Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => badenova => Thema gestartet von: lobos am 02. Februar 2006, 15:56:46

Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: lobos am 02. Februar 2006, 15:56:46
Hallo

Ich bin auf dieses Forum gestossen, nachdem ich mich über unsere letzte Gasrechnung ärgerte und ich im Internet nach Informationen suchte, wie der Willkür des Gasversorgers - bei uns die Badenova -  entgegengetreten werden kann. Ich habe jetzt auch mal nachgerechnet: Verglichen mit den Tarifen von Anfang 2000 ist der Tarif 2005 um schlappe 78% teurer.

Bis jetzt hatte ich noch nie einen Widerspruch gegen Preiserhöhungen eingelegt. Die werden bei uns nur in der Presse mitgeteilt und nicht individuell per Brief etc.

Folglich erfährt man in der Jahresbrechnung 2005 vom 11.1.2006, dass die Einheitspreise ab 1.9.2005 von 4.14 auf 4.69 zzgl MWSt stieg.

Kann ich gegen diese Erhöhung heute noch Einspruch einlegen?

Die Abrechnung führt dazu, dass ich eine Nachzahlung zu leisten habe. Wenn ich jetzt eine Gegerechnung aufmache mit den Tarifen von 2004, komme ich auf ca 10 EUR Überzahlung.

Um keinen Fehler zu begehen und nicht über Fristen zu stolpern, meine Frage:
Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und mit Einreichen meiner Gegenrechnung (mit 2004er Tarif) die Nachzahlung (per Lastschrift schon eingezogen) rückbuchen lassen?

Kann ich die 10EUR Überzahlung mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen?

Kann ich für die Berechnung von gerechtfertigten Abschlagzahlungen 2006 auch den Tarif von 2004 zu Grunde legen?

Ich würde mich sehr über Ihre kompetente Anwort und Hilfe freuen.


Mit freundlichen Grüssen
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: rlc am 02. Februar 2006, 22:47:12
Zitat
Um keinen Fehler zu begehen und nicht über Fristen zu stolpern, meine Frage:
Kann ich jetzt Widerspruch einlegen und mit Einreichen meiner Gegenrechnung (mit 2004er Tarif) die Nachzahlung (per Lastschrift schon eingezogen) rückbuchen lassen?

Legen Sie Widerspruch ein, siehe Musterschreiben, und fordern Sie Ihren Versorger auf, die unberechtigte Nachzahlung in Höhe von xxx zurückzuzahlen. Andernfalls Rückbuchung Lastschrift ankündigen. Fragen Sie bei Ihrer Bank wielange zurück sie rückbuchen können.
Zitat

Kann ich die 10EUR Überzahlung mit den kommenden Abschlagszahlungen verrechnen?
Siehe Ihre AGB/AVB, nein.
Zitat

Kann ich für die Berechnung von gerechtfertigten Abschlagzahlungen 2006 auch den Tarif von 2004 zu Grunde legen?
Ja, widersprechen Sie allen bisher erfolgten Preiserhöhungen seit Ende 2004. Vorjahresverbrauch * Preise 2004 / 12 = neuer Abschlag. Teilen Sie den neuen Abschlag Ihrem Versorger mit, damit dieser Lastschrift anpasst, diese wirksam begrenzen. Evtl. wird Ihr Versorger die Lastschrifteinzugsermächtigung zurückgeben. Bei Überweisungen immer angeben, wofür sie zahlen, bsp.weise GasKonto nnnnn Abschlag Gas 02/06.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Schwalmtaler am 03. Februar 2006, 10:50:14
Hallo zusammen,

da mein Versorger bisher selbst immer mein Guthaben mit dem nächsten Abschlag verrechnet hatte, werde ich auch ´so verfahren und mein Guthaben mit dem 1. Abschlag verrechnen. Bin der Meinung, das hier schon gleiches Recht für alle gelten sollte. Hat der Versorger allerdings selbst immer Guthaben ausgezahlt und den vollen Abschlag eingezogen/eingefordert, sollte man selbst keine Verrechnung vornehmen!
Gruß Schwalmtaler
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Graf Koks am 03. Februar 2006, 10:56:44
@Schwalmtaler:

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass es die Forderung des Versorgers ist, gegen die da mit dem Guthaben aufgerechnet wird, und dass die Guthabenbeträge, mit denen Ihr Versorger verrechnet hat, unstreitig sind. Das ist bei den von Ihnen nunmehr errechneten Guthaben leider formal anders. Diese sind aus Sicht des Versorgers nicht unstreitig.


M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Schwalmtaler am 03. Februar 2006, 12:25:17
Hallo Graf Koks,

das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?

Wie aber schon in \"Stadt/Versorger\" unter EVS / NVV beschrieben hatte ich selbst zum Glück meine Abschläge für 2005 deutlich runtergeschraubt, so das ich anstatt der geforderten 250 € Nachzahlung nur 120 zugestanden und überwiesen habe.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: lobos am 03. Februar 2006, 16:28:51
Hallo

Danke für die Infos und Tips. Ich habe den Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005 nun basierend auf dem Musterbrief und Euren Tips zusammengestellt.

Gibt es übrigens eine Frist für den Widerspruch zur Jahresabrechnung?


Mal schauen, was passiert.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: lobos am 04. Februar 2006, 08:43:38
Hallo

Ich wollte mich nochmal melden; bin etwas unsicher:

Kann ich die Rückbuchung der Nachforderung aus der Jahresabrechnung 2005 (eingezogen per Lastschrift am 1.2.06) durchführen, obwohl ich den Preiserhöhungen in der Vergangenheit nie widersprach und ich das jetzt erst mit meinem Widerspruch zur Jahresabrechnung vom 4.2.06 mache?

Kann der Versorger nicht behaupten, die Preiserhöhungen in der Vergangenheit wurden von mir stillschweigend akzeptiert und somit ist der Bertrag der Jahresabrechnung nicht fraglich und strittig??
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 04. Februar 2006, 12:07:31
Sie können natürlich rückbuchen.Sie haben ja erst anhand der Jahresrechnung 2005 bemerkt,das Preiserhöhungen waren!
Sie sind nicht verpflichtet,eine Zeitung zu abbonieren um über evt.Veröffentlichungen ihres Versorgers,betr.Preiserhöhung,informiert zu werden.Genaussowenig kann man von Ihnen verlangen,sich auf deren Homepage über Preisaktualitäten zu informieren.
Rückbuchen sie,stellen sie ihre Rechnung ,basierend auf den alten Preis vor der Erhöhung und lassen es ihrem Versorger zukommen.
Bei Nachzahlung zahlen sie nur nach altem Preis und die Abschläge errechnen sie auch nach altem Preis und überweisen selbst.
Aber immer den Verwendungszweck angeben.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: lobos am 06. Februar 2006, 14:00:00
Hallo hollmoor

Wenn ich die Rechnung mit den Preisen von 9/2004 mache, dann widerspreche ich auch der Preiserhöhung in 10/2004. Diese Erhöhung wurde mir aber schon mit der Jahresabrechnung 2004 im Januar 2005 bekannt; und gegen diese Abrechnung legte ich keinen Widerspruch ein.
Bedeutet das letzlich, dass ich die Erhöhung zum 10/2004 stillschweigend akzeptierte und ich jetzt bei meiner Berechnung nur die 2005er und 2006er Erhöhungen rausrechnen kann????

Oder muss der Widerspruch gar nicht an den Preiserhöhungen festgemacht werden, sondern an der Höhe der Preise überhaupt???
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Monaco am 06. Februar 2006, 14:29:39
@Lobos

Prinzipiell können Sie im Gasbereich noch 3 Jahre rückwirkend widersprechen. Das Problem ist nur, einmal gezahltes und abgerechnetes (Jahresrechnung) Geld ist zunächst einmal weg und müsste zurückgeklagt werden. Dies ist aber wenig Erfolg versprechend. Damit ist die Abrechnungsperiode 2004 für Sie gewissermaßen erledigt.
Bei Ihrer \"Gegenrechnung\" für 2005 können Sie jedoch die Preise vom Herbst 2004 ansetzen. Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen nach Abbuchung des Jahresrechnungsbetrages nur noch eine Rückbuchung des Rechnungsbetrages und eine Überweisung des errechneten Betrages nach alten Preisen (Teilrückbuchung ist nicht möglich).
Da Sie für Ihre Rückbuchung noch einige Tage Zeit haben, wenden Sie sich zuvor noch einmal an Ihren Versorger und schicken diesem Ihre Gegenrechnung und erbitten eine Erstattung des Differenzbertrages. Setzen Sie dafür eine Frist (z. B. 28.02.2006). Sollte er die Erstattung ablehnen, können Sie noch bis etwa Mitte März (6 Wochen nach Abbuchung) eine Rücklastschrift beauftragen. Besprechen Sie ruhig mit Ihrer Bank die Problematik. Diese wird Ihnen den möglichen letzten Zeitpunkt für eine Lastschriftrückgabe sicher gern mitteilen.
Dann brauchen Sie sich auch nicht den Vorwurf machen zu lassen, Ihren Versorger uninformiert vor vollendete Tatsachen zu setzen und Ihm eine Rücklastgebühr zu verursachen. Schließlich hat er nun ja genügend Zeit zum reagieren ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: R-Gas-Kunde am 06. Februar 2006, 17:16:44
Zitat von: \"Monaco\"

Bei Ihrer \"Gegenrechnung\" für 2005 können Sie jedoch die Preise vom Herbst 2004 ansetzen.


@Monaco
Meinen Sie damit die Preise vor oder nach der Erhöhung im Herbst 2004?

Ich stehe vor dem gleichen Problem. 2004 ist abgerechnet, für die Heizperiode 2005 (bei mir Juli 05 bis Juni 06) wie auch für 2004 habe ich Widerspruch eingelegt.
Das heißt, die letzten drei Erhöhungen (Herbst 04, Herbst 05 und Januar 06) habe ich beanstandet.
Kann ich nun die Rechnung für die aktuelle Heizperiode mit den Preisen, die vor der Erhöhung im Herbst 2004 galten, aufmachen oder nur mit den Preisen, mit denen die Heizperiode 2005 begann?

Gruß
Dirk
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 06. Februar 2006, 17:41:56
Mit den Preisen\"vor\"der Erhöhung im Herbst 2004!
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: R-Gas-Kunde am 06. Februar 2006, 18:06:47
Danke
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Graf Koks am 06. Februar 2006, 23:50:45
Zitat von: \"Schwalmtaler\"
Hallo Graf Koks,

das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?

Wie aber schon in \"Stadt/Versorger\" unter EVS / NVV beschrieben hatte ich selbst zum Glück meine Abschläge für 2005 deutlich runtergeschraubt, so das ich anstatt der geforderten 250 € Nachzahlung nur 120 zugestanden und überwiesen habe.



@Schwaltaler:
Nochmal: Sie müssen es bei einem Aufrechnungsverbot immer aus Sicht dessen sehen, gegen den aufgerechnet wird; das sind nun mal die Versorger. Und aus deren Sicht ist unstreitig nur der Guthabenbetrag, der sich unter Berücksichtigung ihrer Preiserhöhung ergibt. Sonst bräuchte es die Klausel ja gar nicht.  Dass die Preiserhöhung umstritten ist interessiert doch den Versorger nicht.

Das ist der Grund, warum wir hier im Forum sehr dringend die Überprüfung der Abschlagszahlungen nahe legen.


M.f.G.
der Graf
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Monaco am 07. Februar 2006, 08:43:35
@ R-Gas-Kunde

Wie hollmoor bereits ausführte, die Preise vor der Erhöhung im Herbst 2004. Sie könnten rein theoretisch auch eine andere Preisbasis benutzen, aber um als Protestler in einem gewissen Gleichschritt zu maschieren ist die Basis 09/2004 empfehlenswert. Davor gab es meines Erachtens eine längere Periode stabiler Preise (in denen diese insgesamt sogar hätten abgesenkt werden müssen). Daher den Widerspruch auch immer auf den Gesamtpreis beziehen. Selbst wenn einzelne Versoger nämlich nachweisen können, dass die letzten Preissteigerungen angemessen waren, so können die Preise insgesamt wegen einer Überhöhten Basis im Herbst 2004 noch zu hoch sein.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Pinguin am 07. Februar 2006, 15:12:37
<!--                                                                              -->Jetzt bin ich verunsichert... bzw. wird mir klar was ich wohl falsch gemacht habe.
Ich beziehe mich auf folgendes


-----Zitat von Graf Koks:
Der kleine aber feine Unterschied ist, dass es die Forderung des Versorgers ist, gegen die da mit dem Guthaben aufgerechnet wird, und dass die Guthabenbeträge, mit denen Ihr Versorger verrechnet hat, unstreitig sind. Das ist bei den von Ihnen nunmehr errechneten Guthaben leider formal anders. Diese sind aus Sicht des Versorgers nicht unstreitig.
-----Zitat Ende

-----Zitat von Schwalmtaler:
das seitens der VU errechnete Guthaben bestreite ich doch gerade auch. Wenn er mir dieses zubilligt und verrechnet, warum darf ich dann umgekehrt nicht auch mein \"verlangtes\" Guthaben verrechnen?
-----Zitat Ende

-----Zitat von Graf Koks:
Nochmal: Sie müssen es bei einem Aufrechnungsverbot immer aus Sicht dessen sehen, gegen den aufgerechnet wird; das sind nun mal die Versorger. Und aus deren Sicht ist unstreitig nur der Guthabenbetrag, der sich unter Berücksichtigung ihrer Preiserhöhung ergibt. Sonst bräuchte es die Klausel ja gar nicht. Dass die Preiserhöhung umstritten ist interessiert doch den Versorger nicht.
-----Zitat Ende


Wie ich schon an anderer Stelle hier im Forum schrieb, habe ich in 2005 für unsere Mieter Widerspruch bei unserem Gasversorger eingelegt. Bei der Jahresabrechnung hatten sie durch Einsparung ein Guthaben, welches der Versorger mit dem neu kalkulierten Abschlag verrechnete. Danach blieb immer noch ein Guthaben, welches auch ausgezahlt wurde.

Ich erstellte daraufhin eine neue Rechnung auf der Basis der alten Preise und errechnete die Abschläge neu. Das von mir errechnete Guthaben unserer Mieter war natürlich höher als das, welches unser Gasversorger errechnet hatte.

Ich forderte den Versorger auf, zur Auskehrung dieses Guthabens den Abschlag weiter zu reduzieren. Sie sind darauf eingegangen und ich freute mich.
Ich hatte diesen Sachverhalt hier schonmal geschildert. Ich hoffe jetzt, dass ich dadurch nicht andere dazu angeregt habe dies ebenso zu tun. Wer gibt schon gern sein Erspartes ab?

Was mir damals nicht wirklich klar war: mit der Anerkennung des von mir vorgeschlagenen Abschlages erkennen die ja nicht automatisch das von mir berechnete (natürlich höhere) Guthaben an. Unser Versorger wird also wahrscheinlich in der nächsten Abrechnung dies wieder einfordern. Damit würde ihre Forderung \"nicht unstreitige\" sowie \"unstreitige\" Beträge enthalten. Ist das richtig so?

Jetzt meine Frage:
Sollte ich, wenn die Jahresabrechnung kommt, dem Versorger das von mir zusätzlich errechnete Guthaben wieder zugestehen? Damit hätten unsere Mieter dann wohl (fast) umsonst gespart.
Oder sollte ich bei meiner Berechnung bleiben? Was würde ich dabei möglicherweise riskieren?
Was würdet Ihr tun?
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 07. Februar 2006, 15:16:32
Glück gehabt,würde ich sagen!
Ihr Versorger müßte nun klagen,wenn er den Betrag nun doch haben will.
Scheinbar haben \"Die\" ihren Irrtum nicht bemerkt oder sind noch unwissend!
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 07. Februar 2006, 15:18:54
PS   Und unbedingt darauf achten,das bei der nächsten Abrechnung kein Guthaben aufläuft!
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Pinguin am 07. Februar 2006, 15:29:45
@hollmoor
Natürlich achte ich darauf, dass kein Guthaben entsteht. Damals hatte ich keine Chance, unsere Mieter hatten \"heimlich\" gespart ;-). Ich habe unseren Mietern nun die Aufgabe auferlegt, einmal monatlich den Zahlerstand zu notieren. So kann ich rechtzeitig reagieren.

Wieso müßte jetzt der Versorger klagen? Hat er denn mein errechnetes Guthaben akzeptiert, wenn er auf meine Abschläge eingeht?
Ich denke der Versorger wird es wieder einfordern bei der kommenden Jahresabrechnung. Und dann?
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 07. Februar 2006, 15:46:10
Auf entsprechende Nachzahlung hinheizen,mind.in Höhe des jetzigen Guthabens,so dass ihr Versorger das von Ihnen aktuell errechnete Guthaben nicht mit der kommenden Jahresrechnung verrechnen kann.
Dann müßte er es einklagen!Die Frage ist,ob ihr Versorger das tut.Das bleibt dann abzuwarten.Vielleicht ist denen auch nur ein Flüchtigkeitsfehler
unterlaufen.Niemand ist fehlerfrei.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Pinguin am 07. Februar 2006, 16:23:23
Vielen Dank für die Hilfe.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, aber ich verstehe das nicht wirklich.

Ich hatte nach der letzten JVA 05 den Abschlag so niedrig gesetzt, dass während des Verrechnungszeitraums bis zur JVA 06 das von mir berechnete Guthaben aufgebraucht wird. Zum Zeitpunkt der JVA 06 werde ich also dieses Guthaben bereits indirekt bekommen haben. Dann reicht es doch, wenn ich nur darauf achte, dass kein neues Guthaben entsteht. Oder bin ich jetzt voll daneben?
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 07. Februar 2006, 16:56:55
Genau,bin ihrer Meinung,so meine ich es auch.
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: lobos am 09. Februar 2006, 16:45:58
Hallo zusammen

Vielen Dank für die vielen Infos und Tips. Man ist ja schon etwas unsicher mit dieser Sache.

Gibt es eigentlich Fristen (30 Tage nach Zugang oder so) innerhalb derer der Widerspruch auf die Jahresabrechnung erfolgen muss? Oder kann das jederzeit gemacht werden?

MfG
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: hollmoor am 09. Februar 2006, 18:01:59
@lobos

Bitte immer so schnell wie möglich.Nichts in dieser Sache auf die lange Bank schieben!
Titel: Einspruch/Widerspruch zur Jahresabrechnung 2005
Beitrag von: Kampfzwerg am 09. Februar 2006, 19:13:29
Zitat von: \"lobos\"
Gibt es eigentlich Fristen (30 Tage nach Zugang oder so) innerhalb derer der Widerspruch auf die Jahresabrechnung erfolgen muss? Oder kann das jederzeit gemacht werden?


Ich würde vermuten, dass davon auszugehen ist den Widerspruch innerhalb der vom Versorger gesetzten Zahlungsfrist einzulegen.
Nach den 30 Tagen sind Sie ja rechtlich gesehen automatisch im Verzug.