Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVSE - Energieversorgung Schwarze Elster => Thema gestartet von: harlekinmaus am 22. Januar 2006, 21:43:21
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Hallo Zusammen,
ich habe mich heut Eurem Forum angeschlossen und hoffe auf Ratschläge zu meinem weiteren Vorgehen.
Meine Familie bewohnt seit fünf Jahren ein Eigenheim, indem die Warmwasseraufbereitung und die Heizung über Erdgas erfolgt. Im Jahr 2002 betrug der Arbeitspreis für eine kWh 6,206 Pf. also 3,173 Cent.
Ab 01.12.2005 sollen wir nun 5,15 Cent zahlen.
In einem Jahr brachte es unser Gasversorger EVSE Energieversorgung Schwarze Elster GmbH auf zwei Preiserhöhungen.
Bereits zu Beginn des Jahres 2005 erklärte ich mich mit der Preissteigerung nicht einverstanden, lediglich 2%, wie empfohlen, so zahlte ich dann auch im ganzen Jahr 2005 meine gekürzten Abschläge.
Mein Gasversorger schickte auf meinen Widerspruch ein Schreiben in dem er die Unbilligkeit zurückweist, die Preiserhöhungen diene nicht seiner Gewinnsteigerung, sondern stellen eine wirtschaftliche Notwendigkeit dar, sein Vorlieferant Verbundnetz Gas Ag habe die Bezugskonditionen deutlich erhöht. Diese Erhöhung mache eine Preisanpassung unumgänglich. Und das übliche bla... bla zum Heizöl.
Alles schöne Worte, die mich nicht beeindruckten, ich zahlte weiterhin nur den Gaspreis vor dem 01.12.2004 plus 2%.
Jetzt erhalte ich meine Jahresabrechnung, in der natürlich, wie nicht anders zu erwarten eine Nachzahlung von 174,41 Euro fällig wird. Da der Verbrauch etwas gestiegen ist ( 1247 kWh) hätte ich sowieso etwas nachzahlen müssen. Nach meiner Berechnung 52,25 Euro.
Nun will mein Gasversorger aber alles. Auch die 122,16 die ich ihm gekürzt hatte.
Wie soll ich mich weiter verhalten. Und lohnt hier wirklich der Aufwand???
Vielen Dank für Eure Tips.
Harlekinmaus
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@harlekinmaus
Natürlich lohnt sich der \"Aufwand\".122 Euros sind ja immerhin kein Pappenstiel,es sei denn,sie \"schwimmen\"im Geld.
Also die von ihnen errechneten 52,25 € zahlen und gut ist.Alles andere abwarten.Und wichtig,die Abschläge auf alten Preis begrenzen.
Besteht noch Einzugsermächtigung oder überweisen sie selbst?
Der Versorger wird sie zwar anmahnen,aber ich bin mir ziemlich sicher,er wird\"keine\" Zahlungsklage erheben.
Erwähnenswert wäre noch mal den Versorger nennen.Vielleicht gibts Mitstreiter hier im Forum.
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Die Einzugsermächtigung hatte ich schon mit dem Widerspruch zur Preiserhöhung entzogen.
Energieversorger:
EVSE
Energieversorger Schwarze Elster GmbH, Saalau 58, 02997 Wittichenau.
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@harlekinmaus
Dann alles OK! Ist soweit alles klar?
Den Versorger können nun einige Mitglieder lesen,vielleicht meldet sich noch ein Mitstreiter aus der Gegend.
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Moin Harlekinmaus,
wichtig ist, das sie ihrem Versorger \"Ihre\" Rechnung zukommen lassen, damit er ihre Zahlung von X € auch nachvollziehen kann!
Gruß
Schwalmtaler
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Hallo alle Zusammen,
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Wäre schön, wenn sich noch mehr Leute gegen diesen Wucher wehren würden. Das mit der Rechnung ist eine gute Idee, hätte ich mit Sicherheit nicht gemacht.
Meinen Nachzahlungsbetrag habe ich wiefolgt berechnet:
Gaspreis bis 30.11.2004 0,032 plus 2%
01.01.2005 - 30.06.2005 0,3260 dann würde ich wieder 2% Erhöhung billigen oder nicht.
01.07.2005 - 30.11.2005 0,333 und noch mal 2 % ab 01.12.2005 dazu
macht neu ,0340 pro kWh plus Mwst natürlich.
oder wird das gesamte Jahr nun mit dem Betrag von 0,3260 wie am 01.01.05 berechnet????
Dann wäre mein Nachzahlungsbetrag natürlich geringer als 52,25.
Und da wären auch noch die neuen Abschläge ab 01/06, den alten Abschlag weiterzahlen? Würde der Gasversorger aufgrund des gestiegenen Verbrauches dann nicht zu wenig erhalten.
Bin vielleicht doch etwas ängstlich, obwohl ich ja gelesen habe, das mir nicht sehr viel passieren kann.
Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, die für laufende Beiträge aufkommt, müßte ich natürlich erst mal nachfragen, ob die im Zweifelsfall auch die Kosten übernehmen . Und dann wäre ja da noch die Sache mit dem Rechtanwalt, ich kenne zwar einen, der uns schon einmal bei einen Abwasserbescheid der Stadt Wittichenau gut vertreten hat, aber ob der bei diesem Streitwert 122,16 auch wieder zusagt ???
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@harlekinmaus
Nur o,32 ansetzen.Sie haben ja ihre Abrechnung bekommen und den von Ihnen angebotenen Sicherheitsaufschlag hat ihr Versorger ja nicht angenommen.
Also keine Sicherheitsaufschläge berücksichtigen!
Dann den Verbrauch der letzten Rechnung mit dem alten Preis (o,32 ) ermitteln und durch 11 o.12 teilen,je nachdem wieviel Abschläge bei ihnen im Versorgungsgebiet gezahlt werden,ergibt den monatlichen Abschlag.
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PS Rechtsanwalt ist im Moment nicht erforderlich.Wenn die Geld sehen wollen und es ernst machen,dann bekommen sie erst mal einen Mahnbescheid.Und dann können sie handeln bzw.einen Anwalt aufsuchen.
Auch hier im Forum gibt es Anwaltslisten für die einzelnen Bundesländer
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@harlekinmaus,
nicxht einschüchtern lassen.
hollmoor hat Ihnen den richtigen Weg aufgezeigt.
Keine Akzeptanz der Zuschläge von 2 oder 3%. Ist nicht notwendig
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hallo hollmoor,
gut, dann muss ich alles noch mal durchrechnen und werde sicher auf einen geringeren Nachzahlungsbetrag kommen.
Werde dann für das neue Jahr den Verbrauch vom letzten mal 0,32 durch 12 Abschlagszahlungen für 2006 leisten.
Jetzt ist mir in meiner Rechnung auch noch aufgefallen, das sich jeweils mit der Preiserhöhung der Multiplikator erhöht hat. Ich nehme an 10.67, 10,81 und 10,90 ist der Brennwert, aber wie geht das denn.
Wie kann sich der Brennwert ändern?
Liebe Grüße aus Wittichenau
harlekinmaus
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moin moin,
harlekinmaus
Verbrauch mal Brennwert = Preis.
Also den Versorger auffordern die Brennwerte nachzuweisen, bis dahin mit dem nidrigsten Wert rechenen.
Mit Gruß vom
Pelikan
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hallo pelikan,
da hab ich doch jetzt gleich mal beim versorger angerufen und nach- gefragt warum sich der brennwert erhöht.
erst wars wohl das gas aus russland, jetzt aus norwegen
das ist mir alles zu hoch.
ich werde das jetzt schriftlich abfordern.
lg. harlekinmaus
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Hallo,
ich habe jetzt nach einiger Zeit eine Antwort auf meine Anfragen beim Gasversorger bekommen und möchte diese natürlich dem Forum nicht vorenthalten.
Der Gasversorger hat meine Rechtsposition zu seiner Rechnung bzw. zur Anpassung des Gaspreises ab 01.12.2004 zur Kenntnis genommen, ist aber davon überzeugt, dass seine Rechnungen korrekt sind.
Der Meinungsunterschied der Rechnungsstellung bzw. bei der Gaspreisanpassung wäre daher rechtlich zu prüfen.
Da momentan diese Rechtsfragen in mehreren Gerichtsverfahren verhandelt werden, wird er sich dieses Themas annehmen, wenn sich eine Tendenz der gerichtlichen Entscheidungen abzeichnet.
Er verweisst in diesem Zusammenhang aber auf das aktuelle Urteil des Landgerichtes
Heilbronn ( AZ: 15 C 4394/ 04) 19.01.2006
Desweiteren begründet er die Änderungen des Brennwertes damit das nun nicht mehr ausschließlich russisches Gas von seinem Vorlieferanten der Verbundnetz Gas AG zur Verfügung gestellt wird. Es gibt nun neue Verträge mit norwegischen Gasanbietern und speziell in den Wintermonaten Lieferungen aus dem Nordverbund mit einem deutlich höheren Brennwert und somit höherem Faktor weiter verteilt.
Der Abschluss dieser Verträge mit Norwegen erhöhe erheblich die Versorgungssicherheit und mache wirtschaftlich und politisch von Russland unabhängig.
Nun bin ich ja sehr gespannt, wie die ganze Sache sich weiterentwickelt.
Wie lange hat der Gasversorger jetzt Zeit den Nachzahlungsbetrag von 2005 einzuklagen? Und muss ich auf das letzte Schreiben noch mal reagieren?
Für 2006 leiste ich wie bereits erwähnt noch Abschläge auf der Grundlage des Gaspreises von 2004 und schreibe natürlich auf jede Überweisung gekürzt gem. § 315 BGB.
Im übrigen gibt es schon wieder eine Preiserhöhung zum 01.02.2006 von der ich aber nur übers Internet erfahren habe.
lg. harlekinmaus
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@harlekinmaus,
Anspruch wird er solange haben wie er diesen Betrag immerwieder anmahnt.
Deshalb erscheinen diese Beträge gebetsmühlenhaft aufaddiert, bei den SW KH rechtswidrigerweise inkl. Mahnkosten immer in den neusten Mahnungen.
Deshalb ist es wichtig, auf die Überweisungsformulare der Abschläge draufzuschreiben, für welchen Monat und Energie dieser Abschlag geleistet wird.
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Hallo,
habe bis jetzt durchgehalten, gekürzten Abschlag, immer schön weiter gezahlt. Neuen Vertrag, der im April diesen Jahres ins Haus flatterte nicht unterschrieben, bin bis jetzt hart geblieben. Vor ca. vier Wochen erhielt ich ein Schreiben meines Gasversorgers mit Bezug auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007, ich antwortete mit dem bekannten Musterschreiben in etwas entschärfter Fassung. Nun die Antwort der EVSE Schwarze Elster
(http://freenet-homepage.de/Vierkottener/Claudia/251020072.jpg)
Ich werde nunmehr letztmalig (bereits das 3 letzte mal)gebeten die einbehaltenen Rückstände auszugleichen.
Bin nicht bereit zu zahlen und habe meinen Standpunkt auch mehrfach schriftlich dargelegt, soll ich nun noch mal Antworten und schreiben \" BITTE VERKLAGE MICH !!! oder einfach nicht mehr reagieren?
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Original von harlekinmaus
Bin nicht bereit zu zahlen und habe meinen Standpunkt auch mehrfach schriftlich dargelegt, soll ich nun noch mal Antworten und schreiben \" BITTE VERKLAGE MICH !!! oder einfach nicht mehr reagieren?
Weder noch!
Deren TÜF-Zertifikat ist so viel \"Wert\" wie die Testate sogenannter Wirtschaftsprüfer.
Lesen Sie hier nach:
Vollkommen unzureichende WP- Testate (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3304)
Darauf können Sie, wenn Sie nochmals antworten möchten, hinweisen.
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Hallo,
wollte nur mitteilen, das du nicht allein bist. Auch ich bin seit langer Zeit in regem Schriftverkehr mit der EVSE.
Stand der Dinge bei mir: Habe natürlich auch nach dem Urteil vom 13.7.07
die Zahlungsaufforderung bekommen, bei mir sind\'s rund 350 EUR.
Natürlich nicht gezahlt und den Musterbrief in vollem Wortlaut abgeschickt,
Worauf dann promt die zweite Aufforderung kam + Tüv Rheinland.
Gut zu wissen das das Ding keinen besonderen Wert hat, übrigens im 2. Absatz des Musterbriefes steht ja, das ich solcherlei Nachweise nicht anerkenne. Ich warte jetzt erst mal ab was jetzt kommt, denn als Zahlungsziel ist der 12.11.07 vorgegeben.
Übrigens habe ich den neuen Gasvertrag, der da im April kam, auch nicht unterschrieben. Außer einem kurzen Telefonat kam da auch nichts mehr.
Bevor ich den 1. Brief abgeschickt habe, habe ich meine Rechtsschutzvers.
informiert, die haben mir auch gleich eine Schadennummer gegeben, so das im Falle einer Klage die Kosten gedeckt sind.
Ich wohne in einem Ortsteil von Oßling und eins kann ich versichern ich bleibe standhaft!!
MfG jimwalker
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Hallo,
ich denke die Preiserhöhung zum 01.01.08 ist auch in ihrem Briefkasten gelandet. Ich habe dementsprechend mit Musterbrief von \"belkin\" geantwortet.
Nur leicht geändert. Bei Fragen bei mir melden.
Schönen Sonntag
Gruß jimwalker
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Hallo jimwalker,
schön, dass es im Umkreis von Wittichenau noch mehr Verrbaucher gibt , die sich gegen die Gaspreiserhöhung wehren.
In den nächsten Tagen kommt die Jahresrechnung 2007 und da wird ein hetiger Nachzahlungsbetag draufstehen. Ich habe dieses Spielchen ja schon im letzten Jahr durch.
Ich werde wie bereits 2005 und 2006 eine entsprechende Berichtigung vornehmen und mal schauen was weiterhin geschieht, aber nervig ist die ganze Sache schon und vorallem sehr langwierig.
Wir Zahlen immer noch den Betrag von Dez. 2004. Ich habe mittlerweile so viel Papier vom Versorger bekommen, dass dieses einen dicken Ordner füllt.
Also nur Mut zum SPAREN und durchhalten.
LG. aus Wittichenau nach Oßling
harlekinmaus
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Will es nicht versäumen, meine Mitstreiter auf den neusten Stand der Dinge zu bringen.
Mir ist gestern ein Mahnbescheid des Amtgerichtes Aschersleben Gemeisames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, 39418 Staßfurt zugegangen.
Das streitige Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht Hoyerswerda.
Es betrifft die Gasrechnungen für das Jahr 2005, 2006, 2007 und Saldo 2008.
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht wurde.
Ich werde dem Anspruch insgesamt widersprechen. :)
Kann ich den Widerspruch auch bei Amtgericht Hoyerswerda persönlich abgeben oder muss er mit Einschreiben an das Amtsgericht welches ihn erlassen hat ?
Ich glaube jetzt ist es an der Zeit sich einen Anwalt zu suchen und die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einzuholen oder?
Viele Grüße HARLEKINMAUS
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harlekinmaus:
Dem Ihnen zugegangenen Mahnbescheid war doch vermutlich eine Anlage beigefügt, auf der Sie in Zeile 2 dem Anspruch insgesamt widersprechen konnten/können. Das dann mit Ihrer Unterschrift in Zeile 12 versehen, ist innerhalb von 12 Tagen dem ausstellenden Amtsgericht (hier das für Ihr Bundesland zuständige Mahngericht Aschersleben) zurückzuschicken.
Um sicherzugehen, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie die Post-Mehrgebühren für Einwurf/Einschreiben investieren.
Auch den gelben Briefumschlag mit der Postzustellung sollten Sie für den Ernstfall aufbewahren, da aus diesem der Zugang des Mahnbescheides ersichtlich ist.
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Die Zusage hätte ich mir aber schon länger geholt.
Ab zum Fachanwalt und los geht´s!