Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: facubais am 24. Oktober 2025, 19:14:24
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Moin,
da die Eichfrist abgelaufen ist, will der Messstellenbetreiber einen neuen, digitalen, Zähler einbauen. Er kündigt den Austausch mit einer Frist von ca. 4 Wochen an.
Muss sich der Messstellenbetreiber in diesem Fall nicht auch an das Messstellenbetriebsgesetz halten und nur Termine ankündigen, die nach der Kundeninformation (z.B. über die Wechselmöglichkeit des Messstellenbetreibers) frühestens drei Monate vor den geplanten Zähleraustausch liegen?
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Sag du mußt jeden Cent sparen und willst keinen neuen teureren Zähler.
Ferrariszähler laufen bei Stromeinspeisung auch rückwärts, was deinen Solar-Stromraub durch das EVU verhindert.
Du kriegst genauso viel kostenlosen Strom von denen, wie Du denen kostenlosen Strom lieferst.
Vorteil: kein teurer umweltschädlicher mit Steuergeldern subventionierter Akku aus China nötig.
Akkus sind OK für Handies und LED-Tachenlampen, aber Resoourcenverschwendung für Haushaltsstrom i.e. Elektroherd, Waschmaschine,