Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: stromdesigner am 04. Februar 2006, 08:58:25

Titel: Neue Hintertür der Versorger?
Beitrag von: stromdesigner am 04. Februar 2006, 08:58:25
Ein Schelm wer böses dabei denkt.

http://www.svz.de/newsmv/lr/lud/03.02.06/3177350/3177350.html
Titel: Neue Hintertür der Versorger?
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Februar 2006, 12:10:31
Grundversorger ist zukünftig, wer die meisten Kunden in einem Netzgebiet versorgt. Derzeit  sind das die Vertriebssparten der Netzbetreiber.


Die Grundversorgertarife richten sich wie die Allgeminen Tarife nach der Tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt, d. h. nach der Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätsirtschaftlich-rationeller Betriebsführung.

Ein Stadtwerk kauft den Strom in der Regel nicht an der Börse, sondern bei einem Vorlieferanten oder ist über den Erwerb einer \"Kraftwerksscheibe\" an der Stromproduktion beteiligt.

Deshalb ist auch niemand etwa verpflichtet, seine Preise nch den Börsenpreisen auszurichten.

Es geht immer um die unternehmensindividuellen Kosten des EVU.

Auch kann sich kein Versorger einfach aus seiner gesetzlichen Versorgungspflicht stehlen.

Da haben wohl einige einiges gründlich missverstanden.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt