Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: big red one am 03. Februar 2006, 14:03:38

Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: big red one am 03. Februar 2006, 14:03:38
Mein Flüssiggaslieferant hat nun eine Mengendifferenz zwischen der Füllmenge im Tank und der Entnahmemenge am Zähler festgestellt und möchte nun nach der Liefermenge in den Tank nachberechnen.Der Gaszähler wurde von der Fa. T...... eingebaut uns sei angeblich defekt.Ein Nachweis konnte bisher nicht erbracht werden.Desweiteren wurde mir bisher auch kein Zählerstand mitgeteilt(der Zähler wurde ausgebaut und mitgenommen) sondern nur eine Akontozahlung für Nachforderungen von €500 auf noch nicht erstellte Abrechnung
Klaus
Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: Anonymous am 03. Februar 2006, 14:57:41
Was ZÄHLT ist der Preis.
Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: Watzl am 05. Februar 2006, 17:39:29
Ja so einfach gehet das. Da werden schöne Abrechnungsmodelle (Gasuhr) dem Kunden aufgeschwatzt und dann wird doch nach Litern und Tankinhalt abkassiert.
Die Beweismittel (Gasuhr) wird vorsorglich mitgenommen und  dann wird sofort kassiert. Das nennt man andernorst Service, weil´s schnell geht in diesem Fall erinnert mich das eher an das Wort überrumpeln.

Lesen sie ihren Vertrag noich einmal genau, was dort bzgl. Abrechnung vereinbart wurde.

Fordern sie dann die Firma auf, ihnen die Grundlage für die Änderung der Abrechnungsmethode schriftlich darzulegen und zu begründen. Warten sie auf jeden Fall mit den Zahlungen bis der Fall durchsichtiger oder gar geklärt wird.

Überlegen sie: was wäre passiert, hätte die Gasuhr mehr angezeigt, als sie tatsächlich verbraucht haben? Sie hätten vermutlich ganz anstandslos bezaht, weil sie nie im Leben darauf gekommen wären, dass das Ding zu schnell geht und wenn, dann hätten sie ein großes Problem am Hals. Sie hätten den Nachweis zu erbringen, dass die Uhr zuviel anzeigt, mehr als sie wirklich verbraucht haben.

Eine Empfehlung:
Tank weggebn, UHr weggeben, Vertrag weggeben und einen eigenen Tank besorgen.

Mit Vertragspartner geht man nicht so um, wie mit ihenen!

H. Watzl
Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: big red one am 17. Februar 2006, 10:27:39
Nun der Vertrag ist durch einen Anwalt gekündigt.
Der Tank ist schon lange Eigentum.
Einen korekten Zählerstand hat der Gaslieferant bis heute nicht mitgeteilt geschweige denn eine Abrechnung danach erstellt.
Nun werden wir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch starten.Nebst Rückforderungen nach § 315 sowie eine einstweilige Verfügung zur einforderung der Prüfprotokolle des Tanks.
Mal sehen wie es weitergeht
Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: Ready XL am 17. Februar 2006, 11:48:01
...man kann sich wirklich nur noch wundern, was sich so manche Lieferanten alles so einfallen lassen. Diese Fa. T....., ist das die mit dem unausprechlichen Namen ?

Ready XL
Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: big red one am 17. Februar 2006, 12:32:15
Nun den Namen kann ich auch nicht aussprechen.
Auch der Anwalt hat damit Probleme.
Aber die Drohung der Verfügung hat gewirkt nun habe ich wenigstens die Prüfprotokolle per Fax. Doch die Abrechnung wird weiter verzögert und das nun schon seit 19.1. Mit verschiedenen Ausreden wie Systemumstellung oder Prüfung der Akten oder auch ganz schlicht \"der Sachbearbeiter ist nicht im Haus\"
Geld gibt es jedenfalls nicht bis zu einer nachvollziehbaren Rechnungsstellung.
Und Gas liefert ein freier Händler.
Titel: Was ZÄHLT der Gaszähler oder die Einfüllmenge?
Beitrag von: gasfreund2 am 17. Februar 2006, 13:23:56
hallo

was für Prüfprotokolle sind den das ?
und warum wurde überhaupt nach m³ abgerechnet wenn der Tank Ihre Eigentum ist.

gruß
gasfreund2