Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 30. Januar 2006, 12:35:07

Titel: Bei funktionierendem Wettbewerb gelten Kostenpreise
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Januar 2006, 12:35:07
Nach aller ökonomischen Theorie entspricht ein im wirksamen Wettbewerb gebildeter Preis gerade einem Kostenpreis, weil in einem funktionierenden Wettbewerb die Grenzkosten den Grenzerlösen und somit dem Preis entsprechen:

http://www.bwl.uni-kiel.de/Ordnung+Wettbewerbspolitik/downloads/evwl_WS0506/Einf-Kp14_4_auf_1.pdf

http://www.mikrooekonomie.de/an/an/ananau.htm

http://www.mikrooekonomie.de/an/an/ananau_zb3.htm


Der Wettbewerb funktioniert jedoch offensichtlich nicht, so dass es eine Diskrepanz zu den Kostenpreisen gibt.

Mögliche Hintergründe kann man ggf. hier erfahren:

http://www.spiegel.de/dossiers/wirtschaft/0,1518,386902,00.html
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/154/69085/




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt