlich keine mehr geleistet, da ich selbstredend Überzahlungen natürlich vermeiden möchte.

Das wirkte sich auf die Höhe der Gesamtforderung schlagartig aus. Hochgerechnet auf die Abrechnungsperiode 07 kann einem nach der Gesamtforderung von NGW dann schwindelig werden.
(Gruß an Herrn Cremer :lol:)

Die Zahlungserinnerungen erfolgen natürlich im Verbraucherinteresse um damit auch letztlich die Energiepreise möglichst niedrig zu halten.
Bitte überweisen Sie den Betrag unverzüglich...
Bei weiterem Zahlungsverzug werden wir die mit diesem Schreiben bereits fälligen Mahnkosten nachfordern und weitere Verzugskosten je Mahnung berechnen.


Den Satz zu den bereits fälligen Mahnkosten fand ich auch schon in der ersten Zahlungserinnerung.
Witzigerweise fand aber dann in der zweiten diesbzgl. auch wieder keine Forderung sondern nur die Androhung derselben statt.
Dazu fällt mir der Begriff "Nebelkerze" ein.

NGW =Gelsenwasser: also Obacht Gelsenwasser -Kunden.
Von daher würde mich natürlich interessieren, welche Erfahrungen andere Gelsenwasserkunden gemacht haben.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Cremer am 28. Januar 2007, 20:32:28
@Kampfzwerg,

die Restforderung aus 2005 wurde vermutlich ausgebucht. :wink:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: sun am 29. Januar 2007, 13:27:41
Hallo,

bin Gelsenwasser-Kunde und habe eine ähnliche Zahlungserinnerung auf die Nachforderung für 2006 erhalten (die Formulierungen kommen mir sehr bekannt vor). Ich habe geantwortet, dass es aufgrund des Widerspruchs nach §315 an einer fälligen Forderung fehlt und gebeten derartige Zahlungserinnerungen zu unterlassen. Schauen wir mal, wie es weitergeht. Nerven behalten ist angesagt.

Viele Grüße!

sun
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 02. März 2007, 19:22:56
@all

Nachdem ich meinen Versorger bereits im letzten Jahr darüber in Kenntnis setzte Sondervertragskunde zu sein, meine Strategie umstellte und mich auf 307 berufe, scheint er der Lethargie verfallen zu sein.

Auf mein diesbezügliches Schreiben erhielt ich erst nach vielen Wochen, und nur nach mehrmaliger Aufforderung, eine Empfangsbestätigung,
inclusive seines Verweises bzgl. der vermeintlichen Rechtssicherheit in Bezug auf 315, in offensichtlicher Verkennung (eher Verdrängung) der Sachlage, siehe

Sondervertragskunde und § 315 BGB (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=23020#post23020)

Das macht aber nichts, da er zwischenzeitlich nicht nur meine Argumentation sondern, unter Fristsetzung, auch noch eine Rückforderung im 5-stelligen Bereich per Einschreiben/Rückschein erhalten hat.

Natürlich hat er weder gezahlt noch sich dazu geäußert.
Es hat ihm sozusagen nachhaltig die Sprache verschlagen, wahrscheinlich liegt der gesamte Schriftwechsel derzeit zur Sichtung in der Rechtsabteilung.
Die Frist ist inzwischen selbstredend ohne Reaktion abgelaufen.

Daher eine diesbezügliche Frage:
Reicht nun eine nochmalige Aufforderung unter kürzerer Fristsetzung für den Verzug, oder ist wegen des Dauerschuldverhältnisses, nach altem Recht vor der Schuldrechtsreform das komplette Prozedere notwendig:
1. einmalige Erinnerung, 2. erste Mahnung, 3. zweite Mahnung etc.
um ihn in Verzug zu setzten und dann erst den Mahnbescheid erwirken lassen zu können?

Ich möchte den außergerichtlichen Schriftwechsel gerne selber führen, da ich bis dato noch keinen kundigen RA für die noch einzureichende Rückforderungsklage gefunden habe.
Also falls jemandem ein selbiger bekannt sein sollte (PLZ 47) bitte gerne Info! 8)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Cremer am 02. März 2007, 20:30:41
@Kampfzwerg,

ich würde ihn nach der ersten Mahnung unter Verzug setzen.

Nur, wenn hier Rückforderungen anstehen, so sind Sie auf einen Rückforderungsprozess angewiesen
 :cry:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 03. März 2007, 10:39:44
@Cremer

Sorry, aber die Antwort hilft mir nicht wirklich weiter.

Es versteht sich doch wohl von selbst, dass eine Rückforderungsklage wenig Sinn ergibt wenn keine Rückforderung besteht, oder?

Außerdem handelt es sich bei diesen um erfolgte Zahlungen aus der Zeit vor dem Einwand nach 315.
Danach habe ich selbstredend gekürzt und nur im ersten Jahr noch überzahlt, da mir der Sondervertrags-Status da noch gar nicht bekannt war.
Seit er mir bekannt ist, und nun auch dem Versorger, zahle ich nur die aufgrund des Vertrags bestehenden Preise in Höhe von 1,5 Pfg., Sie erinnern sich?

Könnte mir vielleicht jemand einen Tip auf meine Frage bzgl. des Verzugs geben?
Das wäre sehr hilfreich.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 24. März 2007, 14:02:05
NGW scheint nach Vorgabe der Mutter Gelsenwasser nun nachzulegen!
Die bestehenden Sonderverträge sollen wohl durch die Hintertüre ausgehebelt werden.

siehe auch hier, der Beitrag von wau-wau:

Gelsenwasser (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3758)

Ich bekam heute per Infopost zweierlei, zum 01.05.2007:
1. Senkung der Erdgaspreise
2. Neues Preissystem

In diesem Schreiben wurde ich informiert:
ausführliche Informationen zum neuen Preissystem, Ihre individuelle Einstufung und die Sparmöglichkeiten
sowie Ihre Vertragsunterlagen gehen Ihnen in Kürze zu.


Da ich bereits einen Sondervertrag habe, der bis dato nicht gekündigt wurde, brauche ich eigentlich keinen neuen. :wink:
Es kann sich, entgegen der Ankündigung, also lediglich um ein neues Vertragsangebot halten.

Die Formulierung "Vertragsunterlagen" in Verbindung mit "individueller Einstufung" ist also irreführend.

Die Information auf der NGW-Homepage trifft es da schon besser als die zugesandte Infopost:
Ab dem 1. Mai 2007 können die Kunden von den neuen Preisen profitieren. In den kommenden Wochen werden alle Kunden ein individuell zugeschnittenes Vertragsangebot erhalten.
http://www.ngw.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2007/03/2007_03_14.htm

Mein bisheriger Sondertarif "Erdgas Maxi" wurde aus dem Preissystem entfernt.
Statt dessen gibt es dann 4 neue Sondertarife, von denen gemäß der neuen Bedingungen sowieso nur 2 ev. in Frage kämen, also wird mich NGW wohl in den zweiten individuell einstufen wollen.

Wobei mir völlig egal ist, wie das Kind nun heisst und wie ich denn nun individuell eingestuft werden könnte, da ich die ursprünglich vereinbarten Preise weiterzahle!

Ob nun "Erdgas Maxi" oder neu "Best Plus".
Vertrag ist Vertrag.
Und der alte ist eindeutig besser als jedes neue Angebot jemals sein könnte. :lol: :D

siehe auch Thüga will neue verträge machen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=25963#post25963)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. April 2007, 13:58:21
Es ist da, das neue Angebot zum Abschluss eines Sondervertrags, obwohl der alte SV bis dato gar nicht gekündigt wurde.

Das Anschreiben enhält folgende Überschrift:
Energiesparen wird belohnt: Das neue Preissystem und Ihr Vertrag

und es geht munter weiter:
Als Ergänzung unserer Energiesparinitiative Fair + Mehr führen wir, wie angekündigt, zum 1.Mai ein neues Preissystem ein.
Kerngedanke ist, durch eine optimale Abstimmung von Kesselgröße und Erdgasverbrauch Energie zu sparen. Sie zahlen den Grundpreis ab jetzt für jedes genutzte kW Nennwärmebelastung.
So konnte der verbrauchsabhängige Arbeitspreis deutlich gesenkt werden.

die Vorteile im Überblick:
-ein Vier-Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer 13 kW Heizungsanlage spart jährlich über 80 Euro
- für das neue Preissystem bieten wir Ihnen automatisch den für Sie preislich günstigsten Vertrag an

eine ausführliche Erläuterung des neuen Tarifsystems finden Sie in dem beiliegenden Flyer. Preise und Bedingungen der Erdgaslieferung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Preisblatt.

Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte haben sich die Rechtsgrundlagen der Gasversorgung geändert. In diesem Zusammenhang haben wir eine umfassende Änderung des gesamten Tarifsystems vorgenommen.

Wir bieten Ihnen daher einen neuen Vertrag an.

Ihr neuer Vertrag
aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung und Ihres durchschnittlichen Jahresverbrauch wäre der Sondervertrag Best Plus die beste Wahl für Sie.

Was müssen Sie tun
Zum 1.Mai wird Ihr Vertag automatisch in den Grundversorgungstarif "Midi" des neuen Tarifsystems überführt.
Hierfür gelten die "Allgemeinen Bedingungen der NGW für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.

Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Sondervertrag, für den die Sonderkundenbedingungen gelten, und senden ihn bis zum 15.Mai zurück.
...


Wie ich bereits vermutete, wäre also "Best Plus" lt. Empfehlung die erste Wahl.
Wirklich dreist finde ich aber eine automatische Einstufung in den Gundversorgungs-Tarif "Midi", falls ich der Empfehlung nicht folgen möchte.
Und das trotz eines bereits bestehenden, ungekündigten Sondervertrags.

Wobei mir das wiederum die Möglichkeit eröffnen würde, nicht wie bisher "nur" auf vertraglich vereinbarte 1,5 Pfg., sondern gleich auf Null zu kürzen :wink:
Der Satz wäre dann wirklich wahr:  für das neue Preissystem bieten wir Ihnen automatisch den für Sie preislich günstigsten Vertrag an
oder auch: Energiesparinitiative Fair + Mehr

Hätte ja auch was :lol:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 14. April 2007, 14:18:19
Und, was wirst du jetzt tun?  :?:
Ich habe übrigens auch diesen Wisch bekommen...
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Cremer am 14. April 2007, 15:53:47
@Kampfzwerg,

Zitat

Was müssen Sie tun
Zum 1.Mai wird Ihr Vertag automatisch in den Grundversorgungstarif "Midi" des neuen Tarifsystems überführt.


Sie müssen also garnichts tun :(
So etwas habe ich auch schon bei unsern SW gehört

Es ist eine automatische Schlechterstellung und verstößt gegen § 1 des EnWG :wink:

und dann kommen die im Nachsatz zu dieser Äußerung:
Zitat
Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten


Die gehen ja mit Euch Kunden um, dass das die wahre Freude ist :evil:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 14. April 2007, 18:32:57
...heisst doch aber, die drücken uns in einen anderen Vertrag, oder? Steht ja drin, dass wir automatisch "überführt" werden. Oder muss ich dagegen Einspruch einlegen, wenn ich das nicht möchte?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Cremer am 14. April 2007, 20:43:16
@Schermbecker,

hat H. Fricke bereits mehr ausführlich hier beschrieben.

Nutzen Sie mal die Suchfunktion, lesen Sie mal unter Grundsatzfragen

Was ist ein Vertragabschluss / Wie werden Preise akzeptiert? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6045)

sowie die "Wichtig"-Threads, da finden Sie die Antworten

Man kann nicht einfach jemanden einen neuen Vertrag "aufdrücken" ohne den alten Vertrag r4echtsgültig zu kündigen.

Schauen Sie doch mal ob das neue Vertragsangebot auch zwei Originalunterschriften hat. "Man muss die Tinte fühlen können"

Sonst ist das alles für lau.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 14. April 2007, 20:58:28
... alles klar, ich werde mich noch einmal eingehend hier im Forum bilden.

PS: Unterschriften sind drunter - ob die original sind, weiss ich nicht. Ich schätze aber, dass die aus einem Laserdrucker sind  :twisted:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 15. April 2007, 11:48:19
@Schermbecker

wie schon Herr Cremer richtig bemerkte muss ich gar nichts tun.

Und, um Deine Frage zu beantworten: Genau das werde ich auch tun, nämlich gar nichts!
Und erst recht keine Antwort, jedweder Art, auf das sogenannte Angebot verschicken!
Ein Widerspruch ist überflüssig.
Schweigen gilt nämlich nun einmal nicht als Annahme!!!


@Cremer

Ob das Angebot mit Originalunterschriften versehen ist; ist es i.Ü. nicht: faksimile; spielt m.E. ebenfalls keine Rolle.
Im Gegensatz dazu sind Originalunterschriften auf Kündigungsschreiben, wegen der Rechtswirksamkeit derselben, zwingend notwendig.


Solange der alte SV nicht rechtswirksam gekündigt ist, erachte ich diesen auch weiterhin als bindend.

Und "überführen" lasse ich mich zwangsweise sowieso allenfalls im worst case :wink:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 16. April 2007, 20:44:01
Ich habe mir die AGB sowie die Sonderbedingungen zu dem neuen Vertragsangebot inzwischen einmal genauer angesehen.

Irritierenderweise ist es mir aber in den gesamten Bedingungen weder gelungen eine Preisänderungsklausel (307), noch eine Klausel zur einseitigen Leistungsbestimmung (315) aufzustöbern.
Sehr merkwürdig!!!
Es gibt viele Klauseln im Sinne von "das passiert, wenn sich die Preise ändern", aber keine, aus der man herleiten könnte, warum, wann, in welchem Umfang sich die Preise denn, wann? wie? wo? weshalb?, ändern könnten!
Oder ich bin mit Blindheit geschlagen, wovon ich zunächst einmal nicht ausgehe :wink:
 
@Schermbecker
Rein interessenhalber, hast du vielleicht irgendetwas in der Hinsicht gefunden???


Des weiteren ist die Höhe der so genannten Sonder-Preise in den SB nicht explizit erwähnt sondern lediglich in der Infopost näher ausgeführt!
 
Zum Vergleich, Nettopreise:

Alt (Stand 01.02.07) netto AP 4,89 ct./kWh, GP 17,15 x 12 M = 205,80 €
bei ca. Verbrauch 50.000 = insg. ca. 2650,- € p.a.

Neu (Stand 01.05.07) netto AP netto AP 4,36 ct./kWh, GP 1,12 x 26 KW x 12 M = 349,44
bei ca. Verbrauch 50.000 = insg. ca. 2479 ,- p.a.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: wau-wau am 16. April 2007, 23:02:17
@Kampfzwerg ua

Ich bin Gelsenwasser-Kunde, nehme aber bei NGW ein gleiches Vorgehen an.
Immer wieder taucht der Hinweis auf eine (Nicht)-Kündigung des alten Vertrages an.
Im Schriftwechsel mit GW wird zum 01.10.2001 die bis zum 01.04.2007 geltende Tarifstruktur Erdgas Midi, Erdgas Maxi eingeführt mit dem Hinweis, daß am Ende des Bezugsjahres nach dem günstigstenTarif abgerechnet wird. Die Einstufung erfolgte also entsprechend dem Verbrauch und unterlag keinem Vertragsangebot.
Das Preisblatt  vom 01.04.2002 war bei Erdgas Maxi mit dem Hinweis " Es gelten Sonderbedingungen " versehen, dieser Hinweis verschwand in der Jahresrechnung 2005.
Welcher Art diese Sonderbedingungen waren, weiß ich nicht. Aus meiner Sicht lag jedenfalls keine rechtliche bindende Vertragsgestaltung vor.

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung in den Westf Nachrichten vom 15.02.2007 kündigt GW die neuen Bedingungen für Sonderkunden an und schreibt , daß " die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Sonderkunden der Gelsenwasser AG und das bisherige Preisblatt zum Zeitpunkt 01.04.2007 außer Kraft treten".
Damit war der Erdgas Maxi nicht mehr aktuell.

Ich sehe es so, daß GW erst jetzt durch Erdgaslieferverträge mit mind. 12 monatiger Vertragsdauer eine Kundenbindung zu günstigsten Preisen anbietet und damit die Gasrebellen stilllegen will.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Cremer am 16. April 2007, 23:39:57
@wau-wau,

es ist zur Zeit bei den Versorgern üblich, die bestehende Tarifstruktur dahingehend ändern zu wollen, damit den Kunden ein Vertrag vorgesetzt wird, der keine Möglichkeit nach § 315 Widerspruch einlegen zuläßt.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 17. April 2007, 18:52:17
@Cremer
sehe ich ebenso!
Lediglich die Begründungen variieren. Mal ist es angeblich durch eine neue Gesetzgebung bedingt, mal eben etwas anderes. Der Protest -und die Rechtsprechung- hat inzwischen derartige Ausmaße angenommen, dass bei den lieben Versorgern die Massenpanik ausbricht. Zu Recht!

@wau-wau
NGW ist eine 100%-ige Tochter der Gelsenwasser, also ist eine einheitliche Vorgehensweise nicht wirklich verwunderlich. Die guten Leute haben schliesslich auch eine gemeinsame Rechtsabteilung.

"Erdgas Maxi" ist/war ein Sondertarif, für den dementsprechend SV-Preise gelten und ein abgeschlossener SV-Vertrag in Schriftform! zwingend Voraussetzung war. Ehemals nachzulesen auch auf der NGW-Homepage. Bei mir letzmalig nachzulesen auf der Infopost zu den Preisblättern/Preisänderungen von Sept. 2006.

Wenn aus Ihrer Sicht keine rechtlich bindende Vertragsgestaltung = Sondervertrag vorlag, gehe ich davon aus, dass Sie selbst keinen SV unterschrieben haben?
Sind Sie vielleicht in einen bereits bestehenden SV-Vertrag eingetreten, ev. ohne es zu wissen bzw. ohne eine Unterschrift geleistet zu haben?
Eigentümer? Mieter? Ihnen liegen gar keine SB vor?

Dass die Gaspreisrebellen, mit bestehenden SV, durch die Hintertüre "still gelegt" werden soll, ist doch wohl klar! :)

Zitat
Immer wieder taucht der Hinweis auf eine (Nicht)-Kündigung des alten Vertrages an.

??? Können Sie das vielleicht einmal näher erläutern?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: RR-E-ft am 17. April 2007, 19:33:08
Zitat von: \"Flynn\"
Ich bin schon seit längerem Verweigerer der stetigen Preiserhöhungen des NGW (Tochter der Gelsenwasser AG), habe allerdings das Forum bisher nicht gekannt. Wir (die NGW und ich)schreiben uns regelmäßig mehr oder weniger aufeinander bezogene Schreiben, in der die NGW Nachzahlungsforderungen anmahnt und ich im Gegenzug Rückzahlungen anmahne, da ich einen älteren Gaspreis zugrunde lege.
Nun schreibt die NGW, daß sie ein neues Tarifsystem einführt. Nach ihren Berechnungen wird mir nun ein Tarif vorgeschlagen, der gemäß meinem Verbrauch und der Nennwärmebelastung der günstigste sei.
Ich habe nun 2 Fragen dazu:
1. Kann mich die NGW in einen neuen Tarif zwingen und den alten Tarif aufkündigen? (Wortlaut des Schreibens am Ende des Beitrags)
2. Wenn ich den neuen Tarif annehme bzw. annehmen muß, erkenne ich automatisch auch den vorgegebenen Gaspreis an, der ja erheblich höher ist und gemäß meiner bisherigen Verweigerung von mir für unbillig betrachtet wird. Das nagt nicht nur an der Glaubwürdigkeit meines bisherigen Protests, es wäre ja eine juristisch billige Hintertür, Gaspreisverweigerern wie mir einen diktierten Tarif aufzudrücken.
Ist das wirklich möglich?          
                             
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Hier der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Kundin und sehr geehrter Kunde,
als Ergänzung unserer Energiesparinitiative Fair + Mehr führen wir, wie angekündigt, zum 01.Mai 2007 ein neues Preissystem ein. Kerngedanke ist, durch eine optimale Abstimmung von Kesselgröße und Erdgasverbrauch Energie zu sparen. Sie zahlen den Grundpreis ab jetzt für jedes genutzte kW Nennwärmebelastung (NWB). So konnte der verbrauchsabhängige Arbeitspreis deutlich gesenkt werden.
Die Vorteile im Überblick:
- ein Vier-Personenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer 13 kW Heizungsanlage spart jährlich über 80 Euro
- für das neue Preissystem bieten wir Ihnen automatisch den für Sie preislich günstigsten Vertrag an
Eine ausführliche Erläuterung des neuen Tarifsystems finden Sie in dem beiliegenden Flyer. Preise und Bedingungen der Erdgaslieferung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Preisblatt.
Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte haben sich die Rechtsgrundlagen der Energieversorgung geändert. In diesem zusammenhang haben wir eine umfassende Änderung des gesamten Tarifsystems vorgenommen. Wir bieten Ihnen daher einen neuen Vertrag an.
Ihr neuer Vertrag
Aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung (27 kW) und ihres durchschnittlichen Jahresverbrauchs wäre der Grundversorgungsvertrag Mini die beste Wahl für Sie.
Was müssen Sie tun?
Zum 1.Mai 2007 wird Ihr Vertrag automatisch in den Grundversorgungstarif "Mini" des neuen Tarifsystems überführt. Hierfür gelten die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.
Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Vertrag und senden ihn bis zum 15.Mai 2007 zurück. Ein Freiumschlag liegt diesem Schreiben bei. Ein Vertragsexemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Übrigens: auch im Internet können Sie in unserem Tarifrechner unter www.ngw.de jederzeit den für Sie günstigsten Preis finden.
Der Verbrauch zum 1.Mai 2007 wird rechnerisch abgegrenzt. Dabei werden zeit- und witterungsabhängige Faktoren, wie etwa die milden Temperaturen der letzten Wochen, berücksichtigt. Falls Sie uns jedoch den Zählerstand vom 30.April 2007 mitteilen möchten, tragen Sie diesen einfach auf dem Antwortschreiben mit ein.
Darüber hinaus sind diesem Schreiben die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" , die ergänzenden Bedingungen hierzu sowie die "Allgemeinen Bedingungen der Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH für die Gasversorgung von Sonderkunden" beigefügt.
Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenservice-Center montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr bei Ihren Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH  Herbert Jung/ Stefan Pruss

Fällt Euch was intelligentes dazu ein??
Flynn
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 17. April 2007, 19:41:02
Zitat von: \"Kampfzwerg\"
Hi Flynn,

jetzt weiss ich was Du meintest :wink:  :lol:

Bitte mal hier nachlesen, und bitte bis zum Ende!:
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2541)



zu Deiner Frage:
1. nein, falls Du einen Vertrag hast, der bis dato nicht rechtswirksam gekündigt wurde.
2. Nein, wenn Du nicht willst!
Das ist genau die billige Hintertüre, die Du richtig erkannt hast!

Bitte Deine Beiträge an den bereits bestehenden Schriftwechsel zum Thema NGW anhängen:
Button Antwort erstellen!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Flynn am 18. April 2007, 15:33:42
Hallo Kampfzwerg und MitstreiterInnen!
Danke für die Rückmeldung - langsam kapiere ich die Modalitäten des Forums.
Offenbar ist die beste Strategie in Sachen Tarifänderung: abwarten und Tee trinken - zumal eine explizite Kündigung seitens der NGW nicht ausgesprochen wurde, sondern nur indirekt angedeutet wird.
Selbstverständlich werde ich meinen Zählerstand mitteilen - die Heizung ist ohnehin schon seit Wochen aus.
Da bleibt mir nur die weitere Frage - soll ich meine erneuerungsbedürftige Heizungsanlage durch einen Erdgasbrenner ersetzen oder doch besser auf einen anderen Energieträger umsteigen? Es hat ja auch Vorteile, wenn man seinen "Feind" kennt... :wink:
Flynn
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: wau-wau am 18. April 2007, 18:38:53
@ Kampfzwerg

Mein Beitrag vom 16.04.07 bezog sich ua auf Ihren Beitrag vom 24.03./14.04.
Ich selbst habe keine SV unterschrieben und bin auch nicht in einen bestehenden Vertrag eingetreten.
Es war einfach so, daß Gelsenwasser im August 2001 geschrieben hat:
" Klar und übersichtlich gibt es ab Okt 2001 drei Tarife: ErdgasMini, ErdgasMidi und ErdgasMaxi - ganz nach Ihren inviduellen Bedürfnissen und Verbrauchsmengen. Gemessern an Ihrem letzten Verbrauch werden Sie automatisch in den für Sie optimalen Tarif eingestuft.... Am Ende jedes Bezugsjahres werden Sie stets nach dem für Sie günstigsten Tarif abgerechnet ".

GW hat die Tarife dann einfach in einer öffentlichen Erklärung (Zeitung) für aufgehoben erklärt.

Die angewendeten Tarife in der Jahresrechnung:
Rechnung v 31.10.2001         G 70
Rechnung v 31.10.2002         Keine Tarifangabe, sondern Bestabrechnung
Rechnung v 07.11.2003        Erdgas Maxi

Also, keine gegenseitig anerkannten Verträge !!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 31. Mai 2007, 17:56:37
Hallo zusammen,

neues von der Front.


Heute kam eine \"zweite Mahnung\". :D

In diesem Zusammenhang halte ich folgendes für erwähnenswert:

1.) Es gab keine 1. Mahnung, lediglich eine Zahlungserinnerung für den zweiten ! Abschlag 2007

2.) Die 2. Mahnung betrifft lediglich die nicht gezahlten Abschläge für 2007! also keine !!! Restforderungen aus 2004/2005/2006.

3.) Die Abschlagszahlungen für 2007 habe ich nach  dem ersten Abschlag , natürlich nach ausführlicher Begründung per Einschr./Rückschein, komplett eingestellt!
Selbstredend möchte ich Überzahlungen für 2007, über die Höhe der vertraglich vereinbarten Sonder (-vertrags-) preise hinaus, die bereits mit dem ersten Abschlag bezahlt sein sollten, vermeiden. :P

Der Schriftwechsel seit 2004 scheint den heissblütigen Sachbearbeiter allerdings nicht weiter zu tangieren. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass ich diesen mit seinem Vorgesetzten geführt habe, vielleicht ist er darüber beleidigt. :(

Jedenfall sieht er sich bemüssigt mir folgenden Brief zukommen zu lassen:

...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.



Tut dat Noat?
Muss der Kerl mir jetzt Arbeit bescheren, ich habe eigentlich auch so schon genug zu tun.

fällige Forderung???
für Abschlagszahlungen, nach Einwand 315,
auf welchem Planeten lebt der Mann denn bloss?

§33 AGB Wasserversorgung Tarifkunden???
Wasser bekomme ich nicht von der NGW, hier geht es ausschliesslich um Gas.

§ 19 GasGVV???
Für eine Sondervertragskunden  mit seit 1991  ungekündigtem Vertrag, aber dafür mit unwirksamen Preisänderungsklauseln in selbigem?
Auch wenn der Herr diesen Umstand bis heute beharrlich zu ignorieren versucht!

die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid beantragen.
Ja bitte, was denn nun ?, oder möchte er gerne beides versuchen?


Leute, Leute, ich bin es so leid!
Völlig überflüssigen Schreibkram, nur weil einer übermotiviert, oder auch schlicht dämlich, ist.

Bitte, bitte,
bitte
sagt mir jetzt nicht, ich müsste die komplette Maschinerie in Gang setzten.... ;) und das lediglich für bis dato nicht gezahlte Abschläge 07 :rolleyes: ;)


Liebe Grüße
Kampfzwerg
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 24. Juni 2007, 16:04:48
Hallo zusammen,

wir erinnern uns:

zuerst kam ein neues Vertragsangebot, ohne vorhergehende Kündigung des bestehenden Sondervertrags, mit der Androhung des Grundtarifs bei Nicht-Annahme der \"Empfehlung\" bis 15.05.:
Zitat
Original von Kampfzwerg
 
Ihr neuer Vertrag
aufgrund der uns vorliegenden Nennwärmebelastung und Ihres durchschnittlichen Jahresverbrauch wäre der Sondervertrag Best Plus die beste Wahl für Sie.

Was müssen Sie tun
Zum 1.Mai wird Ihr Vertag automatisch in den Grundversorgungstarif Midi des neuen Tarifsystems überführt.
Hierfür gelten die Allgemeinen Bedingungen der NGW für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz sowie die zugehörigen ergänzenden Bedingungen.

Falls Sie von unserer Empfehlung Gebrauch machen möchten, unterschreiben Sie bitte den beiliegenden Sondervertrag, für den die Sonderkundenbedingungen gelten, und senden ihn bis zum 15.Mai zurück.


Wie ich bereits vermutete, wäre also Best Plus lt. Empfehlung die erste Wahl.
Wirklich dreist finde ich aber eine automatische Einstufung in den Gundversorgungs-Tarif Midi, falls ich der Empfehlung nicht folgen möchte.
Und das trotz eines bereits bestehenden, ungekündigten Sondervertrags.

Dieses Angebot habe ich stillschweigend z.K. genommen und überhaupt nicht reagiert.

Dann flatterte mir eine \"2 Mahnung\" ins Haus, auf die ich ein kurzes Statement mit der Ankündigung mehrerer Beschwerden bei Bundeskartellamt etc. in Aussicht stellte.

Nun Teil drei:
Keine Rede mehr von automatischer Einstufung in den Grundtarif s.o. sondern zur Abwechslung diesmal wieder eine andere Variante mit der Überschrift:
Automatisch im günstigsten Tarif
soll heissen: diesmal automatische Einstufung in den günstigsten
Sondertarif! falls ich der \"Empfehlung\" denn, diesmal bis zum 31.07., nicht folgen möchte.
natürlich wieder ohne vohergehende Kündigung des bereits bestehenden Sondervertrags.

Originaltext:
Gemäß Ihrem durchschnittliche Jahresverbrauch...ist für Sie der Sondervertrag Best Plus die günstigere Wahl. Wir rechnen Ihren Vertrag daher ab dem 1: August 2007 zu den günstigeren sonderpreisen ab, sofern Sie uns nicht bis zum 31.07.07 gegenteilige Nachricht geben. Die neuen, für Sie gültigen Sonderkundenbedingungen, habe wir als Anlage beigefügt.

Sie hatten gegen frühere Preisanpassungen Einspruch eingelegt und sich dabei auf die Billigkeitsprüfung gemäß § 315 BGB berufen. Der BGH hatte hierzu in der vergangenen Woche die von uns vertretene Auffassung zur Rechtsmäßigkeit der Preisanpassungen bestätigt. Wir werden Ihnen in Kürze nähere Informationen zukommen lassen.

Diesmal soll ich also in den neuen Sondertarif zwangsweise überführt werden!
Falls NGW mich tatsächlich ab 1.05., wie angedroht in die Grundversorgung überführt hat, wie wollen/sollen sie mich denn dann jetzt in einen neuen SV-Vertrag überführen ?(


 8)Wenn das so weiter geht, weiss am Ende keiner mehr genau, wer denn jetzt welchen Tarif hat?
Oder haben sollte? Oder haben möchte? Oder mal gehabt hat?
Oder mal haben wird?

Dann dürfte das Gericht bei einer Klage mächtig Arbeit bekommen. =)
 
Auf die näheren Informationen zu der vertretenen Rechtsauffassung bin ich allerdings jetzt schon mächtig gespannt. Mein großes Interesse an seiner Auslegung der Rechtslage hatte ich dem Versorger schon in grauer Vorzeit mitgeteilt, da ich ja nun einmal SV-Kunde bin und mich dieses BGH-Urteil nicht betrifft. Seine Rechtsauslegung und die daraus abgeleitete Begründung für eine Zahlung erhöhter Sonderpreise ...na denn mal los. Start für einen neuen, ergiebigen Schriftwechsel? :evil:
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Cremer am 25. Juni 2007, 07:17:45
@Kampfzwerg,

So ähnlich war es seinerzeit vor über 2 Jahren bei mir auch. Nach begrenzung der Einzugsermächtigung hat man mich rückwirkend in den schlechteren Tarif gestuft.

Die Versorger machen einfach was sie wollen !!

Nun bisher habe ich 2 Jahresrechnungen selbst erstellt und wir liegen jetzt bei einer Differenz von ca. 3.000 €  :D :D :D
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. August 2007, 20:40:55
Hallo zusammen,

wie gesagt, bis dato habe ich auf keines der bisherigen \"Angebote\" reagiert!

In der Zwischenzeit kam dann eine Bitte ! des Ausgleichs der inzwischen aufgelaufenen Forderungen in Höhe von xxxx aufgrund des BGH-Urteils v. 13.06.07 (Heilbronn, Tarifkunde)
(eine Pressenotiz des BGH lag seinem Schreiben bei)
Das ist ja ein netter Versuch, aber ein Tarifkunde bin ich nicht, und werde ich ohne rechtwirksame Kündigung auch nicht etc. pp. :]

Auch dieses Schreiben habe ich stillschweigend ! zur Kenntnis genommen.
- Und wohlwollend abgeheftet!

Mit (s)einer Einschätzung im Begleitschreiben hatte der Versorger allerdings Recht: dieses Urteil des BGH hat mich, wie bereits in grauer Vorzeit an ihn auch vorausgesagt, eben wegen der Argumentation in Bezug auf SONDERVERTRAGSkunden,  interessiert. :D
Nicht mehr. Nicht weniger. =)
Ich warte nun entspannt auf die weitere Vorgehensweise des Versorgers, d.h. falls ihm wider Erwarten dann doch noch irgendwann einmal auffallen sollte, dass ich Sondervertragskunde bin, ..........?!?!
.....d a n n, und erst dann, sehen wir weiter! Und nicht früher :baby:



P.S. Ich habe immer noch mächtig Spass ! an der Sache, auch wenn es mir meine Zeit leider nicht mehr so häufig erlaubt, wie ich es mir wünschen würde.
Aber eines kann ich versprechen: \"Aufgeben\" ist meine Sache nicht!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schermbecker am 14. August 2007, 21:38:09
...halt uns unbedingt auf dem Laufenden  :D
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: rolf1412 am 16. August 2007, 15:56:51
Hallo zusammen,
bin gespannt wie ein Flitzebogen, was in der Sache Kampfzwerg vs. NGW rauskommt.
Eine Frage in eigener Sache hätte ich da:
--> Bin Tarifkunde bei NGW (hab nie einen Sondervertrag unterschrieben also nehme ich an ich bin einer)
--> Hab vor 9 Monaten auf §315 verwiesen und den Preisen und der Preiserhöhung widersprochen -
   hatte aber noch nicht die Traute wirklich die Abschläge zu kürzen.
--> Hab\' auch der angedrohten Zwangseinstufung zum Sondertarif (zum 31.7.07) schriftlich widersprochen,
    obwohl ich dadurch in einem schlechteren Tarif bleibe.
Und getzt?
1. Müssen die mich nicht automatisch meinem Verbrauch gemäß
   in den für mich günstigsten Tarif stufen (ohne Sondertarifsklausel) ?
2. bin ich als Tarifkunde jetzt schlechter dran oder besser als ein Sondertarifskunde wenn es ums Kürzen der Abschläge geht -
   bei der Fülle von Informationen in diesem Board weiss ich nicht mehr ob ja oder nein...(besonders nicht nach dem aktuellen BGB - Urteil)
3. Kann mir jemand eine Beispielrechnung zur Kürzung der Abschläge speziell für die NGW mailen oder hier posten.
   Mein Verbrauch liegt bei 18000 KWH , welche Variablen gibt\'s da noch zu beachten (Brennwertfaktor, Zählermiete... )
   Die unsäglichen Gaspreis liegen mir schon lange im Magen und ich will endlich was dagegen tun.
Wäre nett, wenn ich ein Feedback kriegen würde
 (bitte nicht in Form von \"Benutzte doch einfach die Suchfunktion\",
 da ich schon Stunden um STunden in diesem Forum verbracht und irgendwie immer noch nicht
 konkret weiss, welche Vorgehensweise die am Erfolgversprechendste ist)

 Liebe Grüße
 Rolf1412
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 24. August 2007, 21:02:13
@ Rolf1412

Zitat
Bin Tarifkunde bei NGW (hab nie einen Sondervertrag unterschrieben also nehme ich an ich bin einer)
und aus welcher Basis (Fakten) resultiert diese Erkenntnis?
diese Art Logik erschliesst sich mir nicht wirklich :)
Ich habe nämlich auch nie einen Vertrag unterschrieben und bin trotzdem SV-Kunde. Wie diesem Thread ja auch zu entnehmen ist!

Zitat
Hab vor 9 Monaten auf §315 verwiesen und den Preisen und der Preiserhöhung widersprochen -
 hatte aber noch nicht die Traute wirklich die Abschläge zu kürzen.
und warum nicht? In 9 Monaten kann man doch nun wirklich das eine oder andere mal nachlesen und zu einer Entscheidung gelangen?

Zitat
1. Müssen die mich nicht automatisch meinem Verbrauch gemäß
   in den für mich günstigsten Tarif stufen (ohne Sondertarifsklausel) ?
müssen die? Kommt wohl auf den Vertrag an !?!

Zitat
2. bin ich als Tarifkunde jetzt schlechter dran oder besser als ein Sondertarifskunde wenn es ums Kürzen der Abschläge geht -
   bei der Fülle von Informationen in diesem Board weiss ich nicht mehr ob ja oder nein...(besonders nicht nach dem aktuellen BGB - Urteil)
lesen, lesen, lesen...und eine eigene Meinung bilden (ohne \"Bild\" zu lesen) =)
Tarifkunden sind immer besser gestellt, f a l l s sie genug T r a u t e  haben sollten, da sie auf NULL kürzen
k ö n n t e n,  wenn sie denn w o l l t e n.

Zitat
3. Kann mir jemand eine Beispielrechnung zur Kürzung der Abschläge speziell für die NGW mailen oder hier posten.
wie, bitte, soll das denn gehen, ohne Deine näheren (Vertrags-) Daten, oder auch Deine \"Traute\" zu kennen ?

Zitat
Wäre nett, wenn ich ein Feedback kriegen würde
 (bitte nicht in Form von \"Benutzte doch einfach die Suchfunktion\",
 da ich schon Stunden um STunden in diesem Forum verbracht und irgendwie immer noch nicht
 konkret weiss, welche Vorgehensweise die am Erfolgversprechendste ist)

Lieber Rolf, ich möchte Dich ja nicht desillusionieren, aber machst Du es Dir nicht etwas einfach?
Wenn wir d a s alle wüssten, gäbe es diese Forum wohl nicht  =)
und Diskussionen würden sich erst recht erübrigen, oder ?! ;)

Bitte nicht böse sein, aber gestatte mir doch die folgende Frage: inwieweit bist Du denn, in immerhin  9 Monaten, im Thema überhaupt  weitergekommen??
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Flynn am 18. Oktober 2007, 20:14:18
Werte Mitstreiter!
Meine letzte Beteiligung am Forum liegt schon 1/2 Jahr zurück - doch jetzt erhöht die NGW den Druck - nicht beim Gas, aber bei deren Forderungen. Nachdem ich schon seit Jan. 2005 die Preiserhöhungen verweigere, werde ich jetzt - wie bei Kampfzwerg wohl auch, auf das bekannte BGH-Urteil verwiesen, welches aber in keiner Weise das Gebahren der NGW explizit rechtfertigt.
Mit dem Klagelied, daß die Gaspreise z.T. unter der Erhöhungsrate des Bezugspreises weitergegeben wurden, und dem Angebot, Einsicht in die Testate des Wirtschaftsprüfers (unabhängig???), werde ich nunmehr aufgefordert, den offenen Betrag bis 5.11.07 auszugleichen, da die Ansprüche sonst gerichtlich geltend gemacht würden.
Eine Mahnung vom 10.01.07 habe ich bereits ignoriert.
Ich überlege jetzt, was zu tun ist und wäre für einen Tip von Euch dankbar.
Liebe Grüße
Flynn
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 19. Oktober 2007, 08:37:08
@ Flynn

von der Wiege bis zur Bahre...Formulare, Formulare   ;)

Im Mai 07 drohte NGW mit Mahnbescheid und?/oder? Versorgungseinstellung:

...die längst fällige Forderung ist trotz Mahnung immer noch nicht beglichen. Wir fordern Sie nun letztmalig auf, den Betrag einschliesslich der Mahn- und sonstigen Verzugskosten unverzüglich zu überweisen.
Sollte das Geld jedoch innerhalb von 10 Tagen nicht auf unserem Konto eingegangen sein, werden wir gem. § 33 der Allg. Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden bzw. § 19 der Grundversorgungsverordnung GasGVV die Versorgung einstellen bzw. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.


Passiert ist nichts.
In doppelter Hinsicht: ich habe nicht gezahlt und sie nicht gesperrt und auch keinen MB verschickt.

Dafür gab es dann inzwischen 2 Angebote eines neu abzuschliessenden Sondervertrags und eine Zwangseinstufung, da keine Annahme/Unterschriften auf die Angebote erfolgten.

Inzwischen habe ich letzte Tage dasselbe Schreiben, erstmalig mit Fristsetzung, wie Du auch erhalten.
ICH bin Sonderkunde und nicht Tarifkunde.
Das BGH-Urteil betrifft mich also de facto nicht.
Daher werde ich auch auf diese Aufforderung nicht reagieren, zumal ich darauf warte, dass NGW versucht seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.
Das Echo würden sie aber sehr schwer verkraften, da bin ich sicher!

Und Du? Tarifkunde oder Sonderabkommen?

Wirtschaftsprüfer erstellen Testate im Auftrag und auf Rechnung des Energieversorgers, werden also von diesem für diesen bestellt.
Damit kann Unabhängigkeit per se schon nicht gegeben sein!

P.S.
Im Schreiben steht ebenfalls, dass NGW zusätzliche Kosten, die im Falle gerichtlicher Klärung zu meinen Lasten entstehen würden, gerne vermeiden möchte. Heisst sie möchten m i c h  nicht mit weiteren Kosten belasten.
Wahrlich eine sehr noble Gesinnung, die ich sehr zu würdigen weiss! =)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: ESG-Rebell am 19. Oktober 2007, 08:48:13
Zitat
Original von Flynn
Nachdem ich schon seit Jan. 2005 die Preiserhöhungen verweigere,
Sie haben hoffentlich nicht die Preiserhöhungen verweigert sondern die Zahlung der erhöhten Preise insgesamt. Falls nicht - nachholen mit Musterbrief.

Zitat
Original von Flynn
... und dem Angebot, Einsicht in die Testate des Wirtschaftsprüfers (unabhängig???) ...
Selbstverständlich nicht. Vom GVU beauftragte Testate sind regelmäßig als Parteigutachten abzulehnen.

Zitat
Original von Flynn
Ich überlege jetzt, was zu tun ist und wäre für einen Tip von Euch dankbar.
Aus Ihren bisherigen Beiträgen geht nicht hervor, ob Sie bislang schon Tarifkunde waren und/oder eine wirksam vereinbarte Kündigungs- oder Preisanpassungsklausel in ihrem bestehenden Vertrag haben.

Meiner Meinung nach: Weiterhin nicht einschüchtern lassen, abwarten und verklagen lassen - wenn die sich denn trauen.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Flynn am 28. Oktober 2007, 20:17:46
@ Kampfzwerg
Soweit ich das recht verstehe, bin ich auch Sonderkunde und habe den Vertrag des Hausvorbesitzers übernommen. Somit stehe ich rechtlich ähnlich da und neige dazu, abzuwarten - bislang stehe ich nach deren Rechnung mit ca. 100 € in der Kreide - bin mal gespannt, ob die für die Summe eine Klage riskieren. Es wäre schön, wenn wir in dieser Sache in losem Kontakt bleiben.

@ ESG-Rebell
Danke für die Einwände bzw. Tips - ich habe seinerzeit den Musterbrief des Vereins benutzt und denke, daß ich damit richtig liege.
Klar, daß Gutachter ihren Auftraggebern nach dem Mund reden - oder sie werden in der Konsequenz nicht veröffentlicht. Ein durchschaubares Spiel.
Ich werde die weiteren Aktivitäten der NGW gerne hier weitergeben.  Die nächste Jahresrechnung müßte dieser Tage ja eintrudeln - mit entsprechenden Forderungen.

Solidarische Grüße
Flynn
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 03. November 2007, 20:19:01
@Flynn

ich glaube kaum, dass die NGW für 100,- eine Klage riskieren =)
wenn ich überdenke, dass sie es bei mir bzgl. einer größeren
4-stelligen \"Nach-Forderung\" ja auch nicht tun  :D
Ich habe nämlich meine Jahresrechnung schon  ;)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. November 2007, 13:32:27
Hallo zusammen,

wie gesagt, ich habe inzwischen meine Jahresrechnung 2007 erhalten und mir diese einmal näher angesehen.

Ergebnis: es wird, gelinde gesagt, etwas sehr unübersichtlich.

Gut: In der Forderung ist keine Aufrechnung aus Vorjahren enthalten, es wird nur 2007 abgerechnet.

Schlecht: Eine ganze Seite mit Berechnungen, da sie doch tatsächlich das Angedrohte auch wahr gemacht haben:
Alt SV-Tarif, neu Grund-Tarif, neu SV-Tarif
und zwischendrin auch noch eine Änderung der Berechnung der Grund- und Arbeitspreise.  
Die geänderte UST ist da noch das geringste Übel.

Das heisst:

1. Einstufung in den Grundtarif seit Mai 07, da ich das entsprechende erste Angebot eines n e u e n  SV nicht angenommen bzw. nicht unterschrieben habe.

2. Einstufung in einen neuen SV seit Oktober 07, da ich das entsprechende zweite Angebot eines neuen SV ebenfalls nicht annahm.

Die haben mich doch tatsächlich einfach umgestuft, wie sie lustig sind.
Und darunter auch noch einmal aus der Grundversorgung in einen (wieder zustimmungspflichtigen) SV.
Und das alles ohne Kündigung des bis dato bestehenden Sondervertrags.

Alles zusammen ergibt 9 (in Worten neun) verschiedene Abrechnungszeiträume.
Sind die noch ganz dicht ?
Ich glaube es einfach nicht. :evil:

Fällt Euch dazu etwas ein?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. November 2007, 17:24:44
Ich habe mir jetzt folgendes statement auf die Jahresrechnung überlegt:


Sehr g....

Die Jahresrechnung 2007 ist offensichtlich unrichtig erstellt.
Gemäß dieser Rechnung berechnen Sie die Tarife ErdgasMaxi, Mini und Best Plus.

Bei dem zwischen Ihnen und uns seit xxxx bestehenden Vertrag handelt es sich um einen Sondervertrag.
Eine einseitige Vertragsänderung Ihrerseits ist ohne meine ausdrückliche Zustimmung rechtlich nicht möglich.  

Ich widerspreche daher ausdrücklich Ihrer einseitigen Umstellung/Umstufung in jedweden anderen Tarif und bestehe auf Einhaltung unseres ursprünglich bestehenden Vertrags unter Zugrundelegung des Tarifs ErdgasMaxi.

Dem entsprechend fordere ich Sie zur Überprüfung und Korrektur der o.g. Rechnung unter Verwendung der in den damaligen Sonderbedingungen benannten Preise des Tarifs ErdgasMaxi auf.
 
Nach Erhalt und Überprüfung der korrigierten Rechnung werde ich Sie schriftlich über meine weitere Verfahrensweise in Kenntnis setzen.

Ich weise ebenfalls explizit darauf hin, dass die Kündigung von Sonderverträgen und die Einstufung in den Allgemeinen Tarif nach Einwand von § 315 BGB gemäß Stellungnahme des Bundeskartellamts unzulässig ist.  



Was meint Ihr dazu???
Könnte ich das losschicken, oder habe ich etwas übersehen?


P.S.  na super vielen Dank, 100 hits, aber keiner gibt mal ein feedback,
Mensch Leute!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 06. November 2007, 12:20:24
Huhu Leidensgenossin,

bin leider erst jetzt mal wieder surfen gewesen.

Ich würde den vorletzten Absatz \"Nach Erhalt...\" verzichten.

Mein Cousin meldet sich morgen bei mir!!!

Gruß
Schwalmtaler

P.S.: Viel Spaß noch in der Freizeit!!!! :D
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: sailingulla am 06. November 2007, 16:17:30
Hallo ! Ich bin auch Kunde vom NGW und verfolge dieses Forum schon längere Zeit. Im Jahre 2006 habe ich auch mit Hilfe des Energienetzes den Preisen widersprochen und habe daraufhin alle Antworten, Angebote und Mahnbriefe vom NGW analog von kampfzwerg erhalten.

Dabei habe ich festgestellt, dass scheinbar auch ich ein \"Sonderkunde\" bin, denn laut der Jahresrechnung 2007, die ich vorige Woche erhalten habe, habe ich den gleichen Tarifwirrwarr, mit dem einzigen Unterschied, dass ich zum Schluß in \"Best\" statt \"Best plus\" gelandet bin.

Auch ich habe keine Aufrechnung in der Jahresrechnung 2007 mit den \"Forderungen \" von NGW aus dem Jahre 2006. Aber  man will mir - zusammen mit dem neu festgelegten Abschlag - am 20.11.07 die Forderung aus der Rechnung 2007 vom Konto abbuchen.

Meine Frage ist nun: Kann ich in diesem Jahr genau den gleichen Musterbrief verwenden, der noch immer für die Anwort auf die Jahresrechnung hier angeboten wird, oder hat sich aufgrund der diversen Urteile im vergangen Jahr hier etwas geändert?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 07. November 2007, 08:42:03
Hi sailingulla,

haben sie auch die Zahlungen gekürzt?

Ich würde die Einzugsermächtigung widerrufen und einen nach Ihrer Berechnung bestimmten Betrag per dauerauftrag überweisen. Diese berechnung dem Versorger mitteilen!!!

Wie lange sind sie schon Kunde und welchen Preis zahlen sie???
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: sailingulla am 07. November 2007, 10:10:08
Ja, die Zahlungen habe ich gekürzt - ich habe eine neue Rechung aufgemacht für die abgelaufene Zahlungsperiode und hätte nach dieser Berechnung (Basis Sept. 04 = 3,2 ct kWh) ein Guthaben von ca. 80 Euro. Ich hatte schon vorausberechnet und ab Mai 07 die Vorauszahlungen noch mal gekürzt, bin aber leider doch etwas zu hoch geraten mit der gezahlten Summe.

Man hat mir für den REst des Jahres 2006 den Tarif ErdgasMaxi \"zugewiesen\", danach erst wieder \"ErdgasMaxi\", dann \"Mini\", danach \"Best\" - warum auch immer. Kunde bin ich seit 2000.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Sandhase am 08. November 2007, 13:52:02
Hallo Mitstreiter.
Bin dabei die Rechnung der NGW zu verstehen. Muß ich aber wohl nicht, weil ich denen die Rechnung auf alte Gaspreise zukommen lassen werde. Wie mitstreiter Kampfzwerg bin ich auch verwundert über soviel Zahlenspiele und besonders über den veränderten Umrechnungsfaktor m²/ kwh ( alt 11,43 neu 11.29 ).Kann mir da einer mal was zu schreiben. Ansonsten möchte ich auch noch gerne wissen mit welchen Begleitschreiben ich die Rechnung nach alten Preisen auf den Weg bringen kann.

Liebe Grüße an alle Mitstreiter
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. November 2007, 16:19:31
@schwalmtaler
morgen ist heute schon gestern =)
na und ???


@sailingulla und @sandhase
Willkommen im Club :] Schön, zwei neue NGW ´ler kennenzulernen


@sailingulla
1.
Schwalmtaler hat Recht: Einzugsermächtigung widerrufen, ansonsten würde NGW auf jeden Fall gem. RG abbuchen lassen -und so kannst Du Dir die Rückbuchung sparen.
Dem Versorger die eigene Berechnung zukommen lassen und selbst überweisen, unter genauer Angabe des Verwendungszwecks, das ist besser als Dauerauftrag, der liesse sich ggf. nämlich nicht wieder zurückbuchen.
Ich würde das Guthaben dennoch von der Rechnungssumme abziehen.
Beim nächsten mal aber bitte 2-4 Monate vor der Jahresrg mal gegenrechnen und den/die letzten Abschläge ggf. einbehalten (natürlich dem Versorger mitteilen; geht bei Dauerauftrag i.Ü. auch nicht)

2.
Wenn Du Sonderkunde bist, warum kürzt Du dann auf den Stand der Preisbasis Grundtarif 04 und nicht auf die Preisbasis Sondertarif 2000?

3. ErdgasMaxi war auch bereits vor der Umstellung des gesamten Preisgefüges 2007 durch NGW schon Sondertarif.

4. Wenn der Vertrag von 2000 nicht wirksam gekündigt wurde, besteht er immer noch und man kann ganz einfach die eigene RG mit den ursprünglich \"vereinbarten\" Preisen aufmachen. Der Tarifwirrwarr hat sich somit in Nanosekunden erledigt.


Ich würde die gesamte Strategie noch einmal genau überdenken, bevor ich einen Musterbrief losschicke.
Dieser sollte grundsätzlich immer auf die Gegebenheiten/Übereinstimmungen des vorliegenden, jeweiligen Falles \"abgeklopft\" werden.


@sandhase
stimmt genau  ;) siehe4.
Das Begleitschreiben kann kurz, knapp und formlos selbst erstellt werden.
Bezug auf den eingereichten Widerspruch nehmen und die eigene Rechnung aufstellen. Achtung auch hier wieder unter Verweis auf §§ 366, 367 BGB.
Und dann selbst überweisen.

 ?( Mich irritiert jetzt aber der Umrechnungsfaktor, der bei mir nämlich wieder anders aussieht:
2006: 9,88 und 2007: 9,97
???
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 12. November 2007, 08:26:17
Moin kampfzwerg!

nen Dauerauftrag kann man aussetzen, den Betrag ändern (reduzieren) oder kurzfristig ganz löschen. Kein Problem!
So verfahre ich auch. jeden Monat verbrauch kontrollieren und innerhalb der letzten 4 Monate vor Jahresabrechnung Anzahlungen anpassen. Notfalls jeden Monat.

War deine Suche erfolgreich? Ich hab immer noch nichts gehört von meiner buckeligen Verwandtschaft, sorry!

Melde mich die Tage bei Dir.
Schwalmtaler
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: sailingulla am 13. November 2007, 10:44:46
Hallo !
Danke für die Tipps und Hilfen!

Ich habe die Einzugsermächtigung widerrufen und werde nun selber überweisen, die erste Rate abzüglich der zuviel gezahlten Summe aus 2007. Ausserdem habe ich der NGW untersagt, die Rechnungssumme von meinem Konto abzubuchen.

Dass ich Sonderkunde bin, hab ich ja jetzt erst herausgefunden, nachdem ich mich mal mit dem Tarifwirrwarr auf der Jahresrechnung beschäftigt habe. Ich muss noch nachträglich aufrechnen, wieviel ich aufgrund des Preises von 2000 zuviel gezahlt habe. Das kann ich ja noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnen.

Mein Umrechnungsfaktor ist übrigens auch 9,97.

Viele Grüsse
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Sandhase am 13. November 2007, 16:41:37
Hallo Mitstreiter.

Ich muss zu dem Thema noch mal nachfragen. Laut Rechnung wird bei mir der m3 Verbrauch (Differenz) mit dem Faktor 11.29 multipliziert um den kWh Verbrauch zu erhalten. Mit Eurem Faktor 9.97liegen wir ja Meilenweit auseinander und das irritiert mich schon.    Hat einer des Rätsels Lösung

Ich habe Okt.2004 Einspruch erhoben und bezahle  den zu diesem Zeit- punkt gültigen Gaspreis. Das wurde im Forum empfohlen. ?(

Danke Euch allen und weiterhin gutes gelingen
Gruß Sandhase
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 13. November 2007, 18:02:09
@sandhase

 ?( ich begreife es nicht: der Umrechnungsfaktor bzw. die Brennwerte m ü s s t e n  bei einem Versorger doch identisch sein!

Brennwertfaktor beim Erdgas (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7034&hilight=umrechnungsfaktor)

Die Preisbasis, nach der Du abrechnest, bleibt Dir und Deinem Risikobewusstsein überlassen, sollte sich aber m.E. schon danach richten, ob Du Sondervertrags- (mit \"vereinbarten\" Preisen) oder Tarifkunde bist!?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 16. November 2007, 18:20:03
@all

 :D  :]   =)
ich bin begeistert, denn eben diese Klauseln verwandte die NGW in ihren Sonderbedingungen.
Des gleichen dürften sie ebenfalls in den Gelsenwasser-Verträgen zu finden sein.


Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"

Ich wunderte mich schon sehr über die plötzliche Wortkargheit des Versorgers.

Nach dem heutigen Urteil des OLG Bremen sehe ich der Realisierung dieser Drohung mit Spannung, besser noch, mit (noch mehr) Vorfreude entgegen.  =)
Zum Einen, da die beanstandeten Klauseln in meinem Vertrag stehen,
zum Anderen, weil ich eben nicht nur die Preiserhöhungen seit 2004 beanstandet habe.

Und ich habe konsequent gekürzt, d.h. von der inzwischen aufgelaufenen Forderung könnte man sich locker einen dreiwöchigen Maledivenurlaub leisten.

Außerdem weiss ich jetzt auch ganz genau, dass die Umstellung meiner Strategie von 315 auf vorrangig 305/307 vor geraumer Zeit schon goldrichtig war - und ich weiss jetzt ebenfalls, warum die NGW mir zwar laufend Preisänderungen schicken, in denen das Wort Sondervertrag jeweils explizit erwähnt ist, sich in ihren Antwortschreiben auf die Widersprüche aber, schon fast verzweifelt, ausschliesslich auf 315 beziehen und das Wort \"Sondervertrag\" erfolgreich vermieden haben.


Denn, wenn - wie RR-E-ft schrieb:
Das hilft aber auch nicht, wenn es in den Verträgen schon keinen wirksamen Rechtsgrund für Preiserhöhungen gibt. -
was sollte den Verbraucher davon abhalten, die ohne Rechtsgrund vom Versorger erlangten Leistungen, unabhängig von Preiserhöhungen seit 04, sondern rückwirkend seit Vertragsbeginn zurückzufordern! 8)


vielleicht kommt ja wieder etwas Bewegung in diese Diskussion?
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5377&hilight=schadenersatz)


http://oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Urteil_071116.pdf

OLG Bremen, Gaspreis- Urt. v. 16.11.2007, 5 U 42/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=35662#post35662)

OLG verhandelt am 17.10.2007 über Gaspreise (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7759)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 30. November 2007, 19:27:46
es wird besser und besser :]

nach den monierten Klauseln gem. OLG Bremen (s.o.) gibt uns jetzt auch das LG Köln weitere Munition.

LG Köln, rt. v. 24.10.2007 - 26 O 91/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8341)

Seite 3 des Urteils LG Köln:
Punkt 3.) und 4.) die Formulierungen der nun unwirksamen Klauseln kommen mir doch sehr bekannt vor  :]
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Dezember 2007, 19:47:09
Zitat
Nach meinem abgeschickten statement auf die Jahresabrechnung - in Verbindung mit dem modifizierten Musterbrief - erhielt ich eine sehr knapp gehaltene Eingangsbestätigung mit der Aussage ich müsse \"nun damit rechnen, dass wir unsere Ansprüche einschließlich Verzugszinsen auf dem Klageweg geltend machen.\"

Inzwischen erhielt ich folgendes Schreiben:

...mit Ihren Schreiben vom XX halten sie Ihren Widerspruch gegen die Angemessenheit der Anpassung unserer Gaspreise weiterhin aufrecht und zahlen auch die Rückstände aus vorhergehenden Jahresrechnungen nicht bzw. beanstanden unsere Jahresrechnung 2007.
Unsere Gaspreise (Grund- und Arbeitspreis) - so Ihre Begründung - seien unangemessen hoch, d.h. entsprächen nicht der Billigkeit im Sinne von
§ 315 BGB.

Der BGH hat mit seinem Grundsatzurteil vom 13.6.07, Az VIII ZR 36/06, Rechtssicherheit geschaffen mit folgenden Feststellungen:

1. Das Gasversorgungsunternehmen ist - ausgenommen bei Vorliegen einer im gegenseitigen Einvernehmen anders lautenden Regelung im Einzelfall -  jederzeit berechtigt, die Gaspreise anzupassen, d.h. anzuheben oder zu senken.

2. Der einseitig vom Versorgungsunternehmen bestimmte Gaspreis unterliegt der Billigkeitskontrolle gemmäß § 315 BGB.

3. Die Anpassung/Anhebung des Gaspreises entsprichit der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB , wenn das Versorgungsunternehmen lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergibt.

4. Die Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation kann vom Gasversorgungsunternehmen nicht verlangt werden.

Wie Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt, hat unser Haus die Gaspreise nur angehoben entsprechend dem Anstieg unserer Bezugskosten. Das hat eine unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Er bescheinigt weiterhin, dass teilweise sogar geringere Kosten an die Kunden weitergegeben wurden.
.....Die in unserer Jahresrechnung 2007 in Ansatz gebrachten Gaspreise sind mithin angemessen.
Wir können Sie daher nur erneut auffordern, die Rückstände aus vorhergehenden Rechnungen, unsere Jahresrechnung 2007 sowie die zukünftigen Abschlagsbeiträge jeweils in vollständiger Höhe und fristgerecht auszugleichen.

Sollten bis spätestens Ende dieses Jahres unsere Forderungen nicht  ausgeglichen sein, werden wir ohne weitere Vorankündigung unsere Ansprüche in Form einens Musterverfahrens gerichtlich geltend machen.
...

Hat jemand ähnliche Drohungen erhalten?
Ernst nehmen?
Eure Meinung bitte!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Sandhase am 10. Dezember 2007, 09:38:41
Hallo Mitstreiter.
Dieses Schreiben ist bei mir auch eingetrudelt. Ich weiss es auch nicht einzuschätzen. Wäre schön zu wissen was für Chancen die überhaubt mit einer Klage haben. Oder ist das nur Säbelrasseln.
Gruss Sandhase
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Stefan25 am 10. Dezember 2007, 11:17:50
Hallo zusammen,

identisches Schreiben habe ich auch erhalten.

Vielleicht ist die Zahl der Widerständler bei Gelsenwasser so geschrumpft, dass sich jetzt eine Klage gegen jeden einzelnen lohnt.

Oder Gelsenwasser hat so viel Gewinn gemacht, dass der Posten \"Rechtsberatung\" zwecks Steuerminderung noch ein bisschen Umsatz braucht  ;)

Ich kümmere mich jetzt um einen kompetenten Rechtsanwalt und warte einfach ab. ..
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schinderhannes am 10. Dezember 2007, 18:09:46
Hallo Zusammen

Ich habe vor ca. vier Wochen ebenfalls der Jahresrechnung mit der Bitte, den Tarif lt. dem Vertrag von 1994 anzuwenden, widersprochen und habe bis Heute noch keine Antwort erhalten. Der Rechnungsbetrag wurde trotz Rückzugs der Einzugermächtigung widerrechtlich abgebucht. Rückbuchung ist aber bereits erfolgt und ich habe nun einfach den von mir gewählten Abschlag aus den letzten Jahren überwiesen.

Ich denke wir NGW\'ler sollten uns bei einer Klageerhebung mit einem Fachanwalt zusammentun und gucken was \'rauskommt.

Also auf in den Kampf!!

Gruß

Schinderhannes
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 11. Dezember 2007, 08:25:30
Moin Kampfzwerg und Leidensgenossen,

sofern ihr einen Sondervertrag habt wie Kampfzwerg, würde ich mir nun zwar mit Nachdruck - aber ohne Panik - einen Anwalt suchen.
Vielleicht fällt es gemeinsam leichter, einen Anwalt zu finden, der Euch im Falle einer Klage vertritt.  Gleicher Versorger minimiert doch den Arbeitsaufwand des Anwaltes bei gleichbleibender Bezahlung!

Ich gehe aber davon aus, das NGW/Gelsenwasser bewusst ist, das das angesprochene Urteil nur für Tarifkunden gilt!

Kampfzwerg, wenn du Lust und Zeit hast - ich bin bis 15Uhr im Büro zu erreichen!

Gruß
Schwalmtaler
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Sandhase am 11. Dezember 2007, 20:35:19
Hallo Schwalmtaler.
Mit Sondervertrag bin ich mir noch nicht so sicher?Im Vertragkopf steht wohl: \" Unter Anerkennung der jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas  (AVB ) und - bei Versorgung zu Preisen der Sonderbedingungen - u.s.w. \"
Den Rat, einen gemeinsamen Anwalt  suchen,finde ich sehr gut. Danke für die Anregung. Wäre dann auch schön zu erfahren ob andere Mitstreiter daran Interesse haben sich dem anschließen wollen.   Das gemeinsame suchen eines Anwaltes müsste dann wohl auf einer anderen Plattform wie dieses Forum geschehen?
Gruss Sandhase
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Bernie57 am 12. Dezember 2007, 11:12:48
..ich wäre auch dabei.... ;)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: benno am 12. Dezember 2007, 19:07:59
Hallo zusammen,
bin seit 1994 NGW-Kunde (Sondervertrag). Die im Vertrag enthaltene Preianpassungsklausel ist m.E. unwirksam.
Aktuell zahle ich daher nur noch Abschläge berechnet nach Preis von 1994. Die erwähnte Klageandrohung (Formschreiben) habe ich ebenfalls erhalten. Habe wie Mitstreiter Kampfzwerg gegenüber der  NGW einen Rückforderunganspruch auf überzahlte Beträge der Jahre ab 1996  geltend gemacht und eine Gegenklage angekündigt für den Fall der Klageerhebung durch NGW.
Null Reaktion seitens NGW.
Habe daher jetzt eine Rechtsanwältin aus Düsseldorf damit beauftragt eine Klage gegen NGW zu prüfen. Die Anwältin habe ich der RA-Liste des Vereins entnommen; ist dort als besonders erfahren in Sachen \"Energierecht\" ausgewiesen.
Irgendwann muss man ja mal was unternehmen, insbesondere wegen drohender Verjährung evtl. Rückforderungsansprüche.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 13. Dezember 2007, 13:47:30
Hallo benno,

meinst du Fr. Holling von Holling u. Kretzschmar?

Diese hat auch schon Erfolge am LG Mönchengladbach erzielt! Vielleicht vertritt Sie ja alle NGW-Kunden!!!


Viel Glück und Erfolg!!!!!!!!!!!!!!!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: benno am 13. Dezember 2007, 13:57:30
Hallo Schwalmtaler,
genau die meine ich. Ich habe auch den Eindruck, dass man da bestens aufgehoben ist.
Vielleicht sollten wir NGW\'ler uns mal in natura treffen, um uns auszutauschen.

Gruß
benno
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Sandhase am 14. Dezember 2007, 09:06:57
Moin, Moin,
Ich wäre bei einem Treffen dabei um sich mal persönlich austauschen zu können.
 Gruss Sandhase
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schinderhannes am 14. Dezember 2007, 16:02:37
Hallo Zusammen

Habe heute dieses Schreiben mit der Drohung eines Musterverfahrens auch bekommen. Für mich sieht es eindeutig wie ein Standardschreiben aus. Es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, wie von mir gefordert, ein Neuberechnung nach dem vertraglich vereinbarten Tarif von 1994 zu erstellen. Weiterhin das übliche Bla Bla mit Wirtschaftsprüfer und so.

Trotzdem sollten wir das Treffen jetzt bald in Angriff nehmen!

Gruß
Schinderhannes
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. Dezember 2007, 19:18:26
@all

Hallo Leute, wo kommt ihr denn auf einmal alle her =)

einen gemeinsamen Austausch bei einem gemütlichen Beisammensein fände ich ebenfalls sehr schön.
Ehrlich gesagt, hätte ich i.M. aber nicht die Zeit diesen zu organisieren.
Vielleicht erklärt sich ja ein anderer Mitstreiter dazu bereit?
In diesem Falle gebt mir einfach den Termin bekannt und ich bin natürlich dabei.
Es wäre auch nett, dazu nicht unbedingt bis nach Münster fahren zu müssen, da gibt es zwar einen schönen Weihnachtsmarkt, aber wir wollen uns ja austauschen und nicht...... ;).....
....denn sprechfähig (und fahrtüchtig) sollte man schon bleiben.

Davon abgesehen, empfinde ich das o.g. Schreiben als Säbelgerassel!
Es enthält i.G. keine Information, keinen Wert, und keine Aufstellung der Forderung, keine Summe in €, o.ä.
Also?
Woher soll der \"gemeine\" Kunde denn nun wissen, in welcher Höhe bzw. Summe die NGW die jeweilige Forderung beziffert!
Ohne jedwede Forderungsaufstellung!

Zitat: ....Rückstände aus.... in vollständiger Höhe.... auszugleichen?
Vollständig? In welcher Höhe? Zahlen? Fakten?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: benno am 17. Dezember 2007, 14:41:11
Hallo zusammen!

wg. Treffen.
Vielleicht sollten wir das für Mitte bis Ende Januar 2008 ins Auge fassen und uns dann an einem möglichst zentralen Ort treffen. Dazu müssten wir natürlich mal unsere Wohnorte outen. Ich komme aus Schermbeck.

Interesantes zu NGW, Gelsenwasser ....
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,523775,00.html
 offensichtlich kommt da \"Großes\" auf uns zu.

Schönen Tag noch!
Gruß
benno
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: lex am 29. Dezember 2007, 23:06:27
Hallo zusammen!

Frohe Weihnachten gehabt zu haben!

Kurze Info meinerseits:
- bin ebenfalls seit 2004 Widerständler (3. Jahresabrechnung)
[dank der hier vorhandenen Musterschreiben und vielen Infos anderer Mitstreiter
bin ich ermutigt worden, und konnte auch meinen Nachbarn dazu gewinnen]
- Habe die Beiträge von Kampfzwerg (u.a.) verfolgt und kann nur bestätigen,
das die Schreiben doch ziemlich identisch sind, so auch das Letztere
\"Androhung eines Musterverfahres\"

Bzgl. Sondervertrag bzw. Grundversorgung habe ich mittlerweile Klarheit.

Vorgeschichte:
Habe 2003 das Haus gekauft (kein Neubau) und nach Zählerstandabgleich (telefonisch) ein Schreiben von NGW bekommen: \"...hiermit bestätigen wir den durch Entnahme von Erdgas über Ihren Erdgasanschluß zustande gekommenen Vertragsschluß. Neben den Bedingungen aus diesem Vertrag gelten die AVB, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden, sowie das jeweils gültige Preisblatt. ...\". Ferner stand in dem Schreiben der Anfangszählerstand, Zählernummer, NWB der Gastherme, und der Tarif (ErdgasMidi).
Beigefügt war eine Info-Broschüre mit dem Ablauf (Abschlagszahlung, Zählerstand, Rechnung, etc.). Das Preisblatt enthielt drei Tarife (Erdgas-Mini,-Midi, u. Maxi) und
eine Berechnung der Grundpreise. Außerdem einen Hinweis, das bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten der günstigste Tarif (Midi oder Maxi) für die Jahresabrechnung genommen wird. Ein Vertragswerk habe ich nie erhalten.

In einem Schreiben vom 11.September 2006 \"Anpassung der Erdgaspreise zum 1. Oktober 2006\" werden allerdings Erdgas-Mini und -Midi als Allgemeine Preise (... für Haushaltskunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung...) benannt und nur ErdgasMaxi als Sondervertrag ausgewiesen!
Demnach bin ich kein Sonderkunde!

Meine letzte Abrechnung ist auch sehr unübersichtlich (Drei Tarife: ErdgasMidi, Mini, Best + MwSt-Änderung + Preisänderung).
Meinen Widerspruch zur \"Zwangseinstufung\" in den Best-Tarif wurde immer noch
nicht akzeptiert (bereits zweites Schreiben verschickt).

Hier wird auch viel über den Faktor zur Umrechunung in kWh berichtet, Habe meine Werte mal gesammelt: 2003/4-9,98 2004/5-9,94 2005/6-9,88 2006/7-9,97.

Die Grundpreisberechnung bzw. die neue Preisgestaltung ist ebenfalls schleierhaft (Angabe Nettopreise):
[1] Bisher ErdgasMidi 9,45€/Monat (bis 10kW)
zzgl. 0,51€/Monat für jedes weitere kW,falls >10kW

[2] Ab 01.Mai 07 Mini 2,55€/Monat (unabh. von kW)
Midi 0,98€/Monat je kW
!!! automatische Umstufung in Midi !!!

[3] Ab 01.August 07 Mini 2,55€/Monat (unabh. von kW)
Midi 18,90€/Monat (unabh. von kW)
Best 0,98€/Monat je kW
!!! automatische Umstufung in Best !!!

Mit meiner Anlage (18kW) ergiben sich somit zwei saftige Preiserhöhungen:
[1] 162,36€ [2] Midi 211,68€ [3] Midi 226,80€

Eine Umverteilung, die angeblich die Sparsamen belohnt. Hat für mich aber eher den Anschein die Einnahmen zu sichern. Logischerweise müssten die Grundpreise sinken und der Arbeitspreis steigen, damit Sparsamkeit Wirkung zeigt!
Wer kann schon \"mal eben\" eine neue Heizungsanlage kaufen, um seine Grundpreise zu senken, und wer weiß was morgen wieder für \"Besch... den Kunden, wo es nur geht\"-Strategien unterwegs sind.
Habe meine Heizung vor kurzem Warten lassen und nebenläufig mal gefragt, ob eine Reduzierung der NWB der Gastherme überhabt möglich und sinnvoll ist. Natürlich nicht (zumindest meine Anlage)! Die Geräte sind entsprechend ausgerüstet. Damit die Abgaswerte weiterhin GUT bleiben, sollte die Gasmenge NICHT reduziert werden, weil die Luftmenge gleich bleibt; kann halt nicht verändert werden!

Leider habe ich das letzte Jahr verpennt meine Abschlagszahlungen zu reduzieren. Der Winter war doch recht mild. Gelobe Besserung!

Am 17.12.2007 habe ich ein weiters Schreiben von NGW erhalten. Was schon!
Rechzeitig zum Weihnachtsfest \"... untere Beschaffungskosten sind wieder gestiegen ...\".

Habe den Eindruck, das NGW sich Ihrer Sache doch sicher ist, weil mittlerweile wieder 12 Abschlagszahlungen erfolgen sollen, der erste Abschlag mit der Abrechnung erfolgt und angepasste Abschläge nicht bestätigt werdenm, ferner mein Widerspruch noch nicht bestätigt wurde.

Das Warten darauf, das die Herren Politiker etwas unternehmen bzw. ein Gericht eine Entscheidung fällt macht mich mürbe. Aber ich will nicht verzagen und schliesse mich Eurer Idee an: Treffen und vielleicht eine gemeinsame Rechtsvertretung finden - gute Idee - auf das wir weiter kommen!

Gruß
Lex
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 02. Januar 2008, 12:31:22
Hallo Lex,

hast Du mit Hauskauf nichts bzgl. Gasbezug unterschrieben?

Was steht denn auf deiner ersten Abrechnung? Sondervertrag oder Midi/Maxi?

Ob Sondervertrag oder Grundversorgung läßt sich nicht einfach aus abgerechnetem Tarif klären.
Sondern was hat man untzerschrieben bzw. hat man überhaupt was unterschrieben ist auch wichtig!

Gruß
Schwalmtaler
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: lex am 02. Januar 2008, 14:57:27
Hallo Schwalmtaler,

nein ich habe nichts unterschrieben. Habe ich bisher noch nicht gebraucht (also auch nicht, als ich noch zur Miete wohnte). Nur per Telefon die Anschlussdaten und den Zählerstand bekanntgegeben, das wars.

In den \"Preisblättern\" bzw. ausgewiesenen Preisen auf entsprechenden Schreiben ist zu Anfang nur ErdgasMaxi mit \"Es gelten Sondervereinbarungen\" gekennzeichnet!
Erst mit dem Schreiben \"Anpassung der Ergaspreise zum 1. Oktober 2006\" sind die
Tarife ErgasMini u. ErgasMidi deutlich gekennzeichnet als \"...Versorgung von Haushaltskunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung...\".
In den Abrechnungen steht kein besonderer Vermerk.
Muss ich jetzt wieder zweifeln?!

Welchen Tarif haben Sie? Mussten sie etwas unterschreiben? Haben Sie ein Vertragswerk
bekommen ?

Gruß
Lex
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schwalmtaler am 03. Januar 2008, 09:56:43
Hallo Lex,

schau mal in deine PN!!!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Bernie57 am 03. Januar 2008, 11:02:24
@ schwalmtaler

Zitat: Hallo Lex,
schau mal in deine PN!!!

Bei mir sind die Verhältnisse genau so wie bei Lex. Kann ich bitte auch eine PN bekommen?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. Januar 2008, 09:28:10
@all

ich wünsche allen Mitstreitern ein erfolgreiches und frohes neues Jahr, Kampfgeist, Mut und Durchhaltevermögen. Und Humor  ;)



@Schwalmtaler, Lex, Bernie57

Ehrlich gesagt, kann ich nicht erkennen wieso diese Diskussion über PN geführt werden sollte!
Bezogen auf deren Inhalt hätte ich meinen Schriftwechsel und vieles mehr hier ebenfalls nicht veröffentlichen dürfen.
Und inwieweit hätte Euch das in der Sache dann weitergebracht?
Eben!

Zur Sache:  Die Modalitäten in Bezug auf Tarifkunden, Sondervertragskunden und konkludenten Vertragsschluss durch Entnahme von Gas, sind hier im Forum bis heute mehrfach und umfassend diskutiert worden.
In aller Freundschaft: Meine Empfehlung wäre daher zunächst einmal eine etwas genauere Recherche.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 16. Februar 2008, 19:26:55
Hallo zusammen,

zur Info:

inzwischen habe ich zwei Androhungen eines Musterverfahrens ohne weitere Ankündigung und unter Fristsetzung erhalten.

Die zweite, letzte Frist ist bereits abgelaufen.

Ich habe weder die Forderungen ausgeglichen noch die Schreiben beantwortet.

Die Forderungen wurden i.Ü. nicht genau beziffert! Nicht in Heller, nicht in Cent.

Im Gegensatz dazu kann ich meine Rückforderung ziemlich genau beziffern.

Und lasse die Möglichkeit einer Rückforderungsklage gerade juristisch prüfen. Im Hinblick auf Verjährung/Verwirkung etc.pp.
Denn die werde ich wahrscheinlich selbst in Angriff nehmen müssen.
Eigentlich hatte ich ja die Hoffnung auf Gegenklage, aber dazu müsste ich erst einmal verklagt werden und die drohen ja immer nur  :rolleyes:

\"Aber - witzig\" finde ich wieder einmal die augenscheinliche Hilflosigkeit und das Nichtvorhandensein passender Textbausteine in Bezug auf Sondervertragskunden.

Ist ja irgendwie schon mitleiderregend, wie sich der Versorger in jedem Antwortschreiben - ohne Ausnahme - auf § 315 und dementsprechende Urteile, Wirtschaftsprüfertestate, Bezugskosten und Unangemessenheit/Angemessenheit bezieht.

Er hat nämlich für bzw. eher gegen Sondervertragskunden keine adäquate Munition! Nichts, null, niente!

Man achte einmal auf die folgende Formulierung in einem der Schreiben:
\"Wir können Sie daher nur erneut auffordern, die Rückstände (.....)auszugleichen.\"
Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

Genau. Mehr können sie eben nicht!

Ich schon.

Kürzen bis auf die ursprünglich vertraglich vereinbarten Preise!
Und ich zahle nicht einen Cent mehr!

Denkt an § 814 BGB!!!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 07. März 2008, 20:03:01
@all

Ich habe inzwischen meinen Vertrag juristisch prüfen lassen.
Obwohl ich mir eigentlich sehr, sehr sicher war.   ;)

Mit folgendem Ergebnis:

1. SV
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

2. Preisbasis für die Kürzungen ist 1991
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

3. Die Preisänderungsklauseln sind unwirksam
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

4. Aus 1-3 ergibt sich allerdings, dass meine konsequenten Kürzungen ausgesprochen sinnvoll waren.
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für den Versorger)

5. Eine Klage gegen mich ist mehr als unwahrscheinlich
(war mir schon vorher klar, ist ausgesprochen schade für mich)

6. Rückforderungsklage ist noch in Prüfung
(ist ausgesprochen schade....?)


siehe auch hier
Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8419)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 18. März 2008, 10:40:08
ich hatte eigentlich schon für April mit einem netten Brief gerechnet.


http://www.ngw.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2008/03/2008_03_17.htm

17.3.2008 - NGW passt Erdgaspreise an
Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) werden den Erdgaspreis zum 1. Mai 2008 anheben. „Die Anpassung ist notwendig, da sich aufgrund der weltweit gestiegenen Energiepreise unser Bezugspreis für Erdgas in den letzten Monaten ebenfalls erhöht hat“, erläutert Herbert Jung, kaufmännischer NGW-Geschäftsführer.

Bei konstant bleibenden Grundpreisen wird der Bruttoarbeitspreis im Tarifbereich um 0,51 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und im Sondervertragsbereich um 0,39 ct/kWh angehoben.
Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einer Nennwärmebelastung der Heizungsanlage von 13 kW muss beim Produkt „Best“ mit Mehrkosten von rd. 6,50 Euro pro Monat (inkl. 19 % Umsatzsteuer) rechnen. Dies entspricht einer Steigerung von 6,92 Prozent.
In allen Preisen sind insgesamt rund 30 Prozent Abgaben für die Mineralölsteuer, Ökosteuer, Umsatzsteuer und Konzessionsabgaben enthalten.

Jeder Kunde wird schriftlich über die für ihn geltenden Preise informiert.

NGW versorgt folgende Kommunen mit Erdgas:
Alpen, Hamminkeln, Isselburg, Issum, Kevelaer, Linnich, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Voerde, Weeze, Xanten.

Duisburg, 17. März 2008


[Ergänzung von Evitel2004: Auf verlinkte HP als Pressemitteilung gekennzeichnet, sollte dies später nicht mehr erkennbar sein]
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Schinderhannes am 08. April 2008, 20:50:02
Hallo Zusammen

Wie schon mehrfach angeregt, wollten wir NGW-Protestler uns einmal zum Meinungsaustausch treffen.

Dieses Treffen findet nun am Mittwoch den 14. Mai 2008 um 19:00 Uhr im Motel Van der Valk, Krefelder Str. 169, in 47447 Moers statt.

Anfahrtsbeschreibung unter folgendem Link:

http://www.vandervalk.de/moers_anfahrt.html

Ich denke dieses Treffen ist sehr wichtig, um sich einmal kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Ich hoffe auf rege Teilnahme.
Um eine ungefähre Teilnehmerzahl zu ermitteln, bitte ich kurz um Anmeldung!

Viele Grüße

Schinderhannes

[Ergänzung Evitel2004: zur Treffensdiskussion Gelsenwasser u. NGW Treffen (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9446) ]
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 29. April 2008, 19:27:10
:D  Sorry, NGW und/oder Gelsenwasser.
that`s it!  :D


BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07 (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9483)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&anz=1&pos=0&client=%5B%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%2C+%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%5D&client=%5B%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%2C+%22%5B%2713%27%2C+%2713%27%5D%22%5D&nr=43643&linked=pm&Blank=1

Sondervertragskunden Argumentationshilfen (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=42561#post42561)



Inzwischen gehe ich, auch aufgrund der bis dato bereits erfolgten Rechtsprechung  zu gem. § 307 BGB unwirksamen Preisänderungsklauseln, davon aus, dass sich in meinen Sonderbedingungen (Stand 1991) der NGW, und der darin enthaltenen immerhin 13 Klauseln zum Thema \"Preisänderungen\", schlicht nicht eine einzige wirksame Klausel finden lässt. :]

Nicht, dass mich das nach meinem heutigen Kenntnisstand auch nur wundern würde!

Mein RA stimmt übrigens mit mir dahingehend \"vollumfänglich\" überein, dass
1. ich Sondervertragskunde bin
2. die verwandten Klauseln unwirksam sind.
(surprise ;))
Aus diesem Grund sind \"Preisanpassungen\" (=Infoblatt, letzte Erhöhung zum 01.05.) der NGW auch völlig unerheblich.
Dem entsprechend legt er mir konsequenterweise nahe, auch nur die ehemals ursprünglich \"vereinbarten\" Preise zu zahlen.
Dieser Empfehlung folge ich avec plaisier bereits seit 2006 (auch wenn ich damals den RA noch gar nicht kannte) ;)

In aller Deutlichkeit: wenn jemand nach Preisbasis 2004 (oder womöglich noch schlimmer: unter Vorbehalt  8o) zahlt, obwohl er einen vorher ! datierten/abgeschlossenen Sondervertrag hat.............
....dann ist ihm nicht zu helfen (und das ist noch sehr vornehm ausgedrückt)
Er möge sich dann per pn an mich wenden, ich gebe ihm gerne meine Kto-Nr., denn offensichtlich hat er Geld zu verschenken!


Es werden noch weitere Verhandlungen folgen:
Bevorstehende Verhandlungen am BGH (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9424)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: sir_diddler am 29. April 2008, 22:14:56
Na das hört sich ja nach einem super Urteil an.

Dann sollte man/frau doch glatt überlegen ob man nun nicht die seit der 1sten Preisanhebung nach Vertragsbeginn zu viel gezahlten Euros auf Grundlage dieses Urteils nicht bei seinem Versorger einklagt.

Das ist garantiert ein interessanter Diskussionspunkt für das Treffen am 14.5.
wäre natürlich toll wenn auch ein oder zwei Anwälte da wären.

@kampfzwerg, frag doch mal Deinen ob er kommen möchte. Vielleicht finden sich ja ein paar Mandanten für eine Sammelklage zusammen.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 30. April 2008, 14:49:57
Zitat
Original von sir_diddler
Das ist garantiert ein interessanter Diskussionspunkt für das Treffen am 14.5.
wäre natürlich toll wenn auch ein oder zwei Anwälte da wären.

@kampfzwerg, frag doch mal Deinen ob er kommen möchte. Vielleicht finden sich ja ein paar Mandanten für eine Sammelklage zusammen.

Habe ich schon: grundsätzlich ja, aber nicht am 14.
Vielleicht sollten wir überlegen den Termin zu verschieben?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 01. Mai 2008, 13:32:43
Sondervertragskunden Argumentationshilfen (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=42617#post42617)

E.ON bittelt um Rücknahme der Widersprüche gegen Gaspreiserhöhungen (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=9492)

RR-E-ft schrieb:
Zitat
Tatsächlich wurde in die Sonderverträge bei Vertragsabschluss zumeist schon keine wirksame Preisänderungsklausel einbezogen, so dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07) überhaupt kein Recht zur Preiserhöhung durch den Erdgaslieferanten besteht.

Besteht kein Recht zur einseitigen Preisänderung, kann sich überhaupt nicht erst die Frage stellen, ob die unzulässige und somit rechtswidrige Preiserhöhung angemessen war.

Darauf weist auch die Thüringer Presse hin.

Keinesfalls sollte man also seine Widersprüche zurücknehmen und somit ggf. rechtswidrig erhöhte Gaspreise nachträglich für die Zukunft akzeptieren.
Sondervertragskunden sind all jene, die außerhalb der Grundversorgung zu besonders günstigen Erdgaspreisen beliefert werden.

Fazit:
keine wirksame Preisänderungsklausel > kein Recht zur Preisänderung > alle Preisänderungen nach Vertragsschluss sind rechtswidrig > ungerechtfertigte Bereicherung >
1. auf Vertragspreise kürzen und nicht auf Basis 2004!
2. Rückforderung aufstellen!
3. Rückforderungsklage prüfen lassen.

Die einzige Frage, die sich mir hier wieder einmal stellt, ist die nach Eintritt der Verjährung ;) aber die lässt sich wohl wirklich ebenfalls erst nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten.
Wobei dazu natürlich erst einmal eine Klage auf Rückzahlung rechtswidrig erlangter Zahlungen - und zwar rückwirkend seit Vertragsbeginn - notwendig wäre!
Ich wäre dabei  :)
Kenntnis habe ich definitiv erst seit dem BGH Urteil KZR 2/07 vom 29.04. :D

DAS wäre ein Spaß! 8)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 17. Mai 2008, 17:36:30
Alles ist relativ, offensichtlich auch Individualität  ;)


Gelsenwasser AG kündigt Anschlußsperre mit konkreten Termin an (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=43006#post43006)

http://78.31.65.16/~wolfgang/gelsenwasser.pdf
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 21. Mai 2008, 20:06:04
....und die Welt ist klein :)


seid fruchtbar und mehret Euch......
.....und die Gemeinde wächst, blüht und gedeiht  ;)


NVV Mönchengladbach / EVS (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=43116#post43116)

http://www.gelsenwasser.de/en/unternehmen/beteiligungen/schwalmtal.htm
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 13. September 2008, 22:05:36
Zitat
Original von ben100
Das OLG Düsseldorf hat einen Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt:
Mittwoch, den 06.05.2009 um 9:45 Uhr, Saal A208.
Bis dahin ist erstmal Ruhe im Karton!!!

@Ben100

Ich schlage wiederholt vor, dass für jeweils neue Aspekte zum Versorger NGW jeweils auch neue Threads eröffnet werden, um diesen Thread nicht unnötig aufzubauschen.

Einem Gerichtsverfahren in Bezug auf einen Tarifkunden der NGW gebührt ganz sicher auch ein eigener thread!
Und nur für Tarifkunden, wie du einer bist, ist \"Ruhe im Karton\".
Für Sondervertragskunden gibt es nämlich noch nicht einmal eine selbigen, sprich einen Karton, bzw. einen Prozess!
Warum eigentlich nicht? (Scherzfrage!)
Ein Urteil in einem Gerichtsverfahren zugunsten eines SV-Kunden - und die Feststellung unwirksamer Preisänderungsklauseln - hätte nämlich für die NGW eine ausgesprochen verheerende Signalwirkung.


Zur Erinnerung: die Basis dieses threads war ursprünglich ein Vertrag auf Basis eines (Norm-) Sondervertrags,
Selbst wenn mir dieser Status bei Beginn des Widerspruchs bzw. des anfänglichen Schriftwechsels mit dem Versorger (2005) und Thread-Eröffnung nicht bekannt war.

Diese Unterscheidung wurde allerdings im Laufe der Zeit ausserordentlich wichtig, also sollten wir sie auch dementsprechend berücksichtigen!
Aber zumindest sollten wir versuchen, nicht alle Newcomer, die sich die Mühe machen die story nachzulesen,  zu verwirren, wenn es sich doch so einfach vermeiden liesse!

Für Ankündigungen einer Preiserhöhung könnte man ebenfalls eine Ergänzung eines vorhandenen Beitrags nutzen. Oder einen mit dem grundsätzlichen Titel \"Preiserhöhungen\" eröffnen.

Also? Worin liegt bitte dein Problem mit einer Thread-Eröffnung, die deine Aspekte in deinem Vertragsverhältnis, in deinem Verfahren, würdigt?!




@all

Ben100 ist Tarifkunde - und dem entsprechend betreffen seine statements einen Tarifkunden-Status bzw. eine Rechtsprechung, die lediglich Tarifkunden tangiert und sich fundamental von der in Bezug auf Sondervertragskunden unterscheidet!

Im Gegensatz dazu: ich bin Sondervertragskunde, und ich hatte sehr viel Mühe und brauchte geschlagene 2 Jahre, um das damals überhaupt herauszufinden!

Die Argumentation ist also inzwischen grundsätzlich eine andere und ich möchte in diesem Thread Vermischungen, Irrungen und Wirrungen vermeiden, soweit es denn möglich ist.

Eine Unterscheidung in Tarifkunde und Sondervertragskunde ist da wohl recht hilfreich, zumal sie, wie in unseren beiden Fällen auch noch eindeutig ist!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: DieAdmin am 14. September 2008, 09:20:11
@Kampfzwerg,

teil mir mal bitte mit, ab welchen Beitrag von ben100 eine Abtrennung sinnvoll ist.

Dann mach ich das. Ich will jetzt nicht diesen ellenlangen Thread durchpflügen


@all,
seit Mai letzten Jahres hat jeder Versorger seinen Bereich, in dem mehrere Threads eröffnet werden können. Man muss nicht alles in einen Thread quetschen.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: ben100 am 14. September 2008, 10:52:23
Ich bitte auch darum das zu trennen, will ich doch mit diesem ...... egal nicht in einem \"Karton\" sitzen.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 16. September 2008, 19:58:45
@Evitel2004

Hi,

nur um Missverständnissen vorzubeugen, meine Bemerkung ging definitiv nicht an deine Adresse!  ;)

Es ist aber bei weitem nicht so schwierig, wie vielleicht vermutet:
Nimm doch einfach die kompletten Beiträge seit der ersten  Wortmeldung von ben100 im Mai diesen Jahres  :D
vom 24.05.08  01:32   (Seite 6),
incl. sämtlicher Antworten anderer User, bis zu seiner letzten Meldung mit Substanzwert (Terminankündigung OLG) vom 13.09.08.  09:56.
(d.h. Seite 6 bis Mitte 8 )

Da ben100 in seinem ersten Beitrag bereits ein Urteil in seinem Prozess erwähnte, erscheint mir das sinnvoll.



Warum er allerdings nicht selbst dazu in der Lage ist, eine sinnvolle Thread-Unterscheidung, bei einer derart wichtigen und grundsätzlichen Unterscheidung wie TK und SVK, u. a. , zu treffen, bleibt mir schleierhaft.
Merkwürdig, bei anderen, sagen wir mal weniger wichtigen, Inhalten, ist es ihm doch auch schon gelungen.


P.S.
Manchmal könnte es durchaus sehr sinnvoll sein, nicht in einem Boot zu sitzen.
Das hätte den Vorteil, abgesehen von Berücksichtigungen eventueller Animositäten, dass sich, im Falle plötzlich aufziehenden Nebels, das Risiko unbeabsichtigter Irrfahrten für alle anderen minimieren, oder wenigstens vermindern, würde.
Was einem allerdings wahrscheinlich auch nicht viel nützt, wenn man in einem Karton sitzt, da sich hierbei zu dem Risiko der Verirrung auch noch das des Absaufens gesellen würde. Seufz.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: ben100 am 17. September 2008, 08:32:41
Ich finde es wirklich beschämend wie arrogant Du immer gegen andere stichelst, so als hättest Du die Weisheit persönlich gefressen.

So das muste ich mal loswerden.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 17. September 2008, 17:15:24
@ben100

wenn es Dir dann besser geht, bitteschön, jeder hat ein Recht auf seine Meinung.
Einerseits hättest Du allerdings vielleicht nur in den Wald rufen sollen, wenn Du das Echo auch \"hören\" kannst. Alles eine Frage von Aktion und Reaktion.
Andererseits finde ich Deine Verallgemeinerung eines angeblichen Stichelns \"immer gegen andere\" irgendwie auch recht arrogant, in Anbetracht Deiner doch noch relativ kurzen Mitgliedschaft.
Ich differenziere nämlich durchaus.

Wobei wir im Ergebnis nun wohl doch mehr bei offensichtlichen als eventuellen Animositäten deinerseits wären.
Belassen wir es doch einfach dabei.

Freundliche Grüße
von diesem....egal :)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: DieAdmin am 17. September 2008, 19:49:06
@Kampfzwerg,

das mit dem Trennen ging schon an mich, da ben100 die notwendigen administrativen Rechte fehlen ;)

Dank deiner Anleitung, hoffe, die richtigen Beitrag und vorallem alle erwischt zu haben  :D

Hier der neue Thread: Gerichtsverfahren eines Tarifkunden der NGW (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10412)

@ben100,

der Übersichtlichkeit wegen ist es wirklich besser, wenn diese wichtigen grundlegenden Sachverhalte getrennt sind.

Auf diese Weise haben die Leser des Forums schnell die Informationen zusammen. Und müssen sich nicht erst durch einen ellenlangen Thread wühlen


@all,

bei der Gelegenheit, hab ich auch den \"Erhöhungsbeitrag\" separiert:

Preiserhöhung, die nächste (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10416)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 19. Dezember 2008, 19:21:49
NGW und deren Mutter Gelsenwasser, sowie sämtliche Geschwister und Töchter, sind inzwischen offensichtlich einer ansteckenden Art der \"Mahnbescheidsverschickungshysterie\" verfallen.
Wir werden sicher noch herausfinden, inwieweit diese therapierbar ist  ;)

Reaktion NGW nach dem Urteil vom 19.11.2008 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=51258#post51258)
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11031)
Mahnbescheide bekommen?! (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11156)
GVH - Gasversorgung Hünxe (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=50517#post50517)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Lime am 21. Dezember 2008, 06:42:04
@Kampfzwerg
Woran war juristisch am Vertrag zu erkennen, dass es ein Sondervertrag ist?
Bei mir gehe ich davon aus, dass ich Sondervertragskunde bin, weil meine 2te Seite des Vertrages alleine schon die Überschrift trägt: \"Erdgasversorgung zu Sonderbedingungen\". Desweiteren finde ich unter einem Punkt den Satz: \"Als Erdgaspreis gilt der jeweilige Preis der unter Ziffer 5 des umseitigen Vertrages unter Sonderbedingung.\"Ist meine Annahme, ich sei Sondervertragskunde, hier richtig?
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: koga dietz am 23. Dezember 2008, 17:54:13
Hallo.Hier mein erster Beitrag zu diesem Thema.Auch ich habe am 18.12.2008 einen Mahnbescheid bekommen.Natürlich sofort Widerspruch eingelegt per Einschreiben.Uns, meiner Frau und mir geht das ganze dämliche Getue der NWG,Poliker die ja zu dem Club auch gehören(Aufsichtsrat)ziemlich an die Nerven.Hier bei uns im Ort haben wir schon darauf reagiert.Da wollte doch wahrhaftig die NWG unser Wasserwerk käuflich erwerben.Ein Ratsmitglied war davon hellauf begeistert und reagierte böse auf eine Bemerkung eines anderen Ratsmitgliedes der die NWG ein betrügerisches Unternehmen nannte.In dem Falle könnten wir hier in unserem Ort mit der nächsten Preiserhöhung rechnen.Aber das ist erst einmal abgelehnt worden.Viele Bürger hier werden bei den nächsten Wahlen kein Kreuzchen setzen für diejenigen die der NWG wohl gesonnen sind.Vielleicht sind das Sondertarifkunden.Ich persönlich finde zu Recht, wie schon andere bemängelt haben, daß hier viel geschrieben wird aber Aktionen kaum laufen, denn dann erscheint meistens die Presse und berichtet.Das ist besser als garnichts.Meinen Verbrauch an Gas habe ich schon deutlich reduziert ohne zu frieren.Trotzdem will die NGW 30% mehr Geld haben, der Verbrauch aber um 1/3 des Gesamtverbrauchs gesenkt wurde. Über die Verbraucherzentrale Düsseldorf habe ich vor Jahren mit einer Sammelklage gegen Die Hypobanken Erfolg gehabt.Und das war bestimmt nicht einfacher als der gegen die Gasmultis.  Bis dann  Koga Dietz
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 23. Dezember 2008, 18:42:01
Zitat
Original von Lime
@Kampfzwerg
Woran war juristisch am Vertrag zu erkennen, dass es ein Sondervertrag ist?
Bei mir gehe ich davon aus, dass ich Sondervertragskunde bin, weil meine 2te Seite des Vertrages alleine schon die Überschrift trägt: \"Erdgasversorgung zu Sonderbedingungen\". Desweiteren finde ich unter einem Punkt den Satz: \"Als Erdgaspreis gilt der jeweilige Preis der unter Ziffer 5 des umseitigen Vertrages unter Sonderbedingung.\"Ist meine Annahme, ich sei Sondervertragskunde, hier richtig?

Es hört sich zumindest an, als wäre Deine Annahme richtig.
Lass Dich im Zweifel von einem RA beraten!

Mir lagen damals jahrelang lediglich  \"Sonderbedingungen\" des Vertrags vor - UND ein Hinweis auf die AGB-
(Aber kein Vertrag. Den hatte nämlich der Bauträger abgeschlossen.)
- bis ich diesen angefordert und erhalten hatte, war ich 2 Jahre im Zweifel.
Die AGB lagen nämlich ebenfalls nicht vor.
Ich ahnte zwar, dass hier etwas ganz und gar nicht stimmte, denn nur eines von beiden, Tarif - oder Sondervertragskunde,  Sonderbedingungen ODER AGB, konnte m. E. zutreffend sein, ich konnte die Sachlage aber nicht nachvollziehen.
Aus dem Vertrag mit dem Bauträger wiederum, in den wir als Käufer des Hauses, 1 Jahr nach Vertragsschluss zw. Bauträger und Versorger, eingetreten sind, ergab sich eine \"10-Jahres-Verpflichtung\" bzw. -Bindung ohne Kündigungsmöglichkeit.
Diese Informationen, in Verbindung mit den vorliegenden Sonderbedingungen, klärte u. a. für mich die Sachlage \"Sondervertragskunde\".



@koga dietz
willkommen im club.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Lime am 08. Januar 2009, 13:04:23
Zufall oder auch bei anderen passiert?
Ich erhielt nun zum 2ten x eine Zahlungserinnerung auch über die fälligen Abschläge der einzelnen Monate. Lt. Bank wurden diese aber überwiesen.
Nach einem klärenden Anruf ist wohl folgendes passiert. Die eingegangenen Abschläge wurden nicht als Abschläge gehandhabt, sondern vom PC mit allen Fälligkeiten seit Widerspruch verrechnet.
So könnte man natürlich auch arbeiten und dem Kunden letztendlich eine Sperrung wegen nichtgezahlter Abschläge unterschieben! Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
Lime
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: ben100 am 08. Januar 2009, 18:44:14
Wenn Du bei der Überweisung unter VErwendungszweck Abschlag vermerkt hast ist eigentlich klar das es sich um eine Abschlagszahlung handelt.

Wenn Du nur so überweist könnten die das auch anderweitig verrechnen.

Ich schreibe immer \"Abschlagszahlung für Monat XY, unter Vorbehalt\"
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: koga dietz am 09. Januar 2009, 11:41:54
Hallo liebe Betroffenen.Ich hätte doch gerne mal erfahren wieviele Betroffenen es gibt, die auch ein Mahnbescheid von der NWG-Amtsgericht Hagen bekommen haben. Bitte hier im Forum melden. Solidarität ist wichtig für uns.Nur gemeinsam werden wir Erfolg haben.         MfG Koga Dietz
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: ben100 am 09. Januar 2009, 20:30:48
Bei mir is nix angekommen und ich widerspreche seit 2004 *fg* (Die trauen sich nicht!)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 10. Januar 2009, 17:09:34
Zitat
Original von ben100
Bei mir is nix angekommen und ich widerspreche seit 2004 *fg* (Die trauen sich nicht!)
:rolleyes: Vielleicht könntest Du uns interessierten Lesern auch kurz erklären, aus welchem Grund ein Versorger einen Mahnbescheid für eine Forderung schicken sollte, die vorgeblich bereits Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gewesen ist -
und dessen Revision läuft ???


Preissenkung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11141)
Zitat
Original von ben100
Nein! Nicht in der laufenden Revision!!!
Wenn Du meine Beiträge richtig gelesen hättest würdest Du wissen das es da um die Jahre 2004-2006 geht.
Mir geht es jetzt um die Abrechnung 2007 und folgend.

Bei Dir ist wohl wirklich nichts angekommen!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: ben100 am 11. Januar 2009, 11:24:01
Wie Du weißt habe \"ich\" geklagt.

Den Rest sollen Dir Juristen erklären *fg*

Nur soviel: Meine Klage hat mit Sicherheit keine aufschiebende Wirkung für die Gegenseite!!!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 27. März 2010, 19:21:20
BGH, Urt. v. 24.03.10 VIII ZR 304/08 HEL-Klausel unzulässig (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12880)


PM des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51371&pos=0&anz=61)
Zitat
Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (\"HEL\") binden, die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können.


In der WAZ vom 25.03.2010 wurde das BGH-Urteil mit Bezug auf den Platzhirsch am Niederrhein, die NGW GmbH, b.z.w. deren Mutter Gelsenwasser AG, folgendermassen interpretiert:


BGH-Urteil zur Preis-Koppelung lässt Gaskunden kalt (http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/BGH-Urteil-zur-Preis-Koppelung-laesst-Gaskunden-kalt-id2782234.html)

Zitat
Seit Jahrzehnten ist die Koppelung von Gas- und Heizölpreis für Verbraucher ein Ärgernis: Diese von den Anbietern praktizierte Bindung hat jetzt mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Knacks bekommen – aber auch nicht mehr.
Denn der BGH hat am Mittwoch keineswegs die „Ölpreisbindung für Gaskunden gekippt“, wie gestern in vielen Medien berichtet wurde. Betroffen sind nur spezielle Privatkunden-Sonderverträge, in denen der Gasanbieter den Preis ausschließlich an den Heizölpreis bindet. Internationale und nationale Vereinbarungen zwischen Gas-Produzenten und -Versorgern, die eigentlich das Gaspreisniveau bestimmen, sind davon nicht berührt.
Die Auswirkungen des BGH-Urteils schätzen Branchenvertreter meist als gering ein. So sei die Gelsenkirchener Gelsenwasser, die über die Tochter NGW am Niederrhein rund 41.100 Kunden in 16 Gemeinden mit Gas versorgt, gar nicht betroffen, sagt eine Sprecherin. Die entsprechende Klausel gebe es in den Verträgen der beiden Unternehmen nicht. Das ist, wie Sprecher versicherten, auch bei den Stadtwerken in Bochum und Essen so.
Wie überschaubar die Zahl der zu ändernden Gasverträge sein kann, zeigt das Beispiel Wesel. Bei den dortigen Stadtwerken stehe die bemängelte Koppelung an leichtes Heizöl lediglich in etwa 50 von insgesamt 14 300 Verträgen, sagt Geschäftsführer Franz Michelbrink.


Offensichtlich alles eine Frage der Interpretation!

NGW und Gelsenwasser scheinen sich auf das Wörtchen \"allein\" in der PM des BGH zu stützen.
Zitat
die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl (\"HEL\") binden,

Aus \"allein\" wird dann im Presseartikel \"auschliesslich\".

Und wieder einmal wird der Verbraucher zum Idioten erklärt! X(

Denn diese lt. BGH  eine unwirksame Klausel ist, in einem sehr großen Teil der Sonderbedingungen der Alt-Sonderverträge der NGW/Gelsenwasser lediglich eine von vielen Klauseln, um deren Wirksamkeit  es ebenfalls mehr als \"nur\" schlecht bestellt ist!

Eine der letzten lautet z. B. folgendermassen:
Wenn  und soweit die NGW Preiserhöhungen aufgrund dieser Preiseänderungsklausel nicht durchgeführt haben, bleiben diese jederzeit vorbehalten, soweit sie nicht später aus dieser Klausel sich ergebende Preisermässigungen ausgeglichen werden.

Viele Klauseln, von HEL-Bindung über Löhne, über Strompreise, über Steuern etc. -  frei nach dem Motto \"eine wird schon wirksam sein\"?!


Und die Aussage in der WAZ
Zitat
Internationale und nationale Vereinbarungen zwischen Gas-Produzenten und -Versorgern, die eigentlich das Gaspreisniveau bestimmen, sind davon nicht berührt.
ist ebenfalls Unfug!


Seit Jahren frage ich mich verstärkt, welchen Verbindungen und/oder Sponsoring wir die seit langer Zeit wiederholt sehr einseitige Berichterstattung der WAZ  zulasten des Verbrauchers und zugunsten der Gaswirtschaft zu verdanken haben?!
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: RR-E-ft am 27. März 2010, 23:15:55
@kampfzwerg

Die WAZ hat recht. Es sind von beiden Urteilen nur Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen, bei den der Gaspreis ausschließlich an den HEL- Preis gekoppelt wird.

Weitere Klauseln, die zB. das LG Köln für unwirksam erklärt wurden, schafften es auch nicht vor dem OLG Köln, anders als jene ausschließlichlichen HEL- Kopplungen, die der BGH nun kassierte.

Nicht betroffen sind sog. Spannungklauseln in Individualverträgen. Andere AGB- Klauseln sind aus anderen Gründen unwirksam. Die für unwirksam erklärten Klauseln waren transparent, aber wegen der bestehenden Möglichkeit der nachträglichen Gewinnerhöhung unangemessen benachteiligend. Andere Klauseln widerum sind intransparent und deshalb unangemessen benachteiligend.
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Juni 2010, 20:50:46
Zitat
Original von RR-E-ft
Weitere Klauseln, die zB. das LG Köln für unwirksam erklärt wurden, schafften es auch nicht vor dem OLG Köln,anders als jene ausschließlichlichen HEL- Kopplungen, die der BGH nun kassierte.

und nun das!
eigentlich sollte man das wohl für unmöglich halten:

OLG Köln, Urt. v. 19.02.10 Az. 19 U 143/09 Rückforderungsanspruch eines Sondervertragskunden (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13880)

Wieder einmal glaubt ein Zivilsenat schlauer zu sein als eine Kammer für Handelssachen.
Verstösst gegen die gefestigte Rechtsprechung des BGH (bei bestehenden Sonderverträgen kann definitiv kein konkludenter Vertrag durch Gasentnahme zustande kommen- einseitige Preisänderungen bedeuten kein Angebot auf Entgeltneuvereinbarung - Stillschweigen bedeutet nicht Annahme)
- und lässt eine Revision nicht zu.

Größenwahn? oder \"nur\" Inkompetenz ? X(


P.S.
Als treuer, aber auch kritischer,  Abonnent nehme ich meine Behauptung, dass die WAZ seit Jahren wiederholt eine sehr einseitige Berichterstattung mit klarer Gewichtung, zulasten des Verbrauchers und zugunsten der Gaswirtschaft, betreibt i. Ü. nicht zurück. ;)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 01. Oktober 2010, 21:21:05
Zitat
Original von Kampfzwerg 19.12.2008 19:21
NGW [...] sind inzwischen offensichtlich einer ansteckenden Art der \"Mahnbescheidsverschickungshysterie\" verfallen.
Wir werden sicher noch herausfinden, inwieweit diese therapierbar ist  ;)
 
Man glaubt es kaum, habe ich doch jetzt tatsächlich eine Klagebegründung erhalten. Eine adäquate Therapie wird folgen ;-)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Oktober 2010, 21:03:20
Weitere Infos zu Klagebegründung und Verlauf des Verfahrens siehe hier

AG erklärt sich für sachlich unzuständig, Verweisungsantrag an Kartellkammer abgelehnt (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=74962#post74962)
Titel: NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. März 2012, 18:58:04
VU des LG Kleve v. 08.02.12 Az. 1 O 341/10: Klage des Versorgers abgewiesen, rechtskräftig! (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=91062#post91062)