Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 03. Februar 2006, 17:08:05
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In Bremen gibt es das Bremer Energie Institut, welches von Prof. Pfaffenberger geleitet wird.
Ein Lehrstuhl wurde von E.ON gesponsert:
http://www.eon-energie.com/Ressources/downloads/021113_harig_bremen.pdf
Vom Bremer Energieinstitut wurde nun ein Gutachten erstellt, wonach eine Regulierung auf der Ferngasebene überflüssig sei:
Die entsprechende Meldung:
Gutachten: Regulierung auf Ferngasebene eigentlich überflüssig
Bremen (energate) - Das Bremer Energie Institut hat ein Gutachten zum Wettbewerb auf der Ferngasebene veröffentlicht... 03.02.2006 - 15:22
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Pfaffenberger/Scheele: Beim Ferngas Wettbewerb
Beim überregionalen Ferngastransport spreche einiges für die marktorientierte Bildung der Entgelte, wie sie lt. EnWG und Gasnetzentgeltverordnung dann zulässig sind, wenn „das Fernleitungsnetz zu einem überwiegenden Teil wirksamem bestehenden oder potentiellen Leitungswettbewerb ausgesetzt ist“. Nach einem von Prof. Dr. Wolfgang Pfaffenberger und Prof. Dr. Ulrich Scheele, Bremer Energie Institut im Auftrag von BEB, Eon Ruhrgas, RWE und VNG verfassten Gutachten ist das der Fall. Nach ihrem Resümee kann mehr als die Hälfte des Gasbedarfs in Deutschland durch konkurrierende Netze erreicht werden. Eine „sehr strikte Auslegung der Wettbewerbstheorie würde zu dem Ergebnis führen, dass im Bereich der Leitungskonkurrenz im Ferngassektor eine Regulierung an sich überflüssig ist“. Nachdem aber der Gesetzgeber hier eine besonders gestaltete Regulierung vorgesehen habe, wäre es für die Gutachter der besonderen Situation beim Ferngas angemessen, „wenn die Regulierungsbehörde sich hier als Promotor des Wettbewerbs versteht und ihre Aufgabe nicht darin sieht, im Wettbewerb notwendigerweise entstehende Differenzen zu reduzieren oder abzubauen“. (ZfK-6.2.06)
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hast du einen link um sich die studie runterzuladen
Gutachten: Regulierung auf Ferngasebene eigentlich überflüssig
Bremen (energate) - Das Bremer Energie Institut hat ein Gutachten zum Wettbewerb auf der Ferngasebene veröffentlicht...
mfg
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@Netznutzungsentgelt
In der Regel werden solche Gutachten von denen gern verbreitet, welche sie beauftragt haben zu deren Gunsten sodann Aussagen getroffen werden.
Entsprechendes Geld soll ja nicht umsonst aufgewandt sein.
Man wird das entsprechende Gutachten deshalb wohl auch in den Politikbetrieb und ggf. an die Sektorenregulierung gegeben haben.
Ziel ist des Gutachtens ist es offensichtlich, die Ferngasebene von der Kostenregulierung auszunehmen:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/63/63091.htm
http://www.wingas.de/wga/wg/html/default/jbor-5w9key.de.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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danke
ich habe es auf der seite des bremer instituts nicht finden können.
ist einem von euch schon mal studien oder paper über den verleich von netznutzungsentgelten in gasbereich im neuen entry exit system über den weg gelaufen?
thx
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Nun ist auch bekannt, dass die Regulierung der Ferngasebene auf Wunsch des E.on Ruhrgas- Chefs ausgenommen sein soll, wenn nur ein Gutachten belegt, dass Wettbewrb funktioniert:
http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2003073,00.pdf
Was lag da wohl näher, als sich deshalb nach Bremen zu wenden.
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Meiner Ansicht nach ist auf der Ferngasebene schon etwas Wettbewerb vorhanden.
Beispiel: Der Bau von Leitungen der Wingas auf der Ferngasebene.
Die werden auch von den Russen beliefert, weil es ein Unternehmen von Gasprom und der BASF ist.
Problematisch auf der Ferngaseben ist, die Belieferung also der Inport des Gases aus dem Ausland, dort Ruhrgas eine grosse Macht und ich bin überzeugt das Absprachen gemacht werden zwischen Ruhrgas und den Lieferanten aus dem Ausland bzgl. Belieferung anderer Interessenten.
Schuld sind die die es soweit haben kommen lassen das E.ON Ruhrgas zu dieser Grösse angewachen ist.
gruss
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@Netznutzungsentgelt
Thüringen wird parallel von einer großen Wingas- und einer großen Ruhrgas- Leitung durchzogen.
Ersichtlich werden der Regionalversorger E.ON Thüringen und die Stadtwerke gleichwohl fast ausschließlich von der EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (50 % E.on Ruhrgas/ 50 % VNG) beliefert.
Die Gaspreise sind vergleichsweise hoch, von einem Wettbewerbseffekt durch den parallelen Leitungsbau ist also auf dem Weiterverteiler- und Endverbrauchermarkt wenig zu spüren.
Dies könnte auf entsprechende Absprachen hindeuten.
Andernfalls sollte sich ein Wettbewerb bemerkbar machen.
Dies hat jedoch nichts mit einem Wettbewerb um Transportkapazitäten zu tun.
Zum sehr bescheidenen Durchleitungswettbewerb und dessen Ursachen vgl. hier:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf
Entsprechende Feststellungen des OLG Düsseldorf in folgender Entscheidung:
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: VI-2 Kart 14/04 (V)
Entscheidungsdatum: 23.11.2005
unter:
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/duesseldorf/j2005/VI_2_Kart_14_04__V_beschluss20051123.html
Damit wir folgender Beschluss des BKartA bestätigt:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Fusion/Fusion04/B8-27-04.pdf
Dieser enthält entsprechende Feststellungen in Textziffern 26 bis 32 (30!).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@RR-E-ft
deine aussage:
\"Ersichtlich werden der Regionalversorger E.ON Thüringen und die Stadtwerke gleichwohl fast ausschließlich von der EVG Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (50 % E.on Ruhrgas/ 50 % VNG) beliefert. \"
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Das hat aber doch vielmehr mit den langfristigen Verträgen(20-30 Jahren) der Stadtwerke und der Lieferanten(BSP Ruhrgas) zu tun.
Bei Industriebetrieben, sind die Vertragslaufzeiten meiner Ansicht nach nicht so lang, etwa 1-2 Jahren.
Die können/würden dann wechseln, wenn ein günstigerer Anbieter in Ihrer Region ihn mit Gas beliefert.
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Die Gaspreise sind vergleichsweise hoch, von einem Wettbewerbseffekt durch den parallelen Leitungsbau ist also auf dem Weiterverteiler- und Endverbrauchermarkt wenig zu spüren.
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Wenn du mit Endverbraucher den Privatkunden meinst dann gebe ich dir völlig recht. Aber auf Industriekunden trifft diese Aussage wie oben erläutert nicht zu.
gruss
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@Netznutzungsentgelt
Deswegen wird der Endkundenmarkt ja auch sachlich unterteilt in die Märkte für Weiterverteiler, Gas- Großkunden und Gas- Kleinkunden.
Die Bilder zeichnen sich unterschiedlich.
Die Weiterverteiler sind auch durch entsprechende gesellschaftsrechtliche Beteiligungen \"gebunden\":
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htm
Bei den Industriekunden mag sich ein ganz anderes Bild zeichen, nur erfährt man darüber wenig.
Oft dürften Margen im gebundenen Bereich dazu verwendet werden, Wettbewerb auf diesem Markt abzuwehren.
Die Langfristverträge sind verboten, wie das BKartA im Beschluss gegen E.ON Ruhrgas herausstellt.
Dies gilt für alle derartigen, dort näher spezifizierten Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Jawohl, die vertikale Integration als Instrument der grossen der Gaswirtschaft hatte zum Hauptziel Wettbewerb zu vermeiden und trägt stark dazu bei das Absprachen gemacht und eingehalten werden.
Aber es besteht Hoffnung auf ein umdenken einiger Stadtwerke (auf die nicht von den grossen Konzernen Einfluss genommen werden).
5 Stadwerke kein Mitglied mehr des BGW, da sie der Meinung sind das der BGW nur die Interessen der ganz grossen berücksichtigt.
mfg
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@Netznutzungsentgelt
Die fünf sind eine leider seltene Ausnahme.
Das OLG Düdo stellt doch ganz deutlich heraus, welche Folgen die vertikale Integration zeitigt:
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/duesseldorf/j2005/VI_2_Kart_14_04__V_beschluss20051123.html
Darüber, dass es ihnen gelungen ist, Wettbewerb bei Industriekunden durch flexible Preisgestaltungen vollständig abzuwehren, schreiben einige Unternehmen in ihren Geschäftsberichten ganz offen.....
Der dafür notwendige Spielraum wird wohl durch überhöhte Preise im Weiterverteiler- und Haushaltskundenbereich generiert.
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@RR-E-ft
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deine aussage:
\"Die Langfristverträge sind verboten, wie das BKartA im Beschluss gegen E.ON Ruhrgas herausstellt.
Dies gilt für alle derartigen, dort näher spezifizierten Verträge zwischen Ferngasgesellschaften und Stadtwerke.\"
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Gilt dieser Beschluss somit für ALLE Verträge der Ruhrgas mit Weiterverteiler (Regional- und Ortsgasversorgern) oder nur die im Beschluss als Beigeladene gennaten Firmen?
hat dieser Bechluss Auswirkungen auf die Verträge andere Ferngasgesellschaften?
mfg
nze
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@netznutzungsentgelt
Die Verfügung selbst gilt nicht etwa gegenüber den Beigeladenen, sondern für die in der Anlage 1 aufgeführten Lieferverträge der E.on Ruhrgas.
Zudem handelt es sich um allgemeine Grundsätze, von denen auch die anderen Ferngasgesellschaften betroffen sind.
Das Verfahren gegen E.on Ruhrgas ist lediglich das Pilotverfahren.
Mit der Untersagungsverfügung wird ein bereits bestehendes gesetzliches Verbot lediglich aktualisiert.
Deshalb der - allein aus Praktikabilitätsgründen - auf den 30.09.2006 hinausverlegte Sofortvollzug.
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@Fricke,
der Termin 30.9.06 gilt dann auch für Verträge zwischen den Verteilern und Endverteiler, hier also zwischen Saar-Ferngas und den Stadtwerken Bad Kreuznach?
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@Cremer
Das Bundeskartellamt hatte festgestellt, dass entsprechende Verträge kartellerchtswidrig und somit verboten sind. Die zivilrechtliche folge daraus, ist die Nichtigkeit solcher Verträge.
Dies gilt für die Verträge nicht erst durch den Beschluss des Bundeskartellamtes, welcher nur ein schon bestehendes gesetzliches Verbot aktualisiert.
Allein aus Praktikabilitätsgründen wurde der Sofortvollzug gegenüber E.on Ruhrgas auf den 30.09.2006 verschoben.
Solche Verträge sind jedoch nach den Ausführungen des Bundeskartellamtes längst kartellrechtswidrig und nichtig wegen Verstoßes gegen § 1 GWB.
Über den Vertrag zwischen Ihren Stadtwerken und deren Vorlieferanten steht in dem genannten Beschluss des Bundeskartellamtes nichts.
Es könnte auch diesbezüglich einen Beschluss geben.
Eines solchen bedarf es jedoch nicht erst.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@RR-E-ft
@Cremer
@Netznutzungsentgelt:
Man kann wohl resümieren, dass die derzeitige Markt- und Preissituation i.W. auf zwei wettbewerbserschwerenden Instrumenten beruht:
1. Unrealistische Netznutzungsentgelte
2. Bindung von Nachfrage auf Weiterverteilerebene und Bindung von Leitungskapazität durch die im Verfahren B8-113-03 durch das BKartA ausdrücklich beanstandeten Langfrist- Lieferverträge.
Kommt Instrument 2. nunmehr für jedermann sichtbar ins Wanken, muss Instrument 1. umso hingebungsvoller gepflegt werden, getreu dem Motto: Wenn ich selbst schon nicht mehr die langfristige Kundenbindung betreiben darf, dann soll doch erst einmal ein Konkurrent kommen, der den Kunden günstiger beliefert ... er muss auf jeden Fall durch mein Ferngasnetz!
Statt mit Gürtel UND Hosenträger wird dann bald eben nur noch mit Hosenträger alleine gearbeitet.
Durchleitungswettbewerb ist nach der Sicht des BKartA auch im Bereich der Großverbraucher noch nicht visibel vorhanden; die Zahl der Durchleitungsverträge hält sich in engen Grenzen. Damit dies so bleibt, nimmt der BGW massiv Einfluss bei der Netzagentur, auf das es bei der Gasfernleitung bei einem gefühlten Wettbewerb bleibe.
Man muss also hoffen, dass notfalls unter dem Druck der EU- Kommission eine wirksame Regulierung des Gasfernleitungsmarktes erfolgt.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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@Graf Koks
Bereits 1998 sollte der Gasmarkt für Verbraucher geöffnet sein.
Interessant ist folgende Lektüre, insbesondere Seiten 47 und 74 ff.:
http://www.monopolkommission.de/sg_34/text_s34.pdf
Auch die Rechtsprechung hatte das Ziel der Marktöffnung vor Augen:
http://www.ra-kotz.de/tale_oder_pay.htm
Statt dessen alles wie immer:
Startschuss, Meilenstein, nichts passiert.
Von wann ist folgender Text?
http://www.tu-berlin.de/presse/tui/00mai/gas.htm
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Feststellungen der EU- Komission zum Wettbewerb auf der Ferngasebene:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_248/l_24820030930de00510061.pdf