Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: MaxMuster am 08. September 2026, 09:45:45
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Moin,
gibt es eine allgemeine Regelung für die kosten bei einer Kündigung eines Miettanks?
Der Mietvertrag ist recht alt, ein Erbstück, aus 98.
Im Vertrag werden keine anfallenden Kosten bei Kündigung aufgeführt, nur " Laufzeit 5 Jahre, verlängert sich jeweils um 12 Monate "
Weiter steht nur " Kündigt der Kunde vorzeitig, hat der Kunde die Kosten für Entleerung, Abbau und Rücktransport zu tragen "
Gekündigt habe ich fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, eine Bestätigung gab es mittlerweile, mitsamt Kostenaufstellung.
Absaugung 150,-
Rücktransport Behälter 240,-
+ dies und das
Gesamt 450,-
Nach meinem - nicht juristischen Verständnis - dürfte es laut Vertrag nichts kosten.
Gibt es eine verbindliche, gesetzliche, Regelung?
Auf der einen Seite bin ich zwar froh wenn der große Gaszeppelin im Garten verschwunden ist und die Kosten sind noch überschaubar, aber auf der anderen Seite lese ich den Vertrag etwas anders ???