Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVM Koblenz => Thema gestartet von: hermi am 30. Januar 2006, 11:15:55

Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 30. Januar 2006, 11:15:55
Liebe Forummitglieder,

wir wohnen im Einzugsbereich des EVM Koblenz und haben den beiden letzten Gaspreiserhöhungen widersprochen. Wie bereits mehrfach hier im Forum erwähnt wurden uns bei der Schlussrechnung 2005 jedoch die \"normalen\" (also die erhöhten) Gaspreise berechnet. Daraufhin habe ich eine \"korrigierte\" (also mit den Preisen von 2003) Schlussrechnung angefertigt und den von mir ausgerechneten Betrag sofort beglichen.

Heute erhalte ich folgendes Schreiben:

---- Zitat ---
... wir beziehen uns auf Ihr oben genanntes Schreiben (Anm.: 17.01.2006). Sie legen darin auch Widerspruch gegen unsere Prieserhöhung zum 1.12.2004 ein.

Über die Hintergründe, die unsere Preiserhöhung rechtfertigen, haben wir Sie bereits informiert. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle noch einmal über die aktuelle Rechtsprechung informieren. Das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgerichts Heilbronn (AZ: 15 C 4394/04) wurde in zweiter Instanz vom Landgericht Heilbronn revidiert. Die entsprechende Pressemitteilung zu dem Urteil haben wir Ihnen beigefügt. Ähnliche Urteile haben in jüngster Vergangenheit auch die Amtsgerichte Rostock, Oldenburg und Goslar gefällt. Diese Urteile haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Diese Urteile zeigen, dass für eine Billigkeitsprüfung im Sinne des §315 BGB der Nachweis entsprechend gestiegener Bezugskosten ausreichend ist. Diesen Nachweis haben wir vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Auch dieses Urteil legen wir zu Ihrer Information bei.

Vor diesem Hintergrund besteht nach unserer Ansicht kein Grund, Ihre Jahresabrechnung zu korrigieren. Wir sehen deshalb dem Eingang des von Ihnen bislang zurückbehaltenen Betrages in Höhe von 133,34 Euro entgegen. Als Frist hierfür haben wir uns den 31.01.2006 vorgemerkt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Forderung gegenüber Ihnen gerichtlich geltend machen müssen, wenn Sie auch weiterhin die Zahlung verweigern.

Abschließend möchten wir Sie noch auf folgendes hinweisen: Das Landeskartellamt hat die Tarife der Gasversorger in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2006 geprüft. Die Ergebnisse liegen nun vor: Im Gegensatz zu zehn anderen Anbietern sind die Preise der EVM - wie auch bereits im Vorjahr - nicht beanstandet worden. Damit ist wiederholt von offizieller Seite bestätigt, dass wir Ihnen Erdgas zu wettbewerbsfähigen Preisen liefern.

--- Zitatende ---

Beigelegt sind:
- Pressemitteilung vom 19. Januar 2006, LG Heilbronn, AZ: 6 S 16/05 Ab
- Amtsgericht Goslar, 20. Dezember 2005, AZ: 4 C 360/05
- Amtsgericht Oldenburg, 19. Dezember 2005, AZ: E7 C 7289/05 (X)
- Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ: 41 C 310/05
- Amtsgericht Koblenz, 2. Juni 2005, AZ: 141 C 403/05

Nun zur Frage:
In diesem ganzen \"Juristendeutsch\" kann man nicht klar erkennen, ob die EVM nun Recht hat oder nicht.
Muss die Erhöhung nun gezahlt werden?

Vielen Dank für die Hilfe,

Herbert Michels
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Januar 2006, 12:10:20
@hermi

Sie müssen nicht zahlen, so das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19.01.2006, welches Ihr Versorger selbst zitiert. Ebenso schon ein Beschluss des LG Düsseldorf vom 04.01.2006.

Bitten Sie Ihren Versorger auch um ergänzende Übersendung der Urteile des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04 und des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2005 - 1 C 262/04, zitiert in der BGW- Praxisinfo der Kollegen Dres. Kunth/ Tüngler.


Lesen Sie auch hier:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13212
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2453


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 30. Januar 2006, 12:58:59
Lieber Herr Fricke,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Kann die weitere Weigerung dazu führen, dass man mich vor Gericht zerrt?

MfG,

Herbert Michels
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: Pelikan am 30. Januar 2006, 13:29:42
moin moin,

@hermi

liegt wirklich ein Urteil
- Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ 41 C 310/05
bei?
Das würde mich schon interessieren.
Was die Versorger \"unterschlagen\", bei diesen Prozessen haben Kunden geklagt. Der RA in Rostock ist auf Internetrecht spezialisiert.

Derzeit befinden sich doch alle in der Phase
\"Zeigen der Folterwerkzeuge\".

Also abwarten, es gibt noch viele \"schöne\" Sachen zu bestaunen.

Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 30. Januar 2006, 13:47:03
@pelikan

Ja, es liegt ein Urteil des AG Rostock dem Schreiben der EVM bei.
Hier die Eckdaten:
- 41 C 310/05
- verkündet am 07.12.2005
- Kläger und Prozellbevollmächtigte sind geschwärzt (unleserlich)
- Richter Rothe

Gibt es nur EINEN Rechtsanwalt in Rostock?  :shock:

Gruß,

Herbert
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: biene am 30. Januar 2006, 15:03:28
@ Fricke

Hallo Herr Fricke,

wo kann man den genauen Wortlaut des Rostocker Urteils vom Dez. finden?

Amtsgericht Rostock, 7. Dezember 2005, AZ: 41 C 310/05


Gruß Biene
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Januar 2006, 15:37:19
@biene

hermi hat das Urteil und kann es an den Bund der Energieverbraucher unter 02224- 10321 faxen, damit es dort eingescannt und online gestellt werden kann.

Auch die anderen Urteile werden nicht vollkommen  uninteressant sein.

Er kann es auch selbst im Wortlaut hier ins Forum stellen, was natürlich recht aufwendig ist. Der erstere Weg ist besser.

Schlussendlich kann auch jeder hermi nett bitten, ob er jedem Interessenten gegen Freiumschlag/ Rückporto und Kopierkosten eine Kopie zuschickt.

(hermi müsste verrückt sein, sich darauf einzulassen, weil er dann ein halbes Jahr zu nichts anderem mehr käme)


Von dem Urteil hatten wir schon Anfang Dezember gehört.

Ich habe nicht mehr in Erinnerung, ob Berufung zugelassen war/ eingelegt wurde.


Amtsgerichtsurteile spielen angesichts der in Kürze veröffentlichten landgerichtlichen Urteile nun auch bald keine große Rolle mehr.

Aber nützlich sind auch Entscheidungen, wo Verbraucher auf die Nase gefallen sind, weil man auch aus Fehlern für die Zukunft lernen kann.

@hermi

Bitte faxen Sie die Entscheidungen Goslar/ Oldenburg und Rostock an den Bund der Energieverbraucher unter o. g. Nummer.

Recht herzlichen Dank.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: biene am 30. Januar 2006, 15:52:31
@ Fricke

Danke  Herr Fricke,

Dann kann ich dieses weiterreichen als Tipp!

Liebe Grüße aus Ganderkesee

Biene
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Januar 2006, 16:37:49
@hermi

Es kann niemand Ihren Versorger daran hindern zu klagen.

Nur vor Gericht kann ja auch die Zulässigkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhungen abschließend geklärt werden.

Eine Klage ist also etwas ganz normales und hat nichts mit einem \"vor Gericht zerren\" zu tun.

Die Gerichte sind gerade dafür geschaffen, um Streit zu entscheiden, so dass niemand mit einem Knüppel losziehen muss und darf, um sein Recht zu suchen.


Es sieht aber nach über einem Jahr Preisprotest immer noch nicht so aus, als wollten die Versorger wirklich klagen.

Fest steht nämlich schon, dass die Gaspreise einer gerichtlichen Kontrolle unterfallen.

Wenden Sie vorsorglich noch die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis ein und zahlen Sie die alten Preise weiter.

Ich habe noch kein Urteil gesehen, wo ein Versorger geklagt hat und recht bekommen hat und welches rechtskräftig wäre.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 30. Januar 2006, 19:42:40
Herzlichen Dank für die Antworten.

Leider \"spinnt\" mein Fax, sodass ich das Urteil Rostock eingescannt und per e-Mail an service@energieverbraucher. de gesandt habe.
Die beiden anderen Urteile habe ich abgetippt und ebenfalls per Mail an o.a. Mailadresse gesandt.

MfG,

Herbert Michels
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: energienetz am 01. Februar 2006, 08:41:20
bei uns ist leider nix angekommen, bitte nochmal mailen auf info@energieverbraucher.de

besten dank.
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 01. Februar 2006, 09:04:34
Hallo,

hatte die Urteile auf <service@energieverbraucher.de> gesandt.
Jetzt nochmals alle Mails (3 Stück) an info@energieverbraucher.de gesandt. Hoffe, die kommen jetzt an.

Herbert
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: Achim am 07. Februar 2006, 13:48:41
Hallo @hermi,

der Ankündigung der EVM kannst Du ruhig entgegensehen. In gleicher Art kündigte mir die EVM im Oktober 2005 die Klage an, ohne dass bislang eine Aktion folgte.

Einen Geschäftbericht gibt die EVM nicht heraus, auch nicht nach Anfrage über die Energieaufsichtsbehörde. Man wird wissen, warum.

Die EVM möchte glaubend machen, dass für eine Billigkeitsprüfung im Sinne des §315 BGB der Nachweis entsprechend gestiegener Bezugskosten ausreichend ist. Darüber wird man streiten. Die zitierten Urteile sind zur Klärung dieser Frage nicht verwertbar.

Ich empfehle - zusätzlich zum Musterbrief - den strittigen Betrag nachweisbar auf ein Konto zu legen (Sparbuch) und die Auszahlung vom Nachweis der Billigkeit gemäß §315 BGB abhängig zu machen.

10,- Euro in den Prozesskostenfond des Bund der Energieverbraucher e.V.  http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1715&  sind sicher auch gut investiert.

Sollte die EVM klagen findest Du hier: http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1741&content_news_detail=4892&back_cont_id=1741 Hilfe.

Wenn wirklich alles schief laufen sollte betröge das finanzielle Risiko 230,- Euro. Also, nicht scheu machen lassen.
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 07. Februar 2006, 14:25:43
@ achim

Vielen Dank für deine Ausführungen.
Deine Ausführungen geben einem natürlich auch ein wenig Sicherheit, dass man sich nicht allein auf weiter Flur befindet.
Ich lasse das Ganze also mal in Ruhe auf mich zukommen und werde im Forum weiter berichten, wenn wieder was passiert.

Gruß,

Herbert Michels
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: Pelikan am 07. Februar 2006, 16:51:31
moin moin,

@hermi

danke für das Rostocker Urteil.
Von den 3 GasRebellen, die ich in Rostock kenne, hat noch keiner dieses Urteil von den Stadtwerken präsentiert bekommen; die werden schon wissen warum - - nicht.

Also ganz cool bleiben, damits warm wird.

Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 07. Februar 2006, 17:18:13
Hallo Pelikan,

herzlichen Dank für deine Rückmeldung.
Wundert mich, dass es in ganz Rostock nur 3 GasRebellen gibt  :lol:
Gruß,

Herbert
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 16. Februar 2006, 11:08:56
Hallo zusammen,

habe (wie im Beitrag erwähnt) die beiden Gerichtsurteile angefordert.
Heute hat die EVM geantwortet:
--- Zitat ---
... übersenden wir Ihnen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004. Das von Ihnen angesprochene Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2005 liegt uns leider nicht vor. Dieses Urteil wurde jedoch am 03.02.2006 vom Landgericht Karlsruhe revidiert. Das entsprechende Urteil haben wir ebenfalls als Anlage beigefügt.
--- Zitatende---

Nun meine Frage:
Was tue ich jetzt mit diesen Urteilen?
Hat mir das was gebracht bzw. was lässt sich nun damit beweisen?
Leider blicke ich in dem Juristendeutsch nicht durch.

Herzliche Grüße,

Herbert
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: Pelikan am 16. Februar 2006, 11:55:17
Hallo Herbert,

schade wenn du keinen Ofen mehr hast, man könnte den Brennwert der Urteile messen;-)
In der Tat, mit der Nachfrage zeigst du dem Versorger, das Du dich nicht so einfach einschüchtern läst. Und Hunde die bellen beissen nicht.
Der Versorger unterliegt doch dem Gleichbehandlungsgrundsatz und auch dem  Diskriminierungsverbot. Wenn er Dir also Gas abdrehen will, muss er das auch bei allen anderen Gaspreisverweigerern tun. Daher ist Kontakt zu anderen GPVs wichtig.
Daher nicht einschüchtern lassen und ,wie oben geschrieben, beim zeigen von \"Folterinstrumenten\" nur ungläubig staunen.

Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 16. Februar 2006, 12:01:13
@ pelikan

Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion.
Wie kann ich denn weitere Gaspreisverweigerer in meiner Region finden?

Bis dann,

Herbert
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: Pelikan am 16. Februar 2006, 12:51:38
moin moin,

mache in Stadt/Versorger einen Thema \"EMV Koblenz\" auf...
und warte ab.


Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: Volker am 27. Februar 2006, 20:24:10
Hallo Mitstreiter,

habe das Musterschreiben zum Widerspruch an meinen Versorger, die EVM abgeschickt. Nun haben die geantwortet. Das Schreiben war sehr freundlich im Ton und eine \"Kundeninformation zur Erdgas-Preisentwicklung\" lag anbei.

Tenor des Schreibens ist, dass ich ab sofort meinen alten Abschlag weiter zahlen darf. ABER:

1. Der \"ausstehende Gesamtbetrag wird dann mit der Jahresverbrauchsrechnung fällig\".
2. Das Landeskartelamt habe die Tarife der EVM zum 1.1.2006 geprüft und nicht beanstandet.
3. In der Anlage \"Kundeninforamtion...\" wurde ausgeführt, dass nach dem Amtsgericht Goslar (Urteil vom 20.12.2005) \"Eine einseitige Preiserhöhung kann dann als billig im Sinne des §315 BGB anzusehen sein, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird. Weiter heißt es in dem Urteil, dass bei der Billigkeitskontrolle anlässlich einer Preiserhöhung nicht der Preis an sich zu überprüfen sei, sondern lediglich die Preiserhöhung. AUS DIESEM GRUND KÖNNE DER VERSORGER AUCH NICHT VERPFLICHTET WERDEN, SEINE GESAMTE KALKULATION OFFEN ZU LEGEN. Zur Darlegung der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen genüge der Nachweis des Gasversorgers über eine entsprechende Steigerung seiner Beschaffungskosten. Diesen Nachweis hat die EVM zum Beispiel vor dem Amtsgericht Koblenz erbracht. Das Gericht hat diesen Beweis in einem Urteil auch entsprechend gewürdigt. \"

Was nun?

Die Ausführungen der EVM zum Thema Offenlegung der Kalkulation steht im Widerspruch zu den Ausführungen auf www.energiepreise-runter.de . Wer hat Recht?

Ich hoffe auf eine kompetente Rückmeldung eines Mitstreiters, Administrators oder Verantwortlichen von www.gaspreise-runter.de

Beste Grüße und Danke im Voraus.

Volker Risse
53489 Sinzig (25Km nördl. von Koblenz am Rhein)
0172/65 39 555
info@volkerrisse.de
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Februar 2006, 21:48:26
@Volker

Ein Beitrag im Forum reicht....
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hermi am 02. März 2006, 23:59:45
Hallo zusammen,

habe heute ein Schreiben folgenden Inhalts bekommen:

--- Zitat ---
... bezugnehmend auf den bislang geführten Schriftwechsel möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass aus Ihrer Jahresabrechnung noch der zurückbehaltene Betrag in Höhe von 133,34 Euro zur Zahlung offen steht. Wir behalten uns nach wie vor das Recht vor, unsere Forderung gerichtlich gegenüber Ihnen geltend zu machen.
Ihren monatlichen Abschlag ab dem 01.02.2006 haben wir wunschgemäss auf 100,59 Euro reduziert. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass unsere aktuellen Preise nach wie vor Gültigkeit haben und Sie aufgrund der Reduzierung mit einer Nachzahlung bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung rechnen müssen.
--- Zitatende ---

Frage: Wenn ich das richtig verstehe, interessiert es die EVM überhaupt nicht, dass ich gegen die Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt habe und auch die neuen Preise nicht akzeptiere?
Was ist zu tun?

Gruß,

Herbert
Titel: EVM Koblenz bombardiert mich mit Gerichtsurteilen
Beitrag von: hollmoor am 03. März 2006, 06:21:18
@hermi

Ganz cool bleiben und abwarten,scheinen Standardschreiben zu sein.
Auch die Versorger wollen sich mit diesen Schreiben an die Kunden nur in Erinnerung halten.
Weitere Schriftwechsel sind unnötig und verschwendete Zeit,solange keine konkreten Sperrandrohungen kommen.
Die meisten Versorger kennen wohl inzwischen die Rechtslage dazu!

Wie Cremer immer schön sagt:  Nur Säbelrasseln!!!