Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: angeljustus am 24. Januar 2006, 18:23:35
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Hallo Mitstreiter,
habe meinen Widerspruch auf die erneute Erhöhung zum 01.02.06 erweitert (s. meine Threads von 2005).
In meiner Jahresabrechnung für 05 wurden meine Widersprüche natürlich nicht berücksichtigt. Habe die Rechnung gekürzt und den Abschlagsbetrag angepaßt. Der Abschlagsbetrag war von EWE auch so festgesetzt worden, daß die Erhöhung abgedeckt gewesen wäre! :evil:
Mal schauen was jetzt passiert!? :wink:
Gruß
angeljustus
-----> Am 26.01.06 ist bereits die Antwort gekommen: Einerseits das Schreiben zur Änderung(Kürzung) des Abschlagbetrags, andererseits der Widerspruch der EWE zu meinem Widerspruch der Gaspreiserhöhung mit den üblichen Floskeln. Also wie gehabt, Hinhaltetaktik.
In diesem Sinne
dampfmax
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Mal schauen was jetzt passiert!?
Na nix, wenn man weiter nichts macht. Die EWE wird sich hüten, jemand wegen der Erhöhungsbeträge zu verklagen. Erst müssen die anderen Kunden bezahlt haben. Dann schauen wir mal, ob es sich überhaupt lohnt, die übrig gebliebenen zu verklagen.
So klärt sich nie etwas.
Uwes
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Guten Abend,
habe heute die erwartete Mahnung der EWE bekommen. Natürlich abgewiesen und gebeten, solange die Kalkulation nicht offengelegt ist, keine weiteren Mahnschreiben zu senden. Ist aber wohl ein EDV-Automatismus der EWE. Schade ums Papier. Wehre mich selbstverständlich weiter!
Beste Grüsse
dampfmax
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@ angeljustus
@uwes
hallo zusammen
inzwischen hat sich auch die EWE per Mahnung schon wieder bei mir gemeldet - es geht zwar nicht draus hervor ob es die 2. oder 3. usw. sei - aber jetzt wollen sie doch bis zum \"bestimmten\" Datum das Geld haben -
Man sieht nun folgenden Text:
Anrede,
sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, die bisher aufgelaufenen Beträge in Höhe von........ zuzüglich Kosten der Mahnung - 2,50 €
Gesamtbetrag zu bezahlen
Wir bitten Sie diesen Betrag unter Angabe der o.g. Vertragsnr auf unser Konto so rechtzeitig zu überweisen, das wir spätestens am 2.März 2006 darüber verfügen können...
Mit freundlichen Grüßen
EWE
Sollte man nochmals schriftlich drauf reagieren? oder wieder an die Seite legen?
Gruß Biene
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Hallo biene,
genau die gleiche Mahnung habe ich auch bekommen. Habe der Mahnung widersprochen und geschrieben, mich nicht mehr zu belästigen! Mal sehen, was in dem Antwortschreiben der EWE steht, die reden sich eh raus.
Gruß
angeljustus
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Hallo Mitstreiter,
Antwortschreiben der EWE am 16.03.06: massive Drohung , ein Mahnverfahren einzuleiten, wenn ich nicht bezahle! Schade um Porto und Papier. Habe via Email geantwortet und auf den aktuellen Beschluss des LG OL (15.02.2006 - Az. 9 T 137/06) hingewiesen und nochmals gebeten, mich nicht mit Larifari-Antwortschreiben zu belästigen.
In diesem Sinne
angeljustus
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Hallo angeljustus,
aber bitte darauf achten, wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte, dem dann zu widersprechen. Dann gehts nämlich los. Sekt oder Selter. :)
Frühlingsgrüße aus dem Thüringer Wald