Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Emsdetten => Thema gestartet von: Willy am 30. Januar 2006, 15:49:24

Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 30. Januar 2006, 15:49:24
Hallo,

(30.01.2006 / 14:30 Uhr)


Radio RST (Lokalradio Kreis Steinfurt) meldet soeben:

Ab Morgen haben die Gaspreisgegner in Emsdetten genau 14 Tage
Zeit ihre Rechnung zu bezahlen. Die Jahresabrechnungen für Strom und Gas gehen heute raus,
sagte uns Erich Krake von den Stadtwerken Emsdetten.

Sollten die Gaspreisgegner bei ihrer bisherigen Entscheidung bleiben,
einen Teil der Gasrechnung nicht zu bezahlen, bekommen sie in 14 Tagen eine Mahnung.

Was dann geschieht, können die Stadtwerke frühestens Ende Februar klären.
Die Stadtwerke fühlen sich bestärkt in einem Urteil des Landgerichtes Heilbronn.
Dies hatte die Klage eines Kunden gegen eine Gaspreiserhöhung abgewiesen.
Uwe Denke RST-Nachrichtenredaktion.

Ich glaube: Eine Fortsetzung der Drohungen aus 2005 siehe:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2011

Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Januar 2006, 16:10:16
@Willy

Was soll schon eine \"Drohung\" mit einer Mahnung wegen einer Forderung, die bisher gar nicht fällig ist.

Das ist nicht nur albern, sondern lächerlich.

Soweit die Stadtwerke auf das Urteil des LG Heilbronn verweisen, sollten diese auf Seite 9 des Urteils genau lesen, wo es heißt:

\"Dem Kläger steht somit die von ihm gewählte Möglichkeit rechtlich zu, eine verlangte Erhöhung seines Gaspreises zunächst zurückzuhalten, nur den bisher geschuldeten Betrag weiter zu entrichten und - wie geschehen - die Angemessenheit der Erhöhung durch Erhebung einer Feststellungsklage der gerichtlichen Kontrolle zuzuführen.\"

Man kann indes auch kürzen, ohne zugleich eine Feststellungsklage zu erheben, um den Versorger klagen zu lassen. So haben es die Landgerichte Bonn und Düsseldorf bereits ausgeführt, ganz zu schweigen vom Landgericht Mannheim und dem Gaspreisurteil des Amtsgerichts Karlsruhe. Nach letzterem war nach Unbilligkeitseinwand für die gesamten Gaslieferungen des Versorgers ohne Offenlegung der Preiskalkulation nicht ein einziger Cent zur Zahlung fällig.....




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 13. Februar 2006, 23:30:03
Hallo,
ein neuer Einschüchterungsversuch der Stadtwerke? Es soll ca. 130 Verweigerer in Emsdetten geben.

Dieser Zeitungsbericht wird morgen bei uns erscheinen:

Jetzt geht es vor Gericht

Emsdetten - Der Ton wird schärfer. Die Stadtwerke drohen mit Klage und Zwangsvollzug. Es geht um den Gaspreis und die Abschlagszahlungen, die etliche Kunden von sich aus gekürzt haben, weil sie die Preispolitik des Versorgers anzweifeln.

Gestern teilte Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann mit, dass man nach den deutlichen Preisanhebungen bei Gas und Öl ebenfalls keine andere Möglichkeit gehabt habe, als die gestiegenen Beschaffungskosten an die Gaskunden weiterzugeben. \"Diese notwendigen Preisanpassungen wurden heftig diskutiert, zum Teil auch sehr unsachlich. Einige Kunden kürzten ihre Abschlagszahlungen\", blickte Lehmann zurück. Er erinnerte daran, dass die Stadtwerke schon früh erklärt hätten, die Kürzungen nur bis zur Jahresabrechnung zu dulden, um die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Anhebungen erlaubt

\"Mittlerweile sind einige verfahren in der zweiten Instanz entschieden worden. Tenor war hier, dass die Versorger die gestiegenen Bezugskosten weitergeben durften. Eine völlige Offenlegung der Gesamtkalkulation wurde von den Berufungsinstanzen ausdrücklich nicht gefordert\", erklärt Lehmann.

Vier Anpassungen

Die Berufungsgerichte ließen aber den Gang zum Bundesgerichtshof zu, damit letztlich höchstrichterlich entschieden werden kann. Diese Entscheidung ist erst nach längerer Zeit zu erwarten\", vermutet der Geschäftsführer.

Mit ihren insgesamt vier Preisanpassungsschritten seit Oktober 2004 habe man \"lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergegeben\". Das sei von einer fachkundigen großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht und bestätigt worden.

Vor diesem Hintergrund, so war weiter von Helmut Lehmann zu erfahren, \"werden die Stadtwerke nun die ausstehenden Beträge gegen Kunden, die ihre Abschlagszahlungen gekürzt haben, gerichtlich geltend machen und gegen weitere Kürzungen von Abschlagszahlungen vor- gehen\".

Gruß Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Februar 2006, 09:55:37
@Willy

Die Stadtwerke können sich lediglich auf zwei Urteile beziehen, zu denen Revision zum BGH zugelassen ist:

Im Urteil des LG Heilbronn ging es allein wegen der Antragstellung der Feststellungsklage des Kunden vor dem Amtsgericht nach Ansicht des Gerichts nur um den Erhöhungsbetrag.

Anders ist es, wo der Kunde den Gesamtpreis als unbillig rügt und auch die alten Preise nur noch unter Vorbehalt zahlt.

Das Urteil des LG Karlsruhe, wonach die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB durch die kartellrechtlichen Vorschriften gem. § 19 GWB verdrängt werde, ist nach der in dieser Frage vollkommen eindeutigen BGH- Rechtsprechung nicht haltbar, so auch schon LG Heilbronn.

Ohne diesen offensichtlichen Widerspruch zur BGH- Rechtsprechung verbleibt es bei der Rechtsprechung des AG karlsruhe, wonach die Gesamtkalkulation offen gelegt werden muss, so auch schon LG Mannheim.

Viele langfristige Bezugsverträge von Stadtwerken mit hoher Bedarfsdeckung sind nach der Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes und nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf längst kartellrechtswidrig und damit verboten und nichtig.

Auf solche nichtigen Verträge können Vorlieferanten keine Preiserhöhungsbegehren stützen. In diesem Sinne besteht sehrwohl eine Möglichkeit, steigende Bezugskosten abzuwehren.

Dann hat man auch keine Not, gestiegene Bezugskosten an die Kunden weiterzugeben.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 13. April 2006, 17:29:23
Hallo,
Erstmals müssen Gasversorger auf Druck des Kartellamts ihre Preise senken.
Die IG-Gaskunden Emsdetten fragte die Politik:
Warum nicht In NRW? Warum nicht Emsdetten?
In Emsdetten liegt - lt. Markt Gaspreisdatenbank - der Gaspreis um 18%
höher als am günstgsten Standort in NRW.

Darauf haben wir heute die
\"Kartellrechtliche Beurteilung der Entwicklung der Gas- und Strompreise seit dem Jahr 2000\"
der
Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Christa Thoben
erhalten:

.... Die Ermittlungen der Landeskartellbehörde ergaben, dass in allen
Fällen
von den Endversorgern lediglich die Bezugskostenerhöhung
weitergewälzt wurde.
...

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/mwme.pdf

Gruß Willy

http://www.st-sn.de/gaskunden
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 14. Juli 2006, 20:32:59
Hallo,

die Stadtwerke Emsdetten haben Klage gegen einen Mitstreiter der
Interessengemeinschaft Gaskunden der Stadtwerke Emsdetten beim
Landgericht Dortmund eingereicht!

Der Streitwert beträgt 400 Euro.

Frage an den Rechtsanwalt: Wegen des Betrages von 400 Euro verstehen
wir nicht, warum das Landgericht Dortmund zuständig sein soll. Warum
nicht ein Amtsgericht? Wer legt die Zuständigkeit fest?

Bisher ist nur ein einziger Emsdettener Fall bekannt. Die Stadtwerke
Emsdetten werden durch den Justiziar Dietmar Hempel vertreten.

Willy Sellin
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Juli 2006, 20:48:33
@Willy

Kollege Hempel ist Justiziar bei den Stadtwerken Wuppertal, im Übrigen zugelassener Rechtsanwalt.

Als Justiziar eines Unternehmens darf man dieses nicht als Rechtsanwalt vetreten, weil es an der Unabhängigkeit und Freiheit mangelt, die einen Rechtsanwalt auszeichnet.

Man wird beim Kartellgericht klagen, so wie im Falle E.ON Westfalen Weser. Für Kartellsachen ist erstinstanzlich in NRW das LG Dortmund zuständig.

Der Zahlungsanspruch kann sich indes nur aus § 433 BGB ergeben.

Es gibt keine kartellrechtlichen Vorschriften, die einen Zahlungsanspruch oder auch nur ein Preiserhöhungsrecht begründen können, urteilte unlängst das Landgericht Dresden.

Deshalb handelt es sich nach der Rechtsprechung des LG Dreden auch schon nicht um eine Kartellsache, so dass das Kartellgericht unzuständig ist.

Man sollte das Urteil des OLG Karlsruhe und die Entscheidung des BGH vom 13.12.2005 - KVR 13/05

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-12-13&nr=36447&pos=13&anz=26

sowie des OLG Düsseldorf vom 23.11.2005, ZNER 2006, 47, [50] dahernehmen und dazu noch den Ausdruck hiervon beifügen:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_13_2.pdf

(sofort ausdrucken, weil es morgen schon weg sein kann!!!!)

und schon sollte die Sache klar sein.

Anwalt nehmen, Verweisung an das zuständige Gericht und Klageabweisung beantragen und hierauf verweisen:

http://www.fern-nahwaermetechnik.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf

Höchst vorsorglich in der Klageerwiderung nochmals die Unbilligkeit gegen den gesamten Preis einwenden.


Und dann getrost abwarten, ob die Klage nicht noch wieder zurück genommen wird, weil die Stadtwerke offensichtlich mit dem Schinken nach der Wurst werfen.

Erfahrungen mit Dr. Hempel vor dem Landgericht Dortmund hat unser Kollege Reinhard Weeg.

Bitte nicht irgend einen Anwalt wählen, sondern einen vom Netzwerk des Bundes der Energieverbraucher!

Diesem alle Unterlagen sehr schnell zur Verfügung stellen und Vollmacht erteilen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 14. Juli 2006, 22:39:18
Herr Fricke

vielen Dank für die prompte Antwort.

Der Betroffene sich einen Osnabrücker Anwalt aus der Rechtsanwaltsliste
des Bundes der Energieverbraucher gewählt.

Ihre Informationen habe ich weitergeleitet.

Willy Sellin
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Juli 2006, 23:57:15
@Willy

Wenn Spezialisten wie Dr. Hempel oder Freshfields Bruckhaus Deringer usw. die Gegenseite vetreten, dann sollte man in der Anwaltsliste auf die Anwälte mit den Sternchen achten.

Meine Erfahrung ist die, dass es sich bei den Kollegen in der Liste alles um Kollegen handelt, die bereit sind, Energieverbraucher engagiert zu vertreten.

Nicht alle sind indes so eng in das Netzwerk eingebunden, dass sie zu jeder Zeit über die aktuellsten Urteile auf dem Gebiet des Energierechts noch über die Fachaufsätze verfügen, noch sich vertieft damit befasst haben.

Es genügt bisher wohl, sich zur Liste anzumelden, seine Bereitschaft zu erklären, Verbraucher zu vetreten.

Manche schauen nur ab und an in der Urteilssammlung auf der Seite vorbei, die indes auch ersichtlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unbedingte Aktualität erheben kann.

Hier im Forum sind nur einige wenige Kollegen vertreten, die sich immer aktuell informieren und teilweise auch selbst Beiträge verfassen.

Möglicherweise informieren sich hier sogar mehr Kollegen von der Gegenseite.

Es ist sogar so, dass einige Verbraucher - etwa durch Lektüre des Energiedepesche- Sonderheftes teilweise umfassender mit der Materie vertraut sind, als so mancher Kollege.

Leider ist das so.

Und ich persönlich fände auch gemeinsame Veranstaltungen für  Anwälte wichtiger als manches andere. Leider konnte ich mich mit anderen insoweit nicht für entsprechende Veranstaltungen durchsetzen.

Statt dessen gab es andere Veranstaltungen mit juristischem Quiz.... So haben wir uns wenigstens mal gesehen.

Kurzum:

Amtsgerichte und ihre Entscheidungen haben nicht mehr den Stellenwert, den sie am Anfang der Auseinandersetzung noch hatten.

Wo es jedoch um Verfahren vor Landgerichten geht, wo die Gegenseite auch noch ersichtlich ihre erste Garnitur aufbietet, da sollte weiter nach Möglichkeit tunlichst darauf geachtet werden, dass Kollegen mit der Vertretung betraut werden, die sich nicht nur bei Gelegenheit mit dem Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen oder gar Energierecht befassen, weil sie sonst leicht an Grenzen stoßen könnten.

Meine Meinung zu der bisherigen Anwaltsliste ist damit vielleicht hinreichend deutlich geworden und ggf. ist es hilfreich, wenn diese einmal hinsichtlich möglicher Kriterien auch von den Protestgruppen hinterfragt wird.

Wichtig ist, dass im Fall der Fälle jeder Verbraucher einen Anwalt findet, der nicht nur bereit ist, die Vertretung zu übernehmen.

Auch dies ist ja schon problematisch genug angesichts der geringen Streitwerte, der geringen Gebühren und des imensen Umfanges der Schriftsätze.

Die Verbraucher können froh sein, dass mancher Kollege nicht ahnt, was auf ihn zukommt.

Ich wage von hier aus die Fernprognose, dass sich Kollege Dr. Hempel wegen der 400 EUR auf nicht weniger als 20 Seiten mit seinen Thesen in der Klageschrift verbreitet haben wird. Die Anlagen könnten mindestens noch einmal einen entsprechenden Umfang aufweisen.

Man bekommt eine Paketsendung, wundert sich und dabei ist es eine Klageschrift nebst Anlagen.

So erging es etwa schon Verbrauchern in Sachsen wegen lediglich 40 EUR Streitwert.

(Klageschriften wegen eines Streitwertes in Höhe von 250.000 EUR kommen hingegen oft mit drei bis vier Seiten aus.)

Es kommt auch vor, dass am letzten möglichen Tag gegen 19.00 Uhr das Faxgerät anspringt und einen Schriftsatz nebst Anlagen von ca. 150 Seiten entäußert, so dass man noch ein paar wenige Stunden zur fristgemäßen Stellungnahme darauf hat.


Wer auf Verbraucherseite schon einmal damit zu tun hatte, holt einfach seinen Antwortmustertext über 30 Seiten nebst Anlagen hervor und schickt diesen ab.

Wer jedoch zum ersten Mal - und vielleicht nicht alsbald wieder - damit befasst ist, wird einen Zeitaufwand betreiben müssen, der über normale Gebühren nicht abgegolten werden kann. Das ist ein Problem, welches weiter besteht und für welches es immer noch keine Lösung gibt.

Es steht nicht zu erwarten, dass der beauftragte Kollege, sich ggf. notwendigerweise know how einholt und sein schon unangemessen kleines Honorar im Gegenzug auch noch teilt.....

Am besten wäre es also, wenn etwa Protestgruppen von Anfang an einen Kollegen in der Nähe wählen, welcher der ständige Begleiter in allen Lagen ist und sich allein deshalb immer wieder mit dem Thema befassen muss und zudem regelmäßig ein Erfahrungsaustausch zwischen diesen Kollegen gepflegt würde.

Das gilt überall, nicht nur in Emsdetten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 15. Juli 2006, 11:14:08
Zitat von: \"RR-E-ft\"


Ich wage von hier aus die Fernprognose, dass sich Kollege Dr. Hempel wegen der 400 EUR auf nicht weniger als 20 Seiten mit seinen Thesen in der Klageschrift verbreitet haben wird. Die Anlagen könnten mindestens noch einmal einen entsprechenden Umfang aufweisen.



Gut geraten: nach meinen Informationen sind es 60 Seiten.

Ich habe den Betroffenen informiert.

Willy
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Cremer am 15. Juli 2006, 18:31:20
@Frcke,

was ist diese Kooperationsvereinbarung mit den Netzzugangsverträgen, die am 19.7.06 vorgelegt wird.

Was hat das auf sich?
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Juli 2006, 15:35:05
@Willy

Wenn man auf Zahlung verklagt wird, sollte man ggf. auch den der Abrechung zu Grunde gelegten Brennwert mit Nichtwissen bestreiten.

Wie dieser zustande kommt, wo dabei wie von wem was gemessen wird, ist oft nebulös. Das sollte man also klären lassen.


@Cremer

Die Frage sollte nicht weiter in diesem Thread erörtert werden. Alle Informationen finden sich unter www.bgw.de.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 16. Juli 2006, 15:49:08
@Cremer

Aber bitte  nicht wieder vergessen  :wink:

http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/article_2006_6_1.html
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 17. Juli 2006, 11:33:15
Hallo,

Zitat von: \"RR-E-ft\"


Wenn man auf Zahlung verklagt wird, sollte man ggf. auch den der Abrechung zu Grunde gelegten Brennwert mit Nichtwissen bestreiten.

Wie dieser zustande kommt, wo dabei wie von wem was gemessen wird, ist oft nebulös. Das sollte man also klären lassen.


Danke für den Tipp. Ich werde dieses an den Betroffenen weiterleiten. Ich finde auch, dass der Brennwert erklärt werden müsste. In Emsdetten wird er seit 19.12.2001 mit Faktor = 11,42 bewertet.

Willy
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Cremer am 17. Juli 2006, 17:54:39
@Willy,
@Fricke,

dies konnte ich selbst erleben.

Ich hatte die Eichdirektion Bad Kreuznach angeschrieben zwecks Erläuterung, wieso die SW KH in gleichen Höhenzonen unterschiedliche Brennwerte haben, obwohl doch gerade diese dafür gebildet wurden.

Zum Schluß wurde ein recht eigenartiger Absatz vom Leiter der Eichdirektion geschrieben:

Das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz ist gehalten bei der Erfüllung seiner Aufgaben wirtschaftlich zu arbeiten. Im Zuge der Überwachung von Gasversorgungsunternehmen durch unsere Mitarbeiter wird das Gesamtsystem der thermischen Gasberechnung nach dem DVGW - Arbeitsblatt G 685 betrachtet, um somit systematische Fehler bei der Abrechnung der thermischen Energie ggf. aufzudecken und abzustellen. Nur in begründeten Einzelfällen sind wir in der Lage einzelne Rechnungen zu überprüfen. Wir weisen Sie deshlab vorsorglich darauf hin, dass wir Ihre Fragen zukünftig nicht mehr in dieser Deteillierung beantworten werden.


Hat so den Anschein, "na lieber Bürger, was meckerst Du, ist doch alles in Ordnung"[/quote]
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Juli 2006, 18:00:35
@Cremer

Mag sein, dass auch die Eichämter nicht gleich eine Erklärung parat haben.

Das hat aber nichts mit der Darlegungs- und Beweislast eines Gasversorgers in einem Zahlungsprozess zu tun.

Da muss dieser alles nachvollziehbar darstellen und unter Beweis stellen.

Mit anderen Worten: etwas zusammenhanglos.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Free Energy am 22. Juli 2006, 00:12:03
@ Willy Sellin,
@ Herr Fricke,

eigentlich verbleibt dem betroffenen Verbraucher ja auch noch immer das "sofortige Anerkenntnis" gem. § 93 ZPO, falls das Gericht gegen ihn entscheidet, oder ist das in diesen Fällen anders ?

Mit freundlichen Grüßen

Free Energy
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 09. August 2006, 09:50:04
Hallo,

von den über 70 Mitstreitern der IG-Gaskunden Emsdetten wird tatsächlich nur gegen
einen geklagt, dass ergab eine Rundmail und das Treffen der IG am letzten Montag (07.08.06).

Wegen angeblicher Rückstände aus 2005 von 205,41 Euro und 237,00 Euro,
angeblich zu niedrig geleisteter Abschläge in 2006, soll es vor die Kartellkammer des Landgerichtes gehen.

Wir gehen von einem \"Musterverfahren\" aus

Zitat von: \"RR-E-ft\"


Der Zahlungsanspruch kann sich indes nur aus § 433 BGB ergeben.

Es gibt keine kartellrechtlichen Vorschriften, die einen Zahlungsanspruch oder auch nur ein Preiserhöhungsrecht begründen können, urteilte unlängst das Landgericht Dresden.

Deshalb handelt es sich nach der Rechtsprechung des LG Dreden auch schon nicht um eine Kartellsache, so dass das Kartellgericht unzuständig ist.


Gibt es dazu ein AZ?

Die Gegenseite beschreibt die Zusständigkeit der  Kartellkammer des Landgerichts auf mehr als zweieinhalb DIN A4 Seiten.

u.a. mit:

Die Zuständigkeit der Kartellkammer des Landgerichts Dortmund ergibt sich aus § 87 Abs. l Satz 2
und Abs. 2 GWB in Verbindung mit der Verordnung über die Bildung ge­meinsamer Kartellgerichte
vom 02.11.1994 (GV NW S. 1067).
Mit der Frage der Unbilligkeit nach § 315 BGB ist die kartellrechtliche Frage verbunden, ob die Erhöhung der Gaspreise missbräuchlich im Sinne des § 19 Abs. l, Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2 und § 20 Abs. l GWB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07.2005 (BGBLIS.2114)ist.

Nach § 111 Abs. l EnWG (Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
sind die §§ 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nur dann nicht anzuwenden,
soweit durch das Energiewirtschaftsgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes

usw. usw.

(Aus der Klageschrift, die mir vorliegt)


Gruß Willy Sellin
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: hollmoor am 09. August 2006, 10:03:44
@Willy

Ist es vielleicht Dieses?
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1864/
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 09. August 2006, 12:32:18
@Willy

Der Betroffene wird doch durch einen Rechtsanwalt vertreten und dieser Kollege wird auf den Klageschriftsatz Stellung nehmen.

Es ist deshalb weder notwendig, noch zielführend,  hier Auszüge aus den Schriftsätzen laufender Verfahren in das Forum einzustellen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 24. August 2006, 10:28:12
Hallo,

"Die Versorgungssicherheit wird leiden", erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann.

"Umfassende Sicherheit bald Utopie"

http://www.westline.de/nachrichten/archiv/index_mono.php?file_name=20060823231025_630_001_2967750&jahrgang=2006&stichwort=Versorgungssicherheit&&start=0&order=datum&ort=ed



(und dann sind da noch die über 70 Gaspreisrebellen der IG-Gaskunden Emsdetten)
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 24. August 2006, 11:06:57
@Willy

Ein grober Unfug.

Die Netzenetgelte waren noch nie bundesweit einheitlich, ebenso wie die Strompreise selbst. Bei den Netzentgelten gibt es sogar bundesweit gravierende Unterschiede.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 26. August 2006, 16:24:45
Hallo

zu:

"Die Versorgungssicherheit wird leiden"erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann. - siehe oben

erschien heute (26.08.06) in der Emsdettenener Volkszeitung folgender Kommentar des Redaktionsleiters:

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/komment_ev_26_08_06.pdf

leider haben wir nur noch eine Zeitung
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Andy am 07. September 2006, 21:20:09
Hallo!

Jetzt geht\'s los!!!

Am 18.10.2006 ist der erste Gerichtstermin vorm Langericht Dortmund.

Ich wünsche uns allen viel Glück!!!!

Gruß
Andy
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 07. September 2006, 22:47:46
Hallo,

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/ev_07_09_06.pdf
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 13. September 2006, 22:44:43
Hallo,

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/juristischer_trick_empoert.pdf
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 23. September 2006, 11:42:05
Hallo,
heute - Samstag, 23.09.06 - in der Emsdettener Volkszeitung(EV):

Strom- und Gaspreis bis Jahresende stabil

(EV): http://www.st-sn.de/gaskunden/info/gas_bl_stabil_ev23_09_06.pdf
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 23. September 2006, 12:00:33
@Willy

Kein gutes Zeichen.

Wegen sinkender NNE hätten sie wohl sinken müssen.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 23. September 2006, 18:47:25
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@Willy

Kein gutes Zeichen.

Wegen sinkender NNE hätten sie wohl sinken müssen.


Sie haben natürlich recht

siehe auch:
http://www.westline.de/nachrichten/archiv/index_mono.php?file_name=20060919231017_630_001_3035677&jahrgang=2006&stichwort=903290&&start=0&order=relevanz&ort=ed

und:
http://www.st-sn.de/gaskunden/info/jahresabschluss_der_sw_emsdetten.pdf
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 14. Oktober 2006, 11:36:52
Hallo,

heute (14.10.06)  in der Emsdettener Volkszeitung:

Gas wird "moderat" teurer
Emsdetten - Die Stadtwerke drehen beim Gas wieder an der
Preisschraube - "um moderate 0,25 Cent je Kilowattstunde", wie es in
einer Mitteilung des kommunalen Energieversorgers heißt.

Die Mehrbelastung für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 20000
Kilowattstunden beträgt damit rund 60 Euro.

In dem Schreiben rechnen die Stadtwerke vor, dass sie eigentlich den
Gaspreis noch viel kräftiger anheben müssten. Denn "auf Grund der
hohen Ölpreise der vergangenen Monate haben wir derzeit erheblich
höhere Bezugskosten als in der Preiskalkulation des derzeitigen
Gaspreises berücksichtigt". Diese Bezugskosten würden nach einem
vorliegenden Gutachten eine Gaspreiserhöhung um netto 0,64 Cent je
Kilowattstunde zum 1. Januar 2007 erforderlich machen.

Die Verbraucher registrieren derzeit allerdings, dass der Ölpreis sinkt. Mit
rund einem halben Jahr Verspätung werde sich dies auch auf die
Gasbezugspreise auswirken, teilten die Stadtwerke mit. Aller
Wahrscheinlichkeit nach hätte dies eine Gaspreissenkung zum 1. April
oder 1. Juli zur Folge.

Schon zum 1. Januar nehmen die Stadtwerke nach ihren Angaben diese
zu erwartende Preissenkungen vorweg, "um den Kunden derartige
Preissprünge zu ersparen", wie es in der Mitteilung heißt. Preiserhöhung
und Preissenkung zusammengenommen führen nach den Berechnungen
der Stadtwerke zu der angekündigten "moderaten" Preiserhöhung um
0,25 Cent.

"Selbstverständlich sind hierbei auch alle anderen möglichen
Kostensenkungspotentiale bereits berücksichtigt worden", heißt es weiter
in der Mitteilung der Stadtwerke. Trotzdem sei es "wegen der sich zum
Teil extrem verändernden Öl- und Gaspreise leider nicht ganz
auszuschließen, dass im Laufe des Jahres 2007 eine weitere
Preisanpassung nach oben bzw. nach unten erforderlich werden wird". - mb
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 16. Oktober 2006, 18:43:59
Hallo,

zwei Tage vor dem Gerichtstermin beim Kartellgericht Dortmund
(18.10.06 um 11.00 Uhr)  war heute das Fernsehen (WDR 3) im Hause
des von den Stadtwerken Emsdetten beklagten "Gaspreisrebellen".

Laut Redakteur will man morgen noch eine Stellungnahme des
Geschäftsführers der Stadtwerke einholen.

Sendetermin: Morgen abend, 17.10.06 um 19.30 Uhr WDR3
---------------Aktuelle Stunde - Lokalzeit Münsterland.


Bundesweit über Digitalfernsehen!
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 18. Oktober 2006, 17:07:30
Hallo

Aus Wochen-Anzeiger für Emsdetten, ....

Gas-Rebellen vor Gericht
Verfahren der Stadtwerke gegen säumige Zahler wird heute eröffnet


Emsdetten • Für die Emsdet-
tener „Gas-Rebellen" wird\'s
ernst: Heute beginnt vor dem
Dortmunder Landgericht das
Verfahren, ob ihre eigenmäch-
tige Kürzung der Gaspreise
von den Stadtwerken, die als
Kläger auftreten, hingenom-
men werden muss.

„Wenn wir da nicht nachhaken
würde das ja bedeuten, dass wir
das hinnehmen", erklärt Stadt-
werke-Geschäftsführer Helmut
Lehmann, warum der Energie-
lieferant zu diesem Mittel greift.
„Auch im Interesse unserer an-
deren Kunden, die den norma-
len Preis bezahlen, wollen wir
endlich Rechtssicherheit."

Auf etwa. 50 bis 70 Kunden

schätzt Lehmann die Zahl de-
rer, die ihre Rechnungen ei-
genmächtig um bis zu 31 Pro-
zent gekürzt haben - auf ein
Maß, dass sie selbst für richtig
hielten. Gegen einen von ihnen
wird heute das Verfahren er-
öffnet, das Modellcharakter für
die anderen zahlungsunwilligen
Kunden haben wird.

Obwohl es bereits einige
Urteile mit unterschiedlichen
Ausgängen in Bezug auf eigen-
mächtige Kürzungen der Gas-
rechnungen gibt, mag Lehmann
dem Ausgang des Verfahrens
nicht vorgreifen. „Die treffen
alle nicht unseren Sachverhalt.
Bis jetzt gibt es kein Grundsatz-
urteil, das unserem Fall gleich-
kommt."

Dass die Stadtwerke im Zuge
des  Gerichtsverfahrens  ih-
re Preiskalkulation offenlegen
müssen - wie von einigen Bür-
gern bereits längst gefordert
- kann sich der Geschäftsführer
nicht vorstellen. „Damit würden
ja Betriebsgeheimnisse offenge-
legt." Anders sehe es aus, wenn
die Preiserhöhungen dargelegt
werden sollten. „Damit haben
wir keine Probleme. Jeder kann
das nachvollziehen und nach-
rechnen."

Offenbar nicht, sonst würde
es landauf, landab nicht immer
wieder zu heftigen Protesten
gegen die deftigen Preiserhö-
hungen kommen. Dass das

Landgericht bereits heute eine
Entscheidung fällt, ist eher un-
wahrscheinlich. „Ich gehe nicht
davon aus. Zunächst wird das
Gericht wohl erst einmal mehr
Zahlen und Fakten einfordern."
Geben die Richter dem Stand-
punkt der Stadtwerke recht,
werden diese reagieren. „Dann
wird ein ganz normales Mahn-
verfahren gegen die säumigen
Zahler eingeleitet. Und durch-
gesetzt."

Wie auch immer das Verfah-
ren ausgehen mag - es wird
mit Sicherheit von vielen En-
ergielieferanten und Gaspreis-
aktivisten mit großem Interesse
beobachtet.


Wochenanzeiger für Emsdetten
18.Oktober 2006
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 18. Oktober 2006, 19:10:06
Quelle WDR2 Regional Münsterland:

"Gaspreisrebell" vor Gericht
Die Klage der Stadtwerke Emsdetten gegen einen Kunden, der die
Zahlung eines höheren Gaspreises verweigert, wird in den kommenden
Monaten vor der Kartellkammer des Dortmunder Landgerichtes
fortgesetzt. Das Gericht erklärte sich für zuständig, weil es um die
kartellrechtliche Frage gehe, ob die Gaspreiserhöhungen zulässig seien.
Der Emsdettener verweigert seit zwei Jahren die höheren Zahlungen.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Oktober 2006, 23:19:48
Es ist nicht so, dass vor den Kartellgerichten andere Gesetze gelten würden.

Der 2. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hatte in einem Berufungsverfahren am 12.04.2006 bereits klargestellt, dass gem. § 315 BGB die Kalkulation offen zu legen sei.


Gerade  haben die Prozessbevollmächtigten der Stadtwerke Huntethal Post vom OLG Celle bekommen, wonach die Kammer in dem Berufungsverfahren nach dem Urteil des LG Verden davon ausgeht, dass die Preiskalkulation für den gesamten Gaspreis offen gelegt werden muss, Verhandlungstermin dort 19.12.2006 - einen Tag vor der BGH- Verhandlung.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 10. Februar 2007, 16:08:21
Die Stadtwerke haben zum 1. Februar die Preise der „Indivi­dualabkommen für Stromlieferun­gen" erhöht.  
Kunden dieser Sondertarife, die gegen die Preiserhöhung pro­testieren und die Einzugsermäch­tigung einschränken,
bekommen Post von den Stadtwerken.
Darin heißt es: „Aufgrund des Widerru­fes/Beschränkung der Einzugsermächtigung entziehen
sie dem Individualabkommen die Grundlage, so dass wir Ihre Stromverbräuche ab dem 1.1.2007
nach den Allgemeinen Preisen abrech­nen werden."
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass die Indi­vidualabkommen günstiger seien als der Allgemeine Tarif
zur Grundversorgung. Selbst dieser Allgemeine Tarif sei vom Wirtschaftsministerium des Landes NRW genehmigt worden.
„Die darunter liegenden Preise des Individualabkommens können schon vor diesem Hintergrund
nicht in der von Ihnen vorgenom­menen Form angegriffen wer­den", heißt es in dem Schreiben der Stadtwerke.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Monaco am 10. Februar 2007, 16:19:27
@Willy

Letztlich kann es Ihnen doch egal sein, nach welchen Preisen Ihr Versorger aktuell abrechnet. Sie zahlen doch nur den Preis, der ursprünglich vereinbart wurde oder einen anderen, jedoch insgesamt gekürzten.

Solange der Vertrag nicht ausdrücklich gekündigt wird, besteht für Sie keine Veranlassung zu reagieren. Wenn Ihr Versorger mit beschränkten Einzugsermächtigungen nicht umgehen kann, dann ist es seine Sache.

Wenn er Ihren Vertrag kündigt, fallen Sie - möglicherweise sogar rechtswidrig - in den Allgemeinen Tarif - wenden dort sofort §315 BGB ein und zahlen fortan (und bis zum Nachweis der Billigkeit) gar nichts mehr.

Was das Wirtschaftsministerium NRW genehmigt hatte oder nicht, braucht Sie in diesem Zusammenhang nicht zu interessieren.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Cremer am 11. Februar 2007, 12:03:00
@Willy,

ich zahle seit 2 Jahren nur den Tarif nach Energieclub, welcher 10% günstiger als der Allgemeintarif ist, obwohl es seit 1.7.06 diesen Energieclub nicht mehr gibt, da dieser gegen § 82 der EG-bestimmunen verstößt
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 21. März 2007, 18:53:04
Hallo,
die Stadtwerke Emsdetten senken den Gaspreis zum 01.04.2007 um 3,5 Prozent.

Die frohe Botschaft:

Zitat
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

die Entspannung der Situation auf den internationalen Energiemärkten ermöglicht uns nach zuletzt
stetig steigenden Öl- und Gaspreisen, eine Gaspreissenkung zum 01. April 2007 vorzunehmen.
Grund für die Senkung sind günstigere Einkaufskonditionen als Folge rückläufiger Ölpreise.

Der Preis pro Kilowattstunde Erdgas reduziert sich zum 01. April 2007 um netto 0,20 ct/kWh
(entspricht rd. 0,24 ct/kWh brutto). Das bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem
Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine jährliche Ersparnis von rund 40,00 € netto oder 47,60 €
brutto.
Titel: Stadtwerke Emsdetten
Beitrag von: Willy am 18. April 2007, 09:02:41
Zitat

Schwarze Wolken in Sicht

Emsdetten - "Die Chancen sind nicht gerecht verteilt. Nicht nur für die Stadtwerke Emsdetten wird die Gesetzesinitiative der NRW-Landesregierung zu unseren Betätigungsfeldern gravierende Probleme bringen, wenn der Kabinettsbeschluss umgesetzt wird." Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann ist unzufrieden, sieht schwarze Wolken über der Zukunft der lokalen Energieversorger.

"Beim Wasser gibt es diese Probleme nicht in den Maße, wie sie bei Strom, Wärme und Gas auf uns zukommen", begründet Helmut Lehmann - (Bild) seine Ablehnung der Pläne der CDU/FDP-Landesregierung. Die will auf Drängen der Liberalen mehr Wettbewerb am Markt der Energieanbieter. Doch: "Die Großen werden zum Wettbewerb eingeladen, wir nicht. Stadtwerke dürfen aus unserem unmittelbaren Versorgungsbereich nicht hinaus", moniert Lehmann, dass es auch nicht gestattet sei, sich aus Gründen des Wettbewerbs mit mehreren lokalen Anbietern zusammenzutun, um sich so im Konkurrenzkampf dem Druck der Riesen zu erwehren.

Lehmann hofft, dass die Initiativen sehr vieler Gemeinden noch zum Einlenken der Landesregierung führen. Wie auch in Emsdetten - hier haben nur die beiden FDP-Ratsvertreter nicht mitgestimmt - haben Räte Resolutionen verabschiedet, mit denen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und sein Kabinett aufgefordert werden, die Stadtwerke nicht in den Ruin zu treiben.

"Kommt das Gesetz, können sich die Marktführer Stadt um Stadt vornehmen und über Dumpingpreise unsere Kunden abwerben. Wir haben, wie gesagt, keine Chance, uns gegen dieses Vorgehen zu wehren", warnt Lehmann vor Folgen, die bislang niemand übersehen könne.

Beim Gas beispielsweise sei zum 1. Oktober mehr Wettbewerb ausgerufen. Sinnvoll wäre es nach Meinung von Helmut Lehmann, wenn sich mehrere lokale Versorger zusammenschließen könnten, um ihren Kunden durch Großeinkäufe diesen Energieträger zu einem günstigen Preis zu liefern.

Nur so könne man dem übermächtigen Konkurrenzdruck der Großkonzerne entgegentreten. "Wir dürfen nicht. Daher haben nur die Großen die Vorteile auf ihrer Seite", moniert Lehmann und sieht negative Folgen für die Kommunen: "Wenn Stadtwerke weniger verdienen, fallen auch die Zahlungen an den Gewährsträger, bei uns ist das die Stadt Emsdetten, schmaler aus." Das könne nicht Sinn und Zweck einer Gesetzesänderung sein, letztlich auch den Kommunen Wasser abzugraben, ist der Chef der Stadtwerke überzeugt und hofft, "dass die FDP-Initiative noch gebremst wird".

"Dann können wir unseren Kunden auch weiterhin im Wärmebereich Heizungsanlagen im Leasingverfahren anbieten. Wir tun das in Zusammenarbeit mit Emsdettener Firmen. Kommen die Marktführer, bringen die entweder ihre eigenen Kolonnen mit oder aber Firmen von außerhalb. Das schadet dann auch dem Handwerk vor Ort", so Lehmann, der auf Einsicht bei den verantwortlichen Politikern von CDU und FDP hofft. - ero

April 2007  |  Quelle: Emsdettener Volkszeitung (Emsdetten)