Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Februar 2006, 17:23:44
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Die Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Gaspreisen, die regelmäßig eine Offenlegung der Preiskalkulation erfordert, wurde auch durch das Landgericht Düsseldorf bestätigt.
Der Beschluss ist unter anderem hier veröffentlicht:
http://www.raepower.de/PDF/20060104%20LG%20Düsseldorf%20Beschluss%2012%200%20544-05.pdf
(Link vollständig - bis hinter pdf - kopieren und in die Adressenliste des Browsers einfügen)
Damit liegen das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht Bonn gemeinsam mit dem Landgericht Mannheim auf einer Linie, wonach die Billigkeitskontrolle von Gaspreisen die vollständige Offenlegung der Preiskalkulation erfordert.
Keine vollständige Offenlegung der Preiskalkulation, sondern nur den Nachweis gestiegener Bezugskosten zum Nachweis der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen verlangt allein das Landgericht Heilbronn.
Dieser Beschluss hätte eigentlich zuerst in der \"Urteilssammlung\" auf der Seite des Bundes der Energieverbraucher veröffentlicht werden sollen.
Wir sehen, dass immer noch andere schneller sind.
Aber das kann sich ja ändern.
Den Beschluss sollte man sich ausdrucken und seinem Versorger schicken, damit er sich im nächsten Schreiben damit auseinandersetzen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo,
leider funktioniert der Link zum Beschluss nicht. Wie komme ich sonst noch an diesen Beschluss, den ich gerne bei meiner weiteren Vorgehensweise verwenden möchte?
Grüße vom Niederrhein
Hamster
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@Hamster
Weil der Link nicht funktioniert, steht doch gerade darunter in Klammern, wie man sich behelfen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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http://www.raepower.de/PDF/20060119%20LG%20Heilbronn%20Urteil%206%20S%2016-05%20Ab.pdf
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Sorry, ich bin nicht so fit in Sachen PC. :?:
Jetzt hat es aber funktioniert, :P
Danke
Sollte man diesen Beschluss auch schon gegenüber dem Versorger verwenden, wenn vom Absperren des Gashahn noch garnicht die Rede war?
In meinem Fall werde ich in Kürze die erste gekürzte Abschlagszahlung überweisen (Lastschriftverfahren wurde vom EVU zurückgegeben/ gelöscht) und erwarte dann die erste Mahnung.
Gruß
Hamster
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@stromdesigner
Den Original-Link zur Entscheidung LG Heilbronn gibt es bereits hier:
Gaspreisurteil LG Heilbronn veröffentlicht (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2453)
@Hamster
In dem Beschluss geht es doch nicht nur um die Zulässigkeit einer Sperre, sondern auch um ganz grundsätzliche Dinge wie die Offenlegung der Kalkulation und damit ist dieser Beschluss weitergehend als das Urteil des LG Heilbronn.
Lesen Sie die Entscheidung genau.
Dann finden Sie die wichtigen Fragen beantwortet.
Das Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn wird dies noch einmal bestätigen:
Gaspreisurteil des Landgerichts Bonn (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2498)
Die Rechtsprechung ist schneller auf der Strecke, als viele mit wehem Blick in Richtung zum Landgericht Hamburg meinen.....
Ich bin mir sicher, dass auch der Bundesgerichtshof im Falle einer Revision des Heilbronner Urteils recht zügig zu einer Entscheidung findet.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt